Protocol of the Session on March 29, 2007

Ich will abschließen mit einer Erkenntnis - vielleicht nehmen Sie sie irgendwann mal für sich auf: Das Thema „Studiengebühren“ ist in Deutschland eigentlich schon durch, es haben bloß noch nicht alle gemerkt.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin folgt Abgeordnete Hennig, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, bei Herrn Schwäblein ist Hopfen und Malz verloren, der wird uns auch nächsten Monat noch erzählen, was alles Gutes für Studiengebühren spricht, und nicht ein Argument akzeptieren, was dagegen spricht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich will das Thema „Studiengebühren“ heute mal von einer anderen Seite betrachten. Eines der gängigen Argumente für Studiengebühren ist ja, es wäre sozialverträglich, Studiengebühren einzuführen, und Stipendien könnten zum Beispiel den sozialen Ausgleich schaffen.

Es gibt derzeit eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag - die Antwort ist noch nicht veröffentlicht -, dabei geht es um Stipendien und Stipendiennehmer aus Steuergeldern und dabei zeigt sich, es gibt etwa 14.000 verteilte Stipendien in Deutschland, 3.000 Promotionsstipendien und von den 17.000 Stipendien sind 40 Prozent nur Büchergeld. Das heißt, 40 Prozent der Stipendiaten kommen aus sozial höhergestellten Familien. Lediglich die Hans-Böckler-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung schaffen es - die

Hans-Böckler-Stiftung liegt bei etwa 70 Prozent -, Vollstipendien zu vergeben, und die größte Stiftung, die Studienstiftung des deutschen Volkes, kommt gerade einmal auf 16 Prozent Vollstipendien. Diese Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass bei der Auswahl von Stipendiaten Kriterien angelegt werden, die eine hohe soziale Herkunft erfordern, bzw. stellen immer wieder auch in den Vordergrund, dass gute Leistungen zählen. Dabei wissen wir - die Bildungspolitiker diskutieren das zuhauf und es ist auch mehrmals nachgewiesen -, dass gute Leistungen einfacher zu erbringen sind, wenn Kinder und Jugendliche aus hohen oder höheren Einkommensschichten stammen. Es bestätigt die These, dass sich die wissenschaftliche Elite aus sich selbst heraus reproduziert und sozial Schwache nicht studieren lässt.

Unter diesem Vorzeichen ist es äußerst bedenklich, wenn noch dazu - wie vor Kurzem veröffentlicht in Bayreuth - Stipendiaten Studiengebühren erlassen bekommen. Das heißt für mich ganz klar, wer arm ist, bleibt arm und Reiche gehen studieren. Studiengebühren verschärfen dieses Problem massiv. Ein breites Stipendiensystem ist in Deutschland sowieso nicht in Sicht und das, was existiert, das habe ich Ihnen gerade beschrieben, was das bewirkt. Stipendien, die vergeben werden, werden trotz aller Beteuerungen an Studierende vergeben, die aus sozial hohen Schichten stammen. Unter diesen Voraussetzungen möchte ich nur einmal wissen, wie es überhaupt in die Köpfe von Politikern in diesem Freistaat kommt, Studiengebühren einführen zu wollen. Anders als Herr Schwäblein gehe ich davon aus, dass wir als Thüringer Parlament immer noch selbst entscheiden können, ob wir in Thüringen Studiengebühren einführen oder nicht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es gibt Stiftungen, die anders handeln, das habe ich gerade gesagt, aber diese, wie z.B. die RosaLuxemburg-Stiftung, werden benachteiligt oder ihnen durch Gerichte zugesprochenes Geld wird ihnen einfach nicht ausgezahlt, auch durch die Landesregierung in diesem Freistaat. Es ist infam, Studiengebühren in Thüringen einführen zu wollen, gerade unter den Voraussetzungen, dass wir in absehbarer Zeit Studierendenzahleneinbrüche haben werden. Wir wissen alle, dass der Anteil an eigenen Landeskindern an den Hochschulen sehr hoch ist. Das heißt, genau das Gegenteil müsste der Fall sein. Also Gegenteil heißt: Keine Studiengebühren! Werbung machen für Studierende aus anderen Bundesländern und nicht die eigenen noch wegschicken!

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Um den Wissenschaftsstandard in Thüringen erhalten zu können, die Qualität an Thüringer Hochschulen

zu sichern - ich meine, genau das diskutieren wir doch immer wieder hier und ich bin der Überzeugung, dass die Hochschulen immer noch Phantastisches leisten -, ist es notwendig, die öffentliche Verantwortung wahrzunehmen und nicht eine Pseudosanierung durch die Verlagerung der Kosten in private Haushalte zu erwarten. Mit Studiengebühren - das sage ich Ihnen auch an dieser Stelle voraus - werden wir das blaue Wunder erleben, was die Entwicklung von Thüringen angeht. Der Ministerpräsident Althaus spricht von 2009/10, Herr Schwäblein am besten von sofort. Eines scheint sicher zu sein: Mit der CDU wird es auf alle Fälle Studiengebühren in Thüringen geben, koste es, was es wolle.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Wer sagt denn das? Das stimmt doch nicht!)

Ihr Ministerpräsident - ach so, der zählt nicht, okay.

Ich kann für meine Fraktion an dieser Stelle nur ein ganz klares Nein zu Studiengebühren sagen und dazu stehen wir.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Seela, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einige prinzipielle Äußerungen zum Antragsteller. Ich meine, Sie hätten bei Ihrem ursprünglichen Antrag bleiben sollen zur Aktuellen Stunde, nämlich „Zukunft der Versorgungsverwaltung in Thüringen, drohende Kostenexplosion bei Kommunalisierung der Aufgaben“. Dieses Thema wäre zumindest aktueller als das jetzt von Ihnen favorisierte Thema. Zugegeben, Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung des Landes mit den Hochschulen, wenn es dabei geblieben wäre, hätte ich zumindest noch eine Art Aktualität erkennen können, aber mein Vorredner, Kollege Schwäblein, hat eindeutig gesagt, es gibt derzeit Verhandlungen, aber es liegt wirklich noch kein Ergebnis vor. Wenn Sie, Frau Dr. Kaschuba, hier vorn mit Geheimwissen prahlen, hätte ich mich sehr gefreut, ich freue mich auch im Anschluss an meine Rede noch, wenn Sie uns natürlich an Ihrem Herrschaftswissen partizipieren lassen könnten. Das ist jetzt ein Angebot, wir werden sicherlich gern darauf eingehen.

Dann komme ich zum zweiten Teil und da kann ich wirklich keine Aktualität erkennen. Das wäre eigentlich schon ein Stoff für den Ältestenrat, dass man in Zukunft hier auch eine genauere, präzisere Be

gründung für die Aktualität vorlegen sollte, nämlich die Pläne zur Einführung allgemeiner Studiengebühren in Thüringen. Es gibt keine Pläne für die Einführung von Studiengebühren in Thüringen. Hier gibt es eine klare Aussage, ein klares Wort des Ministerpräsidenten, der gesagt hat, es gibt keine Studiengebühren vor 2009, Frau Hennig. Vor 2009 - lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen, könnte auch heißen 2010, kann aber auch heißen 2015, das ist auch nicht vor 2009, kann aber auch heißen 2100. Ich glaube, das hat irgendetwas mit Mathematik zu tun. Also bitte nicht sagen in der Öffentlichkeit, weil es einfach gelogen ist,

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

es gibt Studiengebühren 2009, 2010 - das ist noch lange nicht der Fall. Also, das klare Wort des Ministerpräsidenten gilt und hier gibt es auch eine klare Fraktionsmeinung, eine klare Meinung der CDU-Fraktion, dass wir auch gegen die Einführung von Studiengebühren auf jeden Fall in dieser Legislatur sind, dass wir aber für die Diskussion offen sind. Wenn man die Diskussion verfolgt, muss man natürlich die demographische Entwicklung in Betracht ziehen, Frau Hennig, und wenn Sie die demographische Entwicklung in Betracht ziehen, werden Sie feststellen, dass wir ab 2009 mit dramatischen Einbußen bei den Studentenzahlen zu rechnen haben. Diese Zahl wird sich noch mehr dramatisieren im Jahr 2020, wenn wir nämlich in Thüringen - so ist die Rechnung zumindest - 21.000 Studenten weniger haben werden von den 50.000. Das geht schon fast an die Hälfte heran. Dann ist uns natürlich klar und das ist auch dem Ministerpräsidenten klar, ich glaube, es ist auch in der Öffentlichkeit schon gesagt worden, wenn wir jetzt Studiengebühren einführen würden, jetzt und auch 2010, wenn die Studierendenzahlen nämlich sinken, dann denken wir, dass wir hier einen Wettbewerbsvorteil aufgeben würden, wenn wir Studiengebühren einführen würden. Deswegen liegt es uns fern, Studiengebühren einzuführen, weil wir dann keine Vorteile mehr haben, nämlich Studenten aus anderen Bundesländern, wo es z.B. Studiengebühren geben wird, hier nach Thüringen zu rufen.

Also bitte nehmen Sie zur Kenntnis, wir werden keine Studiengebühren einführen, vorerst nicht, aber - und das ist mir zumindest klar und, ich denke, auch meiner Fraktion - wenn ganz Deutschland um Thüringen herum, nehmen wir an, ab 2015 Studiengebühren einführen wird, also alle Bundesländer, glaube ich, wären wir alle mit dem Klammersack gepudert, wenn wir uns dieser Diskussion, so wie Sie es eigentlich hier dargestellt haben, vollkommen verschließen würden. Wir müssen uns auch dieser Diskussion stellen. Ich glaube, es wäre vollkommen unrealistisch, wenn Thüringen das einzige Bundesland dann

ist, das keine Studiengebühren hat, weil wir uns schon dann einen Finanzierungsvorteil aus den Händen nehmen lassen würden.

Also hier ein klares Wort, dass wir keine Studiengebühren einführen möchten. Aber ich möchte auch noch mal an Sie appellieren, Frau Hennig, von dieser Schwarz-Weiß-Malerei Abstand zu nehmen. Sie hatten vorhin ein Kontra-Argument genannt, aber öffnen Sie sich doch bitte auch den Pro-Argumenten für Studiengebühren, auch diese gibt es natürlich. Ich hatte sie schon einmal, ich glaube, in einer Aktuellen Stunde genannt, wir hatten ja bereits eine Aussprache hier im Plenum gehabt. Es gibt drei ProArgumente für Studiengebühren: einmal, das ist ganz klar, dass die Universitäten mehr finanzielle Mittel in die Kassen bekommen. Das wären in Thüringen ca. 45 Mio. jährlich mehr für die Universitäten. Darüber hinaus ist ein zweiter Vorteil, die Studenten sind natürlich angehalten, so schnell wie möglich zu studieren. Auch das ist ein Vorteil. Und, das war für mich sehr wichtig gewesen, mit einem entsprechenden Darlehenssystem würden sie die Eltern von Thüringer Studenten entlasten, weil die Studenten über die Darlehensfinanzierung selbst für die Kosten aufkommen müssten. Auch das ist ein Pro-Argument für mich für Studiengebühren. Aber demgegenüber steht die demographische Entwicklung. Die nehmen wir zur Kenntnis und deswegen gibt es keine Pläne zur Einführung von Studiengebühren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Bitte, Herr Staatssekretär BauerWabnegg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zum aktuellen Stand der Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung des Landes mit den Hochschulen einige Berichtspunkte anmerken. Anfang September 2006 fand das in der Rahmenvereinbarung vereinbarte Jahresgespräch der Vertragspartner des Hochschulpakts statt. Dort bestand Einvernehmen, die Grundstruktur der Rahmenvereinbarung beizubehalten und erneut für vier Jahre fortzuführen. Die Abstimmung der Inhalte und des Finanzvolumens sollte verabredungsgemäß im Verlauf des I. und II. Quartals dieses Jahres stattfinden. In diesen Gesprächen befinden wir uns aktuell. Die Hochschulen werden außerdem über den bisherigen Verlauf seit Abschluss des ersten Hochschulpakts, also auch über ihre Erfolge und über die Schwierigkeiten, über das, was gut und

nicht so gut lief, berichten. In die Vertragspartnergespräche zur Überarbeitung und Fortführung des Hochschulpakts fließen also ein: die Stellungnahmen der Hochschulen, die Erfahrungen des Landes, die aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen - ich nenne hier nur das neue Thüringer Hochschulgesetz - oder etwa die länderspezifische Umsetzung des Hochschulpakts 2020 zwischen Bund und Ländern und vor allem natürlich das den Hochschulen ab 2008 zur Verfügung stehende Finanzvolumen. Dass die Inhalte des neuen Hochschulpakts vom Umfang der den Hochschulen zukünftig zur Verfügung stehenden Finanzmittel abhängen, ist evident. Auch die Verpflichtungen, die Thüringen mit dem Hochschulpakt 2020 Bund/Länder eingehen wird, haben sowohl hochschulplanerische als auch finanzielle Auswirkungen, die in der neuen Rahmenvereinbarung entsprechend zu berücksichtigen sind. Diese Aspekte fließen mit allen Rückwirkungen in die aktuell laufenden Gespräche und Verhandlungen ein.

Noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Positionen hierzu:

Finanzausstattung: Gerade die Stärkung insbesondere der Hochschulforschung - also Stichwort „Exzellenz“ - mit einem Landesprogramm hängt selbstverständlich von einer entsprechenden finanziellen Schwerpunktsetzung ab. Diese Schwerpunktsetzung - wir haben das mehrfach berichtet - haben wir im Auge. Ziel ist darüber hinaus, die bisher gewährte finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen in der Rahmenvereinbarung für weitere vier Jahre fortzuschreiben. Zudem fordern die Hochschulen selbstverständlich - das ist ja eine Forderung, die immer auch wiederkehrt, die nachvollziehbar ist - den Verzicht auf Haushaltssperren und auch die Übertragbarkeit der Ausgabereste sowie die volle Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen und sonstigen Veränderungen bei den Personalausgaben. Darüber sprechen wir im Moment und aktuell.

Ein wichtiges neues Stichwort, das im Verlauf des vergangenen Jahres und in dieses Jahr hinein auf uns zugekommen ist, ist der „Hochschulpakt 2020“ zwischen Bund und Ländern. Sobald feststeht, welche Konditionen zwischen Bund und Ländern gelten, wird ein entsprechendes Landeskonzept erarbeitet, das den Hochschulen einen unmittelbaren Anreiz bietet, die Ziele des Hochschulpakts 2020 zu erfüllen, nämlich Erhalt und Belegung der Studienanfängerplätze des Jahres 2005.

Haushaltsflexibilisierung: Grundsätzlich sollen die Rahmenbedingungen des Thüringer Haushaltsgesetzes 06/07 fortgelten, vor allem die Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs im Hochschulbereich. Zwischen dem Finanzministerium, dem Kultusministerium und den Hochschulen ist außerdem zwi

schenzeitlich eine neue und offenere Haushaltssystematik verabredet. Die bisherigen neuen Einzelkapitel für die Hochschulen werden im nächsten Landeshaushaltsplan mit dem Kapitel „Hochschulen gemeinsam“ zu einem neuen Gesamtkapitel „Hochschulpakt“ zusammengefasst. Jede Hochschule wird darin mit jeweils einem Zuschusstitel für laufende Zwecke und einem für Investitionen abgebildet. Die Lockerung der Stellenplanbindung ist außerdem auch weiterhin klares Ziel der Hochschulen. Im Übrigen verfolgen wir die EU-konforme und auf Kosteneffizienz gerichtete Weiterentwicklung des Rechnungswesens an allen Hochschulen. Zentrale Zielmarken sind also die weitere Stärkung der Hochschulautonomie durch eine weitestgehende Haushaltsflexibilisierung für die Hochschulen sowie ein Rechnungswesen gemäß den Vorgaben der EU und des Steuerrechts.

Stichwort „Hochschulbau“: Die vom Land für den Hochschulbau im Rahmen der anteiligen Mitfinanzierung insgesamt vorgesehenen 70 Mio. € sollen als Mindestbeitrag jährlich bis einschließlich 2013 verabredet werden. Die zweckgebundenen Kompensationszahlungen des Bundes für den Wegfall des Hochschulbaufördergesetzes stehen ebenfalls schon heute bis einschließlich des Jahres 2013 fest. Ziel ist es, den Hochschulen Planungssicherheit vor allem zur Kofinanzierung von EFRE-Vorhaben bis 2013 zu gewähren und einen Ausbaustand der flächenbezogenen Studienplätze von rund 30.000 zu bieten.

LUBOM - Leistungs- und belastungsorientierte Mittelvergabe: Sie haben es angesprochen, in der gemäß Rahmenvereinbarung zwischen Hochschulen und Landesregierung gebildeten gemeinsamen Arbeitsgruppe LUBOM wurde das Modell der „Leistungs- und belastungsorientierten Mittelvergabe“ weiterentwickelt. Dieses wird ab 2008 mit einem größeren Teil der Gesamtzuschüsse fortgeführt. Der Umfang der leistungs- und belastungsorientiert an die Hochschulen zugewiesenen Mittel steigert sich dann durch die Einbeziehung eines Teils der Personalmittel von bisher 15 Prozent, das sind rund 47 Mio. €, auf 21 Prozent, also ungefähr 67 Mio. € im Jahr 2008 und bis auf 41 Prozent, also ca. 131 Mio. € im Jahr 2011. Das hat aber nichts und auch wirklich gar nichts mit Absenkung zu tun. Ziel ist es vielmehr, die Leistungsorientierung der Hochschulen weiter zu stärken und damit die indikatorgestützte Zielorientierung zu fördern. Darum geht es bei dieser Position.

Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Auf der Grundlage des novellierten Thüringer Hochschulgesetzes wird eine neue Generation der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kultusministerium und den Hochschulen vereinbart werden. Die Rahmenvereinbarung bildet die Basis, auf der die Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufbauen. Damit kön

nen die Umsetzung der hochschulplanerischen Ziele des Landes sowie die Entwicklungsziele der Hochschulen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung noch deutlich individueller und konkreter als bislang vereinbart und gefasst werden. Vor allen Dingen möchte ich an dieser Stelle nachhaltig betonen: Alle diese Gespräche finden im besten Einvernehmen und in enger Abstimmung mit den Hochschulen statt. Der Hochschulpakt, der vorbereitet wird, wird ganz eindeutig ein gemeinsam gewollter Pakt sein und er wird die Hochschul- und Forschungslandschaft stärken und unterstützen; aber - die Abgeordneten Schwäblein und Seela haben darauf hingewiesen -, all das ist noch in Vorbereitung. Wir sind noch nicht bis ins Letzte konkret, wir werden noch mehrfach darüber sprechen können.

Abschließend noch einige Worte zur Frage „Allgemeine Studiengebühren in Thüringen“: Laut Erklärung des Thüringer Ministerpräsidenten - und Sie alle wissen das - wird es in Thüringen in dieser Legislaturperiode, also bis 2009, keine allgemeinen Studiengebühren geben. Gleichwohl beobachten wir selbstverständlich - und es wäre auch töricht, es nicht zu tun - die Entwicklung in den anderen Bundesländern und sehen, wie sich dort die angedachten und zum Teil ja auch bereits umgesetzten Studienfinanzierungsmodelle in der Praxis bewähren, wobei Studienbeiträge in Deutschland grundsätzlich sozialverträglich gestaltet werden. Das bedeutet einerseits, dass den Studierenden akzeptable finanzielle Förder- und Darlehensmöglichkeiten geboten werden, und andererseits, dass die so erzielten Einnahmen den Hochschulen voll zur Verfügung stehen, also ohne rückgerechnete Absenkung der Landeszuschüsse. Dennoch zur Klarstellung: Die Landesregierung hat sich zu keinem Zeitpunkt gegen Studiengebühren ausgesprochen. Wir wollen jedoch keine voreiligen Schnellschüsse. Gleichzeitig können und werden wir nicht die Augen vor den internationalen und natürlich vor allem nationalen Entwicklungen verschließen. Das können sich ja insbesondere unsere Hochschulen nicht leisten. Sie wissen genau, dass aus der Welt der Hochschulen unmittelbar durchaus Forderungen nach Studienbeiträgen in die Politik gelangen, zumal sich ja - und das ist der Hintergrund dieser Forderungen - der Wettbewerb weiter verschärft. Aber wir sind aktuell nicht in der Situation, dass wir Studiengebühren einführen. Das ist der Sachstand. Zu diesem Thema gibt es also im Moment tatsächlich nicht mehr zu sagen. Vielen Dank.

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit beende ich die Aktuelle Stunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Situation und Perspektiven der Geschäftsstelle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Erfurt Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2810 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Wucherpfennig. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, fast auf den Tag genau vor vier Jahren, am 1. April 2003, trat der Jugendmedienschutzstaatsvertrag zusammen mit dem novellierten Jugendschutzgesetz des Bundes in Kraft. Damit wurde erstmals der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährlichen Inhalten von Online- und Trägermedien gesetzlich einheitlich geregelt. Hintergrund der Neuregelung war seinerzeit unter anderem die verheerende Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium vom April 2002, in deren Folge intensiv über den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen im Internet bzw. in Computerspielen diskutiert wurde. Um diesen Schutz zu verbessern, riefen die Länder mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag die Kommission für Jugendmedienschutz - kurz KJM - ins Leben. Sie soll das eigens entwickelte Modell der regulierten Selbstregulierung absichern. Damit ist gemeint, dass es so viel Selbstkontrolle wie möglich und so viel staatliche Kontrolle wie nötig geben soll. Die KJM ist demnach - vereinfacht ausgedrückt - zuständig für die Anerkennung von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle und für die Prüfung, ob diese Einrichtungen bei ihren Entscheidungen ihren Beurteilungsspielraum überschritten haben. Im März 2003 einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder nach hartem Ringen auf Erfurt als Sitz der KJM-Geschäftsstelle. Die KJM-Geschäftsstelle nahm dann im Dezember 2003 ihre Arbeit auf und zog gemeinsam mit der Thüringer Landesmedienanstalt in die Steigerstraße 10 in Erfurt ein. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion fragt nun nach der derzeitigen Situation der KJM-Geschäftsstelle, ihre konkreten Kompetenzen, ihre personelle Besetzung, den weiteren Perspektiven der KJM-Geschäftsstelle sowie den bereits unternommenen und künftig beabsichtigten Anstrengungen der Thüringer Landesregierung, die Etablierung dieser Geschäftsstelle zu erreichen.

Meine Damen, meine Herren, der KJM gehören zwölf Mitglieder an, und zwar sechs Landesmediendirektoren, vier Vertreter der obersten Jugendschutzbehörden der Länder und zwei Vertreter der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde. Die KJM ist als Organ für die jeweils örtlich zuständige Landesmedienanstalt tätig. Die Geschäftsstelle in Erfurt ist mit zwei Sachbearbeiterinnen und einer Geschäftsstellenleiterin besetzt. Seit Oktober 2003 existiert daneben eine im Staatsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehene Stabsstelle der KJM bei der Bayerischen Landesmedienanstalt in München. Deren Präsident, der damalige und heutige KJM-Vorsitzende, Prof. Rink, hat die Gründung dieser Stabsstelle maßgeblich vorangetrieben. Dies hat im Wesentlichen darin seine Ursache, dass bis zum Inkrafttreten des Jugendmedienschutzstaatsvertrags Fragen des Jugendschutzes in einer gemeinsamen Stelle aller Landesmedienanstalten schwerpunktmäßig in München unter der Leitung des damaligen und heutigen Präsidenten - ich nannte ihn schon -, Herrn Prof. Rink, bearbeitet wurden. Die Bayerische Landesmedienanstalt hatte für diese gemeinsame Institution bereits mehrere Personalstellen, die aus dem eigenen Budget finanziert wurden, geschaffen. Der Beschluss der Etablierung der Geschäftsstelle erfolgte, wie bereits gesagt, unter dem Eindruck des Massakers am Erfurter Gutenberg-Gymnasium und wie bei entsprechenden MPK-Beschlüssen üblich, wurde die Sitzfrage politisch entschieden. Für die damit verbundene organisatorische Umsetzung war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, kurz DLM, allein zuständig. Als die DLM die konkrete Ausgestaltung beschloss, sprach sich die Mehrheit der Direktoren gegen einen Umzug der im Jugendschutzbereich arbeitenden Mitarbeiter der Bayerischen Landesmedienanstalt nach Erfurt aus. Diese Tatsache wurde von Anbeginn an seitens der Landesregierung kritisiert, jedoch haben weder die Landesregierung noch die MPK die Befugnis, in die Organisationshoheit der DLM einzugreifen. Die KJMGeschäftsstelle in Erfurt ist dagegen ausschließlich für administrative, logistische und organisatorische Aufgaben zuständig. Die Landesregierung sieht in dem Konstrukt „Stabsstelle in München und Geschäftsstelle in Erfurt“ die Entscheidung der Ministerpräsidenten vom März 2003 zugunsten von Erfurt nicht ausreichend umgesetzt. Sie hat deshalb seit der Gründung der KJM vielfältige Anstrengungen unternommen und kontinuierlich darauf hingewirkt, die Geschäftsstelle zu stärken. So hat die Landesregierung in zahlreichen Gesprächen - wir haben nachgeschaut, April 2004, März 2005, Februar 2006 und zuletzt am 06.03.2007 - und wiederholt auch schriftlich - am 10. April 2003, Frühjahr 2004, 14.12.2004 - ihre Auffassung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Durch einen Schriftwechsel mit dem damaligen Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Herrn Thaenert, habe

ich im Frühjahr 2005 erreicht, dass seither alle Prüfungen der KJM in der Geschäftsstelle zumindest organisatorisch vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Mehr war mangels rechtlicher Befugnisse nicht möglich. Unabhängig davon werden wir uns auch künftig für die KJM-Geschäftsstelle in Erfurt stark machen; ich will allerdings nicht verhehlen, dass die Widerstände beträchtlich und die Chancen, eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu erreichen, gering sind. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Länder gegenwärtig über eine Reform der Landesmedienanstalten beraten. Eine solche Reform scheint durchaus notwendig, damit die Landesmedienanstalten ihren vermehrt auftretenden bundesweiten Aufgaben effizienter und schneller nachkommen können. Zu diesen Aufgaben zählen die bundesweite Zulassung von Rundfunkveranstaltern, die bundesweit einheitliche Zuordnung von Sendefrequenzen und eben auch der Jugendmedienschutz. Erwogen wird im Rahmen dieser Reformüberlegungen auch die Gründung weiterer Kommissionen. Dabei steht unter anderem die Frage im Raum, ob solche bundesweit tätigen Organe der Landesmedienanstalten jeweils eigene Geschäftsstellen haben sollen, wie z.B. die KJM oder eine gemeinsame Geschäftsstelle für alle Aufgaben. Ferner sind die Zusammensetzungen der Kommissionen sowie der Aufgabenzuschnitt der Geschäftsstellen bzw. einer gemeinsamen Geschäftsstelle noch festzulegen. Zuletzt haben die Länder in der Sitzung der Rundfunkkommission am 21. März über die Reform der Landesmedienanstalten beraten. Zwar hatte Thüringen in dieser Sitzung zu meinem großen Bedauern alle übrigen Länder gegen sich, was den Erhalt der KJM-Geschäftsstelle in Erfurt angeht, gleichwohl werden wir uns bis zum Schluss der Beratungen für den Erhalt der KJM-Geschäftsstelle in Erfurt einsetzen.

Meine Damen, meine Herren, es ist noch viel Überzeugungsarbeit für den Standort Erfurt zu leisten, ich kann Ihnen aber versichern, dass die Landesregierung sich auf allen Ebenen intensiv dafür einsetzt, die KJM nicht nur in Erfurt zu halten, sondern möglichst auch zu stärken. In diesem Sinn hat sich auch unser Ministerpräsident gegenüber der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten vor wenigen Tagen, und zwar am 21. März 2007, geäußert.

Abschließend möchte ich noch besonders betonen, dass bei allem Gerangel um Standorte und Kompetenzen der eigentliche Zweck der KJM, nämlich einen effizienten Jugendmedienschutz sicherzustellen, nicht aus den Augen verloren werden darf. Thüringen mit seinen Potenzialen als Kindermedienland wäre sicherlich der beste Garant dafür. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)