Die Rede ist mir bekannt, ich habe das nicht unter „Hinweise und Kritiken“ gebucht, denn normalerweise werden diese direkt ins Haus getragen, aber auch solches ist natürlich aufgenommen. Ich habe es nur nicht unter „Kritik und Anregung“ gebucht, denn das haben wir schon längst vorbereitet gehabt. Inzwischen ist es auch durchgeführt. Drei Richter konnten wir ernennen, die zum dauernden Wechsel bereit waren.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit folgt die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2214.
Regionale Medien haben ausführlich über die erfolgreiche Klage der Thüringer Rosa-Luxemburg-Stiftung gegen den Freistaat Thüringen vor dem Verwaltungsgericht Gera berichtet. Das Vorgehen der Thüringer Landesregierung bei der Förderung politischer Bildungsarbeit der parteinahen Stiftungen wurde als rechtswidrig eingestuft und der Landesregierung ist eine Neuverteilung der Mittel aufgegeben, die Stärkeverhältnisse bzw. reale Kräfteverhältnisse der Parteien bzw. politischen Grundströmungen in Thüringen entsprechend berücksichtigt. Gegen diesen Beschluss wurde keine Berufung zugelassen. Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Landesregierung mittlerweile beim Oberverwaltungsgericht Weimar Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.
1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Auffassung des Gerichts, dass sich die Förderung parteinaher politischer Stiftungen aus Landesmitteln in erster Linie an den Stärkeverhältnissen der betreffenden Parteien im jeweiligen Bundesland orientieren muss?
2. Wie schätzt die Landesregierung die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens ein, sofern das Oberverwaltungsgericht Weimar die Berufung zuließe?
3. Erwägt die Landesregierung gegebenenfalls die Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, um ihre mit der Praxis in den 15 anderen deutschen Bundesländern kollidierende Rechtsauffassung zur
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung stimmt mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Gera in den aktuellen Urteilen überein, soweit es feststellt, dass bei der Vergabe von Zuwendungen eine große Gestaltungsfreiheit bestehe. Das Gericht gesteht selbst zu, dass es nicht prüfen könne, ob die gerechteste, zweckmäßigste oder vernünftigste Regelung bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen wurde. Vor diesem Hintergrund dieses weiten Gestaltungsspielraums ist es nicht nachvollziehbar, warum der vom Thüringer Haushaltsgesetzgeber gewählte Verteilungsmaßstab willkürlich sein soll. Im Übrigen, Herr Dr. Hahnemann, hat das Gericht nicht ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass sich die Förderung parteinaher Stiftungen aus Landesmitteln in erster Linie an den Stärkeverhältnissen der betroffenen Parteien im jeweiligen Bundesland orientieren müsse. Eine Vorwegnahme der Entscheidung der Verwaltung wäre auch unangemessen gewesen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat die Zulassung der Berufung beantragt, weil ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des betreffenden Urteils des Verwaltungsgerichts Gera bestehen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung wird je nach Verfahrensstand immer eingehend prüfen, inwieweit weitergehende rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die in Thüringen ausgeübte Förderpraxis steht im Übrigen nicht im Widerspruch zu derjenigen in allen anderen Ländern. Tatsächlich legen auch andere Länder bei der Förderung politischer Stiftungen einen Verteilungsmaßstab zugrunde, der im Wesentlichen der in Thüringen praktizierten Verfahrensweise entspricht.
Frau Ministerin, jetzt an dieser Stelle einmal ganz ehrlich gefragt: Meinen Sie nicht, dass es angesichts der Risiken des weiteren Verlusts von Steuermitteln über gerichtliche Verfahren, dass es angesichts auch des langjährigen Streits nicht endlich an der Zeit und auch im Rahmen Ihrer Möglichkeiten wäre, eine für alle Seiten akzeptable und in der Zukunft auch respektable Lösung zu finden?
Herr Huster, wir haben einen Antrag gestellt auf Zulassung der Berufung. Wir werden dort unsere Argumente darlegen und haben das auch schon zugeleitet. Herr Huster, der Haushaltsgesetzgeber, nicht das Finanzministerium bestimmt, wie die Verteilung ist. Sie wissen ganz genau, es waren verbindliche Regeln im Haushaltsgesetz. Der Landesgesetzgeber, der Haushaltsgesetzgeber bestimmt die Verteilung und dieser ist frei, den Verteilungsschlüssel festzulegen.
Danke, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, Sie haben dargelegt, dass die Verteilung nach Regeln erfolgt, die der Gesetzgeber aufgestellt hat. Können Sie diese Regeln mal kurz beschreiben? Mir ist als Mitglied des Haushaltsausschusses nicht bekannt, dass irgendwelche Regelungen formuliert wurden, sondern im Haushalt stehen Zahlen. Bitte erläutern Sie mal, was Sie damit meinen, dass der Haushaltsgesetzgeber, also der Landtag, Regeln zur Verteilung der Landesmittel an die politischen Stiftungen in Thüringen aufgestellt hat.
Der Haushaltsgesetzgeber hat mit der Verbindlichmachung der Aufteilung geregelt, wie die Aufteilung zu machen ist.
Gibt es weitere Nachfragen? Die hätte jetzt nur noch der Fragesteller. Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kalich, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2223.
Im Bereich der A 9, Abfahrt Bad Lobenstein, ist die Verlängerung der Ausbaustrecke der Bundesstraße 90 in Richtung Hirschberg/Gefell bis zur Bundesstraße 2 geplant.
1. Welcher Stand der Planungen zum Ausbau der benannten Strecke ist derzeit erreicht und wann ist mit dem Ausbaubeginn zu rechnen?
2. Inwieweit ist der Landesregierung eine Kaufabsicht der Eisenbahnstrecke Schönberg-Hirschberg bekannt und welchen Einfluss hätte eine solche Kaufabsicht auf den beabsichtigten Ausbau der B 90?
3. Welche Veränderungen des Straßenverlaufs der B 90 sind bei einem möglichen Neubau für die Ortsanbindung Göttengrün geplant?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die technischen Entwurfsunterlagen für den Neubau der Bundesstraße B 90 von der Bundesautobahn A 9 bis Gefell werden derzeit erstellt. Es ist vorgesehen im Jahr 2007 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Beim derzeitigen Vorbereitungsstand sind Aussagen zu einem Baubeginn noch nicht möglich.
Zu Frage 2: Relevant für den Neubau der B 90 ist nur der bereits im Jahr 2000 stillgelegte Teilabschnitt zwischen dem Sägewerk Gefell, Göttengrün und Hirschberg. Für diesen Streckenabschnitt sind keine Kaufabsichten oder andere Interessen zum Weiterbetrieb der Eisenbahnstrecke bekannt.
Zu Frage 3: Die Verbindung von Göttengrün zur jetzigen Bundesstraße B 90 soll auf Wunsch der Gemeinde zurückgebaut werden. Es ist beabsichtigt, Göttengrün über die Bundesstraße B 2 anzuschließen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Es folgt die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/2225.
Das Wirtschaftsleben im Mittelzentrum ZeulenrodaTriebes ist wesentlich geprägt von mittelständischen Unternehmen, die mit Kunden aus dem gesamtdeutschen Raum verkehren. Touristische Einrichtungen und ein qualitätszertifizierter Wanderweg leben von Gästen aus ganz Deutschland. Seit der Fertigstellung der neuen Autobahnabfahrt (A 9) Triptis ist die Stadt Zeulenroda-Triebes nur noch für Einheimische über Umwege oder Irrwege mit dem Auto erreichbar. Die vorhandenen Umleitungen sind zum Teil für Ortsunkundige selbst nicht nachvollziehbar. Trotz Interventionen von verschiedener Stelle gibt es bisher keine Abhilfe. Unternehmer erwägen derzeit, Grundstücke zwecks Aufstellung von Schildern zu erwerben. Kommunen wollen fehlende Straßenschilder durch Plakate ergänzen. Die Ausschilderung an der Abfahrt Triptis weist Greiz als Fernziel aus. Der Verkehr mit Fahrtziel Greiz nutzt jedoch die Abfahrt Triptis nicht, da Greiz nur mit Umwegkilometern zu erreichen ist. Keiner der Entscheidungsträger möchte diesen Fehler im Nachhinein eingestehen und diesen Zustand ändern, obwohl die Stadt Zeulenroda seine Ausschilderung in der Anhörungsphase beantragt hat.
2. Wann und wie wird Zeulenroda-Triebes von der Autobahn A 9 bei Triptis kommend auf der B 281 und fortführend zur B 2 ausgeschildert?
3. Wie kann eine weiterführende und durchgehende Beschilderung auf Landesstraßen und in den Ortslagen Triptis und Auma gesichert werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Emde, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Ziel Zeulenroda-Triebes wird an der Anschlussstelle Schleiz ausgeschildert. Eine Ausschilderung an der Anschlussstelle Triptis ist nicht vorgesehen, weil an der Anschlussstelle Schleiz über die Bundesstraße B 94 eine direkte und insbesondere für den Schwerlastverkehr leistungsfähige Verbindung nach Zeulenroda-Triebes vorhanden ist.
Zu Frage 2: Zeulenroda-Triebes ist ab dem Abzweig der Bundesstraße B 2 neu, von der Bundesstraße B 281 neu, das ist der Kreis Mittelpöllnitz, über die Bundesstraße B 2 und die Landesstraße 10 87 kontinuierlich bis zum Ziel ausgeschildert.
Zu Frage 3: Eine Ausschilderung in der Ortslage Triptis ist auf der Grundlage des abgestimmten Fernzielplans nicht vorgesehen; bezüglich der Ortslage Auma, siehe die Antwort zu Frage 2.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Panse in Drucksache 4/2237 auf.
Nach Information des „Freien Wortes“ vom 4. September 2006 haben 1,3 Millionen Versicherte in den neuen Ländern ihr Rentenkonto nicht geklärt. Für eine Kontenklärung sind unter Umständen auch Lohnunterlagen aus Zeiten der ehemaligen DDR nötig. Für die in zentralen Dokumentenstellen archivierten Unterlagen endet am 31. Dezember 2006 die Aufbewahrungspflicht.