Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, eines ist eben ganz deutlich geworden, Frau Ehrlich-Strathausen, Frau Wolf, uns trennen Welten.
Aber zu Beginn möchte ich sagen, ich halte dieses Thema für eine Aktuelle Stunde für mehr als ungeeignet. In fünf Minuten pro Redner kann man dieses Thema nicht ordentlich angehen und schon gar nicht die ganzen Facetten betrachten,
Schönheitsoperation, sondern über die Tötung ungeborener Kinder. Vor kurzem bezifferte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden die im Jahr 2005 im gesamten Bundesgebiet durchgeführten gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen auf 124.000. Die Zahlen für Thüringen sind in den letzten Jahren konstant hoch und liegen bei über 4.000 Abtreibungen pro Jahr. Eine sehr, sehr hohe Zahl, die uns nicht einfach kalt lassen kann und darf.
Vorgeburtliche Kindstötungen gelten als rechtswidrig. Sofern die Schwangere sich jedoch mindestens drei Tage vor dem Abbruch ergebnisoffen beraten lässt und diese Beratung mittels Schein nachweisen kann, sieht der Staat von einer Bestrafung dieser rechtswidrigen Tat ab. So schreiben es seit 1995 die gesetzlichen Regelungen des § 218 a Strafgesetzbuch vor.
Seit 1996 haben die 16 deutschen Bundesländer für die Finanzierung der rechtswidrigen, aber straffreien Abtreibung mehr als 320 Mio. € ausgegeben.
Gesetzliche Grundlage für die Finanzierung bildet bislang das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen, wonach eine Frau unabhängig vom Einkommen des Kindsvaters Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die vorgeburtliche Kindstötung hat. Das ist nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes immer dann der Fall, wenn die verfügbaren persönlichen Einkünfte der Schwangeren monatlich nicht mehr als 929 € betragen, und die Einkommensgrenze erhöht sich um 227 € für jedes unterhaltspflichtige Kind. Nun haben die Sozialminister von Sachsen und Thüringen auf der Gesundheitsministerkonferenz die Diskussion eingebracht, die staatliche Finanzierung für rechtswidrige, aber straffreie Abtreibungen nur noch für die wirklich sozial bedürftigen Frauen zu zahlen, nämlich die Einkommensgrenzen auf den doppelten Sozialhilfesatz - das sind 662 € - fortzuschreiben. Das hat natürlich Pro und Kontra zur Folge, das haben wir hier gehört, Rückfall ins Mittelalter, Frauen an den Herd und, und, und. Ich möchte in dieser Diskussion eine Sachlichkeit anmahnen, denn es geht hier nicht allein um das
Selbstbestimmungsrecht der Frau, sondern auch um den Schutz des ungeborenen Kindes. Auch das Kind braucht einen Anwalt, wie die Frau einen Anwalt braucht.
Deshalb sage ich: Ich unterstütze ausdrücklich den Vorstoß der Ministerin Orosz und des Ministers Zeh und ermuntere Sie,
wirklich den Lebensschutz in Deutschland wieder ernst zu nehmen, denn in der Verfassung steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das ist selbst in der Enquetekommission in Thüringen festgestellt worden. Hier geht es nicht darum und ich würde nie eine Frau stigmatisieren, die sich anders entscheidet, und sozial Bedürftigen wollen wir auch weiter helfen,
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind moralisch und ethisch verpflichtet, immer wieder die Menschenwürde zu achten und daran zu arbeiten. Dies gilt insbesondere für jene, die unserer Hilfe am meisten bedürfen, und das ist das ungeborene Kind. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Reimann, Die Links- partei.PDS: Um die Geborenen kümmern Sie sich dann nicht mehr!)
Bitte, Frau Abgeordnete, bevor Sie beginnen, möchte ich aber nachträglich der Abgeordneten Wolf einen Ordnungsruf erteilen für: „Das ist der größte Mist, den wir seit langem gehört haben.“ Das ist des Parlaments nicht würdig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tasch, „uns trennen Welten“, haben Sie gesagt, vor allen Dingen haben wir wahrscheinlich ein unterschiedliches Weltbild und eine unterschiedliche Sicht auf Leben.
Wenn Sie hier von 4.000 Abtreibungen sprechen und das „vorgeburtliche Kindstötung“ nennen - ich hoffe, ich habe mich da nicht verhört -, dann ist es bis zum Kindermord nicht weit weg. Ich glaube, wir sind uns aber einig, dass wir zunächst erst mal für den Schutz des geborenen Lebens eintreten sollten hier in diesem Land Thüringen.
Für den Schutz des geborenen Lebens eintreten, das heißt, dass wir die Bedingungen für Frauen, für Familien und für Kinder in diesem Land verbessern müssen, dafür Geld einzusetzen und nicht solche Entscheidungen zu treffen wie Sie mit der Familienoffensive beispielsweise, was massenhafte Proteste in diesem Land heraufbeschworen hat - das wäre zum Beispiel ein Punkt - und sich nicht zu beklagen über diese Abtreibungen und bei den Frauen, die es wirklich nötig haben, die Schraube anzudrehen und dafür zu sorgen, dass Kinder ausgetragen werden unter Bedingungen, wo sich der Staat dann nicht mehr dafür interessiert, auch das Land Thüringen eher weniger interessiert, wie sie aufwachsen, wie sie leben. Ich glaube, darüber sollten Sie mal nachdenken. Schutz des geborenen Lebens in allererster Linie, das ist das Gebot der Stunde. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Kollegin Ehrlich-Strathausen hat sehr zu Recht das völlig überholte frauen- und familienpolitische Weltbild maßgeblicher Teile dieser Thüringer CDU kritisiert.