Protocol of the Session on October 19, 2006

3. Wenn ja, wird dann konsequenterweise auch das besagte Gebiet (einzeln oder als Bestandteil eines größeren Vogelschutzgebietes) mit einem hohen Bestand an Rotmilan als Vogelschutzgebiet an die EU weitergemeldet?

4. Wenn nicht, warum erfolgt keine Meldung durch den Freistaat?

Bitte Herr Minister Sklenar für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werter Herr Abgeordneter Seela, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das besagte Gebiet ist nicht Bestandteil der Kulisse der geplanten EG-Vogelschutzgebiete.

Zu Frage 2: Der Rote Milan ist bis auf die geschlossenen Waldgebiete des Thüringer Waldes und des Schiefergebirges landesweit verbreitet. Die TLUG hat den landesweiten Brutbestand analysiert. In die Gebietskulisse wurden die fünf wichtigsten Gebiete für diese Vogelart aufgenommen. Es handelt sich um die Thüringer Rhön, zwei Gebiete im Eichsfeld, ein Gebiet westlich von Erfurt sowie ein Gebiet nördlich von Weimar. Wie von der EU-Kommission gefordert, befinden sich über 20 Prozent des landesweiten Brutbestandes dieser Art innerhalb der Meldekulisse, d.h., die Repräsentanz ist ausreichend.

Zu Frage 3: Derzeitig läuft die Beteiligungsrunde zur Vorbereitung der Gebietsmeldung. Alle betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden, Verbände und Institutionen können bis zum 15. November 2006 zu den Gebietsvorschlägen Stellung nehmen. Sollte das besagte Gebiet zur Meldung vorgeschlagen werden, wird dieser Vorschlag von den zuständigen Behörden fachlich geprüft werden.

Zu Frage 4: Erst nach erfolgter fachlicher Prüfung kann über die Meldung zusätzlicher Flächen entschieden werden. Die Nachmeldung der EG-Vogelschutzgebiete erfolgte auf der Grundlage eines Beschlusses der Landesregierung. Die Gebietsmeldung muss bis spätestens 31.03.2007 gegenüber dem Bundesumweltministerium erfolgt sein.

Eine Nachfrage, Herr Minister Sklenar.

Wie hoch sind die Chancen, wenn das Umweltamt der Stadt Jena dieses Gebiet hier in Erfurt anmeldet, dann auch als Vogelschutzgebiet ausgewiesen zu werden?

Herr Abgeordneter Seela, das muss die Fachbehörde ordentlich prüfen und dann werden wir sehen; man kann da jetzt noch nicht sagen, ob das zu 20, 50 oder 80 Prozent möglich sein wird. Das hängt ein bisschen damit zusammen, inwieweit unsere gesamte Kulisse auch mit den anderen Arten - es geht ja nicht nur um den Roten Milan, es geht ja um eine ganze Reihe weiterer Arten, die hier auch dementsprechend vertreten sein müssen - dann in Einklang steht. Aber die Chancen sind immer gut.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Grob, CDUFraktion, entsprechend Drucksache 4/2331.

In der Südthüringer Zeitung vom 19. September 2006 war in einem Artikel unter der Überschrift „Wächst die Mauer in den Köpfen wieder?“ unter anderem zu lesen, dass sich der Bürgermeister von Heringen (Hessen) , Hans Ries, irritiert fühlt, da der Bauhof der Gemeinde Dippach (Thüringen) offiziell für die PDS zu einer Demonstration am 12. September 2006 vor dem Rathaus in Heringen die Bühnenaufbauten mit seinen Dienstfahrzeugen geliefert und wieder abgeholt hat.

Der Verwaltungsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra, Johannes Woth, bestätigt in diesem Artikel die Unterstützung mit Fahrzeugen und Bediensteten der Gemeinde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde nach Kenntnis der Landesregierung für diese Arbeiten seitens der Gemeinde eine Rechnung gestellt?

2. Ist es üblich, dass Gemeinden (Bauhöfe) politische Parteien - gegen Bezahlung oder unentgeltlich - Bühnentechnik für Demonstrationen zur Verfügung stellen, Transport und Auf- und Abbau eingeschlossen?

3. Ist diese Unterstützung durch den zuständigen Bürgermeister oder den Verwaltungsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Berka/Werra angeordnet worden?

4. Wie hat die zuständige Kommunalaufsicht in diesem oder in ggf. vergleichbaren anderen Fällen reagiert?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Bitte, Herr Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung erfolgten die Unterstützungsleistungen unentgeltlich.

Zu Frage 2: Es ist unüblich, dass gemeindliche Bauhöfe politischen Parteien oder sonstigen Interessenvereinigungen Bühnentechnik für Demonstrationen zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist die Nutzung von Gemeindevermögen nur im Zusammenhang mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zulässig. Es gehört nicht zu den Angelegenheiten einer Gemeinde, Gemeindebürger bei der Ausübung ihrer Individualrechte mit Mitteln aus dem Gemeindevermögen zu unterstützen.

Zu Frage 3: Nach Auskunft der zuständigen Kommunalaufsicht ist die Unterstützung von den Bürgermeistern der Gemeinden Dippach und Dankmarshausen angeordnet worden.

Zu Frage 4: Vergleichbare andere Fälle sind nicht bekannt. Der vorliegende Fall wird von den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden unter dem Gesichtspunkt kommunalaufsichtlicher sowie ggf. dienst- und haftungsrechtlicher Maßnahmen sorgfältig geprüft, wobei sich unter Umständen auch eine strafrechtliche Überprüfung anschließen könnte. Die Prüfung ist insgesamt noch nicht abgeschlossen.

Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Frau Dr. Fuchs, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2335.

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) und Reproduktionsmedizin in Thüringen

Einerseits verlangt Bundespräsident Köhler mehr Kinder für unser Land. Andererseits ist die Kinderwunsch-Behandlung in Deutschland seit Einführung des GMG im Januar 2004 um 50 Prozent zurückgegangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich in Thüringen die Kinderwunsch-Behandlung seit Einführung des GMG entwickelt?

2. Wie bewertet die Landesregierung Präimplantationsdiagnostik (PID) und Invitro-Fertilisation (IVF) sowie die Forderung der Reproduktionsmediziner nach Erneuerung des Embryonenschutzgesetzes?

3. Sollen die Kinderwunsch-Behandlungen vollständig wieder Krankenkassenleistung werden?

4. Beabsichtigt die Landesregierung - bezogen auf die Fragen 2 und 3 - gegebenenfalls über den Bundesrat initiativ zu werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Bitte, Herr Minister Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Frau Abgeordnete Dr. Fuchs, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: In Thüringen sind - wie in allen übrigen Ländern - seit der Änderung von § 27 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei künstlicher Befruchtung regelt, die reproduktionsmedizinischen Behandlungen um rund 50 Prozent zurückgegangen. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass sich in den zwei zugelassenen Thüringer Einrichtungen in Jena die Maßnahmen von 1.400 im Jahr 2003 auf rund 700 im Jahr 2004 reduziert haben.

Zu Frage 2: Die Präimplantationsdiagnostik, abgekürzt PID, ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nicht zugelassen. Versuche, die PID durch eine Gesetzesänderung zu ermöglichen, wurden abgelehnt. Zu groß ist die Befürchtung, die auch nur teilweise Zulassung der PID könne zu ihrer ungewollten Ausweitung führen. Es ist kaum möglich, die Nutzung der PID rechtlich eindeutig auf Einzelfälle mit schwerwiegenden genetisch bedingten Risiken oder auf medizinische Indikationen zu begrenzen. Darin liegt ja auch das eigentliche Problem, Frau Dr. Fuchs. Es wäre damit zu rechnen, dass sich die PID schrittweise als Routinecheck für alle möglichen Untersuchungen - vielleicht auch u.a. zu den zukünftigen Eigenschaften des Fötus im Rahmen der Invitro-Fertilisation - etabliert. Dies lehnt die Landesregierung aus ethischen, medizinischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen ab. Die Invitro-Fertilisation (IVF) stellt eine moderne ärztliche Behand

lungsmaßnahme dar, um bei der Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares zu helfen. Die Techniken der sogenannten extrakorporalen Befruchtung sind heute akzeptierter und häufig angewandter Bestandteil medizinischer Behandlungen in über 120 zugelassenen Einrichtungen in Deutschland.

Zu Frage 3: Schon seit Mitte der 90er-Jahre wurde die künstliche Befruchtung als originäre Kassenleistung gänzlich infrage gestellt. Insofern stellt die jetzige Rechtslage einen Kompromiss dar, der im Interesse der Betroffenen Bestand haben sollte.

Zu Frage 4: Eine solche Absicht liegt derzeit nicht vor.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Dr. Pidde, SPD-Fraktion, entsprechend Drucksache 4/2339.

Herabwürdigende und beleidigende Äußerungen eines Thüringer Ministers gegenüber dem Thüringer Rechnungshof?

Der Thüringer Rechnungshof nimmt als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle einen wichtigen Verfassungsauftrag wahr. Es ist deshalb unverständlich und für die demokratische Entwicklung im Freistaat Thüringen in höchstem Maße schädlich, wenn herabwürdigend und in beleidigender Form über den Rechnungshof und die dort tätigen Bediensteten gesprochen wird.

Nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 29. September 2006 soll aber genau dies vom Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Herrn Dr. Sklenar, am Rande eines Empfangs getan worden sein. Er wird mit der Aussage zitiert: „Der Rechnungshof stört mich nicht, nur die Dummheit der Leute, die dort sitzen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat der genannte Minister die in der Zeitung zitierte Äußerung tatsächlich gemacht?

2. Wenn ja, widerspiegelt die Äußerung des genannten Ministers die Haltung der Thüringer Landesregierung gegenüber dem Rechnungshof?

3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass sich der genannte Minister bei den Bediensteten des Thüringer Rechnungshofs persönlich entschuldigt, wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Herr Minister Sklenar.