Protocol of the Session on May 5, 2006

Ich bin an dieser Stelle sehr wohl dafür, dass man die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schafft. Die Vorsorgeuntersuchungen haben nämlich dann einen sehr gewichtigen Sinn hinsichtlich eventueller Defizite, auch einer drohenden Kindeswohlgefährdung, wenn nicht nur die körperliche Konstitution von Kindern untersucht wird, sondern neben der physischen auch die psychische Konstitution, also beides gleichberechtigt untersucht wird. Ich glaube, dann haben sie den Sinn. Das bedeutet aber auch, dass entsprechende Kinderärzte qualifiziert sind und dass der Umfang der Vorsorgeuntersuchungen genau auf dieses Problem auch intensiv eingeht. Wir müssen uns dann die Frage stellen, wenn bei den Vorsorgeuntersuchungen Defizite oder beispielsweise eine drohende seelische Behinderung offensichtlich wird, ob wir die richtigen Instrumente haben, den Kindern zu helfen.

Vor einigen Wochen waren wir als CDU-Fraktion im HELIOS-Klinikum in Erfurt und haben uns angeschaut, was im Bereich der ambulanten und stationären Betreuung von Kindern in der Kinder- und Jugendpsychiatrie abläuft. Wir müssen konstatieren, dass wir in Thüringen zu wenig Kinder- und Jugendpsychiater haben. Es gibt - soweit ich weiß - 12 Kinder- und Jugendpsychiater, die niedergelassen tätig sind, davon die allermeisten in den großen Städten, in Erfurt, Jena, Gera. Die sind hoffnungslos überlaufen. Die sagen zu uns auch, es ist ein Bedarf da, da ist etwas da, wo wir mit Kindern und Eltern auch arbeiten wollen. Im HELIOS-Klinikum in Erfurt, wissen Sie, gibt es dieses interessante Modell der Tagesklinik, wo Kinder auch in einem teilstationären Angebot sehr gut betreut werden unterhalb eines Angebots, was unter einer Heimbetreuung oder einer stationären Betreuung letztendlich läuft. Auch das ist etwas, wo ich glaube, dass man den Blick und die Aufmerksamkeit immer mal wieder darauf richten sollte.

Wir haben - und da möchte ich gern zur Zusammenfassung kommen - eine Vielzahl mehr an Aufgaben für den Kinderschutz, als wir es nur mit den Kinderschutzdiensten letztendlich leisten können. Die Kinderschutzdienste sind ein wichtiger Beitrag, ein wichtiger Anteil für den Kinderschutz, aber sie sind nicht das Einzige. Wir müssen - und auch das fasse ich am Ende gern noch einmal zusammen - immer wieder sehr stark die kommunale Verantwortung herausstellen. Da pflichte ich Ihnen dann bei, Frau Pelke, wir müssen auch unsere Landesverantwortung wahrnehmen. Wir tun dies, indem wir die fachlichen Empfehlungen gemeinsam mit dem Landesjugendhilfeausschuss erarbeiten. Viele von Ihnen sind als Mitglieder des Landesjugendhilfeausschus

ses dadurch daran beteiligt. Wir müssen darauf drängen, dass diese fachlichen Empfehlungen dann auch umgesetzt werden. Zu den Kinderschutzdiensten - und das war ja nun der eigentliche Anlass Ihres Antrags - muss ich sagen, die 12 Kinderschutzdienste arbeiten sehr gut, sind in diesem Jahr finanziell sogar besser ausgestattet als im vergangenen Jahr. Insofern bin ich gern und jederzeit auch wieder bereit, über Kinderschutz mit Ihnen zu diskutieren. Allerdings bitte ich Sie dann sehr herzlich auch zu trennen und keine Verunsicherung an dieser Stelle zu schüren, indem Sie suggerieren, die Kinderschutzdienste würden mit dem Haushalt, den wir für das Jahr 2006 beschlossen haben, zusammenbrechen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Seitens der Abgeordneten liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor. Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Öffentlichkeit ist in den letzten Monaten durch besonders krasse Fälle von Kindesmisshandlungen zu Fragen des Kinderschutzes sensibilisiert worden. Besonders der Fall Jessica aus Hamburg oder der Fall des kleinen Jonny-Lee hier aus Erfurt - das wurde von meinen Vorrednern auch eben angesprochen - haben uns verdeutlicht, um was es beim Kinderschutz geht. Es geht um die Verhinderung von körperlicher oder seelischer Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch und Gewalt. All diese Untaten haben gravierende körperliche oder seelische Schäden zur Folge. In den genannten Fällen führten sie sogar zum Tode des Kindes. Kinderschutz ist daher eine wichtige Aufgabe; er ist aber vor allem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb ist nicht zuletzt auch in Artikel 2 des Grundgesetzes verankert und auch in Artikel 19 der Thüringer Verfassung, dass jeder, auch jedes Kind und jeder Jugendliche, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Artikel 19 der Thüringer Verfassung ist in dieser Hinsicht sogar noch wesentlich präziser. In Artikel 19 Abs. 1 heißt es: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Mißhandlung, Mißbrauch und Gewalt zu schützen.“ Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung in dieser Frage sehr bewusst. Deshalb betrug - weil eben einige Zahlen hier in den Raum gestellt wurden, will ich das ebenfalls tun - seit 1993 die Landesförderung für den Bereich des überörtlichen Kinder- und Jugendschutzes und der Kinderschutz

dienste 8.032.829 €. Frau Kollegin Pelke, Sie haben mit Ihren Zahlen nur so einfach im Raum herumhantiert, daraus kann man meines Erachtens keine richtigen Schlussfolgerungen ziehen.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ich habe Haushaltszahlen zitiert. Einen Länder- vergleich habe ich nicht gemacht. Nein.)

Ich denke, wenn man etwas vergleicht, Frau Pelke, dann kann man die Situation etwas deutlicher darstellen. Ein Ländervergleich im Jahr 2005 hat ergeben, dass Thüringen den zweiten Platz bei der Förderquote - das sind Mittel pro Einwohner, die eingesetzt werden für den Kinder- und Jugendschutz - belegt. Also hier den Teufel an die Wand zu malen, ist aus meiner Sicht unseriös. Man kann sich zwar immer noch eine bessere Ausstattung vorstellen, das ist völlig klar, aber wenn wir den zweiten Platz in der Finanzierung der Länder belegen, dann kann das so ganz schlecht nicht sein. Ich behaupte außerdem, ohne die finanzielle und regelmäßige Unterstützung der Thüringer Landesregierung und des Thüringer Sozialministeriums beim Aufbau und der Stabilisierung der Kinderschutzdienste würde es in Thüringen wahrscheinlich überhaupt keine Kinderschutzdienste in dieser Form geben.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das ist auch eine Unterstellung.)

Ich habe nur gesagt, ich kann mir vorstellen, dass es in dieser Form diese Dienste nicht geben würde.

(Unruhe bei der SPD)

Dass der Aufbau natürlich mehr Geld kostet als der laufende Betrieb, das dürfte eigentlich auch jedem klar sein. Ich will an dieser Stelle noch einen zweiten, mindestens ebenso wichtigen Punkt ansprechen. Vor gut einem Vierteljahr haben wir hier im Landtag das Familienfördergesetz verabschiedet - die Familienoffensive. Eine der vielen Neuregelungen in Artikel 7 betraf die Änderung unseres Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes und die Einführung einer neuen Kinderschutzregelung. Nach dem neuen § 20 Abs. 1 des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes sind nunmehr die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die zum Kinderschutz erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen ausreichend zur Verfügung zu stellen. Gerade damit ist dieses Thema aus der Unverbindlichkeit herausgeholt worden und es ist eine Verbindlichkeit und eine Verpflichtung. Auch hier gilt, meine Damen und Herren, für den Kinderschutz sind nach § 85 Abs. 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das heißt die Landkreise und kreisfreien Städte, zuständig. Sie nehmen diese Auf

gabe als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Das Land kann und soll sie natürlich auch nach seinen Möglichkeiten dabei unterstützen.

Was das Qualitätssicherungskonzept angeht, wie es in dem Antrag gefordert worden ist: Der Landesregierung ist rechtlich sogar verwehrt, das von der Linkspartei.PDS geforderte Qualitätssicherungskonzept zu erstellen. Wir können dieses Konzept auch nicht, wie im Antrag gefordert, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erstellen. Die Kommunen würden sich zu Recht gegen eine solche Verfahrensweise als Einmischung in kommunale Selbstverwaltung und Bevormundung stellen.

Meine Damen und Herren, es gibt kaum einen Bereich, bei dem die Subsidiarität klarer zum Tragen kommt als in diesem. Denn nur in diesem Bereich kann man vor Ort die aktuellen Probleme kennen und nur vor Ort kann man darauf reagieren, was im Einzelfall notwendig ist. Das hat nichts damit zu tun, dass wir den schwarzen Peter auf die Kommunen schieben wollen, Herr Bärwolff. Das ist in der Tat ganz plausibel, wer vor Ort agiert, kennt die Probleme vor Ort und kann auch nur vor Ort entsprechend reagieren. Das sind nun einmal die Jugendämter, die hierzu ihre Jugendhilfeausschüsse sowie ihre Kreistage bzw. Stadträte einbeziehen müssen. Dem Land bleibt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung lediglich die Möglichkeit, über Empfehlungen aktiv zu werden. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist für solche Empfehlungen der Landesjugendhilfeausschuss zuständig. Dieser hat, so sehe ich es jedenfalls, seine Hausaufgaben bereits seit längerem erledigt. Der Kollege Panse hat dies ausführlich dargestellt. Der Ausschuss hat nämlich mit Beschluss vom 14. Juni 2004 Qualitätsstandards für die Arbeit der Thüringer Kinderschutzdienste verabschiedet. Ich bin gern bereit, den Antrag der Linkspartei.PDS „Kinderschutz ernst nehmen, Strukturen sichern“ an den Landesjugendhilfeausschuss weiterzuleiten. Dieser kann dann eingeständig prüfen, ob seine damaligen Empfehlungen an der einen oder anderen Stelle zu ändern sind.

Ich möchte aber nicht nur auf Zuständigkeitsgründe verweisen und deshalb den Antrag zur Ablehnung empfehlen; dieser Antrag geht darüber hinaus von falschen Voraussetzungen aus. Laut seiner Begründung basiert der Antrag auf der Annahme, dass das Land die für die Kinderschutzdienste zur Verfügung stehenden Mittel reduziert habe. Wenn ich das zum vergangenen Jahr vergleiche, da geht es ja darum, ob die Strukturen, die im vergangenen Jahr da waren, in diesem Jahr nicht mehr gehalten werden könnten. Deshalb habe ich bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 725 des Abgeordneten Bärwolff vom 09.02.2006 gesagt und klargestellt, dass die für Kinderschutzdienste zur Verfügung ste

henden Landesmittel im Vergleich zum Vorjahr nicht reduziert worden sind. Damit besteht natürlich Planungssicherheit für die Kommunen, dass die Dienste, die bereits vorhanden sind, nicht abgebaut werden müssen. Das will ich hier an dieser Stelle auch noch einmal bekräftigen. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide sind bereits erlassen. Soweit der Fördermittelantrag noch nicht bewilligungsreif ist, können die Kinderschutzdienste zumindest Abschläge in Anspruch nehmen. Die Weiterführung der Arbeit der Kinderschutzdienste ist somit keinesfalls gefährdet.

Ich fordere die Fraktion der Linkspartei.PDS auf, ebenso auch die SPD, künftig auf entsprechende Unterstellungen und Verunsicherungen der Öffentlichkeit zu verzichten.

Dennoch, meine Damen und Herren, trotz des Netzes von Kinderschutzdiensten ist es nie ausgeschlossen, dass es immer wieder Fälle von Kindesmisshandlungen geben kann. Deshalb sage ich noch einmal ausdrücklich, das, was wir tun müssen, heißt, die Eltern zu stärken, diese Aufgabe zu erfüllen. Herr Bärwolff, deswegen ist die Familienoffensive genau die richtige Antwort. Denn das Grundanliegen der Offensive ist es u.a., die Verantwortung der Eltern ernst zu nehmen, aber Eltern auch zu stärken, diese Aufgabe wahrzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, Die Linkspar- tei.PDS: Aber sie werden allein gelassen.)

Nein, sie werden dabei eben nicht allein gelassen. Die Elternakademie ist kein Instrument für Akademiker, Herr Bärwolff. Die Elternakademie, die Sie gerade wahrscheinlich mit der Stiftung abschaffen wollen, ist ein Instrument, um genau für Eltern das richtige Angebot für Erziehung zu geben, im Übrigen auch für Kindertagesstätten, für Schulen usw. Dieses Instrument hat sich bereits im vergangenen Jahr bewährt; es wird sich auch in Zukunft bewähren. Deshalb bin ich der Meinung, die Familienoffensive ist genau die richtige Antwort und wird sich auch in diesem Bereich bewähren. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt offensichtlich entweder Fragen oder Redewünsche?

(Zuruf Abgeordnete Pelke, SPD: Ich wollte reden, ja.)

Dann Frau Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU)

Ach, Herr Mohring, Ihre komischen Bemerkungen sind so seltsam, dass wir sie eigentlich grundsätzlich überhören sollten. Es geht sicherlich auch Ihrer eigenen Partei manchmal so.

Herr Minister Dr. Zeh, manchmal finde ich das schon ein bisschen unverschämt, was Sie hier machen. Wenn Sie hier sagen, da gibt es zwei Oppositionsfraktionen, die über den Kinderschutz in diesem Land reden, dann negieren Sie auf einmal Zahlen, die im Haushalt stehen, picken sich wieder irgendwas raus

(Beifall bei der SPD)

und sagen, ihr malt den Teufel an die Wand. Das ist eine Unverschämtheit! Wenn wir hier den Kinderschutz zum Thema machen, dann ist es ein wichtiges Thema. Unterstellen Sie uns nicht Verunsicherung oder sonstige Dinge.

(Beifall bei der SPD)

Vielleicht nehmen Sie doch einfach mal die Zahlen zur Kenntnis: im Haushaltsjahr 2002 692.000 € insgesamt für den Bereich Kinder- und Jugendschutz und in 2006 471.400 €. Jetzt erklären Sie mir bitte, wo da mehr Geld für irgendetwas zur Verfügung steht. Jetzt picken Sie sich wieder den Bereich der Kinderschutzdienste raus und sagen, es ist doch eigentlich alles in Ordnung. Dass es Begleitstrukturen bedarf, das negieren Sie einfach. Dass man über Qualitätskonzeptionen nicht mal in einem Ministerium nachdenken darf angeblich laut Gesetz, das ist das Neueste, was ich höre. Das ist wirklich das Neueste. Aber Sie sind bereit, über solche Dinge dann wiederum im Landesjugendhilfeausschuss zu diskutieren. Wissen Sie, Herr Minister, manchmal habe ich das Gefühl, ein Teil von Ihnen oder auch von den Kollegen der CDU weiß nicht, was vor Ort abgeht.

Sie wollen Eltern stärken mit der Familienoffensive. Jetzt wird es aber langsam wirklich verrückt. Sie lassen tatsächlich mit dieser Familienoffensive und mit Kürzungen am falschen Ende Familien allein. Negieren Sie doch nicht, auch Herr Panse, der dann sagt, es gehört nicht die Frage der finanziellen und sozialen Situation einer Familie dazu, wie denn Elternleistung auch gestärkt werden kann oder wie sie abläuft, sagen Sie einfach, das ist eigentlich überhaupt nicht wichtig, Eltern in welcher Situation können ihren Kindern Liebe und Erziehung geben. Leute, wo leben wir denn eigentlich? Wissen Sie, was das für Familien bedeutet, wenn beide arbeitslos sind, wenn es ganz schlimme soziale Probleme gibt? Dann wollen Sie mir sagen, das ist ganz einfach, man kann Elternleistung ableisten und dann machen Sie

es sich noch besonders einfach und sagen, Leute, da nehmt doch die 150 €, lasst das Kind daheim, bleibt auch noch daheim und damit haben wir dann Elternleistung, Erziehung und Bildung gestärkt. Ich finde es teilweise schon unverschämt, wie Sie hier verschleiern und täuschen, wie Sie hier so tun, als seien diejenigen, die den Finger in die Wunde legen, noch die Bösen, die irgendetwas falsch machen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Ich kann Sie nur bitten, über das noch einmal nachzudenken und auch über die Frage der Elternakademie, also was man da noch so versucht, neu zu erfinden, was da alles wieder neu gemacht werden muss auch mit dieser Pseudostiftung „FamilienSinn“ oder was auch immer das noch werden soll.

Würde man dort helfen, wo tatsächlich Kinder und Familien zu erreichen sind, in der Kindertagesstätte, durch qualifizierte und weitergebildete Erzieherinnen, durch Gespräche mit den Eltern, durch entsprechende Leitungsräte, durch Möglichkeiten der Erzieher, sich auch Zeit zu nehmen für Elterngespräche, Vor- und Nachbereitungszeiten, das können Sie alles nachlesen, das steht in einem Gesetzentwurf, der jetzt den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt wird im Rahmen eines Volksbegehrens, da steht das alles drin. Und wenn Sie wirklich Familie, Kinderschutz, Kinder ernst nehmen würden, dann müssten Sie über Ihren politischen Weg und über Ihre politischen Entscheidungen noch mal ein Stückchen nachdenken. Ich kann Sie nur bitten für künftige Diskussionen - ich habe in meinem Redebeitrag am Anfang gesagt, das Thema „Kinderschutzdienst“ eignet sich nicht für politische Ideologien. Aber das, was Sie sich teilweise leisten, das ist der Punkt, was andere sagen kann nur falsch sein, das haben Sie ja schon bei der Entwicklung der Familienoffensive gemacht. Entweder Sie hören überhaupt nicht hin, Sie fragen die Leute nicht und selbst wenn die Leute Ihnen dann noch vernünftige Tipps geben, diejenigen, die mit dem Thema wirklich eng zusammenarbeiten, dann negieren Sie das, hören nicht zu und sagen dann immer, derjenige, der was zum Thema macht, ist dann auch noch der Buhmann. Das lassen wir uns nicht mehr gefallen, das werden wir in der Öffentlichkeit deutlich machen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Panse zu Wort gemeldet. Frau Taubert dann danach, bitte.

Frau Kollegin Pelke, so was bleibt nicht unwidersprochen, wenn Sie das sagen. Ich muss Ihnen schon sagen: Lesen Sie die Anträge genau und schauen Sie genau hin.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ich habe es gelesen..., was ich gesagt habe.)

Wenn in diesem Antrag steht, es geht um Kinderschutzdienste, können Sie sich nicht hier vorn hinstellen, einen bunten Blumenstrauß binden und über alles reden, was Ihnen gerade einfällt. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir diese Diskussion, diese fachliche Diskussion mit Ihnen vielleicht auch mal im Landesjugendhilfeausschuss führen können, wo nämlich die Leute sitzen, die von so etwas Ahnung haben, die hier nicht einmal von Kinderschutz, das nächste Mal von Kinderschutzdiensten, das dritte Mal von allen Mitteln, die wir in den letzten paar Jahren für diesen Bereich zur Verfügung gestellt haben, sprechen, sondern dass die konkret zu einem Antrag reden, so wie er aufgeschrieben steht. Ich habe, als ich hier gesprochen habe, erklärt, dass es in diesem Antrag um die Kinderschutzdienste geht. Dass es dafür im Haushaltsjahr 2006 keine Mittelreduzierung gab, das habe ich Ihnen hier gerade erläutert. Ich habe Ihnen auch erklärt, warum das im Jahr 2002 600.000 € waren, weil wir uns damals in einer Phase befunden haben, wo Kinderschutzdienste aufgebaut und mit einer Anschubfinanzierung versehen wurden.

Wenn Sie sich im Anschluss dessen hier vorn wieder hinstellen und genau die gleichen Argumente, die Sie sich vorher schon aufgeschrieben hatten, noch mal falsch bringen, kann ich nur sagen, ist das bewusste Ignoranz oder eine gewisse Böswilligkeit, die dem Wahlkampf geschuldet ist.

(Unruhe bei der SPD)

So etwas bleibt hier an dieser Stelle nicht unwidersprochen, Frau Kollegin Pelke.

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

(Unruhe bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Panse, ich weiß nicht, vorhin haben Sie sehr ausgebreitet über viele Themenfelder geredet und haben auch die HELIOS Klinik bemüht, die da ein offensichtliches Alternativange

bot für die Kinderschutzdienste bietet, ich denke mal, das ist es nicht.