Zu Frage 2: Die Städte und Landkreise haben zur Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörden Dienstleistungsvereinbarungen abgeschlossen.
Zu Frage 3: Grundsätzlich wird an der bestehenden Rechtslage festgehalten. Aufgrund von Gesprächen mit betroffenen Gemeinden und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen wird in die Zuständigkeitsregelung lediglich eine Öffnungsklausel eingefügt. Sie soll es interessierten Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen ermöglichen, auf Antrag gegebenenfalls die Zuständigkeit zurückzuerlangen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, die Aufzählung der Städte über 30.000 Einwohner, die eine Kooperationsvereinbarung jetzt abgeschlossen haben
- bis zu 30.000, danke -, deutet darauf hin, dass es nur noch wenige Städte unter 30.000 Einwohner gibt, die das nicht gemacht haben. Wie bewerten Sie denn in Kenntnis dieser Tatsache Ihr Umstrukturierungsvorhaben, sollte es nicht gegebenenfalls grundsätzlich noch mal neu überdacht werden?
Es führt zu einer erheblichen Kosteneinsparung. Wir haben z.B. die Vereinbarung, dass es zu den gleichen Preisen wie bei den Landkreisen gemacht wird. Wenn es allerdings den kreisangehörigen Städten ermöglicht wird, zu den Preisen für die Landkreise diese Aufgaben wahrzunehmen, müssen es in Zukunft auch die Großen kreisangehörigen Städte und die kreisfreien Städte zum gleichen Kostenerstattungsanspruch machen. Das führt zu einer weiteren Kostenersparnis.
Ja, danke Frau Präsidentin. Herr Minister, im bisherigen Verfahren war die Kostenfrage nur eine Begründung der Landesregierung, insbesondere waren die Begründungen Leistungsfähigkeit und Verhinderung von Doppelzuständigkeit oder Doppelstrukturen. Wie bewerten Sie denn die von mir zuletzt genannten Kriterien unter der Tatsache, dass es zwar eine neue Zuständigkeitsverordnung gibt, aber im Grunde genommen durch die Kooperationsvereinbarungen alles so weitergeht wie bisher?
Das ist die Entscheidung der Kommunalbehörden. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Bündelung auf die Landkreise der bessere Weg gewesen wäre. Der Bürger, der eine Baugenehmigung braucht, muss jetzt in zwei Behörden gehen. Wenn er im Rahmen der Baugenehmigung dann auch noch Einschränkungen zur Lagerung von Material und Aufstellen von Gerüsten braucht, dann muss er für die Einschränkungen zur Stadtverwaltung, für die Baugenehmigung hat er mit dem Landratsamt zu tun. Also ich bleibe dabei: Die Bündelung bei den Landkreisbehörden und bei den Großen kreisangehörigen Städten und den kreisfreien Städten wäre der bessere Weg gewesen.
Mehr Nachfragen kann es nicht geben, da der Fragesteller aus Krankheitsgründen nicht anwesend ist. Ich komme zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Fuchs, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1787.
Im Rahmen der Thüringen-Ausstellung vom 4. bis 12. März 2006 fand die 14. Thüringer Gesundheitswoche statt. Konzept und Organisation der Gesund
heitswoche lag in Händen der Internationalen Gesellschaft für Prävention e.V. (IGP). Presseinformationen zufolge sollen fast 70 000 Besucher diese Thüringen-Ausstellung besucht haben. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hatte zur regen Teilnahme an der 14. Thüringer Gesundheitswoche, die auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten stattfand, aufgerufen.
1. Wie schätzt die Landesregierung vom Inhalt und von der Teilnahme der Bürger bzw. Ausstellungsbesucher her den aktiven Dialog im Ergebnis der 14. Thüringer Gesundheitswoche auf oben genannter Ausstellung sowie in den Landkreisen und kreisfreien Städten ein?
2. Wie viele der 70.000 Besucher der ThüringenAusstellung haben davon die 14. Thüringer Gesundheitswoche besucht?
3. Wie wurde die Zahl der Direktkontakte der Ausstellungsbesucher und die Kundenfrequenz bei den Veranstaltungen der 14. Thüringer Gesundheitswoche im Rahmen der oben genannten Ausstellung durch die IGP gemessen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Bei der Veranstaltung auf dem Erfurter Messegelände während der ersten beiden Tage der Thüringen-Ausstellung handelte es sich um die zentrale Auftaktveranstaltung zur Gesundheitswoche, also nicht um die Gesundheitswoche selbst.
Zu Frage 1: Die Gesundheitswoche hat sich in den letzten 14 Jahren bewährt. Im Vordergrund stehen dabei Angebote der Prävention. Im Zusammenhang mit der Auftaktveranstaltung hat die internationale Gesellschaft für Prävention e.V. - IGP abgekürzt - überzeugend die große Nachfrage an allen Informationsständen der Thüringer Gesundheitseinrichtungen und der beteiligten Dienstleister hervorragende Resonanz festgestellt. Die Leistungsangebote wurden von allen beteiligten Besuchern als ausgezeichnet betrachtet und bewertet. Auch die Medien haben das Angebot äußerst positiv empfunden. Die übrigen Angebote in den Landkreisen
und kreisfreien Städten wurden sehr unterschiedlich genutzt. Es wurden dem Ministerium aus allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Veranstaltungen und Angebote gemeldet. Mehr als 300 Beispiele sind auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Besonders stark vertreten sind traditionell Erfurt, Jena und Weimar, der Kyffhäuserkreis und der Kreis Schmalkalden-Meiningen. Weniger Meldungen kamen dieses Mal z.B. aus dem Altenburger Land, dem Landkreis Hildburghausen und aus Gera. In einigen Kreisen und Städten finden zu einem späteren Zeitpunkt eigene Gesundheitswochen statt.
Zu Frage 2: Die diesjährige Thüringen-Ausstellung lief insgesamt 10 Tage und hatte rund 70.000 Besucher. Allein zur Auftaktveranstaltung der Gesundheitswoche am 4. und 5. März sind nach Angaben der IGP 12.000 Besucher erschienen.
Zu Frage 3: Es spielt nicht nur die Anzahl der Kontakte eine Rolle, sondern natürlich auch deren Qualität. So haben viele Beteiligte im Rahmen der Auftaktveranstaltung die Gelegenheit genutzt, um zu den anwesenden Vertretern der Weltgesundheitsorganisation und anderen Fachleuten des Gesundheitswesens Kontakt zu schließen. Die Zahl der Direktkontakte der Ausstellungsbesucher ist einfach zu messen, nämlich durch Zählung der persönlichen Gespräche und durch die von der IGP bereitgestellten Mitarbeiter, die den Durchlauf kontrolliert und gezählt haben. Die Ergebnisse des Durchlaufs entsprechen den ca. 12.000 Besuchern; die Direktgespräche an den Ständen sind etwas geringer, aber durch zum Teil Mehrfachgespräche einzelner Personen auf rund 5.000 zu schätzen.
Zu Frage 4: Finanzielle Zuschüsse des Landes sind nicht eingesetzt worden. Es beteiligten sich diejenigen Partner, die auf der Rückseite des Flyers zum Kongress per Logo öffentlich ausgewiesen worden sind. Dazu gehören das Deutsche Rote Kreuz, Deutscher Familienverband Thüringen, die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, der Landessportbund Thüringen, die Landesärztekammer, die Landeshauptstadt Erfurt, die AOK Thüringen, die Deutsche Angestellten Krankenkasse und weitere Institutionen des Gesundheitswesens. Da alle Thüringer Einrichtungen und Selbsthilfegruppen kostenfrei teilnehmen konnten, blieben insgesamt 20 Sponsoren übrig, die die Kostenbeteiligung für Standmiete und Aufbau in Höhe von insgesamt 20.000 € erbracht haben. Beispiel dafür sind Augenoptik Weiß, die Firma Biokomfort, die Firma Hartmann, Förstina Sprudel, Pfizer Pharma GmbH, Kurkliniken und Orthopädiefirmen. Die Gesamtliste aller Partner und Sponsoren ist ebenfalls im Internet veröffentlicht. Der Rest der Kosten in Höhe von rund 25.000 € wurden aus Mitteln der IGP finanziert.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, eine des Abgeordneten Pilger, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1792.
Antrag auf Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule für die staatlich genehmigte berufsbildende Schule Präzeptorei Schönberg
Die staatlich genehmigte berufsbildende Schule Präzeptorei Schönberg befindet sich in Trägerschaft der Jugendwerkstatt Nova gGmbH. Der Träger hat am 1. März 2005, kurz vor dem dreijährigen Bestehen der Schule, beim Kultusministerium beantragt, ihr die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule zu verleihen. Bislang liegt dem Träger jedoch keine Antwort des Kultusministeriums auf diesen Antrag vor. Nach telefonischer Auskunft des zuständigen Staatlichen Schulamts und des Kultusministeriums ist das Antragsverfahren insbesondere deshalb noch nicht abgeschlossen, weil dieses Schulamt bisher noch keine Stellungnahme zum Antrag abgegeben hat.
3. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung eingeleitet, um das Antragsverfahren zu einem zügigen Abschluss zu bringen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Das zuständige Staatliche Schulamt wurde beauftragt, das Vorliegen der Voraussetzungen zur staatlichen Anerkennung der Ersatzschule zu prüfen. Ein Prüfergebnis des Staatlichen Schulamts ist für Ende März 2006 vorgesehen.
Zu Frage 3: Konkrete Schritte der Landesregierung in diesem laufenden Verwaltungsverfahren sind nicht erforderlich. Das Thüringer Kultusministerium hat sich beim zuständigen Staatlichen Schulamt nach dem Stand des Verfahrens erkundigt und wird nach Eingang der entsprechenden Stellungnahme das Verfahren fortführen.
Zu Frage 4: Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens kann nicht benannt werden, da der weitere Verfahrensablauf vom Ergebnis der Prüfungen des zuständigen Staatlichen Schulamts abhängt. Sofern festgestellt werden sollte, dass die Genehmigungsvoraussetzungen dauernd erfüllt sind, kann die staatliche Anerkennung noch vor dem Schuljahresbeginn 2006/2007 erteilt werden.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, eine des Abgeordneten Lemke, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1804.
Der Nahverkehrsverbund Mittelthüringen sollte zum 1. Januar 2006 starten. Der Landrat des Landkreises Weimarer Land, Hans-Helmut Münchberg (parteilos), hat durch seine verspätete Unterzeichnung dafür gesorgt, dass der Vertrag erst zum 1. April 2006 wirksam werden kann. Da sich der Start nunmehr um drei Monate verzögert, gab es diverse Veränderungen bei einzelnen Verkehrsunternehmen, die sich vor allem auch finanziell ausgewirkt haben.
2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche Verkehrsunternehmen von dieser Verzögerung betroffen waren, und wenn ja, welche?
3. Welche Kosten sind den betroffenen Unternehmen durch die Verschiebung des Starts vom 1. Januar 2006 auf den 1. April 2006 entstanden?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in der Frage, wer für die entstandenen Mehrkosten aufkommen sollte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gründe für die verspätete Unterschrift des Landrats waren Differenzen der Vertragspartner über das Verfahren bei künftigen Tarifänderungen.