Protocol of the Session on October 19, 2006

Die Landesregierung setzt sich damit nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene aktiv für den Schutz der Konsumenten ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle diese Daten, Zahlen und Fakten beweisen, in Thüringen wird alles erdenklich Mögliche unternommen, um die Verbraucher bestmöglich zu schützen. Hierzu leistet die Landesregierung, leisten die staatlichen Behörden auf allen Ebenen ihren Beitrag. Gerade auch die Kommunalisierung in diesem Bereich hat sich bewährt. Natürlich, eine 100-prozentige Sicherheit kann es dennoch nicht geben und gegen kriminelle Energie sind wir nicht gefeit. Es gibt entge

gen dem Eindruck, den die SPD-Fraktion in ihrem Antrag erweckt, keinerlei Anzeichen für einen Personalabbau seitens der Kommunen. Die unterschiedliche Anzahl von Kontrolleuren ist an objektiven Fakten, wie vor allem der Bevölkerungs- und der Betriebsdichte, ausgerichtet. Was die sogenannte Rotation von Kontrolleuren angeht, so möchte ich nur erwähnen, dass der turnusmäßige Wechsel der Kontrollbezirke der Lebensmittelkontrolleure in Thüringen schon seit Jahren vorgeschrieben ist.

Schließlich verwahre ich mich gegen den wohlfeilen Vorwurf der Mauschelei, den Sie hinter dem schönen Wort „Interessenkonflikte“ getarnt haben, Frau Becker. Gegen die kommunale Behörde möchte ich diesen Konflikt nicht aufrechterhalten. Ich würde ihn auch gar nicht in die Welt setzen, Frau Becker, dazu gibt es keinerlei Anlass. Natürlich ist nie auszuschließen, dass es bei der Herstellung und dem InVerkehr-Bringen von Lebensmitteln hin und wieder Fälle von mangelhafter Sorgfalt bis hin zu Schlamperei und, wie ich bereits vorhin auch schon gesagt habe, auch Fälle von krimineller Energie gibt. Thüringen hat bisher darauf angemessen reagiert und wird es auch in Zukunft tun. Übrigens besteht in den dargestellten Sachverhalten innerhalb aller 16 Länder völlige Übereinstimmung - und ich betone auch ausdrücklich - über Parteigrenzen hinweg. Die von der Verbraucherschutzministerkonferenz am 7. September 2006 beschlossenen weiteren Verbesserungen bei der Durchführung der Lebensmittelüberwachung werden die vereinzelt zutage getretenen Schwachstellen beseitigen. Die Beschlüsse befinden sich in Thüringen überwiegend bereits in der Umsetzung oder sind längst selbstverständlich. Insofern gibt es keine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen einzuleiten, wie von der Linkspartei.PDS beantragt.

Bundesminister Seehofer hat vor wenigen Tagen nochmals seine Vorstellungen zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung in Deutschland geäußert. Dass vieles davon in Thüringen bereits auf den Weg gebracht ist, konnten Sie meinen Ausführungen entnehmen. Über einzelne Details wird noch zwischen Bund und Ländern zu sprechen sein. Grundsätzlich ist festzustellen, dass es nicht der Sicherheit der Verbraucher dient, wenn man eine höhere Anzahl von Kontrolleuren oder Kontrollen fordert. Vielmehr kommt es darauf an, das bestehende System effizient zu nutzen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten weiter zu vernetzen. Auf Qualität kommt es an, nicht auf Quantität. Das wird in Thüringen weiterhin so geschehen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wird die Aussprache zu diesem Bericht gewünscht? Für die SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und auch die Fraktion der Linkspartei.PDS, ich gehe davon aus, dass der Bericht zu dem Antrag der CDU und zu dem Punkt 2 aus dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS erfolgt ist und wir wären dann in der Aussprache zum Bericht und zu den weiteren Punkten der Entschließungsanträge.

Ich rufe als Ersten in dieser Aussprache auf für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Nothnagel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir heute das Thema mit dem hässlichen Namen „Gammelfleisch“ bereden und eigentlich die Sicherheit für die Verbraucher meinen, haben wir der CDU-Fraktion zu verdanken. Sie sind natürlich nicht die Ersten, wir von der Linkspartei.PDS laufen auch nicht wie die drei berühmten Affen durch die Gegend. Deswegen haben wir schon einmal in den zuständigen Ausschüssen, das heißt im Sozialausschuss und im Landwirtschaftsausschuss, die dementsprechenden Berichte eingefordert. Der Landwirtschaftsausschuss ist ja bekanntlich für die Fragen der Ernährung und des Verbraucherschutzes zuständig. Gefragt haben wir natürlich in erster Linie danach, wie die Sicherheit der Lebensmittelkette für die Verbraucher hier in Thüringen aussieht, und hier unterscheiden wir uns grundsätzlich von Ihrem Antrag, meine sehr verehrten Kollegen von der CDU-Fraktion. Darin ist nämlich von den Missständen in der Lebensmittelüberwachung in anderen Ländern die Rede und lediglich von den Auswirkungen hier auf Thüringen. Zugegeben, die Drucksache stammt noch aus der Zeit, bevor in Gotha die schlimmen Funde aufgetreten sind. Der Kelch hätte ja auch an uns vorbeigehen können, ist er aber nicht. Wir müssen dies nun leider zur Kenntnis nehmen und ich hoffe endlich, dass wir die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.

Die Linkspartei.PDS hat deshalb diesen Entschließungsantrag eingebracht, weil es uns in erster Linie um Folgendes geht:

1. um die konsequente Analyse der Ursachen für die aufgetretenen Schlampereien;

2. um strafrechtliche Konsequenzen dort, wo sie notwendig sind und

3. um die Schlussfolgerungen für die Politik und für die Wirtschaft.

Bei dem letzten Punkt sind wir, so glaube ich, an der wichtigsten Stelle. Es muss alles unternommen werden, dass solche Dinge, wie sie in Bayern aufgetreten sind, wo ja schon kriminelle Energie am Werke war, und auch hier in Thüringen, sprich Gotha, endlich der Vergangenheit angehören. Geredet worden ist nun wirklich genug. Für uns ist nicht erkennbar, dass nach dem Fleischskandal zum Jahreswechsel 2005/2006 die Sicherheit im Lebensmittelbereich tatsächlich besser geworden ist. Schon damals gab es in der Konsequenz einen 10-Punkte-Plan, den Bundesminister Seehofer - wohlgemerkt, er ist neben Landwirtschaft auch für Verbraucherschutz beim Bund zuständig - und die zuständigen Länderkollegen, wie auch Sie, Dr. Zeh, ausgehandelt hatten. In unserem Landwirtschaftsausschuss im April dieses Jahres haben wir dann nach der Umsetzung dieser 10 Punkte in Thüringen gefragt. Dazu ist uns vom Gesundheitsministerium auch sehr umfangreich und mit Sachkunde ein Bericht gegeben worden.

Es wurde auch darauf verwiesen, dass manche Dinge schon umgesetzt seien, andere noch nicht, und zwar insbesondere dort, wo noch gesetzlicher Regelbedarf besteht. Es wurde also angekündigt, dass Bund und Länder gemeinsam gewillt sind, dort Sicherheitslücken schließen zu wollen, wo sie immer noch vorhanden sind.

Ich greife einmal drei sehr wichtige Maßnahmen von den festgelegten 10 heraus. Es ging zum Beispiel:

1. um die Meldepflicht von Unternehmen, wenn sie nicht sichere Lebensmittel erhalten. Passiert ist anscheinend bis heute nichts, denn diese Forderung macht Herr Seehofer jetzt wieder auf anhand seines 13-Punkte-Plans.

2. Im Bericht war die Rede davon, dass es auch damals schon Umdeklarierungen von Fleisch gab, welches gar nicht für den menschlichen Verzehr geeignet war. Da hat man uns gesagt, dass die fachliche Diskussion zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen sei. Das Ergebnis ist heute, dass wieder in Bayern solche Umdeklarierungen erfolgt sind. Gemerkt hat es dann aber nicht mal die Kontrollbehörde, sondern es wurde per Zufall entdeckt. Auch in Thüringen soll Fleisch aufgetaucht sein, das zumindest unklar etikettiert wurde. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass wir uns auch dieser Frage und diesem Antrag stellen, indem wir ein landes-, bundes- und sogar europaweit einheitliches Etikettierungssystem fordern. Nur so ist der Weg der Lebensmittel wirklich nachvollziehbar, und zwar sozusagen vom Tier hin zum Teller.

3. Kühlhausüberprüfung: Uns wurde im Ausschuss gesagt, dies wäre in Thüringen kein Problem, da wir ohnehin wenige Kühlhäuser hier in Thüringen ha

ben. Früher sei eine wöchentliche Überprüfung vorgeschrieben gewesen, jetzt aber nicht. Das macht man jetzt risikoorientiert. Ich sage an dieser Stelle, da muss man aber auch das Risiko dementsprechend erkennen. Ich zitiere den Abteilungsleiter im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herrn Dr. Schütze, der im „Thüringenjournal“ vor Kurzem gesagt hat, dass in Kühlhäusern Kontrollen nur noch stichprobenartig möglich sind. Diese Kühlhäuser hier in Thüringen haben meist Größen von mehr als 1.000 m² und es ist eine vollständige Beprobung nur im Verdachtsfall möglich. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein solches Kühlhaus kann bis zu 250 t Fleisch lagern.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Landesregierung, hier bin ich wahrscheinlich an einem sehr sensiblen Punkt angelangt. Die Vermutung ist ja fast erdrückend, dass die Personaldecke für die sachkundigen Kontrollen einfach viel zu klein ist. Hier muss ich Ihnen, Herr Minister Dr. Zeh, zu Ihrem hier abgegebenen Bericht einfach widersprechen. Das TLLV in Bad Langensalza mit seinem Dezernat 23, welches für die Lebensmittelkontrolle und Fleischhygiene zuständig ist, ist mit sechs Vollzeitkräften für die normale Tagesarbeit besetzt. Zu dieser normalen Tagesarbeit gehören z.B. Betriebszulassungen, Widerspruchsbearbeitung, Statistik, Stellungnahmen, die Überprüfung der Lebensmittelkennzeichnung, um nur einige Punkte zu benennen. Das Beantworten von Verbraucheranfragen muss schon etwas stiefmütterlich geschehen, weil die Zeit dafür fehlt.

Im Falle Gotha müssen dann vier Leute nur für „Gammelfleisch“ arbeiten, dann ist doch klar, dass die Personaldecke zur Erfüllung dieser Vielfalt von Aufgaben viel zu dünn ist. An dieser Stelle ist die Landesregierung gefragt. Hier müssen Sie aktiv werden, denn wenn schnell und qualitativ hochwertig die Proben analysiert werden, können die anderen Verbraucherschutzmaßnahmen auch schnell greifen. Also, sehr verehrte Damen und Herren der Landesregierung, stehen Sie zu Ihren Worten und Versprechungen und sparen Sie bitte nicht an der falschen Stelle.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Was will ich damit sagen? Hier geht es nicht darum, die Kontrolleure an den Pranger zu stellen - im Gegenteil. Wir sind uns sicher, dass deren Arbeit sehr fachkundig durchgeführt wird. Aber Sicherheit für Lebensmittel und Verbraucher wird dann sträflich vernachlässigt, weil die Landesregierung bei ihrer sogenannten Behördenreform nichts anderes im Kopf hat, als dringend benötigtes Personal abzubauen und das Personal, das dann noch arbeiten darf, rotiert bis zum Umfallen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir wissen alle, dass das nicht der einzige Bereich ist. Die Lebensmittelkontrolleure in den Landkreisen und den kreisfreien Städten betrifft dies ebenso. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, ändern Sie doch bitte den Schlüssel, nach dem Sie die Kontrolleure in dem kommunalisierten Bereich einsetzen. Ich glaube nicht, dass es unbedingt die Bevölkerungszahl ist, die für die örtlichen Gegebenheiten hier in Thüringen überall das Maß der Dinge sein kann. Ich glaube, dadurch entsteht eine ungerechte Verteilung von Lebensmittelkontrolleuren innerhalb von Thüringen

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

und das Gleichgewicht zwischen Stadt und Land ist nicht gegeben. Deswegen haben wir diesem Punkt die oberste Priorität gegeben bei unserem Forderungskatalog im Entschließungsantrag. Denn Herr Seehofer und seine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern können ja dann beim nächsten Fund von Gammelfleisch oder Ähnlichem einen 25-Punkte-Plan aufstellen unter dem Motto „Wer bietet mehr?“

Noch einmal: Es kann nicht sein, dass anlässlich jedes Skandals in der Lebensmittelbranche dieselben Absichten aufgeschrieben werden, sondern dass die aufgeschriebenen nun endlich auch mal in die Praxis umgesetzt werden; das ist mehr als überfällig. Da reicht es nach unserer Überzeugung bei Weitem nicht, an die Vernunft der Unternehmer zu appellieren. Hier möchte ich mal Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Juckenack zitieren - Frau Präsidentin, ich zitiere aus der TLZ vom 26. September: Prof. Juckenack findet einen Begleitschutz für jedes Stück Fleisch vom Stall bis auf den Teller nicht sehr sinnvoll. Vielmehr müsse der Handel im eigenen Interesse alle Kontrollmechanismen aufbieten, um dauerhaften Schaden abzuwenden.

Da frage ich: Geht es denn wirklich um das Eigeninteresse des Handels oder geht es um die Vorsorge der Gesellschaft für die Bürger, dass sie nicht laufend verunsichert werden, nur wenn sie im Supermarkt Fleisch einkaufen? Ich rede bewusst von der gesellschaftlichen Verantwortung der Verbraucher und das sind auch wir. Das sind auch wir hier alle in diesem Saal. Er muss doch einfach darauf vertrauen können, dass er unbedenkliche Lebensmittel konsumiert. Aktuell möchte ich nur -

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD)

ja, Kumarin und Zimt und Zimtsterne stinken leider nicht und sind trotzdem gefährlich. Die Geschichte mit dem Gen-Reis möchte ich auch einfach noch erwähnen. Das sind alles solche Punkte, die man hier mit...

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

In unseren Regalen haben wir den Gen-Reis aber gefunden. Genauso wie jeder, der ein Auto kauft, sicher sein muss, dass ihm nicht auf der Autobahn die Räder um die Ohren fliegen -

(Zwischenruf aus dem Hause)

sicher, aber dafür gibt es ja auch eine Sicherheitsgewähr. Und wie sieht das bei Lebensmitteln aus?

Deshalb, sehr geehrte Abgeordnete, haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht. Wir haben unter 1. auch nur das aufgeschrieben, was die Bundes- und Landesregierung mit dem 13-Punkte-Plan so unterschrieben haben. Insofern kann es doch nur selbstverständlich sein, dass jeder in diesem Haus wenigstens diesem Punkt zustimmt.

Zu Punkt 2 unseres Antrags, zum Verbraucherinformationsgesetz, wird sich die SPD-Fraktion sicherlich noch ausgiebig positionieren. Aber das, was im Entschließungsantrag nachzulesen ist, hier merkt man schon, dass Frau Becker durch die große Koalition im Bund eine etwas eingeschränkte Sicht auf den Verbraucherschutz hat.

(Unruhe bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das müssen wir auswerten.)

Das können wir auch gern auswerten. Der beruhigt natürlich die, die nach dem Motto verfahren: „Es ist ja besser, den Spatz in der Hand zu haben als die Taube auf dem Dach.“ Das mag schon sein, aber bei diesem Verbraucherinformationsgesetz bedarf es noch einiger Nachbesserungen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Der Entschließungsantrag der SPD kann aber trotzdem unsere Zustimmung finden. Etwas enttäuschend finden wir allerdings, dass die SPD Sicherheitsfragen nur am Gesetz festmacht. Es wäre doch schon viel erreicht, wenn alle gesetzlichen Bestimmungen, die es ohnehin schon gibt, und die Ordnungs- und Strafmaßnahmen ausgeschöpft werden. Erinnern möchte ich nur an die seit 1. Januar dieses Jahres geltenden verschärften Anordnungen an die Kontrolle der Lebensmittel und Futtermittelsicherheit mit dem sogenannten Hygienepakt. Das ist EU-Recht, was einfach nur angewendet werden muss.

Zum dritten Punkt - die jährliche Berichterstattung: Hier hätten wir eigentlich nur die Begründung des CDU-Antrags nehmen können. Denn demnach sieht

die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag im Interesse der Sicherheit für die Bevölkerung die Notwendigkeit, dass der Landtag über Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert wird. Genau das finden wir auch. Daher der dritte Punkt, wonach die Landesregierung einmal im Jahr über die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Verbraucher berichten soll. Das wäre für die Landesregierung gar kein zusätzlicher Aufwand. Der Lebensmittelbericht wird ohnehin jährlich für die Öffentlichkeit erstellt, nur merkt es meistens kaum jemand. Deshalb könnte hier im Plenum der zuständige Minister wirklich glaubhaft darstellen, wie topp Thüringen bei der Lebensmittelsicherheit ist.

Zum Schluss: Dieser Bericht sollte auch die Probleme, die im laufenden Jahr beim Verbraucherschutz auftreten, aufgreifen. Hierbei meine ich z.B. das Fehlen von optimalen Beprobungsverfahren oder von Techniken und Geräten. Bewusst möchten wir anregen, dass auch in Thüringen in diesem Bericht einmal Positives aus Thüringen gesagt wird. Denn wir sind davon überzeugt, dass die übergroße Zahl der Menschen, die in der langen Kette der Lebensmittelherstellung und des Handels beteiligt sind, hervorragende Arbeit leistet. Schlimm ist, dass aber Einzelbeispiele das ganze Image der Ernährungsindustrie in Thüringen beschädigen können. Weil wir das als Linkspartei.PDS möchten, dass dies ein Ende hat, bitte ich darum, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Becker zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist alles eine Frage der Zeit. Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich das Gammelfleisch auch nach Thüringen einschleicht oder dass wir es selber bei uns finden. Der Tag war der 13.09., wo uns das offiziell mitgeteilt wurde. Herr Minister Dr. Zeh hat diesen Tag ja vorhin in seinem Bericht nicht genannt; das hätte ich doch gern einmal bestätigt bekommen, dass es auch dieser Tag war. Nichtsdestotrotz, Herr Nothnagel hat schon darauf hingewiesen, der Antrag der CDU-Fraktion war vom 13.09., da war noch nicht bekannt, dass wir im Kühlhaus oder in der SB-Union in Gotha auch fündig werden sollten. Nichtsdestotrotz ist es richtig, dass wir dieses Thema auch im Landtag behandeln, und ich halte es für richtig, dass wir uns die Zeit nehmen und über Lebensmittelsicherheit in Thüringen reden. Der 13.09. - da ist in Thüringen das Gammelfleisch angekommen. Es war vielleicht - das soll ein bisschen ironisch gemeint sein

- die richtige Zeit. Denn bis dahin habe ich in dieser Landesregierung nur Abwägungen zum Verbraucherinformationsgesetz bekommen. Ja, wir könnten ja vielleicht und wir müssten da noch einmal darüber nachdenken und der Schutz der Unternehmen wäre doch ganz wichtig und es ist uns doch noch nicht weit genug, der Schutz der Unternehmen in diesem Gesetz - fünf Jahre lang ging das so. Der erste Entwurf wurde 2001 von der rot-grünen Bundesregierung eingebracht und Gott sei Dank, muss ich dann sagen, war zu dieser Zeit, als das Gammelfleisch in Bayern und Thüringen jetzt aktuell war, ein Herr Minister Seehofer Verbraucherschutzminister und nicht mehr Frau Künast, weil die Herren und Damen der CDU- und CSU-Fraktion ja sonst weiter auf Blockade gespielt hätten, aber so mussten sie ja wohl oder übel die Kröte schlucken und dem Verbraucherinformationsgesetz zustimmen.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Wo nehmen Sie das her?)