Protocol of the Session on March 30, 2006

Mit Beschluss des Landtags zum Landeshaushalt 2005 wurde die Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung des Landes an den Kosten für die Durchführung des Winterdienstes mit den Thüringer Kommunen einseitig durch das Land gebrochen. Bis 2004 erhielten die Gemeinden für die Realisierung des Winterdienstes auf Bundes- und Landesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften 2,6 Mio. €. Trotz Protest der Kommunen hielt die Landesregierung an der Streichung der Mittel fest. Der zuständige Minister der Landesregierung hatte öffentlich angeboten, dass die Gemeinden freiwillige Kooperationsvereinbarungen mit dem Land abschließen.

Namens des Abgeordneten Hauboldt frage ich die Landesregierung:

1. Welches konkrete Angebot zur Beteiligung des Landes an den Kosten zur Durchführung des Winterdienstes auf Bundes- und Landesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften ist an die Gemeinden ergangen und welche Gemeinden haben hiervon in welcher Art und Weise Gebrauch gemacht?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Durchführung des kommunalen Winterdienstes in der Winterperiode 2005/2006, insbesondere in den Gemeinden des Thüringer Waldes, insgesamt?

3. Wie entwickelten sich die Kosten der für den Winterdienst zuständigen Gemeinden in der Winterperiode 2005/2006 im Vergleich zu den Winterperioden 2003/2004 und 2004/2005?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Straßenbauverwaltung wird den Winterdienst wieder ausschreiben, allerdings mit Wahlpositionen für die Ortsdurchfahrten. In Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund wird den Kommunen angeboten, durch Bindung an die Großverträge der Thüringer Straßenbauverwaltung eine möglicherweise günstigere Preisgestaltung zu erreichen. Auf Grundlage der erzielten Ausschreibungser

gebnisse haben die Kommunen dann die Möglichkeit, entsprechende Verträge mit den Winterdienstfirmen des Landes abzuschließen, und die Kommunen können bis zum 15. August 2006 von dem Angebot durch eine Zutrittserklärung Gebrauch machen. Alternativ können Sie den Winterdienst wie bisher selbst durchführen.

Zu Frage 2: Der Winterdienst in den Kommunen einschließlich der Ortsdurchfahrten gehört zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Da nach wie vor in einigen Regionen Thüringens Winterdienst durchgeführt wird, ist eine abschließende Bewertung der letzten Winterperiode nicht möglich. Allgemein kann eingeschätzt werden, dass die Verkehrssicherheit unter winterlichen Bedingungen durch die Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit gewährleistet werden konnte. Hier scheinen die Diskussionen der letzten Jahre Früchte zu tragen. Das schließt Behinderungen aufgrund winterlicher Bedingungen nicht aus. Es ist jedoch selbstverständlich, dass sich Verkehrsteilnehmer im Mittelgebirge auf winterliche Straßenverhältnisse einstellen müssen. Ersatzvornahmen wie teilweise in vergangenen Winterperioden waren durch die Thüringer Staßenbauverwaltung nicht erforderlich.

Zu Frage 3: Die gewünschten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Berninger.

Zu Frage 1: Der Abgeordnete Hauboldt hat nach der Vergangenheit gefragt. Sie, Herr Minister, haben für die Zukunft geantwortet. Können Sie die Frage 1 bitte auch danach beantworten, welches konkrete Angebot das Land gemacht hat in der vergangenen Zeit.

Zu Frage 3: Diese Informationen, können Sie die beschaffen und können Sie die uns zur Verfügung stellen?

Also, Angebote kann man meiner Meinung nach nur für zukünftige Vertragsverhältnisse machen. Es macht keinen Sinn, Angebote für die Vergangenheit zu machen.

Zu Frage 3: Wir werden natürlich im Rahmen der Schadensermittlung für die Winterperiode auch nach den Kosten für den Winterdienst fragen. Inwieweit uns die Kommunen hierzu Auskunft geben, ist mir nicht bekannt.

Weitere Anfragen kann es nicht geben. Es kann immer nur der Fragesteller zwei Anfragen stellen und zwei Fragen aus dem Haus.

Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Doht, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1810.

Nicht realisierte Landesstraßenbauprojekte in Thüringen

Aufgrund von Kürzungen im Landeshaushalt musste in den vergangenen Jahren die Realisierung verschiedener Landesstraßenbauprojekte in Thüringen verschoben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche der in den Projektlisten des Landeshaushalts aufgelisteten Ortsumgehungen und Ortsdurchfahrten konnten abweichend von den ursprünglichen Planungen der Straßenbaubehörden in den Jahren 2004 und 2005 aufgrund geringer finanzieller Mittel im Landeshaushalt nicht fertig gestellt werden (bitte ge- trennt nach Landkreisen darstellen)?

2. Mittel in welcher Höhe sind in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 für den Bau von Ortsumgehungen und Ortsdurchfahrten investiert worden?

3. Welche Investitionen wären in den Jahren 2004 und 2005 erforderlich gewesen, um sämtliche geplanten Baumaßnahmen an Ortsumgehungen und Ortsdurchfahrten zu realisieren?

4. Welche Abweichungen von bestehenden Planungen hinsichtlich der Fertigstellung von Ortsumgehungen und Ortsdurchfahrten erwartet die Landesregierung für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 aufgrund geringer Haushaltsmittel?

Auch diese Anfrage beantwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Doht, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Keine. Die Minderausstattung im Landesstraßenbauhaushalt hatte keine Auswirkungen auf die Fertigstellung der in den Projektlisten des Landeshaushalts aufgelisteten Projekte.

Zu Frage 2: Im Haushaltsjahr 2004 wurden für den Neubau von Ortsumgehungen 4,6 Mio. € und für den Ausbau sowie die Erhaltung von Ortsdurchfahrten 27,2 Mio. € ausgegeben; im Haushaltsjahr 2005 wurden 14,6 Mio. € für Ortsumgehungen und 24,7 Mio. € für Ortsdurchfahrten ausgegeben.

Zu Frage 3: Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 4: Die Maßnahmen werden wie geplant begonnen und aufgrund von Bewirtschaftungsreserve und Globaler Minderausgabe werden ggf. finanzielle Ausgaben auf die Folgejahre zu verlagern sein; konkrete Auswirkungen können derzeit noch nicht benannt werden.

Danke, gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage für heute, Abgeordneter Pilger, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1815

Errichtung und Standort eines Nationalparkhauses im Hainich

Schon im Sommer 1998 hatte der damalige Ministerpräsident Dr. Vogel anlässlich eines Besuchs in der Nationalparkregion mitgeteilt, dass ein Nationalparkhaus in der Gemeinde Weberstedt geplant sei. Diesem Vorhaben hatte auch Ministerpräsident Dieter Althaus noch im vergangenen Jahr mehrfach Unterstützung zugesichert (z.B. in einem Schreiben an den Präsidenten der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen) und erklärt, dass das Nationalparkhaus trotz schlechter Haushaltslage mittelfristig realisierbar sei.

In einem Gespräch Anfang März dieses Jahres hat jedoch Minister Dr. Sklenar erklärt, dass es keine Standort- und keine Finanzierungszusage für ein Nationalparkhaus in Weberstedt gäbe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung bezüglich eines Nationalparkhauses am Standort Weberstedt vertritt die Landesregierung derzeit?

2. Welche Vorleistungen mit welchem Umfang hat die Gemeinde Weberstedt im Hinblick auf die Errichtung eines Nationalparkhauses bereits erbracht?

3. Welche weiteren Schritte plant die Landesregierung zur Realisierung eines Nationalparkhauses in der Gemeinde Weberstedt?

4. Mittel aus welchen Fördertöpfen könnten für die Errichtung des Nationalparkhauses eingesetzt werden?

Diese letzte Anfrage beantwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Pilger beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Bevor ich auf die vier Fragen eingehe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.

Die Landesregierung hat seit Gründung des Nationalparks viel geleistet. Es wurde nicht nur eine gut funktionierende Nationalparkverwaltung mit dezentralen Infostellen, sondern auch die grundhafte Infrastruktur des Schutzgebietes aufgebaut. Ich möchte z.B. nur daran erinnern, dass 70 Kilometer ausgewiesene Wanderwege mit über 1.000 wegbegleitenden Einrichtungen wie Hinweisschildern und Infotafeln bestehen. Entgegen Ihrer Behauptung im Vorspann, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pilger, hat Ministerpräsident Dieter Althaus eine finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung in Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage eben nicht in Aussicht gestellt. Frau Präsidentin, ich darf zitieren aus diesem Brief den letzten Satz, in dem es heißt: „Eine finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung kann in Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.“ Das ist der Wortlaut.

Jetzt zu Frage 1: Bei Projekten wie dem Baumkronenpfad oder dem Nationalparkhaus muss von Anfang an die langfristige ökonomische Tragfähigkeit beachtet werden. Das im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzepts Hainich-Werratal erstellte Betriebs- und Finanzierungskonzept für ein Nationalparkhaus am Standort Weberstedt überzeugt mich in dieser Hinsicht nicht. Eine Entscheidung zum Nationalparkhaus lässt sich nicht losgelöst von den anderen Projekten des regionalen Entwicklungskonzepts treffen. Das Ministerium hat hier in Abstimmung mit der Staatskanzlei eine Moderatorenrolle übernommen und wird den Prozess der Willensbildung in der Region begleiten.

Zu Frage 2: Die Gemeinde hat als Mitglied der kommunalen Arbeitsgruppe für Regionale Entwicklungskonzepte Hainich-Werratal mitgewirkt.

Zu den Fragen 3 und 4: Wie bereits eingangs gesagt, wird die Bereitstellung von Landesmitteln an

gesichts der angespannten Haushaltssituation des Freistaats nicht möglich sein. Andere Fördermöglichkeiten müssen noch im Detail geprüft werden. Aber auch hier ist absehbar, dass die Erfolgsaussichten gering sind.

Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Doht, bitte.

Sind der Landesregierung die Pläne der Gemeinde Mihla bekannt, das Rote Schloss als Nationalparkhaus zu nutzen und damit wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, und wie bewertet die Landesregierung diese?

Frau Doht, da bin ich jetzt ein bisschen überfragt, weil ich eine Vielzahl von Anregungen in dieser Richtung bekommen habe, wer Gebäude und Dinge zur Verfügung stellen möchte, um dort ein Nationalparkhaus einzurichten. Wir sind allem aufgeschlossen, wenn das Konzept, vor allen Dingen das finanzielle Konzept, aufgeht.