einem niedrigeren Level ankommen müssen, folglich muss es eine Übergangslösung geben. Diese Übergangslösung, davon bin ich weiterhin überzeugt, ist moderat, denn die Gesamtzielstellung ist es, dieses System von Schulen in freier Trägerschaft in seiner Substanz zu erhalten.
Meine Damen und Herren, wenn es beispielsweise um die Fragen der Erwachsenenbildung und des Erwachsenenbildungsgesetzes geht, so vollziehen wir etwas nach, was wir mit dem Haushalt 2005, mit der Änderung der Finanzierung angefangen haben, nämlich wir geben diesen Strukturen jetzt eine Ausprägung, damit sie leistungsfähig bleiben. Das bedeutet, dass wir eine solide Grundförderung allen Einrichtungen geben, mit denen Personal- und Sachkosten sowie die Mittel für die Mitarbeiterfortbildung teilweise abgedeckt werden.
Und wenn hier kritisiert wird, dass im Zusammenhang mit dem Landeskuratorium eine Veränderung geschehen ist, so ist es ganz klar: Das Landeskuratorium hat die Aufgabe, das Ministerium zu beraten und Entwicklungsvorschläge zu machen. Deshalb ist es ein Kuratorium, das aus den entsprechenden Experten aus dem System zu bestehen hat und damit seine Aufgabe effektiver und besser wahrnehmen kann.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch zu Fragen des Wissenschaftslandes kommen, zum Hochschulpakt: Die Verlängerung der Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Hochschulen ist, denke ich, eine richtige Entscheidung. Die Existenz der Rahmenvereinbarung wird allseits als segensreich eingeschätzt. Verlässliche Finanzierungsbedingungen, kein Abbau, vielmehr moderater Aufwuchs, überjährige Verfügbarkeit der Mittel - das sind Rahmenbedingungen, die es beileibe nicht in allen Bundesländern gibt. Die Landesregierung möchte die positiven Erfahrungen nutzen, um die Zusammenarbeit mit den Hochschulen auf eine neue Grundlage zu stellen. Ein neues Hochschulgesetz, das den Hochschulen entscheidend mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten überträgt, ist in Vorbereitung. Landesplanerische Vorgaben sollen künftig durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen untersetzt werden. Dabei ist auch eine neue Rahmenvereinbarung, ein neuer Hochschulpakt möglich. All dies bedarf eines intensiven Dialogs mit den Hochschulen, so dass im kommenden Doppelhaushalt das bewährte Verfahren fortgesetzt werden soll, mit dem Ziel, es ab 2008 auf eine neue Grundlage zu stellen.
Lassen Sie mich noch etwas sagen zum Studentenwerksgesetz. Die Thüringer Hochschullandschaft hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und sie hat auch einen relativen Ausbauzustand erreicht - das muss man einfach realistisch konstatieren -, zehn Bildungseinrichtungen, acht Standorte, acht Orte, acht Städte, in denen sich diese Bildungseinrichtungen befinden, zurzeit knapp 50.000 Studierende. Unsere Hochschulen haben selbst den Slogan vom Campus Thüringen erdacht und erfüllen ihn durch vielfache Kooperationen mit Leben. Auch die beiden Studentenwerke arbeiten bereits auf vielen Feldern zusammen. Das ist der richtige Zeitpunkt für eine Verschmelzung. Deshalb haben wir das in der Regierungserklärung angekündigt, nachdem wir es gründlich geprüft haben, und handeln jetzt. Der Leistungsumfang der bisherigen Studentenwerke ist gut von einem zu leisten. Verwaltungsaufwendungen können effektiviert werden und es bleibt mehr Potenzial für ein breit gefächertes Angebot für die Studierenden. Das neue Gesetz eröffnet dem Studentenwerk zudem neue Handlungsoptionen, auch zum Wohle der Studierendenschaft.
Meine Damen und Herren, zur Kultur lassen Sie mich sagen, das Kulturkonzept macht die Vorgabe, dass wir uns bemühen wollen, in den nächsten Jahren die Kulturausgaben in toto an der Gesamtgröße des Landeshaushalts zu orientieren. Da müssen wir schlicht konstatieren, dass es das Missverhältnis gibt, von dem schon der Abgeordnete Schwäblein gesprochen hat. Wir werden dieses Missverhältnis aber nicht von heute auf morgen auflösen können. Es besteht auch keine Chance, es kurz nach 2008 in Größenordnungen aufzulösen, weil bei der Veränderung im Bereich der Theater- und Orchesterlandschaft natürlich auch die Frage der Finanzierung dieser Veränderungen gestellt werden muss. Aber wir wollen uns eine langfristige Strategie hier vorgeben und dann mit den Beteiligten im nächsten Jahr, mit den Trägern der Theater und Orchester in entsprechende Diskussionen eintreten, um für 2008 entscheidende Schritte zu tun und um langfristig Gelder für andere Kulturbereiche freizusetzen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. In diesem Jahr haben wir im Bereich der Projektförderung erreicht, dass wir das Projektmanagerprogramm mit einer guten Finanzausstattung weiter fortsetzen werden. Die Entscheidungen der Beratungsgremien hinsichtlich der Frage, welche kulturellen Initiativen Projektmanagerstellen bekommen, sind inzwischen gefallen. Sie werden in diesen Tagen informiert, so dass man davon ausgehen kann, dass die Begünstigten dieses auch unter dem Tannenbaum erfahren. Dies ist, denke ich, ebenfalls im Rahmen unserer finanziellen Leistungsfähigkeit ein wichtiger Schritt, die Kulturszene weiter lebendig zu halten.
Dann frage ich mal nach den Begünstigungen unter dem Tannenbaum. Herr Minister, mir ist auch bekannt, dass inzwischen die Evaluierungskommission getagt hat. Ich habe auch gehört, es soll eine neue Förderrichtlinie für die Vergabe der Mittel im Projektmanagerprogramm geben, und mir ist auch bekannt, dass für die Filmförderungen anstelle einer ganzen Stelle inzwischen eine halbe Stelle vergeben werden soll, gut. Also offensichtlich weiß ich nicht alles. Können Sie etwas detaillierter darauf eingehen, wie viele Stellen, wie viele ganze Stellen und vielleicht wie viele halbe und viertel Stellen aus dem Projektmanagerprogramm vergeben werden und wo es eventuell zu Kürzungen oder gar zu Streichungen gekommen ist?
Frau Abgeordnete, jetzt habe ich natürlich Ihre Frage zugelassen, aber es ist mir schlicht nicht möglich, Sie in dieser Detailliertheit zu beantworten, weil mir alle Zahlen so nicht gegenwärtig sind. Es sind, wie ich mich richtig erinnere, zwei halbe Stellen im Bereich der kulturellen Filmförderung und mehr kann ich Ihnen jetzt im Detail nicht sagen. Aber das ist in den nächsten Tagen ohnehin verfügbar.
Ich rufe auf die Aussprache zum Einzelplan 05 - Justizministerium - und zu den Artikeln 8, 9 und 16 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes.
Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen für die CDU 33 Minuten, die Linkspartei.PDS 24 Minuten, die SPD 18 Minuten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich gemäß § 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Redezeit jeder Fraktion entsprechend verlängert, wenn die Mitglieder der Lan
desregierung insgesamt länger als 10 Minuten reden. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Blechschmidt, Linkspartei.PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werter Herr Minister, ja, ich gebe Ihnen dahin gehend Recht, das hat die Debatte innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses gezeigt, das Finanzvolumen und die entsprechenden Änderungen im Einzelplan 05 und des Justizhaushalts im Konkreten für die Jahre 2006 und 2007 sind keine fiskalische Größenordnung, wenn man einmal von den notwendigen Neubauten der Justizvollzugsanstalten absieht. Das kann man natürlich positiv beurteilen. Die Aufgaben sind erkannt und liegen fest. Die finanziellen Mittel sind da und notwendig und deren Ausgaben unvermeidlich. So weit, Herr Minister, wie gesagt, stimme ich Ihnen zu. Nun hat bekannterweise der Landeshaushalt, haben öffentliche Haushalte nicht nur rein fiskalische Seiten. Der Slogan lautet immer: „Der Haushalt ist in Zahlen gegossene Politik.“ Ihre politische Botschaft im Doppelhaushalt 2006/2007, Herr Minister, liegt vordergründig nicht in der Umsetzung notwendiger gesetzlich verankerter Aufgaben, Ihre politische Botschaft liegt im Haushaltsbegleitgesetz in Artikel 8 und 9. Wie schon bei der Debatte um den Landgerichtsstandort Mühlhausen, auch in der Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir kritisch die Methode der Umsetzung Ihrer politischen Vorstellungen angesprochen. Die mehrstündige Diskussion heute hat es schon gezeigt, dass immer wieder dieselbe Methode nicht nur bei Ihnen, sondern generell hier im Haus, in den Ministerien Grund ist zur Kritik, die da lautet: Keine öffentliche Debatte, es wird nebenbei im Haushaltsbegleitgesetz alles verabschiedet.
Seit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im September 2004, das ist auch hier schon öfter angesprochen von meinen Vorrednern auf anderen Gebieten, auch bezogen auf die Justiz, wird man den Eindruck nicht los, dass nicht die fachpolitischen Argumente oder notwendige und zukunftsorientierte Veränderungen im Vordergrund stehen, sondern gewachsene, sich bewährte, bis dahin durch Bürgerinnen und Bürger in ihren Erfahrungen wahrgenommene handhabbare Strukturen mit dem Rotstift der Finanzministerin in Frage gestellt werden oder dem Dogma einer durch die Landesregierung festgestellten und festgelegten Behördenstrukturreform unterliegen oder zumindest unterstellt werden.
Ich bin davon ausgegangen, dass das politische Credo, Herr Minister, nach der Auseinandersetzung um den Landgerichtsstandort Mühlhausen, „nicht bei der Justiz auf Teufel komm raus finanzielle Mittel
einzusparen, koste es, was es wolle“, auch in der Landesregierung angekommen ist. Wie sollte man sonst den Schwenk um 180 Grad Ihrer Person gegenüber der Regierungserklärung zur Schließung eines Landgerichtsstandorts verstehen.
Zwei politische Knackpunkte, meine Damen und Herren, werden im Haushaltsbegleitgesetz Artikel 8 und 9 deutlich. Da ist einerseits die Schließung von sieben Amtsgerichtsstandorten und da ist gleichzeitig andererseits eine Neustrukturierung, Neugliederung, Neuzuordnung von Gerichtseingesessenen in den entsprechenden Landgerichtsbezirken. Die Gesetzesänderung sieht für die Amtsgerichtsstandorte eine Übergangszeit bei einer Außenstellenlösung vor. Das gibt Gelegenheit, die praktische Umsetzbarkeit des von der Landesregierung gewählten Standortkonzepts noch einmal kritisch zu überprüfen. Da nach Einschätzung von Betroffenen und Fachleuten das mit Mängeln, zum Beispiel zeitlicher und finanzieller Mehraufwand von Betroffenen, aber auch für Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Justizangestellte verbunden ist und diese sichtbar werden, kündige ich jetzt schon an für meine Fraktion, wir werden diese Betroffenen und Fachleute auch bei der Überprüfung des entsprechenden Zeitraums der Umsetzbarkeit Ihres Konzepts, wo nötig und sinnvoll, die entsprechenden Aktivitäten gegen die Pläne der Landesregierung unterstützen.
Meine Damen und Herren, massive Proteste vieler Bürgerinnen und Bürger haben die Schließung des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen verhindert. Es wurde eine Mietlösung gefunden. So weit, so gut. Die Landesregierung beteuert auch den Willen zum Erhalt des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Für die Änderung des Gerichtsstandortgesetzes gilt aber: „Ich glaube nicht, was Du sagst, weil ich sehe, was Du tust.“ Denn die Änderung des Gerichtsstandortgesetzes sieht vor, dass der Amtsgerichtsbezirk Eisenach aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen ausgegliedert und dem Landgerichtsbezirk Meiningen zugeschlagen werden soll. Das ist schon unter dem Gesichtspunkt der Bürgernähe und der Erreichbarkeit sehr problematisch aus unserer Sicht. Bedenklich wird dies aber vor allem, wenn man die selbst von der Landesregierung immer wieder - und heute haben wir es auch mehrfach wieder gehört - prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für Nordthüringen bzw. den verbleibenden Landgerichtsbezirk in den Blick nimmt. Es wird mit einem spürbaren Bevölkerungsrückgang gerechnet. Die Ausgliederung von mehr als 10.000, insgesamt konkret 63.000 Gerichtseingesessenen in diesem Prozess scheint mir da schon relativ problematisch. Nach Ansicht der Betroffenen und Fachleute bedeutet diese Umstruktu
rierung, und diese Argumentation können wir nachvollziehen, die schleichende Auflösung des Landgerichtsbezirks Mühlhausen durch die Hintertür.
Hier vertritt, meine Damen und Herren, meine Fraktion eine andere Auffassung und hätte sie gerne im Rahmen einer fachlichen Diskussion, zum Beispiel der Ausschussarbeit und damit verbunden einer öffentlichen Anhörung von Betroffenen, Fachleuten und weiteren, behandelt, nicht nebenbei, am Rande der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes. Deshalb stellt Die Linkspartei.PDS-Fraktion einen Änderungsantrag zum Gerichtsstandortgesetz. Mit dem Änderungsantrag bleibt der Amtsgerichtsbezirk Eisenach beim Landgericht Mühlhausen, damit Landgericht und Staatsanwaltschaft in Mühlhausen auch auf längere Sicht tatsächlich gesichert sind. Denn der Erhalt des Landgerichtsstandortes samt Staatsanwaltschaft ist für die Region Nordthüringen aus vielerlei Gründen, besonders auch für Bürgerinnen und Bürger, von immenser Bedeutung. An dieser Stelle kündige ich ausdrücklich an, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion der SPD mit unterstützen werden, die ja die gesamte Streichung des Artikels 8 vornehmen will. Damit wird deutlich, dass gerade mit dieser Streichung die Möglichkeit besteht, eine entsprechende fachliche Diskussion auch noch in Zukunft zur Umsetzung und zur Veränderung auf dem Justizstrukturverwaltungsgebiet zu erreichen.
Nun zum Entschließungsantrag zur Prozesskostenhilfe, meine Damen und Herren. Die staatlichen Leistungen der Prozesskostenhilfe sind zu erbringen, sobald die gesetzlichen Kriterien für deren Bewilligung erfüllt sind. Die Höhe der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe ist daher nicht wirklich planbar. Die Fraktion hat auch aus diesem Grund von einem Änderungsantrag für den Haushaltsansatz abgesehen. Bei der Prozesskostenhilfe muss strikt deren soziale und rechtsstaatliche Funktion beachtet werden. Sie ist das finanzielle Instrument, das dafür sorgt, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne Ansehen ihres Geldbeutels Zugang zu den Gerichten haben und ihre Rechte durchsetzen können.
Diese Rechte können aber nur wirksam werden, wenn sie nicht durch den Finanzfilter deformiert oder wirkungslos gemacht werden. Daher hat der Freistaat die finanziellen Rahmenbedingungen für die Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Die Absicherung der tatsächlichen Rechtsdurchsetzung durch Prozesskostenhilfe kann in keinem Fall - und ich betone ausdrücklich -, in keinem Fall durch die Ausweitung von Beratungshilfe und der Aufstockung dieser finanziellen Mittel herbeigeführt werden. Denn diese
geben nur die Chance für Betroffene zu Orientierungsgesprächen, sichern aber nicht die Durchführung von Prozessen. Nur die Prozesskostenhilfe sichert die Rechtsdurchsetzung vor Gericht. Die wiederholte Aufforderung, Herr Minister, Ihrerseits, vielleicht auch missverstanden in der Presse dargestellt gegenüber den Richtern, doch wirtschaftlich mit den Bewilligungen der Prozesskostenhilfe umzugehen, ist mehr als verfassungsrechtlich bedenklich.
Sie verletzen nicht nur Artikel 88, sondern auch das Verfassungsprinzip der richterlichen Unabhängigkeit. Dagegen hat sich Anfang 2005 auch der Thüringer Richterbund verwahrt, dem wir uns in diesem Falle anschließen. Doch nicht nur die Richter bemängeln den Umgang der Landesregierung mit der Prozesskostenhilfe, auch die Thüringer Anwälte berichten von Mängeln. So müssen sie und ihre Mandanten in manchen Fällen bis zu eineinhalb Jahren auf die Ausreichung der Prozesskostenhilfe warten. Meist geht ein Jahr und mehr ins Land. Der Freistaat nimmt also bei der Erfüllung, wenn man das mal so indirekt nimmt, dieser gesetzlichen Aufgabe bei den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Anwälten, zinslose Kredite, und das in einer Höhe von zig Hunderttausenden Euro, wenn man alle Außenstände in diesem Feld zusammenzählt. Wie aus dem Erfahrungsbericht von Praktikern zu entnehmen ist, machen sich bei der Ausreichung der Mittel auch Haushaltssperren ganz praktisch bemerkbar. Deshalb fordert die Linkspartei.PDS-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag die strikte und umfassende Erfüllung der Leistungsverpflichtung für die Prozesskostenhilfe.
Das kann bei einer gesetzlichen Pflichtaufgabe mit so immenser wichtiger sozialer und rechtsstaatlicher Funktion auch nicht anders sein. Das schließt auch ein, dass die Landesregierung so gut wie möglich Vorsorge trifft für den Fall, dass die im Haushaltstitel ausgewiesenen Mittel nicht ausreichen sollten. Hier bietet die sehr regierungsfreundlich gestrickte Thüringer Landeshaushaltsordnung ja sicherlich genügend Gestaltungsspielraum. Die Prozesskostenhilfe ist als gesetzliche Pflichtaufgabe von etwaiger Haushaltssperre auszunehmen und es darf von den Behörden auch keine Vorgaben geben, dass eine Haushaltssperre in irgendeiner Form zum Ansatz kommt.
Meine Damen und Herren, um einer langfristigen kalten Auslöschung des Gerichtsbezirks Mühlhausen entgegenzuwirken sowie eine von realen Notwen
digkeiten erforderliche politische und finanzielle Umsetzung der Prozesskostenhilfe zu gewährleisten, bitte ich Sie, unsere Anträge zu unterstützen und mitzutragen. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz später Stunde - im Übrigen grüße ich auch die Kollegen im Salon Feininger, die einem sicher spannenden Fußballspiel beiwohnen von dieser Stelle aus, ich hoffe, man hört es -,
ich möchte an dieser Stelle zum eigentlichen Einzelplan 05 - Justizministerium - insoweit keine Ausführungen machen. Alle wissen, schon oft gesagt, auch in den Ausschuss-Sitzungen, ein reiner Verwaltungshaushalt dokumentiert sich unter anderem auch darin, dass keinerlei Anträge bezüglich dieses Einzelplans vorliegen.
Mein Schwerpunkt soll liegen auf der Bewertung der Artikel 8 und 9 des Haushaltsbegleitgesetzes, der Novellierung der Gerichtsstandorte in Thüringen. Herr Minister, ich spreche Sie da ganz persönlich an, ich habe ein meiner Ansicht nach passendes Zitat gefunden von B. Traven, der mal geschrieben hat: „Man hat es am leichtesten in der Welt, wenn man dem, der die Macht besitzt, in allen Dingen Recht gibt.“ Nun ist es ja zweifellos so, dass zumindest die Verkörperung der Macht, was das Amt betrifft, bei uns in unserer Demokratie dem Ministerpräsidenten zufällt. In dieser Funktion hat der Ministerpräsident am 9. September 2004 unter anderem verkündet, ein Landgericht und eine Staatsanwaltschaft seien zu schließen. Warum er dies verkündet hat, liegt zunächst im Dunkeln. Eine fachliche, sachliche Begründung - Fehlanzeige. Finanzielle Einspareffekte zwar erhofft, aber nicht nachweisbar, wahrscheinlich auch nicht realisierbar. Aber eine durchaus relevante Gefährdung der verfassungsmäßigen Unabhängigkeit der Justiz als eine der drei wesentlichen Säulen unseres demokratischen Staatswesens, das war sehr relevant, und, das sage ich an dieser Stelle auch ganz ausdrücklich, Herr Minister, weil - und vielleicht auch gerade -, mit Standorten in der Justiz kann man auch Politik machen.
Und nun waren Sie, Herr Minister, in einer relativ misslichen Situation. Sie mussten etwas umsetzen, was Sie in der Regierungserklärung zum ersten Mal
gehört hatten, und das unter anschließenden massiven Protesten der Öffentlichkeit und der gesamten Justiz in Thüringen, ja, sogar bundesweit - bis auf eine Ausnahme, ein maßgeblicher Richter in Thüringen, der sich dann zu diversen Briefen an seine Mitarbeiter verleiten ließ. Sie wissen, wen ich meine. Aber diese Proteste, sie waren da und sie waren sehr massiv.
Die SPD-Fraktion hier im Landtag hat im November 2004 einen Antrag eingebracht, schlicht und ergreifend mit der politischen Willenserklärung zum Inhalt, das Landgericht Mühlhausen und die Staatsanwaltschaft nicht zu schließen. Was dann folgte, war eine parlamentarische Farce - ich habe das schon zu einem anderen Anlass hier von dieser Stelle aus dargelegt. Zehn Monate lang ist dieser Antrag im Ausschuss versenkt worden und - Herr Schröter, auch Sie als Vorsitzender, diese Formulierung müssen Sie sich schon gefallen lassen - es ist Ihnen und auch Ihrer Fraktion, Ihren Kollegen - ich nehme an, die Kollegin Walsmann wird sich dann auch hier an diesem Pult noch produzieren - schon schwer gefallen, die entsprechende Legitimation für das weitere Verschieben dieses Antrags zu finden. Aber das nur nebenbei. In der Zwischenzeit hat nämlich die Region gehandelt. Sie hat ein Konzept vorgelegt und dann konnten Sie, Herr Minister, nicht anders, als auf einen schon sehr schnell fahrenden Zug aufzuspringen, und letztendlich wurde dieses Konzept umgesetzt. Es wurde Realität, dass nämlich für das Landgericht und die Staatsanwaltschaft auch räumliche Lösungen in Mühlhausen gefunden werden konnten, die vorher in Abrede gestellt worden sind durch Ihr Haus. Aber unserem Antrag, der ja nun quasi Realität geworden ist, vermochte die CDU-Fraktion dann dennoch nicht zuzustimmen. Das mag dann jeder für sich bewerten.
Und nun also, meine Damen und Herren, die Amtsgerichte. Sie werden sich wundern, Herr Minister, darüber kann man reden, sogar mit uns. Das Entscheidende ist aber dabei die Grundlage dessen. „Einräumigkeit“ war das große Schlagwort. Ja, welche Einräumigkeit? Hatten wir seit 1993, seitdem diese Strukturen bestehen, etwa eine Vielräumigkeit auf dem Gebiet? Diese Strukturen haben funktioniert.