Protocol of the Session on November 23, 2006

Damit habe ich das Wochenende und so ist auch der Unterschied zu erklären in der Formulierung des Antrags der SPD. Es ist auch ein Regelbruch. Das muss man deutlich sagen. Wir haben gesagt, so sind wir hineingegangen, 6 x 24, das war eine klare und verständliche Regelung. Sie sehen ja schon bei der Berücksichtigung

(Beifall bei der CDU)

der Lücke, die jetzt von 20.00 bis 24.00 Uhr auftritt, was man an Folgeänderungen machen muss, damit das Gesetz als solches auch konsistent ist. Deshalb sage ich einmal, wir wollen da keinen Flickenteppich wieder anfangen. Das war die Crux des alten Ladenschlussgesetzes, 6 x 24 modifiziert, Samstag 20.00 Uhr in der Regel, weil das Wochenende am Samstag beginnt. Die Frage der Adventssonntage will ich nicht weiter ausleuchten, denn ich sage einmal so - es gibt noch welche, die wollten 7 x 24. Man muss dann auch irgendwo die Grenze ziehen; es ist nicht nur der Konsum, der Wert in der Gesellschaft ist und tolles Geschäft oder Weihnachtsmarkt oder die Nachbarschaften. Ich habe zum Kollegen Gerstenberger gesagt, die Frage der Nachbarschaft ist für mich auf dieser Seite nicht relevant. Sie ist natürlich in den Nachbarregionen unmittelbar an Ostthüringen grenzend schon spannend - das ist klar. Aber mit unserer Regelung, den 1. Advent freizugeben, knabbern garantiert auch die Bayern,

denn die in Coburg oder in Schweinfurt fahren am 1. Advent nach Erfurt oder Suhl oder Meiningen. Im Grunde genommen gleicht es sich doch aus, meine Damen und Herren. Es ist ein Kompromiss, den wir dort gebracht haben, den 1. Advent als Start für das Weihnachtsgeschäft zu nehmen.

Eine letzte interessante Frage, die ich hier noch vortragen will, wo wir dem Votum des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten nicht gefolgt sind, das ist die Frage der Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte. Wir haben in der Anhörung gemerkt, dass es eine Unsicherheit beim Gemeinde- und Städtebund und beim Landkreistag gab mit dieser neuen Freiheit, relativ einfach die Freigabe von Sonntagsöffnungszeiten zu geben. Diese Unsicherheit hatte dann auch den Justizausschuss bewogen, sozusagen das Recht der Prädikatisierung zu solchen Orten an die Gemeinden zu übergeben, was natürlich nicht geht, weil, Kur- und Erholungsorte sind in einem anderen Gesetz geregelt und anerkannt. Bei den Ausflugs- und Wallfahrtsorten haben wir gesagt, wir gehen auf die bisherige Rechtslage zurück. Dort gibt es einen Katalog und diesen Katalog machen wir zunächst zur Grundlage. Natürlich ist das die Beschreibung des Status quo, aber mit beschränkten Änderungsmöglichkeiten. Ich will noch einmal deutlich sagen, weil in der Ausschuss-Sitzung gesagt wird, damit höhlt ihr ja das Sonntagsschutzgebot aus: Es ist eine beschränkte Anzahl von Orten und es ist auch ein beschränktes Sortiment, meine Damen und Herren. Wenn Sie sagen, Erfurt könnte am Sonntag aufmachen, weil es ein Ausflugsort ist mit erhöhter Touristenzahl, dann schauen Sie einmal den Weg vom Bahnhof bis zum Domplatz an. All die Geschäfte, die dort sind, haben dieses eingeschränkte Sortiment nicht. Deshalb sage ich, der Sonntagsschutz wird mit dieser Frage nicht ausgehöhlt, sondern es ist eine Möglichkeit, in touristischen Orten insbesondere dort zusätzliche Dinge zu bringen.

Was nun die Frage angeht, mit unseren Regelungen die Kleinen zu verdrängen. Ich muss dazu sagen, der Einzelhandelsverband hat das entkräftet. denn die Großen werden nicht die Kleinen verdrängen, weil die Tarifbindung der Großen beispielsweise bedeutet, dass sie 150 Prozent Zuschläge für die Schichtarbeit usw. zahlen müssen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Die zahlen keinen Tarif.)

Frau Kollegin Becker, selbst in der ersten Lesung habe ich Ihnen gesagt, dass mich das Beispiel mit Kaufland schon sehr umtreibt. Kaufland ist so ein Vertreter, der sehr viel auf 400-€-Basis arbeitet. Aber nun kann man ja sagen, wir haben in Thüringen recht hohe Stromkosten, also wenn sie Kaufland aufma

chen, müssen sie erst einmal viel Licht machen. Wasser ist vielleicht auch nicht ganz billig. Sie müssen mindestens 10 bis 20 Beschäftigte haben, damit diese die Übersicht über die Geschäfte haben, damit da auch nichts passiert. Es ist ja die Strategie gerade dieser Großen, wiederum frühzeitig zu schließen und mit Satellitengeschäften, teuren Sortimenten eingeschränkt kleine Geschäfte wieder auszumachen. Ich denke, das hat ja der Einzelhandelsvertreter auch gesagt, die Kosten werden an dieser Stelle sehr schnell dafür sorgen, dass sich dieses Gleichgewicht auch nicht verschieben wird.

Herr Kollege Schubert, Sie haben nun auf die Eile hingedeutet, die vermeintlich die CDU-Fraktion dort brachte. Ich habe auch heute in der Zeitung gelesen, dass der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes nun moniert, jetzt wären die gar nicht mehr die Ersten. Wissen Sie, es war nie unser Anspruch, Erster zu sein in dieser ganzen Rechtsmaterie und der Regelung, sondern deshalb ärgert mich das ein bisschen, dass das so von dem Geschäftsführer dort herübergekollert wird. Wir hatten mit unserem Anspruch, es jetzt noch im November zu verabschieden, den Wunsch des Einzelhandels im Rücken, dass sie sagen, für das Weihnachtsgeschäft wollen wir die Planungssicherheit, die Rechtssicherheit haben und wir wollen für das Weihnachtsgeschäft die Möglichkeiten einer erweiterten Einkaufszeit nutzen, weil jetzt noch 16 Prozent sind, weil, ab 1. Januar sind es dann 19 Prozent. Es wird garantiert ein gutes Weihnachtsgeschäft werden, darum ging es insbesondere, dass die Fraktion gesagt hat, wir nehmen uns dieser Materie an, weil damit der zeitliche Korridor nur zu schaffen ist. Möglicherweise waren Sie aber auch etwas überfordert, weil Gesetzgebungsarbeit für Fraktionen ja nicht der Alltag ist und da waren Sie vielleicht überfordert, dass Sie sagen, jetzt müssen wir selber so ein Gesetz machen und diese Streitkultur im Ausschuss vielleicht auch mit dem Geben und Nehmen, Änderungen herbeizuführen, dass Sie das überrascht hat, ich kann das nicht anders deuten. Es ist aber eine schöne Sache, wenn man einmal als Fraktion ein Gesetz vom Anfang her mit begleitet und aufarbeitet und die Möglichkeit die Ergebnisse auch einer Anhörung, mit einzuarbeiten. Deshalb ist das vielleicht bei Ihnen etwas schwierig gewesen. Es sind 17 Paragraphen, Herr Dr. Schubert, das muss man übersehen können und das kann man auch übersehen,

(Zwischenruf Abg. Dr. Schubert, SPD: Ich bin ja so blöd.)

was wir dort gemacht haben, und deshalb sage ich mal, es sind auch keine handwerklichen Fehler, die zu den Änderungen geführt haben, sondern es sind die drei grundsätzlichen Fragen, die ich hier beleuchtet habe, die wir als Reflex auf die Anhörung auch

eingearbeitet haben, die natürlich einen Sack von Folgeänderungen bringen, deshalb sieht der Änderungsantrag auch so umfänglich aus. Es ist aber in der Frage nichts passiert, was man zu kritisieren hat. Ich will Ihnen einen kurzen Ausblick geben. 6.00 bis 22.00 Uhr hat insbesondere der Einzelhandel gefordert, ja, bitte. Ich habe sogar danach gefragt, was spricht dagegen, zu freiwilligen Vereinbarungen zu kommen, es zu tun, insbesondere für den Einzelhandel hat das den Vorteil, dass die Frage Nachtarbeit und Schichtarbeit dann anders zu beantworten wäre, können Sie machen. Ich denke, mit diesem Gesetz haben wir bessere Chancen für Kundenbefriedigung, bessere Chancen für die Entwicklung von Innenstädten, für attraktive Standorte und auch für Umsatzsteigerung und Wachstum geschaffen. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang insbesondere zunächst bei meinen Kolleginnen und Kollegen bei der Fraktion bedanken. Es war ein angenehmer Prozess, einmal so ein Gesetz zusammen zu gestalten. Ich darf mich insbesondere beim Sozialministerium bedanken, bei den Herrn Dr. Weinrich und Dr. Schütze, weil sie mir angenehme Gesprächspartner waren für eine Materie, in der man ja nicht normal bewandert ist, der Landtagsverwaltung, die mit dem Wortprotokoll und mit den entsprechenden Unterlagen auch geholfen hat, dass wir diese Zeitschiene einarbeiten konnten. Es wird Sie vielleicht überraschen, ich bedanke mich insbesondere auch bei den Vorsitzenden beider Gewerkschaften, bei Steffen Lemme und Thomas Voß als Gesprächspartner und natürlich auch bei den Einzelhändlern, die uns sehr gut geholfen haben. Ich appelliere, Herr Dr. Schubert, vielleicht ist es aussichtslos, dennoch an Sie, das Gesetz zumindest nicht abzulehnen, weil im Grundsatz stimmen Sie ja zu, bloß bei der Frage der Arbeitnehmerrechte haben Sie eine andere Position, was den verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum angeht. Ich habe Ihnen ja gesagt, was ich zum Schluss nur noch sagen will, da müssen wir insgesamt ein bisschen dafür sorgen, es wird vielleicht mit Absicht oder auch in Unwissenheit immer wieder das falsche Bild in den Medien gebracht, als ob die Geschäfte jetzt auf haben müssen und ob die Kunden jetzt auch drin sein müssen. Heute ist in der „Thüringer Allgemeinen“ der Kommentar: „Nicht die Kunden, sondern die CDU-Fraktion entscheidet mit ihrer knappen Mehrheit, wann im Freistaat künftig eingekauft werden darf.“

Meine Damen und Herren, nein, das mache ich nicht, so ein Zeichen gebe ich nicht und ich kenne die junge Frau, die das auch geschrieben hat, deshalb sage ich, möglicherweise hat sie es nicht richtig bedacht oder so, weil es genau umgedreht ist, wir geben jetzt die Möglichkeit frei, dass die Kunden und die Händler entscheiden, wann die Öffnungszeiten sind. Ich darf vielleicht noch einmal zum Schluss aus dem Artikel von der „Welt“ zitieren: „Für Handel und Kunden gilt

endlich das schöne Motto: Macht doch, was ihr wollt.“ Die Politik ist in dieser Frage nicht gefragt, nicht gebraucht, ich will nicht mehr Buhmann, nicht mehr Schiedsrichter sein, es wird sich ein ordentliches Verhältnis zwischen Kunden, zwischen Beschäftigten und den Unternehmern einstellen.

(Beifall bei der CDU)

Ein Wort noch, damit ich nicht noch einmal nach vorn kommen muss, zum Entschließungsantrag der SPD. Es hat natürlich schon seinen Charme, diesen Antrag einzubringen. In Sachsen-Anhalt, die ja in der letzten Woche ihr Gesetz verabschiedet haben, war das dann wenigstens ein Paket. SPD und CDU haben das Gesetz verabschiedet und SPD und CDU haben diesen Entschließungsantrag gebracht. Sie haben ihn im Übrigen schon eingebracht, ehe überhaupt die Beschlussfassung im Ausschuss stattgefunden hat, also, das war wahrscheinlich gleich die Überlegung. Wir werden ihn ablehnen. Ich sage Ihnen auch, warum, weil Voraussetzung für diese Antragstellung ist, dass 50 Prozent der Arbeitgeber tarifgebunden sind, das sind sie in Thüringen nicht. Die zweite Voraussetzung ist, dass es einen Antrag geben muss für die allgemeinen Verbindlichkeiten, diesen Antrag gibt es auch nicht beim Wirtschaftsministerium. Das heißt, dieser Antrag, den Sie jetzt hier für Thüringen einbringen, führt ins Leere, er ist weiße Salbe, und das wollen wir eigentlich nicht, deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Und zu Ihren eigenen Änderungsanträgen habe ich, glaube ich, ausführlich gesprochen. Wir bleiben bei dem Gesetz plus Beschlussempfehlung und sind fest der Meinung, dass wir damit im Bereich Deregulierung, Entbürokratisierung ein gutes Beispiel geschaffen haben. Wir sind auch ganz fest davon überzeugt, dass wir für die Entwicklung des Handels eine gute Regelung getroffen haben. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Schubert noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf einige Punkte möchte ich noch einmal eingehen, die Herr Kretschmer hier geäußert hat. Erst mal zum Thema Überforderung: Ich glaube, Herr Kretschmer, mit den 17 Paragraphen bin ich nicht überfordert, wer allerdings in der AusschussSitzung dabei war, der muss schon den Eindruck haben, dass dort jemand ganz anders überfordert gewesen ist, das alles dort richtig zu ordnen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Vielleicht wäre es auch sinnvoller gewesen, wenn man das so gemacht hätte wie in Sachsen, dass man erst mal ein Vorschaltgesetz gemacht hätte und erst mal für Dezember eine Regelung gefunden und geschaut hätte, wie das läuft. Es geht mir nicht bei der Eile darum, ob man die Paragraphen rechtzeitig lesen kann, sondern welche Auswirkungen das Ganze hat und dass man diese Auswirkungen, die man vielleicht von anderen als Erfahrungen hätte gewinnen können, in unser Gesetzgebungsverfahren hätte einbringen können, aber gut.

Jetzt muss ich Ihnen noch mal was zu § 17 sagen, dem alten Ladenschlussgesetz, denn was Sie hier dargestellt haben, das ist schon eigenartig. Eigentlich sind wir nicht zuständig für die Arbeitszeit, aber für die 22 Tage, die freizuhalten sind, dafür sind wir auf einmal jetzt zuständig. Sie waren nicht da. Das ist sehr eigenartig, für diese 22 Tage sind wir zuständig. Das kann ich nicht nachvollziehen. Die Sachsen wollen das ganz ordentlich regeln, dass nämlich an der Stelle Bundesrecht weiter gilt, genauso wie Sie selbst gesagt haben, der Bund ist zuständig. Deshalb wollen wir, dass wir entscheiden, in diesem Punkt gilt Bundesrecht fort. Das wäre die richtige Lösung, da erfasst man auch andere Dinge mit, nicht bloß Ihre 22 Sonntage, sondern eben der eine Sonnabend im Monat, der freizuhalten ist.

(Beifall bei der SPD)

Warum können Sie diesen Dingen nicht folgen?

Nächster Punkt - Ladenöffnungszeiten vor Feiertagen: Nun weiß ich wirklich nicht, warum am Gründonnerstag vor Karfreitag die Läden unbedingt bis 24.00 Uhr geöffnet sein müssen, das erschließt sich mir wirklich nicht.

(Beifall bei der SPD)

(Unruhe bei der CDU)

Dass gerade Sie als christliche Partei das auch noch wollen, das kann ich nicht nachvollziehen.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Scheinheilig.)

Und jetzt noch der letzte Punkt - Advent: Ich kann mich noch an die erste Ladenschluss- oder -öffnungszeitendebatte erinnern. Da hat Frau Tasch von hinten ganz laut reingebrüllt: „Der Sonntag ist uns heilig.“ Also, Frau Tasch, nun frage ich mich, warum ist Ihnen denn der erste Sonntag im Dezember nicht heilig, warum können denn da die Läden aufmachen? Denken Sie bitte noch einmal darüber nach,

ehe Sie heute diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Und denken Sie vielleicht mal drüber nach, ob Sie nicht unserem Änderungsantrag zustimmen können. Danke.

Für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Zeh zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin gefragt worden, ob ich denn nun auch noch reden müsse. Erstens sage ich, ich denke, wenn wir es den Verkaufsstellen zumuten, bis 24.00 Uhr aufzumachen, könnten wir auch an der Stelle noch ein bisschen länger machen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Zweitens aber, und das ist das viel wichtigere Argument, wenn eine Fraktion einen Gesetzesantrag eingebracht hat und ihn bis zur positiven Abstimmung hier durchträgt, dann ist es die Pflicht der Landesregierung, sich dazu auch zu äußern. Deswegen möchte ich namens der Landesregierung ausdrücklich sagen, dass wir die vorgesehene Verabschiedung des Thüringer Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten ausdrücklich begrüßen. Das Ursprungsgesetz des Bundes ist in diesem Jahr genau 50 Jahre alt. Man könnte also fast ein Jubiläum feiern, aber mir geht es hier nicht ums Feiern, sondern das Gesetz ist einfach in die Jahre gekommen. Deswegen, glaube ich, ist die Novellierung, es wurde zwar gelegentlich schon novelliert, aber in den Grundstrukturen wurde es ja nicht geändert, dass wir bei einem Gesetz, wenn es in die Jahre gekommen ist, auch eine Anpassung an die veränderten Arbeits- und Lebensgewohnheiten der Menschen durchführen können. Es geht uns insbesondere darum, sowohl den Bürgern als auch dem Einzelhandel größere Freiheit einzuräumen. Der Staat darf nicht alles regulieren, was er regulieren kann, sondern er sollte nur das regulieren, was er unbedingt regulieren muss. Wenn wir diesen Grundsatz in den meisten Bereichen beachten, warum dann nicht auch bei der Ladenöffnung.

Meine Damen und Herren, es ist an vielen Stellen kritisiert worden, es gäbe ja kein Mehr an Einnahmen. Darum geht es ja überhaupt auch gar nicht. Jeder denkende Mensch weiß, dass höhere Konsumausgaben der privaten Haushalte nur durch höhere Einnahmen, höhere Einkommen oder durch sinkende Sparquoten möglich sind. Es geht nicht um höheren

Umsatz und höhere Einnahmen, sondern es geht einfach um ein Mehr an freiem Gestaltungsspielraum in diesem Gesetz. Herr Kretschmer hat es ausdrücklich noch einmal gesagt, man muss nicht, man kann öffnen. Deshalb wollen wir uns an den Wochentagen überhaupt gar nicht mehr einmischen bis auf den Samstagabend, das wurde ja gesagt, wie die Läden ihre Öffnungszeiten regeln.

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte das umschreiben: Das alte Ladenschlussgesetz ist ein Ladenhüter, der nicht mehr ins Sortiment gehört.

(Beifall bei der CDU)

Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Herr Kretschmer hat ihn angesprochen zum Föderalismus. Es ist zum Teil kritisiert worden, der Föderalismus wäre nicht hilfreich für die Ladenöffnungsregeln und es entstünde nunmehr ein allgemeiner unübersichtlicher Flickenteppich unterschiedlichster Öffnungszeiten in Deutschland. An Ländergrenzen entstünde durch unterschiedliche Regelungen in den Ländern ein Öffnungszeitengefälle und Kaufkraftverluste in die eine oder die andere Richtung wäre die Folge. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen, und zwar in drei Punkten. Erstens: Stellen Sie sich einfach einmal vor, ohne die Föderalismusreform hätten wir noch Jahre diskutiert um ein Ladenöffnungs- oder ein Ladenschlussgesetz.

(Beifall bei der CDU)

Nun, meine Damen und Herren, mit der Übertragung der Zuständigkeit der Ladenöffnung an die Länder ist nahezu von heute auf morgen eine über viele Jahrzehnte quälende Debatte beendet, ich sage, auch gut gelöst worden. Der Wettbewerbsföderalismus hat sich bewährt.

Zweitens: Meine Damen und Herren, das Öffnungsgefälle gab es immer, zum Beispiel schon an Staatsgrenzen oder bei unterschiedlichen Feiertagsregelungen oder unterschiedlichen Sonntagsöffnungen. Hier möchte ich auf das Saarland verweisen. Ich war in der vergangenen Woche im Saarland. Das Saarland grenzt an Luxemburg. In Luxemburg sind die Öffnungszeiten immer schon liberal und dennoch sieht das Saarland auch heute keinen Handlungsbedarf, sich dieser Liberalisierung anzupassen. Mein Kollege aus dem Saarland hat bestätigt, in der Vergangenheit ist kein Kaufkraftverlust eingetreten und sie erwarten diesen auch für die Zukunft nicht. So entscheidet sich das Saarland, das ist Föderalismus. Im Übrigen gilt: Der Wettbewerb wird nicht über Öffnungszeiten geführt, sondern über die Preise. Das sehen Sie zum Beispiel im Tanktourismus an den

Grenzen. Sie können die Tankstelle rund um die Uhr noch länger aufhalten, wenn sie es könnten, es gibt keine Tanktouristen, wenn der Preis nicht stimmt. Die Meisten gehen eben über die Grenze, weil der Preis hinter der Grenze anders ist als hier. Also der Preis bestimmt den Wettbewerb und nicht die Öffnungszeiten.

Drittens: Regionale Unterschiede gibt es nun einmal in Deutschland. Diesem kann man mit dem Föderalismus der Länder besser gerecht werden. Ich erinnere zum Beispiel an Berlin oder das Erzgebirge. Herr Gerstenberger, ich finde die Regelung in Berlin nicht gut, denn die Regelung geht weiter als die, die wir hier machen. Übrigens von einer rot-roten Regierung mit einer sehr, sehr kleinen Mehrheit, Herr Gerstenberger. Herr Wowereit ist bei der ersten Wahl heute durchgefallen und hat im zweiten Wahlgang es nur mit einer Stimme Mehrheit geschafft. Also eine sehr bescheidene Mehrheit hat das angerichtet, was in Berlin weitaus größere und schlimmere Folgen hat, denke ich, als das, was Sie hier für Thüringen gesehen haben. Im Übrigen gilt natürlich auch für Berliner, Herr Gerstenberger: Die sich das am Tage nicht mehr kaufen können, was sie sich kaufen wollen, dass sie sich das auch in der Nacht nicht kaufen können. Also was soll diese Polemik, Herr Gerstenberger, bezogen auf Thüringen?

Meine Damen und Herren, mit dem Abbau von Verwaltungsaufwand tragen wir natürlich auch mit dem Gesetz weit zu einer Deregulierung bei. Es entspricht auch der Grundüberzeugung der Thüringer Landesregierung, staatliche Reglementierung abzubauen und den Bürgern mehr Eigenverantwortung einzuräumen. Ich halte diese zukünftige Thüringer Regelung auch im bundesweiten Vergleich für ausgewogen. Wenn wir uns mal anschauen, Thüringen liegt nicht nur geographisch in der Mitte, sondern auch die Ladenöffnungszeiten ordnen sich so in der Mitte an zwischen Berlin, wo das sehr weitgehend ist, mittlerweile auch Sachsen-Anhalt, die den Advent - so habe ich gehört - in dieser Woche freigegeben haben, vollständig freigegeben haben, und zwischen Bayern, die gar nichts tun. Ich denke, das ist ein guter Kompromiss und ein guter Mittelweg.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch auf das Problem der Arbeitszeitregelungen für das Verkaufspersonal eingehen. Ich denke, das Gesetz sieht vor, dass in Thüringen für das Verkaufspersonal weiterhin die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes gelten sollen. Damit erhalten sie die gleichen Arbeitsschutzrechte wie alle anderen Beschäftigten auch.

(Beifall bei der CDU)