Protocol of the Session on January 26, 2006

Der Gewählte nimmt seine Wahl an und ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Tätigkeit.

(Beifall bei der CDU)

Die Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes erfolgt in der nächsten Ple

narsitzung, und zwar an den Plenarsitzungstagen 2., 3. März 2006.

Jetzt muss ich erst einmal wieder zurückblättern. Einen kleinen Moment.

Ich rufe schon einmal den Tagesordnungspunkt 6 auf

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb ge- richteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags

gemäß Artikel 72 Abs. 2 der

Verfassung des Freistaats

Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/1429 -

Wird hier das Wort der Landesregierung zur Begründung gewünscht? Ich lasse mal einen kleinen Moment noch die Gratulation vonstatten gehen.

Ich glaube, ich kann jetzt fortsetzen. Das Wort zur Begründung bei diesem Antrag wird nicht gewünscht. Eine Aussprache dazu ist nicht signalisiert worden, das heißt, es gibt keine Redeanmeldungen, so dass wir direkt über den Antrag abstimmen können. Ich lasse über den Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/1429 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es eine Reihe. Mit einer Mehrheit von Stimmen ist dieser Antrag der Landesregierung angenommen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf

Finanzielle Vorausschau und Stand der Planungen zur nächsten EU-För- derperiode 2007-2013 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1517 -

Mir ist nicht signalisiert worden, dass die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung haben möchte, so stelle ich fest, dass wir gleich in die Aussprache gehen können. Ich rufe für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Gerstenberger auf. Sie haben offensichtlich alle nicht damit gerechnet, dass das so schnell geht.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Gibt es keinen Bericht der Landesregierung? So lautet der An- trag.)

Gibt es einen Bericht? Es ist keiner erst einmal hier angezeigt.

(Zuruf Wucherpfennig, Minister für Bun- des- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Doch!)

Gut, dann, Herr Abgeordneter Gerstenberger, würde Ihre Redemeldung nach dem Bericht erfolgen. Bitte, Herr Minister Wucherpfennig, zur Berichterstattung.

Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im nächsten Jahr beginnt die neue EU-Förderperiode 2007 bis 2013. Mit diesem Antrag wird deshalb zu Recht die Frage gestellt: Wie geht es mit Thüringen in Sachen EU-Strukturförderung weiter? Rückblickend ist zu sagen, dass der Freistaat Thüringen seit 1990 Ziel-I-Fördergelder bekommt, mit denen viel erreicht wurde. Wir möchten diese Erfolge fortsetzen ab 2007 unter dem Namen „Konvergenz“ - Zielförderung anstelle von Ziel-I-Förderung. Dafür braucht es tragfähige Anschlussregelungen zur bisherigen finanziellen und beihilferechtlichen Förderpolitik. Die Thüringer Landesregierung hat sich dafür gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Länderchefs stark gemacht. In zwei Beschlüssen vom 31. Januar und 25. November 2005 haben wir unsere Forderungen an den Bund und an die EU-Kommission deutlich gemacht. Oberste Priorität dabei hat: Wir brauchen Planungssicherheit. Dafür benötigen die jungen Länder so schnell wie möglich verbindliche Zahlen und wir fordern eine angemessene Mittelausstattung bei der EU-Strukturpolitik für die jungen Länder. Außerdem fordern wir, dass die Mehrwertsteuer auch künftig als förderfähig angerechnet wird, andernfalls würde der nationale Kofinanzierungsaufwand, so erste Berechnungen, erheblich steigen.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung hat sich 2005 natürlich auch in Brüssel Gehör verschafft; unter anderem gab es Gespräche zwischen dem Thüringer Ministerpräsidenten, der für Regionalpolitik zuständigen Kommissarin Hübner, dem Vizepräsidenten der EU-Kommission Verheugen und meiner Person. Vor knapp einem Jahr, am 25. Februar 2005, habe ich vor diesem Haus die für den Freistaat wesentlichen Eckpunkte der künftigen EU-Strukturpolitik umrissen. Seitdem hat sich in Europa eine Menge getan. Die EU steht zwar immer noch ohne Verfassung da, aber dafür zumindest mit realistischen Aussichten auf einen Haushalt 2007 - 2013. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Krise im vergangenen Sommer. Um

so erfreulicher ist auch für die jungen Länder, dass sich die Staats- und Regierungschefs im Dezember vergangenen Jahres auf einen gemeinsamen EUHaushalt für den Zeitraum 2007 - 2013 geeinigt haben, trotz knapper Kassen. Der Kompromiss sieht Gesamtausgaben von 1,045 der EU-Wirtschaftsleistung vor. Das sind 862 Mrd. €. Das Ergebnis bleibt um 10 Mrd. € hinter dem Luxemburger Kompromissvorschlag vom Juni 2005 zurück und es fällt um 160 Mrd. € geringer aus als der Kommissionsvorschlag und um 110 Mrd. € geringer als der Vorschlag des Parlaments.

Meine Damen, meine Herren, ohne Frage, ein Kompromiss erfordert von allen Seiten Entgegenkommen; natürlich wäre das eine oder andere wünschenswert gewesen, aber, ich denke, die mit Hilfe von Angela Merkel ausgehandelte Einigung war und ist wichtig.

(Beifall bei der CDU)

Die Ausgaben für die Kohäsionspolitik bleiben mit 0,37 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung gegenüber dem Luxemburger Vorschlag unverändert. Das entspricht rund 307 Mrd. €. Breite Zustimmung findet der Plan, dass sich Großbritannien spätestens 2013 in voller Höhe an den Kosten der Erweiterung beteiligen wird. Zunächst bleibt der so genannte Britenrabatt aber unangetastet. Das Gleiche gilt für die Rabattregelung für Deutschland, Österreich, Schweden und die Niederlande und letztendlich auch für die Höhe der Agrarsubventionen für die französischen Bauern.

Nun stellen sich die Fragen: Was bringt die finanzielle Vorausschau für Thüringen? Welche Gelder werden in den Freistaat fließen? Unsere größte Sorge war zunächst, dass Thüringen durch den so genannten statistischen Effekt schlechter gestellt wird, sowohl beihilferechtlich als auch finanziell. Diese Befürchtung trat Gott sei Dank nicht ein. Thüringen ist nicht vom statistischen Effekt betroffen. Entscheidend waren die Daten von 2000 bis 2002, da lag das regionale Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts, und zwar bei 73 Prozent. Damit erfüllt Thüringen das maßgebliche Förderkriterium für die höchstmögliche EU-Förderung und damit behalten wir bis 2013 unseren Förderstatus für die höchstmögliche EU-Förderung. Damit behalten wir auch bis 2013 unseren Förderstatus als Region mit prioritärer Förderwürdigkeit. Trotzdem werden nach der finanziellen Einigung im Europäischen Rat weniger EU-Fördergelder an die jungen Länder fließen. Laut Bund wird Ostdeutschland rund 13,3 Mrd. € Strukturmittel aus Brüssel erhalten, bisher waren es 18 Mrd. €. Wir haben mit mehr gerechnet, nun sind es voraussichtlich, wenn alles so bleibt, rund ein Viertel weniger als in der laufenden Förderperiode. Allerdings hat die Europäische Kom

mission diese Zahl noch nicht bestätigt und die Einigung mit dem Europäischen Parlament steht noch aus. Trotz schmerzlicher Kürzungen ist es erfreulich, dass Bundeskanzlerin Merkel einen Sonderbonus in Höhe von 225 Mio. € für die neuen Länder ausgehandelt hat.

(Beifall bei der CDU)

Für das neue Ziel III, europäische territoriale Zusammenarbeit, an dem auch Thüringen teilnehmen kann, stehen für den Zeitraum 2007 bis 2013 für alle EU-Mitgliedstaaten insgesamt 7,5 Mrd. € bereit; davon für Deutschland ca. 759 Mio. €. Der Bund wird hoffentlich bald entsprechende Daten zur Verfügung stellen, damit Thüringen auch aus diesem Förderbereich Mittel abschöpfen kann.

Bisher unklar ist der neue Fonds für die ländliche Entwicklung, kurz ELER genannt. Der Haushaltskompromiss sieht für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums EU-weit 69,75 Mrd. € vor; fast die Hälfte davon entfallen auf die neun Mitgliedstaaten sowie Rumänien und Bulgarien. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die Einigung über die Finanzielle Vorausschau, bedingt durch die EU-Erweiterung, erhebliche finanzielle Einbußen für die Förderung des ländlichen Raums bedeuten wird. Auch wenn die genannten Zahlen des Bundes noch unverbindlich und noch mit Unsicherheiten behaftet sind, geben sie doch eine Orientierung. Das heißt, mit einer Mittelreduzierung von bis zu 30 Prozent muss gerechnet werden. Deshalb ist es auch für die anstehenden politischen Verhandlungen bedeutend, wie sich die ELER-Mittel auf die einzelnen ostdeutschen Länder verteilen.

Meine Damen, meine Herren, wie Sie wissen, hat das Europäische Parlament, das der finanziellen Vorausschau zustimmen muss, in der letzten Woche mit einer überwältigenden Mehrheit den EURatskompromiss in seiner jetzigen Form abgelehnt. Hätte es die Einigung des Europäischen Rates jedoch nicht gegeben, da bin ich mir sicher, wäre der Protest noch größer gewesen - am lautesten vermutlich aus Straßburg. Ich gebe zu erkennen, dass der Dezember-Kompromiss keine heilige Kuh ist und Nachbesserungen - und um die geht es letztendlich - dem Parlament durchaus möglich und zu erwarten sind. Das Parlament kritisiert insbesondere die unannehmbare Reduzierung der Mittel in den Rubriken Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Beschäftigung, Bürgerschaftsfreiheit und Recht. Darüber hinaus bedauert das Europäische Parlament, dass die Mitgliedstaaten weiterhin um eine Wahrung ihrer nationalen Interessen kämpfen und nicht in der Lage waren, die wichtige Frage der Reform des Systems der Eigenmittel in den Griff zu nehmen und zu bekommen.

Die Anzeichen für eine Kompromissbereitschaft des Parlaments sind dennoch offensichtlich und es ist schwer vorstellbar, dass es am Ende nicht zu einer Einigung zwischen Rat, Parlament und Kommission kommt. Das Europäische Parlament signalisierte bereits, dass es ihm nicht nur um das reine Zahlenwerk, sondern um den wichtigen Dreiklang aus Finanzmitteln, Reformen und politischen Prioritäten, also vor allem um inhaltliche Fragen, gehe.

Meine Damen, meine Herren, unabhängig von der zu erwartenden Einigung zwischen Rat und Parlament stellt sich die Frage: Welche weiteren Schritte werden durch die Landesregierung eingeleitet? In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das A und O für jedes weitere Vorgehen verlässliche Zahlen von EU-Kommissionen sind. Wir brauchen eine solide Rechengrundlage, denn nur so können wir uns mit den anderen jungen Ländern und mit dem Bund ins Benehmen setzen, wie wir die Konvergenzmittel vernünftigerweise verteilen und wie mögliche Kürzungen kompensiert werden können.

In erster Linie geht es darum, dass Thüringen mit umfangreichen EU-Fördermitteln an die Erfolge der letzten Jahre anknüpfen kann. In diesem Sinne hat die Thüringer Landesregierung bereits Anfang 2005 die wichtigsten Schritte zur planerischen Vorbereitung der kommenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 unternommen. Bereits im letzten Februar habe ich einen Überblick zu den Verordnungsvorschlägen der Kommission gegeben, die derzeit noch in der Ratsarbeitsgruppe „Strukturmaßnahmen“ beraten werden. Ich gehe davon aus, dass die Verordnungstexte während der Ratspräsidentschaft Österreichs abschließend verhandelt werden. Das heißt, die endgültigen Texte können im Sommer vorliegen. Die Europäische Kommission hat ihren Verordnungsvorschlägen für die Förderperiode zu EFRE, ESF und ELER zwei neue Planungsinstrumente an die Seite gestellt. Dabei handelt es sich um die strategischen Leitlinien des Europäischen Rates sowie um die einzelstaatlichen bzw. nationalen strategischen Rahmenpläne. Sie sollen der Kommission dazu dienen, noch stärker auf die nationalen und regionalen wirtschaftspolitischen Konzepte Einfluss zu nehmen und die Verbindung zu den nationalen Reformprogrammen im Rahmen der Lissabon-Strategie herzustellen.

Die strategischen Leitlinien des Europäischen Rates hat sich der Bundesrat kritisch angeschaut und gefordert, die Flexibilität in den Strukturfondsverordnungen zu erhalten und nicht künstlich zu beschneiden. Es ist vorgesehen, dass von den einzelnen Mitgliedstaaten nationale strategische Rahmenpläne vorgelegt werden. Der nationale strategische Rahmenplan soll Kohärenz zwischen Strukturhilfe und Leitlinie gewährleisten. Für Deutschland bedeutet das, der

Rahmenplan wird von der Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitet. Sowohl für den nationalen strategischen Rahmenplan EFRE/ESF als auch für die nationale ELERStrategie stehen die zuständigen Bundesressorts und Fachministerien der Länder in Kontakt. Besprechungen hierzu finden bereits auf Arbeitsebene statt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will den nationalen strategischen Rahmenplan für den Bereich des EFRE und des ESF im Laufe des II. Quartals 2006 fertig stellen. Im III. Quartal soll er durch die Kommission angenommen werden. Der Entwurf des nationalen strategischen Rahmenplans für den ELER wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene und auch mit der Kommission diskutiert. Das Bundesministerium für Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist bestrebt, Ende März den nationalen ELER-Strategieplan annehmen zu lassen.

Was bedeutet das nun für Thüringen? Diese Frage beantworte ich damit, dass die Vorbereitung in den Thüringer Fachministerien seit dem letzten Jahr auf Hochtouren läuft. Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist vom Kabinett federführend beauftragt worden, im März 2006 einen Vorschlag für die künftigen Schwerpunkte in der kommenden Förderperiode zu unterbreiten. Die von der Europäischen Kommission vorgeschriebene Kohärenz der einzelnen Förderinstrumentarien wird sichergestellt.

Meine Damen und Herren, die Einigung zwischen Rat, Parlament über die Finanzielle Vorausschau ist Voraussetzung für die abschließenden Beratungen der Strukturfondsverordnungen auf EU-Ebene. Davon ist wiederum die endgültige Programmierung der Strukturfonds auf Landesebene abhängig, die bis Ende 2006 abgeschlossen sein muss, damit die Förderperiode am 01.01.2007 nahtlos beginnen kann. Deswegen ist eine zügige Einigung auch für Thüringen dringend erforderlich. Die Verhandlungen zwischen Rat und dem Europäischen Parlament haben am 23. Januar begonnen und sollen, so das erklärte Ziel, bis Ende März abgeschlossen sein. Bedenkt man, dass die Europäische Union deutlich größer geworden ist, der EU-Haushalt aber keine gigantischen Zuwächse erfahren wird, dann muss jedem klar sein, dass der Anteil Thüringens an den Brüsseler Fördermitteln notwendigerweise geringer ausfallen wird. Es wird auch so kommen. Wir müssen mit einem Viertel weniger EU-Mitteln auskommen. Nach meiner Einschätzung wird es bei den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament bezüglich der absoluten Höhe der Mittel wenig Spielraum geben. Vielmehr wird es voraussichtlich um Modifizierung bei den Prioritätensetzungen gehen. Die Drohung, notfalls mit jährlichen Haushalten arbeiten zu müssen, wenn der Rat dem Parlament nicht entgegenkommt, halte ich nicht für realistisch. Schließlich wäre es politisch unverantwortlich und gegenüber der Öf

fentlichkeit kaum vertretbar, wenn das Parlament die Europäische Union in eine neue Krise stürzen würde.

Deshalb sollten wir auf der Grundlage des Ratskompromisses weiterarbeiten und auf die zu erwartenden marginalen Veränderungen umgehend reagieren. Bei Vorliegen der endgültigen Verhandlungsergebnisse bin ich dann auch gern bereit, erneut dem Landtag zu berichten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage jetzt die Fraktionen, ob die Aussprache zum Sofortbericht gewünscht wird.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Ja.)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS wird das signalisiert. Nun verweise ich aber darauf, dass wir zunächst in die Mittagspause gehen, um 14.00 Uhr mit der Fragestunde fortsetzen und dann nach der Aktuellen Stunde die Aussprache zum Sofortbericht aus dem Tagesordnungspunkt 7 erfolgen wird. Damit schließe ich erst mal diesen Vormittag des Plenarsitzungstages.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20

Fragestunde

auf. Als Erstes rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt, Fraktion der Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1436 auf.

Ersatzneubau Kombischwimmbad Gotha

Die Stadt Gotha unterhält derzeit zwei öffentliche Bäder, ein Hallen- und ein Freibad, an getrennten Standorten. Der Zustand der Bäder entspricht, wie auch die aktuelle Schwimmbadentwicklungskonzeption der Landesregierung untermauert, in keiner Weise mehr dem geforderten Mindeststandard.

Die Stadt Gotha bemüht sich seit 1999 jährlich um die Aufnahme für einen Ersatzneubau - Kombibad - in das Sportstättenförderprogramm des Freistaats Thüringen. Nach der oben schon erwähnten aktuellen Schwimmbadentwicklungskonzeption wird das Vorhaben der Stadt Gotha mit „oberster Priorität“ eingeordnet.