Im Übrigen ist das auch so ein Wahnsinnsaufwand, der die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben würde. Ich denke, dort sollte nach einer anderen Lösung gesucht werden. Im Übrigen fand ich es einen sehr guten Ansatz, dass die Erhebung der Elternbeiträge über die Schule gelaufen ist und dass die Schule selbst auch einen Nutzen daraus ziehen konnte. Nur Bayern als anderes Bundesland geht einen ähnlichen Weg. Das dient ja auch dazu, dass die Mittel effektiv eingesetzt werden, dass Schulen einen Anreiz daraus ziehen können, und dient auch der Eigenverantwortung von Schule. Dazu sei anzumerken: Die Lehrer, verschiedene Lehrer - einzelne - haben ja auch geklagt gegen diesen angeblichen Mehraufwand, den sie betreiben mussten. Sie sind vor Gericht unterlegen. So viel sei dazu noch gesagt.
Ich denke, dass das im Ausschuss auch noch mal behandelt wird und dass wir nach Berichterstattung durch das Kultusministerium auch zu einer zügigen und vernünftigen Lösung gelangen können.
Den Schulen stand damit ein Budget zur Verfügung und sie konnten selbst bestimmen, wie sie Lernmittel
beschaffen, und hatten im Ergebnis in der letzten Zeit jetzt mehr Geld zur Verfügung als in den Jahren davor.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tatsachen liegen auf der Hand. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat am 25. September, am Montag dieser Woche, die Erste Änderungsverordnung der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung vom 4. Mai 2005 für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Rande sei erwähnt, das Urteil musste so nicht erwartet werden. Die Klägerin hatte zunächst vorläufigen Rechtsschutz begehrt und diesen nicht erhalten. Jedoch hat das Kultusministerium nach der Urteilsverkündung sofort gehandelt. In einer Pressemitteilung vom 26. September wurde über das Urteil informiert. In einer weiteren Pressemitteilung und in einem Schreiben an die Schulämter am 27. September haben wir erklärt, bis zur Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung - voraussichtlich Anfang November -, die Grundlage für weitere Entscheidungen sein wird, das bisherige Verfahren der Beteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler an den Kosten der Lernmittelbereitstellung auszusetzen.
Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wird dann auch über die Frage möglicher Ansprüche von Eltern und volljährigen Schülern zu entscheiden sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt - dies möchte ich an dieser Stelle auch einmal der Öffentlichkeit gegenüber deutlich machen - ist es nicht notwendig, dass sich Eltern einzeln an Schulen, Schulämter oder das Kultusministerium wenden. Ob und welche Ansprüche bestehen, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die ersten Konsequenzen hat das Kultusministerium bereits gezogen. Von den Eltern und volljährigen Schülern werden ab sofort keine Beiträge in Form der Lernmittelpauschale mehr gefordert. Gegenüber jenen, die sich in der Vergangenheit zwar zur Lern
mittelbereitstellung angemeldet, aber nicht gezahlt haben, werden vorläufig keine Leistungsbescheide mehr erlassen. Der Vollzug der bereits erlassenen Leistungsbescheide wird ausgesetzt. Zur Vermeidung von gegebenenfalls anlaufenden Vollstreckungsmaßnahmen werden umgehend Änderungsanordnungen vom Schulamt für die Staatskassen erstellt.
Die Schulen, die die Lernmittelpauschalen von den Eltern bzw. volljährigen Schülern noch nicht oder nicht vollständig vereinnahmt haben, werden gebeten, umgehend ihren finanziellen Fehlbedarf an das Thüringer Kultusministerium zu melden. Hierzu wird den Staatlichen Schulämtern ein besonderer Vordruck übersandt, den die betroffenen Schulen anfordern können. Im Übrigen wird der Landeszuschuss, soweit noch nicht geschehen, an die Schulen in gewohnter Weise durch das Kultusministerium ausgereicht. In diesem Schuljahr können die Schulen über das volle Budget für die Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln verfügen. Dafür wird das Kultusministerium Sorge tragen. Das heißt, pro Schüler der Klassenstufe 1 erhält jede Schule 35 €, für die Klassenstufen 2 bis 4 sind es 22,50 €, ab Klassenstufe 5 erhalten Schulen 45 € pro Schüler. Das Schulamt informiert die Schulen über das Verfahren.
Falsch, meine Damen und Herren, ist der letzte Satz in der Begründung des beratenen Antrags, wonach das Vorhaben, die Eltern weiterhin an den Kosten der Lernmittel zu beteiligen, gesetzeswidrig sei, denn grundsätzlich hat das Gericht keine Bedenken gegen eine Beteiligung von Eltern und volljährigen Schülern an den Kosten der Lernmittel geäußert. Allerdings wurde die gewählte Form einer Sonderabgabe verworfen. Es geht also nicht um das Ob, sondern um das Wie. Die Beteiligung in Form einer Gebühr erscheint aus der Sicht des Gerichts dagegen möglich. Gebühren allerdings müssen als Einnahmen im Landeshaushalt etatisiert werden, was für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 nicht erfolgt ist.
Gestern hat Frau Abgeordnete Klaubert hier erklärt, die Eltern mussten für zwei Jahre dieses Schulbuchgeld entrichten - ich zitiere wörtlich -, „obwohl bereits im vergangenen Jahr wiederum deutlich wurde, dass die Rechtmäßigkeit dieser Gebühr nicht gegeben ist“. Da sind gleich zwei Dinge unkorrekt: Erstens wurde erst jetzt und nicht schon im vergangenen Jahr vom OVG über die Rechtmäßigkeit entschieden und zweitens wäre eine Gebühr, von der Frau Dr. Klaubert sprach, hätte der Verordnungsgeber diese Form gewählt, möglicherweise sogar zulässig gewesen. Ich denke, wir sollten diese Fakten einfach klarstellend zur Kenntnis nehmen.
Im Übrigen gilt, was ich hier schon einmal gesagt habe, in der Thüringer Verfassung ist in Artikel 24 Abs. 3 zu lesen: „Der Unterricht an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Finanzierung von Lehr- und Lernmitteln regelt das Gesetz.“ Das heißt also, die Verfassung garantiert keine uneingeschränkte Kostenfreiheit von Lehr- und Lernmitteln, sondern weist die Regelung dem Gesetzgeber zu. Herr Kollege Emde hat schon deutlich gemacht, dass die meisten Bundesländer eine Eigenbeteiligung der Eltern und volljährigen Schüler an den Kosten der Lernmittel haben, wenn auch in unterschiedlichen Varianten. Der gewünschte Bericht wird Ihnen so schnell wie möglich zugehen. Vielen Dank. Es gab eine Frage.
Herr Minister Goebel, war es Ihnen, Ihrem Hause bekannt oder gar durch Sie veranlasst, dass noch fünf Tage vor dem OVG-Urteil, durch das Schulamt Erfurt veranlasst, viele Pfändungen durchgesetzt wurden?
Wenn das alles richtig ist, diese stattgefundenen Zwangsvollstreckungen, die eine Schufa-Eintragung nach sich ziehen, wie wollen Sie damit umgehen? Was wollen Sie veranlassen, dass den Familien mindestens diese Schufa-Eintragung gestrichen wird? Denn das ist ja die Folge Ihrer bisherigen Regelung, die ja durch das Gericht nicht bestätigt wurde.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Ich muss jetzt einmal fragen: Wird die Ausschussüberweisung beantragt? Bitte, Herr Abgeordneter Schröter.
Danke. Dann stimmen wir über diese Ausschussüberweisung ab. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Ist das eine Gegenstimme? Nein, keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist dieser Antrag in Drucksache 4/2322 an den Bildungsausschuss überwiesen.
Wir kommen nun, ich denke, als letzten Tagesordnungspunkt in dieser Plenarsitzung zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 17 und 22
Auswirkungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsge- setzes auf Familien, Kommu- nen, Träger und Personal Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2229 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2329 -
Stand der Umsetzung des Thü- ringer Familienfördergesetzes Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2278 -
Ich habe keine Hinweise darauf, dass die beiden Fraktionen ihre Anträge begründen möchten. Dann kommen wir zur gemeinsamen Aussprache zu den beiden Anträgen und ich rufe als Erstes zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Emde auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier ist es ganz sicherlich so, dass den Antragstellern klar ist, dass für die Anträge in Drucksachen 4/2229 und 4/2278 kein Sofortbericht möglich ist. Wir selbst als Gesetzgeber haben ja eine Unterrichtungsklausel ins Gesetz hineingeschrieben, § 23, und der sagt aus, dass die Landesregierung jährlich die Daten und Kosten erhebt, und die Landesregierung unterrichtet den Thüringer Landtag über die entstehenden Kosten und über die Erfahrungen mit den Regelungen dieses Gesetzes. Dass dies solide mit den Zahlen von diesem Jahr - und das Gesetz gilt ja erst ab diesem Jahr - dann erst im Frühjahr nächs
ten Jahres möglich ist, leuchtet jedem ein und liegt ganz klar auf der Hand, so dass eine Berichterstattung frühestens ab Mai nächsten Jahres überhaupt möglich ist. Und da es Gesetz ist, wird sich die Landesregierung auch daran halten.
Ich will aber schwerpunktmäßig noch etwas sagen zu dem Entschließungsantrag „gebührenfreier Kindergarten“ - so kürze ich es einmal ab. Da kommt a) die Forderung, die Landesförderung erhöhen, und b), Kommunen mit Landesmitteln in die Lage versetzen, den Kindergartenbesuch kostenlos zu machen, und das beginnend mit dem letzten Kindergartenjahr.
Zum Thema „Landesförderung“, Herr Höhn, also insgesamt muss ich ja sagen, was hier in diesen zwei Tagen wieder abläuft, erst Generaldebatte, die Fraktionsvorsitzenden und Haushaltssprecher der Fraktionen tragen vor, Haushaltslage ganz schlimm, müssen nur noch sparen, müssen eindampfen. Und dann höre ich verschiedene Diskussionen über Innen, Kultur, Schule etc. und alle schreien wieder von SPD und PDS: Mehr Geld, mehr Geld, mehr Geld ausgeben. Na, wie das zusammenpasst, erschließt sich mir überhaupt nicht. Und Landesförderung, Herr Höhn, im Kindertagesstättengesetz, sage ich erstens, die Festbetragsförderung ist eine gute Lösung, weil sie gerecht ist, weil sie einfach ist und weil sie zur Sparsamkeit anregend ist. Im Übrigen, die Förderung des Freistaats Thüringen entspricht der anderer neuer Bundesländer und liegt bei ca. einem Drittel der durchschnittlichen Kosten eines Kindertagesstättenplatzes.
Dann zu dem Punkt, Kommunen mit Landesmitteln in die Lage versetzen, den Kindergartenbesuch schrittweise kostenlos zu machen: Nun, ich will mal allen, die so eine Forderung, ob mit Antrag oder in den Medien oder wo auch immer, aufstellen, ein ehrliches Anliegen unterstellen und auch einen fachlich fundierten Hintergrund unterstellen. Deswegen will ich auch ein paar Gegenargumente nennen. Nach der gestern von allen drei Fraktionen festgestellten schlechten Finanzlage muss doch zuallererst einmal erreicht werden, dass Entschuldung da ist, dass wir wieder ohne Neuverschuldung auskommen. Erst dann kann man ehrlicherweise über Mehrausgaben reden. Auch das Argument, man sollte es doch den Kommunen freistellen, ob sie Elternbeiträge erheben oder nicht, kann ich so nicht gelten lassen, denn am Ende ist es ja so, dass die Thüringer Kommunen sehr, sehr stark von den Landesförderungen leben. Am Ende würde also wieder Landesgeld ausgegeben, das so nicht vorhanden ist.
Welche fachlichen oder inhaltlichen Gründe gibt es für eine solche Forderung? Da sehe ich zwei Dinge: Erstens, es könnte ein Beitrag zur Familienförderung sein. Da muss ich aber wieder fragen: Sollte man
dann nicht bei den jüngsten Kindern anfangen, warum fängt man dann in dem Jahr vor dem Schulbeginn an? Das erschließt sich mir nicht. Und sollte es ein Beitrag zur Förderung des Kindes sein oder zur Schulvorbereitung eines Kindes, dazu ist zu sagen: Fast jedes Kind in Thüringen besucht im letzten Jahr den Kindergarten, und das trotz Elternbeiträgen.
In Finnland gibt es auch keine anderen Regelungen als in Thüringen. In Schweden wird erst mit sieben Jahren eingeschult und die Kinder lernen dort wesentlich schneller lesen und schreiben als Kinder in deutschen Schulen. Ich nenne diese beiden Staaten, weil es hier immer heißt, dass sie als Vorreiter für gute Bildung herhalten müssen.
97 Kinder in Thüringen von 100 besuchten den Kindergarten im letzten Jahr; drei besuchen ihn nicht. Es hat noch keiner nachgewiesen, dass es gerade die drei Kinder sind, die Entwicklungsdefizite haben oder durch Schwierigkeiten beim Lernen in der Grundschule auffallen. Das kann also auch nicht der Grund sein. Und ich stelle die Frage: Was würde denn nun besser werden mit einer solchen Regelung? Für mich ist es so, dass Elternbeiträge durchaus auch ein Faktor sein können zur Weiterentwicklung der Qualität von Bildung und Betreuung in Kindergärten, nämlich dann, wenn Eltern zunehmend das Angebot hinterfragen, weil sie wissen wollen, was mit ihren Elternbeiträgen geschieht. Wichtig ist dabei die Transparenz der Kosten einer Kindertagesstätte und genau die ist mit der Gesetzesnovelle auch hergestellt, was bisher nicht so war. Ich sage, wenn man Geld übrig hätte, dann sollte man es meines Erachtens zuallererst in die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung stecken. Darunter verstehe ich u.a. ein größeres Zeitbudget für Erzieherinnen für Vorbereitung und Nachbereitung, für Fortbildungen, für Elternarbeit. Darunter verstehe ich ein schlüssiges Fortbildungssystem, eine stärkere Fachaufsicht, die die interne und externe Evaluation von Kindergärten unterstützt, und ein erweitertes Unterstützungssystem.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Emde, so lange will ich nicht warten, bis das Land Thüringen entschuldet ist, dass
für Kinder im Bildungsbereich und auch im frühkindlichen Bildungsbereich irgendetwas getan wird. Ich denke, so lange können wir da nicht warten.
Seitdem die Landesregierung ein neues Familienfördergesetz angekündigt hat, streiten sich die Geister darüber, ob es fortschrittlich oder rückwärtsgewandt ist, ob es lediglich den Realitäten oder weniger gewordenen Kindern angepasst wird oder ob Kinder ausgegrenzt werden, ob die Auswirkungen gut oder schlecht sind.
Herr Ministerpräsident Althaus betont immer wieder gern, dass Thüringen ein kinder- und familienfreundliches Land sei. Es sei an dieser Stelle noch mal an die Pressekonferenz vom 13. September 2005 erinnert. Hier betonte er, ich zitiere: „Deshalb schaffen wir den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr und deshalb unterstützen wir die Kommunen, dass sie auch für unter zweijährige Kinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot machen können.“ Deshalb verstehe ich nicht, weshalb Sie uns nun Ihre Erfolge nicht im Plenum präsentieren. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die Fakten einfach eine andere Sprache sprechen, und diese lassen sich mit Sicherheit in keine Erfolgsbilanz einordnen.