Protocol of the Session on December 14, 2006

auch genutzt wird, wie ich ausführte. Darüber hinaus ist es auch so, dass die Kinder nicht nur zwei oder drei Stunden den Kindergarten besuchen, sondern in der Regel in dem Alter den ganzen Tag und sie dort sehr wohl eine frühkindliche Bildung erfahren. Dazu muss natürlich auch gesagt werden, dass die Elternbeiträge in Thüringen mit die niedrigsten in Deutschland sind und dass diejenigen Familien, die finanziell wenig leistungsfähig sind, diese Kindergartenplätze natürlich zu reduzierten Preisen oder für völlig umsonst erhalten, so dass hier wirklich jedes Kind dieses Bildungsangebot wahrnehmen kann.

Ich sage, eine in der Höhe angemessene Beteiligung von Eltern an den Kosten ist sinnvoll und richtig, denn es gilt immer noch der Spruch in seiner Zweideutigkeit: „Was nichts kostet, das taugt auch nichts.“

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das hieße ja, dass die Schule nichts taugt.)

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Die Jugendeinrichtungen sind auch kostenlos.)

Herr Matschie, Sie werden wissen, dass in Teilen Schule sehr wohl etwas kostet. Sie werden auch festgestellt haben, dass zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt, um einen Träger zu nennen, den Trend auch hin zu privaten Schulen verfolgt, weil sich nämlich zeigt, dass manches nicht ganz richtig läuft und da nimmt man mehr Kosten gerne in Kauf.

Der finanzielle Aspekt wurde hier in dieser Diskussion völlig ausgeblendet. Ich will den jetzt nicht extra aufrufen, weil die Verschuldungssituation des Landes jeder kennt. Aber ich sage auch, wenn wir als Land in der Lage wären, statt Schuldenaufnahme Geld übrig zu haben und wollten es dann für Bildung verwenden, dann sollten wir dieses Geld nehmen, um die Qualität von frühkindlicher Bildung weiterzuentwickeln und zu steigern. Das wäre eine Maßnahme, aber nicht, einfach daherzusagen, macht das letzte Kindergartenjahr kostenlos. Denn welchen Sinn macht es denn, an einer Stelle kostenlos, an anderer Stelle wieder mit Beteiligung die Dinge zu organisieren. Da sollte man einmal die gesamte Schul- oder Bildungslaufbahn von Kindern in den Blick nehmen, von der Kinderkrippe angefangen bis hin zum Studium. Das sollte schon ein schlüssiges Konzept geben. Ich sage noch einmal, was nichts kostet, das taugt auch nichts. Deswegen halten wir von Ihrem Vortrag, der ja vielleicht noch in einen Antrag gipfelt, gar nichts.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, was nichts kostet, Herr Emde, das taugt auch nichts, trifft das auch für Jugendeinrichtungen zu? Haben Sie sich einmal mit den Leuten aus der Fraktion wie Herrn Panse oder mit Staatssekretär Illert unterhalten, die Anträge haben sowohl in Weimar als auch in Erfurt, wo die Kindertagesplätze freigestellt werden sollen, heißt nämlich, kostenlos zu sein. Heißt das, dass das auch nichts taugt? Wie dem auch sei, ich gehe einmal davon aus, dass die Thüringer CDU-Delegierten mit dem CDULandesvorsitzenden an der Spitze auf dem Bundesparteitag der CDU dem Antrag mit der schönen Überschrift, den Frau Skibbe vorhin schon nannte, zugestimmt haben. Zumindest ist es in der öffentlichen Diskussion nicht zu erkennen gewesen, dass

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Eben nicht. Sie müssen sich mal informieren.)

man sich in irgendeiner Art und Weise distanziert hätte. Zumindest hat das Mitglied des Bundesvorstands meines Erachtens nicht dagegen gestimmt.

Wäre diese Kinder- und Familienpolitik der Landesregierung glaubwürdig, dann müsste eigentlich eine Doppelstrategie zu erkennen sein, denn das, was auf der Bundesebene unterstützt, beschlossen und bejubelt wird, müsste in Thüringen in eine konkrete Politik umgesetzt werden. Doch das ist weit gefehlt, denn statt der Doppelstrategie wird wieder eine Doppelzüngigkeit angesagt. Die Doppelzüngigkeit ist in dieser Legislaturperiode geradezu ein Markenzeichen der Landesregierung geworden.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Wieso Doppelzüngigkeit? Wir haben uns klar positioniert!)

Das haben wir im vergangenen Jahr bei der Familienoffensive und nicht nur dort erlebt, Herr Emde. Immerhin ist der Ministerpräsident mit der Aussage gestartet, ein Mehr für Familien zu tun. Am Ende standen dann Fehlbeträge in Millionenhöhe, denn nichts, aber auch nichts ist geblieben von dem am Anfang behaupteten Mehr an Kinder- und Familienfreundlichkeit. Diese politische Doppelzüngigkeit setzt sich auch konsequent in der gesamten Jugendhilfe fort.

(Beifall bei der SPD)

Dafür möchte ich einige Beispiele nennen. In dem beschlossenen Antrag Ihres Bundesparteitags gibt es eine Passage, in der auf frühzeitige und altersgerechte Medienbildung hingewiesen wird. Es wird betont, dass die Medienbildung von Eltern wichtig ist. Die Thüringer Realität: Der Landesfilmdienst hatte einen entsprechenden Auftrag, bei dem es u.a. um die Fortbildung von Eltern und Multiplikatoren ging. Dabei war es Ziel, die Medienerziehungskompetenz zu stärken. Auch die Schülerbefragung des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem Jahr 2005 über die Mediennutzung im Alltag von Kindern bei Thüringer Schülern hat die Gefahr von missbräuchlicher Nutzung der Medien für die Entwicklung der Kinder deutlich herausgestellt. Und was macht die Thüringer Landesregierung? Sie betont die Notwendigkeit und sie streicht die Mittel. Im Landesjugendförderplan heißt es lapidar: „Die geplante Laufzeit von 2003 bis 2006 konnte aus finanziellen Gründen nicht gehalten werden.“ Und weiter: „Die im Projektverlauf geplante selbständige Elternarbeit war zum Zeitpunkt des Abbruchs des Projekts noch nicht vorgesehen, sondern sollte sich im weiteren Verlauf entfalten.“ Doch im beschlossenen Antrag des CDUParteitags heißt es: „Auch zur Medienberatung von Eltern müssen Angebote geschaffen, ausgebaut und weiterentwickelt werden.“ Richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, gut gebrüllt Löwe, aber leider in Thüringen nicht gesprungen.

(Beifall bei der SPD)

Stattdessen gibt es einen entsprechenden fachlichen Auftrag für den Landesfilmdienst im neuen Landesjugendförderplan nicht mehr. Frühkindliche Bildung zieht sich wie ein roter Faden durch den Beschluss des CDU-Parteitags. In Thüringen wird der Bildungsplan von 0 bis 10 von der Landesregierung als Erfolg verkauft und erprobt, zugleich senkt die Landesregierung die Personalstandards in den Kindertageseinrichtungen. Wer bitte soll denn diese Umsetzung des Bildungsplans dann noch leisten? Man kann doch nicht ein Mehr und ein Vielmehr von Erzieherinnen verlangen und ihnen gleichzeitig auf der anderen Seite die Beine wegschlagen.

Zu den Kinderschutzdiensten und den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen an dieser Stelle nur so viel: Hat denn einer der Thüringer Parteitagsdelegierten oder gar der Innenminister höchstpersönlich auf dem CDU-Bundesparteitag erklärt, wie denn aus Wasser nun Wein werden sollte? Hat jemand erklärt, wie in Thüringen mit der Absenkung von Standards und der Kürzung von Landesmitteln wohnortnahe und soziale Frühwarnsysteme entwickelt und der staatliche Schutzauftrag gestärkt werden soll? Oder soll mit Ihrem Beschluss nach dem Motto gehandelt werden: Zustimmen, lochen, abheften und einfach vergessen?

Meine Damen und Herren, kümmern Sie sich um Ihre eigenen Beschlüsse, statt die Familien- und Jugendpolitik verkümmern zu lassen. Nehmen Sie die Kürzungen im Bereich des Kinderschutzes zurück und beenden Sie endlich Ihre Offensive gegen die Familie. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Herr Abgeordneter. Das Wort hat der Abgeordnete Kubitzki, Die Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren der CDU, ich hatte ja, als auch ich diesen Beschluss gelesen habe - und da sind ganz tolle Sätze drin -, schon eine echte Befürchtung, die CDU ist auf in linke Gefilde oder will uns vielleicht sogar links noch überholen. Aber, Herr Panse und Herr Emde, Sie haben mir, Gott sei Dank, diese Befürchtungen wieder genommen. Wir sind wieder da, wo wir schon immer waren, getreu nach dem Motto „Dresden und unser Parteitag, der ist weit“.

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Das haben wir früher von Ihnen auch schon gehört.)

Meine Damen und Herren, am Dienstag hat das Kabinett beschlossen, knapp 370.000 € für den Ausbau eines Kinderschutzprogramms zur Verfügung zu stellen. Das ist zunächst erst einmal eine gute Nachricht, aber es ist nur dann eine gute Nachricht, wenn dieses Geld tatsächlich zum Schutz der Kinder eingesetzt wird, wenn z.B. Jugendämter, Sozialämter, Gesundheitsdienste mit zusätzlichen Möglichkeiten ausgestattet werden, die derzeit viel diskutierte aufsuchende Hilfe auszubauen, wenn Fortbildungen zielgerichtet durchgeführt werden und Vernetzungen der Ämter und Fachdienste angelegt werden. Konkret interessiert uns aber in diesem Zusammenhang, wie diese 370.000 € genau verplant werden. Welches Geld fließt unter welchen Auflagen in die Kommunen? Wie viel Geld ist für die Fortbildung vorgesehen? Wie viel Geld soll die Kinderschutzkonferenz im Februar kosten und was soll deren Ziel sein? Uns interessiert aber auch, meine Damen und Herren der Landesregierung, woher dieses Geld kommt. Herr Minister Zeh hat nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag verkündet, die Gelder wurden durch Umschichtungen im Haushalt aufgebracht. Dass sie nicht vom Himmel fallen, ist uns auch klar, aber nach dem Haushaltsgebaren der Landesregierung in den vergangenen Jahren, die gern im Familien- und Sozialhaushalt gekürzt hat, muss die Fra

ge erlaubt sein: Wenn das Geld umgeschichtet wurde, wem fehlt es jetzt? Wird hier nach dem Motto gehandelt „rechte Tasche, linke Tasche“? Was nicht passieren darf, ist, dass weiter bei Familien und Kindern gekürzt wird.

Sehen wir uns nun - und ich muss auf diesen Beschluss Ihres Parteitags noch mal zurückkommen - diesen Beschluss an. Dort heißt es unter anderem, ich zitiere: „Um Kindern im Alltag Halt und Orientierung zu geben sowie eine sinnhafte Freizeitgestaltung zu ermöglichen, benötigen wir umfangreiche und vielfältige Angebote außerschulischer Kinder- und Jugendbildung. Dazu gehören neben der Bewegungserziehung auch künstlerisch-kreative Anreize. Sie bieten die Chance, in Zusammenarbeit mit Schulen insbesondere Kinder zu fördern, die aufgrund ihres sozialen und familiären Hintergrunds aus einem anregungsarmen Umfeld kommen.“ All das kostet Geld, viel Geld. Geld, das sinnvoll eingesetzt werden muss und zum Schutze vor allem auch unserer Kinder. Wir dürfen es nicht denjenigen wegnehmen, die wir mit der anderen Hand unterstützen wollen. Ich erinnere hier nur an das Jahr 2004, meine Damen und Herren. Ein halbes Jahr nachdem schon Johnny Lee in Erfurt getötet wurde, wurden die Mittel für den Kinder- und Jugendschutz gekürzt. Das geht so weiter. Trotz des dringenden Handlungsbedarfs wurde am 27. September dieses Jahres in der Drucksache 4/2323 vom Innenministerium verkündet, dass die Personalstandards bei den Kinderschutzdiensten reduziert werden, dass also eine halbe VbE gekürzt wird, und das ist der falsche Weg.

Ich muss noch mal aus Ihrem Parteitagsbeschluss zitieren: „Um Potenziale aller Kinder frühzeitig zu unterstützen, ist vor allem der Kindergartenbesuch bei Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern auch im Hinblick auf den Spracherwerb zu fördern. Frühkindliche Bildung nimmt hier die Stelle eines öffentlichen Gutes ein,

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Genau!)

um Kinder möglichst gut auf die Schule vorzubereiten und

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ist doch keine Verallgemeinerung gewesen.)

Ihnen damit gleiche Chancen auf Bildung zu eröffnen.“

Ihre Partei auf Bundesebene, meine Damen und Herren, hat also die Bedeutung der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen erkannt. Aber was Sie machen, ist, dass Sie ein Erziehungsgeld einführen, das dazu führt, dass Kinder später in den Ge

nuss frühkindlicher Bildung kommen, und das ist kontraproduktiv.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Es gibt keinen Beleg dafür.)

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das stimmt doch nicht.)

Es kommt auch darauf an. Nur wer gewillt ist, Kinder nicht nach ihrem sozialen Status auszusortieren und abzuschreiben, hat die Chance, sie aus Perspektivlosigkeit und Armut herauszuholen. Kinder, denen keine Chancen gegeben werden, können auch als Erwachsene ihr eigenes Leben nicht selbstbestimmt und verantwortungsvoll meistern. Wenn sie selbst Kinder bekommen, sind sie schnell überfordert und ihrerseits oft nicht in der Lage, ihren eigenen Kindern einen guten Start ins Leben zu geben. Das ist für dieses Land ein gefährlicher Kreislauf, den wir hier haben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Lassen Sie uns gemeinsam mit Fachleuten nach den besten Wegen suchen, wie wir Kinder tatsächlich schützen können. Wir sind dazu bereit.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Einen Satz habe ich noch. Auch wir als Hohes Haus können mit unserer Diskussionskultur zum Kinderschutz beitragen, indem wir, wenn wir Kinder hier in diesem Haus haben, so eine Diskussion führen, die das Kindeswohl nicht in Gefahr bringt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat Herr Minister Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin ehrlich überrascht, mit welcher Tiefgründigkeit die Beschlüsse des CDU-Parteitages von so vielen Abgeordneten aller Parteien analysiert worden sind. Wir können uns das für künftige Debatten zu unterschiedlichen Themen durchaus zum Beispiel nehmen. Aber dieser Antrag fragt ja nach Konsequenzen für Thüringen. Lassen Sie mich also zu den zwei Gesichtspunkten, die im Antrag aufgeführt sind, das sagen, was Thüringen betrifft.

Zunächst zur Förderung von Kindertagesstätten: Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Familienfördergesetz, das von diesem Hohen Haus vor einem Jahr verabschiedet wurde, eine unter den Ländern in Deutschland beispielhafte Förderstruktur geschaffen. Das Gesetz setzt hohe Standards für Qualität und Umfang der Betreuung. Im Verlaufe dieses Jahres ist zudem - das ist ja erwähnt worden - mit dem Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre eine wesentliche Grundlage für die inhaltliche Weiterentwicklung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen, in der Kinderpflege und im Bereich der Grundschulen entwickelt worden. Der Bildungsplan befindet sich zurzeit in einer landesweiten Erprobung. Kurz gesagt, die Rahmenbedingungen für Bildung und Erziehung von Kindern in Thüringen sind durchaus als vorbildlich zu betrachten. Das Land gewährt den für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen zuständigen Städten und Gemeinden eine verlässliche hohe Mitfinanzierung. Es besteht ein Rechtsanspruch in Thüringen für einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Für Kinder unter zwei Jahren ist die Betreuung bei Bedarf zu gewährleisten. Für jeden tatsächlich belegten Platz der Kinder unter zwei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zahlt das Land eine Pauschale in Höhe von jeweils 100 € monatlich. Für Kinder im dritten Lebensjahr, die einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, steht das Thüringer Erziehungsgeld in Höhe von 150 € zur Verfügung. Für alle Kinder im Alter von drei bis zu sechs Jahren und sechs Monaten zahlt das Land eine Pauschale in Höhe von 100 € monatlich an die zuständige Wohnsitzgemeinde. Für jeden tatsächlich belegten Hortplatz in einer Kindertageseinrichtung wird eine Pauschale in Höhe von 50 € monatlich gezahlt. Zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zahlt das Land noch einmal für bis zu 4,5 Prozent der Kinder eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 50 € monatlich. Und, meine Damen und Herren, das Land gewährt den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder im jeweiligen Gemeindegebiet. Mit diesen Mitteln können Investitionen in Kindertageseinrichtungen, Ausstattungs- und Werterhaltungsmaßnahmen sowie auch die Einrichtung von Spielplätzen und deren Werterhaltung und andere Maßnahmen im Interesse von Kindern und Familien verwirklicht werden.

Wenn wir dann die Bilanz des laufenden Jahres anschauen mit dem Auszahlungsstand 30. November 2006, also in den ersten elf Monaten dieses Jahres, hat das Land Zahlungen in Höhe von 118 Mio. € geleistet, nicht eingerechnet das Erziehungsgeld, das kommt dann noch dazu. Wenn man dies berücksichtigt und wenn man dann die Frage stellt, wie sieht

das denn aus mit der Finanzierung eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres oder mit der Förderung eines beitragsfreien Kindergartenbesuchs insgesamt über den gesamten Rechtsanspruch, da muss man einfach nüchtern erkennen: Bei 17.000 Kindern, die in Thüringen im Durchschnitt jedes Jahr geboren werden, kostet das pro Jahrgang 20 Mio. €, bei viereinhalb Jahrgängen über den Rechtsanspruch vom dritten Lebensjahr bis zum Alter von sechseinhalb Jahren macht das über 90 Mio. € aus. Dies, meine Damen und Herren, kann natürlich nicht ohne Weiteres zusätzlich zu den hier schon dargestellten Lasten von den Haushalten des Landes und der Gemeinden aufgebracht werden. So wünschbar eine weitere Entlastung der Eltern von Betreuungskosten sein mag, dies ist alles ist nur denkbar, wenn auch die Finanzausstattung von Ländern und Gemeinden hierfür Spielräume lässt. Eine entsprechende bundespolitische Initiative muss also unweigerlich auch die Finanzierungsmodalitäten berücksichtigen. Dann ist das schon mal ausgeführt worden vom Abgeordneten Emde mit Blick auf Thüringen; im letzten Jahr vor dem Schuleintritt besuchten 97 Prozent aller Kinder in Thüringen - das ist nicht überall so - eine Kindertageseinrichtung. Eine Veränderung der Betreuungssituation wird sich also für Kinder dieser Altersgruppe nicht ergeben, wenn die Betreuung kostenfrei erfolgt.

(Beifall bei der CDU)

Die einzige Wirkung, die sich ergibt, ist die Entlastung des Familienbudgets, durchaus eine positive Wirkung bei gleichzeitiger aber spürbarer Belastung der Haushalte der Gemeinden und des Landes. Wenn diese Haushalte entsprechend leistungsfähig sind, dann stellt sich die Frage, ob nicht eher in anderen Bereichen, beispielsweise bei der Stärkung der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit, dieses Geld sinnvoller eingesetzt worden ist. Jedenfalls in der momentanen Situation halte ich eine durchgängige Befreiung von Gebühren für die Eltern für nicht zielführend.

Nun zum Thema „verpflichtende Vorsorgeuntersuchung“: Im Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz ist bereits geregelt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst mit Zustimmung der Eltern einmal jährlich in der Tageseinrichtung eine ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durchführt. Die Eltern können an der Untersuchung teilnehmen und sie sind über das Ergebnis zu informieren. Es wird erwogen, die für alle Kinder verpflichtende Schuluntersuchung bereits ein Jahr früher als gegenwärtig vorgesehen durchzuführen. Dies erfolgt mit dem Ziel, ein Jahr für eine gezielte, individuelle Förderung zu gewinnen. Grundsätzlich sind die Eltern, die sowohl über einen Kindergartenbesuch ihres Kindes als auch über die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen zu entscheiden haben, diejenigen, die hier das Prä ha

ben. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ - so formuliert es das Grundgesetz. Deshalb können weder die Erziehung im Kindergarten noch die Gesundheitsvorsorge ohne Einbeziehung der Eltern gelingen. Jede Lösung zum Schutz von Kindern vor Gewalt, die Eltern außer Acht lässt, genügt nicht den fachlichen Standards, wie wir sie auch in den Sozialgesetzbüchern verankert haben. Unabhängig davon sind bundespolitische Beschlüsse im Sinne gesetzlicher Vorgaben zu verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen im frühen Kindesalter bislang jedenfalls nicht ergangen. Folglich kann von einer Beschlusslage in bundespolitischer Diskussion, wie das im Antrag heißt, im Sinne einer Festlegung eines gesetzlich zu beschreitenden Weges nicht die Rede sein. Es bestehen vielmehr noch zahlreiche Unsicherheiten über den rechtlichen Spielraum, über verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich einer verbindlichen Teilnahme. Immerhin am 10. November dieses Jahres haben die Länder Hessen und Saarland einen Entschließungsantrag zur verpflichtenden Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zur Behandlung in der Sitzung des Bundesrates eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für alle Kinder im Alter von einem halben bis zu fünfeinhalb Jahren zur Rechtspflicht erhoben wird. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen auch für den Datenaustausch zwischen Melde-, Sozial- und Gesundheitsbehörden der Länder hinsichtlich der persönlichen Daten der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten zu schaffen, soweit dies für die Entwicklung eines Meldewesens für die Überwachung der Teilnahme an solchen verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen erforderlich ist. Die Thüringer Landesregierung unterstützt diese Initiative grundsätzlich und der Antrag wird eventuell bereits in der morgigen Plenarsitzung des Bundesrates behandelt.