2. Werden so Gemeinschaftsprojekte des Aufbaus Ost umgesetzt, indem beim Bau der A 71, die der Bund bezahlt, an einer Landesgrenze völlig andere Qualitätsstandards gelten?
3. Hat entsprechende Kontrolle von Seiten der Behörden gefehlt oder wie ist es zu erklären, dass das für den thüringischen Teil der A 71 verantwortliche Unternehmen DEGES zu keiner Zeit Einblick in die Pläne im Nachbarland Bayern gehabt haben soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Da es sich bei der A 71 um eine Bundesautobahn handelt, werden sowohl in Bayern als auch in Thüringen beim Bau die gleichen Vorschriften und Standards zugrunde gelegt. Aufgrund der unterschiedlichen Topographie und örtlichen Gegebenheiten ist aber die Einbettung der Autobahn in die Landschaft sehr unterschiedlich, was subjektiv den Eindruck vermitteln kann, an einer Stelle sei z.B. für Lärmschutz mehr getan worden als an anderer. Die gesetzlichen Grenzwerte für den Immissionsschutz sind in Thüringen überall eingehalten worden. Der Vorwurf bezüglich der direkten Einleitung von Oberflächenwasser der Autobahn in eine Quelle bei Berkach wird zurückgewiesen, da das Oberflächenwasser nicht in die Quelle der Grüne eingeleitet wird. Im Planfeststellungsverfahren wurde eine Autobahntrasse gewählt, die das Quellgebiet der Grüne östlich umfährt und diese somit nicht beeinträchtigt. Das Oberflächenwasser wird abseits des Quellgebiets im Einvernehmen mit den zuständigen Wasserbehörden über Regenrückhaltebecken vorgereinigt in den Vorfluter der Grüne geleitet. Wegen der im Spätherbst bei niedrigen Temperaturen erfolgten Fertigstellung der Fahrbahn in Thüringen konnte hier nur eine provisorische Fahrbahnmarkierung aufgebracht werden, die im Frühjahr durch die endgültige dauerhafte Markierung ersetzt wird. Die Ausführung des Baus von Wildschutzzäunen war zur Verkehrsfreigabe in Thüringen noch nicht voll
Zu Frage 3: Die A 71 ist eine Baumaßnahme des Bundes, die die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung auf ihrem Gebiet durchführen, insofern erfolgt eine länderübergreifende Kontrolle und Koordinierung durch den Bund selbst. Eine Einsichtnahme in die Pläne des Nachbarlandes ist insofern nur dort erforderlich und auch erfolgt, wo Auswirkungen auf die jeweiligen Planungen des Nachbarlandes zu erwarten waren.
Hinsichtlich der Antworten des Zeitkorridors - „im Frühjahr“ habe ich jetzt entnehmen können und „Mitte des Jahres“. Meine Nachfrage bezieht sich jetzt darauf: Wird es dann gleich sein zwischen Bayern und Thüringen, wenn diese Maßnahmen, die Sie genannt haben, mit dem Zeitkorridor sozusagen abgehandelt werden, oder gibt es immer noch Qualitätsunterschiede? Das wäre meine Frage 1. Und die Frage 2: Was wird das kosten und wer zahlt das?
Zu Frage 1: Es gibt keine Qualitätsunterschiede, aber wie ich in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage gesagt habe, kann es aufgrund der topographischen Gegebenheiten durchaus unterschiedliche technische Ausführungen geben.
Herr Minister Trautvetter, Sie haben gesagt, der Ablauf von der Strecke kommt nicht ins Quellgebiet, wird nicht ins Quellgebiet der Grüne abgeführt, sondern in den Vorfluter. Bedeutet das, der wird dann nach dem Quellgebiet direkt in die Grüne eingeleitet über den Vorfluter?
Im Anschluss an das Quellgebiet nennt man einen solchen Bach einen Vorfluter. So wie ich geantwortet habe: in den Vorfluter.
Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Buse, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1693.
Der Streckenabschnitt Nebra-Artern soll nach einer Entscheidung des Freistaats Thüringen nicht mehr bestellt werden. Mit dieser Entscheidung ist die Bahnstrecke KBS 585 Naumburg-Artern (Unstrutbahn) in ihrem Bestand gefährdet. Eine länderübergreifende Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft Unstrutbahn“ ringt seit Bekanntwerden dieser Problematik gemeinsam mit den Anrainergemeinden um den Erhalt der gesamten Bahnstrecke. Mit dem historischen Fund der „Himmelsscheibe“ in Wangen und der Eröffnung eines diesbezüglichen Informationszentrums in diesem Jahr ist mit einer Zunahme touristischer Aktivitäten zu rechnen, die auch zur Belebung des Schienenverkehrs beitragen kann.
1. Wie bewertet die Landesregierung diese Bahnstrecke hinsichtlich des Fahrgastaufkommens momentan und zukünftig?
2. Wie bewertet die Landesregierung den technischen und sicherheitstechnischen Zustand dieser Strecke und welche Investitionen wären gegebenenfalls kurz- und mittelfristig erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu garantieren?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die sich neu ergebenden touristischen Möglichkeiten eine Weiterbestellung rechtfertigen, wenn ja, wird sie sie weiter bestellen, wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
4. Wann gab oder wann gibt es zwischen der Landesregierung und der Landesregierung von Sachsen-Anhalt Gespräche über den Erhalt dieser Strecke; wenn es sie gab, was waren die Ergebnisse; wenn sie noch anstehen, mit welcher Zielstellung geht die Landesregierung in die Gespräche; sollten keine Gespräche geplant sein, was sind die Gründe?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Abschnitt Artern-Nebra wurde im Zählzeitraum 2004 von durchschnittlich 60 Reisenden an Wochentagen genutzt. Selbst bei einer Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 60 km/h und optimalem Betriebskonzept ist nicht mit einer signifikanten Steigerung des Fahrgastaufkommens zu rechnen. Güterverkehrsaufkommen ist auf dem Thüringer Abschnitt gegenwärtig nicht zu verzeichnen.
Zu Frage 2: In den Jahren 1994 bis 2003 investierte die DB Netz AG 548.000 € in die Instandhaltung der gesamten Strecke. Der Abschnitt Artern-Roßleben ist in einigen Teilen sanierungsbedürftig. Es ist absehbar, dass reine Instandhaltungsarbeiten über das Jahr 2006 hinaus für einen Erhalt der Verfügbarkeit der Strecke im Status quo nicht mehr ausreichend sind. Die Höhe der notwendigen Investitionen für den Abschnitt Artern-Nebra ist derzeit nicht bekannt. Auf der gesamten Strecke standen und stehen nach Berechnungen der DB Netz AG für den Zeitraum 2003 bis 2007 Investitionen von 2,71 Mio. € an. Diese Summe beinhaltet Investitionen in den Oberbau, Ingenieurbauwerke und Sicherungstechnik.
Zu Frage 3: Über Weiterbestellung wird nach der Entscheidung über die Fortführung der Regionalisierungsmittel entschieden. Ich nehme mit Freude zur
Kenntnis, dass das Bundesverkehrsministerium plant, diese Entscheidung auf das Jahr 2006 vorzuziehen.
Zu Frage 4: Bezüglich der Unstrutbahn wurden seit 2002 eine Vielzahl von Gesprächen auf Arbeitsebene zwischen den beiden Verkehrsministerien sowie den Bestellorganisationen geführt. Bezüglich der Ergebnisse verweise ich auf die Antwort auf die Frage 3.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine der Abgeordneten Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS, auf in Drucksache 4/1694.
Laut Veröffentlichung in der Thüringischen Landeszeitung vom 16. Februar 2006 unter der Überschrift „Kritik kommt von allen Seiten“ werden die Reformempfehlungen des Wissenschaftsrates und einer Expertenkommission nur zögerlich umgesetzt. Die Expertenkommission hatte im Juni des vergangenen Jahres mit ihrem Abschlussbericht für Aufsehen gesorgt und gravierende Mängel festgestellt. Beanstandet wurden unter anderem eine zu geringe internationale Ausstrahlung sowie eine fehlende Linie in der wissenschaftlichen und in der Ausstellungsarbeit.
1. Wie bewertet die Landesregierung die auch innerhalb des Hauses wachsende Kritik, dass, statt den Erhalt des Weltkulturerbes zu forcieren, zunächst hoch dotierte Leiterstellen neu besetzt werden?
2. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen dafür, dass der zweitgrößten deutschen Kulturstiftung inhaltliche Konzepte immer noch fehlen und frühestens im April ein Perspektivpapier zu Forschung, Bildung und Marketing in die Diskussion kommen soll?
3. Wie bewertet die Landesregierung die vom Vorsitzenden des Traditions-Freundeskreises GoetheNationalmuseum geäußerten Befürchtungen, dass Weimar wissenschaftlich künftig mit Literatur-Forschungszentren wie Marburg oder Düsseldorf nicht mehr konkurrieren könne und der „Block Goethe und Schiller“ in den heutigen Stiftungsüberlegungen eine untergeordnete Rolle spiele?
4. Wie wird die Landesregierung künftig sicherstellen, dass die Legislative transparent über die Arbeit der Kulturstiftung informiert wird?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Kritik ist nicht gerechtfertigt. Die Stiftung arbeitet fortlaufend an Projekten zur Erhaltung des Weltkulturerbes und setzt entsprechend gezielt ihre Mittel für solche Vorhaben ein. Bund und Länder haben über das Finanzabkommen hinaus bis 2009 rund 14,75 Mio. € allein für die Sanierung des Stammgebäudes der Anna-Amalia-Bibliothek und für die Restaurierung beschädigter Bücher bewilligt.
Zu Frage 2: Inhaltliche Konzepte fehlen der drittgrößten deutschen Kulturstiftung nicht. Die Stiftung hat den Auftrag erhalten, neue Konzepte zur inhaltlichen und organisatorischen Neustrukturierung vorzulegen, die Schritt für Schritt erarbeitet und umgesetzt werden.
Zu Frage 3: Die Bewertung wird nicht geteilt. Der Wissenschaftsrat und die Strukturkommission haben festgestellt, dass gute Forschungsleistungen erbracht werden. Dies zeigt auch der hohe Anteil an Drittmittelprojekten in der Herzogin-Anna-AmaliaBibliothek und im Goethe-Schiller-Archiv. Die Weimarer Klassik wird auch im neuen Forschungskonzept für die Gesamtstiftung eine herausragende Rolle spielen.