grund der Kleinen Anfrage Nummer 569 des Abgeordneten Kuschel durchgeführte Abfrage ergab, dass es bei der Anwendung der derzeitigen Regelung in der Praxis auch keine Schwierigkeiten gibt. Dies wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 3. Februar 2006 noch einmal ausführlich den Abgeordneten erläutert. Im Übrigen sehen auch die Kommunalgesetze anderer Bundesländer einen angemessenen Einfluss als ausreichend an. Damit sieht die Landesregierung auch hier keinen sachlichen Grund, die bestehende Regelung einzuschränken.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, einen Aufsichtsrat oder ein entsprechendes Gremium entsprechend der Regelung zur Ausschussbesetzung in § 27 Thüringer Kommunalordnung zu besetzen. Auch dies ist abzulehnen. Die hohen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder können es im Interesse der Kommunen und der Gemeinderäte erforderlich machen, dass externe Dritte ihren spezifischen Sachverstand einbringen. Flexible Möglichkeiten der Besetzung des Aufsichtsrats liegen daher im Interesse der Kommunen und entsprechen den Anforderungen des Gesellschaftsrechts an die Aufsichtsratsmitglieder.
8. und letztens: Die im Gesetzentwurf vorgesehene Aufnahme einer umfassenden Haftung des Landes im Rahmen der Aufsicht über die Kommunen für alle Schäden, die bei diesen sowie bei Dritten entstehen können, ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die durch Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz sowie Artikel 91 Thüringer Verfassung gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsgarantie gibt den Gemeinden das Recht, aber auch die Pflicht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in freier und selbstverantwortlicher Weise zu regeln. Aus diesem Grund beschränkt Artikel 94 Thüringer Verfassung die Aufsicht des Landes in Selbstverwaltungsangelegenheiten auch auf die Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit kommunalen Handelns. Folge dieser weitgehenden Eigenverantwortlichkeit ist aber auch, dass die Kommunen die Verantwortung für fehlerhaftes oder unzweckmäßiges Verwaltungshandeln selbst zu tragen haben. Bewegen sich Entscheidungen der Gemeinden im Rahmen der Gesetze, sind sie von der Kommunalaufsicht, soweit vorgesehen, zu genehmigen. Eine weitergehende Zweckmäßigkeitsprüfung, die für eine Haftungserweiterung des Landes notwendig wäre, verbietet sich durch die Selbstverwaltungshoheit und würde von den Kommunen auch nicht akzeptiert werden. Das gilt auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im so genannten Oderwitz-Urteil, auf das in der Vorlage Bezug genommen wird. Die jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörden sind nicht verpflichtet, jedem durch kommunales Handeln möglicherweise bestehenden Haftungsrisiko vorzubeugen und dieses zu minimieren. Sollten sie jedoch positive Kenntnis von einem rechtswidrigen Handeln erlan
gen, werden sie auch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Folgerichtig weist § 117 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung darauf hin, dass die Rechtsaufsicht ausschließlich im staatlichen Interesse tätig wird. Eine Schutzwirkung zugunsten der Gemeinden ist dadurch ausgeschlossen. Die Kommunalaufsicht dient nur öffentlichen Interessen, nicht aber der Verfolgung und dem Schutz von Individualinteressen. Ein Haftungsanspruch auch von Dritten gegenüber den Rechtsaufsichtsbehörden, wie im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehen, ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, aus den genannten Gründen sollte der Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS insgesamt im Ergebnis abgelehnt werden. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, Abgeordneter Kuschel, eine Wortmeldung. Ach so, eine Nachfrage. Bitte, Herr Dr. Hahnemann.
Herr Minister, ich habe eine Frage hinsichtlich Ihrer Ausführungen, die Regelungen zu den Bürgerentscheiden betreffend. Wir sind uns sicherlich einig, das dominierende demokratische Prinzip ist das der mittelbaren Repräsentanz. Können Sie mir erklären, warum eine Regelung, die vorschlägt, dass die mittelbaren Repräsentanten die Entscheidung in die Hände des Souveräns, das heißt der Bürgerinnen und Bürger, zurücklegen, warum diese undemokratisch oder verfassungswidrig sein soll.
Herr Dr. Hahnemann, ich habe das versucht. Sie müssen bedenken, es gibt konstituierende Verfassungsprinzipien. Dazu gehört es auch, dass durch gewählte Vertreter die Willensbildung zu erfolgen hat und es die Ausnahme ist - die sich in den letzten Jahren im Übrigen erst herausgebildet hat -, dass in bestimmten Fällen, das ist gesetzlich geregelt, eine Beteiligung der Bürger erfolgen kann. Ihre Richtung, Ihre Vorstellungen gehen eindeutig dahin, das spiegelt sich in allem wider, dass eine direkte Demokratie das Ergebnis sein soll. Dies widerspricht der Verfassung, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Da muss man natürlich von vornherein darauf hinweisen, was Ihre Zielrichtung ist. Sie haben dann im Grunde genommen keine Gewährleistung mehr, dass eine stabile Demokratie auf Dauer vorhanden ist, und das lehnen wir ab.
Herr Minister, wie erklären Sie dann aber, dass ausgerechnet bei Gebietsänderungen gerade im Grundgesetz eine Volksentscheidung vorgesehen wird?
Herr Dr. Hahnemann, es kann Ausnahmen geben, aber letztlich haben die gewählten Gremien darüber zu entscheiden und da müssen Sie das RegelAusnahme-Verhältnis berücksichtigen, da haben Sie die richtige Auslegung der Bestimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ausführungen von Herrn von der Krone und vom Innenminister Herrn Dr. Gasser haben mich noch mal veranlasst, hier eine Erwiderung vorzunehmen, insbesondere deshalb, weil Herr von der Krone bedauerlicherweise angekündigt hat, dass die Fraktion der CDU einer Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse oder an den beantragten Innenausschuss nicht zustimmen wird. Dies bedauern wir, denn diese Fragen, die hier aufgeworfen wurden, auch was Sie, Herr von der Krone, dargestellt haben, insbesondere in diesem Bereich Vereinbarkeit von Amt und Mandat, hätten es doch verdient gehabt, im Ausschuss weiter vertieft zu werden.
Sie verweigern sich aber und das ist unverständlich, weil Sie bewusst selbst in Ihrer Darlegung hier darauf hingewiesen haben, dass dieser gesamte Prozess nicht abschließend rechtlich bewertet ist. Uns freut es als Fraktion und mich persönlich, dass der Innenminister heute den Beweis angetreten hat, dass er durchaus lernfähig ist, insbesondere auch bei seiner Wortwahl. Das nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis und hoffen auf Fortsetzung.
Allerdings - da ist er wieder so geblieben wie bisher - konnte er sich eine erneute Belehrung unserer Fraktion nicht verkneifen,
insbesondere als er formulierte, dass wir das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung immer noch nicht verstanden hätten.
Herr Gasser, Sie haben darauf verwiesen, Sie hätten das schon - ich weiß nicht, welche Zahl Sie genannt haben, eine abstrakte Zahl - erläutert. Aber, Herr Gasser, wenn eine falsche Behauptung immer wieder wiederholt wird, wird sie dadurch auch nicht richtiger.
Von daher ist das kein Wert an sich, wenn Sie ständig Positionen wiederholen, die unter uns strittig sind. Wir bitten Sie auch in dieser Hinsicht, wenn Sie unsere Stellung zur kommunalen Selbstverwaltung bewerten, vielleicht ähnlich zu verfahren, wie Sie das jetzt bei der verfassungsrechtlichen Bewertung getan haben, also nicht so absolut zu formulieren. Wenn Sie formulieren, wir hätten in Teilbereichen da mal ein Problem Ihnen zu folgen, dann ist das ja in Ordnung. Aber wenn Sie das schon thematisieren, muss ich doch mal darauf erwidern. Sie haben gesagt, Sie sind gegen eine starke Bevormundung des Staates mit Blick auf die Kommunen - dafür sind wir auch. Erklären Sie mir aber mal, wie das im Bereich der Straßenausbaubeiträge ist. Im Bereich der Straßenausbaubeiträge, wo das alles seit Jahren funktioniert, wollen Sie jetzt mit staatlichen Mitteln jede Gemeinde unabhängig von ihrer finanziellen Leistungskraft zwingen Straßenausbaubeiträge zu erheben. Was ist denn das, ist das keine Bevormundung? Wenn Sie hier schon eine hohe Lanze für die kommunale Selbstverwaltung brechen, dann müssen Sie das bitte aber grundsätzlich machen und nicht immer nur dort, wo es Ihnen gerade mal so inhaltlich in den Kram passt. Das geht aus unserer Sicht nicht.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Gesetzentwurf wird kommunale Selbstverwaltung nicht geschwächt, sondern gestärkt, weil wir Rechtsklarheit schaffen und die Kommunen wissen, wie sie zu handeln haben. Wenn wir sagen, dass die Kommunalaufsichten schon für ihr Handeln auch haften müs
sen, dann ist das auch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Also ich frage mich manchmal, wo wir überhaupt sind. Da greift die Kommunalaufsicht in das kommunale Handeln ein, und wenn daraus irgendwelche finanziellen Folgen resultieren, dann interessiert das keinen. Auch hier ein Beispiel: Die Stadt Zella-Mehlis hat 2000 eine Satzung über wiederkehrende Beiträge bei der Kommunalaufsicht nach Weisung eingereicht. Jetzt haben wir 2006 und die ist immer noch nicht genehmigt. Jetzt frage ich mich, wer ersetzt denn der Gemeinde notfalls den Einnahmeausfall der letzten sechs Jahre? Wer? Wir haben im Gesetz festgeschrieben, dass die Satzung gewürdigt oder genehmigt sein muss und darauf müssen sich doch die Gemeinden verlassen können. Deshalb glauben wir, wir stärken die kommunale Selbstverwaltung mit unserem Gesetz und wir schwächen sie nicht.
Sie haben erneut kritisiert, dass wir den Bürgerentscheid in das Verfahren von Gebiets- und Bestandsveränderungen einführen. Ich möchte es Ihnen noch mal erläutern, einfach den Versuch unternehmen, nicht Sie zu überzeugen, aber dass Sie es zumindest verstehen. Überzeugen, das wird mir sicherlich schwer fallen. Wir integrieren den Bürgerentscheid in das Gesetzgebungsverfahren und es obliegt dem Gesetzgeber, mit dem Ergebnis umzugehen. Das heißt, es ist kein klassisches Referendum am Ende des Gesetzgebungsverfahrens, sondern Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Wenn eine Mehrheit hier im Landtag tatsächlich der Auffassung ist, dass die Bürger falsch entschieden haben, dann muss man das öffentlich machen. Nur, da müssen Sie sich gute Argumente einfallen lassen, weil notfalls eine verfassungsrechtliche Überprüfung stattfinden kann. Das heißt, wir qualifizieren das gesamte Verfahren, aber wir schränken doch damit nicht die Kompetenzen des Landtags ein, nicht mal ansatzweise. Das würden wir uns wünschen, aber wir haben bewusst gesagt, wir machen diese Diskussion nicht auf, also diese Referendumsdiskussion, sondern wir sagen, wir integrieren es in das Gesetzgebungsverfahren.
Herr Dr. Hahnemann hat schon richtigerweise darauf verwiesen: In der Verfassung ist im Rahmen des Föderalismus bei Veränderung von Ländergrenzen der Volksentscheid zwingend vorgeschrieben. Wieso soll das auf kommunaler Ebene nicht ähnlich funktionieren können, wenn das auf Landesebene schon durch die Verfassung vorgeschrieben ist?
Ich möchte auf Ihren Hinweis noch mal eingehen, dass Sie gesagt haben, im Innenausschuss ist hinsichtlich der Besetzung der Gremien in privaten Unternehmen zutage getreten, es gäbe angeblich keine Vollzugsprobleme. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Herr Dr. Gasser, unterhalten Sie sich mal mit Frau
Lehmann. Frau Lehmann hat im Innenausschuss dargelegt, welche Probleme sie hinsichtlich des Krankenhauses in Mühlhausen sieht bzw. Unstrut-Hainich-Kreis. Irgendwie scheinen Sie in der Kommunikation nicht so ganz nah an Ihrer Fraktion dran zu sein, sonst hätten Sie von Ihren eigenen Landtagsabgeordneten die Probleme erfahren können. Wir haben andere Beispiele benannt. Wir glauben schon, dass einfach hier eine Regelung notwendig ist.
Noch etwas: Ich bedauere immer, dass Sie, Herr Innenminister, uns oftmals nicht verstehen wollen. Ich unterstelle, Sie können wirklich unsere Absichten durchdringen. Da haben Sie hier fast einen Alleinvertretungsanspruch hinsichtlich des Mittelblocks und der Landesregierung. Deshalb, wenn Sie dann unterstellen, wir würden vorschlagen, dass wir keine externen Sachverständigen in die Aufsichtsräte entsenden wollen, das ist schon boshaft. Wir haben nur vorgeschlagen, dass das Verfahren angewandt wird wie bei den Ausschüssen. Das heißt aber nicht, dass nur Gemeinderatsmitglieder oder Kreistagsmitglieder in Aufsichtsräte gewählt werden sollen, sondern die Fraktion und die Wählergruppen haben ein Vorschlagsrecht und die Besetzung erfolgt spiegelbildlich der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat oder Kreistag. Nichts anderes haben wir vorgeschlagen. Wir bitten das einfach nur zur Kenntnis zu nehmen und hier nicht boshaft eine Fehlinterpretation vorzunehmen. Vielleicht hätten wir das im Ausschuss auch mal diskutieren können, aber dort haben Sie ja offensichtlich Bedenken.
Meine Damen und Herren, ein letzter Hinweis noch mal zur staatlichen Aufsicht: Sie haben selbst dieses Urteil des Bundesgerichtshofs zitiert. Ich darf dort nur eine Position noch einmal herausgreifen. Dort ist ausgeführt: Die Kommunalaufsichten haben auch die Verantwortung, die kommunale Gefahr von Selbstschädigung abzuwenden. Sie müssen also die Kommunen davor bewahren, dass durch Entscheidungen, die sie offenbar nicht überblicken, der Gemeinde ein Schaden entsteht. Das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgeschrieben, dass das die Aufgabe der Kommunalaufsichten ist. Deshalb greifen sie auch ein. Aber wenn sie eingreifen, muss die Haftung dann auch eindeutig geregelt sein. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Innenausschuss. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen? Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzei
chen? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich beende diesen Tagesordnungspunkt und rufe den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen
a) Null Toleranz gegenüber Rechts- extremismus Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/811 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/1650 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1723 -
b) Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1638 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der Linkspar- tei.PDS - Drucksache 4/1736 - Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1740 -
auf. Das Wort hat die Abgeordnete Thierbach aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung zu Punkt 2 a.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 21. April des Jahres 2005 wurde der Antrag „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ - Neufassung -, erarbeitet durch die Fraktion der SPD, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Dieser Antrag beschäftigte uns zehn Monate. In der ersten Ausschuss-Sitzung, die den Antrag zum Gegenstand hatte, in der 11. Sitzung am 13. Mai, beantragten die Fraktionen der SPD und der PDS eine mündliche Anhörung, um damit einen notwendigen öffentlichen Diskussionsprozess zum Gegenstand des Antrags zu eröffnen. Daraufhin gab es verschiedene Diskussionen im Ausschuss, unter anderem erklärten Vertreter der CDU-Fraktion, dass der Gegenstand des Antrags zu erweitern wäre, und zwar auf alle Fragen verfassungsfeindlicher Tendenzen. Es wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass zusätzlich zu den Fragen „Null Toleranz gegen Rechtsextremismus“ die Motivation des islamischen Fundamentalismus mit zu beachten sei und der Antragsgegenstand zu eng gefasst sei, da man sich ausschließlich im Antrag mit Fragen der rechts
Entsprechend Geschäftsordnung § 64 Abs. 3 blieb die SPD-Fraktion bei dem Gegenstand ihres Antrags „Null Toleranz gegenüber Rechtsextremismus“ und lehnte eine Erweiterung im von mir eben genannten Sinne ab. Die zuvor schon schriftlich beantragte mündliche Anhörung und die in der Diskussion signalisierte Bereitschaft der CDU-Fraktion, dieser zu folgen, wurde, nachdem es keine Antragsgegenstandserweiterung gab, durch die CDU-Fraktion zurückgenommen. Daraufhin erfolgte nach Geschäftsordnung eine schriftliche Anhörung. Diese schriftliche Anhörung musste auch diskutiert werden, nämlich wer anzuhören sei. Bis zu einem Gutachten, um das wir bei der Landtagsverwaltung gebeten hatten, mussten wir diskutieren. Am Ende - nach Vorlage des Gutachtens durch die Landtagsverwaltung - haben sich die Fraktionen auf gemeinsam Anzuhörende und einen erweiterten anzuhörenden Personenkreis geeinigt, in dem die Fraktionen dann paritätisch Vorschlagsrecht hatten.
Zur Anhörung aufgefordert wurden Herr Prof. Dr. Andreas Marneros, Universität Halle-Wittenberg, Herr Dr. Hans Leyen von Berg, Universität Bielefeld, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e.V., die Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus bei Radio Lotte, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, MOBIT - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Thüringen, der Thüringische Landkreistag, der Landessportbund Thüringen e.V., der Landesjugendring Thüringen e.V., das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Herr Prof. Dr. Rössner, Universität Marburg. Eingeladen zur schriftlichen Anhörung war auch der Thüringer Lehrerverband e.V., der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband e.V. Diesen, in einer Anhörung umfangreiche Materialien zugesandt, wandten sich die Fraktionen dann zu.
Ich möchte Ihnen die Inhalte der Anhörung entsprechend der Geschäftsordnung auch noch einmal benennen, und zwar entsprechend § 77 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, in dem enthalten ist, dass die wesentlichen Ansichten der Auskunftspersonen in der Berichterstattung wiedergegeben werden sollen. Diese schriftlich zugesandten Anhörungsmaterialien wurden auf Wunsch des Ausschusses durch die Landtagsverwaltung in einer Synopse entsprechend der Gliederung des Antrags „Null Toleranz gegen Rechtsextremismus“ bearbeitet, für die ich mich noch einmal, auch im Namen des Ausschusses, bedanken möchte.
Ich möchte Ihnen zunächst einiges zu grundsätzlichen Aussagen der Anzuhörenden vortragen. So gab es Grundsätze in diesen Anhörungen. Zum Bei
spiel Dr. Hans Leyen von Berg: Grundsätzlich ist die Forderung auf Seiten der Volksvertreter, deutlich Positionen gegen rechtsextreme und fremdenfeindliche Tendenzen zu beziehen, zu begrüßen. Die vorgeschlagenen Strategien dürften nach seiner Meinung sich kaum als geeignet erweisen, dem Problem nachhaltig zu begegnen. Maßnahmen symbolischer Ächtung greifen zu kurz. Neben der Regierung als einem Organ der Exekutive ist die Bedeutung der Zivilgesellschaft in der demokratischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus stärker zu betonen.
Der Gemeinde- und Städtebund schreibt in seinen grundsätzlichen Ausführungen: „Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen können rechtsextremistische Einstellungen und Handlungen nur durch ein gemeinsames Vorgehen aller gesellschaftlichen Ebenen erfolgreich bekämpft werden. Nur dann kann sich die Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit als gesamtgesellschaftliches Problem auch im Bewusstsein großer Teile der Bevölkerung festsetzen.“
MOBIT schreibt grundsätzlich: Die mobile Beratung in Thüringen für Demokratie gegen Rechtsextremismus begrüßt die generelle Ausrichtung des Antrags der SPD-Fraktion. Die Entwicklung des Rechtsextremismus in den letzten Jahren erfordert eine noch stärkere Behandlung des Themas durch die Politik, um auch von dieser Stelle aus deutlich zu machen, dass es sich um ein gesellschaftspolitisches Problem handelt.