Protocol of the Session on January 25, 2007

Der zweite wesentliche Teil, den ich hier deutlich machen will, ist schon immer die Frage der Bürokratie gewesen, die dort aufzutreten hat. Der dritte Teil - zur Bürokratie komme ich gleich noch - ist auch im Gerichtsverfahren durch die Staatsregierung von Bayern angemahnt worden, die Frage, inwieweit es mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Oberlandesgericht Celle hat also zum niedersächsischen Gesetz gesprochen, gerade diese Frage, und zum Zweiten - Herr Staatssekretär Aretz hat es hier angebracht -, dass aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts heraus kein Handlungsbedarf besteht, sondern dass gerade wegen der europäischen Dimension betont wird, dass der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts das Tariftreuegesetz ebenfalls nicht angewendet werden darf. Das ist die Prüfungsmaterie, die vom Oberlandesgericht in Celle gerade beschieden worden ist mit Blick auf das Tariftreuegesetz in Niedersachsen, und die Anregung der bayerischen Staatsregierung, inwieweit es mit europäischem Recht vereinbar ist, ist im We

sentlichen vom Verfassungsgerichtshof gar nicht geprüft worden, meine Damen und Herren.

Nun haben Sie zu Recht gesagt, Nordrhein-Westfalen hat just in demselben Zeitraum - ich glaube, Ende Oktober ist der Erlass des Gesetzes in dem dortigen Landtag vorgenommen worden, die dieses Gesetz abgesetzt haben. Es ist ganz interessant, sich mal dort anzusehen, warum dieses Gesetz denn abgeschafft worden ist. Es ist bemerkt worden, dass erstens erhebliche Mängel in der Durchführung dieses Gesetzes zu beobachten sind, und zweitens ist die Wirkungslosigkeit des Tariftreuegesetzes in Nordrhein-Westfalen auch festgestellt worden.

Jetzt komme ich zur Frage der Bürokratie. Die tatsächliche Einhaltung der Tariftreue wird von 70 Prozent der Landkreise und 96 Prozent der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gar nicht überprüft. 80 Prozent der Vergabestellen haben erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der jeweils gültigen Tarifverträge. Besonders rechtliche und tatsächliche Probleme gibt es bei der Auswahl der anzuwendenden Tarifverträge beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr. Außerdem stellen - das sind alles Dinge, die ich aus der Befassung von NordrheinWestfalen vortragen darf - fast 70 Prozent der Vergabestellen fest, dass die Nachprüfung der Kalkulation schwierig sei, und rund 65 Prozent sind der Auffassung, dass das Tariftreuegesetz sich nicht in allen Punkten korrekt umsetzen lässt. Und, meine Damen und Herren, 70 Prozent der Bauunternehmen beanstanden, dass der öffentliche Auftraggeber Kontrolltätigkeiten auf Generalunternehmer abwälzt, und fast 44 Prozent der befragten Unternehmen halten das Tariftreuegesetz zur Sicherung tarifgebundener Arbeitsplätze für nicht hilfreich. Die Auswertung eines lebenden Gesetzes, was ich Ihnen deutlich sagen will - Sie haben dort noch Niedersachsen gesagt, Sie haben in dem Kontext vergessen, dass in 2001, glaube ich, Sachsen-Anhalt das Tariftreuegesetz wieder kassiert hat, gerade weil es nicht funktioniert. Da Sie interessanterweise auf Hamburg hinweisen, muss ich sagen, das jetzt im Sommer verabschiedete Gesetz in Hamburg ähnelt sehr stark Ihrem Gesetzentwurf, ist aber dort in der Bürgerschaft enorm von der GAL und von der SPD kritisiert worden,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD)

damit man mal die Gesamtschau hat, Frau Kollegin Becker, worüber wir einfach reden. Ja, Sie nehmen einen Baustein heraus und denken, das würde uns sehr beeindrucken und wir werden jetzt hier in Erstarrung verfallen und mit dem Gesetz durchmarschieren. Nein, nein, nein, unsere inhaltlichen Dinge,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD)

die wir damals vorgetragen haben, haben Sie - nein, Sie haben sie nicht entkräftet.

(Unruhe bei der SPD)

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir wollten Sie aus der Erstarrung lösen, Herr Kollege.)

Ja, ich schätze das und

(Heiterkeit bei der SPD)

diese Fragen Lohndumping und Bedingungen am Bau sind wirklich Fragen, zu denen man sich ernsthaft austauschen muss und auch sollte, aber Sie bieten keine Lösungen an, sondern Sie bieten, und das hat er sehr schön gesagt, alte Hüte an. Oder ich würde Ihnen freundlicherweise sagen: Wissen Sie, wenn man feststellt, dass man auf einem toten Pferd sitzt, dann soll man absteigen und nicht mit dem toten Pferd weiterreiten wollen. Das Tariftreuegesetz, was Sie uns vorgelegt haben, ist ein totes Pferd. Ich habe Ihnen deutlich gesagt, aus welchen Gründen ich auch sehr überzeugt bin. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, in Nordrhein-Westfalen ist das jetzt auch keine, ja, wie soll man sagen, vielleicht Retourkutsche der schwarzgelben Regierung Rüttgers, sondern die Begutachtung des dortigen Gesetzes ist ja noch von der rotgrünen Landesregierung ausgelöst worden, und zwar über die Sozialforschungsstelle Dortmund und all die Ergebnisse, die ich vorgetragen habe, sind noch Ausfluss dieser Untersuchung.

Ich will Ihnen noch ein Gerichtsurteil mit auf den Weg geben, und zwar ist es das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit seiner Entscheidung vom Dezember 2004, die gerade die Frage der Prüfung der Tarifverträge mit aufnimmt und sehr deutlich sagt, dass diese Frage eigentlich durch dieses Gesetz gar nicht untersetzt werden kann. Ganz im Gegenteil, bei der Bewertung, welche Tarifverträge denn vor Ort gehen und welche ausgewählt werden sollen, spricht das Gesetz von einer Tarifzensur, die dem öffentlichen Auftraggeber überhaupt nicht zusteht. Das sind eigentlich die Probleme, die ich hier schildere. In der Auswertung im nordrhein-westfälischen Landtag ist deutlich gesagt worden, dass die öffentliche Hand oftmals überfordert ist in der Frage der Prüfung der Tarifverträge. Sie ist überfordert in der Frage, welche gültig sind; sie ist überfordert auch bei den Nebenbedingungen wie Urlaub und Qualifizierung und all diesen Dingen. Die Frage der gerichtlichen Einordnung habe ich Ihnen gesagt. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf sagt dazu förmlich: Der Auftraggeber ist nicht befugt, eine Tarifzensur in diesem

Sinne vorzunehmen - um auch das noch mal deutlich zu machen.

In den Ausführungen in 2005 zu den beiden Gesetzentwürfen haben wir für meine Fraktion deutlich gemacht, dass wir mit den Regelungen, die in Thüringen herrschen, eine effektive Gestaltung von öffentlicher Auftragsvergabe sehen und zum Zweiten auch sehr deutlich die Einhaltung von sozialen Mindeststandards gewährleistet sehen. Ich verweise auf die damaligen Ausführungen von Herrn Minister Reinholz und auf das, was heute Herr Staatssekretär Aretz auch noch mal dazu gesagt hat. Ich will deutlich sagen, dass wir in der Frage der Vergabe ein rein eignungs- und leistungsbezogenes Vergaberecht wollen. Es ist deshalb diese Frage ein falscher Ort, um politisch unterstützenswerte Ziele, beispielsweise die Vermeidung von Dumpinglöhnen, hier an dieser Stelle zu erreichen, weil das Vergaberecht grundsätzlich auch bei der Aufrechterhaltung eines sauberen Wettbewerbs freigehalten werden muss von vergabefremden Kriterien, Frau Kollegin Leukefeld.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Da sagt aber das Bundesverfassungsgericht etwas anderes.)

Deshalb die Feststellung meiner Fraktion, dass die Regeln, die wir in der Vergabemittelstandsrichtlinie haben, ausreichend sind und natürlich darauf drängen müssen, dass sie auch Anwendung finden.

Sie haben, das, denke ich, ist unschwer zu erkennen, an meinen Ausführungen gemerkt, dass wir den Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion, der im ersten Antrag I. pro forma noch einen Bericht verlangte, aber in II. schon deutlich sagt, Landesregierung, bis zum April soundso legt jetzt die Eckpunkte vor, dass wir bei diesem Antrag den Punkt II. ablehnen werden. Der Bericht ist nach unserer Auffassung gegeben worden. Sie werden auch unschwer, Herr Kollege Matschie, erkennen, dass meine Fraktion auch Ihren Gesetzentwurf ablehnt. Was macht man also, wenn man in dieser Frage steht - Ablehnung des Gesetzentwurfs? Ich will Ihnen zumindest die Chance wegnehmen, dass Sie in einer Art billiger Polemik oder Triumph nun sagen, die wollen sich mit solchen sozialen Fragen gar nicht beschäftigen. Nein, nein - so schnell werden wir da nicht zu kriegen sein, sondern ich werde für meine Fraktion den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auch unterstützen und wir werden ihm auch zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Aber eine inhaltliche Debatte zu unserem An- trag wollen Sie nicht!)

Ach wissen Sie, ich will Ihnen sagen, ich glaube, es macht keinen Sinn, falls Ihnen das so in die Gedanken kommt, eine Anhörung zu Ihrem Gesetz zu wiederholen. Das haben wir schon zweimal gemacht. Ich glaube, die Glaubwürdigkeit des Parlaments ist dann in Frage gestellt, wenn Sie immer wieder Leute zum selben Gesetzentwurf hierher einladen werden zur Anhörung. Was ich für meine Fraktion im Ausschuss voraussichtlich vorschlagen werde, das ist zunächst erst einmal, die Landesregierung, insbesondere das zuständige Ministerium, zu bitten, vorzutragen über die Wirksamkeit der Vergabe Mittelstandsförderrichtlinien und in Kontinuität der Beschlussfrage dieses Landtags, wozu meine Fraktion damals einen Entschließungsantrag eingebracht hat, uns vortragen zu lassen, inwieweit gerade dieser Entschließungsantrag in der Frage Lohndumping und sozialer Mindeststandard Wirkung zeigt. Wie gesagt, wir lehnen den Punkt II. des Linkspartei.PDSAntrags ab. Wir werden den Gesetzentwurf der SPDFraktion nicht ablehnen, sondern genauso an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überweisen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kretschmer, die Argumente, die Sie hier vorgetragen haben, haben mich überhaupt nicht überzeugt. Im Prinzip sind Sie eigentlich nur auf zwei Themen eingegangen; zum einen auf die rechtliche Frage, da haben Sie nicht mehr das Bundesverfassungsgericht,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD)

da schauen Sie nach Europa, ob da vielleicht etwas gekippt wird. Das andere Thema ist die Bürokratie. Die Bürokratie ist gar nicht so groß. Der Unternehmer muss ein Blatt mehr abgeben, indem er die Tariftreue erklärt. Nur in den Fällen, wo berechtigte Zweifel bestehen, muss der öffentliche Auftraggeber dann nachprüfen, ob dem auch so ist. Eine Bürokratieerhöhung kann ich hier gar nicht feststellen. Ich denke, die öffentliche Hand sollte eine Vorbildwirkung erzeugen, dass in den Bereichen, wo öffentliche Gelder, Steuergelder für Baumaßnahmen, für Leistungen ausgebracht werden, anständige Löhne bezahlt werden. Darum geht es uns in dem Antrag und deshalb, denke ich, ist es ein absolut sinnvoller Beitrag zu dem Thema. Vielleicht können Sie darüber noch mal nachdenken, wenn wir im Ausschuss die Gelegenheit haben, dass Sie Ihre hier schon vor

getragene ablehnende Haltung noch einmal überdenken. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Aussprache? Das ist nicht der Fall, dann beende ich die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS erfüllt ist oder erhebt sich da Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch, also ist das Berichtsersuchen erfüllt.

Wir kommen zur Abstimmung über Nummer II des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Namens der Fraktion der Linkspartei.PDS beantrage ich die Überweisung des Punktes II des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Der Antrag ist gestellt, die Nummer II des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer ist für die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist mit Mehrheit die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2504. Wer ist für die Annahme des Punktes II des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Punkt II des Antrags mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 4/2611. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer ist für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Vorschaltgesetz zur Beamtenbesoldung und Beam- tenversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2616 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja bitte, Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf macht Thüringen zum zweiten Mal nach der Regelung des Ladenschlusses Gebrauch von seiner Kompetenz nach der Föderalismusreform. Hierbei steht die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Beamten an. Bisher war dies Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Die Landesregierung sieht für die Übertragung des Tarifergebnisses zwei Schritte vor. Im ersten Schritt werden wir Einmalzahlungen für die Beamten regeln. Dies erfolgt nach Artikel 1 des Gesetzentwurfs. Über den zweiten Schritt, also die Übertragung der allgemeinen Anpassung von 2,9 Prozent, soll in einem eigenen Gesetz entschieden werden.

Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs sieht in diesem Jahr zweimal Einmalzahlungen in Höhe von 250 € vor. Anwärter sollen je 100 € erhalten, Versorgungsempfänger und Teilzeitbeschäftigte sollen die Beträge anteilig erhalten. Mit insgesamt 500 € bewegen wir uns auf dem Niveau der meisten Länder - Hessen, Bayern anlog. Als erster Zahlungstermin ist im vorliegenden Gesetzentwurf der 1. Juni vorgesehen. Die zweite Zahlung soll im Dezember erfolgen. Da sich die Abgeordneten des Hohen Hauses heute darauf verständigt haben, erste Lesung heute und zweite Lesung morgen, ist es technisch möglich, diese Zahlungstermine vorzuziehen. Die CDU-Fraktion bereitet einen Änderungsantrag vor, so dass es möglich wäre, die erste Zahlung am 1. April und die zweite Zahlung am 1. Oktober, so wie es auch die Verbände und Interessenvertreter gefordert haben, zu tätigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Gegensatz zu den gestaffelten Beträgen im Tarifvertrag sieht der Gesetzentwurf eine Einmalzahlung in gleicher Höhe vor. Im Tarifbereich sind die Vertragspartner frei in dem, was sie aushandeln. In der Beamtenbesoldung dagegen gibt es gesetzliche Vorgaben. Nach § 14 Bundesbeamtenbesoldungsgesetz ist die Besoldung - ich zitiere - „unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwor

tung anzupassen“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gewerkschaften und Berufsverbände haben in der Anhörung zum Gesetzentwurf diesen grundsätzlich begrüßt. Teilweise haben sie der Landesregierung vorgehalten, die Einmalzahlung sei zu niedrig, zu spät - wir können das aber jetzt mit dieser Änderung im Ablauf ausräumen - und nicht sozial gestaffelt. Ich denke, ich habe in meinen Ausführungen dargestellt, dass ein Teil dieser Vorwürfe nicht berechtigt ist und mit der Veränderung der Auszahlung wir je einen ausgeräumt haben. Die Verbände übersehen bei ihrer Kritik vor allem, dass einheitliche Beträge im Verhältnis zum Einkommen umso höher sind, je niedriger das Einkommen ist. Deshalb haben die vorgesehenen 500 € auch eine soziale Komponente. So betragen die beiden Einmalzahlungen zusammen in den Besoldungsgruppen A 8 23 Prozent, in A 12 15 Prozent und in B 3 9 Prozent des Monatseinkommens. Im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten sind die vorgesehenen Einmalzahlungen von insgesamt 500 € deshalb ein annehmbarer Kompromiss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung kennt sehr wohl die Leistungen, die die Beamten durch die Kürzung der Sonderzahlungen, den Wegfall des Urlaubsgeldes und die Erhöhung der Wochenarbeitszeit erbracht haben. Daraus lassen sich aber entgegen der Meinung einiger Verbände keine Forderungen für den heutigen Gesetzentwurf herleiten. Nicht vergessen werden soll, dass Beamte in der Regel ein höheres Nettoeinkommen haben als vergleichbare Tarifbeschäftigte, weil sie keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Artikel 2 des Gesetzentwurfs enthält einige Maßnahmen in der Beamtenversorgung. So hatte der Bundesgesetzgeber im neuen Hochschulbesoldungsrecht übersehen, dass ein Hochschullehrer beim Wechsel in das neue Recht ein niedrigeres Grundgehalt erhält. Die Leistungsbezüge im neuen Recht werden aber erst nach drei Jahren ruhegehaltsfähig. Wird der Hochschullehrer in dieser Zeit dienstunfähig, erhält er ein niedrigeres Ruhegehalt als nach dem alten Recht. Dieses ist ein Grund, zum Wechsel in das neue Recht nicht bereit zu sein. Der § 2 in unserem Gesetz will diese Versäumnisse korrigieren. Mit § 4, haben uns die Verbände vorgeworfen, wollen wir ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieser Vorwurf zeigt, dass die zugegebenermaßen schwierige Rechtsmaterie des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes nicht ganz durchdrungen wurde. Die Anwendung des Urteils des Bun

desverwaltungsgerichts hätte nämlich zur Folge, dass - einfach gesprochen - Pensionäre mit höherer Versorgung mehr als bisher bekämen, Pensionäre mit niedrigerer Versorgung würden dagegen weniger als bisher bekommen. Das Urteil ist zum einen von einer amtsbezogenen Besoldung einer Lehrerin erstritten worden. Die Konsequenz für die Pensionäre mit amtsunabhängiger, also niedriger Mindestbesoldung, wird dabei nicht gesehen. Unsere Polizisten, die den Hauptanwendungsbereich des § 14 a Beamtenversorgungsgesetz darstellen, gehören zumeist zu den Beamten, die Nachteile hätten. Dabei können im Einzelfall, wenn wir dies anwenden würden, Verminderungen in der Versorgung bis zu 400 € vorkommen. Dies möchten wir vermeiden und die bisherige, die auch in Thüringen angewendete,vernünftige Regelung, die auch sozial ausgewogen ist, beibehalten. Dazu dient § 4, mit dem § 14 a Bundesbeamtenversorgungsrecht durch Landesrecht abgelöst wird.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch in den anderen Ländern als Einzelfall behandelt wird und nicht allgemein angewendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Artikel 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs regelt die Fortgeltung von zwei Verordnungen der Bundesregierung über den 1. Juli 2007 hinaus. In den beiden Verordnungen werden für bestimmte Beamtengruppen, wie z.B. die Polizei oder den Technischen Dienst, mehrere Beförderungsämter zugelassen als in § 26 Bundesbesoldungsgesetz vorgesehen. In der Sprache des Besoldungsrechts bezeichnet man diese Begrenzung „Stellenobergrenzen“. Wenn die Verordnung des Bundes bleiben würde und nicht durch Landesgesetz ersetzt würde, würden wir den § 26 bei uns zur Geltung bringen, was für die Beamten der Polizei nachteilig wäre. Dies soll Artikel 3 regeln und dieser Nachteil soll vermieden werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist der erste Schritt zur Anpassung der Tarifergebnisse an das Besoldungsrecht, den die Landesregierung geht. Wir haben uns in einem ersten Gespräch mit den Interessenvertretern verständigt, dass wir in diesem Jahr den zweiten Schritt auch gehen, so dass wir dann bis Mitte nächsten Jahres auch die Verabschiedung haben könnten zum zweiten Schritt, zum Gesetz für die Anpassung des Tarifrechts im linearen Bereich. Vielen Dank.