Beim Thema „Mittelausstattung“ muss leider festgestellt werden, dass sich der Substanzerhalt sowohl beim Bund als auch beim Land aufgrund der dauerhaft angespannten Haushaltssituation zunehmend schwieriger gestaltet. Für die Umsetzung des Landesstraßenbauprogramms standen in den vergangenen 5 Jahren jährlich etwa 56 Mio. € zur Verfügung. Der Prioritätensetzung beim Straßenbau zugunsten der Autobahn ist es geschuldet, dass jährlich ca. 30 Mio. € in Planung und Bauüberwachung der Autobahn finanziert werden müssen. Für den Zeitraum bis zum Abschluss des vorrangigen Autobahnbaus stehen diese Mittel leider nicht für Landesstraßen zur Verfügung. Danach können diese Gelder wieder in den Landesstraßenbau fließen. Auch die Finanzierung der Bundesverkehrswege ist von Kürzungen betroffen. Zum Beispiel sind in der mittelfristigen Finanzierung der Bundesschienenwege 2004/2008 für die ICE Neu- und Ausbaustrecke 81 und 82 lediglich 341 Mio. € eingeplant bei noch umzusetzenden Investitionen von rund 5 Mrd. €. Die Höhe der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr steht 2007 auf dem Prüfstand. Bereits im Vorfeld der Revision wird laut über Kürzungen dieser Mittel zum Teil auch bereits ab 2006 nachgedacht. Die Regionalisierungsmittel sind eine wesentliche Finanzierungsquelle für den öffentlichen Personennahverkehr. 2006 sind hier bisher rund 286 Mio. € vorgesehen. Sie dienen nicht nur der Bestellung der Leistungen im Schienenpersonennahverkehr, sondern werden teilweise auch für die gesetzlichen Ausgleichsleistungen für den Schülerverkehr, für die Finanzhilfen an die kommunalen Aufgabenträger des Straßenpersonennahverkehrs und die Förderung von Investitionen in dem öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt. Im Falle einer Verringerung der Regionalisierungsmittel erwarte ich vor allem für die ÖPNV-Investitionsförderung und die flächendeckende Bestellung der Verkehrsleistungen negative Folgen. Wir gehen davon aus, dass auch in der Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 für den Landesstraßenbau EFRE-Mittel verwendet werden können. Bisher waren es jährlich knapp 33 Mio. €. Ob die Mittel allerdings weiterhin in dieser Höhe zur Verfügung stehen werden, ist noch offen. Die Nutzerfinanzierung ist seit der Einführung der Lkw-Maut im Januar 2005 das zweite Standbein für die Finanzierung von Investitionen in Bundesverkehrswege. Darüber hinaus wird intensiv geprüft, inwieweit öffentlich-private Partnerschaften die Haushalte entlasten können. Das so genannte A-Modell wird bei Neubau des A 4 Abschnitts „Umfahrung der Hörselberge“ zur Anwendung kommen und außerdem gibt es Vorstellungen, Funktionsbauverträge abzuschließen. Bei Funktionsbauverträgen wird nicht nur der Bau, sondern auch die Erhaltung einer Straße ausge
schrieben und über einen längeren Zeitraum gegen Zahlung einer Vergütung an ein privates Unternehmen übertragen.
Die angeregte Abstimmung der Planungen Thüringens mit den Planungen der Nachbarländer findet auf Arbeitsebene kontinuierlich und für jede Einzelmaßnahme statt. So ist von der Abstimmung des Landesverkehrsprogramms mit den Nachbarn nicht die Realisierung bestimmter Projekte abhängig. Auch das gemeinsame Mitteldeutsche Luftkonzept ist ein Ergebnis der länderübergreifenden Abstimmung mit Sachsen und Sachsen-Anhalt; die Kernaussagen können nun in das Landesverkehrsprogramm einfließen. Im Übrigen wurde über den Kreis der zu Beteiligenden bei einer Abstimmung des Landesverkehrsprogramms noch nicht endgültig entschieden.
Abschließend möchte ich betonen, das Landesverkehrsprogramm ist ein mittelfristig angelegtes politisches Programm, das nicht nach zwei Jahren von der Realität überholt sein soll. Deshalb werden wir uns auch nicht auf einen fixen Termin festlegen lassen. Ich habe eingangs ausführlich dargelegt, welche Umstände die Zeitschiene des Programms beeinflusst, auch eine starre Zeitvorgabe für eine Fortschreibung halte ich für kontraproduktiv. Die Notwendigkeit der Überarbeitung eines solchen Programms wird sich auch zukünftig aus der baulichen und verkehrlichen Entwicklung ergeben und nicht zuletzt von den sich ändernden politischen Rahmenbedingungen bestimmt. Das noch gültige Landesverkehrsprogramm belegt eindringlich, dass Programme auch längerfristig aktuell sein können.
Ich frage die Fraktionen: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Die Fraktion der SPD. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Lemke, Linkspartei.PDS, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion haben mit ihrem Antrag die Landesregierung gebeten, das Parlament über den Stand der Erarbeitung eines Landesverkehrswegeplans für Thüringen zu berichten. Die Landesregierung wird gleichzeitig aufgefordert, denselbigen bis zum 30. September zu verabschieden und ihn spätestens nach fünf Jahren zu evaluieren bzw. fortzuschreiben.
Herr Minister, spätestens nach fünf Jahren, ich weiß nicht, was daran „starr“ ist; Sie sollen es spätes
tens nach fünf Jahren, Sie können es jährlich machen, Sie können es zweijährlich machen, Sie können es dreijährlich machen - immer, wenn es angesagt ist. Also von „Starre“ kann ja wohl überhaupt nicht die Rede sein.
(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Alle 10 bis 15 Jahre sollte man so etwas machen.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, wir teilen den Inhalt Ihres Antrags, obwohl er durchaus zwingender - und aus den Worten des Ministers ist jetzt deutlich geworden, wie zwingender dieser Antrag hätte sein müssen - und fordernder hätte sein können, vor allen Dingen hinsichtlich der Verbindlichkeiten, was die zeitlichen Abläufe betrifft. Er hat es eben noch mal deutlich gemacht, dass er sich gar nicht einbinden lassen will. Irgendwann mal kommt irgendwas vielleicht oder vielleicht auch nicht.
Die CDU-Fraktion in Person ihres verkehrspolitischen Sprechers, Kollege Schugens, hat sich jedoch sehr beeilt, kaum dass der Antrag der SPD vorlag, der Öffentlichkeit zu sagen, dass alles schon auf dem Weg sei und dass ein Verkehrswegeplan schon Mitte des Jahres in Kraft treten würde. Herr Minister, vielleicht hätten Sie mal mit Ihrem Kollegen reden und ihm sagen können, dass Sie das eigentlich gar nicht wollen. Er spricht vom Landesverkehrswegeplan - Sie wollen ein Landesverkehrsprogramm. Er sagt, es ist fertig und tritt Mitte des Jahres in Kraft; Sie sagen, es ist alles Quatsch. Die Kommunikation scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein zwischen Ihnen und Ihrer Fraktion.
Er sagt weiterhin, der Antrag wäre damit unnütz und zudem auf falschen Tatsachen basierend - das übliche Ritual der CDU-Fraktion. Sie wollen keinen Landesverkehrswegeplan, Sie wollen ein Landesverkehrsprogramm. Ich denke, ein Landesverkehrswegeplan wäre trotzdem das Richtige und ich will Ihnen auch sagen warum. Ich will Ihnen auch sagen, was wir erwarten, was drinstehen soll. Eins darf nicht passieren, meine Damen und Herren, der Landesverkehrswegeplan für Thüringen darf nicht der Logik des Bundesverkehrswegeplans von 2003 folgen. Da gebe ich Ihnen Recht, Herr Minister. Mit diesem Plan wurde die Vorrangstellung der Straße gegenüber der Schiene zementiert. Die angestrebte Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene wurde durch diesen Plan beerdigt bzw. auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben, die eigenen verkehrspolitischen Ziele der damaligen Bundesregie
rung ad absurdum geführt. Der Verkehrsclub von Deutschland gar sprach von einem Rückschritt in die Betonsteinzeit der 50er-Jahre.
Meine Damen und Herren, warum sage ich das? Die Pressemitteilung von Herrn Schugens lässt genau die gleiche Herangehensweise befürchten. Im gesamten Artikel kommt außer Straße nichts vor. Basteln wir uns etwa auch einen Landesverkehrswegeplan, wie ihn Sachsen-Anhalt schon hat, einen Landesverkehrswegeplanteil Straße? Nur dabei sind die dann stehen geblieben, es gibt keinen anderen Teil. So einen Plan wollen wir nicht und wir brauchen ihn so nicht. Wir wollen einen Landesverkehrswegeplan, der nicht nur alle Verkehrsträger berücksichtigt, er muss deutlich machen, dass der politische Wille vorhanden ist, die Rahmenbedingungen dahin gehend zu verändern, dass zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Luftverkehr gleichwertige Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, das heißt Abbau der Subventionen für Straßen- und Luftverkehr. Der Landesverkehrswegeplan darf aus unserer Sicht keine wirtschaftlich fragwürdigen und ökologisch sowie raumordnerisch risikobehafteten Projekte beinhalten. Es muss deutlich werden, dass die bisher vorhandene Vorrangstellung von Straßenbau zulasten von Schienenprojekten zurückgeführt wird. Damit würde Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes leisten und dem im Bundesverkehrswegeplan prognostizierten verkehrsbedingten Anwachsen der Kohlendioxidbelastung entgegenwirken. Der Verkehrswegeplan muss deutlich machen, dass Verkehrswachstum nicht nur bewältigt werden muss, sondern dass er beeinflusst werden kann. Der Straßenbau hat in Thüringen bisher Priorität. Sie haben es mit Ihren Ausführungen noch einmal deutlich gemacht, dass das auch so bleiben soll. Damit wird durch Verkehrsbauten weiter ungebremst Flächenversieglung in Größenordnungen vorgenommen. Dieses muss gebremst werden und der Wille dazu sollte im Verkehrswegeplan deutlich erkennbar sein.
Meine Damen und Herren, nicht mehr der Neubau sollte Vorrang haben, sondern Projekte zur Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung müssen Priorität haben. Der Verkehrswegeplan muss auch umsetzbar sein, das heißt, er muss sich an einem realistischen Finanz- und Zeitrahmen orientieren. Die Projekte des Landesverkehrswegeplans müssen dazu geeignet sein, dass sich mit deren Umsetzung zukunftsfähige integrierte Verkehrskonzepte in den Regionen gestalten lassen. Ziel des Ganzen muss sein, dass nachhaltige Mobilitätssysteme entstehen können. Vom Landesverkehrswegeplan müssen Impulse ausgehen, dass durch integrierte Verkehrslösungen, die auf die bessere Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur setzen können, der Verkehrsaufwand gesenkt wird, die Verkehrsbelastun
gen reduziert werden und die Kundenorientierung, insbesondere im Personenverkehr, erhöht wird. Ganz wichtig ist, dass der Radverkehr im Landesverkehrswegeplan Berücksichtigung findet, insbesondere sind hier Investitionen für den Radwegebau aufzunehmen. Der Landesverkehrswegeplan muss den Willen des Landes nach mehr Verkehrssicherheit verdeutlichen. Allen Verkehrsteilnehmern muss deutlich gemacht werden, dass der Sicherheit im Straßen- und im öffentlichen Verkehr besonders hohe Bedeutung zukommt.
Meine Damen und Herren, abschließend bitte ich Sie, sich noch einmal die Worte von Herrn Minister Trautvetter zu vergegenwärtigen. Er stellt sich hierhin und beklagt, dass die Bundesmittel immer weiter zurückgefahren werden. Diese Landesregierung hier in Thüringen tut alles dafür, dass das so gemacht wird. Die Regionalisierungsmittel werden deshalb wahrscheinlich gekürzt werden, weil der Bundesrechnungshof - ich sage es Ihnen hier zum x-ten Mal, ich weiß gar nicht, wie oft ich Ihnen das schon gesagt habe - sagt, dass Sie Regionalisierungsmittel zweckentfremdet einsetzen. Sie haben das bisher negiert. Jetzt stellen Sie sich hierhin und beklagen, dass Sie dann weniger Mittel haben. Dann hören Sie doch endlich auf, die Mittel zweckentfremdend einzusetzen, und reagieren Sie doch einmal auf das, was andere Ihnen sagen. Das könnte durchaus mal richtig sein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Forderung nach einem Landesverkehrswegeplan ist nicht neu. Die SPD-Fraktion hatte hierzu bereits in der vergangenen Legislaturperioden zweimal Anlauf genommen. Herr Minister Trautvetter, Sie sagten es richtig, auch wenn es sich Ihnen erst bei längerer Betrachtung erschlossen hat, wir meinen mit einem Landessverkehrswegeplan keinen reinen Straßenbauplan, sondern wir wollen schon in diesem Landesverkehrswegeplan alle Verkehrsträger mit bedacht haben. Nun sagen Sie, das ist ein Landesverkehrsprogramm. Ich will mich hier nicht an den Begrifflichkeiten hochziehen, zumindest in Ihrer eigenen Fraktion waren die auch nicht ganz klar, denn Herr Schugens als verkehrspolitischer Sprecher hat eine Pressemitteilung herausgegeben, wo es im ersten Satz heißt: „Der Landesverkehrswegeplan ist bereits in Arbeit und wird derzeit auf Bundes- und kommunaler Ebene abgestimmt. Ich rechne damit, dass er Mitte kommenden Jahres in Kraft tritt.“ Da meint er das
Programm, gut, und ich sage mal, wenn Ihnen der Begriff Programm besser gefällt, dann können wir uns auch auf Programm einigen, weil, wie gesagt, wir wollen keinen reinen Straßenbauplan, sondern wir wollen, dass alle Verkehrsträger mit bedacht werden.
Im Übrigen waren im Landeshaushalt 2005 unter dem Titel „Sachverständigengutachten“ auch schon einmal Mittel zur Erstellung eines Landesverkehrswegeplans eingestellt gewesen, diese Mittel wurden nicht verwendet, was ich hier gar nicht beklage, denn wir waren von Anfang an der Auffassung, dass diese Aufgabe auch im Ministerium erledigt werden kann, und Ihr umfangreicher Bericht, für den ich mich bedanke, zeigt ja auch, dass man da eigentlich auch schon ein gutes Stück vorangekommen ist und wir auch in manchen Punkten gar nicht so weit auseinander liegen.
Verstehen kann ich an Herrn Schugens seiner Pressemitteilung nicht, warum er der SPD vorwirft, wir hätten hier vorsätzlich mit falschen Zahlen hantiert. Wir haben nichts anderes getan als die Zahlen wiedergegeben, die der Minister selber genannt hat und Sie hatten ja auch heute noch mal darauf verwiesen, dass die momentan zur Verfügung stehenden Mittel für den Landesstraßenbau nicht ausreichend sind. Und, Herr Schugens, woher Sie Ihre 125 Mio. € nehmen, die angeblich zur Verfügung stehen, das müssen Sie mir dann schon mal erklären, wahrscheinlich haben Sie alle Planungsmittel für die DEGES, für Bundesstraßen zusammengerechnet. Uns ging es aber bei dieser Aussage um die Mittel, die für den Substanzerhalt und die Substanzverbesserung auf Landesstraßen zur Verfügung stehen, und das sind nun einmal nicht mehr als 25 Mio. €. Wenn man dann noch Haushaltssperren einrechnet, sind wir bei den 18 Mio. €.
Und noch einmal die Aussage des Verkehrsministers, dass mindestens 63 Mio. € nötig wären, um hier den Substanzerhalt zu sichern, und dass die Mittel dazu nicht ausreichen. Daran werden auch Funktionsbauverträge nichts ändern, wir haben nicht mehr Geld und umso wichtiger ist es, dass wir klare Prioritäten setzen und dass wir Maßnahmen möglichst sinnvoll verknüpfen.
Wenn wir einmal bei den Landesstraßen sind, 30,4 Prozent aller Landesstraßen sind in einem sehr schlechten Zustand, 20,8 Prozent in einem schlechten Zustand, das ist mehr als die Hälfte. Wenn Sie dann auf die Bundesstraßen verweisen, dort sind es nur jeweils 18 Prozent, die in einem sehr schlechten bzw. schlechten Zustand sind. Also der Bund hat hier in Thüringen bereits wesentlich mehr Mittel investiert als das Land in seiner ureigensten Aufgabe als Straßenbaulastträger für die Landesstraßen.
Wir leben im wörtlichen Sinne aus der Substanz. Diese Mangelsituation, ich sagte bereits, macht es nötig, Prioritäten zu setzen, und diese Prioritäten können nach unserer Auffassung nur sinnvoll in einem Landesverkehrswegeplan oder Landesverkehrsprogramm gebündelt und auch als vordringlicher Bedarf verbindlich festgeschrieben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zumindest die besonders wichtigen Maßnahmen auch durchgeführt werden. Wir gehen auch davon aus, dass auf jeden Fall der Substanzerhalt gesichert werden muss, denn ich denke, wir können es uns nicht erlauben, dass die restlichen 50 Prozent der Landesstraßen in ein paar Jahren auch noch im schlechten Zustand sind. Auch Verbesserung von Linienführungen und der Bau von Ortsumgehungen sollten für die Landesstraßen nicht völlig tabu sein. Ein wichtiger Aspekt, wir hatten es auch in unserem Antrag erwähnt, ist für uns die raumordnerische Einstufung der Landesstraßen und die Absicherung im LEP, denn das LEP weist zentrale Orte aus, die eine Umlandfunktion wahrzunehmen haben und die in bestimmten Zeitabständen zu erreichen sind. Damit bin ich nicht nur beim Straßenbau, hier müssen wir auch über den ÖPNV und über Schienenverbindungen nachdenken. Aber wir müssen auch über das Thema „Tourismus“ reden, wir hatten es heute schon. Thüringen wird nicht nur über Autobahnen, Bundesfernstraßen und aus der Luft erschlossen, sondern wir brauchen die Landesstraßen, wir brauchen den ÖPNV, wir brauchen die Schiene, um die Touristen in die Touristenorte zu bringen,
und wir brauchen auch die Parkplätze vor Ort, darüber haben wir auch schon geredet, auch die sollten Bestandteil eines solchen Landesverkehrsprogrammes sein, bis hin zu Bus-Shuttle-Verbindungen. Sie hatten mir vorhin vorgeworfen, ich hätte hier sehr undifferenziert nur auf Parkplätze abgestellt: das war sicherlich in fünf Minuten auch nicht besser möglich. Aber wir müssen auch über Bus-Shuttle-Verkehr nachdenken und wir hatten ja mal, gerade wenn wir beim Wintersport sind, einen Ski-Bus, der zwischen Masserberg und Oberhof verkehrte und eingestellt wurde.
Prioritätensetzung muss auch gewährleisten, dass die gebotene Anknüpfung der Landesstraßen mit den Bundesstraßen und Autobahnen erreicht wird, das hatte ich schon gesagt. Wir müssen uns natürlich auch mit den angrenzenden Bundesländern abstimmen und mit dem Bundesverkehrswegeplan. Sie haben hier auf das Mitteldeutsche Luftfahrtkonzept verwiesen bei der Abstimmung. Zu dem Konzept hier heute nur so viel: Ich kann den konzeptionellen Charakter nicht so richtig erkennen, für mich ist es eher eine Festschreibung des Status quo.
Das Thema „Maut“ ist ja auch schon angesprochen worden. Sie sagen, die Maut hat keine allzu großen Ausweichverkehre für Thüringen gebracht. Die subjektive Wahrnehmung der Bevölkerung vielerorts ist eine andere, zumal auch viele Landesstraßen nicht den Ausbauzustand haben, um einen erhöhten Schwerlastverkehr aufnehmen zu können. Dadurch ist insbesondere in den Ortsdurchfahrten die Belastung der Bevölkerung doch ziemlich groß. Auch hier erwarten wir in so einem Landesverkehrsprogramm Aussagen, ein Konzept zur Eindämmung dieser Ausweichverkehre. Und auch hier erwarten wir die Abstimmung mit den anderen Bundesländern und dass man sich gegebenenfalls auch mal gegen Maßnahmen in den anderen Bundesländern zur Wehr setzt. Ich nenne hier nur das Beispiel B 7, B 27 in Hessen, die ein Nachtfahrverbot für Lkws verhängt haben, mit dem Ergebnis, dass letztendlich dann noch mehr Verkehr auf Thüringer Straßen kommt. Hier erwarte ich klare und deutliche Signale von der Landesregierung.
Der Plan für die Abstufung von Landes- und Kreisstraßen liegt angeblich seit Langem vor. Wir haben nur das Problem, dass laut Straßengesetz die Straßen in saniertem Zustand abgestuft werden sollen. Wir sind als SPD auch für die Beibehaltung dieses Prinzips, wir wollen das nicht auflösen, aber dafür sind finanzielle Mittel für die nächsten Jahre erforderlich, also wiederum die Notwendigkeit, dieses Konzept zu haben, um letztendlich in den Haushaltsberatungen flexibel darauf reagieren zu können.
Der Erhalt der nötigen Schieneninfrastruktur ist hier auch schon mehrfach angesprochen worden und Sie haben zwar Recht, dass die Schienen der DB AG gehören, aber letztendlich ist die Thüringer Landesregierung ja auch Verhandlungspartner der DB AG und in einigen Fällen haben wir auch andere Betreiber für die Strecken gefunden, wenn die DB AG diese Strecken nicht mehr betreiben wollte. Hier brauchen wir ein Konzept, wir brauchen aber auch die Abstimmung zum ÖPNV. Und ich sage, angesichts knapper Kassen werden wir uns es künftig nicht mehr erlauben können, Parallelverkehre zu fahren. Wir müssen uns dann überlegen, ob wir den Verkehr in einer Region über die Schiene oder über den ÖPNV absichern.
Radwegenetz - da durften wir bei unserem Termin im Landesstraßenbauamt erfahren, dass hier auch schon ein weitestgehendes Konzept vorliegt und dass uralte Forderungen von uns jetzt auch besser erfüllt werden sollen, nämlich die bessere Verknüpfung von straßenbegleitenden mit den touristischen Radwegen, um Synergieeffekte zu erzeugen, um einerseits doppelte Streckenführung zu vermeiden
und andererseits noch notwendige Lückenschlüsse auch im touristischen Radwegenetz zu erzielen. Wir brauchen auch eine bessere Möglichkeit der Verknüpfung mit den einzelnen Förderprogrammen, auch das Landwirtschaftsministerium „Ländlicher Wegebau“ kann hier seinen Beitrag dazu leisten.
Die Anbindung des Luftverkehrs und der zugegeben nicht sehr umfangreichen Wasserwege - aber es gibt auf der „Hohen Warte“ Schiffsverkehr und auch touristische Anknüpfungspunkte an der Werra und an der Saale und an andern Flüssen - sollten entsprechend über den ÖPNV und die Straße zu erreichen sein. Ich hatte schon gesagt, all diese Dinge sind letztendlich auch Grundlage für die kommenden Haushaltsberatungen, insofern fordern wir weiter dieses Programm. Wie gesagt, es soll von uns aus nun nicht an dem Namen scheitern, wenn Sie sagen, das ist kein Landesverkehrswegeplan, sondern ein Landesverkehrsprogramm, dann bitte schön, das können wir in unserem Antrag so ändern, aber bei dem Termin 30.09. wollen wir schon bleiben, zumal es ja aus der CDU-Fraktion bereits vollmundige Verkündungen gab, dass dieser Plan längst fertig sei. Mein Kollege Wetzel hatte noch in der Landtagssitzung Ende vergangenen Jahres, als ich diesen Antrag ankündigte, gesagt, dieser Plan wird schon zu Beginn dieses Jahres vorliegen. Herr Schugens hat es jetzt für Mitte des Jahres angekündigt, also sind wir ja mit unserem Termin 30.09. noch danach. Bis dahin dürften Sie doch in der Lage sein, zumindest dem Ausschuss für Bau und Verkehr einmal dieses Programm vorzulegen, weil ich auch davon ausgehe, dass wir das erst einmal im Ausschuss diskutieren, bevor wir das verabschieden, nicht umgekehrt wie mit dem Mitteldeutschen Luftverkehrskonzept, was wir jetzt im Ausschuss diskutieren, nachdem es verabschiedet wurde. So dürfte es Ihnen doch gar nicht so schwer fallen, dem Punkt 2 unseres Antrags zuzustimmen.
nen Diskussion in einigen Punkten Position beziehen. Erst möchte ich mich einmal beim Minister für seinen umfangreichen Bericht bedanken. Der Bericht bringt eigentlich das, was Frau Doht am Ende auch eingesehen hat, sehr gut zum Vorschein, nämlich es gibt bereits ein Landesverkehrsprogramm. Vielleicht haben das die beiden anderen Fraktionen nicht mehr. Es ist 1998 erstellt worden und ist zu weiten Teilen noch gültig - für mich auf jeden Fall -, denn darin sind klare Ziele schon im Sinne einer Programmatik benannt und nicht nur eines Einzelplans, den man vielleicht gar nicht erfüllen kann über die Jahre 2005, über die Jahre 2010, 2015 und 2020. Wer einmal nachgelesen hat, wer sich das einmal in Erinnerung ruft, der findet, dass wir dort schon sehr systematisch an das gesamte Verkehrsgeschehen herangegangen sind.
Einige Bemerkungen zu meinem Kollegen Lemke und Kollegin Doht: Herr Lemke, wenn Sie davon ausgehen, dass dieses planmäßige Arbeiten bei der Landesregierung nicht existiert, da muss ich Ihnen widersprechen. Es existiert und der Minister hat es selbst noch einmal in seinen Ausführungen gebracht und in zwei Punkten sehr deutlich gemacht, das betrifft die Finanzierung, die in den Haushaltsplänen und auch in der mittelfristigen Finanzplanung immer dargestellt sind. Das betrifft alle Verkehrsträger, soweit das Land zuständig ist - hier hauptsächlich die Straße. Aber Sie wissen, dass das Land auch bei Schiene und anderen Bereichen mitfinanziert hat, was andererseits Ihre Forderung ist. Aber es kann auch nicht an die Logik des Bundesverkehrswegeplans geknüpft werden, wir können nicht Gleiches erstellen, obwohl wir von dem Bundesverkehrswegeplan schon ein bisschen abhängig sind, denn der Bundesverkehrswegeplan ist erst einmal ein Grundgerüst für das Ordnen unseres gesamten Bereichs der Straßen und der Verkehrslinien. Es sind dort alle Verkehrsträger benannt. Wenn die Forderung hier war, dass das Land mehr tun sollte, um dem CO2-Abbau gerecht zu werden, da muss ich sagen, hat eigentlich das Land bei der Realisierung der Straßenbaumaßnahmen der Landesstraßen einschließlich der Verknüpfung zu Bundesautobahnen und den Bundesstraßen, die gerade recht großzügig in Thüringen ausgebaut wurden und der Initiative der Landesregierung seit Jahren entspricht, die Verkehrsflüssigkeit und -sicherheit erhöht und damit auch einen Beitrag geleistet, die CO2-Minderung herbeizuführen. Die Straßenbauseite ist die eine Seite, die zweite ist die Unterhaltung. Hier geht es eigentlich weniger um Neubau, sondern mehr um Unterhaltung und da muss man sehen, dass die Bundesprogramme auch nicht alles zulassen, was da vielleicht der Einzelne wünscht, was man daraus ziehen könnte. Es geht eigentlich um eine zukunftsfähige Integration aller dieser Verkehrsadern und da ist der Vorwurf wieder falsch, der von der Opposition gemacht wird, es
ist nicht so, dass man planlos handelt, sondern gerade im Zuge der Regionalplanung und der Raumordnung sind Verkehrsachsen ausgewiesen und diese sind auch verstärkt in Arbeit genommen worden. Ein Zweites, was die Landesregierung im Bundesverkehrswegeplan hart erstritten hat - vielleicht erinnert sich der eine oder andere -, sind die Ortsumgehungen, die in Thüringen weit mehr als in anderen Ländern gebaut werden, die in den Bundesverkehrswegeplan wieder aufgenommen wurden und die auch realisiert werden, so der Bund die Mittel bereitstellt. Die Erwartung an den Bund ist natürlich groß, dass der Bund aus der Maut oder auch sonst in seinem Haushalt zusätzliche Mittel für Thüringen zur Verfügung stellt.
Meine Damen und Herren, Frau Doht fordert, dass alle Verkehrsträger verknüpft werden sollen. Ich meine, das ist in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt worden und das kann das Land nicht allein, denn für die anderen Verkehrsträger wie auch für Verkehrsachsen sind eben Kommunen und Bund auch verantwortlich. Und wenn der Minister die Zahl der Straßen genannt hat, die das Land im Moment in seiner Hoheit hat, die rund 5.300 km, und hier dargelegt hat, dass wir sie auf 3.500 km abbauen oder umstufen werden, dann heißt das, dass diese Straßen natürlich auch der kommunalen Ebene oder einer anderen Ebene zugeordnet werden. Nimmt man die Zahl einmal insgesamt in Thüringen, dann muss man feststellen, der überwiegende Teil der Straßen ist schon im kommunalen Besitz oder in kommunaler Hoheit, das sind wahrscheinlich über 10.000 km und knapp 5.000 km sind Bundes- und Kreisstraßen. Gehen wir davon aus, dass wir das Netz neu ordnen, weil das Land Thüringen immer noch die Landesstraßen zweiter Ordnung in seiner Hoheit hat, dann wird das zu einer wesentlichen Verschiebung kommen, die natürlich den Kommunen etwas abfordert, aber andererseits auch dem Haushalt des Landes spürbar Entlastung bringen wird - das langfristig.