Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, wir beraten heute zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1316 mit dem Namen „Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz bei Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda“. Ich sage das betont gleich am Anfang, denn wenn ich so einige der Diskussionsbeiträge von der Opposition gehört habe, die einstiegen mit „CDU“, „große Linien“ und „Enquetekommission“,
muss ich sagen, das steht heute nicht auf der Tagesordnung. Es ist ein ganz anderer Antrag, den wir heute zu beraten haben. Nun ist es hier nämlich kein spontaner Antrag der Landesregierung oder eventuell einer auf Initiative der CDU-Fraktion, sondern es ist ein Antrag aus der Summe von Einzelanträgen aus den Gebietskörperschaften einzelner Thüringer Gemeinden und Städte, die sich untereinander darauf verständigt haben, künftig zusammenzugehen, schlagkräftige, größere Gemeinden zu bilden, ihre Verwaltungs- und Finanzkraft zu bündeln. Das taten sie natürlich jetzt vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen am 7. Mai 2006. Wir Abgeordnete, besonders des Innenausschusses, waren gehalten, die knappe Zeitschiene zu nutzen, um diesem Wunsch auch zu entsprechen. Dies haben wir versucht und wir haben dem hohen Haus unsere Beschlussempfehlung zur Annahme des Gesetzentwurfs nach Auswertung der schriftlichen Anhörung vorgelegt.
Auf einige Dinge bin ich schon bei der Berichterstattung eingegangen. Lassen Sie mich nun noch auf die geäußerten Argumente der Opposition eingehen: Hier wurde von Herrn Kuschel vorgetragen, dass die CDU die Chance verspielen würde, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Es ist kein Antrag der Landesregierung, und ich sage das auch noch mal, der hier aus der Sache heraus einer stückweisen Gebietsreform etwa resultiert, sondern es ist einer, der von den kommunalen Gebietskörperschaften gestellt wird. Wir waren uns bereits 1993 und 1994 einig darüber - das sage ich mit allem Nachdruck -, dass selbst wenn wir vorgestern eine Gebietsreform in Thüringen gemacht hätten und heute geht ein neuer Antrag ein, der die gerade frisch beschlossenen Gebietsreformmaßstäbe fortschreibt, werden wir auch über solche Anträge hier zu beraten und zu befinden haben. Denn nichts ist konstant, alles ist im Fluss, auch die Entwicklung vor Ort in den Gemeinden und in den Gebieten …
Von der Linkspartei.PDS wurde neuerdings ein Änderungsantrag in Drucksache 4/1578 vorgelegt, der einfordert, einen neuen § 8 - Finanzausgleichsleistung - anzufügen, der eigentlich rückdatierend die geregelte Finanzausgleichszahlung - so wissen wir - auf den 1. Januar 2006 haben will, als sei dort das Gesetz in Kraft getreten. Dazu sehe ich weder eine finanzielle Möglichkeit beim Landesgesetzgeber noch einen Rechtsanspruch bei den antragstellenden Gemeinden.
Zum Zweiten will die Linkspartei.PDS die Eingemeindung von Triebes nach Zeulenroda erst nach einem bis zum 5. März 2006 durchzuführenden Bürgerentscheid wirksam machen. Hier habe ich mich schon gefragt: Was will die Fraktion denn eigentlich? Was sagen wir denen, wenn die jetzt einen Bürgerentscheid durchführen - das können sie natürlich jederzeit, das ist klar -, aber in der Argumentation dazu, wie soll das hinterher aussehen? Ich kenne aus persönlicher Erfahrung das Bemühen, dass die beiden Städte Zeulenroda und Triebes zusammenwachsen, schon seit über 30 Jahren. Das ist keine Erfindung etwa der Gebietskörperschaften, denen das gerade in den letzten Wochen und Monaten eingefallen ist, dass sie hier etwas zusammen unternehmen wollen.
Die nächste Frage. Mit dem Schaffen von größeren Einheiten kommt es zu der Realität, wenn wir das heute beschließen, ist es natürlich so, dass Veränderungen dahin gehend auftreten, dass sie noch größer sind, dass diesen Vereinigungen weitere hinzutreten können, als durchaus wahrscheinlich. Ähnlich sehen wir das auch in dem Fall Brotterode, der hier ja schon diskutiert worden ist. Auch dort wird es so sein, dass solche Anträge immer mal wieder dem Gesetzgeber eingereicht werden mit allen entsprechenden Dingen und wir uns die zu betrachten haben.
Auf andere Landesteile bezogen, warum die Gebietsreform im Kleinen und nicht großflächig, kann ich nur sagen, dass wir die Wünsche der Gemeinden, so sie das erarbeitet haben und zusammengehen wollen, immer wohlwollend unterstützt haben, auch wenn dies vor allen Dingen dann, wenn es mit ihren Überlegungen und ihren Ermittlungen nicht völlig aus dem Rahmen fällt. Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse - so haben wir das damals bezeichnet - haben einen hohen Stellenwert, den wir sehr wohl beachten wollen.
Zum anderen stand vom Antrag über eine große Gebietsreform - wie ich schon gesagt hatte, das ist eine andere Sache - heute nichts im Gesetzentwurf.
Was die Vorwürfe mündliche oder schriftliche Anhörung betrifft: Bei Gemeindeneugliederungen, die wir als Landesgesetzgeber initiiert haben - und so haben wir es eigentlich immer gehalten -, haben wir mündliche Anhörungen und das möglichst vor Ort oder in der Kreisstadt durchgeführt, in denen die Bürger und die entsprechenden Bürgermeister und auch Stadträte und Gemeinderäte vorgetragen und das entsprechende Wohl und Wehe abgewogen haben. Hier in dieser Situation - Sie wissen das selber, wir haben es verkürzt in das Plenum hereingenommen - haben wir schon am selben Tag darüber beraten, wie es weitergeht, um auch den Termin zu halten und denen die Möglichkeit der Wahl mit einem bestehenden Gesetz zu ermöglichen. Dass es - und das haben wir auch in diesem Fall in den schriftlichen Ergebnissen - bei den Gemeindeneugliederungen sowohl Stimmen dafür als auch dagegen gibt, ist meines Erachtens nur natürlich. Auch hier war dies der Fall, speziell. Wünsche wurden natürlich auch geäußert. Wenn ich an Unterwellenborn denke, weil ich davon noch gar nicht gesprochen habe, auch mit dieser Übergangszeit und den Problemen, die Sie sehen, Sie haben im Ausschuss auch schon dargelegt, ich halte sowohl die Oberwellenborner als auch die im Dorfkulm sehr wohl in der Lage, dass sie bei der Kommunalwahl 2009 einen Modus finden, dass sie die Vertretung ihrer Orte, die doch ein ganzes Stück auseinander liegen - das muss man dazu sagen -, in entsprechenden Ortschaftsräten und anderen Gremien regeln. Da ist jede Kommune, die sich Unterwellenborn - oder nennen wir es mal Großunterwellenborn - nennt, gut beraten, das auch so durchzuführen. Daran habe ich auch keinen Zweifel, dass das geschieht. Dieses Schreckensszenario, das hier dargestellt wurde, sehe ich in dieser Form überhaupt nicht.
Insgesamt kann ich Sie nur, verehrte Abgeordnete, namens der CDU-Fraktion um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und um Ablehnung der Drucksache 4/1578 bitten. Wir hoffen, dass den Gebietskörperschaften, die sich ihren Antrag sehr gründlich überlegt haben, Erfolg beschieden ist. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe lange darüber nachgedacht, ob ich heute das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt ergreife. Ich denke, als Triebeser Bürgerin habe ich
Dabei möchte ich auf keinen Fall zur Verhärtung der Fronten weiter beitragen. Die künftige Doppelstadt Zeulenroda-Triebes scheint so ziemlich alles zu haben, was sie zum Vorzeigeobjekt für die freiwilligen Zusammenschlüsse hin zu größeren Einheiten macht. Keine Landkreisgrenzen behindern den Zusammenschluss, überschaubare Pro-Kopf-Schulden zeugen von solider Arbeit, ortsansässige Unternehmen, die eine erhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen bereitstellen, gibt es. Dennoch ist laut örtlicher Presse etwas Sand ins Getriebe gekommen. Bürger aus Triebes strebten bereits Ende Januar des vergangenen Jahres mit einer Unterschriftensammlung an, die Bürger an der Entscheidung zum Zusammenschluss - nein, jetzt zur Eingemeindung - von Triebes nach Zeulenroda stärker zu beteiligen. Ihnen genügt es nicht, dass die beiden Bürgermeister der Städte Zeulenroda und Triebes eine gemeinsame Vision, nämlich eine gemeinsame Stadt, aufbauen wollten. Ihnen genügten die Briefe gleichlautend in beiden Amtsblättern bereits im Dezember 2004 nicht, genauso wenig wie die vielen Einwohnerversammlungen in beiden Städten und allen Ortsteilen.
Ein Bürgerbegehren kam dennoch nicht zustande. Ich weiß nicht, ob es Unkenntnis war oder ob man sich im bürokratischen Dschungel wirklich nicht zurechtfand. Andere Gründe sind da wohl nur Spekulation. Fakt ist, nach einer zwischenzeitlichen Klage durch ein paar Triebeser Bürger, die inzwischen abgewiesen wurde, gab es eine weitere konzentrierte Unterschriftensammlung in den Straßen von Triebes von Haustür zu Haustür. Alle Achtung! Der Abgeordnete Kahlich hat bereits darüber berichtet. Diese Unterschriftensammlung fand im Herbst vergangenen Jahres statt.
Ich kenne diese Postkarten leider nicht. Bei mir waren die Teilnehmer nicht, aber ich bin auch selten zu Hause. Ich weiß aber, dass auch in Mehla diese Unterschriftensammlung vonstatten ging. Die beiden Unterschriftensammlungen haben auch heute keine rechtliche Relevanz. Aber wenn es diese Stimmen in Triebes gibt, muss man sich da nicht ein paar Fragen stellen? Wurde wirklich alles getan, um besonders die Bürger von Triebes mitzunehmen? Auch wenn zu den Bürgerversammlungen kaum Einsprüche erkennbar waren, hätte man etwas anders machen können? Die Fronten scheinen inzwischen verhärtet. Es gibt besonderes in Triebes Befürworter, aber auch Gegner der Eingemeindung von Triebes nach Zeulenroda. Dieses Dilemma ist mit einem Bürgerentscheid noch aufzulösen. Wir haben den Antrag dazu gestellt. Ich bin für diesen Bürgerentscheid am 5. März und ich bin auch für eine Eingemeindung. Ich würde also bei diesem Bürgerentscheid auch für
eine Eingemeindung der Stadt Triebes nach Zeulenroda plädieren. Wir haben mit unserem Antrag einen Weg gezeigt, den Bürgerentscheid nachzuholen, ohne dass die Bürgermeisterwahl am 7. Mai gefährdet wäre. Das ist kein Bürgerentscheid um jeden Preis, gibt aber den Bürgern, dem Stadtrat und den beiden Bürgermeistern die Gewissheit, dass die Eingemeindung von Triebes nach Zeulenroda auch Bürgerwille ist. Ich bitte deshalb, den Antrag der Linkspartei.PDS zu unterstützen. Das Offenlassen des Gesetzentwurfs, wie es vor wenigen Minuten Abgeordnete Taubert sagte, kann ich hier nicht erkennen. Ich glaube, wenn die Bürger wirklich mitgenommen worden sind, dann ist dieser Bürgerentscheid eigentlich nur noch Formsache. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kölbel, auf Ihre Ausführungen hin, glaube ich, machen sich noch einmal einige Erwiderungen notwendig. Ich möchte zunächst noch einmal erklären, unabhängig von den Änderungsanträgen, die wir formuliert haben: Wir sind nicht gegen die Eingemeindung von Triebes nach Zeulenroda, sondern wir sind nur dafür, dass die Bürger auf diesem Weg mitgenommen werden, weil sich im Verfahren herausgestellt hat, dass es ein hohes Maß an Bedürfnis gibt, mitgenommen zu werden, und wir einfach die Befürchtung sehen, dass in einer Phase, in der sich beide Städte zunächst erst einmal finden müssen, und wenn dann Bürger das Gefühl haben, außen vor zu stehen, dass das Konfliktpotenziale hervorbringt, die von den eigentlichen Aufgaben, die zu lösen sind, ablenken.
Herr Kölbel, Sie haben sich hier zur öffentlichen oder mündlichen Anhörung geäußert und haben darauf verwiesen, dass die Zeitschiene der Gesetzesverabschiedung das nicht ermöglicht hätte. Ich glaube, das ist ein Scheinargument. Es wäre ausreichend Zeit gewesen in der Zeit der Auslegung, auch diese öffentliche Anhörung einzuordnen, und sie wäre vor allem effektiver gewesen als die Auswertung einer schriftlichen Anhörung. Deshalb sagen wir, selbst wenn Freiwilligkeit vorliegt, das hat die Diskussion auch im Ausschuss gezeigt, ist es viel besser, man erörtert und diskutiert mit den Betroffenen unmittelbar die anstehenden Probleme und lässt ihnen nicht nur die Möglichkeit, sich in einem Schriftsatz zu äußern. Und, Herr Kölbel, wenn Sie hier darauf abstellen, dass Triebes und Zeulenroda keinen Rechtsanspruch darauf hätten, dass die Wirkungen des Finanzausgleichs
gesetzes bereits in diesem Jahr zur Anwendung kommen, frage ich Sie, wie Sie aber dann die Ungleichbehandlung mit Worbis und Leinefelde erklären. Dort hat der Gesetzgeber es ausdrücklich formuliert, dass die Wirkungen des Finanzausgleichsgesetzes sofort zum Tragen kommen sollen. Hier in dem Fall, der aus meiner Sicht identisch, zumindest vergleichbar ist, wird dieses nicht gemacht.
(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Die haben einen einmaligen Zuschuss von 100 € je Einwohner.)
Wenn Herr Trautvetter hier den Einwurf macht mit der „Kopfprämie“, dann hätten Sie es aber ehrlicherweise in die Richtlinie hineinschreiben müssen, dass die Gemeinden, die aus dieser Richtlinie die 100 € pro Einwohner bekommen, im ersten Jahr der Neustrukturierung keinen Rechtsanspruch auf die dynamisierte Wirkung des Finanzausgleichsgesetzes haben. Das haben Sie eben nicht gemacht. Vielleicht braucht ja Kleinschmalkalden diese erhöhten Schlüsselzuweisungen nicht, aber Triebes und Zeulenroda haben im schriftlichen Anhörungsverfahren signalisiert, dass sie einfach unterstellt haben, dass dem so ist, und waren dann selbst völlig überrascht, dass das offenbar erst ab 2007 zur Anwendung kommen soll. Es ist richtig, dass im Bereich Brotterode darüber nachgedacht wird, dass sie sich künftig auch einmal wieder neu strukturieren. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass wir jetzt die Stadt zwingen, zunächst eine eigene Verwaltung aufzubauen. Das ist unsere Kritik. Natürlich wissen wir, dass Bestands- und Gebietsveränderungen nie etwas Statisches und Endgültiges sind, es wird immer Dynamik in diesen Prozess kommen. Aber das ist egal, wenn die sich in zwei oder drei Jahren erst finden, für diesen Zeitraum muss mit viel Aufwand, mit viel Geld eine eigene Verwaltung aufgebaut werden. Das hätte man seitens des Gesetzgebers tatsächlich auch anders regeln können.
Ein letzter Hinweis, Herr Kölbel, vielleicht hatte ich mich nicht eindeutig genug ausgedrückt hinsichtlich der Wirkung der Ortschaftsverfassung in Unterwellenborn. Dort geht es nicht um die Frage, ob die 2009 im Rahmen ihrer Satzungskompetenz ein Ortschaftsrecht schaffen. Per Gesetz wird jetzt bis zum Jahr 2009 die Ortschaftsverfassung in allen Orten eingeführt. Im gleichen Gesetz regeln wir aber, dass die Ortschaftsverfassung, die jetzt besteht, in den dann „Unterortsteilen“ - formuliere ich jetzt einmal so - bis 31.12.2007 weiterbesteht.
Das ist der Konfliktfall, wo wir sagen, da hätte es nur eines bisschen Willens bedurft, dass der Innenminister - er ist ja nun selbst Jurist, das ist ein glücklicher Umstand, wenn ich so denke, welche Berufe die vorhergehenden Innenminister hatten, Sie sind doch Jurist -, Sie müssten das doch durchdringen, dass dort ein Konfliktpotenzial aufgemacht wird, was nicht unbedingt zu sein braucht. Das befürchten wir auch, dass das Zusammenwachsen der Gemeinden dort erschwert wird, weil jetzt natürlich zwei konkurrierende Ortschaftsmodelle aufeinanderprallen und die „Kleinen“ werden sagen, wir wollen auch unsere Rechte, das hat der Gesetzgeber so festgeschrieben. Deswegen hätten wir uns hier einfach gewünscht, dass das geändert wird und wir hätten auch noch einmal mit den Betroffenen vor Ort in einer öffentlichen Anhörung darüber diskutieren können.
Wir sind überzeugt, unsere zwei Änderungsanträge erfüllen alle Anforderungen an die Rechtsförmlichkeit. Sie sind zulässig, deswegen werbe ich noch einmal: Der erste Antrag ist der Wunsch der beteiligten Städte und es geht um Gleichbehandlung, wenn wir das bei Worbis-Leinefelde machen, müssen wir es auch bei Triebes-Zeulenroda tun. Im zweiten Antrag, dort sind wir überzeugt, dass gute Argumente vorliegen, dass auch in einem Bürgerentscheid sich eine Mehrheit der Triebeser und Zeulenrodaer für dieses Modell, wie es hier im Gesetzentwurf enthalten ist, aussprechen. Aber wenn diese Bürgerbeteiligung nicht erfolgt, bleiben Spannungsfelder, die ein Zusammenwachsen dieser beiden Städte erheblich erschwert. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sehr verehrte Frau Kollegin Skibbe, es ehrt Sie, wenn Sie hier nach vorn treten und sagen, man muss doch noch einmal überdenken, hat man alles richtig gemacht. Das ist okay, die Frage kann man sich immer stellen. Ihr Mann ist Mitglied im Stadtrat und hat für die PDS diese ganze Sache mit begleitet, genau so wie es alle Stadträte fraktionsübergreifend in Triebes und Zeulenroda begleitet haben über den ganzen Zeitraum. Alle Beschlüsse wurden immer einstimmig gefasst.
Die Stadträte wie die Bürgermeister - und Herr Helmert ist nun mit überragendem Ergebnis beim letzten Mal gewählt worden und das kriegt man nicht,
wenn man bürgerfern ist, weil ja dieser Vorwurf immer wieder kommt - haben sich immer bemüht, die Bürger mitzunehmen, die Öffentlichkeit immer einzubinden und zu informieren. Die Stadträte haben nicht nur abgenickt, sondern sie haben auch konstruktiv das Zusammengehen begleitet in den Beratungen und mit ihren Beschlüssen.
Deswegen, denke ich, ist hier ein Weg eingeschlagen worden, der über lange Jahre schon währte und der ganz konkret wurde Anfang letzten Jahres. Ganz am Anfang haben die Stadträte auch beschlossen, wir machen eine Bürgerbefragung und jeder Bürger in Triebes und Zeulenroda wurde befragt und es gab keine vehementen Gegenstimmen. Es gab Hinterfragungen und auch kleine Sorgen und diese Dinge wurden beantwortet.
Ich muss dazu sagen: Es gibt ganz klare Regelungen für die Beteiligung von Bürgern, die liegen offen auf der Hand. Da hätte man alles tun können. Beratungen gab es durch den Bürgermeister, man kann sie sich überall einholen die Beratungen, auch hier in der PDS-Landtagsfraktion. Es war alles möglich, es ist ein Weg gegangen worden, der alle Beteiligten einbezogen hat. Ich denke, mehr kann man eigentlich nicht tun. Jetzt zurückzuziehen, das kann ich nicht so richtig verstehen.
Denn es sind Verfahren ordentlich eingehalten worden. Der Landtag hat das letzte Wort, hier zu entscheiden. Er hat die nötigen Dinge dazu im Vorfeld auch veranlasst und jetzt sollte er entscheiden. Wir haben auch eine Terminkette bis hin zur Bürgermeisterwahl. Diese sollte auch eingehalten werden. Ich sehe keinen Grund, warum dies nicht der Fall ist.
Dann treten aber auf einmal kurz vor Toresschluss Linksabgeordnete auf vor Ort und zwei stasibelastete Linksabgeordnete reden hier im Parlament dem Bürgerwillen das Recht. Da geht einem doch das Messer in der Tasche auf.
Die Linkspartei.PDS würde lieber heute als morgen wieder drei Bezirke einführen und die Gemeinden dann nach ihrem Willen zusammenschlagen, so wie es gerade passt.
Da spielt der Bürgerwillen überhaupt gar keine Rolle. Deswegen sage ich guten Herzens als Abgeordneter im Wahlkreis, diesem Gesetzentwurf, der ja initiiert wurde aus Triebes und Zeulenroda heraus, kann man guten Herzens zustimmen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Dann erteile ich dem Herrn Innenminister Dr. Gasser das Wort.