Protocol of the Session on January 26, 2006

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag behandelt heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz b. Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda. Mit der Erarbeitung und Beratung dieses Gesetzentwurfs kam die Landesregierung den Wünschen und Beschlüssen aller an den Strukturänderungen in drei Landkreisen beteiligten Gemeinden nach. Das sollten Sie bitte, Herr Kuschel, zur Kenntnis nehmen. Durch die Beschlüsse der Gemeinde- und Stadträte und durch die im Verlaufe des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf wurde im Wesentlichen deutlich, dass die jahrelange Zusammenarbeit der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft bzw. im Rahmen der Regionalentwicklung so viel Vertrauen geschaffen hat, dass nun die kommunale Verwaltungsarbeit in ihrer effektivsten Form, nämlich als erheblich größere Einheitsgemeinde, fortgeführt werden soll. Allerdings, das ist das Wesentliche, Herr Kuschel, freiwillig, nicht durch Zwang. Sie haben immer noch eine gewisse Tendenz, etwas doch eher zwangsweise umsetzen zu wollen. Das wollen wir eben nicht.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin davon überzeugt, dass die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Gemeindestrukturänderungen zu einer Verbesserung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gemeinden führen werden. Ich hoffe außerdem, dass diese Neugliederungsmaßnahmen auch für andere Städte und Gemeinden in Thüringen beispielgebend dafür sein werden, sich auf freiwilliger Basis für die Schaffung noch leistungsfähigerer kommunaler Strukturen zu entscheiden. Das Innenministerium wird diese Entscheidungsprozesse auf jeden Fall gern wieder konstruktiv begleiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun einiges zu dem Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zum vorliegenden Gesetzentwurf, zu dem ich für die Landesregierung wie folgt Stellung nehme:

Zu Ziffer 1 des Antrags, das ist die Einfügung von den normalen Finanzausgleichsleistungen, die alle bekommen, in dieses Gesetz ab 01.01.2006. Die Aufnahme einer rückwirkenden Regelung, mit der bewirkt würde, dass alle an den Gebiets- und Bestandsänderungen beteiligten Gemeinden bereits ab dem Jahr 2006 die erhöhten Schlüsselzuweisungen erhalten, wurde seitens der Landesregierung geprüft und nicht für erforderlich gehalten und deshalb nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen. Alle beteiligten Gemeinden erhalten im Jahr 2006 auf der Grundlage von § 35 a Thüringer Finanzausgleichsgesetz Fördermittel für die Bestandsänderung. Für die Eingliederung von Triebes in die Stadt Zeulenroda werden in diesem Jahr z.B. Fördermittel in Höhe von 1 Mio. € ausgereicht. Ich denke, dies ist ausreichend und man muss jetzt nicht noch einen Schnaps zulegen. Ich halte dies nicht für erforderlich und das, was wir hier auch im Innenausschuss gesagt haben, für richtig. Es ist keine Notwendigkeit hierfür vorhanden. Die neuen Körperschaften werden dann nach dem Zusammenschluss natürlich entsprechend die normalen Finanzausgleichsmittel erhalten. Aber ich denke, wir haben auch die Verpflichtung, an den Gesamtlandeshaushalt zu denken und nicht an jeder Ecke, wo irgendjemand auf eine Idee kommt, hier Geld zum Fenster rauszuwerfen.

(Beifall bei der CDU)

Zu Ziffer 3 des Antrags: Seit dem Jahre 1997 arbeiten die Städte Zeulenroda und Triebes im Rahmen einer Planungsgemeinschaft zusammen. Eine Zusammenarbeit findet auch im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzepts Weida-Talsperren statt. Aus dieser Zusammenarbeit resultiert u.a. der Vertrag zum Städteverbund Zeulenroda-Triebes, der Anfang 2001 geschlossen wurde. Im Oktober 2003 schlossen Zeulenroda und Triebes einen raumordnerischen Vertrag, in dessen Präambel als Ziel des Städteverbundes die Fusion von Zeulenroda und Triebes vereinbart wurde. Seit dieser Zeit wurde die Zusammenarbeit beider Städte weiter intensiviert und die geplante Fusion konkretisiert. Warum sage ich das? Über diese öffentlichen Aktivitäten der Städte wurden die Einwohner regelmäßig informiert - das ist das eine. Vor der Beschlussfassung zur Fusion, die in beiden Städten am 9. März 2005 stattfand, wurden Einwohnerversammlungen durchgeführt. In Zeulenroda fand eine solche am 3. Februar 2005 statt und in Triebes gesondert an mehreren Tagen in den einzelnen Ortsteilen. Im Ortsteil Triebes - Frau Taubert, Sie hatten das ja vorhin angesprochen, dass man das hätte im Innenausschuss noch erörtern können, das hätten wir gern gewusst, hätte ich gern beantwortet - am 26. Januar, im Ortsteil Dörtendorf am 31. Januar und im Ortsteil Mehla am 1. Februar 2005. Darüber hinaus wurden die Einwohner der Stadt Triebes im Zeitraum vom Dezember 2004 bis Februar

2005 in mehreren Ausgaben des Amtsblattes der Stadt umfassend über die beabsichtigte Fusion beider Städte informiert und Ziele der Fusion, der Verfahrens- und Zeitablauf sowie inhaltliche Fragen ausführlich erläutert. Die Einwohner von Triebes wurden überdies in einem gesonderten Fragebogen um ihre Meinung zur Fusion bis zum 25. Januar 2005 gebeten. Insbesondere wurden sie auch nach Vorstellungen und Wünschen gefragt und gebeten, Fragen, Anliegen und Bedenken mitzuteilen. Und das ist alles undemokratisch, Herr Kuschel, oder wie meinen Sie das?

Zusammengefasst ist festzustellen, dass die Einwohner beider Städte sehr umfassend, insbesondere die der Stadt Triebes, bereits vor der Beschlussfassung des Stadtrats in die inhaltliche Ausgestaltung der Fusion einbezogen und um Meinungsäußerung gebeten waren. Im späteren förmlichen schriftlichen Anhörungsverfahren des Landtags zum vorliegenden Gesetzentwurf hatten alle Einwohner nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Das unter 3 b) beantragte In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, was wir heute beraten, das hatten Sie, Herr Kuschel, und die PDS eingefügt: „§ 1 tritt vorbehaltlich eines bis zum 5. März 2006 in den beteiligten Städten Triebes und Zeulenroda durchzuführenden Bürgerentscheids in Kraft.“ Das heißt also, das In-Kraft-Treten eines Gesetzes mit dem Vorbehalt eines Bürgerentscheids - das ist etwas Neues.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Aber zulässig.)

Dazu werde ich Ihnen gleich etwas sagen. Offen ist, ob und welchen Einfluss die Ergebnisse der Bürgerentscheide auf das In-Kraft-Treten des Gesetzes haben sollen. Zum einen wäre dadurch natürlich Rechtsunsicherheit gegeben. Ich darf vorab noch darauf hinweisen, bevor ich zu dieser Frage noch mal ergänzend Stellung nehme, dass ein Antrag von fünf Bürgern der Stadt Triebes - das wurde hier bereits angeführt - vom 11. April 2005 auf Zulassung eines Bürgerbegehrens, das die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Auflösung und Eingliederung der Stadt Tribis in die Stadt Zeulenroda zum Ziel hatte, zurückgewiesen wurde durch die Stadtverwaltung und dass die anschließend beim Verwaltungsgericht Gera eingelegte Klage als unzulässig zurückgewiesen wurde.

Jetzt zur Frage, was Sie angesprochen hatten, des Bürgerentscheids, des Demokratieprinzips usw. Hier muss man Folgendes sagen, Herr Kuschel: Das Demokratieprinzip ist in Artikel 20 Grundgesetz enthalten, und zwar in Absatz 1: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Dann steht in Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Und das wird konkretisiert:

„Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Wesentliche Prinzipien sind das Demokratieprinzip - das bedeutet Volkssouveränität, politische Freiheit und Gleichheit, hinreichende Legitimation, Parlamentsvorbehalt, jetzt kommt es -, Repräsentationsprinzip und das Mehrheitsprinzip, außerdem das Bundesstaatsprinzip, das Prinzip der Gewaltenteilung, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassungen aller Bundesländer gehen vom Prinzip der mittelbaren repräsentativen Demokratie aus.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Das haben wir beim Volksbe- gehren alles schon gehört.)

Vielleicht haben Sie es aber nicht verinnerlicht. Dieses Prinzip besagt, dass die demokratische Führung der Gemeinden und Landkreise sich in erster Linie über die demokratisch gewählten Vertretungsorgane, also den Gemeinderat und den Kreistag, zu verwirklichen hat.

Ziffer 3 des Änderungsantrags der Fraktion der Linkspartei.PDS verstößt damit gegen Artikel 20 Grundgesetz bzw. Artikel 44, 45 der Thüringer Landesverfassung. Ich sage Ihnen auch warum. Die Kompetenz für Auflösungen von Gemeinden kommt nach Artikel 92 in Verbindung mit Artikel 48 Thüringer Landesverfassung dem Landtag zu. Eine Gesetzesentscheidung von einem örtlichen Bürgerentscheid abgängig zu machen, verletzt grundlegende Prinzipien der demokratischen Ordnung. Der Antrag der Linkspartei.PDS ist insoweit verfassungswidrig.

(Beifall bei der CDU)

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Eines Abhängigmachens des Gesetzes von einer nochmaligen Beteiligung der Bürger der beteiligten Gemeinden bedarf es auch nicht in anderer Form. Die Rechte der Vertretungskörperschaften und der Bürger sind durch die umfangreichen Anhörungen gewahrt. Das Ergebnis der Einbeziehung des Anhörungsergebnisses unterliegt natürlich der Entscheidung durch den Landtag und der Landtag muss sich damit befassen. Das Innenministerium hat Fehler bei der Anhörung in keiner Weise feststellen können. Der Gesetzgeber, das heißt der Landtag, entscheidet nun auch noch gleichzeitig mit dem Beschluss über den vorliegenden Gesetzesantrag, ob die nach Abschluss des Anhörungsverfahrens direkt beim Landtag eingegangenen Stellungnahmen aus der Stadt Triebes so entscheidungserheblich sind, dass sie eine Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens begründen können. Aus meiner Sicht ist das nicht

der Fall. Es stand ausreichend Zeit zur Verfügung. Der Innenausschuss hat sich mit all diesen Einwänden und Vorschlägen befasst. Man muss sich auch an die Fristen halten. Im Übrigen haben wir das auch zur Kenntnis genommen und uns damit befasst. Wir sehen keinen Grund, dass man hier jetzt zu einem anderen Ergebnis kommen könnte als der vorgeschlagene Gesetzgebungsentwurf.

Zusammenfassend, Herr Kuschel: Sie haben grundsätzlich Zusammenschlüsse begrüßt und haben aber gesagt, das reicht Ihnen nicht, zögerliches Handeln der Landesregierung, man sollte das auf andere Weise machen. Ich sage noch einmal, wir setzen auf Freiwilligkeit. Das ist unser Maßstab in erster Linie.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen wissen Sie, das steht in unserer Richtlinie drin, in der diese freiwilligen Zusammenschlüsse finanziell seitens des Landes gefördert werden, dass selbstverständlich bei freiwilligen Zusammenschlüssen auch die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu berücksichtigen sind. Das tun wir auch. Sie sagten, es werden neue Konfliktfelder durch diesen freiwilligen Zusammenschluss geschaffen. Es ist natürlich klar, dass man nicht die Zustimmung von 100 Prozent der Bürger erreichen kann, aber es ist, glaube ich, auch dann irgendwann, wenn es ausreichend erörtert und diskutiert worden ist, eine Entscheidung erforderlich und diese Entscheidung hat dieses hohe Haus heute zu treffen. Ich denke, es wird zu einer klugen Entscheidung kommen. Der Landtag ist Herr des Verfahrens. Wir haben im Innenausschuss alle Fragen beantwortet. Frau Taubert hat vorhin ein von Ihnen aufgeworfenes Scheinproblem auch schon beantwortet, das betrifft Brotterode. Das ist in der Tat so, dass hier wohl die Absicht besteht, sich mit einer anderen Gemeinde zusammenzuschließen, und dann ist dieses Problem, das Sie angeführt haben, nicht vorhanden. Wir haben auch in dem Gesetz eine Regelung zum Fortbestehen der Hauptsatzung getroffen - das können Sie nachlesen - und auch zum Fortbestand des Ortsrechts. Es hat also nichts damit zu tun, dass wir keine abschließende Stellungnahme bzw. ich keine abschließende Stellungnahme nach Ihrer Auffassung im Innenausschuss abgegeben habe. Sie haben mir Arroganz der Macht vorgeworfen. Das finde ich geradezu merkwürdig und einfach unglaublich. Ich beantworte Ihre Fragen, Sie verstehen sie nicht und dann werfen Sie mir Arroganz der Macht vor.

(Beifall bei der CDU)

Frau Taubert, ich denke, Sie haben Recht, dass Sie die genauen Abläufe der Willensbildung auch im Innenausschuss nachvollziehen wollen. Das ist auch in Ordnung so, aber Sie sollten uns dann im Innen

ausschuss sagen, was Sie noch wissen möchten, dann erklären wir Ihnen das und legen Ihnen das auch vor. Generell mündliche Anhörungen durchführen zu wollen im Gesetzgebungsverfahren, das halte ich nicht für sinnvoll. Es gibt einfache Verfahren und das ist ein einfaches Verfahren, da reicht, denke ich, eine schriftliche Anhörung, wie es hier auch geschehen ist. Ich denke, wir haben alle Gesichtspunkte eines demokratischen Mitwirkens, nicht einer Verfahrensweise, wo nachher die nicht Berufenen darüber zu entscheiden haben, berücksichtigt. Ich möchte Sie daher bitten, dass Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine weitere Redemeldung, nehme ich an. Frau Abgeordnete Sedlacik.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, wir erleben heute tatsächlich im Landtag eine Sternstunde der Demokratie. Das heißt, es könnte eine werden, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Aber nicht wirklich.)

Herr Minister, auch Sie haben noch einmal betont, es könnte eine Musterfusion werden, und Sie hoffen auf weitere freiwillige Zusammenschlüsse. Ich sage Ihnen, dieses Beispiel, was wir heute erleben, ist ein negatives Musterbeispiel, wie man Bürgerbeteiligung ausbremsen kann, und dieses Beispiel wird Schule machen. Was sind die Bremsblöcke, die die direkte Demokratie nicht zulassen wollen? Es sind die Bürgermeister, die ihr Ziel verfolgen, immer im Interesse der Bürger. Warum haben sie dann so viel Angst vor dem Bürger? Es ist der Stadtrat, der Innenausschuss, der sich nicht die Zeit nimmt, im Dialog mit den Bürgern vor Ort ihre Meinung zu erfahren, damit sie heute entscheiden können. Es ist auch die Landrätin, in der Zeitung war zu lesen: Ich bin nicht zuständig! Wir haben ja den Gesetzgeber. Vor dem Verwaltungsgericht sagt man der Bürgerinitiative: Tut uns Leid, es sind schon zu viele Tatsachen geschaffen, sie kommen zu spät. Und auch das Begehren bei Frau Präsidentin, endlich Tatsachen wahrzunehmen - also als Abgeordnete habe ich nichts offiziell erfahren von dem Begehren der Bürger, welche Sie, Frau Präsidentin, aufgefordert haben, uns

hier heute umfassend zu informieren. Zum Glück haben die Triebeser nochmals einen Brief an alle Abgeordneten gerichtet, in dem sie ihr Begehren und ihren Wunsch heute hier kundtun. Dass die Bürgerschaft bis zum heutigen Tag nicht mitentscheiden darf, ist für mich so mustergültig schlecht, dass ich Sie auffordere: Geben Sie der Demokratie in Thüringen eine Chance und stimmen Sie unserem Antrag zu, dann können wir alle mit gutem Gewissen auch diesen Fusionsanträgen zustimmen.

(Unruhe im Hause)

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wirkliche Demokratie bedeutet nämlich eine kontinuierliche Einbeziehung der Menschen in Entscheidungsprozesse. Heute müssen wir aber erfahren, und wenn so immer geschossen wird, ach, ihr Linken, ihr wollt immer das, was wir eigentlich nicht wollen - ich möchte mal sagen, was eigentlich die CDU im Landkreis Greiz will. Das kann ich auch beweisen. Denn auch hier darf in der Gebietsreform nichts passieren, was die CDU nicht möchte. Was läuft denn gegenwärtig in Richtung Gebietsreform im Landkreis Greiz?

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Deswegen sind sie abgewählt worden.)

Wir haben kein Konzept, die Landesregierung spricht ja auch Denkverbote aus und ich habe so das Gefühl, man setzt hier auf eine natürliche Lösung. Wie meine ich das? Verunsicherungen gibt es im so genannten Oberland. Die Einheitsgemeinde Oberes Vogtland will oder soll mit Langenwetzendorf fusionieren - aha, ich höre die Glocken läuten. Auch hier geht ein Bürgermeister in Rente. Auma sucht einen Partner für freiwillige Fusionen. Auma denkt in Richtung Triptis.

(Heiterkeit bei der SPD)

Schade, dass ich nicht mitlachen kann.

Moment mal, ich würde jetzt darum bitten, dass die Partnersuche von Herrn Gentzel nur eingeschränkt betrachtet wird und die Frau Sedlacik ihren Redebeitrag halten kann.

Die Stadt Auma liegt im Landkreis Greiz, die sucht sich einen Partner, denkt an Triptis - Pech gehabt, Triptis liegt im Saale-Orla-Kreis, also auch keine Chance. Bad Köstritz: Bürger der Stadt entscheiden sich für eine freiwillige Fusion mit Gemeinden im Um

land - auch Pech gehabt, denn diese Gemeinden liegen auch außerhalb des Kreises. Die Mehrheit im Kreistag wusste dies ganz schnell zu verhindern. Es geht um die Macht der CDU und die Bürger können da sehr störend sein, das kann ich ihnen nachempfinden.

(Unruhe bei der CDU)

Schließlich sollen ja bevorstehende Landratswahlen für die CDU gewonnen werden. Die Landrätin will nämlich noch nicht in Rente gehen. Da muss man doch den Kreis zusammenhalten - jawohl, wir haben es heute wieder hier erfahren und der Herr Minister hat es noch mal begründet mit der repräsentativen Demokratie. Am 7. Mai dürfen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, wieder Ihre Stimme abgeben - im wahrsten Sinne des Wortes -, danach sollen sie gefälligst sechs Jahre wieder schön ruhig sein.

Im Fall von Triebes wird nun ein Präzedenzfall geschaffen, mit dem Regelungen zur Bürgerbeteiligung in Thüringen weiter ausgehöhlt werden. Die Hürden für Bürgerbeteiligungen in Thüringen sind derart ausgelegt, dass viele Initiativen auch künftig bewusst ins Leere laufen. So wie in Triebes werden an die Bürgerinnen und Bürger höhere Anforderungen für Entscheidungsvorschläge gestellt als an die staatlichen Verwaltungen mit ihrer Fachkompetenz. Jawohl, Herr Helmert, geplant war ein glorreicher Abgang des ultimativ letzten Bürgermeisters der Stadt Triebes - wenn nur die Bürger nicht wären. Eine Gruppe machte sich also selbst auf den Weg und fragte die Bürger. Das Ergebnis liegt Ihnen, jedem einzelnen Abgeordneten, auf dem Tisch, ich muss es nicht wiederholen. Also handeln Sie, damit auch der heutige Tag eine Sternstunde der Demokratie in Thüringen wird und sich kein Einzelner hinter dem Gesetzgeber, nämlich uns, verstecken kann. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es gibt eine weitere Redemeldung. Herr Abgeordneter Krauße, CDU-Fraktion.

(Unruhe im Hause)