Protocol of the Session on March 1, 2007

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Wehner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen, die Gäste sind jetzt leider zum großen Teil hier nicht mehr im Saal, aber ich habe mir die Frage gestellt, was mögen wohl die Gäste gedacht haben, als sie diese Debatte verfolgt haben. Sie müssen ja den Eindruck gewonnen haben, als wenn es in diesem Ausschuss überwiegend Streit gäbe, dass man sich in vielen Fragen uneinig ist. Ich bedanke mich auch ausdrücklich noch einmal bei den Kollegen der Oppositionsfraktion, die die Aussage des Kollegen Hah

nemann auch deutlich korrigiert haben. Herr Hahnemann, Sie sind einfach nicht mehr auf der Höhe der Zeit oder vielleicht waren Sie es auch noch nie.

(Beifall bei der CDU)

Jedenfalls in diesem Ausschuss wird anders gearbeitet, als Sie das hier dargestellt haben. Wenn mich eines darin bestärkt, das wir das auch in Zukunft unabhängig von der Verfassungslage nicht öffentlich tun sollten, dann ist das die heutige Debatte hier, denn diese Debatte wäre in nicht öffentlicher Sitzung im Ausschuss völlig anders verlaufen. Da wären Sie als Schauspieler überhaupt nicht aufgetreten, weil Sie nämlich gar nicht in diesem Ausschuss waren, Sie haben hier eine Schauspielerrede gehalten.

Herr Abgeordneter Wehner, mäßigen Sie sich in Ihrer Wortwahl gegenüber Abgeordneten.

Ist „Schauspieler“ ein Schimpfwort? Meinetwegen, okay, ich entschuldige mich dafür, wenn das so sein sollte. Ich hielt es bislang für eine Berufsbezeichnung.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Selbst auf dem Fußballplatz ist das eine Be- leidigung.)

Gut, da spricht der Schiedsrichter, der hat dann auf dem Fußballplatz sicherlich mehr Ahnung.

Herr Wehner, wir sind hier nicht auf dem Fußballplatz, wir sind im Parlament und ich habe Sie ermahnt, die Abgeordneten nicht als „Schauspieler“ zu bezeichnen, wenngleich wir alle wissen, dass das eine Berufsbezeichnung ist. Wenn es so weitergeht, erhalten Sie einen Ordnungsruf. Aber ich denke, Sie werden sich jetzt mäßigen.

Frau Präsidentin, ich hatte mich dafür schon entschuldigt, ich habe da nur noch einmal auf den Zwischenruf vom Kollegen Höhn reagiert.

(Unruhe bei der SPD)

Ich nehme es jetzt also noch einmal ausdrücklich zurück, aber Fakt bleibt doch, Herr Hahnemann, anwesend gewesen wären Sie bei dieser Debatte sicherlich nicht, da ich Sie im Ausschuss noch nicht so häufig gesehen habe.

Herr Abgeordneter Wehner, die Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright würde Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Die verwirrt mich immer so, das machen wir lieber am Ende.

(Heiterkeit bei der CDU, Linkspartei.PDS)

Zu einigen der Kerngedanken des Herrn Hahnemann möchte ich aber dann doch noch einmal etwas sagen. Herr Hahnemann oder Frau Sedlacik - ich bin jetzt gar nicht mehr sicher, wer es gesagt hat - noch einmal zu dem Thema öffentliche Sitzung. Dadurch sind doch unsere ganzen anderen Maßnahmen, die wir machen, dass wir Petenten hier einladen in den Landtag, dass wir Ortstermine machen, nicht entbehrlich. Öffentliche Sitzung bedeutet doch keineswegs, dass jeder zu jedem Thema dorthin kommt und einfach reden kann und dort vom Leder ziehen kann. Also, wo leben Sie denn? In Stadträten gibt es auch öffentliche Sitzungen. Da sind Zuschauer anwesend und die haben doch deswegen noch lange kein Rederecht und ich bezweifle stark, dass das überhaupt im Interesse der Petenten wäre, so zu verfahren. Die öffentliche Sitzung - und da müssen wir doch einmal ehrlich sein - hat doch aus Ihrer Sicht nur ein Ziel, Sie wollen Theater veranstalten und wollen damit im Prinzip, ähnlich wie das heute bei dieser Debatte … Ist das auch? Gut.

(Heiterkeit im Hause)

Ich war jetzt etwas unsicher geworden, weil ja nun „Schauspieler“ schon nicht angemessen ist, vielleicht ist jetzt „Theater“ auch nicht angemessen, aber, okay, ich nehme es jetzt einmal einfach so hin.

Ich darf an dieser Stelle die Kollegen im Ausschuss noch einmal bitten, wir werden das ja auch im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren, werden Anhörungen dazu veranstalten, zur Sachlichkeit in dieser Frage zurückzukehren, so wie wir uns zu allen Themen nach meiner Erinnerung bis jetzt immer sehr sachlich verständigen konnten. Der Petitionsausschuss, das sei mein letzter Gedanke, ist kein übergeordneter Ausschuss, der alle fachlichen Fragen, die andere Ausschüsse in intensivsten Beratungen irgendwann mal in einer bestimmten Art und Weise vorangetrieben haben, entschieden haben, korrigieren kann. Ich halte deswegen viele Ihrer Anregungen - ja, es tut mir leid - einfach nicht für sachgerecht. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ach so, Entschuldigung, die Zwischenfrage war noch.

Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.

Herr Wehner, ich habe Ihnen ja zugehört, und da haben Sie doch erwähnt, dass, ich zitiere „unabhängig von der Verfassungslage der Petitionsausschuss“ ich weiß nicht, agiert oder tagt, haben Sie gesagt. Da muss ich jetzt mal nachfragen, wie Sie das verstehen, dass wir unabhängig oder auch der Petitionsausschuss unabhängig von der Verfassungslage wirken kann.

Frau Scheringer-Wright, das habe ich garantiert nicht so gesagt, Sie können es im Protokoll gern nachlesen. Ich bleibe bei meiner Bemerkung, Ihre Fragen verwirren mich immer wieder.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Da kann ich doch nichts dafür.)

Für die Landesregierung hat sich Minister Schliemann noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mich verwundern zwei Bemerkungen. Das eine ist, ich hätte möglicherweise den nötigen Respekt vor diesem Hohen Haus nicht hinreichend gewahrt. Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Die subjektive Befindlichkeit mag schon so sein, die objektive spricht dagegen, das objektive Befinden spricht dagegen, die Sachlage spricht dagegen. Diese Gesetzentwürfe berühren selbstverständlich das Verhältnis nicht nur des Parlaments an sich und untereinander und die Rechte der Abgeordneten, sondern selbstverständlich das Verhältnis zur Landesregierung, und zwar sehr massiv. Denn es soll ja das Verhalten der Landesregierung durch Bürgerbeauftragten und durch Petitionsausschuss durchaus kontrolliert werden, dagegen sperrt sich die Landesregierung ja auch überhaupt nicht. Worauf ich hingewiesen habe - und das schien mir und scheint mir immer noch an dieser Stelle und zu dieser Zeit sehr vernünftig zu sein - ist, wo die juristischen Pferdefüße aus der Sicht der Landesregierung liegen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das habe ich nicht gesagt.)

Wenn ich dazu erst Stellung nehmen sollte nach Abschluss der Debatte, etwa nach abschließender Ausschussbefassung u.Ä., da würde jeder sagen, liebe Landesregierung, warum hast du uns das nicht vorher gesagt.

(Beifall bei der CDU)

Es scheinen jetzt alle Argumente ausgetauscht worden zu sein, ich habe keinen mehr auf meiner Rednerliste. Ich schließe die Aussprache in der ersten Beratung. Ich gehe jetzt davon aus, dass ich die Tagesordnungspunkte 3 a) - i) gemeinsam an die Ausschüsse überweisen lassen kann. Dem wird nicht widersprochen, so dass ich als Erstes darüber abstimmen lasse, 3 a) - i) an den Petitionsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig vorgenommen worden.

Nun lasse ich darüber abstimmen, 3 a) - i) an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Auch diese Überweisung ist einstimmig vorgenommen worden.

Wir stimmen nun ab über die Federführung, die soll beim Petitionsausschuss liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Federführung liegt beim Petitionsausschuss.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 in all seinen einzelnen Bestandteilen und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zu dem Ersten Staatsver- trag zur Änderung des Staatsver- trags über das Gemeinsame Krebs- register der Länder Berlin, Bran- denburg, Mecklenburg-Vorpom- mern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thürin- gen sowie zur Änderung des Thü- ringer Gesetzes zur Einführung der Meldepflicht an das Gemeinsame Krebsregister Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2739 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Sie wünscht es, Herr Minister Dr. Zeh, bitte.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, am 22. Mai 2006 unterzeichnete der Freistaat Thüringen den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Dieser Staatsvertrag bedarf nach Artikel 77 Abs. 3 der Thüringer Verfassung der Zustimmung des Thüringer Landtags. Zugleich erfordert die Änderung des Staatsvertrags Änderungen im Thüringer Gesetz zur Einführung der Meldepflicht an das Gemeinsame Krebsregister. Mit dem Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute vorlege, sollen sowohl die Zustimmung zum Staatsvertrag erteilt als auch die erforderlichen Änderungen des Meldepflichtgesetzes vollzogen werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte kurz auf ein paar inhaltliche Aspekte eingehen. Die epidemiologische Krebsregistrierung ist eine unverzichtbare Grundlage für die Krebsursachenforschung. Aufgrund dieser gemeinsamen Überzeugung haben sich die jungen Länder und Berlin bereits kurz nach der friedlichen Revolution dazu entschlossen, den europaweit nahezu einmaligen Datenfundus des nationalen Krebsregisters der ehemaligen DDR zu erhalten und das Gemeinsame Krebsregister fortzuführen. Es ist den sechs Ländern dabei gelungen, einen gemeinsamen, bundesweit beispielhaften Weg zu gehen. Das Gemeinsame Krebsregister verfügt heute über nahezu 3 Mio. Datensätze. Das ist der größte Datenbestand eines epidemiologischen Krebsregisters in Deutschland überhaupt. Das Gemein

same Krebsregister stellt damit nicht nur national, sondern auch international eine der bedeutendsten Datensammlungen auf diesem Gebiet dar.

Die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Staatsvertrags hat sich bewährt. Die Bündelung fachlicher Kompetenz und die gemeinsame Finanzierung haben sich als überaus effizient erwiesen. Die am Gemeinsamen Krebsregister beteiligten Länder haben ihren Staatsvertrag nunmehr überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst. Ziel war vor allem die weitere Verbesserung der Datenqualität. Hierauf kommt es bei der Krebsursachenforschung ganz wesentlich an. Nur aus verlässlichen Daten lassen sich Erkenntnisse für die gesundheitliche Planung und Bewertung präventiver und therapeutischer Methoden ableiten. Zu diesem Zweck wird nunmehr der Datenaustausch zwischen den epidemiologischen Krebsregistern der Länder verbessert. Zudem soll es künftig möglich sein, bei unklaren Zuordnungen Identitätsdaten im Rahmen der internen Qualitätssicherung zu entschlüsseln. Sie wissen, dass das immer mit sehr vielen datenrechtlichen Problemen verbunden war und dies ist mit dem neuen Staatsvertrag wesentlich erleichtert worden.

Ein weiteres wichtiges Element ist hinzugefügt worden. Es werden künftig die gutartigen Tumore des Zentralnervensystems in die Registrierung mit einbezogen. Damit folgen die beteiligten Länder einer Empfehlung des europäischen Netzwerkes der Krebsregister. Zugleich werden die rechtlichen Voraussetzungen für die wissenschaftliche Begleitung des in Thüringen voraussichtlich am 1. April 2007 beginnenden Mammographie-Screenings geschaffen. Sie wissen, dass Thüringen jetzt die Voraussetzungen geschaffen hat für dieses Mammographie-Screening und es ist wichtig, dass die Daten, die auch dort gesammelt werden können, auch an das Zentrale Krebsregister übertragen werden können.

Die Änderungen des Staatsvertrags machen wiederum Änderungen des Thüringer Meldepflichtgesetzes erforderlich. So müssen konsequenterweise die gutartigen Tumore des Zentralnervensystems in die Meldepflicht mit aufgenommen werden. Das war bisher nicht der Fall.

Bei Tumorfällen, die dem Krebsregister nur über Totenscheine bekannt geworden sind, das ist gelegentlich natürlich auch der Fall, wenn der Patient gestorben ist, sollen die Meldenden in Zukunft dazu verpflichtet sein, auf Anfrage ergänzende Angaben zu machen. Nur so kann man auch notwendige Informationen nachträglich noch einholen und die Informationen noch vervollständigen.

Die Änderungen des Staatsvertrags und des Thüringer Meldepflichtgesetzes verursachen bei den be

teiligten Ländern keine Mehrkosten. Auch das ist wichtig. Die Länder Berlin und Brandenburg haben den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags bereits ratifiziert. Mecklenburg-Vorpommern hat sein Zustimmungsgesetz in den Landtag eingebracht. Nun steht der Gesetzentwurf zur Zustimmung zur Änderung des Staatsvertrags sowie zur Änderung des Gesetzes über die Einführung der Meldepflicht an das Gemeinsame Krebsregister auch diesem Hohen Haus zur Entscheidung an. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum Entwurf der Landesregierung. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Die Fraktionen haben sich verabredet, dieses Gesetz ohne Aussprache zu behandeln und auch morgen in die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zu gehen. Das wird mir auch bestätigt, so dass ich die erste Beratung gleich schließen kann. Morgen werden wir die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs aufrufen. Damit schließe ich auch den Tagesordnungspunkt 4 und rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf

Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften über die Umweltprüfung bei be- stimmten Plänen und Program- men Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2727 - ERSTE BERATUNG

Minister Dr. Sklenar erhält das Wort zur Begründung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf schafft in Thüringen die Voraussetzung für die europarechtskonforme europäische Umsetzung europäischen Rechts und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2001/42 EG über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme sowie 2003/35 EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme besteht die Notwendigkeit, diese auch in Thüringen umzusetzen, soweit sie das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung und die strategische Umweltprüfung betrachten. Das Gesetz berücksichtigt daher a) die Änderung des UVP-Gesetzes, b) die Notwendigkeit der Einführung einer strategischen Umweltprüfung und c) die europarechtlich bedingte Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung im