1. Können Bachverrohrungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen als Straßenbestandteil betrachtet und finanziert werden?
2. Unter welchen Voraussetzungen gibt es dabei die Möglichkeit, auf Fördermittel des Bundes oder der EU zurückzugreifen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Finanzierung von Kreuzung einer Straße mit Gewässern, z.B. in Form einer dazu erforderlichen Bachverrohrung, regelt sich nach § 31 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz. Grundsätzlich können Bachverrohrungen nur im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen betrachtet und finanziert werden, wenn sie für die Straßenbaumaßnahmen notwendig sind. Eine Verrohrung z.B. aus wasserwirtschaftlichen Gründen ist durch den Träger dieser Maßnahme zu finanzieren.
Zu Frage 2: Sofern die Voraussetzungen, wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, erfüllt sind und die gesamte Baumaßnahme förderfähig ist, ist auch dieser Bestandteil der Baumaßnahme förderfähig.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine des Abgeordneten Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1728 auf.
Zur BUGA 2007 soll zwischen Gera und Ronneburg ein Shuttleverkehr der Bahn angeboten werden. Bei der Anhörung des Umweltausschusses zur BUGA wurde von der Deutschen Bahn deutlich gemacht, dass der Shuttleverkehr im 30-Minuten-Rhythmus
angeboten werden kann. Auch ein Halt an der Neuen Landschaft Ronneburg wäre möglich. Die BUGA GmbH äußerte Interesse an dieser Verkehrsverbindung. Von dem Bahnvertreter wurde erklärt, dass die Verbindung innerhalb der nächsten acht Wochen vom Verkehrsministerium bestellt werden müsste.
4. Wie unterstützt die Landesregierung die Bahn beim Ausbau der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung, die bis April 2007 fertig gestellt werden soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Die BUGA GmbH, die Stadt Gera und der Landkreis Greiz haben sich entschieden, als Hauptverbindung zwischen den beiden BUGA-Kernzonen einen attraktiven, bedarfsgerechten Busshuttle mit kurzen Wegen zu den Haltestellen anzubieten. Diese Leistungen sollen für BUGA-Besucher kostenfrei sein. Ein zusätzlicher paralleler öffentlicher Verkehr ist weder notwendig noch aus wirtschaftlichen Gründen vertretbar. Dementsprechend besteht aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit, während der Bundesgartenschau einen zusätzlichen Bahnshuttle zwischen Gera und Ronneburg einzurichten. Zwischen diesen beiden Orten existiert ein reguläres stündliches Bahnangebot, welches in diesem Zeitraum auch in Gessental am Haltepunkt Kaimberg halten wird.
Zu Frage 4: Der Ausbau der Mitte-DeutschlandVerbindung ist einer der wichtigsten Verkehrsbauvorhaben in Thüringen. Ich darf nur darauf hinweisen, sie wird nicht bis zum April 2007 fertig gestellt sein. Fertig gestellt ist die Mitte-Deutschland-Verbin
dung für die Landesregierung, wenn sie voll zweigleisig und elektrifiziert ausgebaut ist, und das ist nicht einmal im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Deswegen geht es eigentlich nur um den Ausbau in Verbindung mit der BUGA. Die Landesregierung hat daher den teilweise zweigleisigen Ausbau finanziell unterstützt. Hierfür wurden in den letzten fünf Jahren ca. 17,9 Mio. € bereitgestellt. Bis zum Beginn der BUGA sollen weitere wichtige Aus- und Umbauvorhaben im Bahnknoten Gera bzw. entlang der Mitte-Deutschland-Verbindung realisiert werden. Allein im Jahr 2006 wird das Land Fördermittel in Höhe von 1,024 Mio. € zur Verfügung stellen.
Herr Minister, zwei Nachfragen: Wann ist diese Entscheidung zur Errichtung eines Busshuttleverkehrs in der BUGA-Gesellschaft getroffen worden?
Dazu bin ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht aussagefähig. Da müsste ich in die Protokolle der entsprechenden Gremien schauen.
Die zweite Frage: Hat das Land auf die Erarbeitung des Verkehrskonzepts der BUGA GmbH in seiner Gänze Einfluss genommen und wenn ja, wie?
Das Land nimmt ständig Einfluss auf Entscheidungen der BUGA GmbH, um den Ablauf der BUGA noch effektiver und effizienter zu gestalten.
Herr Minister, in der Anhörung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt ist ja von der Seite der BUGA deutlich gemacht worden, dass man diesen Bahnshuttle gern wünscht. Es wird damit gerechnet, dass wir es mit etwa 2 Mio. Besuchern zu tun haben, das heißt, das sind so im Tagesdurchschnitt deutlich über 10.000. Ich kann mir vorstellen, dass ein Bus
shuttle da doch erheblich an seine Kapazitätsgrenzen kommt. Die Bestellung des Bahnshuttles, habe ich gehört, würde rund 200.000 € kosten. Ist es wirklich so dramatisch, diese Summe noch aufzubringen, und wäre nicht vielleicht sogar durch die Nutzung eines Bahnshuttles der erhoffte Erfolg, was Gästezahlen angeht, auch bei Bahnkunden noch deutlich besser?
Sehen Sie, Herr Kummer, wenn wir ein Bahnshuttle bestellen, bezahlen wir das aus den Regionalisierungsmitteln. Gestern haben wir uns über die Unstrutbahn unterhalten. Wir reden darüber, dass derzeit der Bund beabsichtigt, die Regionalisierungsmittel um 2,3 Mrd. € zu reduzieren. Dann müssen Sie mir sagen, wo ich diese 200.000 € zusätzlich hernehmen soll, wenn ich momentan nicht einmal alle bisher bestellten Leistungen ab nächstem Jahr aufrechterhalten kann.
Ja, wenn sich keiner weiter meldet. Herr Minister, Sie haben jetzt gefragt, wo Sie die 200.000 € hernehmen sollen. Ich frage Sie im Gegenzug: Wenn dann - das mit dem Busch hat ja nicht so richtig funktioniert - ein eventuelles Verkehrsproblem negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen hätte, ob dann nicht die fehlenden Einnahmen deutlich mehr kosten würden, was nachher den Defizitausgleich der BUGA angeht, als diese 200.000 €?
Sie unterstellen damit, dass das Verkehrskonzept der BUGA GmbH nicht aufgeht. Es gibt momentan keine Veranlassung, das anzunehmen.
Danke. Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1729 auf.
In der jüngsten Diskussion um eine Kürzung der GA-Mittel präsentierte sich die Landesregierung in der Öffentlichkeit mit unterschiedlichen Positionen.
1. Aufgrund welcher Vorgabe stimmte der Vertreter Thüringens im Bund-Länder-Planungsrat für eine Kürzung der GA-Mittel für die neuen Länder um 85 Mio. €?
2. Inwieweit koordiniert die Landesregierung ihr politisches Agieren in den aktuellen Diskussionen um die GA-Mittel?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In der Sitzung des Bund-Länder-Planungsausschusses der GA vom 20. Februar 2006 wurde die Verteilung der im Bundeshaushalt bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen im Verhältnis von sechs Siebenteln zugunsten der neuen und einem Siebentel zugunsten der alten Länder beschlossen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über den Bundeshaushalt. Erst die Entscheidung des Bundeskabinetts am 22. Februar 2006, die GA um insgesamt 100 Mio. € ab 2007 zu kürzen, wird zu Kürzungen von GA-Mitteln in den neuen Ländern in den zuvor genannten Größenordnungen führen, sofern der Deutsche Bundestag dem zustimmt. Die Fortschreibung der Anteile der alten und der neuen Länder am jeweiligen GA-Bewilligungsrahmen des Bundes, die erstmals 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, soll den Fortbestand der GA als einem der wichtigsten Investitionsförderprogramme sicherstellen helfen. Darauf hatten sich bereits die Wirtschaftsminister anlässlich ihrer Konferenz am 13. und 14. Dezember 2005 in Stuttgart verständigt. Im Gegenzug erwarten die neuen Länder auch eine Zustimmung der alten Länder zur Verlängerung der Investitionszulage.
Zu Frage 2: Selbstverständlich findet eine enge Abstimmung über wichtige Ziele der Landespolitik statt. Es ist dabei das erklärte Bestreben der Landesregierung, die beiden wichtigsten Investitionsförderprogramme, nämlich GA und Investitionszulage, zugunsten der Thüringer Wirtschaft auch über 2006 hinaus fortzuführen.
Zu Frage 3: Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 1 wird darauf hingewiesen, dass das Kabinett über die Ergebnisse der bereits erwähnten Wirtschaftsministerkonferenz und deren Beschlüsse informiert wurde.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass sich das Kabinett vor der Sitzung des Bund-Länder-Planungsrats nicht mit der Position Thüringens für diese Abstimmung befasst hat?
Eine Kabinettsbefassung zur Beschlussfassung im GA-Planungsrat war aus Zeitgründen nicht möglich, da erst sehr kurzfristig Abstimmungsbedarf vom Bundeswirtschaftsministerium überhaupt angemeldet wurde, nämlich am Freitagnachmittag. Deshalb war nur noch eine telefonische Abstimmung innerhalb der Landesregierung möglich. Im GA-Planungsausschuss wurde dann sogar auf der Grundlage einer Tischvorlage entschieden.