Vor diesem Hintergrund hatte ich mich schon sehr frühzeitig mit der Bitte an das zuständige Bundesministerium gewandt, vorsorglich im ersten Jahr der Betriebsprämienregelung die Möglichkeit einer Teilzahlung zu erörtern. Wir haben uns bewusst dafür eingesetzt, weil wir wussten, dass die Prämienzahlungen in einem nicht unerheblichen Maße zur Sicherung der Liquidität der Landwirtschaftsbetriebe beitragen und weil uns sehr bewusst ist, dass die Landwirte wie in den vergangenen Jahren auf die Zahlung zum Jahresende vertrauen. Wir haben in Thüringen größte Anstrengungen unternommen, um keine Verzögerung bei der Antragsbearbeitung inklusive der dazugehörigen Kontrollen zuzulassen. Doch die Komplexität der neuen Regelung, auch in Verbindung mit der gleichzeitigen Einführung des GIS-Systems, hat in allen deutschen Bundesländern und nahezu allen Mitgliedstaaten der EU zu Bearbeitungsschwierigkeiten geführt. Auch die meisten anderen Mitgliedstaaten, die das neue Verfahren bereits ab 2005 anwenden, haben daher von einer Teilzahlung Gebrauch gemacht. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sechs Mitgliedstaaten wegen der Kompliziertheit die Agrarreform erst ab 2006 umsetzen.
Aber nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Landwirtschaftsbetriebe war das erste Jahr der Betriebsprämienregelung eine große Herausforderung. Ich kann deren Unmut über die Flut von Antragsformularen/Nachweisen etc. sehr gut nachvollziehen. Ich möchte aber betonen, dass die Bauern und die Mitarbeiter der Landwirtschaftsämter insgesamt konstruktiv zusammengearbeitet haben. Ich muss entschieden die Behauptung zurückweisen, es habe falsche Eingaben von Acker- und Grünland durch die Landwirtschaftsämter in die Datenbank gegeben. Für Flächen mit ungeklärtem Status konnte für die Teilzahlung nur der niedrige Wert für Grünland vorläufig bewilligt werden. Bestätigt sich im Nachhinein der Ackerlandstatus, wird dies bei der Abschlusszahlung selbstverständlich berücksichtigt. Den Landwirten geht also nichts von ihren Ansprüchen verloren.
Zu Frage 1: Das neue Beihilfesystem hatte zwangsläufig zur Folge, dass die meisten Antragsunterlagen fehlerbehaftet waren. In der Regel konnten diese Fehler in enger Zusammenarbeit von Landwirtschaftsbetrieben und Verwaltung ausgeräumt werden. Bezogen auf den Durchschnitt aller Thüringer Antragsteller kamen 77,18 Prozent von den möglichen bis zu 80 Prozent der Betriebsprämie als Vorschuss zur Auszahlung. Das heißt, von 259 Mio. €
Zu Frage 2: Zum Zeitpunkt der Berechnung der vorgezogenen Teilzahlung Anfang Dezember 2005 gab es bei einigen Landwirten noch offene, das heißt, bis dahin nicht geklärte Fragen und Probleme bezüglich der Antragsdaten. Das betrifft alle Thüringer Landwirtschaftsämter.
Zu Frage 3: Wie ich bereits gesagt habe, hat das neue Beihilfesystem noch höhere und mitunter völlig neue Anforderungen bei der Beantragung der Betriebsprämie an die Landwirte gestellt. Fehler sind zwangsläufig aufgetreten. Somit liegen die Ursachen für die von Ihnen angeführten Fehler im Umfang und der Kompliziertheit des Verfahrens.
Zu Frage 4: Den Landwirten geht nichts an den Ansprüchen verloren. Die endgültige Bewilligung der Betriebsprämie und die Auszahlung der Restprämie erfolgt bis spätestens 30.06.2006. Ein früherer Auszahlungstermin wird angestrebt.
Als Erstes hätte ich gerne die Frage Nummer 1 beantwortet, weil Sie jetzt gerade die Prozentzahl angegeben und die Geldangabe gemacht haben, und ich hätte gerne gewusst, in wie vielen Betrieben und in welchem Umfang an Flächen Fehler aufgetreten sind.
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da sich die Betriebe ja nicht gemeldet haben, sondern mit den Geldern, die sie erhalten haben, weitestgehend zufrieden waren.
Da möchte ich die Frage anschließen, ob Sie mitteilen können, wie viele Betriebe Widersprüche gegen die Bescheide eingelegt haben.
Gibt es weitere Nachfragen? Sie hatten jetzt zwei Fragen, Frau Abgeordnete. Weitere Nachfragen aus dem Haus gibt es nicht. Danke.
Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke auf, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1571.
Am 13. Januar 2006 wurde der Geschäftsführer der Erfurter Flughafen GmbH, Gerd Ballentin, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen verhaftet. Seine Verhaftung und die ihm angelasteten Verfehlungen rechtfertigen nach Meinung vieler eine fristlose Kündigung.
1. Wurde dem ehemaligen Geschäftsführer inzwischen fristlos gekündigt, wenn ja, zu welchem Datum und aus welchen Gründen, wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Kündigung?
3. Sind mit der Zahlung des Restgehalts alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber Herrn Ballentin erfüllt, wenn nein, welche Verpflichtungen bestehen noch und was begründet diese Verpflichtungen?
4. Sind mit der Kündigung von Herrn Ballentin alle Sondernutzungsrechte, die im Anstellungsvertrag festgeschrieben sind, wie z.B. Nutzung eines DienstPkws u.a., erloschen, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, wenn nein, welche Gründe gab es, diese aufrechtzuerhalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Lemke wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gesellschafter haben dem ehemaligen Geschäftsführer am 19. Januar 2006 fristlos gekündigt. Grund für die Kündigung war, dass eine Weiterbeschäftigung des ehemaligen Geschäftsführers vor dem Hintergrund der bestehenden massiven Verdachtsmomente für das Unternehmen unzumutbar war.
Zu Frage 2: Der ehemalige Geschäftsführer erhält bis zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags sein Gehalt.
Zu Frage 3: Ob noch vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer bestehen, kann erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2005 festgestellt werden.
Zu Frage 4: Die im Anstellungsvertrag vereinbarte Nutzung eines Dienst-Pkws durch Herrn Ballentin ist mit der fristlosen Kündigung am 19. Januar 2006 erloschen.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir mal bitte erläutern, was die Antwort zu Frage 3 bedeutet, Sie wissen nicht, ob es Restforderungen des Herrn Ballentin gegenüber dem Gesellschafter gibt oder was heißt das?
Herr Lemke, das habe ich doch gesagt. Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2005, wir wissen noch nicht was ist, was kommt, das werden wir dann sehen und dann wird sich auch abschließend sagen lassen, ob es noch Forderungen gibt oder nicht. Das kann man mit heutiger Kenntnis noch nicht sagen.
Herr Staatssekretär, das ist eine wichtige Aussage für alle Unternehmen in ganz Thüringen. Sie wollen ernsthaft behaupten, Sie wissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, welche Forderung die Gesellschaft an den Geschäftsführer hat? Dazu brauchen Sie erst den Jahresabschluss?
Herr Gerstenberger, es können noch Sachverhalte auftauchen, aus denen sich Forderungen ergeben. Das wird man sehen, wenn der Jahresabschluss 2005 testiert ist.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1576 auf.
Seit 1994 gibt es in Thüringen die Richtlinie K 7 der Dienstanweisung Bau, nach welcher Aufträge an bildende Künstler zur künstlerischen Gestaltung und Ausstattung von landeseigenen Gebäuden vergeben werden können. Über Art und Ausführung der künstlerischen Maßnahmen entscheidet ein Kunstbeirat, der ursprünglich vom Finanzminister, jetzt vom Minister für Bau und Verkehr, jeweils für eine Geschäftsperiode von zwei Jahren bestellt wird. Die Hochbauverwaltung soll in angemessenen Zeitabständen eine Dokumentation der Arbeit des Kunstbeirats erstellen.
3. Welche Mittel sind 2005 für welche Maßnahmen im Sinne der Richtlinie K 7 verwendet worden? Bitte Benennung nach Art und Umfang der Maßnahme.
4. Wann wurde die letzte Dokumentation der Arbeit des Kunstbeirats erstellt und wie wurde sie veröffentlicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: