Protocol of the Session on March 29, 2007

nicht einfach verlangen, dass an der Stelle die Vermessungskosten entfallen, weil das nun mal so ist. Sie müssen auch Grunderwerbsteuer bezahlen; wenn Sie das Haus dreimal verkaufen, müssen Sie dreimal bezahlen und so ist es eben auch bei der Vermessung. Das eigentliche Problem des Ankaufs waren und sind und werden auch die Vermessungskosten bleiben. Oftmals sind die Vermessungskosten ein Vielfaches von dem, was die Eigentümer an Geld haben wollen, auch wenn sie 100 Prozent bekommen.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Haben können und bekommen, nach Verkehrs- wert sieht es ja anders aus.)

Herr Wetzel, man kann sich auch mit den Eigentümern der Grundstücke einigen. Eine Kommune hat z.B. zu mir gesagt, das lohnt ja nicht, sich mit dem Eigentümer zu streiten. Wir versuchen, ob nun mit 20 oder mit 50 Prozent, das Stück Straße zu erwerben, weil wir dann im Konsens sind, haben keinen Ärger und es ist für beide Seiten gut. Wenn der Eigentumserwerb selber ohne die Nebenkosten ein Bruchteil dessen ist, was die Gesamtkosten betrifft, spielt es doch keine Rolle, ob sie 500 oder 1.000 € für 1.000 Quadratmeter bekommen. Wir lösen das Problem des Ankaufs möglicherweise auch bis 2012 nicht.

Ich will aber trotzdem sagen, für mich und für die SPD-Fraktion lohnt es sich, im Innenausschuss noch einmal darüber zu sprechen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich hätte die große Bitte an die Landesregierung, dass man darüber berichtet, wo es überhaupt die Probleme gibt. Sind die tatsächlich flächendeckend vorhanden oder sind sie nicht vorhanden? Wie gesagt, die Spitzenverbände haben sich auch schon dafür eingesetzt, dass man eine Verlängerung hinbekommt. Gleichwohl sagen sie auch, dass das Feld der Betroffenen doch nicht so groß ist, wie man zunächst annehmen möchte. Deswegen noch mal meine Bitte, das im Innenausschuss zu beraten. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie zunächst eine Vorbemerkung: Ich halte das Auftreten des Abgeordneten Wetzel hier gerade zu Beginn seiner Rede schon für grenzwertig.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die CDU-Fraktion sollte sich überlegen, ob der späte Zeitpunkt an den Sitzungstagen noch geeignet erscheint, den Abgeordneten Wetzel hier am Rednerpult reden zu lassen.

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So eine Unverschämtheit.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion hat hier verkündet, dass sie unseren Antrag ablehnt, ist aber eine Begründung schuldig geblieben. Die sollten Sie hier schon der Öffentlichkeit geben, ansonsten müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie recht verantwortungsbewusst mit den Problemlagen in den Kommunen, die auch die Bürger betreffen, umgehen. Das wäre zwar nicht neu, aber in den Sonntagsreden behaupten Sie ja immer das Gegenteil. Deshalb noch mal die Aufforderung: Begründen Sie, weshalb Sie eine Forderung, die auch die kommunalen Spitzenverbände erhoben haben, hier einfach ablehnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als 2001 dieses Gesetz beschlossen wurde, war man offenbar der Überzeugung, dass nach ca. sechs Jahren, also bis Mitte 2007, alle diese Grundstücksprobleme gelöst oder behoben werden können. Jetzt ist klar, dass ist keinesfalls so. Wir haben Informationen, das in einer Vielzahl der Kommunen noch eine ganze Reihe von Problemen anstehen, die noch geklärt werden müssen. Über die Gründe, weshalb die Kommunen bisher nicht in der Lage waren, diese Grundstücksrechte zu bereinigen, darüber kann man sicherlich trefflich spekulieren, aber es zeichnen sich zwei Hauptgründe ab: Erstens ist das die Vielzahl der Fälle, die da sind, mit sehr hohem Verwaltungsaufwand und es sind die Kosten. Das betrifft nicht nur die eigentlichen Grundstücksaufbaukosten, sondern tatsächlich die Vermessungskosten.

Im Ergebnis einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung hat die Landesregierung mal an einem Beispiel dargelegt, wie das Verhältnis zwischen den Grundstückskosten und den Vermessungskosten ist. Bei einem 30 Quadratmeter großen Grundstück, was bei diesen Straßengrundstücken durchaus üblich ist, fallen für die betroffene Gemeinde reine Grundstückskosten von 150 € an. Die Vermessungskosten, die das Land festgelegt hat und die im Landeshaushalt teilweise vereinnahmt werden, betragen für dieses Grundstück 752 €. Dieses Missverhältnis muss einfach aufgelöst werden. Wenn hier darauf verwiesen wird, dass man angeblich daran nichts machen kann, haben wir eine andere Auffassung. Ich erinnere in dem Zusammenhang daran, dass in der gleichen Kostenverordnung für die Einmessung der Altgebäude, die also vor 1990 errichtet wurden und die noch nicht eingemessen waren, Sonderregelungen getroffen wurden, die, wenn ich alle Sonderregelungen zur Anwendung bringe, die Vermessungskosten bis auf 10 Prozent der tatsächlichen sonst in der Verordnung festgelegten Kosten reduzieren. Eine solche Regelung, die für den Privatbürger zutrifft, muss doch auch möglich sein, dass man die

im Land für die Kommunen diskutiert.

Im Übrigen, in der gleichen Antwort hat die Landesregierung darauf verwiesen, dass diese bisherige Kostenordnung am 30. April 2007 ausläuft. Gegenwärtig wird sie durch die Landesregierung überarbeitet und es wurde in Aussicht gestellt, dass neben der Verwaltungsvereinfachung auch für die Vermessung weitere Gebührensenkungen vorgesehen sind, also für diese Grundstücksarten. Wir gehen davon aus, dass möglicherweise heute die Landesregierung das etwas konkretisieren kann, in welcher Art und Weise sie eine Gebührenreduzierung hier vornimmt. Aber, meine Damen und Herren, es ist eben ab 30. Juni für die Kommunen eine andere Situation. Bis zum 30. Juni sind sie nicht verpflichtet, diese Grundstücke aufzukaufen, sondern können das selbst entscheiden. Nach dem 1. Juli kann der Eigentümer das aber von den Kommunen verlangen und damit müssen sie handeln, sowohl was den Grundstückspreis betrifft als auch die dann geltenden Vermessungskosten. Deshalb also hier der Appell, tatsächlich zu handeln, damit die Kommunen hier noch mehr Zeit haben. Dabei sind wir keine Propheten. Wir wissen nicht, ob das Jahr 2012 ausreichend ist, aber es ist ein Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände. Ich gehe einmal davon aus, dass die kommunalen Spitzenverbände mit ihren Mitgliedern das abgesprochen haben und deshalb zunächst diese Fristverlängerung für fünf Jahre für ausreichend erachten. In dem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass wir bei anderen Rechtsproblemen immer wieder eine Verlängerung vorgenommen haben - Kommunalabgabengesetz, Verjährungsfrist für leitungsgebundene Einrichtungen haben wir zwischenzeitlich das fünfte Mal verlängert. Jetzt am Jahresende droht wieder die Verjährung und ich bin mir fast sicher, dass es im IV. Quartal eine erneute Diskussion geben wird, ob wir diese Frist nicht noch einmal verlängern, damit die Aufgabenträger nicht in das Problem kommen, überhastet Abwasserbeiträge zu erlassen, die sich dann nicht als rechtssicher herausstellen. Insofern haben Sie in anderen Bereichen durchaus Verantwortung gezeigt. Wir verlangen auch hier nur einfach, dass Sie Verantwortung an den Tag legen. Frau Taubert hat vorgeschlagen, das im Innenausschuss weiter zu bereden. Damit sind wir einverstanden. Wir verweisen nur darauf, die Landesregierung muss sehr zeitnah aktiv werden, denn die Frist läuft am 30. Juni 2007 aus und es bestünde sicherlich die Möglichkeit, im nächsten Plenum dann abschließend darüber zu entscheiden. Aber Sie wissen, im Ausschuss entscheiden letztlich die Mehrheiten, wann die Beratung dort durchgeführt und abgeschlossen wird. Wir werden einer Ausschussüberweisung zustimmen, mit dem Appell, dass natürlich die Mehrheitsfraktion sich dieser Verantwortung stellt und nicht durch Nichthandeln oder Blockade eine Behandlung im Innenausschuss so

weit verzögert, dass letztlich die Frist abgelaufen ist und sich dann eine Bundesratsinitiative über die Landesregierung für nicht mehr wirksam erweist. Die SPD-Fraktion hat hier den Appell an die Landesregierung gerichtet, Informationen zu geben. Den Appell können wir nur erneuern, denn in der Antwort auf die Kleine Anfrage - die Antwort ist datiert auf den 15.03.2007 - hat die Landesregierung darauf verwiesen, dass zur Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes in den Kommunen der Landesregierung keine allgemeinen Informationen vorliegen. Wir haben andere Informationen. Wir sind davon überzeugt, die Informationen, die wir als Fraktion besorgen können, können Sie natürlich als Landesregierung mit einem ganz anderen Apparat, bspw. mit insgesamt 18 Kommunalaufsichten, sehr zeitnah ermitteln.

Meine Damen und Herren, wir haben hier mit unserem Beschlussantrag ein Anliegen der kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen und thematisiert und sehen deshalb keinen Grund, weshalb nicht alle Fraktionen hier im Thüringer Landtag einem solchen Ansinnen zustimmen sollten. Danke.

Eine Redemeldung, Frau Groß? Frau Abgeordnete Groß für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Redebeitrag des Abgeordneten Kuschel hat mich veranlasst, hier vor zu gehen. Wenn ein parlamentsunwürdiger Kollege hier in diesem Plenum einen Redner beleidigen kann in dieser Art und Weise, finde ich das eine Unverschämtheit

(Beifall bei der CDU)

und weise das für meine Fraktion ausdrücklich zurück. Ich werde das im nächsten Ältestenrat thematisieren. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weitere Redeanmeldungen? Seitens der Landesregierung Minister Trautvetter, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Hinweis an die antragstellende Fraktion auf die Kleine Anfrage Nr. 1168 von Herrn Kaiser beginnen. Am 14. März habe ich diese Anfrage für die Landesre

gierung beantwortet. Die dortige Anfrage verdeutlicht dem geneigten Leser, dass das Ansinnen Ihres Antrags, eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Erwerbsrechtsregelung im Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, abzulehnen ist. Die geltende Frist zum Ausschluss von Ansprüchen privater Grundstückseigentümer zum Ankauf öffentlich genutzter Flächen durch die Nutzer stellt bereits eine fast 6-jährige Übergangsphase dar und nach dem Einführungsgesetz zum BGB konnten private Grundstückseigentümer für öffentlich genutzte Flächen ihres Grundeigentums lediglich ein Nutzungsentgelt verlangen. Schon nach dem Auslaufen dieser Bestimmung wurde eine Häufung von Anspruchsmeldungen der privaten Grundstückseigentümer befürchtet, die ich nicht nachvollziehen kann, die ich auch nicht kenne, und zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse und zum Abmildern dieser möglichen Folgen sieht deshalb das seit Oktober 2001 geltende Verkehrsflächenbereinigungsgesetz in § 8 Abs. 1 ein befristetes Erwerbsrecht des öffentlichen Nutzers für diese Fälle vor. Gleichzeitig wird ausgeschlossen, dass betroffene Grundstückseigentümer einen Anspruch zum Ankauf durch den öffentlichen Nutzer in diesem Zeitraum geltend machen können. Diese Frist läuft nun zum 30. Juni 2007 aus. Ab dem 30. Juni 2007 hat der Grundstückseigentümer das Recht, vom öffentlichen Nutzer den Eigentumswechsel oder die Bestellung einer entgeltlichen Dienstbarkeit zu verlangen, und das Erwerbsrecht des öffentlichen Nutzers entfällt dann und die Antragsteller erwarten zu Recht, dass viele Grundstückseigentümer kurzfristig von ihrem neu eingeräumten Recht Gebrauch machen. Ich denke, das ist auch gut, dass diese Frage einmal endgültig bereinigt wird.

(Beifall bei der CDU)

Nun wird wiederum befürchtet, dass eine Reihe von Thüringer Kommunen die finanzielle Belastung nicht bewältigen kann. Erstens teile ich die Befürchtung nicht, da es nicht um große Summen geht, und zweitens, die gewährte Übergangsfrist sollte ausreichen, dass die Kommunen die erforderlichen Finanzmittel in ihrem Haushalt bereitstellen können; sechs Jahre Zeit, die entsprechenden Rücklagen zu bilden. Insofern halte ich die in Ihrem Antrag aufgeführten Mutmaßungen für eine Bundesratsinitiative für nicht ausreichend.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Sagen Sie das auch den kommunalen Spitzenverbänden?)

Das sage ich auch den kommunalen Spitzenverbänden. Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie Sie gegenüber einem privaten Grundstückseigentümer auftreten werden, auf dessen Grundstück der Kindergarten einer Kommune steht, bzw. wie Sie mit dem dann

reden würden, wenn der von dem zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband plötzlich einen Beitragsbescheid bekäme, weil er ja der Grundstückseigentümer ist und die Kommune ihm das Grundstück noch nicht abgekauft hat. Es geht nicht nur um Straßen, um Kleinstflächen, sondern es geht um jegliche öffentliche Nutzung, um Entscheidungen zu DDR-Zeiten, wo man das Eigentumsrecht mit Füßen getreten hat.

(Beifall bei der CDU)

Da wird es Zeit, dass 17 Jahre nach der deutschen Einheit hier einmal das geltende Recht durchgesetzt wird.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben bereits mit der Reform Kataster- und Vermessungswesen diese Gebühren deutlich gesenkt und wir werden auch die Kleinstvermessungen jetzt in der Überarbeitung noch einmal deutlich senken, aber Sie erwecken den Eindruck, dass eine Vermessung, die Bezahlung dieser Vermessung, dem öffentlichen Haushalt zugute kommt. Sie sollten doch wissen, dass wir das System geändert haben, und der größte Teil der Vermessungskosten sind die Kosten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Das haben Sie doch ge- macht, Sie haben es doch privatisiert.)

Ja, natürlich haben wir das. Übrigens ist es vollkommen egal, ob eine Fläche 50 oder 500 Quadratmeter hat, die Feststellung der drei oder vier Eckpunkte einer solchen Fläche ist der gleiche Aufwand und deswegen gehen auch die Leistungen zur Feststellung dieser Flächen nur in einem bestimmten Bereich zu senken.

Meine Damen und Herren, ich schätze ein, dass es nach Auslaufen der Abschlussfrist zum 30. Juni sowohl für den öffentlichen Nutzer als auch für den Grundstückseigentümer nicht zu einer finanziellen Schlechterstellung kommen wird. Insbesondere ist für den öffentlichen Nutzer nicht mit einer Kostenerhöhung zu rechnen, da die Entschädigungsbestimmungen des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes weiterhin gelten. Als solches stehe ich in Übereinstimmung mit der Bundesjustizministerin, mit der Frau Zypries, die im Namen der Bundesregierung einen gleichgearteten Antrag der Linkspartei.PDS heute im Bundestag ablehnt, und wir sollten das auch im Thüringer Landtag tun. Die Frage der fachlichen Bewertung, wie vermesse ich diese Grundstücke, wie gehe ich damit um, diese Bewertung in einem Ausschuss weiterzuführen, hat nichts mit Ihrem Antrag zu tun, denn in Ihrem Antrag geht es um die Frist

verlängerung beim Verkehrsflächenbereinigungsgesetz und dieser Antrag ist abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe damit die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Wir stimmen nun direkt über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2817 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Mir ist Folgendes mitgeteilt worden, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, dass wir als letzten Tagesordnungspunkt in der heutigen Plenarsitzung nicht den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen, sondern den Tagesordnungspunkt 11

Nationale Naturlandschaften - gemeinsame Dachmarke für Nationalparks, Biosphären- reservate und Naturparks in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2839 -

Die CDU-Fraktion wünscht das Wort zur Begründung nicht. Ich eröffne die Aussprache und rufe als Ersten auf für die Fraktion der Linkspartei.PDS, den Abgeordneten Kummer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, ich glaube, die Verwechslung bei der Tagesordnung gibt es nicht, weil der andere Antrag sicherlich mit deutlich mehr Spannung erwartet wird. Eigentlich könnte man ja zu diesem Antrag der Fraktion der CDU sagen: Meine Damen und Herren, warum haben Sie ihn gestellt? Die Landesregierung macht das ja alles schon. Das ist das, was wir immer hören.

Herr Kummer, einen kleinen Moment mal bitte. Es ist noch Plenarsitzung, darauf möchte ich hinweisen. Der Lärmpegel im Saal ist so, dass man kaum noch

etwas verstehen kann, und die Wanderungsbewegungen könnten auf den Gängen fortgesetzt werden. Das gilt für alle. So, Herr Kummer, jetzt können Sie Ihren Redebeitrag fortsetzen.