Auch bei den Biosphärenreservatsverordnungen gab es Änderungen. So wurde eine Maßstabsänderung bei den für die Veröffentlichung bestimmten Karten durchgeführt. Ich soll hier auch im Auftrag der Verwaltung noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass die Karten dem Ausschuss vorgelegen haben, also genau wie das hier der Fall ist, war es auch im Ausschuss, das ist wichtig für die Rechtssicherheit des Gesetzes.
Eine weitere Änderung in beiden Biosphärenreservatsverordnungen war die Formulierung, dass in Zukunft nicht jagdbare Tiere gefangen und getötet werden dürfen, wenn sie das Schutzziel oder das ökologische Gleichgewicht in den Biosphärenreservaten gefährden. Das waren die Änderungen bei den Biosphärenreservaten.
Zum Schluss hat der Ausschuss auch noch beschlossen, dass aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit eine Neubekanntmachung des Naturschutzgesetzes, des Jagd-, Wald- und Fischereigesetzes
erfolgen soll und das Gesetz rückwirkend zum 04.04.2005 in Kraft tritt. Auf die Anlagen 1 und 2 bin ich schon eingegangen. Sie werden aufgehoben, wenn die Verordnung zu den FFH-Gebieten in Kraft tritt.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun noch ein paar Worte zu wichtigen abgelehnten Änderungsanträgen verlieren.
Es gab den Antrag, dass in § 1 neben der Pflanzen- und Tierwelt auch die biologische Vielfalt nachhaltig gesichert werden sollte. Außerdem sollte in § 1 a zur Festlegung des Biotopverbundes die TLUG Zielarten festlegen, an deren Wanderbedürfnissen sich dann die Qualität der Verbundstruktur hätte orientieren sollen.
In § 2 gab es den Antrag, eine Biotopverbundplanung für die landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft zu erstellen. In § 2 a wurde beantragt, im Rahmen der Umweltbeobachtung durch die TLUG Daten zu Informationssystemen zusammenzufassen und diese dem Landtag alle zwei Jahre in einem Bericht vorzulegen. Das wird natürlich durch das Umweltinformationsgesetz sicherlich zum großen Teil auch ermöglicht.
In § 5 gab es den Antrag, dass Landkreise und kreisfreie Städte einen angemessenen Ausgleich für die Kosten der Fortschreibung der Landschaftspläne erhalten. Auch das wurde abgelehnt.
In § 6 sollte in die Eingriffsliste die nachteilige Veränderung von Quellen, die Uferbegradigung und die Beeinträchtigung der natürlichen Funktion von Gewässern aufgenommen werden.
In § 7 wurde beantragt, dass der Flächenpool, wenn er außerhalb des vom Eingriff betroffenen Naturraums genutzt werden sollte, nur in begründeten Ausnahmefällen genutzt werden darf. Das Ziel des Antrags war, dass der Autobahnbau in Südthüringen z.B. nicht durch für den Flächenpool erworbene Flächen in der Wismutregion ausgeglichen werden sollte, sondern eben hauptsächlich in der Region, wenn das möglich ist.
In § 8 sollte das Wörtchen „durchgeführt“ durch das Wörtchen „abgeschlossen“ ersetzt werden, wie es ursprünglich war. Auch das klingt eigentlich nicht so sonderlich bedeutend, hat aber folgenden Inhalt: Wenn eine Ausgleichsmaßnahme durchgeführt wurde, heißt das, dass ich die technischen Maßnahmen durchgeführt habe, meinetwegen, wenn es darum ging, ein kleines Gewässer zu schaffen, wo die Rotbauchunke drin laicht, dann sollte das also dort entsprechend wieder ausgehoben werden. Dann habe ich die Maßnahme erst einmal durchgeführt. Deshalb
muss das immer noch nicht geeignet sein, dass die Rotbauchunke dort ihre Eier ablegen kann und dass sie sich vernünftig dort drin entwickelt. Das ist erst erreicht, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist. Nun haben solche Rotbauchunken nicht das allzu lange Leben und wenn sie mal in einem Jahr nicht ablaichen können, ist der gesamte Bestand gefährdet. Deshalb sollte das Wörtchen „abgeschlossen“ hier bestehen bleiben, damit sichergestellt ist, dass das Biotop auch den Anforderungen der Art entspricht. Nur dann ist die Maßnahme abgeschlossen. Das ist aber leider abgelehnt worden.
Weiter sollte nach § 8 das Eingriffsregister durch anerkannte Naturschutzverbände eingesehen werden können.
Zu § 10 gab es den Antrag, dass die Verjährungsfrist für ungenehmigte Eingriffe bei 30 Jahren bleiben sollte statt bei zehn Jahren, wie sie jetzt im Gesetzentwurf neu geregelt ist. Hier geht es also darum, dass Leute, die Dinge ohne Genehmigung getan haben, die als Eingriff zu werten sind, noch 30 Jahre lang dafür belangt werden können, weil es manchmal auch ein bisschen schwierig ist, gleich festzustellen, wer dort irgendwo was ausgefressen hat. Aber es gab die Meinung von der Mehrheit des Ausschusses, zehn Jahre wären hier ausreichend.
Zu § 30 wurde beantragt, ein Verbot für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in Naturschutzgebieten, im Nationalpark und in Natura2000-Gebieten zu beschließen. Auch das wurde abgelehnt.
In den §§ 39 und 40 sollten die bisherigen Regelungen über Naturschutzbeiräte und den Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz erhalten bleiben, weil die Verbände mit diesen Regelungen sehr zufrieden waren. Außerdem sollte die Möglichkeit einer einstweiligen Sicherstellung noch nicht ausgewiesener Schutzgebiete erhalten bleiben.
Im Waldgesetz gab es folgende Änderungsanträge, die nicht angenommen wurden, auf die ich noch hinweisen möchte: Es wurde beantragt, ein Wegenetz für die touristische Nutzung von Waldwegen analog dem Reitwegenetz auszuweisen. Es wurde außerdem beantragt, dass Betriebspläne in Zukunft zur Prüfung vorgelegt statt angezeigt werden sollen. Die Landeswaldarbeiterschule Gehren sollte in der bisherigen Rechtsform erhalten bleiben und der ungenehmigte Mehreinschlag sollte ein Bußgeldtatbestand werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es hat viele Anträge gegeben. Einige wurden aufgenommen, einige wurden nicht aufgenommen. Das Ergebnis dieser sehr langen Arbeit von drei Ausschüssen liegt
Ich möchte zum Abschluss noch einmal ganz herzlich der Verwaltung für die umfangreiche Arbeit danken. Es ist sehr, sehr viel Papier beschrieben worden, es ist sehr viel aufbereitet worden. Wir haben uns auch bemüht, doch relativ zügig voranzukommen, so dass manchmal eine Ausschuss-Sitzung die andere jagte und dann sehr schnell Papiere erstellt erstellt werden mussten, Vorabprotokolle erstellt wurden. Dafür, wie gesagt, noch einmal ganz herzlichen Dank. Ich möchte auch den Ausschussmitgliedern an dieser Stelle ein Dankeschön aussprechen, denn wir hatten durchweg konstruktive Beratungen zum Gesetzentwurf, die auch zur Annahme von Änderungsanträgen aller Fraktionen geführt haben. Sicherlich hätte sich die eine oder andere Fraktion die Annahme von mehr Änderungsanträgen gewünscht. Aber nichtsdestotrotz, wie gesagt, danke für die gute Zusammenarbeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kummer, vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung aus dem Ausschuss. Aber so ein paar Schmankerl aus Ihrem fachlichen Bereich waren schon dabei. Das muss ich hier so sagen. Das wird ja dann Ihre Redezeit im Anschluss vielleicht verkürzen können. Davon können wir dann alle profitieren.
Mit der heutigen Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz wird ein großer Erfolg gefeiert. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf Bundesebene war nach 16 Jahren Stillstand ein voller Erfolg, so wurde das im Bundestag von den Fraktionen der SPD und der Grünen kommentiert. Von den anderen Parteien etwas anders, würde ich sagen. Nichtsdestotrotz ist anerkannt worden, dass durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes der Naturschutz einen anderen Rahmen erlangt und dass der Naturschutz ein modernes Gesicht bekommen hat. Der Bund hat uns den gesetzlichen Rahmen vorgegeben und wir sollten innerhalb einer Frist dieses in
Landesrecht umsetzen. Leider, das wurde auch schon ein paar Mal angesprochen, haben wir das fristgerecht nicht erreicht. Schon in der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Bundesrechts in Landesrecht eigentlich am 4. April 2005 abgeschlossen sein sollte. Und es gab eine dreijährige Übergangsfrist. Aber, wie gesagt, es hat nicht gereicht, dass die Landesregierung das in diesen drei Jahren geschafft hat. Selbst dieser Umstand hat die CDU-Fraktion nicht daran gehindert, das ganze Gesetzgebungsverfahren noch einmal anzuhalten und aufzuhalten, indem sie versucht haben, die Änderungen des Waldgesetzes mit dem Naturschutzgesetz zu verknüpfen. Ich habe damals schon gesagt, dass ich das für vollkommen falsch halte. Herr Kummer hat in seiner Berichterstattung auch darauf hingewiesen, dass das dann gesetzlich auch nicht so ging, wie die CDU-Fraktion das vorhatte. Trotzdem hat es uns noch einmal Zeitverzug gebracht. Infolge der verspäteten Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes ergibt sich für die Umweltverbände ein erhebliches Problem. Das Landesverwaltungsamt ist nach unseren Informationen der Meinung, dass das im Thüringer Naturschutzgesetz geregelte Klagerecht der Verbände mit Ablauf der Umsetzungsfrist im April 2005 nicht mehr gegeben sei und dass das vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebene Klagerecht der Verbände erst in Kraft tritt, wenn das Bundesgesetz in Landesrecht umgesetzt sei. Der BUND und auch der Landesnaturschutzbeirat haben das von Anfang an kritisiert und darauf hingewiesen, dass da ein Problem entstehen kann. Trotzdem hat die Landesregierung immer während des Gesetzgebungsverfahrens abgewiegelt und hat an dieser Stelle keine Probleme gesehen. Ich hoffe, dass die Landesregierung an einer Lösung arbeitet, damit den Verbänden nicht durch die verspätete Umsetzung des Gesetzes ein Rechtsnachteil entsteht. Wir müssen da handeln, Herr Minister. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten, dass Sie beim Landesverwaltungsamt eingreifen können, weil sonst den Verbänden durch die verspätete Umsetzung wirklich ein Nachteil entstanden ist.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Sie brauchen doch nicht klagen!)
Natürlich. Wenn sie das für richtig erachten, müssen die Verbände ihr Klagerecht einhalten können. Das ist vollkommen korrekt.
Wir kritisieren aber nicht nur die verspätete Umsetzung, wir sehen auch inhaltliche Schwachpunkte. Einen Schwachpunkt sehen wir bei der Bestimmung des Biotopverbunds. Unserer Meinung nach wäre ein Biotopverbundplan wichtig und richtig gewesen,
in dem die Mindestdichte der zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Flächen festgelegt werden könnte. Die wesentlichen Daten hätten dann nicht nur für den Aufbau eines funktionierenden Biotopverbundplans, sondern auch für andere Planungen des Naturschutzes Bedeutung erlangt. Hier wurde leider eine Chance verpasst, einen koordinierten Aufbau des Biotopverbunds zu erwirken. Auch ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung ist leider nicht vorgesehen. Die Umweltverbände haben es mehrfach eingefordert, dass wir doch die Sicherung des Biotopverbundes auch in einen bestimmten Zeitrahmen geben sollen. Wir haben das auch mit Änderungsanträgen versucht, leider haben wir dafür keine Mehrheit gefunden. Die Sicherung und die Schaffung des Biotopverbunds hat zudem nicht die von den Umweltverbänden gewünschte besondere Berücksichtigung im Rahmen der Eingriffsregelungen erhalten. Auch das halten wir für falsch.
Verhindert hat auch die CDU-Mehrheit leider die Möglichkeit der einstweiligen Sicherstellung bestimmter besonders wertvoller Bereiche, für die eine drohende Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. Mit den derzeit und wohl auch zukünftig sehr geringen Kapazitäten, Herr Minister, in der Naturschutzverwaltung würde die zeitliche und zügige Ausweisung sicherlich nicht erreicht werden können. Das wissen wir hier alle, die im Umwelt und Naturschutz tätig sind. Wir haben ja auch nicht die Hoffnung, dass dieser Bereich in der nächsten Zeit aufgestockt werden könnte, obwohl wir uns das sicherlich alle wünschen würden.
Wir als SPD-Fraktion kritisieren auch, dass das Verbot der Beseitigung oder Schädigung von landschaftspflegenden Hecken und anderen Gehölzen aufgehoben wurde. Die Beseitigung dieser Strukturen wird künftig lediglich im Rahmen der Eingriffsregelung geschützt. Die erhebliche Schädigung von Hecken und Gehölzen ist, anders als noch im Regierungsentwurf vorgesehen, nicht einmal mehr als Regelbeispiel einer Eingriffsregelung herbeigeführt. Hier hat sich die CDU-Fraktion leider durchgesetzt. Unserer Meinung nach wurde hier der Natur- und der Artenschutz an einer wesentlichen Stelle geschwächt.
Zu kritisieren ist auch die Schlechterstellung der Naturschutzbeiräte. Diese verlieren Mitwirkungskompetenzen. Das wurde von ihnen auch eindrücklich angemahnt. Mitwirkungsrechte verlieren auch die Umweltverbände. Sie werden geschwächt. So werden Naturschutzbeiräte, die eigentlich gegenüber anderen Interessengruppen die Belange des Naturschutzes vertreten und durchsetzen sollten, zur Hälfte mit Land- und Erholungsnutzern besetzt. Dem Naturschutz wird damit praktisch eines der wichtigsten Gremien genommen, worin er seine Standpunkte gegenüber den anderen Naturnutzern darlegen kann. Zudem gibt es kein zwingendes Vorschlagsrecht für die Verbände zur Besetzung des Fachbereichs für Arten- und Biotopschutz mehr. Auch das halten wir für eine Schwächung. Es gibt viele Gründe, um dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Ich möchte es nur bei einigen Punkten belassen, weil es wirklich zehn Monate lang eine Diskussion gegeben hat und alle, die mit diesem Verfahren verbunden sind, wissen um die inhaltlichen Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Parteien. Ich muss aber Herrn Kummer Recht geben, es war immer eine sachliche und faire Diskussion, die wir im Landwirtschafts- und im Umweltausschuss geführt haben. Ich hätte mir nur gewünscht, dass es etwas mehr als 15 Änderungsanträge gewesen wären, die die SPD-Fraktion dort durchbekommen hat.
Noch ein paar Sätze zur Änderung des Waldgesetzes: Das ist ja leider, wie ich das schon am Anfang betonte, mit dem Naturschutzgesetz verbunden worden. Auch diesen Fakt haben wir schon ausführlich diskutiert. Ich habe das auch schon zum Ausdruck gebracht, dass ich das für vollkommen falsch gehalten habe. Am Anfang waren wir auch der Meinung und überzeugt davon, dass der Gesetzentwurf inhaltlich von uns mitgetragen werden könnte in einigen Bereichen, im Kernanliegen wie z.B. die staatliche Beförsterung körperschaftlicher und privater Waldbesitzer, also der Kleinwaldbesitzer aus Gründen des Gemeinwohls zu sichern ist. Das halten wir für richtig und sind da auch der Meinung der CDUFraktion. Aber der gewählte Weg wird sehr schwierig sein und wir sehen die Schwierigkeiten, dass wirklich so erreichen zu können. Vom Ansatz her richtig - darüber hat Herr Kummer auch in seiner Berichterstattung schon gesprochen - sehen wir die Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht für berufsfischereilich genutzte Teiche zur Förderung des Tourismus. Auch den Ansatz sehen wir, das Problem ist nur, dass wir die klare Abgrenzung zwischen fischereischeinpflichtigen und fischereifreien Handlungen vorzunehmen haben. Das wird ein schwieriges Problem. Gut, da haben wir der Landesregierung eine Verordnungsermächtigung gegeben. Wir hoffen - und Herr Minister hat uns das auch zugesichert -, dass er verantwortungsvoll damit umgehen wird. Wir werden dann sehen, wie Herr Minister das
Dem Gesetzentwurf im Ganzen können wird nicht zustimmen. Ich würde zwar nicht so weit gehen wie einige Herren das wohl getan haben, indem sie die CDU-Fraktion als „einen Haufen von Bolschewisten“ bezeichnet haben, so weit würde ich nicht gehen Herr Primas, das finde ich dann doch schon ein bisschen übertrieben, allerdings hielten auch wir einige Sanktionen gegen die Waldeigentümer für überzogen.
So sollten nach Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf für die Verletzung bloßer Anzeigepflichten saftige Bußgelder verhängt werden. Das haben Sie korrigiert und das halten wir auch für richtig, dass das korrigiert wurde. Dennoch wurden etliche Chancen mit dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, versäumt. Zum einen wurde versäumt, eine Regelung für eine wirklich besucherfreundliche Kennzeichnung von Wanderwegen durchzuführen. Hier sollten unserer Auffassung nach für überregional bedeutsame Wege die Oberste Forstbehörde und für überwiegend lokal bedeutsame Wege die Gemeinden zuständig sein. Dadurch könnte die Verknüpfung überregionaler und regionaler Wegenetze wirklich besser abgestimmt werden. Ein für die Besucher wirklich leicht verständliches Wegenetz wäre daraus entstanden nach unserer Meinung und Thüringen wäre vielleicht zum Wanderland Nummer 1 geworden. Die Chance haben wir leider auch nicht genutzt nach Meinung der SPD-Fraktion.
Für vollkommen falsch halten wir den Weg, die selbständige Waldarbeiterschule in Gehren an das Forstamt Gehren anzugliedern. Unserer Meinung nach wird hier nur ein Griff getan, um die Regierungserklärung, die Herr Althaus im September 2004 gehalten hat und wo er angeschoben hat, darüber nachzudenken, die Waldarbeiterschule zu verändern, in ein anderes Gebilde umzugliedern, wird auf einen schlechten Weg gebracht, denn die Angliederung an ein Forstamt halten wir für vollkommen falsch. Die Waldarbeiterschule in Gehren - Herr Minister, das wissen Sie auch - ist eine Ausbildungsstätte für das ganze Land und hat rechtlich mit dem einen Forstamt in Gehren doch überhaupt nichts zu tun. Sie stellen unserer Meinung nach die ganze Existenz der Waldarbeiterschule wirklich in Gefahr. Wir bitten, wirklich zu klären, ob das rechtlich der richtige Weg ist; ich glaube es nicht.
Noch ein paar Worte zu den Änderungsanträgen der Linkspartei.PDS: Dem Änderungsantrag können wir zustimmen, weil die Fristen - sie sind ja vorgegeben -
am 1. Mai 2006 eigentlich geändert sein müssten bundesgesetzgebungsmäßig. Die CDU-Fraktion wartet sicherlich auf Handeln von Herrn Seehofer, was ich aber nicht erwarten werde, weil es EU-Recht ist und wir uns auf der Ebene des EU-Rechts bewegen und nach unserer Meinung der Paragraph zu gentechnisch veränderten Organismen schon aufgenommen werden müsste in dieses Gesetz, weil wir sonst wieder alle Fristen verstreichen lassen und wieder hinterherhinken mit einer Gesetzesänderung. Diesem Änderungsantrag können wir zustimmen. Dem Entschließungsantrag der Linkspartei.PDS können wir auch zustimmen. Das war schon ein Änderungsantrag während des Gesetzgebungsverfahrens der SPD-Fraktion, in diesem wird ein zweijähriges Berichtsersuchen an den Landtag gefordert. Auch das halten wir für sinnvoll. Auch die Umweltverbände haben das für geboten erachtet, einen Bericht zu geben im Landtag. Das ist mit der Mehrheit der CDUFraktion abgelehnt worden. Deshalb halte ich die Findung einer Mehrheit für den Entschließungsantrag sicherlich für gering. Nichtsdestotrotz kann die SPDFraktion diesem zustimmen. Dem Gesetz für Natur und Landschaft und der Änderung des Waldgesetzes kann die SPD-Fraktion leider nicht zustimmen. Vielen Dank.
Ich habe schon gedacht, ich müsste Frau Becker einen Ordnungsruf erteilen, dann ist mir aber bekannt gegeben worden, dass sich der Urheber eines Zitats, welches Sie hier verwendet haben, nicht im Parlament befindet.
Ich rufe als nächsten Redner in der Debatte den Abgeordneten Kummer von der Fraktion der Linkspartei.PDS auf.