Der Thüringer Ministerpräsident und Frau Katharina Althaus haben im Rahmen der Feier zum „Tag der Deutschen Einheit" in Erfurt zu einer Aufführung der Oper "Der Bajazzo" am 2. Oktober 2004, um 17.00 Uhr, in das Theater Erfurt eingeladen.
1. In welcher Höhe entstehen für die genannte Veranstaltung dem Land Kosten und aus welchem Haushaltstitel werden diese Kosten gezahlt?
2. Hält die Landesregierung diese Kosten unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltssituation des Landes für angemessen und wie wird diese Auffassung begründet?
3. Wie wird begründet, dass neben dem Ministerpräsidenten auch Frau Katharina Althaus die Einladung ausgesprochen hat?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Kuschel wie folgt:
Zu Frage 1: Die Kosten der Aufführung belaufen sich auf 15.000 / plan 02, Kapitel 02 01, Titel 54 674 gezahlt.
Zu Frage 2: Es ist inzwischen eine gute Tradition, dass die zentralen Feierlichkeiten zum "Tag der Deutschen Einheit" nicht immer in der Bundeshauptstadt, sondern reihum in den Hauptstädten der deutschen Länder stattfinden, und zwar immer in dem Land, das den Bundesratspräsidenten stellt. Dieser Turnus hat unter anderem den Vorteil, dass die Länder die Möglichkeit haben, sich Gästen aus ganz Deutschland vorzustellen. In Thüringen gehört dazu ganz selbstverständlich die reiche Kulturlandschaft. Deshalb ist es nahe liegend, in das Festprogramm eine Opernaufführung zu integrieren.
Zu Frage 3: Es ist protokollarisch üblich, dass der Ministerpräsident und seine Gattin zu derartigen Veranstaltungen einladen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/116, Abgeordneter Blechschmidt, PDS-Fraktion.
Seit Sommer 2004 wird in der Stadtverwaltung Erfurt sowie in der Öffentlichkeit aufgrund der Kostenentwicklung der Stahlpreise die geplante Überdachung der Radrennbahn im Andreasrieth Erfurt diskutiert. Entsprechend jüngster Informationen werden die Baukosten von bisher 5 Mio. #7# (Stand: Juni 2004) steigen. Da die Fördermittelgeber (Bund und Land) eine Festbetragsförderung vereinbart haben, wurde die Beteiligung an den Mehrkosten bisher abgelehnt.
1. Welche sportpolitische Gewichtigkeit wird dem Umbau der Radrennbahn, bezogen auf den Breitenund Leistungssport in Thüringen, beigemessen?
3. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen oder Entscheidungen und wenn nein bzw. noch nicht, welche Positionen wird das verantwortliche Ministerium zu einer Unterstützung der geplanten Baumaßnahmen einnehmen?
4. Wie soll das Bundesinnenministerium als weiterer Fördermittelgeber in diese Prozesse und Entscheidungen eingebunden werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die bestehende und sich derzeit in Nutzung befindliche Radrennbahn Andreasrieth ist die älteste Radrennbahn der Welt. Sie kann auf eine traditionsreiche Geschichte hochkarätigen Radsports zurückblicken. Eingeweiht am 6. Juni 1885 entwickelte sich die Radrennbahn zu einem Radsportzentrum, welches bis heute nicht seinen Reiz verloren hat. Aus der langen Reihe klangvoller Namen im Radsport seien beispielhaft nur die Athletinnen und Athleten der letzten Jahre aufgeführt: Daniel Becke, Sebastian Siedler, Christian Bach, Ulrike Weichel, Matthias John und Renè Wolff. Insofern ist die Anlage eine der wichtigsten Leistungszentren in Deutschland für den Radsport. Ohne eine gute Nachwuchsarbeit kann auch hier keine Spitze existieren und darum ist diese Radrennbahn auch so wichtig für den Nachwuchsbereich. Viele Sportler haben darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung für Kinder und Jugendliche im Breitensport.
Zu Frage 3: Derzeit ist geplant, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, die Radrennbahn Erfurt im Jahr 2005 in der bisher abgestimmten Weise zu fördern. Aufgrund der Bedeutung der Anlage ist zu prüfen, ob sich der Freistaat Thüringen an den Mehrkosten beteiligt.
Zu Frage 4: Mit dem Bundesinnenministerium wurde Kontakt aufgenommen. Eine Entscheidung von dort steht aber noch aus.
Herr Minister, ich merke, Sie kennen die Sportszene. Ein nicht unbedeutender Teil der von Ihnen genannten Sportler hat auch seine Ausbildung in Gera erfahren in der dortigen Radrennbahn. Ist von Seiten der Landesregierung beabsichtigt, dass diese Radrennbahn in Gera auch mit Sanierungsmitteln unterstützt bzw. mit Rekonstruktionsmitteln neu gebaut werden kann?
Es geht jetzt zwar an der Frage von Erfurt vorbei, aber ich will sie trotzdem gern beantworten. Es gibt Gespräche mit der Stadt Gera. Entscheidungen dazu, ob und in welchem Umfang gefördert werden kann, sind noch nicht gefallen.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/119. Abgeordneter Nothnagel, PDSFraktion.
1. Warum erfolgte bei der Berufung des Behindertenbeauftragten durch die Landesregierung keine Absprache mit den Thüringer Behindertenverbänden bzw. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Gleichstellung behinderter Menschen in Thüringen?
2. Mit welchen Kompetenzen innerhalb und außerhalb der Thüringer Ministerien wurde der oben genannte Beauftragte ausgestattet?
3. Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie welche finanziellen Ressourcen in welcher Höhe stehen dem oben genannten Beauftragten zur Verfügung?
4. Welche Möglichkeiten hat der Beauftragte, um sich in den Landesbehindertenbeirat, angegliedert im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, aktiv einzubringen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es gab dafür keinen Bedarf. Die Benennung von Beauftragten im Rahmen der Regierungsbildung gehört zu den Exekutivrechten der Landesregierung nach der Verfassung des Freistaats Thüringen. Ich darf die Verfassung zitieren, Artikel 78
der Verfassung des Freistaats Thüringen. "Der Ministerpräsident ernennt und entläßt die Beamten... des Landes..."
Zu Frage 2: Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist Mittler zwischen den Bürgern mit Behinderungen und der Landesregierung. Die Aufgabenzuweisung erfolgt im Gleichstellungsgesetz, das die Landesregierung noch in diesem Jahr auf den Weg bringen wird. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag besteht auch für Sie, also für die Opposition, die Möglichkeit der Einwirkung auf die Gesetzesformulierung.
Zu Frage 3: Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist erst seit einigen Monaten im Amt. Um seine Arbeitsfähigkeit herzustellen und ihm die Wahrnehmung der in seine Zuständigkeit fallenden Aufgaben zu ermöglichen, wurden die erforderlichen Maßnahmen im Haushaltsvollzug 2004 ergriffen. Für die Erfüllung seiner Aufgaben ist derzeit eine Bürosachbearbeiterin an das Ministerium abgeordnet. Im Rahmen der Aufgabenverlagerungen werden demnächst weitere Mitarbeiter meines Hauses im Geschäftsbereich des Beauftragten die Arbeit aufnehmen. Die finanzielle Ausstattung zur Funktion des Beauftragten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen im Thüringer Landtag geregelt werden. Dabei möchte ich aber zu beachten geben, dass die Behindertenpolitik bisher finanziell mit insgesamt 17.314.000 8!) $7 stattet war.
Zu Frage 4: Nach den Vorstellungen der Landesregierung wird im Thüringer Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen geregelt werden, dass der Beauftragte Sitz und Stimme im Landesbehindertenbeirat erhält. Selbstverständlich nimmt er bis zu einer solchen Regelung als Gast an den Sitzungen dieses Gremiums teil.
Ja bezüglich Frage 2, zu den Kompetenzen: Da es ein solches Landesgleichstellungsgesetz bis jetzt nicht gibt, hat der Landesbehindertenbeauftragte noch keine Kompetenzen oder wie sieht das nun jetzt aus?
Er wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, das ja durch den Landtag bestimmt wird, entsprechende Kompetenzen erhalten.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/128 des Abgeordneten Panse, CDU-Fraktion.
Abordnung eines Mitarbeiters der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Thüringen in das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG)
In der "Thüringer Allgemeinen" vom 22. September 2004 wird berichtet, dass ein Mitarbeiter der AOK Thüringen in das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit "abgeordnet" sein soll. Er solle im TMSFG als Referatsleiter die Krankenkassen und somit auch die AOK kontrollieren.