Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Herr Minister Schliemann noch einmal.
Zur Befristung des Gesetzes: Das ist immer so ein Grund, bei dem man sich lange streiten kann und darf. Wir werden das sicherlich im Ausschuss dann noch weiter behandeln und erörtern.
Zu der Frage, warum erst jetzt, warum nicht sofort, warum nicht damals schon im Februar 2004? Die Sachlage war völlig einfach. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Hätte man das Gesetz im Februar 2004 beseitigt, dann hätte man gar nichts mehr gehabt, man hätte aber auch nicht gewusst, was sich in Zukunft ereignen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Übergangszeit bis zum September 2004 ausdrücklich in seiner Entscheidung normiert und festgeschrieben.
Eine dritte Bemerkung - „klammheimlich beseitigen“: Ich denke, deutlicher, als die Aufhebung eines Gesetzes in der Gesetzesüberschrift eines Artikelgesetzes zu formulieren, kann man dem Vorwurf der Klammheimlichkeit nicht begegnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Höhn, eine kleine Anmerkung zu dem, was Sie, meine Person betreffend, gesagt haben: Die Zeitung hat nicht alle Gesichtspunkte wiedergegeben auf das, was Herr Matschie gesagt hatte zu der Situation. Wir arbeiten selbstverständlich an der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes und an dem Landesverfassungsschutzgesetz. Wir sehen aber keine Eile hier, aus dem einfachen Grund, weil ich bereits im vergangenen Jahr eine Zusage erteilt habe, und zwar ist das den Insidern bekannt, dass Wohnraumüberwachungen in Thüringen nicht stattfinden werden, bis eine gesetzliche Regelung vorhanden ist in Bezug auf Berufsgeheimnisträger, also Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte etc., so dass derzeit gar nichts passieren kann. Wir wollen gern auch noch mal andere Dinge in die Bearbeitung des Polizeiaufgabengesetzes einbeziehen. Es liegt mittlerweile eine erste Einschätzung vor aus dem Referat. Das muss dann entsprechend diskutiert werden mit der Hausleitung und dann wird das auch auf den Weg gebracht werden, so dass ich derzeit keine Notwendigkeit sehe, das sehr zu beschleunigen - aber es kommt, es ist vorgesehen für das erste Halbjahr. Das nur als Ergänzung, damit keine Missverständnisse auftreten.
Gibt es jetzt noch weitere Redewünsche? Das ist nicht der Fall. Ich kann die Aussprache schließen. Da ich nicht gehört habe, an welchen Ausschuss überwiesen werden soll, habe ich nachfragen lassen und mir ist gesagt worden die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Gibt es noch weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall. Dann lassen wir darüber abstimmen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt
Ich rufe jetzt den neuen Tagesordnungspunkt 5 a auf und merke dazu an: Ich hatte mir vorhin mal vorgestellt, dass wir gleich die Wahlen durchführen könnten. Mir ist von den Fraktionen mitgeteilt worden, ich solle um 12.30 Uhr dann tatsächlich die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt unterbrechen und die Wahlen aufrufen. So ist es mir auf meine Rückfrage, die ich extra an alle Fraktionen gerichtet habe, mitgeteilt worden.
Gesetz zur Änderung des Thürin- ger Waldgesetzes, des Thüringer Fischereigesetzes und des Thü- ringer Naturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/1575 - ERSTE BERATUNG
Es liegt zwar die Redeanmeldung für einen Redebeitrag vor, aber keine Anmeldung zur Begründung des Gesetzentwurfs. Ist das so korrekt? Dann werde ich gleich die Aussprache eröffnen und rufe als ersten Redner für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Kummer auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zur Änderung des Wald-, Fischerei- und Naturschutzgesetzes liegt uns vor. Er ist relativ kurzfristig eingegangen, die Inhalte haben aber im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt des Landtags schon eine größere Rolle gespielt. Deshalb möchte ich gleich zu diesen Inhalten kommen. Zur Änderung des Waldgesetzes, die hier geplant ist, haben wir eigentlich keine größeren Probleme. Unserer Ansicht nach müsste noch geklärt werden, dass die Neuregelung zur staatlichen Beförsterung auch die kommunale Eigenbeförsterung berücksichtigt.
Größere Probleme gibt es jedoch mit den Änderungen im Fischereigesetz, die im Gesetzentwurf der Fraktion der CDU enthalten sind. Diese Änderungen sehen unter anderem eine Verordnungsermächtigung zu weiteren Ausnahmen zur Fischereischeinpflicht vor. Das gibt es analog in Mecklenburg-Vorpommern, dort hat die Landesregierung dann eine Verordnung erlassen, wonach es einen Tourismusfischereischein gibt, der beinhaltet, dass 28 Tage im Jahr jemand, der als Tourist nach Mecklenburg kommt, dort ohne Fischereischein angeln kann. Etwas Ähnliches ist in Brandenburg geplant. Dort führt man die alte DDR-Regelung zum Fischereischein wieder ein. In der DDR war eine Prüfung nur erfor
derlich, wenn man Raubfische fangen wollte, für Friedfische brauchte man keine und konnte einfach so angeln. Das will Brandenburg in Zukunft wieder haben.
Meine Damen und Herren, sicherlich sind das Maßnahmen, die es ermöglichen, dass jemand, der in unsere Länder als Besucher kommt, hier angeln kann und Angeltourismus spielt heutzutage wirtschaftlich zumindest in anderen Ländern keine unbedeutende Rolle. Mecklenburg spricht in etwa von 10.000 Angeltouristen im Jahr und hat diese Verordnung erlassen, damit diese Touristen nicht in andere Länder wie Schweden oder Norwegen ausweichen, wo man keinen Fischereischein braucht. Die Frage, die sich dabei stellt, ist natürlich: Wozu brauche ich einen Fischereischein? Erstaunlicherweise wird im Moment auch in Schweden darüber nachgedacht, ob man nicht irgendetwas als Reglement einführt, um gerade ein teilweise sehr schlechtes Benehmen von Anglern an Gewässern zu unterbinden. Dazu hat dieser Schein bisher gedient. Meiner Ansicht nach braucht man den Fischereischein um durchzusetzen, dass der Artenschutz, der Tierschutz, aber auch der Gewässerschutz berücksichtigt werden. Bei der Prüfung, die zum Erlangen dieses Scheins erforderlich ist, werden Kenntnisse über die Arten, die ich im Gewässer finde, vermittelt. Es wird der Umgang mit dem Fisch, wenn ich ihn an Land hole, vermittelt, damit ich dann den Fisch entsprechend so behandle, dass er für den Fall, dass ich ihn zurücksetzen muss, weil er nicht die entsprechende Größe hat oder weil er einer gefährdeten Art angehört, das Procedere überlebt, das mit ihm am Ufer angefangen wird. Außerdem lernen diejenigen, die an dieser Prüfung teilnehmen, wie man sich am Gewässer verhält und was in Sachen Gewässerschutz zu berücksichtigen ist, welche Fischkrankheiten es gibt, damit hier - wenn etwas festgestellt wird - auch eine prompte Reaktion erfolgen kann.
Ich glaube, diese Dinge sind wichtig. Wenn wir allerdings sagen, es ist eine Sache, die uns am Herzen liegt, dass wir also wollen, dass ein Angler in Zukunft auch die Fischarten kennt, dass er mit den Fischen ordnungsgemäß umgeht - beim Jäger heißt das waidgerecht behandelt -, dann brauchen wir diese Qualifikation. Dementsprechend dürfte es dann eigentlich keine Ausnahmen von einem Fischereischein geben, außer, dass ich sage, wenn jemand unter Aufsicht eines Fachkundigen am Gewässer ist, dann übernimmt der, der diese Aufsicht ausübt, die Verantwortung und ich kann damit sicherstellen, dass hier nichts schief geht.
Wenn ich eine Ausnahme von Fischereischeinen zulasse, kann ich meiner Ansicht nach auf keine andere Art und Weise mehr erklären, wieso der eine ohne Fischereischein angeln darf, der andere jedoch
einen Fischereischein braucht. Dieses Problem sehe ich vor allem bei der Brandenburger Regelung. Wie bei uns die Verordnung einmal aussehen wird, das weiß ich noch nicht. Ich sehe sie aber auch in Mecklenburg, denn wenn ich jemandem 28 Tage erlaube, alles zu tun und zu lassen am Gewässer - er muss natürlich das Fischereigesetz einhalten, aber das ohne Kenntnis, das wird ziemlich schwer. Wir wissen auch, wie es mit ehrenamtlichen Fischereiaufsehern ist. Auch hier gibt es eine nicht allzu große Freude, diese entsprechenden Aufgaben wahrzunehmen und es ist auch immer ziemlich schwierig, gerade wenn ich keine polizeirechtlichen Möglichkeiten habe, dieses Amt wahrzunehmen.
Das heißt also, wir müssten uns hier wirklich sehr, sehr intensiv verständigen, was wir in dieser Richtung wollen, wo Begünstigung des Tourismus notwendig, erforderlich und zweckdienlich ist, wo aber auf der anderen Seite artenschutz- und tierschutzrechtliche Fragen dem entgegenstehen. Deshalb würde ich darum bitten, dass wir uns mit dieser Frage sehr intensiv beschäftigen. Ich bitte auch, da es hier bei den Verbänden in Thüringen unterschiedliche Meinungen gibt, dass wir uns in einer mündlichen Anhörung mit diesen Fragen beschäftigen, damit wir das wirklich intensiv diskutieren können.
Ein weiteres Problem, das in den Regelungen vorgesehen ist, ist die Frage Jugendfischereischein. Die Änderung, die hier vorgenommen wird, erschließt sich mir allerdings nicht, da sie in § 27 bereits genauso geregelt ist, wie sie jetzt hier vorgenommen wird.
Ein Problem habe ich mit der Streichung der Abstimmung bei Hegeplänen zwischen Hegegemeinschaften und angrenzenden Fischereibezirken. Die Hegegemeinschaften sind eingeführt worden, um Fließgewässer übergreifend zu bewirtschaften, damit das aus einem Guss erfolgt, damit ich gerade im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt dafür sorgen kann, dass der entsprechend für das Gewässer charakteristische Fischbestand in dem Gewässer leben kann und durch die Bewirtschaftung auch begünstigt wird. Wenn jetzt eine Abstimmung zwischen Hegegemeinschaften gestrichen wird, halte ich das für ein großes Problem, denn es ist eben leider nicht so, dass in Thüringen ein Fließgewässer komplett durch eine Hegegemeinschaft betreut wird. Wir haben einzelne Fischereipächter an Fließgewässern. Wir haben Hegegemeinschaften an Fließgewässern. Zwischen diesen muss eine Abstimmung erfolgen, sonst wird eventuell durch Einzelne die Arbeit von ganzen Hegegemeinschaften zunichte gemacht. Hier reicht ein falscher Besatz. Hier reicht, einmal nicht darauf geachtet zu haben, dass man Fische mit entsprechender Seuchenfreiheit einsetzt und schon ist die Arbeit von vielen Jahren in kurzer Zeit zunichte gemacht.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem ist für mich die Streichung der Beteiligung des Landes an der Errichtung nachträglich geforderter Fischwege unter der Bedingung, dass die Errichtung vom Wehrbesitzer nicht geleistet werden kann. Für mich ist es schon ein Problem, wenn jemand Wasserkraftwerker ist und Einnahmen erzielt an einem Wehr, dann kann er aus seinen Einnahmen natürlich auch die Errichtung eines Fischaufstiegs, der erforderlich ist und von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird, finanzieren. Wenn er aber z.B. Wehrbesitzer ist, ohne eine solche Anlage zu haben, keine Einnahmen daraus hat, finanziell nicht in der Lage ist, einen Fischaufstieg zu errichten - was machen wir dann? Da kann ich natürlich sagen, ich streiche hier die Verantwortung des Landes, trotzdem muss im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie die Durchgängigkeit organisiert werden. Ich frage mich, warten wir dann, dass das Geld vom Himmel fällt? Hier muss eine Regelung getroffen werden und, ich glaube, so, wie es jetzt hier vorgesehen ist, kommen wir dort nicht weiter.
Meine Damen und Herren, zum Schluss noch eine Bemerkung zur Anbindung des Gesetzentwurfs an das Naturschutzgesetz. Im Umweltausschuss sollen diese beiden Gesetze ja zusammengeführt werden. Das halte ich für falsch, denn ich denke, der Gesetzentwurf, den die Fraktion der CDU hier vorgelegt hat, ist durchaus eigenständig. Ich sehe den Bezug zu den im Naturschutzgesetz getroffenen Regelungen so nicht. Da muss ich dann doch sagen, da wir schon sehr lange hinterherhinken mit der Umsetzung des Naturschutzgesetzes, da hätten wir ja schon lange damit fertig sein müssen, dass man den Verdacht nicht los wird, dass gewartet wird, dass die neue Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz ändert und man dann hier vielleicht noch andere Änderungen mit durchführt. Wir haben da aber schon ein paar Probleme, denn das, was wir zurzeit im Naturschutzgesetz ändern, ist die vorletzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die letzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, die wir auch in diesem Frühjahr schon wieder umgesetzt haben müssten in Landesrecht, sieht zum Beispiel vor, dass es in Zukunft eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in Schutzgebieten geben muss. Das müssten wir auch dringend umsetzen. Da wäre eigentlich Handlungsbedarf gefordert. Das hätte in einen solchen nachträglich eingebrachten Gesetzentwurf, der an das Naturschutzgesetz angebunden wird, hineingehört. Das habe ich aber hier vermisst. Wir haben es im Umweltausschuss angesprochen. Wir haben auch einen Änderungsantrag dazu eingebracht, um diese Umsetzung vorzunehmen,
der ist abgelehnt worden. Ich kann es nicht ändern. Ich sage nur, wir sind als Land verpflichtet, bis zum Frühjahr hier zu handeln. Dieser Verpflichtung kommen wir auch mit diesem Gesetzentwurf nicht nach.
Meine Damen und Herren, das ist eine Missachtung demokratisch beschlossener Bundesgesetze. Ich warne davor, hier auf Zeit zu spielen. Wir hätten, wie gesagt, das Bundesnaturschutzgesetz schon lange umsetzen müssen; wir kommen in Schwierigkeiten. Es liegen z.B. Verbandsklagen in Thüringen vor, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht sind, die durch Umsetzung dieses Gesetzes in Landesrecht hätten ermöglicht werden müssen hier in Thüringen, aber zurzeit nicht durchgeführt werden können, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Ich denke, wir sollten dringendst handeln und das Naturschutzgesetz auch schleunigst verabschieden. Vielleicht denken Sie noch einmal darüber nach, ob diese Zusammenbindung sein muss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion findet in vielen Punkten unsere Unterstützung. Es gibt aber einige Punkte, Herr Kummer ist ja schon teilweise darauf eingegangen, die wir gern in einer mündlichen Anhörung noch hinterfragen möchten. Ich denke da insbesondere an die geplante Freistellung von der Fischereischeinpflicht für berufsfischereilich genutzte Gewässer. Herr Kummer ist ja der Fachmann und hat Ihnen das schon ausführlich erklärt. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen. Aber infrage stellen möchte ich doch die dadurch hervorgerufene Stärkung des Tourismus in Thüringen. Natürlich wünschen wir uns alle eine Stärkung des Tourismus in Thüringen - ich glaube, da sind wir uns in diesem hohen Hause auch einig -, aber ob gerade dieses nun dazu führt, dass die Touristen nach Thüringen streben, das wage ich doch zu bezweifeln. Herr Kummer hatte schon einiges von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gesagt. Aber Herr Reinholz, mich würde einmal interessieren, wie viele Menschen denn nach Thüringen kommen, um zu angeln und zu fischen. Da weiß ich nicht, ob das nun ein Schwerpunkt für die touristischen Attraktionen in Thüringen sein sollte. In diesem Fall hat die SPD-Fraktion wirklich noch Gesprächsbedarf.
terung des Privat- und kommunalen Waldes. Das halten wir für vollkommen richtig und auch die Stärkung wird von uns getragen. Aber ob wir das, was wir wollen, wirklich dadurch erreichen, Herr Primas, das sehe ich als ein bisschen schwierig an. Nichtsdestotrotz werden wir Ihren Weg mitgehen und versuchen dieses zu unterstützen. Ob wir dann auf allen Ebenen damit Recht bekommen, das wissen wir noch nicht. Auch die Änderungen zum Vorkaufsrecht können wir nachvollziehen und unterstützen sie mit. Auch da sind wir einer Meinung, dass etwas getan werden muss. Die Regelung zur Beschilderung ist natürlich nur etwas, was wir im Waldgesetz nicht gemacht haben. Also es ist eine Heilung dessen, wo wir im letzten Gesetz nicht gehandelt haben. Zu dem schwer wiegenden Aufhalten des Naturschutzgesetzes hat Herr Kummer auch schon gesprochen; ich halte das für eine Farce, was Sie da versucht haben, auch diese Inhalte, die uns wirklich allen spätestens seit dem 09.09.2005 bekannt waren. Da können Sie sagen, Sie hätten es auch machen können, vollkommen klar, aber was mit Änderungsanträgen, die auch sinnvoll sind, der SPD-Fraktion oder der Linkspartei passiert, das erleben wir öfter im Umweltausschuss.
Selbst wenn es Grundlagen dafür sind, Bundesgesetze anzupassen - wie bei der Gentechnik, Herr Kummer hat auch darauf hingewiesen -, werden sie weggestimmt. Wir haben da nicht viele Möglichkeiten, deshalb sind nun mal die Waldbesitzer darauf angewiesen, dass die CDU eine Erhellung bekommt und dann diese Änderung einbringt. Nur, seit dem 09.09.2005 hatten Sie Zeit dazu. Es wäre gut gewesen, wenn wir im Rahmen der Änderung des Naturschutzrechts das mit besprochen hätten und dann - daraus resultiert auch das Waldgesetz - aufgemacht hätten. Aber Sie versuchen es mit aller Gewalt und dann muss die Landtagsverwaltung eingreifen und Ihnen vorwerfen, dass es verfassungsrechtliche Gründe gibt, warum der Weg, den Sie gehen wollen, nicht geht. Das halte ich schon für bedenklich, wenn die Mehrheitsfraktion erst durch Juristen der Landtagsverwaltung darauf hingewiesen werden muss, dass ihr Weg falsch ist. Gott sei Dank gibt es gute Juristen in der Landtagsverwaltung und wir sind dann doch noch auf den richtigen Pfad der Tugend mit diesem Gesetz gelandet.
Nichtdestotrotz hat auch Herr Kummer darauf hingewiesen, dass wir mit der letzten Novelle des Landesnaturschutzgesetzes schon im Hintertreffen sind, das wir zeitlich schon vor einem Jahr hätten umsetzen müssen. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich - wir wollen ja gern mitarbeiten und an den Punkten auch mitarbeiten -, dass wir so schnell wie möglich mit unserer Mitwirkung die mündliche Anhörung im Umweltausschuss durchführen, dass wir, weil Sie das so möchten, es gemeinsam mit dem Naturschutzgesetz verabschieden, aber bitte so schnell wie mög
lich, dass wir nicht Zeitverzug bekommen und dass wir gemeinsam dann wenigstens diese Linie halten, dass wir den Verbänden die Rechtssicherheit geben, die sie auch verdienen.
Frau Becker, Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass es bedenklich sei, wenn die Mehrheitsfraktion dieses Problem nicht erkannt hat, dass wir Punkte in dem Artikelgesetz zusätzlich aufgenommen haben und dass das nicht zulässig sei. Meine Frage nun an Sie: Wenn Sie es gewusst haben, warum waren Sie denn nicht so freundlich und haben uns darauf aufmerksam gemacht?
Haben wir doch. Also bei allem Respekt, ich habe das sofort im Ausschuss gesagt, Herr Krauße, ja, im Landwirtschaftsausschuss, natürlich. Herrn Primas habe ich das auch gesagt und da haben wir nicht erst Herrn Poschmann dazu gebraucht. Wir haben das immer gesagt. Fragen Sie mal Herrn Hoffmeier, der ist gleich Amok gesprungen, als er das hörte. Oder habe ich jetzt Ihre Frage falsch verstanden?
Frau Becker, Sie haben meine Frage nicht falsch verstanden, nur der federführende Ausschuss ist der Umweltausschuss und es wäre nett von Ihnen gewesen, das im Umweltausschuss auch so kundzutun und dort habe ich es nicht vernommen und kann es im Protokoll auch leider nicht nachlesen.
Doch, doch. Na gut, dann haben Sie vielleicht nicht richtig gelesen. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass wir das kundgetan haben, Herr Krauße. Danke.
Ich bitte um Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, da es ja ein Gesetz aus dem hohen Hause ist.