Protocol of the Session on October 7, 2004

Herr Staatssekretär, ich will Ihnen die notwendige Zeit gern geben, Ihnen aber trotzdem die im gleichen Sinne wie die beiden schriftlich vorliegenden Fragen gestellte Nachfrage zumuten: Können wir uns darauf verlassen, dass die Landesregierung alles tut, um der Gegenplanbewegung der DDR ähnliche Planerfüllungs- oder Planübererfüllungsinitiativen zu vermeiden?

Ich bitte um Vergebung...

Diese Frage, Entschuldigung, wurde im Vorfeld schriftlich eingereicht. Sie wurde als nicht zulässig von der Landtagsverwaltung bewertet und muss demzufolge nicht beantwortet werden.

Danke, Frau Präsidentin.

Das stimmt nicht, Frau Präsidentin.

Ich hatte diese Unterstützung von Ihnen erwartet.

Danke. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/142 der Abgeordneten Frau Taubert, SPD-Fraktion.

Stand der Umsetzung des 4. Thüringer Krankenhausplans

Im 4. Thüringer Krankenhausplan wird unter der Überschrift "Umsetzung der Rahmenplanung" ausgeführt: "Der 4. Thüringer Krankenhausplan tritt am 1. Januar 2002 in Kraft und soll bis zum 31. Dezem

ber 2004 umgesetzt werden."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde bzw. wird die im 4. Thüringer Krankenhausplan ausgewiesene Bettenminderung zu je einem Drittel zum 31. Dezember 2002, zum 31. Dezember 2003 und zum 31. Dezember 2004 erreicht?

2. Für welche Krankenhausstandorte liegen Schließungsbeschlüsse vor und welche werden bis zum 31. Dezember 2004 umgesetzt sein?

3. Wie viele Gerichtsverfahren sind im Zusammenhang mit dem 3. und 4. Thüringer Krankenhausplan noch offen?

4. In welcher Höhe und wie viele Krankenhäuser wurden bei der Schließung des Krankenhauses bzw. einzelner Standorte durch das Land entsprechend § 13 Satz 1 Nr. 5 des Thüringer Krankenhausgesetzes gefördert?

Danke. Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Taubert wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 3 - ich fasse sie zusammen: Zum ersten Teil, ja. Die zum 4. Thüringer Krankenhausplan erlassenen Bescheide setzen die Vorgaben dieses Planes exakt um und berücksichtigen die Vorgaben zur Bettenminderung in Drittelscheiben zu den Jahresenden 2002, 2003 und 2004. Es muss dabei jedoch berücksichtigt werden, dass es derzeit drei noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Gerichtsverfahren sowie zwei gerichtliche Vergleiche und auch Nachplanungen des Krankenhausplanungsausschusses gibt. Dies kann zu Abweichungen von den Bettenzahlen des 4. Krankenhausplans oder zu zeitweiligen Verzögerungen führen. Der 4. Thüringer Krankenhausplan sieht die Herausnahme der Standorte Rusteberg-Mart, Schmölln und Zella-Mehlis aus dem Krankenhausplan vor. Rusteberg-Mart wird zum 31. Dezember 2004 aus dem Krankenhausplan ausscheiden. Zu den Krankenhausstandorten Schmölln und Zella-Mehlis sind noch Verwaltungsstreitsachen anhängig. Neben den unter zwei genannten Verfahren sind drei weitere Verwaltungsklagen, darunter zwei Konkurrentenklagen, anhängig.

Zu Frage 4: Im Zusammenhang mit Schließungen oder Umstellungen wurden Krankenhäuser in folgendem Umfang durch das Land gefördert. Landratsamt des Saale-Orla-Kreises: Schließungskosten für die Betriebsstelle Ebersdorf des Saale-Orla-Klinikums mit 468.559 ; ( !%3 ( ( /) ) 

Danke. Gibt es Nachfragen? Frau Taubert.

Ich möchte nur zur Klarstellung noch mal zu Frage 1 fragen: Das heißt, die Bescheide waren so ausgeführt, dass die Reduzierungen drin waren und die Umsetzung ist auch von den einzelnen Krankenhäusern erfolgt, die Reduzierung der Bettenzahl?

Die Reduzierungen sind erfolgt, außer denen, die noch mit Streit behaftet sind.

Aber die anderen haben das alle realisiert?

Soweit mir bekannt ist, ja. Ich will jetzt nicht sagen, dass im Einzelfall im Krankenhausplanungsausschuss noch Nachverhandlungen sind. Es ist mir bekannt, dass da noch mal nachgefragt worden ist, aber im Wesentlichen ist das erfolgt.

Danke. Damit kämen wir zur letzten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/147, Abgeordnete Frau Dr. Scheringer-Wright, PDS-Fraktion.

Schutz vor Risiken durch den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen

Mit der Antwort der Landesregierung (Drucksache 4/42) auf die Kleine Anfrage 4 des Abgeordneten Tilo Kummer wird dargestellt, dass die Thüringer Behörden über keine Kenntnis der Standorte verfügen würden, auf denen gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden. Diese Beantwortung wirft weitere Fragen auf in Bezug auf die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Verbraucher und Produzenten vor den Einflüssen gentechnisch veränderter Organismen (GVO).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche genehmigte Sorte wurde auf dem unbekannten Versuchsfeld angebaut und woher wusste die Landesregierung, dass es wirklich die angegebene Sorte war?

2. Mit welchen unterstützenden Maßnahmen konnte und wird die Landesregierung dennoch gewährleisten, dass für benachbarte landwirtschaftliche Betriebe keine Gefährdung ausging bzw. ausgeht?

3. Die Bundesregierung hat in Ausgestaltung eines von der EU vorgegebenen Rahmens (Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie [2001/18/EG] und der Leitli- nie zur Koexistenz [2003/556/EG]) einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes vorgelegt, der zwar vom Bundestag beschlossen, aber vom Bundesrat am 9. Juli 2004 an den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde. Die Landesregierung will sich in diesem Vermittlungsverfahren u.a. für praktikablere Haftungsregelungen aussprechen. Was versteht sie konkret darunter?

4. Warum geht die Landesregierung davon aus, dass sich durch eine erhöhte Öffentlichkeitsbeteiligung an Verfahren zur Freisetzung und zum In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränderten Organismen keine Erhöhung des Verbraucherschutzes oder des Schutzes vor unerwünschten Auskreuzungen erreichen lässt?

Danke. Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Gegenüber der Landesregierung haben die Initiatoren dieses gemeinsamen Versuchs - im Übrigen sind diese Initiatoren die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landesregierung von Sachsen-Anhalt - sowie der mit der Durchführung des Versuchs beauftragte Verein Innoplanta e.V. angegeben, dass es sich bei dem für den Erprobungsanbau eingesetzten gentechnisch veränderten Mais um die Linie MON 810 handele. Dieser gentechnisch veränderte Mais weist eine Resistenz gegen den Maiszünsler, einen in der Maispflanze bohrenden Fraßschädling, auf. Die Thüringer Landesregierung hat keinen Anlass, an den Angaben der genannten Verantwortlichen zu zweifeln, nicht einmal an der Landesregierung MecklenburgVorpommern.

Zu Frage 2: Die Sorte MON 810 ist von den Behörden der Europäischen Union zum In-Verkehr-Bringen seit 1998 zugelassen und besitzt alle dafür notwendigen Sicherheitsbewertungen. Die Zulassung erfolgte für Anbau und Import wie auch zur Verwendung als Lebensmittel, als Lebensmittelzutat, als Futtermittel und als industrielles Produkt. Am 8. September 2004 wurde von der Europäischen Kommission entschieden, Saatgut der Maislinie MON 810 in den gemeinsamen EU-Saatgut-Sortenkatalog aufzunehmen. Mit der Aufnahme in den EU-Saatgut-Sortenkatalog kann der betreffende Mais EU-weit in Verkehr gebracht werden. Einer besonderen Genehmigung durch deutsche Behörden bedarf es dazu nicht. Bei einer Weiterverarbeitung zu Lebensmitteln und bei einer möglichen In-Verkehr-Bringung unterliegen diese Produkte dann jedoch der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht. Bei einer bestimmungsgemäßen Durchführung des Versuchs kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden. Bei einer unsachgemäßen Durchführung macht sich der Landwirt schadenersatzpflichtig.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat mehrfach an die Bundesregierung appelliert, endlich ein praktikables Gentechnikgesetz vorzulegen, das die Chancen der Gentechnik fördert und die Risiken ausschließt. Bisher hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der mehrheitsfähig ist. Die zuständigen Gremien verhandeln derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrates, um die entstandene Gesetzeslücke zu schließen. Es ist unseres Erachtens nicht praktikabel, den Landwirten ein Haftungsrisiko zuzumuten, das sich auf alle erstreckt, die in einem Umkreis gentechnisch veränderter Pflanzen anbauen. Dies sieht jedoch der derzeitige Entwurf der Bundesregierung vor. Thüringen favorisiert hingegen als beste Lösung weiterhin die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds. Allerdings wäre auch eine Haftungsregelung denkbar, die sich an den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs orientiert.

Zu Frage 4: Die Landesregierung geht keineswegs von der in der Frage unterstellten Vorstellung aus. Sie hatte in der Antwort zu Frage 8 in der Drucksache 4/42 lediglich darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von Daten dann kritisch zu sehen ist, wenn sich damit keine Erhöhung des Verbraucherschutzes erreichen lässt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Bitte.

Ja, zu Frage 2: "sachgemäße Durchführung" haben Sie angesprochen, Herr Minister. Hat die Landesregierung einen Bericht über die sachgemäße Durchführung und zu den Ergebnissen des Versuchs bislang?

Wir haben extra Ihre Anfrage zum Anlass genommen, um in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal anzufragen bei den dortigen Kollegen. Es konnte uns keine Auskunft darüber gegeben werden. Es liegt uns also noch keine Auskunft darüber vor.

Danke. Eine zweite Nachfrage.

Zu den praktikablen Haftungsrichtlinien: Hat die Landesregierung über den Vorschlag der PDS nachgedacht, nämlich eine Konzernhaftung im Vermittlungsausschuss vorzuschlagen?

Die Landesregierung hat einer Fondslösung den Vorzug gegeben. Wir haben auch vorgeschlagen, dass eine Haftungsregelung denkbar ist, die dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht.

Frau Abgeordnete Naumann.

Herr Minister, Sie sprachen über unsachgemäße Handhabung, die verhindert werden soll. Wer kontrolliert die unsachgemäße Handhabung und gibt es solche?

Ein zugelassenes Saatgut, das im Saatgutsortenkatalog aufgeführt ist, bei dem kann man davon ausgehen, dass ausreichend wissenschaftliche Untersuchungen dazu geführt haben, dass man das bedenkenlos auch in Verkehr bringen kann. Das ist ja das Ziel; wenn es einmal aufgenommen ist, hat es eine lange Erprobungsphase hinter sich und seit 1998 - hatte ich bereits ausgeführt - ist das in diesen Katalog aufgenommen worden.

Die letzte Nachfrage, Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, Sie sprachen von einem Haftungsfonds. Da würde mich interessieren, welche Vorstellung gibt es von Seiten der Landesregierung, wer zu welchem Teil dort einzahlen soll? Ich gehe mal davon aus, es sollen sich dann sicherlich Landwirte und die Herstellerkonzerne entsprechend teilen. Können Sie da etwas zu den Prozenten sagen?

Das kann ich Ihnen leider jetzt nicht aus dem Kopf sagen, da müsste ich noch mal nachsehen, wie die Prozente vorgegeben sind.

Danke schön. Nach Uhrenvergleich im Präsidium ginge jetzt gerade noch eine weitere Anfrage, damit auch morgen noch mehr abgearbeitet werden kann. Die letzte Frage des Abgeordneten Fiedler.