Protocol of the Session on December 15, 2006

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Aber die haben es bezahlt!)

Das hat dann ja auch was mit Wirtschaftsförderung zu tun, Herr Fiedler.

(Unruhe bei der CDU)

Zur Schaffung bezahlbarer, effizienter und zukunftsfähiger Strukturen solle konsequent und zügig gehandelt werden. Auch nach über zwei Jahren gibt es hier keine Anzeichen dafür. In einer Stellungnahme anlässlich der Beratung in der Enquetekommission fordern Vertreter der Thüringer Wirtschaft, wie das Institut der Wirtschaft, effizientere Einheiten auf kommunaler Ebene.

Deutlich sagen auch kommunale Spitzenverbände, wohin die Reise gehen muss. Laut Gemeinde- und Städtebund kann die sogenannte Behördenstrukturreform weder abschließend sein noch von einer Gebietsreform abgekoppelt werden. Außerdem wird das Fehlen jeglicher Orientierungspunkte in der aktuellen Phase freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse bemängelt. Die Leistungen der Landesregierung werden mit „nicht ausreichend“ bewertet, was auf

dem Schulzeugnis wohl einem ungenügend entspricht. Deutlich wird auch der Landkreistag. Er bewertet die gemeindliche Struktur als - ich zitiere auch hier - „nicht zukunftsfähig, soweit die kraftvolle Selbstverwaltung als Maßstab dient. Ohne die Änderung der Gebietsreform müsse deshalb mit einer erheblichen Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung gerechnet werden.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung scheint dies alles nicht zu interessieren. Schon in seiner Regierungserklärung vor zwei Jahren hat der Ministerpräsident Änderungen der kommunalen Strukturen als, ich bezeichne das als „Unsinn“ erklärt. Das scheint bis heute so geblieben zu sein. Das von allen erhoffte Machtwort zum Parteitag der CDU in Dermbach blieb aus. Keine Diskussion, Ende.

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Das ist schön, dass...)

Vor den Türen brodelt es. Herr Brychcy dazu: Eine Debatte muss her, damit es auch in Zukunft in Thüringen effiziente Strukturen gibt. Der Höhepunkt der Interpretation kam gestern in diesem Hohen Hause. Frau Lieberknecht, Sie setzten noch einen drauf, Sie lobten kleine, ineffiziente Strukturen als Begründung zur Ablehnung für mehr Demokratie - hurra - und stellen dann auch noch die Demokratiemündigkeit der Thüringer infrage - ich erspare mir, das weiter zu kommentieren - wortwörtlich, ich war selbst anwesend.

Meine Damen und Herren, trotz des immer knapper werdenden Geldes, trotz der Bevölkerungsverluste, trotz der Reformbemühungen in den anderen ostdeutschen Bundesländern, trotz der Warnungen aus der Wissenschaft, trotz der Forderungen aus den Verbänden und aus den eigenen Reihen - die Landesregierung hält Kurs. Da stören die angeführten Appelle nicht. Dieser Eigensinn schadet den Gemeinden und er schadet der kommunalen Selbstverwaltung.

(Beifall bei der SPD)

Wird nicht endlich konsequent umgesteuert, hat das Folgen. Meine Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, ich wünschte mir, dass Sie die Hinweise des Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistags zur Gebietsreform genauso ernst nehmen, wie Sie gestern die Hinweise zum Katastrophenschutz ernst genommen haben.

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Haben Sie nicht zugehört,... Nehmen Sie doch mal Ihr Blatt weg...)

Da habe ich aber ganz genau zugehört. In den bestehenden Strukturen werden Städte und Gemeinden ihre Aufgaben in Zukunft immer weniger eigenverantwortlich gestalten können. Berechtigte Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger werden unerfüllt bleiben. Notwendige Investitionen bleiben liegen. Es wird von der Substanz gelebt. Vielen Gemeinden droht der Verlust ihrer Handlungsfähigkeit, die Selbstverwaltung steht auf dem Spiel. Die Thüringer SPD will, dass Selbstverwaltung nicht nur eine Floskel ist. Wir wollen, dass die Verantwortlichen in den Thüringer Städten und Gemeinden auch künftig etwas zu gestalten und zu entscheiden haben. Darum brauchen wir besser heute als morgen einen umfassenden Reformansatz, der die finanzpolitische Leistungsfähigkeit der Gemeinden sichert, ihr eigenverantwortliches Handeln auf eine tragfähige Grundlage stellt und ihre Selbstverwaltung stärkt. Wir brauchen Strukturen und vor allem Visionen, die für die Zukunft bestand haben, Strukturen, in denen hochqualifizierte Dienstleistungen für unsere Bürger erbracht werden können, Strukturen, in denen wir neben den gesetzlichen auch noch freiwillige Aufgaben finanzieren können und denen wir wieder eine vernünftige Investitionsmöglichkeit eröffnen können.

Ich fordere Sie deshalb auf, Herr Ministerpräsident und die CDU-Fraktion, bewegen Sie sich, flüchten Sie sich nicht länger auf Baustellen, auf denen Sie ohnehin nicht der Polier sein werden. Stellen Sie sich Ihren Aufgaben in Thüringen. Ein erster Schritt dazu wäre die konstruktive Mitarbeit Ihrer Landesregierung in der Enquetekommission und die Präsentation eigener zukunftsweisender und tragfähiger Vorschläge. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter von der Krone, CDU-Fraktion.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, bei einer angestrebten Gebietsreform geht es um die Gretchenfrage dezentralisierter Staatsorganisation im geltenden Verfassungssystem und wir haben uns folgende Frage zu stellen: Wie halten wir es mit der Gewährleistung und Sicherung notwendiger Handlungs- und Entfaltungsspielräume kommunaler Entscheidungsträger? Damit bietet sich die Chance, in der Enquetekommission eine umfassen

de Erörterung über diejenige Institution zu führen, die wir Gemeinde nennen. Insoweit geht es mithin um eine Grundfrage des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet zunächst ein organsiationsrechtliches Prinzip dezentralisierter Staatsgewalt. Es beinhaltet das Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln und verleiht im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze dieses Recht auch den Gemeindenverbänden.

Seit ihrer Entstehung wird die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland auch dadurch charakterisiert, dass die Aufgaben von unmittelbar gewählten kommunalen Repräsentationsorganen oder gar von der Bürgerschaft selbst wahrgenommen werden sollen. Insoweit erfüllt dieses Organisationsprinzip in geltenden Verfassungssystemen eine politischdemokratische Funktion.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, zur Ausübung dieser Funktion des Selbstverwaltungsrechts ist, wie die Verfassungstexte in Bund und Ländern zeigen, ein gewisser Spielraum und zugleich eine Abgrenzung gegenüber der Ausübung unmittelbarer Staatsgewalt notwendig. Dabei können wir entsprechend der vorgegebenen Themenstellung zwischen einem Handlungs- und einem Entfaltungsspielraum unterscheiden. Mit dem Handlungsspielraum ist das Maß einer Eigenverantwortlichkeit bei der Erfüllung des gegebenen Aufgabenbestandes gekennzeichnet. Der Terminus „Entfaltungsspielraum“ hingegen verdeutlicht, dass sich die kommunalen Körperschaften ständig neuen Bedürfnissen ihrer Bürger anzupassen haben, ihnen insoweit neue Aufgaben erwachsen, deren Wahrnehmung unter Umständen gegenüber der tradierten Selbstverwaltung erweiterte politische administrative Befugnis erfordert. Dazu zählen auch Handlungsfelder, die durch die demographische Entwicklung entstehen. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Ausgangslage hat sich die Enquetekommission auf die Lage der Gemeinden und Kreise zu beschränken, da diese Körperschaften nach einhelliger Meinung nicht nur die ursprünglichen und typischen Träger kommunaler Selbstverwaltung darstellen, sondern allein an der verfassungsrechtlichen Gewährleistung partizipieren.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Stand der Diskussion in Wissenschaft und Praxis in jüngster Zeit sowie die von vielen beobachtete desintegrierende Entwicklung in der Gesellschaft bieten Anlass zu der Vermutung, dass der verfassungsrechtlich wie politisch als notwendig erkannte Handlungs- und Entfaltungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung gefährdet ist. Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der vergangenen Jahre,

flankierende Regelungen der kommunalen Gebietsreform, Maßnahmen der Funktionalreform, Veränderungen im Kommunalverfassungsrecht, insbesondere im Hinblick auf verstärkte Bürgerbeteiligung, haben hier schon versucht, Abhilfe zu schaffen. Zu Recht muss deshalb die Frage gestellt werden, ob zusätzlich zu den bereits erfolgten Maßnahmen noch weitere zu empfehlen sind. Dies erfordert zum einen kritische Bestandsaufnahme der Lage der kommunalen Selbstverwaltung einschließlich einer Bewertung bereits durchgeführter Maßnahmen zu ihrer Stäkung durch die Enquetekommission und gebietet zum anderen eine Erörterung von Lösungsvorschlägen, die nicht beim Gesetzgeber haltmachen, sondern etwa Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsorganisation, im Bereich des Verhältnisses von Verwaltung zu Bürgern, Verbänden und Parteien u.ä. auf den verschiedenen Ebenen der Staatsorganisation einschließen. Untersuchungsmaßstab muss insoweit sein, ob derartige Maßnahmen den notwendigen Handlungs- und Entfaltungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung gewährleisten oder zusätzlich sichern, wobei zu beachten ist, dass unter Umständen auch etwas rechtlich abgesichert werden kann, das bereits einer faktischen Übung entspricht. Deshalb darf man im Rahmen der rechtspolitischen Überlegungen nicht etwa nur nach gänzlich neuen Maßnahmen Ausschau halten, sondern es gilt auch, bereits ganz oder zum Teil vorhandene Ansätze und Lösungsversuche zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die vielen Reformmaßnahmen der letzten Jahre ist eine gewisse Ernüchterung eingetreten, so dass aufgrund vielfältigen Strukturwandels noch eine generelle Bewusstseinsänderung in Staat und Gesellschaft eintreten muss, um die Bereitschaft wachsen zu lassen, Fragen der kommunalen Selbstverwaltung auf breitester Ebene auch nicht involvierter Interessengruppen erörtern zu lassen. Auch auf der Ebene gesetzgeberischer Aktivitäten bzw. Erörterungen der letzten Jahre steht die Frage nach der Erhaltung des notwendigen kommunalpolitischen Handlungs- und Entfaltungsspielraums verstärkt im Mittelpunkt des Interesses der Einwohner unseres Landes Thüringen.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Existenz der Gemeinden wird durch Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz nur institutionell gewährleistet, aber nicht individuell. Das Grundgesetz steht Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit, auch soweit sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinde erfolgen, nicht von vornherein entgegen. Auflösungen von Gemeinden, Gemeindezusammenschlüsse, Eingemeindungen und sonstige Gebietsänderungen beeinträchtigen den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich des Selbstverwaltungs

rechts grundsätzlich nicht. Indes gehört zum verfassungsrechtlich garantierten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung, so wie diese sich geschichtlich entwickelt hat, dass Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach vorheriger Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind. Diese Begrenzung der Befugnisse des staatlichen Gesetzgebers gegenüber den Gemeinden folgt auch aus dem Rechtsstaatsprinzip. Die Bindung an das Gemeinwohl ist im Übrigen selbstverständliche Voraussetzung jeder verfassungsrechtlich gebundenen Gesetzgebung.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, bei Gebietsreformen ist damit zu rechnen, dass eine Gemeinde mit der Verfassungsbeschwerde nach Artikel 93 Abs. 2 Nummer 4 b Grundgesetz geltend macht, dass ein in ihre Gebietshoheit eingreifendes Gesetz das Recht auf Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verletze. So kommt es darauf an, einerseits dem Gesetzgeber die ihm zukommende politische Entscheidungsbefugnis und Gestaltungsfreiheit ungeschmälert zu belassen und andererseits den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie zu wahren, der sich bei Eingriffen in Bestand und Gebiet von Gemeinden vornehmlich in der Bindung des Gesetzgebers an Gründen des öffentlichen Wohls niederschlägt. Das Verfassungsgericht hat dann insbesondere nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber den für seine Maßnahmen erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und dem Gesetz zugrunde gelegt hat, ob er alle Gemeinwohlgründe sowie Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung umfassend und in nachvollziehbarer Weise abgewogen hat und ob der gesetzgeberische Eingriff geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist und die Gebote der Sach- und Systemgerechtigkeit beachtet. Soweit indes über die Zielvorstellungen, Sachabwägungen, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers zu befinden ist, darf sich das Verfassungsgericht nicht an die Stelle des Gesetzgebers setzen, sondern hat seine Nachprüfung darauf zu beschränken, ob die Einsetzungen und Entscheidungen des Gesetzgebers offensichtlich fehlerhaft

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das sieht aber das Verfassungsgericht …)

oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen. Die an der Neugliederung beteiligten Gemeinden sind im Gesetzgebungsverfahren anzuhören. Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden sind nur nach vorheriger Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaft zulässig. Zum historisch gewachsenen Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantien nach Artikel 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz gehört, dass

Gemeinden in Wahrung ihrer von der Verfassung geforderten Rechtsstellung Gelegenheit erhalten, zu einem sie betreffenden Neugliederungsvorhaben des Staates Stellung zu nehmen. Sie dürfen bei der Neugliederung nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden. Wenn man manche Pressemeldung zur Gebietsreform hört, kann man davon ausgehen, dass nur staatliches Handeln gemeint ist. Eine dem öffentlichen Wohl entsprechende Entscheidung des Gesetzgebers über die kommunale Neugliederung eines Gebietes setzt im Übrigen auch regelmäßig die Abwägung der verschiedenen, oft gegenläufigen Interessen voraus. Diese Abwägung kann sachgerecht nicht ohne Beteiligung der Betroffenen erfolgen. Durch sie erhält der Gesetzgeber zumeist erst die erforderliche umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen erheblichen Umständen. Das in allen Gemeindeordnungen der Länder verankerte Recht der Gemeinden auf Anhörung bei Eingriffen des Staates in den Gebietsbestand ist also nicht nur Inhalt der Selbstverwaltungsgarantie, sondern zugleich Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die kommunale Selbstverwaltung gibt jedem Bürger die Chance, in den örtlichen Belangen mitzuarbeiten und mitzubestimmen, wie sich seine Gemeinde und der Landkreis in Zukunft weiterentwickeln soll. Sie sieht innerhalb Deutschlands auf eine bald 200-jährige Geschichte zurück. Es war die Idee der Mitwirkung des Bürgers an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, die zu den Reformen des Freiherrn von Stein führte und ihren Niederschlag in der preußischen Städteordnung des Jahres 1808 fand. Damit war der Grundstein zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht gelegt. Zurzeit der Weimarer Republik hat insbesondere die Gemeinde- und Kreisordnung Thüringen von 1926 die kommunale Selbstverwaltung fortentwickelt. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat es in Thüringen 1946 eine demokratische Gemeinde- und Kreisordnung gegeben, die jedoch sehr rasch ihres Sinngehalts beraubt wurde. Nach einer 40-jährigen Epoche des sogenannten demokratischen Zentralismus waren auch die Reste der kommunalen Selbstverwaltung beseitigt, die Gemeinden verarmt und geplündert.

(Beifall bei der CDU)

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

Mit der Drucksache 4/2434 soll der Landtag die Notwendigkeit einer Gemeindegebietsreform bestätigen, deren Grundlagen derzeitig in der Enquetekommission ermittelt werden. Die Regierung wird aufgefordert, innerhalb von drei Monaten dem Landtag darzustellen, dass sie eine Gebietsreform für notwendig erachtet und in welchem Zeitraum dies umgesetzt werden soll. Man beruft sich darauf, dass der Minis

terpräsident Vorschläge unterbreiten will. Diejenigen, die sich für eine Gebietsreform ausgesprochen haben, sind bislang nur bei SPD und PDS zu suchen.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, dazu nutzen SPD und PDS jede Gelegenheit, die sie mit Hilfe der Presse dokumentieren. Sie möchten mit ihren Forderungen die Regierung Thüringens in Zugzwang bringen, damit diese mit Hilfe des staatlichen Zwangs den Gemeinden eine Gebietsreform aufoktroyiert, die diese nicht wollen. Wer eine Gebietsreform fordert, soll Ross und Reiter nennen, der soll jetzt schon den Einwohnern Thüringens sagen, welche Gemeinden aufgelöst werden und wo diese eingemeindet werden sollen.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Ichtershausen/Arnstadt.)

Ja, Herr Kuschel, mit Ihnen nicht. Ich fordere die SPD und die Linkspartei.PDS auf, schon jetzt die Karten auf den Tisch zu legen. Sie sollen uns heute sagen, welche Gemeinden entsprechend ihres Konzepts aufgelöst werden.

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Regierung unterstützt schon jetzt die Gemeindegebietsreform auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse. Und die Regierung tut hier richtig. Im Fall einer Gebietsreform gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe, dass es der einzelnen betroffenen Gemeinde offensteht - ich wiederhole hier noch mal „offensteht“ -, sich freiwillig mit anderen Gemeinden zu einer leistungsfähigen Einheit zusammenzuschließen. Lassen Sie uns die erforderliche Arbeit in der Enquetekommission durchführen, die ja eigens dafür ins Leben gerufen wurde, das Thema „Gebietsreform“ zu behandeln. Lassen Sie uns die Arbeit in einer Art und Weise tun, die diesem Thema gerecht wird, nämlich mit Ruhe, Bedacht und der erforderlichen Weitsicht.

Bevor ich zum Ende meiner Rede komme, möchte ich kurz noch dem Herrn Kuschel etwas sagen

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Hier bin ich, Sie können es mir sagen.)

- gut -, er möchte doch bitte die Internetseite „Heidrun“ lesen, da steht etwas über Selbstverwaltung drin, dass man für Selbstverwaltung ist. Ich hoffe, dass die Linkspartei.PDS das auch annimmt.

Im Namen der CDU-Fraktion stelle ich den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Hauboldt zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zu den kritischen Äußerungen komme, möchte ich natürlich zunächst erst einmal, vielleicht noch der Adventsstimmung geschuldet, ein kleines Lob loswerden. Es ist ja nicht ganz so natürlich, aber ich freue mich, dass zumindest der Ministerpräsident noch gerade zu so einem sensiblen und wichtigen Thema da ist. Ich denke, die Diskussion zeigt, dass nicht alle Mühen vergebens sind und insoweit war ich ja auch jetzt Herrn von der Krone dankbar, dass er - für mich ganz perplex - den Vorschlag unterbreitet hat, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Das ist ganz angenehm, aber insoweit muss ich jetzt das Grundkonzept meines Redebeitrags nicht verändern. Ich sage: Die inhaltlichen Ausführungen sind nicht wesentlich von dem abgewichen, was Sie bisher zu dieser Thematik geäußert haben.