In ihrer Stellungnahme in der Anhörung vor dem Bildungsausschuss hat die Thüringer Koordinierungsstelle Suchtprävention deutlich gemacht, dass Jugendliche weniger rauchen, wenn die unmittelbaren Bezugspersonen und die Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, eine eindeutige ablehnende Haltung gegenüber dem Rauchen einnehmen. Für den konkreten Schulalltag heißt das: Die Glaubwürdigkeit von Aufklärung und Vorbeugung erhöht sich, ebenso lässt sich das bereits geltende Rauchverbot für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren eindeutig besser durchsetzen und nicht zuletzt lässt sich auch der Cannabiskonsum im
Meine Damen und Herren, dabei sollte uns allen klar sein, die rauchfreie Schule lässt sich nicht per Dekret und über Nacht erreichen. Die zentrale Botschaft lautet: Nur ein Maßnahmenbündel, das strukturelle und personelle Maßnahmen zugleich berücksichtigt, wird zum Erfolg führen. Entscheidend ist die Entwicklung und Umsetzung eines systemischen Gesamtkonzepts schulischer Nichtraucherförderung in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und auch allen außerschulischen Kooperationspartnern. Natürlich sind hier neben der einzelnen Schule auch das Kultusministerium, das ThILLM, die Schulämter und auch der Schulträger gefordert. Stichworte sind hier interaktive schulische Programme, die Persönlichkeitsförderung, soziales Lernen und Suchtprävention miteinander verbinden, Anreize zum Nichtrauchen schaffen, alternative Erfahrungen ermöglichen, Verhaltensorientierungen durch Vorbilder und klare Regeln bieten, Eltern für die Nichtraucherförderung in der Familie gewinnen und nicht zuletzt Ausstiegshilfen für jugendliche und erwachsene Raucher einbeziehen. Die Umsetzung eines solchen Präventionskonzepts ist kein einfacher Prozess und ich bin mir sicher, man wird dabei auch einen langen Atem brauchen.
Meine Damen und Herren, ein Rauchverbot an Schulen kann nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn sich alle Mitglieder der Schulgemeinde gemeinsam auf klare Regeln und gezielte Frühintervention bei Regelverstößen verständigen. Nur wenn die Einhaltung des Rauchverbots regelmäßig kontrolliert wird, kann es auch umgesetzt werden. Unter Beteiligung aller schulischen Gremien muss sich die Schulgemeinde auf verbindliche Vereinbarungen über einen abgestuften Maßnahmen- und Sanktionskatalog verständigen. Schülerinnen und Schülern muss deutlich vermittelt werden, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht toleriert werden können und sie bei Regelverstoß mit Konsequenzen rechnen müssen.
Meine Damen und Herren, die Hansestadt Hamburg hat das generelle Rauchverbot im Schuljahr 2005/2006 eingeführt. Eine repräsentative Untersuchung hat ergeben, dass sich seitdem der Anteil der Raucher unter 14- und 15-jährigen Schülern von 35,5 Prozent auf 18,4 Prozent nahezu halbiert hat. Und das beweist, Verbote wirken, wenn sie durchgesetzt und von Präventionsmaßnahmen begleitet werden. Ich glaube, ein besseres Argument für unseren Gesetzentwurf kann es nicht geben.
Meine Damen und Herren, wir können es uns nicht mehr leisten, nur um den heißen Brei zu reden, um uns so vor konsequenten gesundheitspolitischen Entscheidungen zu drücken. Wir haben als Gesetzgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber den uns in den
Schulen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Und deren Gesundheit wiegt schwerer als das Recht der Erwachsenen und älteren Jugendlichen auf eine freie Konsumentscheidung. Eine rauchfreie Schule, ein rauchfreies Schulgelände ist ein Schlüsselelement, um den Einstieg in das Rauchen zu verhindern und den Tabakkonsum bei Jugendlichen zu reduzieren. Die Einrichtung von Raucherecken, Raucherzonen oder Raucherzimmern untergräbt eindeutig die schulischen Bemühungen um eine Änderung des Rauchverhaltens von Kindern und Jugendlichen und deshalb kann man den vom Kollegen Emde initiierten Gruppenantrag nur ablehnen.
Wie, Kollege Emde, wollen Sie denn vermitteln, dass für einen Regelschullehrer das gesetzliche Rauchverbot gilt, während 50 Meter weiter auf dem Schulhof des Gymnasiums Schüler und Lehrer weiter fleißig blauen Dunst in den Himmel blasen? Ihr Antrag ist inkonsequent und hilft uns keinen Schritt weiter.
Meine Damen und Herren, weiter hilft uns allerdings die Beschlussempfehlung zu Drucksache 4/2069 „Rauchverbot im Thüringer Landtag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei“. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, analog zur Regelung im Landtag für ein Rauchverbot in allen Ministerien, der Staatskanzlei, Landesbehörden und nachgeordneten Einrichtungen zu sorgen. Dem stimmen wir uneingeschränkt zu. Der Kollege Gentzel hat ja bei der Einbringung auf die notwendige Vorbildwirkung hingewiesen. Wir brauchen solche eindeutigen Signale nicht nur für die Schule, sondern auch in die Gesellschaft hinein.
Meine Damen und Herren, die Einbettung des schulischen Rauchverbots in ein abgestimmtes gesellschaftliches Gesamtkonzept der Nichtraucherförderung ist hier sehr hilfreich. In einem Grundsatzpapier der Kultusressorts der Länder zu rauchfreien Schulen heißt es, „wer sich hier nicht nach Kräften engagiert und nur zusieht, was passiert, macht sich mitschuldig. Es geht um die Gesundheit unserer Kinder, um Leben und Tod.“ Das mag auf den ersten Blick etwas pathetisch klingen, auf den zweiten Blick wird deutlich, es trifft den Nagel auf den Kopf. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es wird Zeit, dass sich was dreht - Zeit, dass sich was dreht, nicht im Sinne von Herbert Grönemeyer, im Sinne vielleicht von dem, was er mit seinem Lied gemeint hat, sondern schon im Sinne von dem, dass wir endlich zur Beschlussfassung in dieser Frage kommen. Vor vier Jahren haben wir hier im Thüringer Landtag bereits schon einmal die Situation gehabt, dass wir quasi im Finale gewesen sind, um einmal bei dem fußballerischen Vergleich zu bleiben. Damals hatten wir einen Antrag hier im Thüringer Landtag im Jahr 2003 mit der Drucksache 3/3772, der unter der Überschrift „Weiterentwicklung der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe in Thüringen“ genau das generelle Rauchverbot an Schulen schon gefordert hat. Wir hatten damals - das muss man einmal deutlich sagen - beim Kampf gegen Drogen im Allgemeinen, bei illegalen Drogen im Besonderen, aber auch beim Tabakkonsum im Speziellen sozusagen den Elfmeter schon hier im Thüringer Landtag liegen und wir haben diesen Beschluss damals gefasst, aber wir haben den Schuss damals nicht im Tor versenkt. Der Beschluss, der damals vom Thüringer Landtag gefasst wurde, ich zitiere einmal daraus, lautete unter anderem: „Ein generelles Rauchverbot an Grund-, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen im Interesse des Jugendschutzes ist durchzusetzen.“ Das haben wir damals zwar beschlossen, aber nicht konsequent umgesetzt. Es gab damals von vielen Kolleginnen und Kollegen die Hoffnung, das würde sich alles im Rahmen der Freiwilligkeit regeln lassen, die Schulen würden sich auf den Weg machen, die Schulen würden das in der Mehrheit freiwillig regeln. Die gleichen Argumente im Übrigen, die ich höre, wenn es um die Freiwilligkeit des Rauchverbots in Gaststätten geht, die gleichen Argumente, die ich, wenn es um den Abbau von Zigarettenautomaten geht, von der Zigarettenindustrie höre, immer das Argument, im freiwilligen Rahmen werden die das schon lösen.
Wir stellen heute fest und konstatieren, sie haben es im Rahmen der Freiwilligkeit nicht gelöst. Wir haben es an Schulen nicht umfassend lösen können, wir haben es beim Abbau von Zigarettenautomaten nicht lösen können und auch die Selbstverpflichtung der Gaststätten hat an dieser Stelle nicht gegriffen. Deswegen ist es - und das wiederhole ich dann - Zeit, dass sich an dieser Stelle etwas bewegt, Zeit, dass wir an dieser Stelle auch mit gesetzlichen Regelungen, mit gesetzlichen normativen Vorgaben weiterkommen.
Wir haben, ich hatte es vorhin bei der Berichterstattung schon gesagt, bei der Anhörung im Thüringer Landtag eine Vielzahl von Experten gehört. Wir, alle
Kollegen, die bei der Anhörung waren, haben aktenordnerweise Material bekommen zur Schädlichkeit des Rauchens, zu den Auswirkungen, zum Einstiegsalter, zu Möglichkeiten und Grenzen einer gesetzlichen Regelung, aber wir haben unisono von allen gehört, dass sie sich klare Lösungen wünschen. Die Experten haben uns erklärt, wo die Ursachen des Raucheinstiegs zu suchen sind, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, wo wir konstatieren müssen, dass es immer mehr werden, dass das Einstiegsalter immer niedriger wird. Experten haben uns dazu gesagt, der Einstieg, die Motivation zum Rauchen, beginnt mit Neugier, mit Lust, mit dem sozialen Umfeld, mit der Begründung zum Stressfaktor, aber eben auch mit der Vorbildwirkung von Freunden, Eltern und Lehrern. Was danach alles folgt, ist uns in der Anhörung anschaulich skizziert worden; dass das Rauchen die Einstiegsdroge auch für den Konsum illegaler Drogen ist, ist inzwischen unbestritten. Das weiß jeder, Herr Kollege Döring hat es gerade auch angesprochen. Wenn es um Cannabiskonsum geht, wird immer zu Recht gesagt, es beginnt mit der Zigarette davor, nicht mit dem Cannabiskonsum als Einzelnem. Wenn wir uns aber darüber unterhalten, wie wir illegale Drogen zurückdrängen wollen - das haben wir zu Recht hier im Thüringer Landtag mehrfach angemahnt, mehrfach miteinander diskutiert -, müssen wir uns konsequenterweise auch den sogenannten legalen Drogen zuwenden, dem, was beispielsweise die Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Sucht“ ganz klar als wichtigstes Problem aufzeichnet, Alkohol und Tabak. Das sind die wichtigsten Probleme, leider auch die wichtigsten Probleme, die sich uns im Umgang mit Kindern und Jugendlichen stellen. Wenn wir uns das Konsumverhalten, insbesondere was Alkohol und Tabak angeht, in dieser Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen anschauen, ist es erschreckend. Das wird jeden Tag in den Medien deutlich, das ist uns aber auch bei der Anhörung sehr deutlich gemacht worden.
Da komme ich auf das zurück, was die Motive für den Einstieg ins Rauchen darstellen, es sind nämlich genau auch die gleichen Gründe, die einen vom Rauchen abhalten können. Das haben uns die Experten gesagt. Es ist die Motivation für den Nichteinstieg, nämlich die positive Vorbildwirkung von Freunden, Eltern und eben von Lehrern - von Lehrern, das sage ich deswegen auch ganz bewusst, wir haben heute hier im Thüringer Landtag eine Gruppe von Lehrern zu Besuch, die unter dem Stichwort „Lernort Landtag“ erleben, wie wir hier im Thüringer Landtag miteinander diskutieren, wenn wir das Thüringer Schulgesetz anfassen und ändern, die aber als Lehrer letztendlich dann auch so ein Stückchen das, was wir hier beschließen, umsetzen müssen. Ich sage ganz deutlich, ich traue das unseren Lehrern, ich traue das den Schulleitungen zu, dass sie das umsetzen kön
nen, was wir hier im Thüringer Schulgesetz beschließen. Ich setze auf ihre Mitmachbereitschaft und ich setze eben nicht darauf, Herr Kollege Emde, dass die Mehrzahl der Lehrer uns sagt, das können wir nicht und das wollen wir eigentlich nicht und wir wissen nicht, wie es geht. Lehrer haben uns ganz klar gesagt, wenn wir von ihnen erwarten, dass das umgesetzt wird, dann erwarten sie von uns, dass wir klare Regeln definieren, dass wir eben nicht nur Restriktionen beschließen, sondern uns auch mit dem Präventionsgedanken hier beschäftigen. Deswegen ist es schon wichtig, dass in dem Antrag steht, wir wollen nicht nur Restriktionen, sondern wir wollen Prävention an den Schulen. Es geht auch darum, dass die Sanktionen bei Rauchverboten klar benannt werden müssen, die Sanktionen, die darauf folgen. Da sage ich ganz deutlich, das Thüringer Schulgesetz zählt die Ordnungsmaßnahmen auf, die wir haben, die Restriktionen, die als Möglichkeiten bestehen, wenn Verstöße gegen das Schulgesetz im Raum stehen sowohl bei Alkohol als auch beim Rauchen, als auch bei illegalen Drogen. Das ist klar in Ordnungsmaßnahmen geregelt. Insofern halte ich das für eine Scheindebatte, für eine Scheindebatte auch vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten Wochen zunehmend die Lobbyisten wieder zu Wort melden. Wir haben auf der einen Seite eine Situation, dass wir erleben, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung klare Rauchverbote akzeptieren. Wir haben auf der anderen Seite die Situation, dass es durchaus eine Vielzahl von Betroffenen gibt, dass es durchaus aber auch eine Vielzahl von Interessenvertretern der Zigarettenlobby gibt, die uns in regelmäßigen Abständen - alle Abgeordneten des Thüringer Landtags, alle politischen Entscheidungsträger in Deutschland - genauso mit Material eindecken, wie es die konsequenten Befürworter eines Rauchverbots tun. Das ist legitim in der politischen Auseinandersetzung. Ich sage aber ganz deutlich, ich lasse mich von denen an dieser Stelle wenig beeindrucken. Wir haben sämtliche Argumente, die für oder gegen Rauchverbote sprechen in der Vergangenheit auch hier im Thüringer Landtag schon sehr intensiv ausgetauscht. Ich bleibe dabei, es kommt jetzt darauf an, dass wir tatsächlich auch Entscheidungen treffen. Jeder von uns, jeder von Ihnen hat sich seine Meinung gebildet. Wir wissen, dass das, was wir hier beschließen, sehr stark davon getragen ist, dass es eine gesellschaftliche Akzeptanz findet, die gesellschaftliche Akzeptanz, die ich inzwischen erkennen kann. Deswegen diskutieren wir bundesweit über Rauchverbote in ganz vielen Bereichen, nicht nur an Schulen, aber an Schulen, sage ich, können wir durchaus auch beginnen. Die Erfahrungen bei der Anhörung, die uns von denjenigen berichtet wurden, die bereits Rauchverbote an Schulen haben, bestätigen uns in dieser Meinung, dass es durchsetzbar ist, dass es zu Verbesserungen führt, dass die Zahl derjenigen, die rauchen, tatsächlich signifikant sinkt und dass die
jenigen, die vielleicht damit am Einstieg gehindert werden, durchaus eine zunehmende Zahl darstellen. Ich glaube, das ist für uns eine Rechtfertigung, auch hier so etwas zu beschließen. Es war gesagt worden, wir haben auf mögliche Ausnahmen Rücksicht nehmen müssen. Das hängt damit zusammen, dass es Lehrer und Schüler gibt, die durchaus selber suchtbetroffen sind, die auf Klassenfahrten sicherlich nicht drei oder vier Tage am Stück auf jeglichen Zigarettenkonsum verzichten können. Wir müssen das akzeptieren. Wir müssen aber auch gleichzeitig sagen, wir wollen denjenigen helfen, aussteigen zu können, zumindest aber ihren Zigarettenkonsum auch zu verringern. Aber wir haben uns von den Experten auch sagen lassen, dass das nicht alleine nur dadurch zu regeln ist, dass wir ihnen für mehrere Tage das Rauchen de facto untersagen. Deswegen gab es diese Ausnahme.
Wir haben - ich hatte die Große Anfrage der SPDFraktion zitiert - sehr deutliche Zahlen auf dem Tisch liegen. Seit 1998 haben wir auch in Thüringen unverändert eine hohe Anzahl von über 1.100 Todesfällen, die tabakassoziiert sind. So ist die Formulierung bei der Beantwortung der Anfrage. Das heißt, dass 4,4 Prozent der Todesursachen, die wir hier in Thüringen verzeichnen, auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind. Das ist eine bedenkliche Zahl und man sollte sie auch hier an dieser Stelle nennen, genauso wie die bedenkliche Zahl, die sich insbesondere mit der Frage des Konsumverhaltens von Schülern beschäftigt. Eine ESPAD-Studie für Thüringen hat für das Jahr 2003 festgestellt, dass 81 Prozent aller Schüler der 8. bis 9. Klasse bereits Raucherfahrung haben. Raucherfahrung, da wird jeder von Ihnen sagen: Na ja, das ist nicht so schlimm, probiert haben wir alle einmal eine Zigarette. Aber insgesamt 51 Prozent dieser Alterskategorie sind bereits akute Raucher. Akute Raucher heißt, dass 80 Prozent von ihnen täglich zur Zigarette greifen, dass 11 Prozent der Mädchen und 12 Prozent der Jungen in dieser Alterskategorie der 8. und 9. Klasse bereits mehr als 10 Zigaretten am Tag rauchen. Da muss man schon die Frage stellen: Wo ist da die Verantwortung, das Hinschauen der Eltern? Wo sind aber auch die vielen Möglichkeiten, wo man bis zu 10 Zigaretten am Tag rauchen kann? In den Schulen in dieser Form sicherlich nicht. An den Schulen, an denen das Rauchen bis jetzt erlaubt ist, haben wir es für die über 16-Jährigen freigegeben, da, wo die Schulen auf Beschluss der Schulkonferenzen Raucherecken und Raucherzimmer eingerichtet haben. Aber an den Schulen finden wir dann viele der Ursachen, die negative Vorbildwirkung. Ich hatte es bei der letzten Debatte hier im Landtag gesagt: Die jungen Mädchen, die gerne endlich so weit sein möchten, dass sie in der Raucherecke bei den großen Jungs mit stehen können und eine mit rauchen können - das ist eine negative Vorbildwirkung. Mir
kann niemand erzählen, dass einem Kind in diesem Alter eine Zigarette tatsächlich schmeckt, aber der Anreiz wird geschaffen. Die Vorbildwirkung wird leider im Negativen an dieser Stelle geschaffen und ich glaube, wir sollten sehr deutlich dagegen angehen.
Ich habe vorhin etwas zur Rolle der Zigarettenlobby gesagt. Zu diesen Zahlen gehört auch, dass die Kosten allein für die gesundheitlichen Folgeschäden des Zigarettenkonsums insgesamt im Jahr 1997 16,6 Mrd. € in Deutschland betrugen. Jetzt werden mir die Befürworter des Rauchens entgegenhalten, na ja, 19,9 Mrd. € Umsatz der Zigarettenindustrie stehen auf der anderen Seite und immerhin auch 15,6 Mrd. € Steuereinnahmen für den Staat. Das mögen Argumente sein, aber Argumente, die sich bei mir an dieser Stelle nicht verfangen, denn die Folgeschäden, die ich skizziert habe, 16,6 Mrd. € gesundheitliche Folgeschäden, die unser Gesundheitssystem belasten, sind Folgeschäden, die insbesondere die Gesundheit der Betroffenen, aber auch der passiv Mitrauchenden betreffen. Ich glaube, wir haben das Recht und auch die Pflicht, die passiv Mitrauchenden davor zu schützen. Insofern ist es konsequent und richtig, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz am 23.02. in Hannover klar positioniert hat, dass die Ministerpräsidenten der Länder sich einig waren, dass zunächst die Verstöße gegen Rauchverbote als Ordnungswidrigkeit zu ahnden sind. Ich hatte vorhin ja die Regularien angesprochen und die auch angemahnt; Verstöße gegen Rauchverbote sind Ordnungswidrigkeiten. Die Ministerpräsidenten haben deutlich den Rahmen gesteckt, wo künftig Rauchverbote gelten sollen. Das ist nämlich insbesondere in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; dazu gehören, und das haben alle Ministerpräsidenten unisono erklärt, Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Hochschulen und Sportstätten. Es gehören auch dazu, zu denen, die von Rauchverboten zukünftig belegt werden sollen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens - auch jeden von uns, denke ich, eingängig -, auch Kultureinrichtungen, Theater, Museen und Kinos, Diskotheken - ein ganz weites Feld, ein großes Problemfeld - und Gaststätten. Bei Gaststätten sind wir an dem Punkt, wo durchaus die Diskussion jetzt wieder leidenschaftlich durch die Länder geht, wie weit da Ausnahmen möglich sein sollen oder möglich sein könnten. Ich bin der Thüringer Landesregierung durchaus dankbar, dass wir uns da deutlich positionieren, dass Thüringen da deutlich Flagge gezeigt hat, dass wir diese Ausnahmen mit Raucherkneipen, mit gekennzeichneten Raucherkneipen in Thüringen nicht wollen. Wir wollen keinen Flickenteppich insgesamt in Deutschland, wir wollen keine Ausnahmen mehr.
Abgeordnete des Thüringer Landtags uns heute hier vorgelegt haben. Ich halte diesen Gruppenantrag nicht für zielführend und nicht für richtig. Der Gruppenantrag zielt mit einer durchaus schwachen Begründung darauf, dass wir an Gymnasien und an Berufsschulen Ausnahmen machen sollten. An Gymnasien, da sage ich ganz deutlich, haben wir Schüler ab der 5. Klasse, die dieser negativen Vorbildwirkung, wie ich sie vorhin skizziert habe, ausgesetzt sind. Es ist für mich nicht verständlich, warum wir mit einer scheinheiligen Begründung sagen, 18-Jährige an Gymnasien, Lehrer an Gymnasien werden anders behandelt als Lehrer und Schüler
an Regelschulen. Auch 18-Jährige an Regelschulen gibt es, Frau Kollegin Tasch, insofern ist das eine Diskussion, die an dieser Stelle, glaube ich, durchaus zwar ein letztes Aufbäumen signalisiert, wir würden gern an diesen Gesetzlichkeiten etwas aufweichen, es ist aber nach meinem Dafürhalten nicht zielführend und ich glaube, die Mehrheit des Thüringer Landtags wird sich heute auch dementsprechend deutlich positionieren und diesen Änderungsantrag ablehnen und der Beschlussempfehlung sämtlicher Fachausschüsse folgen. Ich habe vorhin gesagt, der Bildungsausschuss als federführender Ausschuss hat einmütig - ohne Gegenstimmen, nur mit wenigen Enthaltungen - für den Antrag in der Ihnen vorliegenden Fassung votiert. Insofern ist der Gruppenantrag ein Abweichen von dieser Beschlussempfehlung. Ich hoffe, dass die Mehrheit hier im Parlament der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses folgt.
Lassen Sie mich auch auf den zweiten Antrag eingehen, der heute zur Abstimmung ansteht, den Antrag in Drucksache 4/2069, der SPD-Antrag zum Rauchverbot im Landtag und den Ministerien. Er ist zeitlich überholt, das ist von der Kollegin Meißner vorhin gesagt worden, zeitlich überholt deswegen, weil wir im Thüringer Landtag inzwischen eine Regelung haben, zeitlich überholt auch deswegen - und das sage ich hier auch einmal deutlich -, weil der Antrag im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eine ganze Weile lag. Er hat eine ganze Weile im Sozialausschuss des Thüringer Landtags abgewartet, weil die damalige Ausschussvorsitzende - ich möchte nicht spekulieren, ob selbst betroffen oder nicht - gesagt hat, da warten wir mal ab, was zum Thema Schule rauskommt. Die Ausschussvorsitzende ist nicht mehr da. Zwischenzeitlich haben wir auch diesen Antrag im Sozialausschuss abschließend behandelt, haben ihn entsprechend den zeitlichen Gegebenheiten jetzt auch angepasst, indem wir den Ministerien, aber auch allen oberen Landesbehörden und allen nachfolgenden Landeseinrichtungen empfehlen, das Rauchverbot analog zum Thü
ringer Landtag umzusetzen. Dabei müssen wir die Personalräte einbeziehen. Ich setze sehr darauf, dass der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, der ja sehr weitreichend auch für öffentliche Gebäude gilt, letztlich auch in ein Nichtrauchergesetz münden wird, in ein Nichtrauchergesetz, was uns dann insgesamt im Freistaat Thüringen auch für alle öffentlichen Einrichtungen ganz klar bindet; das ist durch die Landesregierung angekündigt worden.
Ich hoffe und setze darauf, dass wir dieses Nichtrauchergesetz noch vor der Sommerpause hier auf der Tagesordnung haben, damit wir es auch zeitnah in Thüringen umsetzen können; denn es geht in der Tat, so hat es Kollege Emde angesprochen, um Glaubwürdigkeit, um Glaubwürdigkeit der Politik, um Glaubwürdigkeit im Umsetzen von Rauchverboten, die wir hier beschließen. Wir müssen dies selbst so ein Stückchen konsequent tragen können, auch wenn es dem einen oder anderen hier im Parlament schwerfällt. Es geht um Glaubwürdigkeit - diesen Seitenhieb kann ich mir dann nicht verkneifen - auch in der Auseinandersetzung und im Kampf, wenn es um illegale Drogen geht, wenn es um die Auseinandersetzung mit Cannabisprodukten geht.
Ich lade herzlich unsere Kollegen von der Linkspartei.PDS-Fraktion ein, diese Diskussion auch in Zukunft dann entsprechend konsequenter zu führen. Wir werden immer mal wieder den Finger in die Wunde legen und auch danach fragen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe es eingangs mit dem Zitat aus dem Grönemeyer-Lied deutlich gemacht: „Es ist Zeit, dass sich was dreht.“ Es ist Zeit, dass wir als Abgeordnete des Thüringer Landtags zeigen, dass was geht! Dass was geht, in dem Sinne, dass wir heute hier das Rauchverbot an Schulen, aber das Rauchverbot auch in Ministerien und nachfolgenden Landeseinrichtungen auf den Weg bringen. Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen und um Ablehnung des Gruppenantrages. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Dann erteile ich das Wort dem Minister Goebel.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben schon am 13. Juli letzten Jahres das erste Mal hier über den Gesetzentwurf der SPDFraktion diskutiert. Schon damals habe ich in der Debatte für die Landesregierung ausgeführt, dass
das Anliegen, Nichtraucher vor Rauchgefährdung zu schützen, uneingeschränkt geteilt wird. Ich habe damals aber auch deutlich gemacht, dass Schule in dieser Frage kein besonderer Raum ist. Schule kann kein Experimentierfeld sein für die Gesellschaft. Ich erinnere an einen Satz des großen Thüringer Pädagogen Friedrich Fröbel, der gesagt hat: „Wohl ist die Schule das Höchste, aber nur dann, wenn sie das Leben ist“.
In der Debatte am 13.07. letzten Jahres habe ich erklärt, dass die Durchsetzung des Nichtrauchergedankens nur dann nachhaltig sein kann, wenn Einstellungs- und Verhaltensänderungen erfolgen. Die Schule allein als rauchfreie Zone per Dekret zu erklären, reicht nicht aus. Ich habe hier - ich sage das den Fachpolitikern im Hause - damals auch schon auf die bekannte Studie der Uni Bielefeld verwiesen.
Nun haben wir eine öffentliche Debatte in den letzten Monaten gehabt, die den Blick nicht nur auf Schule, sondern auf den gesamten öffentlichen Raum gelenkt hat. Die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, einen konsequenten Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ist es nur sinnvoll und konsequent, dies auch für die Schule zu ermöglichen.
Ich möchte betonen, dass das Thüringer Kultusministerium schon bisher konsequent für eine gesunde Lebensweise und den Nichtraucherschutz im schulischen Raum eingetreten ist. So ist seitens des Thüringer Kultusministeriums die Aufforderung an die Schulkonferenz der Schulen ergangen, die Präventionsbemühungen zu unterstützen und auf freiwilliger Basis den Beschluss zur rauchfreien Schule zu fassen, dem mehr als zwei Drittel der weiterführenden Schulen gefolgt sind.
Wir führen an allen unseren weiterführenden Schulen das Projekt „Stärkung von Lebenskompetenzen in den Eingangsklassen“ (IPSY) durch. Das Programm ist der Primärprävention gewidmet und zielt darauf ab, jugendlichen Substanzmissbrauch generell zu verhindern, zu vermindern bzw. den Beginn hinauszuzögern. Es stärkt die Jugendlichen erkennbar und ist auch hinsichtlich des Rauchens erfolgreich.
Des Weiteren wird, um die Nichtraucherförderung insbesondere bei Jugendlichen zu verstärken, an den Thüringer Schulen der europäische Nichtraucherwettbewerb „Be smart, don’t start“ durchgeführt. Zudem unterstützt das Kultusministerium die Kampagne „Rauchfrei“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch außerhalb der erwähnten Maßnahmen und Kampagnen werden im Rahmen der
schulischen Gesundheitsförderung in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, wie den gesetzlichen Krankenkassen, den Gesundheitsämtern und den Suchtpräventionsfachkräften, der Tabakkonsum und die verbundenen Gefahren thematisiert.
Der nun im Gesetzentwurf neu gefasste § 47 des Thüringer Schulgesetzes wird die bisher an den Schulen vorhandenen Aktivitäten zusammenführen und verstärken. Die Unterrichtung der Eltern über die Aktivitäten der Schulen im Bereich der Gesundheitserziehung begrüße ich dabei ganz außerordentlich, denn sie sind geeignet, auch die mit dem Entwicklungsvorhaben „Eigenverantwortliche Schule“ angestoßene Öffnung der Schulen in den Sozialraum hinaus auf einem wichtigen Gebiet voranzubringen.
Meine Damen und Herren, ich denke, der Gesetzentwurf in der heute zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung ist eine gute Grundlage, die aktuelle Debatte auch über den schulischen Raum hinaus fortzusetzen. Sie bietet den notwendigen Rahmen für das Handeln im Bereich der Schulen, lässt ihnen im Bereich der Gesundheitsbildung, in der Gesundheitserziehung den für eigenverantwortliche Schulen sinnvollen Freiraum. Ich möchte noch einmal betonen: Ich begrüße es, dass wir heute zu einer Beschlussfassung kommen. Danke schön.
Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der 13 Abgeordneten der CDU-Fraktion in Drucksache 4/2863. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. 17 Stimmen dafür. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die große Mehrheit. Wer enthält sich der Stimme? Bei 1 Stimmenthaltung ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Neufassung des Gesetzentwurfs, die in der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses in Drucksache 4/2820 enthalten ist. Wer ist für diese Neufassung des Gesetzentwurfs, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Neufassung des Gesetzentwurfs, den bitte ich um das Handzeichen. 8 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? 4 Stimmenthaltungen, 8 Gegenstimmen. Damit ist die Neufassung dieses Gesetzentwurfs angenommen.