3. In welcher Höhe sind nach dem Kabinettsbeschluss die neuen Finanzmittel für 2006 und 2007 für die gewerbliche Wirtschaft und die wirtschaftsnahe Infrastruktur neu festgelegt?
4. Welche Abstimmungen mit der Landesregierung zu dieser Mittelreduzierung haben wann stattgefunden und welchen Standpunkt hat die Landesregierung dabei vertreten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In der Anmeldung des Landes Thüringen zum Teil III des 35. GA-Rahmenplans wurden für die gewerbliche Wirtschaft für das Jahr 2006 Mittel in Höhe von insgesamt 152,701 Mio. € ausgewiesen. Von diesen Mitteln entfallen auf die GA-Normalförderung 100,863 Mio. € und auf den EFRE 51,838 Mio. €. Für das Jahr 2007 wurden insgesamt 151,721 Mio. € für Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft angemeldet. Von diesen Mitteln entfallen auf die GA-Normalförderung 129,42 Mio. €, auf den EFRE 22,301 Mio. €.
Zu Frage 2: In der Anmeldung des Landes Thüringen zum Teil III des 35. GA-Rahmenplans wurden für Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur für das Jahr 2006 insgesamt 96,265 Mio. € angemeldet. Davon entfallen auf die GA-Normalförderung 64,085 Mio. € und auf den EFRE 32,180 Mio. €. Für das Jahr 2007 sind für Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur insgesamt 54,812 Mio. € angemeldet. Davon entfallen auf die GA-Normalförderung 54,212 Mio. € und auf den EFRE 0,6 Mio. €.
Zu Frage 3: Hinsichtlich der Bereitstellung von GABarmitteln im Haushaltsjahr 2006 hat der zitierte Beschluss des Bundeskabinetts keine Bedeutung, da deren Bereitstellung auf in den Vorjahren eingegangenen Rechtsverpflichtungen basiert. Der Beschluss des Bundeskabinetts betrifft vielmehr den Entwurf des Bundeshaushalts 2007 und umfasst damit die Barmittelausstattung 2007 sowie den im Jahr 2007 vorgesehenen Rahmen an Verpflichtungsermächtigungen zulasten der Jahre 2008 bis 2010. Allerdings wurden bereits die nationalen Verpflichtungsermächtigungen 2006 zulasten des Jahres 2007 von ursprünglich 50,752 Mio. € auf 24,374 Mio. € reduziert, um entsprechend den Festlegungen des Koalitionsvertrags einen Beitrag der GA zur Konsolidierung des Bundeshaushalts in Höhe von insgesamt 100 Mio. € für das Jahr 2007 zu erbringen. Deshalb ergibt sich ein entsprechend verminderter GA-Baransatz im Jahre 2007. Die Aufteilung dieser Mittel im Jahre 2007 zwischen der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur richtet sich nach den zum Jahresende eingegangenen Rechtsverpflichtungen und kann deshalb im Moment noch nicht beziffert werden.
Zu Frage 4: Nachdem der Bund seinen aus der GA zu erbringenden Konsolidierungsbeitrag für das Jahr 2007 zunächst komplett auf die Mittelausstattung in den alten Ländern umgelegt hatte, haben die alten Länder ihre Zustimmung zur Verlängerung der Investitionszulage in den neuen Ländern davon abhängig gemacht, dass auch die neuen Länder einen Teil dieses Konsolidierungsbeitrags tragen. Die Einschnitte in der GA waren mithin der Preis für die Verlängerung der Gewährung der Investitionszulage im Jahre 2007 in den neuen Ländern. Diese Abstimmung erfolgte auf der Sitzung des GA-Planungsausschusses am 20.02.2006 in Berlin.
Eine Nachfrage. Das heißt, aufgrund der VE-Reduzierung haben wir nächstes Jahr mit rund 25,2 Mio. € weniger Baransatz zu rechnen. Ist das zutreffend? Nach dem, was Sie in Frage 3 dargestellt haben, ohne Wirkung 06, aber die VEs von 50,752 auf 24,374 reduziert, würde das heißen, rund 25,5 Mio. € weniger Baransatz nächstes Jahr?
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten und auch zur letzten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Kuschel, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2098.
Bereits mit der Kleinen Anfrage 655 und mit der Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/1781 habe ich die Landesregierung nach den Kosten für die Bürger für die Umadressierung in den Fahrzeugdokumenten gefragt. Konkret ging es dabei um die Kosten der Umadressierung in den Fahrzeugdokumenten im Zusammenhang mit der Neubildung der Stadt
Dabei wurde mir u.a. zugesagt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um eine Stellungnahme gebeten werde, ob die durch Leinefelde-Worbis vollzogene gebührenfreie Umadressierung von Fahrzeugdokumenten zulässig war.
Die Stadt Zeulenroda-Triebes soll ebenfalls um eine Klärung der Rechtslage gebeten haben. Das Thüringer Landesverwaltungsamt soll der Stadt Zeulenroda-Triebes zwischenzeitlich mitgeteilt haben, dass der § 27 Abs. 1 a der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung, wonach der Fahrzeughalter verpflichtet ist, die Berichtigung der persönlichen Daten unverzüglich bei der Zulassungsstelle zu beantragen, „großzügig“ im Interesse der Betroffenen auszulegen sei.
1. Welche Stellungnahme hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der dargestellten Sache abgegeben bzw. wann ist mit einer solchen Stellungnahme zu rechnen?
2. Welche Anwendungshinweise hat das Thüringer Landesverwaltungsamt zum § 27 Abs. 1 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Fall der Stadt Zeulenroda-Triebes gegeben?
3. In welcher Höhe müssen Fahrzeughalter der Stadt Zeulenroda-Triebes gegenwärtig Gebühren für die Umadressierung ihrer Fahrzeugdokumente entrichten und könnten diese Gebühren zurückerstattet werden, wenn das zuständige Bundesministerium dies befürwortet?
4. Bis wann müssen Fahrzeughalter der Stadt Zeulenroda-Triebes spätestens nach § 27 Abs. 1 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Berichtigung der persönlichen Daten bei der Zulassungsstelle beantragt haben? Vizepräsidentin Pelke:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist am 7. Juli 2006 im Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr eingegangen. Das Ministerium bestätigt in seiner Antwort die Notwendigkeit einer juristischen Einschätzung. Es äußert sich jedoch weder
zu möglichen Absehungsgründen noch zum Verhältnis der Gebührenordnung für den Straßenverkehr zum Verwaltungskostengesetz des Bundes. Das Ministerium empfiehlt, die Kontinuität der Rechtsanwendung beizubehalten, und das bedeutet eine Erhebung von Gebühren.
Zu Frage 2: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat bisher der Stadt Zeulenroda-Triebes zu § 27 Abs. 1 bzw. 1 a Straßenverkehrszulassungsverordnung keine Anwendungshinweise gegeben. Das Landratsamt Greiz wurde mit Schreiben vom 3. Mai 2006 auf die Ausführungen in dieser Angelegenheit anlässlich der bisherigen Dienstberatung mit den Leitern der Kfz-Zulassungsbehörden verwiesen. Eine Unterrichtung des Landratsamts über die Stellungnahme des Bundesministeriums wurde zugesichert.
Zu Frage 3: Für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere sind nach Gebührennummer 225 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr - Gebühren in Höhe von 10,20 € zu entrichten. Außerdem erhebt der Bund für die Fortschreibung der Erfassungsunterlagen im zentralen Fahrzeugregister eine Gebühr von 0,50 € gemäß Gebührennummer 125. Zur Frage der Rückerstattung der Gebühren verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 4: Die Änderung des Fahrzeugregisters und der Fahrzeugpapiere bedarf eines Antrags des Fahrzeughalters. Gemäß § 27 Abs. 1 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist er verpflichtet, die Berichtigung seiner persönlichen Daten im Fahrzeugregister sowie in den Fahrzeugpapieren unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu beantragen. Hierüber ist im Einzelfall durch die Behörde zu entscheiden. Ich weise darauf hin, dass bei Versäumen der Meldefrist der Fahrzeughalter in aller Regel zunächst kostenfrei aufgefordert wird, die Berichtigung der Fahrzeugunterlagen zu beantragen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, in Antwort 1 haben Sie auf die Kontinuität der Rechtsanwendung verwiesen. Daraus würde ich schlussfolgern, dass zwingend Gebühren zu erheben sind. Nun ist ja im Fall Leinefelde-Worbis sicher keine Gebühr erhoben worden. Wäre denn nicht Kontinuität der Rechtsanwendung, dass man die Nichterhebung der Gebühren im Fall Worbis-Leinefelde auch auf den Fall Zeulenroda-Triebes zur Anwendung bringt?
Das bedeutet nicht Kontinuität der Rechtsanwendung, sondern es müsste untersucht werden, ist der Fall Leinefelde-Worbis die Kontinuität der Rechtsanwendung.
Ich darf hier nur noch eine zweite Frage stellen. Deswegen muss ich noch auf einen anderen Sachverhalt eingehen. Sie haben in Antwort zu Frage 4 auf „unverzüglich, ohne schuldhafte Verzögerung“ verwiesen. Jetzt ist die Gemeinde, die neue Stadt Zeulenroda-Triebes, zum 1. Februar 2006 gebildet worden. Wann ist denn aus Ihrer Sicht diese Frist abgelaufen, in der der Fahrzeughalter ohne schuldhaftes Verzögern unverzüglich den Antrag zur Umadressierung der Fahrzeugdokumente stellen müsste. Ist das jetzt schon geschehen, ist die Zeit abgelaufen oder heißt vielleicht „unverzüglich“ ein Jahr oder eineinhalb Jahre? Ich bitte Sie, das noch einmal zu konkretisieren. Jetzt haben wir ja bereits Juli.
Ich werde in diesem Sachverhalt den kommunal zuständigen Behörden keine Regelungen vorschreiben, wie sie diese Rechtslage auswerten.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 18 - Fragestunde - und rufe auf den ersten Teil des Tagesordnungspunkts 19
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Kostenübernahme für Schwan- gerschaftsunterbrechungen bei sozial bedürftigen Frauen“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/2071 -
Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, SPDFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das von Teilen der Thüringer CDU inszenierte Theaterstück „Vorwärts, wir müssen zurück in das frauen- und familienpolitische Mittelalter“ soll wahrscheinlich um einen Akt erwei
Die Uraufführung dazu erfolgte bekanntlich am 20. April 2005, als der Ministerpräsident seine Offensive gegen Thüringer Familien in der Staatskanzlei vorstellte.
Jetzt erfolgt die Offensive gegen schwangere Frauen, die sich in persönlicher und finanzieller Notlage befinden. Ziel ist es, die Einkommensgrenze von jetzt 962 € derart abzusenken, dass Frauen in die Abhängigkeit von Männern oder wieder in die Illegalität getrieben werden.
Ich muss sagen, Herr Minister Zeh, Sie sind wirklich gnadenlos konsequent, wenn es um die Durchsetzung Ihres Weltbilds geht.
Nachdem Sie mit der berühmt-berüchtigten Familienoffensive dafür sorgen wollten und wollen - Frau Tasch, Sie sind gleich dran -, die Frauen wieder zurück an den Herd zu motivieren, geht es nun darum, den mühsam ausgehandelten Kompromiss zur Schwangerschaftsunterbrechung in der Bundesrepublik Deutschland über Umwege zu torpedieren.
Und siehe da, die Strategie ist die gleiche wie bei der Familienoffensive. Zunächst sucht man Schuldige, verunglimpft sie. Damals waren es die sich angeblich bereichernden Träger und nun sind es die Frauen, die mit einem ihnen zustehenden und mühsam erkämpften Recht angeblich Missbrauch betreiben. Ich sage „angeblich“, denn mit der Wirklichkeit hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Sie unterstellen gemeinsam mit Ihren Gesinnungsfreundinnen und Gesinnungsfreunden, dass Frauen bei einer Schwangerschaftsunterbrechung leichtfertig handeln. Genau das unterstellen Sie und nicht nur das, Sie versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen zu lassen, als ob durch dieses angeblich leichtfertige Handeln von Frauen öffentliche Kosten entstehen, die man besser zur Unterstützung von Frauen mit einem unerfüllten Kinderwunsch einsetzen könnte. Sehr bewusst zielen diese Argumente darauf ab, nicht nur die Frauen, sondern auch die Gesellschaft zu spalten. Mit Ihrer Unschuldsmiene wollen Sie an einem mühsam gefundenen gesellschaftlichen Konsens vor elf Jahren ganz bewusst zündeln. Sie nehmen dabei gemeinsam mit Ihren Gesinnungs