Diese Bereitschaft, sich zu leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten zusammenzuschließen, gibt es in vielen Gemeinden und Städten Thüringens. Selbst auf Landkreisebene gibt es bekanntlicherweise derartige Überlegungen. Leider greift die Landesregierung diese Bereitschaft nur zögerlich auf, um nicht zu sagen, überhaupt nicht. Die Landesregierung bremst sogar hier mögliche Entwicklungen, indem sie sich zurzeit weigert, klare Zielvorgaben für künftige Verwaltungsstrukturen in Thüringen zu formulieren und auf den Weg zu bringen. Ohne solche Zielvorgaben wird sich aber auch die Freiwilligkeit auf kommunaler Ebene in Grenzen halten. Dies zeigen die Erfahrungen und dies belegt auch der gerade heute hier zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf.
Die Kommunen wollen zu Recht wissen, ob die von ihnen angestrebten neuen Strukturen über einen mittelfristigen Zeitraum auch Bestand haben werden. Kommunale Neugliederungsmaßnahmen sind bekannterweise nie eine einfache Sache und wenn dabei Strukturen gebildet werden, die in kürzester Zeit erneut auf dem Prüfstand stehen oder infrage gestellt werden, ist dies für die kommunalen Akteure und auch die Bürger indiskutabel.
Deshalb unterstützen wir die kommunale Forderung nach klaren Zielvorgaben für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Eine Forderung, die auch aus der Wirtschaft und anderen Bereichen kommt; unlängst auch von der Thüringer Architektenkammer erhoben wurde. Würde es solche Zielvorgaben geben, wäre sicher, dass es viele freiwillige Gemeindegliederungsmaßnahmen gäbe und nicht nur eine Diskussion darüber. Doch die Landesregierung und die CDU-Fraktion meinen, mit ein wenig Geld könnte man dieses Defizit der Ziel- und Planungsvorgaben kompensieren. Hier sind wir der Auffassung, das ist ein Trugschluss. Finanzielle Anreize können die Freiwilligkeit befördern. Hier sind wir uns einig. Doch diese finanziellen Anreize müssen mit einem klaren Rahmen für künftige Verwaltungsstrukturen gekoppelt sein, wenn wir in Thüringen tatsächlich flächendeckend leistungsfähige kommunale Verwaltungs- und Gebietskörperschaften schaffen wollen. Wie zögerlich hier die Landesregierung und die CDU agieren, zeigten auch die Verhaltensweisen in der Enquetekommission. Erst nach Monaten waren die arbeitsorganisatorischen Fragen der Enquetekommission geklärt. Den ersten inhaltlichen Punkt der Beratung bildete ein Vortrag zur demographischen Entwicklung in Thüringen. Dabei wurden Informationen vermittelt, die öffentlich zugängig sind und kaum neue Erkenntnisse brachten. Trotzdem wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es verstärkt sich der Eindruck, als hätte die CDU kein sonderlich großes Interesses an einer ziel- und ergebnisorientierten Tätigkeit der Enquetekommission. In dieser Hinsicht ist die CDU nur konsequent. Sie wollen in absehbarer Zeit keine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform. Hier folgen Sie ihrem Ministerpräsidenten und genau so verhalten Sie sich in der Enquetekommission.
Meine Damen und Herren, somit müssen Sie sich vorhalten lassen, den Reformbedarf vielleicht noch zu erkennen, aber trotzdem nicht konsequent zu handeln. Sie verspielen damit Chancen für Thüringen und lassen zudem die kommunale Bereitschaft für Veränderungen ungenutzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf drei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen vollzogen werden, ist dies nicht der Einstieg in eine kommunale Gebietsreform, so wie er notwendig wäre, sondern es werden eben nur drei Einzelfälle geregelt. Herr Dr. Gasser, der Thüringer Innenminister, hat heute in einem Interview der „OTZ“ erklärt, dass ihm keine weiteren Anträge für Gemeindeneugliederungsmaßnahmen vorliegen, aber er nach dem Prinzip Hoffnung davon ausgeht, dass in absehbarer Zeit weitere Gemeinden sich freiwillig zusammenschließen werden und wir deshalb als Gesetzgeber hier des Öfteren noch mit derartigen Gesetzentwürfen konfrontiert werden.
Wir haben diese Hoffnung nicht und setzen nicht darauf, sondern wir glauben, verantwortliches Regierungshandeln muss in dieser Hinsicht völlig anders aussehen.
Die heute vorgesehene gesetzgeberische Umsetzung dieser drei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen ist aber nach unserer Bewertung teilweise widersprüchlich und auch kaum erklärbar. Zu verantworten hat dies die Landesregierung, begleitet von der CDU-Fraktion. Es werden neue Konfliktfelder geschaffen und selbst handwerkliche Mängel in der Gesetzesumsetzung sind unverkennbar. Dieses ist umso erstaunlicher, handelt es sich doch um freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen. Da könnte man eigentlich unterstellen, dass hier die gesetzgeberische Umsetzung nicht allzu problematisch sein dürfte. Doch die Realität des Regierungshandelns in Thüringen sieht leider anders aus. Auch hier zeigt die Landesregierung Kontinuität.
Manche dieser Widersprüche hätten in einem mündlichen Anhörungsverfahren geklärt werden können. Doch hier hat sich die CDU-Fraktion verweigert. Wir fragen: Warum eigentlich? Es sind doch freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen und da hätte doch selbst die CDU eine mündliche Anhörung gelassen ertragen können. Doch offenbar war selbst die CDU verunsichert, ob das, was ihre Landesregierung im Gesetzentwurf formuliert hat, dem Dialog mit den Bürgern und Betroffenen auch tatsächlich standhält. Anders ist Ihre Verweigerungshaltung als Mehrheitsfraktion in diesem Hause nicht erklärbar. So gab es nur eine schriftliche Anhörung. Diese konnte die CDU nicht verhindern, denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch die CDU hat diese schriftliche Anhörung zur Formalität verkommen lassen und dabei deutlich gemacht, dass sie von der Meinung der Betroffenen aber auch gar nichts hält. Nicht anders ist es zu erklären, dass die Innenausschussmitglieder nur zwei Tage Zeit hatten, diese schriftliche Anhörung auszuwerten. Dabei waren die Unterlagen nicht einmal vollständig. So ist für uns unerklärlich, weshalb die vielen Einwendungen von Bürgern aus Triebes, die während der Auslegungszeit der Landrätin des Landkreises Greiz übergeben wurden, nicht Bestandteil der Unterlagen in Auswertung der öffentlichen Anhörung waren. Der Dialog mit den Betroffenen ist durch eine schriftliche Anhörung, also durch Schriftsätze, nicht erkennbar. Das hat auch gerade die Auswertung dieser schriftlichen Anhörung gezeigt. Rückfragen zu diesen Ergebnissen der schriftlichen Anhörung an die Landesregierung waren sehr problematisch, weil der Innenminister im Zweifelsfall immer darauf verwiesen hat, dass Herr des Verfahrens der Landtag sei und deshalb die Landesregierung bei der Beantwortung dieser Fragen nicht in Verantwortung stehen würde.
Wir als Linkspartei.PDS haben uns einer öffentlichen Anhörung gestellt und diese in Triebes durchgeführt. 150 Bürger haben dabei die Möglichkeit wahrgenommen, Pro und Kontra zur geplanten Eingemeindung von Triebes nach Zeulenroda vorzutragen. Auch die Bürgermeister und eine Vielzahl von Stadträten waren zugegen. Nach unseren Informationen war diese Teilnahme höher als bei den vorangegangenen Einwohnerversammlungen. Das belegt, dass die Bürger ein tatsächliches Interesse an derartigen Anhörungen haben und dass sie sehr wohl die Möglichkeit haben wollen, ihr Pro und Kontra vorzutragen, und das nicht schriftlich, sondern im Dialog mit den Politikern, die letztlich die Entscheidung darüber zu treffen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den einzelnen Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf. Dabei gehe ich auf die Dinge ein, die aus unserer Sicht widersprüchlich oder kaum erklärbar sind.
Im Fall Brotterode, Kleinschmalkalden, Floh-Seligenthal ist für uns unverständlich, weshalb zwar das Problem Kleinschmalkalden einer Klärung zugeführt wird und mit Floh-Seligenthal durchaus eine Verwaltungsstruktur entsteht, die als zumindest mittelfristig leistungsfähig angesehen werden kann, aber man gleichzeitig ein neues Problem schafft. Die Stadt Brotterode hat noch 3.054 Einwohner, sie war bisher Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „Rennsteig“, verfügte also über keine eigene Verwaltung. Die Stadt Brotterode ist jetzt verpflichtet, eine eigene Verwaltung aufzubauen und riskiert aber, dass sie in der nächsten Zeit aufgrund der demographischen Entwicklung unter die 3.000er Einwohnergrenze sinkt und damit nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums weiterhin selbständig sein darf. Wir verstehen nicht, weshalb man ein Problem löst und ein neues Problem schafft - ja, wenn man mal ausblendet, dass natürlich der Landesregierung ein repräsentativer Bürger der Gemeinde Kleinschmalkalden angehört und vielleicht das die ausschließliche Zielrichtung war, aber das ist jetzt rein spekulativ. Uns geht es um die Sache und wir glauben, es ist unverantwortlich, einer Stadt, die seit zehn Jahren keine Verwaltung hat, jetzt die Aufgabe zu übertragen, eine eigene Verwaltung aufzubauen, und ihr nach zwei oder drei Jahren zu sagen, ihr seid weniger als 3.000 Einwohner, ihr dürft eigentlich gar keine eigene Verwaltung mehr haben. Das hat auch nichts mit Langfristigkeit zu tun und hier stößt für uns auch Freiwilligkeit an Grenzen. Wenn die anderen freiwillig wollen, muss man natürlich auch sagen, hier müssen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die zumindest 10, 15 oder 20 Jahre Bestand haben, und das haben Sie versäumt und da tragen natürlich das Innenministerium und auch die Mehrheitsfraktion eine Verantwortung.
Zum zweiten Fall: Unterwellenborn. Hier haben wir im Rahmen der schriftlichen Anhörung zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Entwurf des Gesetzes widersprüchliche Regelungen zur Fortgeltung der Ortschaftsverfassung enthalten sind. Wir haben das thematisiert; bedauerlicherweise haben wir keine abschließende Antwort des Thüringer Innenministers erhalten. Das bedauern wir. Wir schaffen hier ein neues Konfliktfeld. Es wird die Ortschaftsverfassung für die bisher selbständigen Gemeinden per Gesetz eingeführt, aber die bisherige Ortschaftsverfassung in den Gemeinden gilt fort, und zwar für höchstens noch zwei Jahre. Damit haben wir im Grunde genommen zwei konkurrierende Ortschaftsverfassungen. Und da frage ich mich, wie die Bürger damit umgehen sollen. Warum wird hier nicht im Gesetz eine Verlängerung vorgenommen? Wir haben sogar dem Innenminister Formulierungsvorschläge unterbreitet, aber es wird nicht zur Kenntnis genommen, warum auch immer, man könnte sagen, das resultiert in erster Linie aus der Arroganz der Macht. Hier geht es wirklich nur um ein sachliches Problem, dass man verhindern sollte, dass konkurrierende Ortschaftsverfassungen nicht in einem Gesetz festgeschrieben werden, weil das nur wieder Ärger in den neuen Gemeinden verursacht.
Herr von der Krone, Sie haben dann die Gelegenheit, hier vom Pult auch Ihre Auffassung noch darzulegen. Das setzt natürlich voraus, dass Sie sich intensiv damit beschäftigt haben, da habe ich bei Ihnen manchmal so meine Zweifel.
Wenn er sich beschäftigt hätte, hätte er als praktizierender Kommunalpolitiker dafür Sorge getragen, dass so ein Unsinn aus dem Gesetzentwurf herauskommt und korrigiert wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bürgermeister so etwas duldet. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur dritten Maßnahme, die im Gesetz geregelt ist - TriebesZeulenroda. Dort ist für uns bedauerlicherweise eine Entwicklung eingetreten, die deutlich macht, dass, wenn man die Bürger in bestimmten Prozessen nicht mitnimmt, es Widerstände, Vorbehalte gibt, die tatsächlich ein Zusammengehen erschweren. Wir bedauern es, dass die Kommunalpolitiker vor Ort die rechtzeitigen Signale der Bürger, dass sie in diesem Prozess mitgenommen werden wollen, mitentscheiden wollen, nicht verstanden haben und dass diese ungehört geblieben sind. Ein initiiertes Bürgerbegehren ist gescheitert, auch an Fristen und an Zeitabläufen. Es hat sich aber gezeigt, dass eine wahrnehmbare Gruppe von Bürgern, gerade aus Triebes, dieses Bedürfnis hat, an dieser Entscheidung beteiligt zu sein, und zwar nicht nur beteiligt zu sein über ihre Repräsentanten im Stadtrat. Auch hier möchte ich noch mal auf das heutige Interview von Herrn Dr. Gasser in der „OTZ“ verweisen. Sie haben dort formuliert, Herr Innenminister - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. Sie haben also auf die repräsentative Demokratie in den Kommunen verwiesen, die Bürger hätten für kompetente Entscheidungen ihre Gemeinde- und Stadträte gewählt und das sei auch der richtige Weg. Wenn ich jetzt Ihre Aussage wortgetreu auslege, heißt das, für den Bereich der inkompetenten Entscheidungen können durchaus die Bürger mitwirken, weil, die kompetenten Entscheidungen liegen ja beim Gemeinde- und Stadtrat, und in dem Zusammenhang -
bei wortgetreuer Auslegung, das ist deutsche Sprache. Da müssen Sie mich vom Gegenteil überzeugen. Der Innenminister hat ja die Gelegenheit, das richtig zu stellen. Ich kann jetzt erst mal nur darauf reflektieren, was in der „Ostthüringer Zeitung“ steht.
Der Innenminister muss sich natürlich fragen lassen, inwieweit er den Willen des Gesetzgebers in Thüringen zur Kenntnis genommen hat, dass er ausdrücklich bei Gebiets- und Bestandsveränderungen Formen der direkten Demokratie vorgesehen hat, nämlich gerade dieser Punkt ist aus dem sowieso sehr umfangreichen Negativkatalog der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide herausgenommen worden. Also bewusst hat der Gesetzgeber formuliert, gerade in dem Bereich von Gebiets- und Bestandsveränderungen sollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide möglich sein. Das haben Sie als Innenminister aus meiner Sicht zu respektieren, denn das ist eine Entscheidung des Landtags.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der Linkspartei.PDS hat zwei Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt. Diese Änderungsanträge sind im Ergebnis der durchgeführten Anhörungen entstanden. In einem Änderungsantrag greifen wir die Vorschläge der beteiligten Städte Triebes und Zeulenroda auf, die beantragen, dass die Wirkungen des Finanzausgleichsgesetzes - also die erhöhten Schlüsselzuweisungen - bereits für das Jahr 2006 zum Tragen kommen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Regelungen erst 2007 Wirkung entfalten. Wir halten diese Forderung für sachgerecht, denn das Gesetz soll am 1. Februar dieses Jahres in Kraft treten und damit 11 Monate im Jahre 2006 wirken. Die Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes zielen darauf ab, dass größere Verwaltungseinheiten über eine höhere Einwohnerveredelung eben auch eine höhere Zuweisung bei den Schlüsselzuweisungen erhalten. Im Fall Worbis-Leinefelde ist im Übrigen so verfahren worden. Es ist wenig erklärlich, warum bei Worbis-Leinefelde das so gemacht wurde, dass die Wirkung des Finanzausgleichsgesetzes auch in dem Jahr zur Anwendung kam, in dem die Fusion vollzogen wurde, im vorliegenden Fall aber nicht. Das Argument der Landesregierung, die beteiligten Städte würden von der Förderrichtlinie zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse profitieren - im vorliegenden Fall bedeutet das 1 Mio. € -, ist auch wenig überzeugend, weil, wenn Sie eine Kopplung herstellen zwischen dieser Förderung und den Schlüsselzuweisungen, dann hätten Sie das fairerweise in die Richtlinie reinformulieren müssen. So drängt sich der Eindruck auf, als hätten Sie hier die Gemeinden doch ein bisschen im Unklaren gelassen, indem Sie sagen, ihr bekommt zwar jetzt die 1 Mio., aber auf die erhöhten Schlüsselzuweisungen müsst ihr ein weiteres Jahr verzichten. Das halten wir für wenig sachdienlich. Allerdings, andere Gemeinden, die folgen - sollte unser Änderungsantrag heute keine Mehrheit finden -, werden diese Frage sicherlich in viel stärkerem Maße thematisieren als die Städte Triebes und Zeulenroda, die offenbar erst im Rahmen der Anhörung auf dieses Problem gestoßen sind.
Wir machen einen weiteren Vorschlag - das ist das Ergebnis unserer mündlichen Anhörung, die wir in Triebes durchgeführt haben; wir sind aufgrund der Situation gerade in Triebes überzeugt, dass dort die Bürger tatsächlich ein hohes Bedürfnis haben, diese Entscheidung mittragen zu wollen -, dass wir diesen Artikel im vorliegenden Gesetzentwurf unter die aufschiebende Wirkung eines Bürgerentscheids stellen. Er würde nur in Kraft treten, wenn dies durch einen Bürgerentscheid auch bestätigt wird. Wir halten das für ein hohes Gut und für rechtlich machbar, dass der Landtag tatsächlich am Ende eines solchen Verfahrens die Bürger noch einmal entscheiden lässt, und wir haben keine Bedenken, dass die
Bürger damit verantwortungslos umgehen. Es hat sich gezeigt, Bürger gehen sehr verantwortungsbewusst um und man sollte die Argumente gegeneinander austauschen und wer die besseren Argumente hat, wird sich dann durchsetzen. Ich bin überzeugt, dass auch die beteiligten Bürgermeister und Stadträte durchaus überzeugende Argumente für diese Eingemeindung von Triebes nach Zeulenroda haben. Aber im gleichen Maße stehen sie in der Verantwortung, sich mit den Argumenten der Bürger auseinander zu setzen. Weiter sind wir überzeugt, dass die Bürger eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen. Wir haben bewusst in unserem Änderungsantrag dafür Sorge getragen, dass die beabsichtigte Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 7. Mai dadurch nicht infrage gestellt wird, so dass uns hier keine weitere zeitliche Verzögerung unterstellt werden kann. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Freistaat ist in der Pflicht - mittlerweile in aller Munde, das haben wir oft diskutiert, sind Alterung der Bevölkerung, Wegzug junger Menschen, mangelnde Geburten, sinkende Budgets in unseren Kommunen. Gemeindevertreter machen sich Gedanken, haben sich hier im konkreten Fall Gedanken gemacht, wie sie die anstehenden Aufgaben lösen können. Keiner erwartet Wunder. Vor diesem Hintergrund drängen Vertreter von Städten und Gemeinden mittlerweile auf Aussagen des Freistaats zu Rahmenbedingungen für Gemeindezusammenschlüsse. Wir hinken, das muss man deutlich sagen, unseren Landesnachbarn weit hinterher. Gemeinden haben sich aber schon aufgemacht, ohne zu wissen, ob sie für Gemeindezusammenschlüsse Geld erhalten werden oder nicht. Dazu zählen auch die antragstellenden Gemeinden. Nach Abwägung aller uns zugänglichen Unterlagen und nach vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Stadt- und Gemeinderäten und auch Bürgermeistern sind wir der Überzeugung, dass die allermeisten Menschen in diesen Gemeinden diese Zusammenschlüsse wollen und unterstützen. Und ich muss sagen, gerade weil ich Triebes/Zeulenroda genau kenne, die meisten Menschen wollen das und die, die gesagt haben, sie wollen das nicht, die haben das eben doch sehr spät gesagt, denn der Prozess hat dort nicht im Januar 2005 angefangen, der hat viel eher angefangen in Überlegungen, was man für die Zukunft tun kann.
Ein Zweites, Herr Kuschel: Wir haben ja im Innenausschuss moniert, dass wir die Unterlagen sehr spät bekommen haben. Damals konnte ich es noch nicht einschätzen, jetzt kann ich sagen, die Frage mit Brotterode, die steht auch in den Unterlagen drin. Man will sich mit einer anderen Gemeinde zusammentun, also gehe ich davon aus, dass wir demnächst da auch noch einen anderen Gemeindezusammenschluss auf dem Tisch haben werden.
Wir können also diesem Gesetzentwurf zustimmen, müssen zwangsläufig auch sagen, dass der PDSAntrag vor allen Dingen im zweiten Teil nicht zielführend ist, weil er natürlich offen lässt, ob es eine Gemeindezusammenschließung zwischen Zeulenroda und Triebes gibt.
Was wir nicht in dieser Form weiter mittragen können und was wir unbedingt verändert haben wollen, ist das Verfahren im Innenausschuss.
Denn, Herr Fiedler sagte das oft so, das war ja schon immer so und dann machen wir das auch so weiter, das hat sich bewährt. Ich glaube, an der Stelle ist nichts statisch und wir können vieles verändern, auch in dem Sinne, dass wir gemeinsam sichere Entscheidungen treffen können.
Wir möchten aus den Unterlagen entnehmen können, welche Beschlüsse wann gefasst wurden, welche Beschlüsse wann notwendig waren. Wir möchten genau entnehmen können, wie viele und wie ausführlich die Anhörungen von Bürgerinnen und Bürgern stattgefunden haben. Wir schlagen vor, dass vom Innenministerium den Gemeinden dazu auch Handreichungen gegeben werden, wie die einzureichenden Unterlagen auszusehen haben. Wir wollen den Unterlagen genau entnehmen können, wie der gemeindeinterne Willensbildungsprozess stattgefunden hat. Es sollte unserer Meinung nach beispielsweise genau ersichtlich sein, ob die Gemeinderatsbeschlüsse ordnungsgemäß gefasst wurden und dazu sind ja auch die Stellungnahmen der Kommunalaufsichten vorgesehen, um diesen gesamten Prozess nochmals auch für uns zu beleuchten.
Gerade für Gemeindezusammenschlüsse, die freiwillig sind, muss auch die freiwillige Willensbildung genau nachvollzogen werden können. Ein Verfahren des freiwilligen Zusammenschlusses kann für uns nur stattfinden, wenn der Gemeinderat und/oder Bürger die Anregung dazu gegeben haben, wenn Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten, Vor- und Nachteile ausführlich informiert werden und darüber diskutiert haben, wenn der Gemeinderat nach Auswertung aller Meinungen einen Beschluss gefasst hat und wenn im Anhörungsverfahren dazu auch
Wir fordern zudem, dass zukünftig bei allen Gebiets- und Bestandsänderungen im Innenausschuss mündliche Anhörungen stattfinden, weil dann Unklarheiten nochmals hinterfragt werden können.
Im vorliegenden Gesetzesverfahren entstand Zeitdruck, der ist, glaube ich, schädlich, und er hinterlässt immer so einen faden Beigeschmack, den wir an der Stelle eigentlich gar nicht brauchen und der nicht dienlich ist.
Wer Einwohnerversammlungen im Vorfeld von Gemeindezusammenschlüssen besucht, der merkt ganz schnell, dass viele Bürgerinnen und Bürger durchaus Verständnis für derartige Entscheidungen haben und es auch als einen gewissen Nutzen empfinden. Was die Bürger wollen, ist, dass ihre örtlichen Interessen gewahrt bleiben, dass sie selbst nicht über Gebühr und zu oft zur Kasse gebeten werden, dass sie also Zusammenschlüsse nicht alle 5 Jahre haben - einer hat mal gesagt, dass so der große Wurf gelingt und dass man dann 20 Jahre Ruhe hat, das, glaube ich, ist nachzuvollziehen -, dass für sie und ihre Angehörigen die persönlichen Nachteile, wenn möglich, ausbleiben, es, wenn möglich, auch Vorteile gibt. Da denke ich zum Beispiel an die Frage Besuch von Kindertagesstätten, Besuch von Schule, der sich nicht durch einen Gemeindezusammenschluss noch erheblich verschlechtern sollte.
An dieser Stelle sei nochmals darauf verwiesen, dass wir den Forderungen von Gemeindevertretern nachkommen. Wir müssen schnell Eckpunkte finden, was der optimale Gemeindezusammenschluss ist. Auch dafür werben wir in der Enquetekommission. Ich glaube, es ist dringend notwendig, wir müssen noch kein Patentrezept vorlegen, wir müssen keinen Gesetzentwurf vorlegen, aber wir müssen deutlich machen, wo wir sehen, dass ein Optimum bei Zusammenschlüssen liegt. Dann, glaube ich, werden mehr Gemeinden sich zu diesen Zusammenschlüssen entscheiden, weil sie genau wissen, wenn sie jetzt nicht entscheiden, dann haben sie ein Stück weit Zukunft für ihre Gemeinde verspielt. Danke schön.
Werte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, in unserem Änderungsantrag in Drucksache 4/1578 verweisen wir unter Punkt 3 auf die Kommunalordnung, die in Fällen von Gebiets- und Bestandsveränderungen ausdrücklich die demokratische Mitbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zulässt. In besagtem Fall haben sich engagierte Bürger zu einer Bürgerinitiative in Triebes zusammengefunden und wollen von ihrem demokratischen Recht der Mitbestimmung Gebrauch machen. Ich bin der Überzeugung nach der Anhörung, dass diese engagierten Bürger in erster Linie nicht das Ziel hatten, den Zusammenschluss von Triebes und Zeulenroda zu verhindern, und die Übergabe von 695 Unterschriften am 26.01.2005 hatte auch nicht das Ziel, dies zu verhindern, sondern sie wiesen eindeutig darauf hin, dass sie ganz einfach als Bürger der Stadt Triebes an diesem Prozess beteiligt werden wollen. Gescheitert an einigen Spitzfindigkeiten der Verwaltung oder, ich hatte schon fast den Eindruck, dass man Angst hatte vor dem Wahlvolk, wurde diese Abstimmung verhindert. Somit wurde am 11.01. mit 2.387 Befragten, die dabei 50,1 Prozent des Wahlvolks repräsentierten, die Ablehnung der Fusion auf diese Art und Weise dokumentiert. Wo bleibt bei solchen Entscheidungen die demokratische Mitbestimmung oder die geforderte Einmischung in die Entscheidungsfindung der gewählten Gremien? Ich bin der Meinung, geben Sie den Bürgerinnen und Bürgern eine Chance, sich einzumischen. Geben Sie ihnen eine Chance und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Sie werden damit mehr erreichen. Wir werden Bürgerinnen und Bürger im freiwilligen Prozess der Zusammenschlüsse von Gemeinden und Städten mitnehmen und werden dem Ziel einer vernünftigen Verwaltung sicherlich damit viel schneller näher kommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, wir beraten heute zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1316 mit dem Namen „Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Birkigt, Floh-Seligenthal, Goßwitz, Kleinschmalkalden, Könitz, Lausnitz bei Pößneck, Stadt Triebes, Unterwellenborn und Stadt Zeulenroda“. Ich sage das betont gleich am Anfang, denn wenn ich so einige der Diskussionsbeiträge von der Opposition gehört habe, die einstiegen mit „CDU“, „große Linien“ und „Enquetekommission“,