Protocol of the Session on January 25, 2007

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist der erste Schritt zur Anpassung der Tarifergebnisse an das Besoldungsrecht, den die Landesregierung geht. Wir haben uns in einem ersten Gespräch mit den Interessenvertretern verständigt, dass wir in diesem Jahr den zweiten Schritt auch gehen, so dass wir dann bis Mitte nächsten Jahres auch die Verabschiedung haben könnten zum zweiten Schritt, zum Gesetz für die Anpassung des Tarifrechts im linearen Bereich. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kuschel, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hat schon darauf verwiesen, es ist das zweite Gesetzgebungsverfahren infolge der Föderalismusreform. Künftig wird es in der Bundesrepublik 17 verschiedene Besoldungs- und Versorgungsgesetze geben. Ein kleinstaatlicher Rechtswildwuchs wird die Folge sein. Uns ist natürlich bekannt, dass sich die Thüringer Landesregierung im Rahmen der Föderalismusdiskussion dafür eingesetzt hat, dass auf Bundesebene dieses Beamtenbesoldungsrecht verbleibt. Letztlich haben die unionsgeführten Länder dafür gesorgt, dass das doch in die Länderhoheit übertragen wird. Insofern hat hier die CDU ein parteiinternes Problem und muss deshalb die Folgen auch dort klären.

Die Zersplitterung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts ist aus unserer Sicht ein fataler Schritt in die falsche Richtung. Es ist kein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung, sondern das Gegenteil. Die Folge könnte eine schlechtere Bezahlung von Beamten in den finanzschwachen Ländern sein und bei objektiver Betrachtung müssen wir Thüringen als ein finanzschwaches Land betrachten. Außerdem sind in der Folge Qualitätseinbußen zu befürchten und Thüringen wird sich auch der Abwerbung aufgrund höherer Bezüge in den anderen Bundesländern nicht verwehren können. Es wird zu einem weiteren Abwanderungstrend gerade junger qualifizierter Leute kommen. Mit dieser Art der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wird die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes damit im Freistaat in Frage gestellt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mit der Kompetenzübertragung auf die Länder wird das öffentliche Dienstrecht zudem aus unserer Sicht auf Jahre zurückgeworfen. Das zeigt ein Blick in die Entstehungsgeschichte des bundeseinheitlichen Besoldungsrechts. Ende der 60er-Jahre haben die Länder selbst den Bund gebeten, Ordnung im gesplitteten Besoldungsrecht zu schaffen und bundesweit gültige Regelungen zu treffen.

Die Linkspartei.PDS spricht sich bei gleichzeitiger Forderung für die Abschaffung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums für ein einheitliches Dienst- und Versorgungsrecht im öffentlichen Dienst aus. Wenn die Landesregierung bei ihrer bisherigen Position bleibt, dass diese Frage günstiger auf Bundesebene zu regeln ist, dann gehen wir da

von aus, dass in absehbarer Zeit länderübergreifende Regelungen angestrebt werden, um das Besoldungsrecht wieder zu vereinheitlichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die im vorliegenden Gesetzentwurf geregelte Einmalzahlung an Beamte ist für uns ein Schritt zur Gleichstellung der Statusgruppen, der Beschäftigten und der Beamten, so wie wir das bereits immer gefordert haben. Damit werden die 2005 und 2006 vereinbarten Tarifregelungen auf die Beamten im Freistaat übertragen, allerdings nur in modifizierter Form. Wir haben Zweifel, dass mit dieser Modifizierung das Gebot der Gerechtigkeit vollumfänglich realisiert wurde; dies mahnen wir an. Jedoch bleibt es auch bei unserer Einschätzung, es ist ein erster Schritt und die Finanzministerin hat ja angekündigt, dass in diesem Jahr in einem zweiten Gesetz weitere Regelungen für die Beamten in Thüringen getroffen werden. Wir gehen davon aus, dass auch durch dieses zweite Gesetz die Ungleichbehandlung von Beamten und Beschäftigten in Thüringen weiter nivelliert wird.

Wir können die ersten Auswirkungen der Föderalismusreform gerade auch im Tarifrecht gegenwärtig verspüren. Während der Bund für die Bundesbeamten die tarifvertraglichen Regelungen 1 : 1 übernehmen will, lehnt Sachsen-Anhalt eine Einmalzahlung zunächst ab. Die Thüringer Landesregierung überträgt die tarifvertraglich vorgesehenen Zahlen in modifizierter Form und gewährt, das hat die Ministerin schon gesagt, hier zweimal Einmalzahlungen von 250 €.

Auf weitere Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, das Ablesen von Zahlenreihen, Gesetzespassagen und Kommentaren ist ja bekanntermaßen in diesem Haus Aufgabe und Berufung von Herrn von der Krone.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung ging in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Haushalts- und Finanzpolitik auch massiv gegen Beamte vor. Ich verweise hier in dem Zusammenhang auf die Streichung des Urlaubsgelds, die Kürzungen des Weihnachtsgelds, die Erhöhung der regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden ohne Lohnausgleich, um nur einige dieser Einschnitte zu nennen. Dies erfolgte alles mit dem Ziel, Ausgaben zu reduzieren - aber ob dieses Ziel der Konsolidierung im Landeshaushalt tatsächlich durch diese Maßnahme erreicht wurde, ist aus unserer Sicht höchst zweifelhaft. Hinzu kommt, dass die Landesregierung weiterhin aus unserer Sicht gerade im Personalrecht und Behördenrecht konzeptions- und planungslos agiert. Als Beispiel ist die gegenwärtige Behördenstrukturreform zu nennen, mit der die Landesregierung in den nächsten Jahren 7.400 Stellen wegfallen lassen will. Diesen Kürzun

gen ist weder eine Aufgabenkritik vorausgegangen noch wurden Arbeitsabläufe geändert. Eine Einbeziehung der Beschäftigten in diesen Reformprozess fand ebenfalls - wenn überhaupt - dann nur in Ansätzen statt. Vielmehr wurden im gleichen Zusammenhang - das wurde auch hier im Plenum bereits mehrfach diskutiert - die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen nochmals eingeschränkt.

Alle bisherigen Bemühungen, auch unserer Fraktion, die Mitbestimmung der Personalräte zu stärken - und das ist eine Voraussetzung, wenn ich derartige Reformen auf den Weg bringen will -, scheiterten am Willen der Landesregierung und der CDU. In dem Zusammenhang verweise ich noch mal auf die Diskussion zum Personalvertretungsgesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von oben verordnete Reformen sind immer dann zum Scheitern verurteilt, wenn dabei nicht die Beschäftigten im öffentlichen Dienst - und dazu zählen auch die Beamten - mitgenommen werden. Deshalb ist es um den öffentlichen Dienst in Thüringen nicht besonders gut bestellt. Es gibt Verärgerungen und Enttäuschungen bei den Beamten über die Personalpolitik der Landesregierung. Dies führt zur Schmälerung der Motivation. Wir wissen, das eigentliche „Streikrecht“ der Beamten ist der Dienst nach Vorschrift.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so kann Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung nicht erreicht werden, sondern das Ergebnis der Landespolitik ist zurzeit Frust und Demotivation. Das in der Vergangenheit erarbeitete negative Image der Landesregierung im öffentlichen Dienst durch Arbeitszeitverlängerung und Einkommenskürzungen vermögen die heute zu beschließenden Einmalzahlungen nur ein kleines Stück zu revidieren. Dies darf aber aus Sicht unserer Fraktion nicht das letzte Wort sein. Es ist auch künftig abzulehnen, dass die Beamten einen überproportionalen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.

Es geht nicht um Statuseinschnitte, sondern um eine Reform des öffentlichen Dienstrechts insgesamt. Es bedarf aus unserer Sicht planvoller struktureller Veränderungen und Einsparmaßnahmen im Rahmen einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform, die mit den Beschäftigten und Betroffenen erarbeitet werden müssen. Dass die Beschäftigten dazu bereit sind, zeigen die Vorgänge, zeigen die Vorschläge im Zusammenhang mit den Veränderungen bei den Versorgungsämtern. Dort haben die Beschäftigten selbst Alternativvorschläge erarbeitet, die das gleiche Einsparpotenzial darstellen und sogar noch darüber hinaus, wie das die Landesregierung durch die Kommunalisierung beabsichtigt. Es bleiben aber dabei handlungsfähige Strukturen erhalten. Das, was die Landesregierung macht, ist

aus unserer Sicht so lange verantwortungslos, solange wir auf kommunaler Ebene noch eine solche Kleingliedrigkeit vorfinden wie gegenwärtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bediensteten der Thüringer Landesverwaltung müssen als gleichberechtigte Partner im öffentlichen Dienst wahrgenommen werden. Eine moderne Personalpolitik sieht die Einbeziehung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor, unabhängig, ob sie Beschäftigte oder Beamte sind. Beide Mitarbeiter sind Garant für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung und die brauchen wir in Thüringen nicht nur gegenwärtig, sondern auch künftig.

Wir stimmen der vorliegenden Gesetzesvorlage der Landesregierung zu, auch wenn wir mehr für möglich und notwendig ansehen. Allerdings bleiben wir bei unserer Forderung - und das werden wir im bereits angekündigten weiteren Gesetzgebungsverfahren einfordern -, dass Beamte dauerhaft nicht schlechter gestellt sein dürfen als die Beschäftigten in der gleichen Behörde. Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Gentzel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn im Zusammenhang mit diesem Thüringer Vorschaltgesetz, wie es uns vorliegt, es denn an der Tagesordnung ist, dass jeder, der hier spricht, noch mal einen Kommentar zur Föderalismusreform gibt, dann will ich gerne dazu auch noch eine Facette beitragen. Die Begeisterung auf unserer Seite, ich will das klar und deutlich sagen, war nicht besonders groß. Aber - und das auch in Richtung von Herrn Kuschel - es wurde in dieser Föderalismusreform nicht nur die Beamtenfrage geklärt, sondern es wurden viele andere Fragen, die seit Jahren im Verhältnis zwischen Bund und Land in der Diskussion sind, endlich - muss man sagen - einer Klärung zugeführt. Wie das bei solchen Entscheidungen ist - Sie können ja den Leuten weiter suggerieren, dass Sie das alles viel besser hinbekommen würden; das glaubt Ihnen mittlerweile sowieso keiner mehr -, fällt nicht für jedes Politikfeld da so eine 100-prozentige Entscheidung auch aus Sicht der Länder. Insofern haben wir diesem Paket gerne zugestimmt, aus Überzeugung zugestimmt, aber was da im Bereich des Beamtenrechts auf uns zugekommen ist, sehe ich auch sehr kritisch aufgrund der Finanzlage und auch der Konkurrenzlage mit anderen Bundesländern.

Für uns vonseiten der SPD-Fraktion beinhaltet das aber noch einen ganz interessanten anderen Aspekt. Wir haben ja einen Ministerpräsidenten, der sich gerne und häufig und sehr konkret dazu äußert, was der Bund jetzt mal tun muss. Nun ändert sich plötzlich eine Zuständigkeitslage. Da fragt man sich, das, was er vom Bund gefordert hat, weil der Bund in Verantwortung war, macht er das jetzt auch eigentlich eins zu eins, wenn er selbst die Verantwortung trägt? Er hat ja immer wieder geäußert, aber eben nur bis zum Sommer vergangenen Jahres, dass er nicht möchte, dass die Beschäftigungsverhältnisse zwischen Angestellten und Beamten auseinandergehen. Das ist prinzipiell zu begrüßen. Ich habe ja auch einen ganzen Berg von Kleinen Anfragen zu diesem Thema „Ungleichbehandlung Thüringer Landesbedienstete“ Teil 1 und Teil 2. Ab Sommer dieses Jahres hört dieser Einsatz für die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen plötzlich auf.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Letz- ten Jahres.)

Letztes Jahr war nämlich klar, über die Föderalismusreform bekommen wir die Verantwortung und da war er nicht mehr ganz so laut und nicht mehr ganz so tönend, mit dem, was Angleichung zwischen Angestellten- und Beamtenrecht betrifft, da hat er nicht mehr ganz so laut gefordert. Wenn man dann schon sagt, was müssten wir jetzt eigentlich tun - und Sie sprachen von dem ersten Schritt. Es ist der erste Schritt, aber es ist ein ganz kleiner Schritt. Wir brauchen eine Anpassung der Wochenarbeitszeit, also die entsprechende Verordnung muss geändert werden, wenn wir noch das wollen, was der Ministerpräsident über Jahre hier immer gefordert hat vom Bund. Jetzt sind wir verantwortlich. Wir brauchen eine Anpassung bei den Sonderzahlungen. Wir brauchen eine Anpassung an die 2,9-prozentige Entgelterhöhung. Wir brauchen einen Angleich von Ost- an Westtarif und wir brauchen nicht zuletzt die Einführung von Leistungsentgelten. Insofern ist dieses Thüringer Vorschaltgesetz zur Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung eine Enttäuschung, weil nur ein kleiner Teil der Fragen, die stehen, beantwortet wird. Das suggeriert natürlich in der Gesetzesvorlage das eine oder andere. Die Behauptung, dass es eine zeitnahe Anpassung ist, halte ich für sehr gewagt. Wenn man bedenkt, dass im Dezember die Angestellten die erste Sonderzahlung schon bekommen haben und wir im Januar darüber reden, ob die Beamten jetzt eventuell auch etwas bekommen, halte ich den Begriff „zeitnah“ für sehr gewagt. Sie suggerieren auch, dass es eine Übertragung des Tarifergebnisses ist, und zwar eins zu eins. Das suggerieren Sie, lesen Sie einmal, wie Sie das erste Blatt formuliert haben zu diesem Gesetz. Auch da muss hier deutlich gesagt werden: Es ist nicht eine Anpassung an das Tarifergebnis. Würden

wir uns eins zu eins an dem Tarifergebnis orientieren, gäbe es mehr als zweimal 250 € für die Beamten.

Nun sind wir natürlich mit dem Beamtenbund und mit den Betroffenen im Gespräch gewesen. Wir haben uns die Forderung einer Sozialstaffelung zu eigen gemacht. Wir müssen aber schlicht und einfach anerkennen, dass es nicht durchsetzbar ist. Sie haben da ein klares und deutliches Wort gesprochen. Wir hätten uns ein anderes Wort gewünscht, aber wir wissen schlicht und klar - das sieht auch der Thüringer Beamtenbund so -, diese Forderung nach einer sozialeren Staffelung der zweimal 250 € ist nicht möglich. Deshalb haben wir gemeinsam - ja, ich will das so sagen - mit dem Thüringer Beamtenbund darüber gesprochen, was noch zu machen wäre, um noch ein bisschen was herauszuholen und da kam die Forderung, da schaut im Landtag, dass ihr so schnell wie möglich fertig werdet, dass es die Zahlung - wir hinken sowieso hinter den Angestellten hinterher - ein Stückchen eher gibt. Da wir einstimmig gesagt haben, erste und zweite Lesung machen wir jetzt in einem Paket, ist das aufgenommen von allen. Ich bin aber eitel genug, zu behaupten, dass die Urheberschaft auch für diese Initiative bei uns gelegen hat an dieser Stelle. Ansonsten gibt es woanders auch Eitelkeiten, gehört ganz einfach auch ein bisschen mit zu unserem Geschäft. Also, es ist nicht ganz so leuchtend, wie das hier dargestellt worden ist. Wir sind hoch gespannt, wie der Ministerpräsident, als er noch nicht verantwortlich war, seine Forderung, dass Angestellte und Beamte gleich behandelt werden sollen, jetzt selbst durchsetzt. Ansonsten - ich habe das ja über meinen Beitrag schon gesagt - Zustimmung in erster und zweiter Lesung, dass die Kollegen Beamten möglichst schnell und möglichst sicher zu dieser zweimaligen Sonderzahlung kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Mohring, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Thüringer Vorschaltgesetz zur Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung in Thüringen übertragen wir tatsächlich - so steht es auch in der Gesetzentwurfbegründung drin - das Tarifergebnis für die Angestellten im öffentlichen Dienst in einem ersten Schritt. Ich bitte das auch, weil es die Vorredner immer angesprochen haben, zu beachten, dass dem ersten Schritt auch ein zweiter Schritt folgt, der die vollständige Übertragung absichert. Aber von öffentlichem Interesse sind bei die

sem Gesetz tatsächlich die zwei Einmalzahlungen von je 250 €, sowie auch die Einmalzahlungen für die Teilzeitbeschäftigten und Versorgungsempfänger, die anteilig gewährt werden. Nachdem wir heute Morgen vereinbart hatten, dass wir die erste Lesung heute und die zweite Lesung morgen durchführen werden, hat die CDU-Fraktion in der Zwischenzeit einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorbereitet, der das aufnimmt, was der Abgeordnete Gentzel eben auch angesprochen hat, nämlich dass die Einmalzahlungen an die Beamten für die Monate April und September in diesem Jahr abgesichert werden und so tatsächlich das erfüllt werden kann, was wir gemeinsam mit den beiden Beratungen in dieser Plenarwoche erreichen wollten.

Wir wollen aber auch sagen, und das ist ganz entscheidend, dass eine Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifergebnisses eine Mehrbelastung des Landeshaushalts in 2007 von 25 Mio. € verursacht hätte. Die jetzt vereinbarten Einmalzahlungen, die im April und September gewährt werden sollen - zuzüglich der anteiligen Einmalzahlungen, belasten den Landeshaushalt mit 16 Mio. €. Ich will auch sagen, dass die Forderungen des Thüringer Beamtenbundes, wenn wir sie denn in den Gesetzentwurf übernommen hätten, gar zu einer Mehrbelastung von 92 Mio. € in 2007 und 102 Mio. € in 2008 und auch in 2009 geführt hätten. Das wollten wir ausdrücklich nicht. Da unterscheiden wir uns auch tatsächlich in der Bewertung. Deshalb wollen wir diesen ersten Schritt auch nur zum Anlass nehmen, um den zweiten anzukündigen und damit dann unsere Schritte umzusetzen und damit auch die Kompetenz wahrzunehmen, die wir im Rahmen der Föderalismusreform Teil 1 bekommen haben. Hier ist es so wie es im richtigen Leben ist, wenn man denn schon föderale Aufgaben zuerkannt bekommt, dann muss man auch mit unterschiedlichen Ergebnissen in Gesamtdeutschland zurechtkommen und dann muss man auch die eigene Kompetenz so wahrnehmen, dass man das Bestmöglichste für sein eigenes Land gestaltet, aber es nur in den Grenzen gestalten kann, indem man sich diese Ausgaben auch leisten kann. Deshalb sind wir sehr eng mit dem Finanzministerium gemeinsam in den Beratungen und unterstützen auch das, was das Ministerium dazu vorschlagen wird, dass wir in den ersten wie auch dann in den zweiten Schritten die Dinge für Thüringen so gestalten können, dass sie die Zukunftsfähigkeit für uns absichern, aber auch die Motivation für die Beamten in Thüringen mitgeben, die sie brauchen, damit sie einen guten Dienst leisten können und die Aufgaben für die Bürger auch erfüllen können.

Die Überprüfung des Sonderzahlungsgesetzes hat ergeben, dass die Besoldungsentwicklung der Thüringer Beamten in etwa im Einklang mit der allgemeinen Einkommensentwicklung und der Entwicklung der

Einnahmen des Freistaats liegt. So sind die Bruttolöhne der Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von 2003 bis 2005 um 0,66 Prozent gestiegen, die der Beamten zwischen 1,08 und 1,22 Prozent. Die Einkommen der Beamten und der Angestellten des Freistaats Thüringen haben sich jedoch unterschiedlich entwickelt - die Bezüge der Beamten in der Vergangenheit zwischen 2003 und 2005 nach beispielhaft berechneten Fällen um durchschnittlich 1,15 Prozent und die Einkommen im Tarifbereich jedoch im Durchschnitt um 3,35 Prozent. Deshalb können wir natürlich nachvollziehen, dass es zu unterschiedlichen Bewertungen kommt, so wie die Beamten bei uns besoldet werden und auch die Angestellten im öffentlichen Dienst. Wir wollen aber festhalten, und das ist das Entscheidende, dass im Vergleich zu den Steuerzahlern außerhalb des öffentlichen Dienstes, die tatsächlich auch das Steueraufkommen entwickeln, ich will die Zahl auch noch mal nennen, wir insgesamt in Thüringen ein Einkommensteueraufkommen von 2,2 Mrd. € haben. Dieses Aufkommen an Einkommensteuer in Thüringen, das von den Steuerzahlern in Thüringen erbracht wird, deckt aber bei Weitem nicht die Ausgaben, die wir an Personalausgaben von 2,4 Mrd. € per anno im Landeshaushalt verausgaben. Das heißt, dass wir natürlich in dem Maß, wie wir das Besoldungsrecht für die Beamten und die Angestellten im öffentlichen Dienst verändern oder auch zu ihren Gunsten ausgestalten, wir auch wissen müssen, dass diese Ausgaben nicht das decken, was wir an Einnahmen von den Leuten bekommen, die durch ihre Steuer und durch ihre Arbeitsleistung dieses Aufkommen überhaupt erst produzieren. Deshalb werben wir um gemeinsames Verständnis, aber auch dafür, dass wir Maßnahmen zur Kostendämpfung im Personalbereich im Landeshaushalt auch in der Zukunft durchführen müssen. Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass wir die Arbeit der Bediensteten in der Landesverwaltung geringschätzen, sondern wir erkennen diese Arbeit hoch an und wissen um die Arbeit, die sie tun müssen für dieses Land und für diese Bürger.

(Beifall bei der CDU)

Aber wir wissen, dass die Steuerquellen für die Bezahlung des öffentlichen Dienstes erheblich geringer sprudeln als noch vor wenigen Jahren. Wir wollen deshalb auch sagen, dass wir trotz erheblicher Einsparungen in den Jahren 2002 bis 2005 und auch der weiteren Einsparungen im laufenden Doppelhaushalt ausweislich der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 weitere Schulden aufnehmen müssen. Dieser Schuldenstand muss durch weitere Zinsen und durch Tilgung am Ende abgetragen werden. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir mit dem Gesamtaufkommen an Geld, was uns im Landeshaushalt zur Verfügung stehen muss, nicht nur die Aufkommen im Personalbereich abdecken können, sondern wir

auch dazu beitragen müssen, dass wir unsere anderen Aufgaben im Landeshaushalt leisten können. Wir haben mit Beginn dieser Legislaturperiode einen Personalabbaupfad eingeleitet, der bis 2009 insgesamt eine Reduzierung von 7.400 Stellen und Planstellen erreicht. Diese Reduzierung bringt jedoch am Ende eine Einsparung von 75 Mio. €. Diese Einsparung von 75 Mio. € bis zum Jahr 2009 reicht aber nicht aus, um die Mehrkosten, die durch die Ost/West-Angleichung bis 2010 entstehen, auch nur aufzufangen. Ich will aber trotzdem an dieser Stelle deutlich sagen, weil das auch der Abgeordnete Gentzel angesprochen hat, wir stehen dazu, dass bis zum Jahr 2008 bzw. für die höheren Gehalts- und Besoldungsgruppen ab 2010 die Angleichung der Vergütung Ost/West erfolgen muss. Das will ich hier deutlich sagen, damit es da keine Unterschiede für die zukünftige Bewertung gibt. Wir meinen, dass mit den beschlossenen Verfassungsänderungen die Möglichkeit für ein in Thüringen modernes und stärker leistungsorientiertes Thüringer Besoldungsrecht geschaffen werden kann. Wir werden uns dabei an dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder orientieren. Dieser Tarifvertrag für die Länder bietet Optionen für länderbezogene tarifliche Regelungen durch Öffnungsklauseln im Bereich der Arbeitszeit, im Bereich der Jahressonderzahlungen und bei arbeitsmarkt- und leistungsbezogenen Bezahlungselementen. Wir meinen, dass damit ein wichtiger Schritt in Richtung Föderalisierung auch auf der Tarifebene der Länder erreicht wird. Wir werden deshalb morgen auch nach Änderung zum Gesetzentwurf diesem unsere Zustimmung geben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Bitte, Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nur einige wenige kurze Anmerkungen zur Diskussion. Herr Kuschel, es ist ein Unterschied zwischen einem Tarifverhältnis und einem Beamtenverhältnis.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Das wollen wir abschaffen.)

Das eine ist ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis, das andere ist ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis. Für das eine gibt es verfassungsrechtliche Vorgaben, für das andere nicht in der Form. Die Regelungen erfolgen durch Tarife und die anderen erfolgen durch Gesetze.

Im Beamtenrecht, was wir heute regeln, gilt das Laufbahnprinzip. Auch weil immer angemerkt wird der Unterschied und die Zweiklassengesellschaft - auch der Abgeordnete Gentzel ist darauf eingegangen: Sicherlich ist das sehr differenziert zu sehen, aber ich möchte einfach noch mal eine Simulationsrechnung zur Kenntnis geben, der Vergleich des Bruttojahreseinkommens bei einem Beamten der Besoldungsgruppe A 9 mit einem Tarifbeschäftigten der neuen Vergütungsgruppe E 9, verheiratet, zwei Kinder, Lohnsteuergruppe III: Das Jahresbrutto des Beamten beträgt 28.821,93 €. Das Jahresbrutto des Tarifbeschäftigten beträgt mehr - 30.260,12 € -, die Differenz 1.438,19 €. Im Netto sieht es etwas anders aus. Das Jahresnetto des Beamten liegt bei 24.852,45 € und das Jahresnetto des Tarifbeschäftigten bei 21.876,07 €. Die Differenz beträgt 2.976,38 €. Das ist ein Ausschnitt, um diese Diskussion, die immer kommt - Gleichbehandlung/Nichtgleichbehandlung, 42-Stunden-Woche und Ähnliches - auch mal im Jahresbrutto und auch im Netto einmal zu beleuchten.

Herr Gentzel, ich bin sehr dankbar, dass Sie gesagt haben, im zweiten Schritt auch Leistungskriterien. In meinem ersten Gespräch mit den Interessenvertretern stieß das auf nicht so viel Zustimmung, als wir uns darüber unterhalten haben, inwieweit wir das, was der Bund vereinbart hat, auch in das Thüringer Besoldungsrecht übertragen, Leistungskriterien mit einzubeziehen - deswegen - und jetzt komme ich auf Ihr zweites Argument - nicht zeitnah genug. Ich glaube, für so etwas braucht man auch längere Gespräche mit den Interessenvertretungen und das ist nicht innerhalb von drei Monaten einschließlich erstem, zweitem Kabinettsdurchlauf mit Anhörung zu schaffen. Wir haben zügig gehandelt. Nachdem wir die Zuständigkeit hatten für das Besoldungsrecht, haben wir umgehend an dem ersten Gesetz gearbeitet und es hier in den Landtag eingebracht. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die erste Beratung. Entsprechend der Entscheidung bei der Feststellung der Tagesordnung erfolgt dann morgen als Tagesordnungspunkt 1 die zweite Bratung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Thüringer Gesetz über die Wie- dereinführung eines einkom- mens- und vermögensunab- hängigen Blindengeldes Gesetzentwurf der Fraktionen der Linkspartei.PDS und der SPD - Drucksache 4/2618 - ERSTE BERATUNG

Wünschen die Einreicher das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteilte das Wort dem Abgeordneten Panse, CDU-Fraktion.