Das ist nicht geprüft worden, Herr Heym, das waren Alibi-Veranstaltungen. Es ist nicht geprüft worden. Es war von Anfang an klar, Martin Kummer baut eine Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis. Diese Landesregierung ist ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden und hat das kritisch begleitet, sondern hat immer wieder Punkte gesetzt und hat das befördert - und das müssen Sie sich gefallen lassen.
Der letzte Punkt, den ich noch schnell anführen muss, bevor meine fünf Minuten um sind, ist die Abfallmenge. Wer ist denn für die Planung im Zweckverband Abfallmenge zuständig? Alle Daten liefert das Ministerium. Wir haben das im Deponiekonzept, in dem Landesabfallplan stehen die Mengen, die geplant sind 2005, wenn die TASi in Kraft tritt, wie viel Müll dann noch aufkommt: 160.000 Tonnen für den Zweckverband Südthüringen sind ein absoluter Witz.
Das sagen Experten seit zehn Jahren. Das ist das Höchste, was angenommen wurde, in ganz Thüringen und Sie werden das dem Gebührenzahler erklären müssen - mit dem Baustopp, Herr Wehner, dazu komme ich nicht mehr, weil die fünf Minuten um sind, aber der Baustopp ist der eine Teil. Lieber ein frühes Ende als ein spätes Ende und ich glaube, den Gebührenzahler wird das noch teuer zu stehen kommen, dass die Landesregierung nicht gehandelt hat.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Kummer, ich bin es gewohnt, hier frei zu reden, ich habe nur einiges an Unterlagen hier mit dabei, die das Ausschreibungsverfahren betreffen, weil Sie das unter anderem auch kritisiert haben. Frau Becker, zu dem Baustopp als Erstes. Dieser Unsinn ist ja überhaupt nicht zu übertreffen. Ich will Ihnen das jetzt mal ganz deutlich sagen: Jeder Monat Bauverzug kostet den Gebührenzahler in Südthüringen ca. 200.000 €. Das liegt daran, dass die Entsorgung in der eigenen Anlage billiger ist als die Fremdentsorgung, die gegenwärtig gemacht wird.
Dazu komme ich auch gleich, zu diesem Vergleich. Der Vergleich, Herr Kummer, war nämlich aus dem Grund auch notwendig, das so schnell wie möglich hinzukriegen, weil man natürlich vor Gericht - das wissen Sie selbst - nie einen Zeitrahmen vorher hat. Man hat nicht gewusst, wann man ein Urteil kriegt. Deswegen hatte der ZASt natürlich auch ein Interes
se daran, nach Möglichkeit Rechtssicherheit so schnell wie möglich zu erzeugen. Ich betone es noch mal, jeder Monat Bauverzug kostet den Gebührenzahler 200.000 €. Diese Vergleichssumme ist übrigens überhaupt nicht gebührenwirksam, auch das muss an dieser Stelle mal gesagt werden, weil nämlich die aus einer Sonderumlage der ZASt-Verbandsmitglieder gezahlt wurde, zumindest der Anzahl des ZASt letztendlich.
Ja, sicher haben es die Kommunen gezahlt, die Kommunen sind auch verantwortlich für diese Aufgabe letztendlich. Wer ist denn sonst dafür verantwortlich, wenn nicht die Kommunen?
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Aber für die Verfahrensfehler sind die Kommunen nicht verantwortlich, Herr Kollege.)
Wissen Sie, mit den Verfahrensfehlern, jetzt kommen wir mal zu diesen Fragen der Bankbürgschaft. Diese Bankbürgschaft, da wird hier immer wieder behauptet, es wäre kein Bestandteil der Ausschreibung gewesen. Das stimmt schlichtweg nicht. Schon in den Ausschreibungsunterlagen war diese Bankbürgschaft gefordert. An dieser Stelle muss man auch mal sagen, zu Ihrer Firma Herhof, die überhaupt ein vergleichbares Produkt angeboten hat, weil es sich nämlich um eine MBA handelt, da war diese Bankbürgschaft wahrscheinlich auch sehr angebracht, dass man die gefordert hat. Was ist denn mit der Firma Herhof kurz danach passiert? Die ist pleitegegangen. Sie können sich ein Gebäude der Firma Herhof in Bad Hersfeld mal anschauen. Wenn der ZASt nämlich nicht so gehandelt hätte, da würde ich Sie heute mal hören wollen an dieser Stelle. Das ist das Selbstverständlichste auf der Welt, dass man für eine Leistung auch eine Bürgschaft haben will. Sie tun hier so, als wenn Betrug gemacht worden ist. Hier ist eigentlich nur der Gebührenzahler vor irgendwelchen Fehlern oder Mängeln beim Bauablauf geschützt worden und natürlich auch vor dem Risiko der Insolvenz.
Da kommen wir gleich zur Firma Lurgi. Auch die Firma Lurgi war nicht in der Lage, diese Bankbürgschaft zu bringen. Das wundert einen schon, denn Lurgi gehörte ursprünglich mal zur der Firma mg technologies, die hat sich danach umbenannt in Gea Systems. Diese Firma war gar nicht an diesem Anlagengeschäft interessiert, das können Sie in jeder Börsenzeitung nachlesen, dass sie dieses Geschäft versilbern wollen, den Anlagenbau abschmelzen wollen und dieses Geschäft nicht mehr betreiben
wollen. Die Firma Lurgi ist mittlerweile auch umfirmiert, die gibt es in dieser Form auch nicht mehr. Ohne eine Bankbürgschaft wäre also auch bei dieser Firma ein wahnsinnig hohes Risiko letztendlich entstanden.
Noch mal zu dieser Vergleichssumme: Dass es der ZASt in Verhandlungen geschafft hat, wo übrigens auch die Verbandsräte zum Schluss darüber abgestimmt haben. Das sind Ihre Genossen ganz genauso wie CDU-Mitglieder, diese Verbandsräte. Herr Tonndorf müsste vielleicht dem Herrn Kuschel bekannt sein, Mitglied der PDS-Fraktion im Kreistag. Ich könnte Ihnen andere Beispiele für die PDS nennen, die da dringesessen haben, die haben über diese Sache genauso mit abgestimmt. Der ZASt hat es sogar geschafft, den Bestbietenden auch noch mit heranzuziehen. Dieses Geld ist dem ZAST zum Schluss erspart geblieben. Natürlich hatte auch der Bestbieter ein Interesse daran, dass dieser Rechtsstreit nicht lange dauert, denn ein langer Rechtsstreit hätte die größten Auswirkungen für den Gebührenzahler gehabt, hätte aber natürlich auch für die Firma - Baupreise und dergleichen mehr - ein unkalkulierbares Risiko gehabt. Da haben die gesagt, gut, dass wir Ruhe haben, dann gehen wir diesen Vergleich an. Die Firma Lurgi hat natürlich diesen Vergleich auch aus bestimmten Gründen gemacht, weil natürlich im Ausschreibungsverfahren schon jede Menge ingenieurtechnische Leistungen letztendlich erforderlich waren.
Eins kann ich Ihnen jetzt hier an dieser Stelle auch noch mal deutlich sagen: Wir sind heute zum Glück in einer Situation, wo jeder Bürger auch Entscheidungen des Rechtsstaats, auch Entscheidungen vom Landesverwaltungsamt, von Behörden generell überprüfen kann. Das ist erst einmal ein Riesenfortschritt. Das wäre zu der Zeit, als Sie noch das Ruder in der Hand hatten, ja überhaupt nicht möglich gewesen. Da hätte nicht einmal über eine Müllverbrennungsanlage diskutiert werden dürfen.
Ich achte die Bürger sehr, die sich aus ihrer Sicht der Dinge heraus für Umweltinteressen einsetzen. Ich sage auch an dieser Stelle noch einmal deutlich, was den Standort betrifft, habe ich auch immer öffentlich gesagt, habe ich meine persönlichen Zweifel gehabt. Ich gehe aber davon aus, dass die Planfeststellungsbehörde alles abgewogen hat. Wenn Sie an dieser Stelle das Thema „Fernwärme“ sagen, dann ist das so etwas von abartig. Erstens ist es technologisch möglich, entweder Strom oder Wärme auszukoppeln, das geht. Das heißt also, man muss es nicht unbedingt in Wärme umsetzen, man kann aber dann mehr Strom letztendlich erzeugen an dieser Stelle.
Ich denke, ich hatte beim ersten Mal nur anderthalb Minuten. Ich müsste eigentlich noch Redezeit haben. Ich habe extra auf die Uhr geschaut. Entschuldigung, Frau Präsidentin, für die Korrektur.
Aber noch mal, dieses Ausschreibungsverfahren, dass Sie hier sagen, dazu will ich auch noch mal sagen: Es war zunächst ein nicht offenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das ist dieses Ausschreibungsverfahren, das Sie meinen, aber im Zuge dieses Ausschreibungsverfahrens hat niemand den Zuschlag bekommen, weil nämlich niemand alle Bedingungen erfüllt hat. Danach gab es ein anderes Verfahren, das ist auch von den Verbandsräten beschlossen worden, das war eine Ausschreibung nach VOB im sogenannten Verhandlungsverfahren. Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens kann natürlich jeder Anbieter auch eigene Vorstellungen, eigene Änderungen zur Technologie mit einbringen. Da war dieser Vorschlag der Fernwärme auch mit gekommen. Jetzt kann man sich darüber unterhalten, ob das sinnvoll ist oder nicht sinnvoll ist. Ich sage, Fernwärme ist eine sehr umweltfreundliche und damit natürlich auch immissionssenkende Maßnahme in der Region und deswegen erforderlich.
Jetzt schaue ich noch mal auf die Uhr, ich lasse mir noch zwei Minuten Redezeit übrig, weil ich damit rechne, dass andere auch noch reden.
Herr Abgeordneter Wehner, Sie können einmal fünf Minuten und noch mal fünf Minuten reden, aber wenn Sie zum Anfang Ihre Zeit verschenkt haben, dann können Sie sie beim zweiten Mal nicht noch mal mit in Anspruch nehmen.
Das hat die Geschäftsordnung so festgelegt. Deshalb erteile ich jetzt das Wort der Abgeordneten Leukefeld, Die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Emotionen gehen hoch, wie wir jetzt gerade gesehen haben. Ich kann Ihnen sagen, ich bin seit 1994 in Suhl im Stadtrat, wie Herr Wehner übrigens auch, in diesen Prozess mehr oder weniger als Stadträtin involviert, nicht als Verbandsrat. Die erste und wichtigste Forderung war und ist - und die geht, glaube ich, quer durch alle Parteien - vollständige Offenlegung aller Dinge ist notwendig.
Das muss hier geschehen und dazu läuft ja entsprechend der zwei Anzeigen ein Ermittlungsverfahren. Da kann man nicht eingreifen, das muss laufen. Die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen beziehen sich auf den Zeitraum März 2003 bis Juni 2003; Dinge, die also schon geraume Zeit zurückliegen. Meines Wissens sind die Dinge, die jetzt auch untersucht werden, vorher alle bekannt gewesen. Neue Fragen, die jetzt aufgetreten sind, kenne ich nicht, aber ich möchte zu drei Dingen etwas sagen.
Erstens: Natürlich muss man die Handlungsweise und die Transparenz des ZASt kritisieren, dort besonders des ZASt-Beirats, des ZASt-Ausschusses und auch der Geschäftsführung im Zusammenhang mit diesem Vergleich bezüglich der Vergabe, wo ja auch der Vergabeausschuss des Thüringer Landesverwaltungsamts in diesen Prozess einbezogen war, wurde die ZASt-Versammlung - das muss man ganz klar sagen - erst hinterher informiert. Die Begründung für die Handlungsweise des ZASt hat im Wesentlichen der Herr Wehner genannt, Zeitdruck, Baubeginn, Gerichtsverfahren abwenden, Verhinderung einer erneuten Ausschreibung und deswegen Vergleichsverfahren gewählt, was heute und damals sehr umstritten ist. 60 Prozent etwa zahlt die Firma, die dann auch den Zuschlag bekommt. Das ist mindestens unüblich. Insofern denke ich, auch wenn man an die aktuelle Vergabepraxis und laufende Dinge anderswo in der Bundespolitik oder in der Bundesrepublik sich anschaut - ich sage nur mal in Klammern Siemens, die Meldung vom gestrigen Tag -, möchte ich zumindest mal die Frage aufwerfen ganz polemisch oder rhetorisch nur, ob es hinter den Kulissen auch Absprachen der beteiligten Firmen gegeben hat in diesem Vergabeverfahren.
Zu klären ist jetzt, gab es Nutznießer und Begünstigte aus diesem Verfahren, aber das muss das Ermittlungsverfahren klären, das können wir hier, glaube ich, nicht klären.
Ich möchte mich noch mal dem anschließen, was Frau Becker hier gesagt hat. Meines Erachtens hat es eine politische Dimension.
Es war von Anfang an mehr oder weniger gewollt und da können Sie jetzt dagegen reden. Als ich 1994 im Wirtschaftsausschuss in Suhl gesagt habe, was kann man tun, um von Anfang an den Weg einer Müllverbrennungsanlage auszuschließen, wurde gleich wieder Schwarzmalerei vorgeworfen, das ist alles Quatsch, das ist alles ergebnisoffen, es geht um eine Restabfallbehandlungsanlage. Wir wissen, was rausgekommen ist. Diese politische Dimension, da muss man ganz einfach sagen, natürlich waren Landesregierung, Landespolitik bis hin zum Landesverwaltungsamt involviert.
Ja, Herr Wehner, wenn Sie mich fragen, wenn man weiß, dass man gegen den Willen einer deutlichen Mehrheit von Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungen trifft, wenn man nach der Anhörung, die auf fünf Tage verlängert wurde, nach den 13.700 Einwendungen eben doch durch das Landesverwaltungsamt die Baugenehmigung mit Auflagen erteilt, braucht man sich nicht zu wundern - ich sage Ihnen das ganz klar -, dass Menschen, die protestieren gegen diese Müllverbrennungsanlage, sich auch jetzt nicht schlechthin abfinden. Ich bekomme heute noch Briefe, wo ich aufgefordert werde, etwas dagegen zu tun, wenngleich - das will ich auch ganz deutlich sagen, sollten sich nicht noch andere Dinge herausstellen - natürlich ein Baustopp in der jetzigen Situation aus meiner Sicht dann auch nicht die richtige Entscheidung ist. Was politisch entschieden ist oder entschieden wird, lässt sich im Nachgang juristisch nur schwerlich aufbereiten.
Zur Gebührenfrage, weil das ja auch eine Rolle gespielt hat, hat Herr Wehner auch etwas gesagt. Ich kann bestätigen, das wird auf die Gebührenzahler nicht umgelegt, also die Summen aus dem Vergleich, die da über den ZASt gelaufen sind. Die sind aus den Rücklagen entnommen worden, aber es ist natürlich schon Steuergeld. Man braucht das nicht zu verniedlichen, es fehlt zumindest in den Kreishaushalten, bei uns im Stadthaushalt in Suhl. Und die Frage, wo die Abführung oder dieser Beitrag der Verbandsmitglieder herrührt, dieser bemisst sich ja nach der Einwohnerzahl. Die Frage steht schon, warum in den Jahren 2003 und 2004 -
ja - die Summe viel größer war als in den Jahren 2005 und 2006, zumindest was die Stadt Suhl betrifft. Letzter Satz: Klärung, Offenheit und Transparenz, aber ich will auch deutlich sagen, über Vorverurteilung und Rufmord, gegen wen auch immer, davon distanziere ich mich und dafür stehe ich auch nicht zur Verfügung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wehner, wenn man Ihnen zugehört hat, muss man ja den Eindruck haben, dass die Region von einem großen Segen sprechen kann, dass diese Müllverbrennungsanlage gebaut worden ist.