Sollten Sie sich dazu jedoch wieder einmal nicht in der Lage sehen, dann kündige ich für die SPD-Fraktion schon jetzt an, dass wir der Hochschulgesetznovellierung nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, hinter den Wissenschaftspolitikern dieses Landtags und auch hinter meiner Frak
tion liegen anstrengende Wochen. Eine schwergewichtige Gesetzesmaterie hat uns beschäftigt, wir haben uns ihr angenommen und sie - wie ich finde - im Ergebnis auch sehr gut fortentwickelt. Herr Kollege Eckardt, dass Sie heute eine gewisse Rolle spielen müssen, das ist verständlich. Als Opposition würde ich auch die Regierung kritisieren, ob nun immer sachgerecht oder nicht, darüber kann man hinwegsehen.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist keine Rolle; es ist eine Verantwortung! Was hat das mit einer Rolle zu tun?)
Aber dass Sie uns als Fraktion unterstellen, nur Rechtschreibkommission des Ministeriums zu sein, das ist ein Tritt in die Weichteile.
Herr Kollege, Sie waren nicht mal in der Lage, die Ergebnisse der Anhörung so weit aufzunehmen, dass der berechtigte Hinweis auf zwei Rechtschreibfehler nicht von Ihnen zur Korrektur vorgeschlagen wurde, sondern das kam von uns. Ich weiß nicht, was Sie in den letzten Wochen dann gemacht haben. Auch die anderen Änderungsbegehren haben Sie genau nach Ihrer ideologischen Brille gefiltert, und was Ihnen in den Kram gepasst hat, haben Sie aufgenommen und skandalisiert, auch heute wieder. Andere berechtigte Begehren, wie das der Wirtschaft, die Zugangsberechtigung zu den Hochschulen zu liberalisieren, haben Sie nicht aufgenommen. Der Vorschlag kam von uns. Er hat dann zum Glück eine Mehrheit gefunden. Aber nur so viel zur Qualität von Oppositionsarbeit. Jetzt habe ich hoffentlich genauso zurückgegeben, wie Sie es uns hier eingeschenkt haben, und jetzt wollen wir wieder ein bisschen friedlicher werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die umfangreiche Arbeit ist der Ausschussvorsitzende dankenswerterweise eingegangen, auch auf die vielen, vielen mündlichen und schriftlichen Einwendungen und Hinweise, die wir bekommen haben. Ich will hier noch einmal in aller Öffentlichkeit sagen: Wir haben die 275 Seiten Synopse ausgiebig gewürdigt. Wir haben keine einzige dieser Zuschriften und Meinungen ignoriert. Nur, sie sind auch in ihrer Vielfalt schier nicht auf einen Punkt zusammenzubringen. Manchen kann man folgen, manchen musste man folgen, anderen wiederum kann man nicht folgen oder man darf ihnen auch gar nicht folgen. Deshalb bitte ich die, die sich nicht wiederfinden in unseren Änderungen, das zu akzeptieren.
Wir haben, das soll heute auch deutlich werden, durchaus ein unterschiedliches Bild von Hochschule. Wir gehen in Thüringen beileibe keinen Sonderweg. Ich habe mich heute Morgen noch einmal mit ein paar Gesetzen befasst, die jüngeren Datums sind, ich will es hier noch mal anführen. Herr Zöllner, der jetzt der große wissenschaftspolitische Heilsbringer in Berlin werden wird, hat in Rheinland-Pfalz ein Gesetz im Wesentlichen zu verantworten, das dort einen Hochschulrat kennt, das Präsidentinnen und Präsidenten kennt, das dort nicht etwa eine Hochschulkonferenz im Gesetz etabliert hat, sondern eine Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten. Herr Minister, da habe ich noch ein Hühnchen mit Ihnen zu rupfen, das haben Sie und Ihre Mannschaft uns anders erzählt. Wir wollten nämlich ursprünglich die Hochschulrektorenkonferenz auch in „Präsidentenkonferenz“ umbenennen. Dann ist uns erklärt worden, das sei völlig ungewöhnlich in Deutschland. Ich gebe zu, ich habe zu dem Zeitpunkt nicht selber nachgeschaut, ich werde es in Zukunft also noch gründlicher tun, aber wir werden es dann bei der nächsten Gesetzesnovelle ändern.
Die Strukturen, die wir jetzt hier einführen, sind anderswo längst akzeptiert. Das Gesetz in RheinlandPfalz ist übrigens seit 2003 in Kraft. Die jüngste Gesetzgebung in Schleswig-Holstein, Große Koalition, auch mit Beteiligung der SPD - Herr Eckardt, hören Sie ruhig drauf -, kennt auch den Hochschulrat, kennt auch die Präsidenten und nimmt die gleichen gedanklichen Strukturentwicklungen auf, die auch uns geleitet haben bzw. die Regierung, und wir folgen ihr an diesem Punkt. In der heutigen Zeit, wo endlich - ich sage bewusst: endlich - mehr Autonomie für Hochschule gewährt wird, geht mit den erhöhten Rechten von Hochschule auch immer eine Erhöhung ihrer Pflichten einher, Pflichten und Aufgaben. Die sind nach unserer Überzeugung nicht mehr mit einer ehrenamtlichen Führung der Hochschule zu vereinbaren. Deshalb dort der Begriff der Professionalisierung, der, Frau Dr. Kaschuba, keineswegs bedeutet, dass man nur noch auf wirtschaftliche Effizienz setzt, aber der Begriff „wissenschaftliche Effizienz“ sollte auch einer PDS nicht fremd sein.
An Hochschulen wird sehr, sehr viel öffentliches Geld ausgegeben. Für diese öffentlichen Gelder in Millionenhöhe kann Gesellschaft erwarten, dass sorgsam und effizient mit diesen Geldern umgegangen wird. Ich sage es noch einmal, weil die Entscheidungsnotwendigkeiten jetzt a) von Hochschule begehrt, b) von uns gewollt sich in die Hochschule hineinverlagern, muss man mit der Organisation der Hochschule darauf reagieren. Das geschieht in allen Gesetzesnovellen dieser Republik. Ich sage Ihnen voraus, auch in Berlin, wo Sie oder Ihre Partei bedau
ernswerterweise an der Regierung beteiligt sind, wird man in den nächsten Monaten und Jahren genau diesen Weg gehen. Da will ich mal sehen, ob da die PDS wegen dieser skandalösen Professionalisierung der Hochschule dann aus der Regierung aussteigt. Nehmen wir Sie doch beim Wort.
Sie sind, was das angeht, offensichtlich sehr leidensfähig, das will ich Ihnen durchaus zugestehen, aber wie weit das profilbildend ist, das müssen Sie mit sich selber ausmachen. Die Meinung von diesem „Linken Verein“ will ich heute einfach einmal beiseite lassen,
Sie haben sich ja ausgiebig geäußert. Jetzt noch einmal zurück zur Anhörung. Ich will wie der Ausschussvorsitzende deutlich machen, die Qualität der Einwendungen war nicht immer optimal. Besonders dann, wenn wir feststellen durften, dass man sich gar nicht auf den Regierungsentwurf, sondern auf den überarbeiteten Referentenentwurf vom Sommer dieses Jahres bezogen hat, musste man sich schon fragen, musste das sein, dass man nicht einmal die aktuelle Basis …
Entschuldigung, wer von uns verlangt, dass wir uns zu Recht mit allen Zuschriften und Einwendungen befassen, der sollte die aktuellen Texte kennen. Das ist das Mindeste, was man sich gegenseitig gönnen sollte.
Eine wesentliche Einwendung war die angebliche Verfassungswidrigkeit der Erprobungsklausel. Ich lasse jetzt mal den Hauptautoren weg. Es war schon mehr als eine Erkenntnis wert, noch einmal zu betonen, dass die Erprobungsklausel seit 1995 in diesem Hochschulgesetz Thüringens existiert. Sie stand nur viel, viel weiter hinten und ist jetzt, glaube ich, von § 112 auf § 4 vorgerückt und damit natürlich mehr in das Interesse, wenn man das Gesetz aufschlägt, aber sie ist in ihren Kernbestandteilen identisch. Nun gab es bei extremer - ich will nicht sagen: böswilliger - Auslegung die Möglichkeit, etwas hineinzuinterpretieren, was tatsächlich fatal gewesen wäre. Ich will es benennen: Es hat Interpretationsmöglichkeiten gegeben, dass, wenn eine Hochschule Veränderungen beantragt - auch das muss noch einmal gesagt werden -, die Erprobungsklausel nie vom Ministerium in Kraft gesetzt werden kann, sondern sie greift immer dann, wenn eine Hochschule für sich Veränderungen begehrt und das Ministerium dann genehmigt. So ist die Konstruktion der Erprobungsklausel, der innere Antrieb kommt von der Hochschule und das Minis
terium prüft, ob das sinnvoll und machbar ist, und dann wird es in aller Regel auch gewährt. Wenn ein solcher Fall eintritt, hatte nach dem ursprünglichen Text die Regierung theoretisch die Möglichkeit, auf dem Verordnungswege diese Erprobungsveränderungen dann für alle Hochschulen für verbindlich zu erklären. Das war nie Sinn dieser Gesetzgebung, aber wir haben es mit einer kleinen Änderung - dem Einfügen eines einzigen Wortes „dieser“ - so glattgezogen, dass jetzt diese Interpretationsmöglichkeit nicht mehr existiert. Das hat offensichtlich sehr zur Beruhigung der Szene beigetragen, die jüngsten Meinungsäußerungen sind absolut positiv.
Ich bin zu Beginn schon einmal kurz darauf eingegangen, wir haben das Begehren der Wirtschaft, qualifizierten Berufstätigen den Zugang zu erleichtern, aufgegriffen. Bereits jetzt ist es möglich, dass Menschen, die mehrere Jahre erfolgreich im Beruf sind und an eine Hochschule kommen wollen, dort eine gesonderte Prüfung machen können, um nach dem Absolvieren dieser Prüfung auch ohne Abitur mit dem Studium zu beginnen. Wir haben bisher schon eine Möglichkeit, dass Frauen und Männer, die in ihrer Freizeit unter Einsatz von sehr viel Geld ihren Meister gemacht haben, anfangen können zu studieren, ohne das Abitur vorweisen zu können. Aber bisher wird ihr Studium nur auf Probe gewährt und nach zwei Jahren überprüft, ob sie weitermachen können.
Wir sind der Überzeugung, dass diese Gruppe von Menschen eine so hohe Motivation mitbringt und so viel Lebenserfahrung, dass sie dieses Studium auf Probe nicht brauchen, wenn sie sich entscheiden, zu studieren, da sie auch mit großer Sicherheit dann fertig werden. Wir wollten aber nicht jeder beruflichen Weiterbildung diesen gleichen Status geben und haben uns deshalb auf die Meisterprüfung, den Staatlich anerkannten Techniker und den Staatlich anerkannten Betriebswirt beschränkt. Hier ist dann auch eine ausreichende Aufsicht über die Qualität der Abschlüsse gegeben. Dies ist also eine wesentliche Erweiterung des Gesetzes und ein Aufgreifen von Einwendungen, die an uns gerichtet wurden. So weit, Herr Kollege Eckardt, ist Ihre flache Polemik eigentlich schon widerlegt, dass wir nur Rechtschreibfehler korrigiert hätten. Übrigens, die wurden erfreulicherweise von der Konferenz der Studierenden bemerkt. Nachdem so viele das Gesetz gelesen hatten, haben es immerhin doch zwei fertiggebracht oder hat es eine Gruppe fertiggebracht, uns darauf hinzuweisen. Auch dafür sind wir dankbar.
Zu dem Grundproblem, was diskutiert wurde, die Balance der Hochschulgremien: Wir haben auch darüber lange diskutiert und haben uns aber entschieden, es nicht zu verändern. Es gibt einen Hochschulrat, dem nach dem Regierungsentwurf kaum
noch Entscheidungen zugemessen werden. Der ist jetzt in seinen Rechten und Pflichten keineswegs stärker ausgestattet als in Bayern, schon gar nicht so wie in Baden-Württemberg. Auch in NordrheinWestfalen hat er mehr zu sagen. Er entspricht etwa dem Hochschulrat wie im schleswig-holsteinischen Gesetz oder in Rheinland-Pfalz oder in Brandenburg. Insoweit bewegen wir uns gar nicht an der Spitze der Reformbemühungen im Hochschulwesen, sondern wir haben Entwicklungen aufgegriffen und schreiben sie im Normalmaß fort. Der Entwurf ist nicht durch Todesmut geprägt, sondern er folgt den Veränderungsnotwendigkeiten. Ich persönlich gestehe, ich hätte mir das eine oder andere sogar ein Stück weitergehender vorgestellt. Aber nun mussten wir erkennen, unsere Hochschulen sind offensichtlich noch nicht so weit. Man muss ihnen dort mehr Zeit lassen. Insoweit akzeptiere ich die Herausnahme des Tempos für Reformveränderungen. Aber ich kann Ihnen heute schon versprechen, die Entwicklung in den Hochschulen geht so rasant weiter, ich weiß nicht, ob wir bis 2014 warten, bis das Gesetz durch eine Klausel automatisch außer Kraft tritt. Höchstwahrscheinlich werden wir schon vorher den Veränderungsnotwendigkeiten entsprechen müssen.
Wir haben uns an einem wesentlichen Punkt entschieden, vom Regierungsentwurf abzuweichen; das ist das Recht der Hochschulen, die Professoren zu berufen. Das ist eine wesentliche Veränderung. Auch die hat Herr Eckardt gerade noch so erwähnt, aber dann nur deshalb gelobt, weil Sie selbst auch einmal diesen Änderungsvorschlag gemacht haben, sonst wäre es wahrscheinlich auch nichts gewesen. Aber wir halten das schon für wesentlich. Es verlangt ziemlich viel Vertrauen in Hochschulen, das Recht zur Benennung von Professoren zu übertragen. Offensichtlich wird dieses Vertrauen nicht immer, zumindest nicht außerhalb Thüringens, so gewürdigt, denn die hessische Regierung ist jetzt dabei, genau diese Passage wieder rückgängig zu machen. Wir werden uns noch einmal erkundigen, was dazu geführt hat. Wir haben aber jetzt entschieden und hoffen, dass uns das ganze Plenum folgt, das Berufungsrecht
für die Dauer der Geltung dieses Gesetzes jetzt bei den Hochschulen zu belassen. Das sollte Hochschulen aber nicht zu Missbrauch verleiten. Sollten wir begründete Hinweise darauf haben, dass man mit diesem Recht nicht ordentlich umgeht, sage ich jetzt schon voraus, dann werden wir auch vor dem Jahr 2014 das Gesetz wieder verändern. Wir haben Vertrauen in Hochschulen. Wir haben kein blindes Vertrauen. Wir schauen darauf, wie damit umgegangen wird. Vorab diese Ansage.
Wir hatten andere Begehren. Unbedingt sollte doch bei dem Recht, für die innere Struktur von Hochschulen jetzt selbst neue Grundordnungen zu wählen, mindestens vorgegeben werden, was denn alles in diese Grundordnung hinein müsste; und gebt uns doch eine Mustergrundordnung, damit die Diskussion bei uns nicht so rasant und heftig verläuft. Dieses tun wir nicht. Die Hochschule hat es also jetzt in der Hand, ihre eigene Struktur zu bestimmen, und da gibt es ganz viel Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Insoweit ist dieser plumpe und platte Vorwurf der PDS - des Linken Vereins PDS, ich muss es präzisieren - nicht gerechtfertigt, es gebe einen Demokratieabbau an den Hochschulen. Es ist eine andere Form der Mitwirkung. Aber ohne Mitwirkung kann eine Hochschule nicht erfolgreich sein, auch gute Präsidentinnen und Präsidenten nicht - wobei übrigens die Hauptdebatte, kann es sein, dass man das Präsidialsystem verbindlich vorschreibt, sich eigentlich als dünn erweist. Die Hochschulen werden jetzt einfach nur dazu gebracht, die Wahlfreiheit anzunehmen, jemanden aus den eigenen Reihen zu nehmen oder auch jemanden von außen zuzulassen. Da gibt es für mich erstaunlich viel Widerstand. Wenn die Damen und Herren so spitze sind, wie sie das selber von sich glauben, brauchen sie doch keine Konkurrenz zu befürchten. Dann werden sie doch selbstverständlich wieder erwählt und gewählt. Wieso kann man da skandalisieren, dass das auf einmal „Präsident“ heißt. Wenn sich die Hochschule entscheidet, jemanden aus dem Inneren zu nehmen, dann kann sie nach diesem Gesetz diese Person auch weiterhin „Rektorin“ oder „Rektor“ nennen. Also das Problem ist künstlich aufgebauscht, es existiert als solches nicht wirklich. Was sich aber ändert: Diese Person wird für die Amtsdauer von sonstigen Lehr- und Forschungsverpflichtungen frei gestellt. Sie hat sich ausschließlich um die Leitung der Hochschule zu kümmern. Das ist eine Entwicklung - ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt -, die weitergehen wird. Es gibt bereits zwei Gesetze in Deutschland, wo auch ein Vizepräsident hauptamtlich geführt wird. Auch wir werden irgendwann dazu kommen müssen, zumindest bei den größeren Hochschulen.
Jetzt will ich den kritischen Punkt nicht auslassen. Die Wissenschaftspolitiker der CDU-Landtagsfraktion
haben sich durchaus vorstellen können, auf die Verwaltungsgebühr zu verzichten. Zum einen haben wir den bürokratischen Aufwand durch unseren Änderungsantrag, wenn Sie uns heute folgen, drastisch vermindert. Auch das ist von Herrn Eckardt glatt ignoriert worden. Darüber bin ich wirklich sauer, dass er nicht einmal mitbekommen hat, was wir alles verändert haben. Dass Sie das nicht mittragen, ist ja vielleicht Ihre Sache, aber Sie sollten es wenigstens wahrnehmen, was wir alles verändert haben, und nicht uns als Redaktion diffamieren. Ich merke doch, ich bekomme es nicht so schnell heruntergeschluckt. Das war eine so unsinnige Behauptung, dass sie bei mir noch eine Zeit nachwirkt. Vielleicht kann ich es im Laufe des Tages noch verwinden. Aber das ist unberechtigt. Wenn wir Kritik fangen, dann sind wir auch in der Lage, sie zu akzeptieren. Aber wenn es unberechtigt ist, dann tun wir es nicht. Wir haben also heftig debattiert, haben den Verwaltungsaufwand drastisch reduziert. Es wird nach unseren Vorstellungen nur noch einen Jahresbericht geben und nicht regelmäßige Berichterstattungen, wie das noch im Gesetzentwurf vorgesehen war. Das ist von allen Hochschulen gefordert worden. Wir sind dem gefolgt und bekommen dafür auch viel Anerkennung. Da braucht es vielleicht die SPD auch gar nicht, aber die Hochschulen sind uns da wichtiger. Insoweit hatten wir das Gefühl und auch die Gewissheit, die Hälfte der Verwaltungsgebühr sei entbehrlich, die, die bei den Hochschulen jetzt schon ankommen soll. Die zweite Hälfte, die der Deckung von Haushaltsmitteln dienen soll, hatten wir aus systematischen Gründen für verzichtbar erklärt. Da haben wir durchaus unterschiedliche Meinungen - ich komme gleich noch einmal darauf - und haben dann nach sachbewusster stundenlanger Debatte in unserer Fraktion dafür keine Mehrheit gefunden. Das müssen wir anerkennen, wir sind Demokraten. Wir werden also heute diese Verwaltungsgebühr mittragen. Ich sage voraus, dass meine Fraktion dort geschlossen agieren wird, da helfen auch namentliche Abstimmungen nichts. Wir haben einfach zur Kenntnis nehmen müssen, dass es in acht Ländern dieser Republik Verwaltungsgebühren regelmäßig in Höhe von 50 € gibt, die auch regelmäßig dem Landeshaushalt zufließen, übrigens - jetzt komme ich wieder zu dem, was Sie schon erwartet haben, Frau Dr. Kaschuba - auch in Berlin, wo PDS seit nunmehr fünf Jahren an der Regierung beteiligt ist. Dort hat die PDS genau das mitgetragen in der Gesetzgebung, was sie hier in Thüringen lautstark beklagt.
Sie dürfen das, Sie sind doch chamäleonhaft verwandelbar, Sie sind immer an der Spitze des Protests. Machen Sie so weiter, Ihre Glaubwürdigkeit wird das nicht steigern. Das ist das Hauptargument,
Im Gegensatz zu den anderen acht Ländern - ein kleiner Trost - kommen 25 € pro Semester - also 50 € pro Jahr - wenigstens direkt bei den Hochschulen an. Damit unterscheiden wir uns im positiven Sinne, für die Hochschulen im positiven Sinne von den anderen Ländern, die eine Verwaltungsgebühr nehmen. Sie ist übrigens rechtlich abgesichert, sie ist rechtsfest. Sie wird auch nirgends beklagt, zumindest nicht mehr, das Thema ist eigentlich durch. Man kann das machen. Die Frage, ob man Studenten zusätzlich belastet, wird regelmäßig auf der Zulassungsstelle für den studentischen PKW nicht gefragt. Dort werden Verwaltungsgebühren genommen. Wenn man sich einen neuen Pass holt, wird auch nicht gefragt, ob es denn einen Erlass zu null für Studenten gibt. Selbstverständlich holt man sich den Pass und fährt ins Ausland, das ist ja auch alles gewollt. Es gibt also im wirklichen Leben von Studenten bereits jetzt sehr viele Gebührentatbestände, die nicht bestritten sind. Hier kommt ein neuer hinzu, insoweit ist die Diskussion erlaubt, aber es ist rechtlich zulässig und es wird jetzt auch so gemacht. Ich bekenne, dass es mir viel lieber gewesen wäre, wir hätten jetzt gleich ordentliche Studierendenbeiträge eingeführt.
Sie nicht, Sie wollen vielleicht auch die Entwicklung unserer Hochschulen so nicht, da sie nämlich deutlich mehr Geld für eigene Zwecke bekommen. Weil mittlerweile die Mehrzahl der Hochschulen in Deutschland spätestens ab dem kommenden Herbst über diese zusätzlichen Gelder verfügen wird - 1.000 € pro Jahr nur für die Lehre -, werden sich in der Lehre die verfügbaren Ressourcen um etwa 30 bis 40 Prozent erhöhen an diesen Hochschulen. Es ist jetzt schon vorauszusehen, dass sich damit die Qualität der Lehre drastisch verbessern wird. Wenn wir jetzt feststellen müssen - ob das nun angenehm ist oder nicht, sei dahingestellt -, dass wir heute schon nicht die besten Hochschulen in Deutschland haben - die letzten Forschungsergebnisse haben es gezeigt und Lehre und Forschung hängen doch immer zusammen -, ist zu erwarten, dass der Abstand zwischen thüringischen Hochschulen und den Hochschulen im Süden und Westen Deutschlands noch größer werden wird. Jetzt schon kann man eigentlich erkennen, dass wir auch in ein paar Jahren nicht umhinkönnen, dieser Entwicklung zu folgen. Aber ich frage noch mal auch in Richtung Regierungsbank: Müssen wir wirklich erst diese Riesendefizite zulassen? Ist das nötig, hinterherzuhecheln? Klar ist, auch mit der Aussage
Ich möchte zum Schluss, Frau Präsidentin, mit einem Teilinterview von Prof. Dr. Walter Bayer schließen, der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni in Jena, der uns hier eine sehr schwerwiegende Zuschrift hat zukommen lassen, aber sich jetzt neuerdings positiv geäußert hat - ich lasse diesen Teil weg -, dann kommt es zu der Frage: Sind die Proteste der Studenten gegen das Hochschulgesetz berechtigt? Antwort: Teilweise schon, die Mitwirkungsrechte werden allerdings nicht so gravierend abgebaut, wie es die Studenten sehen. Den Konflikt um die 50 € Verwaltungspauschale pro Semester hätte sich die Landesregierung allerdings sparen können. Neue Frage: Einfach durch Verzicht auf die Einnahmequelle Student? Antwort: Man hätte gleich klarmachen sollen, dass es eigentlich um 500 € pro Semester geht, aber dass diese Mittel ausschließlich dazu benutzt würden, die Studienbedingungen zu verbessern. Neue Frage: Sie halten Studiengebühren für sinnvoll?