Protocol of the Session on January 26, 2007

Drittes Argument: Frau Eichhorn stellt die grundsätzliche Frage, ob es aus suchtpräventiver Sicht richtig sei, Heroin als legales Medikament zuzulassen. Fast könnte man zu dem Schluss kommen, Frau Eichhorn hätte sich mit dem Modellprojekt nicht beschäftigt und die Studie nicht gelesen. Aber das kann ja nicht sein, sie ist ja schließlich die Drogenbeauf

tragte der Unionsfraktion. Also wird sie sicherlich wissen, dass die Studie belegt, dass sich erstens viele der mit Heroin behandelten Patienten und Patientinnen aus dem illegalen Kontext der Drogenszene gelöst haben. Sie wird wissen, dass zweitens die Beschaffungskriminalität gesunken ist. Sie wird wissen, dass drittens der materielle Zwang zur Prostitution abgenommen hat. Viertens wird sie wissen, dass die Delinquenzrate innerhalb nur eines Jahres von über 73 auf 27 Prozent gesunken ist, also auf deutlich weniger als die Hälfte, meine Damen und Herren. Sie wird fünftens wissen, dass es einen ähnlich signifikanten Rückgang bei Verurteilungen und Inhaftierungen gab. Dann wird sie sechstens wissen, dass sich gleichzeitig der Anteil derjenigen, die inzwischen einer Arbeit nachgehen, innerhalb von 12 Monaten auf 25 Prozent verdoppelt hat.

Ich wundere mich, dass es, gerade wenn ich die Ergebnisse der Studie etwas näher erläutere, recht unruhig wird hier im Saal.

Frau Eichhorn wird, wenn sie die Studie gelesen hat, wissen, dass die persönliche Beziehungssituation als zufriedenstellender erlebt wird und dass achtens die Chance auf ein Leben außerhalb von Kriminalität, im Verbund von Freunden und Freundinnen sowie der Familie steigt.

Frau Eichhorn wird auch wissen, wenn sie neuntens gelesen hat, dass sich der Gesundheitszustand bei 80 Prozent der Behandelten verbessert hat und zehntens wird sie wissen, dass der illegale Drogenkonsum bei fast 70 Prozent der mit Heroin Behandelten zurückgegangen ist.

Meine Damen und Herren, um die präventiven Chancen einer solchen Verbesserung der Lebenssituation zu erkennen, dazu muss man nicht die Drogenbeauftragte der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sein. In dem eben schon erwähnten offenen Brief ist zu lesen, der Widerspruch gegen die Weiterführung der Heroinvergabe komme nun ausgerechnet in dem Moment, in dem in der Schweiz eine Studie veröffentlicht wurde, die belegt, dass die Zahl der Heroinneueinsteiger mit Einführung der liberalen Drogenpolitik in der Schweiz drastisch gesunken ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelisch-Lutherischen Kirche sagen, mit der medizinischen Verschreibung hätte Heroin viel von seinem einstigen rebellischen Reiz verloren. Damit hätte das Heroinprogramm eine überraschende präventive Dimension gewonnen.

Ein viertes Argument von Frau Eichhorn: Frau Eichhorn bringt in ihrem Brief die Kostenfrage ins Spiel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte doch der Rednerin zuzuhören. Wenn etwas zu sagen ist, kann man sich zu Wort melden. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Schröter, ich habe keine Bundestagsrede von Frau Eichhorn abgeschrieben, Sie haben nicht richtig zugehört. Ich sagte, ich habe einen Brief vorliegen, den Frau Eichhorn als Stellungnahme auf die Forderung der diamorphingestützten Behandlung an diesen Elternverband in Wuppertal geschickt hat. Daraus führe ich die Argumente an.

Also jetzt das vierte Argument: Frau Eichhorn bringt die Kostenfrage ins Spiel. Diamorphin ist eine teure Behandlungsform, sagt sie, sie verursache viel zu hohe Kosten. Aber Frau Eichhorn hat hier versehentlich vergessen, auch andere Kosten als die der eigentlichen Behandlung zu erwähnen.

Frau Eichhorn hat auch vergessen, ins Kalkül zu ziehen, dass die psychosoziale Stabilisierung der Behandelten gemeinsam mit der Verbesserung des Gesundheitszustandes und dem Rückgang des illegalen Konsums zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Städte und Kommunen geführt hat. Vielleicht ein Beispiel aus der Schweiz: Dort wurde errechnet, dass im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse herausgefunden wurde, dass pro Patiententag ein volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen von 96 Franken entstanden ist. Der größte Teil davon entfiel auf Einsparungen bei Strafuntersuchungen und bei Gefängnisaufenthalten und der zweitgrößte Teil war auf die Verbesserung des Gesundheitszustandes zurückführen. Nach Abzug der erwähnten Kosten hat sich in der Schweiz ein volkswirtschaftlicher Nettonutzen von 45 Franken pro Patiententag ergeben. Wenn ich richtig gerechnet habe, sind das umgerechnet etwa 30 €.

Ein sechstes Argument von Frau Eichhorn, sie sagt, so lange die oben genannten Fragen nicht geklärt seien, sei es keinesfalls angebracht, vorschnelle Entscheidungen zu treffen. Wenn ich aber jetzt noch einmal auf Herrn Panse zurückkomme, er hat gesagt, keine Lust, diesem Antrag zuzustimmen oder ihn weiter zu beraten, das ist eine vorschnelle Entscheidung.

(Beifall bei der SPD)

Nicht vorschnell wäre es, wenn wir die fachlichen und inhaltlichen Fragen noch miteinander debattieren und klären könnten. Aber nun genug mit Herrn Panse und Frau Eichhorn. Ich habe Ende 2006 im

Auftrag meiner Fraktion unterschiedliche Organisationen und Institutionen um eine fachliche Stellungnahme zu unserem Antrag gebeten. Einige möchte ich jetzt noch kurz vorstellen. Ein Vertreter der evangelischen Kirche hat mir geschrieben - ich zitiere: „Die ärztliche Heroinvergabe an Schwerstabhängige trotz der eindeutig positiven Forschungsergebnisse zu stoppen anstatt weiter auszubauen, halte ich für eine verantwortungslose und rein ideologisch begründete politische Entscheidung. Ich bin sicher, dass in allen politischen Parteien einschließlich der CDU Politikerinnen und Politiker sind, die ermutigt werden könnten, an dieser Stelle ihrem Gewissen zu folgen und doch noch eine Weiterführung und gesetzliche Regelung der heroingestützten Behandlung zu ermöglichen.“

Das Gesundheitsamt Erfurt schreibt, in Erfurt gebe es nach Schätzung des Sucht- und Drogenhilfezentrums SiT etwa 300 Abhängige. Das Gesundheitsamt Erfurt schreibt weiter: „Etwa 100 Patienten werden zurzeit in Erfurt substituiert. Jeder Abhängige, der es wünscht, erhält einen Substitutionsplatz.“ Hiermit ist nicht die heroingestützte Substitution gemeint. Das Gesundheitsamt Erfurt schreibt weiter, dass aus Sicht der Fachleute ausreichend Methoden zur Verfügung stehen, einem Abhängigen zu helfen. Es kommt aber dann zu dem Satz: „In Erfurt gibt es keine Schwerstabhängigen. Aus diesem Grund besteht für Erfurt kein Grund, Heroin zu legalisieren und Suchtabhängige damit zu behandeln.“, aber nur aus dem Grund, dass es in Erfurt keine Schwerstabhängigen gibt.

Die AOK Thüringen hat geschrieben: Vor dem Hintergrund der vergleichsweise relativ geringen Relevanz für Thüringen möchten sie sich nicht inhaltlich zu den Fragestellungen äußern. Sie gehen davon aus - ich zitiere: „dass aufgrund der in den großen Städten Deutschlands weitaus größeren Prävalenz der Drogenabhängigkeit dort eine weitaus größere praktische Nähe zu der von Ihnen geschilderten Problematik steht.“ Insoweit erscheint es der AOK sehr sinnvoll, im Rahmen des von unserer Fraktion angestrebten Gesetzgebungsverfahrens auf diese Erfahrung zurückzugreifen.

Herr Panse hat vorhin die Thüringer Landesstelle für Suchtfragen e.V. zitiert. Ich kann das auch tun. Die Landesstelle hat diese Stellungnahme auch an uns geschickt. Ich werde jetzt davon absehen, die ganze Stellungnahme vorzulesen, aber einen Teil muss ich doch. Den haben Sie nämlich weggelassen, Herr Panse. Die Landesstelle schreibt: „Aufgrund dieser Situation muss die Zielgruppe der heroingestützten Behandlung für Thüringen als derzeit äußerst gering angesehen werden. Derzeit sollte die Priorität in der Behandlung von Opiatabhängigen für Thüringen auf die Schaffung von Angeboten zur bes

seren Erreichbarkeit und dem Aufbau einer angemessenen Versorgungsstruktur der Substitutionsbehandlung mit psychosozialer Begleitung gelegt werden. Wenn dies erreicht ist,“ so die Landesstelle, „sollte das spezielle Angebot der heroingestützten Behandlung für die Gruppe der Heroinabhängigen, die von den vorgeschalteten Angeboten nicht profitieren konnten, als Option auch in Thüringen bestehen.“

Die Landesärztekammer Thüringen verweist in ihrem Schreiben auf die Stellungnahme der Bundesärztekammer. Hieraus zitiere ich ebenfalls nicht in Gänze, nur so viel sei gesagt: Die Bundesärztekammer unterstützt die Forderung nach der Überführung der heroingestützten Substitution in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der 4. Ausgabe letzten Jahres der Caritas-Zeitschrift „Sozialcourage“ fand ich einen Artikel mit der Überschrift: „Heroin auf Rezept - die Droge als Arznei, wenn sonst nichts mehr hilft“. Hier war zu lesen, ob Heroin als Medikament zugelassen werden solle, sei so umstritten wie die Studie selbst. Das stimmt, es ist umstritten, deswegen diskutieren wir das ja auch hier. Den Patienten, so schreibt der Autor nach einem Gespräch mit einem im Suchthilfeverbund in Hessen tätigen Mitarbeiter, ging es schon nach 6 bis 8 Wochen deutlich besser. Dazu trug auch bei, dass sie dreimal täglich in Kontakt mit Ärzten waren, die auch andere Krankheiten, wie z.B. Hepatitis, konsequent behandeln konnten. 40 Prozent der Abhängigen waren vor Studienbeginn obdachlos oder lebten in provisorischen Wohnverhältnissen. Heute hätten fast alle reguläre Mietverträge in Sozialwohnungen. Sogar die Frankfurter CDU-Oberbürgermeisterin Roth unterstützte die Heroinabgabe, weil sie die öffentliche Belastung reduziere. Frau Roth hat sich ja auch, wenn ich richtig informiert bin, gestern wieder geäußert und die Weiterführung des Modells gefordert. Der Artikel in der „Sozialcourage“ war ein Plädoyer für die heroingestützte Behandlung, wie z.B. eine Bildunterschrift belegt - hier stand zu lesen: „Hilft überleben - Heroin vom Arzt“. Im Artikel stand auch, ein Verbot würde Langzeitsuchtkranken mehr schaden. Die entscheidende Stelle in diesem Artikel, finde ich, ist der Satz „hilft überleben“ und darum sollte es uns gehen. Wir sollten Schwerstkranken, und schwerst opiatabhängige Menschen sind schwerstkranke Menschen, helfen.

Mit der von uns beantragten Bundesratsinitiative wollen wir die seit dem letzten Jahr laufende Debatte unterstützen und wir wollen die Befürworter der nötigen gesetzlichen Regelungen bestärken.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, trotzdem, auch wenn Herr Panse

keine Lust hat, darüber zu diskutieren, unseren Antrag zu unterstützen. Falls Herrn Gentzels und meine Redebeiträge Sie in der letzten Stunde nicht überzeugen konnten, dann wollen wir versuchen, es im Ausschuss zu tun. Wir bleiben bei der Beantragung zur Überweisung unseres Antrags an den zuständigen Ausschuss. Ich danke denjenigen, die aufmerksam zugehört haben, für ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Als nächste Rednerin folgt Abgeordnete Dr. Kaschuba, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich merke das schon an Ihrer Reaktion bei den Damen und Herren in der Mitte des Hauses: Das Thema gefällt Ihnen nicht.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Doch, Freiheit für Heroin!)

Herr Panse hat ja auch sehr deutlich gesagt, dass er keine Lust hat, sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Das finde ich sehr bedauerlich, weil ich glaube, dass Heroinabhängigkeit im Katalog der Abhängigkeiten ein sehr spezifisches Problem ist, was auch wirklich zu großer Verelendung führt. Das will ich hier ganz deutlich sagen. Deshalb bedauere ich es, dass es in dieser Form hier behandelt wurde. Vielleicht haben wir bei der Großen Anfrage der SPDFraktion noch einmal Gelegenheit, uns tatsächlich alle gemeinsam ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist auf jeden Fall nach der Rede von Herrn Panse für mich sehr deutlich geworden - ich hoffe, dass es nicht alle Mitglieder der CDU-Fraktion betrifft -, er hat gesagt, sie haben einen völlig anderen Ansatz in der Drogenpolitik, und zwar hat er gesagt, ein abstinenzorientiertes Herangehen an Drogen. Das ist im präventiven Bereich sicher sehr sinnvoll. Wir hoffen, das findet sich dann auch in sehr klaren Zahlen im Haushalt wieder, dass Sie das präventive Herangehen unterstützen. Auf der anderen Seite, denke ich, sollte ein Entzug am Ende immer Abstinenz von Drogen zum Ziel haben. Aber man muss Wege finden, die verträglich sind und das ermöglichen. Wer sich halbwegs auskennt, weiß, dass das in Bezug auf Heroinabhängige außerordentlich schwierig ist, insbesondere wenn sie schwerstabhängig sind. Insofern wünsche ich mir eine qualifizierte Debatte zu dem Thema, weil ich glaube, dass es kein Mensch verdient hat, mit so einer Rede, wie sie Herr Panse hier gehalten hat, selbst wenn er

schwerstheroinabhängig ist, bedacht zu werden. Das finde ich wirklich sehr falsch.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Auch wenn es nur sehr wenige Schwerstheroinabhängige in Thüringen gibt, glaube ich, muss man das Problem tatsächlich ernsthaft diskutieren. Ich habe leider gestern Abend in einer Nachrichtensendung eine Äußerung einer Abgeordneten des Deutschen Bundestags gehört zu diesem Thema, die gesagt hat: Das kostet zu viel Geld. Es kostet am Ende auch in der Nachfolge sehr viel Geld, also wenn man an Hepatitis C erkrankt ist, die Verelendungsmechanismen, die dann einsetzen und Ähnliches mehr. Insofern würde ich das nicht einfach so abtun. Ich bitte Sie also, dieser Ausschussüberweisung trotzdem zuzustimmen.

Trotz der unerfreulichen Einstiegssituation möchte ich noch eine persönliche Bemerkung zu Herrn Panse machen: Es gibt sicher auch zwischen Ihren Fraktionen eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Ich weiß, dass es das bis in die Kommunen hinein gibt. Aber, Herr Panse, ich nehme an und davon gehe ich aus, dass Ihr Redebeitrag nicht abgestimmt war, auch nicht abgeschrieben war, weil kein halbwegs vernunftbegabter Mensch so etwas aufschreiben würde. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht mehr vor. Für die Landesregierung hat das Wort Dr. Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als Erstes, Frau Berninger, zu Ihnen: Wenn Abgeordnete Berichtsersuchen an die Landesregierung stellen, dann ist es die Regel, nach Geschäftsordnung innerhalb von sechs Monaten den Bericht zu geben, ein Sofortbericht ist die Ausnahme. Falls der Antrag angenommen wird, werden wir selbstverständlich nach Geschäftsordnung einen Bericht erstellen. Falls der Antrag nicht angenommen wird, erübrigt sich das. Im Übrigen: Die Landesregierung hat vor kurzem gerade erst die Antworten zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion übergeben. Hier sind alle Fragen, die in Ihrem Antrag gestellt wurden und auch beantwortet werden konnten, beantwortet. Die, die nicht beantwortet werden konnten, sind natürlich auch nicht beantwortet worden und die hätte ich dann auch nicht in einem Sofortbericht beantworten können.

Es drängt sich mir - Herr Gentzel hat es gesagt - eigentlich auch der Verdacht auf, dass natürlich hier ein Thema besetzt werden sollte, dass man schnell noch in einer öffentlichen Veranstaltung dem SPDAntrag zuvorkommen wollte, aber das sei nur eine Nebenbemerkung, die müssen Sie selbst bewerten.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Berninger zu?

Bitte.

Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Minister Zeh, Sie sagen, alle Fragen, die beantwortet werden konnten - auch mit Blick auf die Große Anfrage der SPD -, seien beantwortet worden. Nun sind es aber gerade in Bezug auf die Abhängigen an harten illegalen Drogen keine sehr befriedigenden Antworten. Sie schreiben zumeist, es liegen keine thüringenspezifischen Angaben vor und beziehen sich dann meistens auf Angaben von bundesweiten Studien. Nehmen Sie dies zum Anlass, die Erhebungspraxis solcher Daten in Thüringen zu ändern?

Ich denke, es ist sehr schwierig, die Daten zuverlässig einzusammeln, weil hier im Bereich auch des kriminellen Milieus eben keine zuverlässigen Angaben zu erhalten sind. Es gibt Schätzungen, die davon ausgehen, dass deutschlandweit etwa 1.500 Schwerstopiatabhängige existieren und wenn man auch den Experten glauben kann, dann haben wir in Thüringen weniger als 1 Prozent davon, die hier bei uns leben. Das heißt, dass wir ca. 10 bis 15 Schwerstopiatabhängige in Thüringen haben. Das ist die Aussage, die wir treffen können und deshalb sind wir der Meinung, dass dieses Thema sicherlich für die Betroffenen ein nicht geringes Thema ist, aber das man unter dem Gesichtspunkt der Relevanz für Thüringen betrachten sollte.

Ich denke, wir haben Gelegenheit, im Rahmen der Großen Anfrage noch einmal viele, viele Fragen zu beantworten, auch vielen Antworten nachzugehen. Ich halte eine Doppelung hier im Plenum nicht für zielführend.

Was das Heroinmodell im Allgemeinen angeht, sind zwei Anmerkungen nötig. Erstens: Nach Meinungen der Experten wären diese Ergebnisse bei einer Regelversorgung mit Heroin höchstwahrscheinlich schlechter als unter Studienbedingungen. Zweitens: Wäre eine psychosoziale Begleitung der Methadonsubstituierten schon jetzt gesetzlich gesichert, dann hätten wir in diesem Bereich, also mit Methadonsubstituierten, wahrscheinlich auch wesentlich bessere Behandlungsergebnisse. Inzwischen hat aber die große Koalition in Berlin den Antrag abgelehnt. Es ist entschieden. Deshalb gibt es sowohl im Bundestag keine Mehrheit, aber nach meinen Recherchen gibt es auch im Bundesrat dazu keine Mehrheit. Deshalb glaube ich, dass es müßig ist, einen Antrag zu stellen, von dem man von vornherein weiß, dass er keine Mehrheit haben wird. Ich sagte bereits für Thüringen die Zahlen, die geschätzt sind, deshalb stellt sich das Problem in dieser Relevanz nicht, noch nicht, muss man sagen, und ich hoffe, auch späterhin nicht. Wir wollen - und ich meine, das ist auch notwendig - die Methadonsubstitution für Thüringen effizient gestalten, eine Diamorphinsubstitution lässt sich unter gegenwärtigen Bedingungen für Thüringen nicht effizient gestalten. In diesem Zusammenhang sei noch einmal grundsätzlich die Frage angebracht, welches Signal von der Zulassung einer harten Droge als Arzneimittel ausgehen würde. Dem Gedanken der Prävention wäre aus meiner Sicht dazu kaum gedient. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht, dann schließe ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dafür ist, dass der Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion in Drucksache 4/2503 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt worden.

Deshalb stimmen wir jetzt direkt über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2503 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 12

Umweltpolitische Strategie der Landesregierung im Be- reich des Gewässerschutzes Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2566 -

Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung aber erstattet Sofortbericht und Minister Dr. Sklenar hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir befinden uns im Jahr 2007 in einer heißen Phase der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, geprägt durch die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne unserer Gewässer, die auf viele Bereiche und Träger im Land unvermeidbare Auswirkungen haben werden. Ich möchte Ihnen aus Anlass der Anhörung der Öffentlichkeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie einen Bericht über den erreichten Stand und die aktuelle Strategie zum Gewässerschutz geben. In den letzten Jahren haben wir Konzepte aufgelegt und Strategien aus der Bestandsaufnahme, den Modellvorhaben bis hin zum neuen Monitoring mit großem Erfolg und zahlreichen Erkenntnissen für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtllinie entwickelt.