Protocol of the Session on September 10, 2004

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Panse zu Wort gemeldet. Bitte. Also die Wortmeldung, die hier vorliegt, sieht vor, dass Herr Panse spricht. Das wird mir vom Schriftführer noch einmal bestätigt. Einen kleinen Moment bitte. Herr Panse zieht die Redemeldung zurück.

(Zuruf Abg. Panse, CDU: Ich bestehe da- rauf, dass ich mich nicht gemeldet habe.)

Das klären wir jetzt mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer. Herr Grob, Sie haben sich für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir vorab erst einmal danke zu sagen an den Herrn Minister für seinen Bericht.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf Sie noch einmal auf das Ziel unseres Antrags hinweisen, das Interesse lag unsererseits zum einen darin zu erfahren, wie sich der Thüringer Ausbildungspakt bewährt hat, aber zum anderen auch bei der Fachkräfteversorgung für die Thüringer Wirtschaft. Dass das Thema Ausbildungsplätze jedes Mal am Ende des jeweiligen Berufsberatungsjahres aktuell wird, sind wir ja gewohnt. Aber, meine Damen und Herren, haben Sie schon einmal daran gedacht, dass wir mit Bestimmtheit in etwa fünf bis zehn Jahren das Thema der mangelnden Bewerbung für Lehrstellen behandeln und dies, liebe Kollegen, wird nicht minder problematisch werden. Im Bericht des Ministers war zu hören, dass die Ausbildungssituation weiterhin angespannt ist. Es war aber auch zu erkennen, dass sich der in diesem Jahr abgeschlossene Ausbildungspakt bereits positiv auf die Grundstimmung der Unternehmen ausgewirkt hat. Wer anhand der vorliegenden gemeldeten Ausbildungsstellen der Bundesagentur noch gezweifelt hat, ist auch durch die Erläuterung zur Erfassung der Daten und ihre unterschiedlichen Abrechnungszeiträume hoffentlich ausreichend aufgeklärt worden, wie diese Unterschiede entstehen.

Selbst Minister Clement hat in der Sendung am Sonntag geäußert: Wer in der Berufsausbildung tätig ist, weiß wie die Zahlen der BA zu bewerten sind.

Die tatsächlichen Zahlen aus Sicht der Thüringer Industrie- und Handelskammern weisen zum 31. August dieses Jahres 7.268 registrierte Ausbildungsverträge aus, das ist ein Plus von 220 zum Vorjahr bei 3,1 Prozent und davon betrieblich 6.848 Verträge. Das ist ein Plus von 625 zum Vorjahr. Das sind 61 Prozent Erfüllungsstand zur Zielstellung des Pakts. Man kann eine positive Tendenz trotz Differenz zur Agenturstatistik erkennen und das Paktziel ist realistisch einzuschätzen. Übrigens, Herr Bausewein, die Thüringer haben mehr betriebliche Ausbildungsplätze als das sozialistische Brandenburg.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf, Abg. Bausewein, SPD: Sie haben in Brandenburg den Wirtschafts- minister.)

Meine Damen und Herren, ich erlaube mir, Sie mit der Problematik Ausbildung und einem Projekt aus meinem Kreis, aus dem Wartburgkreis, bekannt zu machen. Aus meinem Gespräch im Wahlkreis mit Unternehmen und Ausbildungsverantwortlichen wird deutlich, dass die Bereitschaft zur Ausbildung sehr hoch ist. Den kleinen und mittelständischen Unternehmen bleibt oft gar keine andere Wahl als ihren Fachkräftenachwuchs selber auszubilden. Eine sehr wichtige und wirkungsvolle Hilfe ist für diese Unternehmen in der Größenordnung von 5 bis 100 Beschäftigten der auch in meinem Landkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach tätige Firmenausbildungsverbund der Wartburgregion. Unter seinem Dach sind zurzeit 228 Unternehmen mit über 14.000 Beschäftigten und 1.100 Auszubildenden vereint. Die Firmenausbildungsverbünde sind als Dienstleister in der Organisation der betrieblichen Ausbildung in allen Regionen unseres Landes tätig. Die Unternehmen bestätigen, dass unser Verbund mit seiner Organisationsleistung vor Ort zu einem unverzichtbaren Bestandteil zur Sicherung einer hohen Qualität in den betrieblichen Ausbildungen geworden ist. Zu den Hauptaufgaben des Verbundes gehört, die Unternehmen bei ihrer Personalentwicklung zu beraten, betriebliche Ausbildungskapazitäten zu koordinieren und die Ausbildung von Jugendlichen zu unterstützen. In der vergangenen Woche habe ich mich mit dem neuen Projekt, das sich "Azubi-Finder" nennt, des FAV bekannt gemacht. Mit dem Projekt sollen geeignete Bewerber für eine bedarfsgerechte Berufsausbildung in den Unternehmen der Regionen zielgerichtet gewonnen werden. Dabei geht es sowohl um die berufliche Orientierung als auch um eine Sensibilisierung für Berufe mit einer Chance auf dem Arbeitsmarkt. Der Verbund will mit dem Projekt

als Bindeglied zwischen den Unternehmen, den Schulen und möglichen Bewerbern tätig sein. Von 685 Jugendlichen sind die Bewerbungen bei dem Verbund eingegangen. Das sind fast die Hälfte der Schulabgänger, die in der Wartburgregion jährlich eine Ausbildungsstelle suchen. Mit 567, die man für eine betriebliche Ausbildung als geeignet betrachtete, wurde eine Kompetenzfeststellung durchgeführt. Der Verbund ist damit in der Lage, Unternehmen bei der Auswahl der Bewerber zielgerichtet zu unterstützen, frei gewordene Ausbildungsstellen kurzfristig wieder zu besetzen und natürlich auch Jugendlichen eine zusätzliche Berufsorientierung entsprechend ihrer Leistung zu vermitteln. Dieses Modell wäre auch für alle Regionen unseres Landes denkbar. Zum Fachkräftebedarf und seiner Entwicklung können Sie Zahlen und Fakten aus der Studie des Instituts SÖSTRA entnehmen. Wir werden bereits 2006 einen Bedarf an 60.000 Fachkräften und 2010 von rund 150.000 Fachkräften haben. Die große Gefahr geht aber von der anhaltenden Arbeitslosigkeit aus. Lang andauernde Arbeitslosigkeit, wie sie zum Beispiel im Jahr 2003 ein Drittel aller Arbeitslosen in Thüringen betraf, entwertet erstmals erworbene Qualifikationen und Berufserfahrung der davon betroffenen Personen. Bei der Einschätzung der künftigen Nachfrage nach Arbeitskräften kann im Ergebnis von Unternehmensbefragungen trotzdem davon ausgegangen werden, dass der bisherige Beschäftigungsrückgang in den nächsten Jahren zum Stillstand kommt und insgesamt von einer Stabilisierung des Beschäftigungsniveaus abgelöst wird. Zur Unterstützung der Sicherung des Fachkräftebedarfs der Thüringer Wirtschaft hat man übrigens im Jahr 2001 eine Managementgruppe bei der Staatskanzlei eingerichtet. Natürlich lautet die Grundaussage aller Experten, die Unternehmen sind am Ende selbst für ihre Personalentwicklung verantwortlich. Die Politik kann aber die Rahmenbedingungen für mehr Planungssicherheit in der Personal- und Qualifizierungsstrategie der Betriebe geben. Deshalb kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, den Blick nach Berlin nicht ersparen. Sechs Jahre Stagnation durch rotgrüne Misswirtschaft haben zu Vertrauensschwund und Verunsicherung bei den Menschen, aber vor allem auch bei den mittelständischen Unternehmen, die den Hauptanteil der betrieblichen Ausbildungsplätze stellen, geführt. Das ist nicht der Boden, auf der Ausbildungsbereitschaft und zukunftsgewandte Personalplanung in unseren Unternehmen gedeihen. Es bleibt dabei, nur eine auf Wachstum orientierte Wirtschafts- und Steuerpolitik und eine Senkung der Arbeitskosten in ganz Deutschland sind letztlich der Schlüssel für eine Verbesserung der Lehrstellen- und des Fachkräftepersonalproblems und für das Aufhalten der Abwanderung. Die Angebotsseite, die durch die demographische Entwicklung vorgegeben ist, ist dabei nur eine wichtige Rahmengröße.

Meine Damen und Herren, im Resümee des Berichts sollte auch dem letzten Zweifler klar geworden sein, dass der Ruf nach einer Ausbildungsplatzabgabe verhallen muss, dass solchen Maßnahmen wie dem Ausbildungspakt die Zukunft gehören und dass die perspektivische Fachkräfteversorgung ein allgegenwärtiges Thema im Gespräch Politik mit Wirtschaft sein sollte. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor, so kann ich die Aussprache zum Bericht schließen und stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dem wird auch nicht widersprochen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 16 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 17

Ausbau der Jugendberufshilfe Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/56

Die einreichende Fraktion hat beantragt, dass Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen die Begründung vornimmt.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich die Ziele des vorliegenden Antrags der SPD-Fraktion kurz darstellen. Nach dem neuen Sozialgesetzbuch II hat jede oder jeder Jugendliche, der Leistungen dieses Gesetzes erhält, ab Januar 2005 einen Rechtsanspruch auf ein Angebot zur beruflichen Integration, egal ob der Jugendliche einen Schulabschluss hat oder nicht. Jedem ist ab diesem Zeitpunkt per Gesetz eine berufliche Chance zu bieten.

(Beifall bei der SPD)

Das ist gegenüber dem jetzigen Rechtsstand und gegenüber der bisherigen Verfahrenspraxis eine große Herausforderung und ein riesiger Fortschritt, denn hier ist tatsächlich die Förderung und Forderung gleichwertig und das sollten wir bei aller Kritik auch deutlich sagen. Während sich kaum um diese jungen Langzeitarbeitslosen gekümmert wurde, gibt es nun eine gesetzliche Verpflichtung und es gibt entsprechende Fördermittel und Fördermöglichkeiten innerhalb der künftigen Jobcenter. Aber mit der Formulierung dieses Rechtsanspruchs allein ist es nicht getan. Deshalb reicht es nicht aus, auf die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften bzw. der optierenden Kommunen zu verweisen. Der Rechtsanspruch muss

realisiert werden und er muss so realisiert werden, dass die davon profitierenden jungen arbeitslosen Thüringer tatsächlich eine Chance zur dauerhaften beruflichen Integration erhalten. Gerade weil mit der gesetzlichen Neuregelung eine große Chance und Finanzierungsmöglichkeit durch Bundesmittel gegeben ist, sollten wir dafür Sorge tragen, dass diese Chance auch von jedem genutzt werden kann. Die Frage ist, wie setzen wir das um. Den Jobcentern wird es ohne die öffentlichen Träger der Jugendhilfe nicht gelingen, schwer vermittelbare Jugendliche, und um die geht es im Besonderen, zu integrieren. Die Jugendhilfe beispielsweise verfügt im Umgang mit jungen Menschen und mit deren Familien über Erfahrungen, die vom künftigen Fallmanagement innerhalb der Jobcenter nicht erwartet werden können. Kein Fallmanager wird seine Arbeit ohne Zutun der Jugendhilfe leisten können.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen deshalb für einen bestimmten Personenkreis eine über die Regelung des SGB II hinausgehende intensive Betreuung. Dieses wird die einzige Chance sein - und ich betone, die einzige Chance -, um eine nicht unerhebliche Anzahl benachteiligter junger Menschen überhaupt an das Leistungsangebot der Arbeitsvermittlung heranzuführen. Weiterhin sollten wir dafür Sorge tragen, dass die, ich sage mal, Zufuhr für derartig persönliche Benachteiligungen und persönliche Schicksale frühzeitig und erheblich reduziert wird. Schwierige soziale Bedingungen und große Bildungsdefizite lassen sich nicht erst nach Beendigung der Regelschulzeit erkennen, und ich weiß als Lehrerin genau, wovon ich rede, denn solche Entwicklungen zeichnen sich schon viel, viel früher ab und ihnen ist spätestens dann zu entgegnen, wenn junge Menschen in die berufliche Orientierungsphase gehen. Genau wie zuvor verfügt auch hier die Jugendhilfe über unverzichtbare ergänzende Erfahrungen. Die Schule, Agentur für Arbeit und Jugendsozialarbeit sind hier einfach gemeinsam gefordert.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb die Chance ergreifen und jetzt handeln. Es gilt, etwas für junge Menschen zu tun. Es gilt, die Förderungsmöglichkeiten der sozialen Grundsicherung optimal zu nutzen, und es gilt, finanzielle Folgelasten, die beim Nichtstun zwangsläufig entstehen, von unseren öffentlichen Haushalten in den Kommunen und dem Land abzuwenden. Ein erprobtes Praxismodell liegt in Artern vor. Wir haben also alle Voraussetzungen, um schnell zu handeln, und wir hätten mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds die finanziellen Möglichkeiten.

Wir bitten, unseren Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur weiteren Beratung zu überweisen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Antrag. Jetzt versuche ich es noch mal mit Herrn Panse. Jetzt darf Herr Panse auch nicht, jetzt erst Herr Minister. Bitte schön.

Ich denke, Herr Panse darf natürlich, aber er hat sich auf einen späteren Zeitpunkt orientiert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich stelle als Erstes ausdrücklich fest, die Förderung von sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen gerade beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben ist für uns - das ist die Thüringer Landesregierung - immer schon ein wichtiges Anliegen und wird es auch in Zukunft sein. Das steht überhaupt nicht in Frage. Die Regelungen in § 19 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes und die entsprechende Kooperationsempfehlung zur beruflichen Eingliederung benachteiligter Jugendlicher bieten die gesetzliche Grundlage dafür.

Ich möchte aus systematischen Gründen in geänderter Reihenfolge auf die Einzelziffern Ihres Antrags eingehen, und zwar zunächst zu Ziffer 3 Ihres Antrags. Dies betrifft allerdings ein anderes Ressort, nämlich das meines Kollegen Prof. Dr. Goebel, es geht um die berufliche Orientierungsphase der jungen Menschen. Das Thüringer Kultusministerium hat viele Maßnahmen eingeleitet, um die Vorbereitung der Berufswahl durch praktisches Lernen, also an der Praxis orientiertes Lernen an den Schulen zu unterstützen. Es geht natürlich nur, wenn man das eng in Kooperation mit der Wirtschaft macht. Die Einführung des Thüringer Berufswahlpasses ist ein wichtiger Schritt bei der Berufswahlvorbereitung an allen Schulen, das heißt, an den Regelschulen, Förderschulen und an den Gymnasien.

An der Regelschule kommt jeder Schüler in berufsvorbereitende Bildung, vor allem durch die Fächer der Stundentafel selbst und dem neuen Wahl-/Pflichtfachbereich. An allen Regelschulen Thüringens werden die Schüler in Betriebspraktika geführt und werden damit auch auf den Wechsel in die berufliche Ausbildung vorbereitet. In der Klassenstufe 7 bis 9 der Förderschulen erfolgt ebenfalls eine gezielte

praxisorientierte Berufswahlvorbereitung. Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, die zu Beginn der Berufsschulpflicht kein Ausbildungsverhältnis nachweisen können, besuchen das Berufsvorbereitungsjahr. Das ist in Thüringen flächendeckend errichtet worden, das gibt es in allen Kreisen. Für Jugendliche, die in einem rein schulischen Berufsvorbereitungsjahr nicht ausreichend gefördert werden können, wurde in Thüringen ergänzend das praxisorientierte und betriebsnahe Projekt "Impuls" etabliert. In diesem Projekt gehen die Schüler noch stärker in Betriebe, die so genannte vollzeitschulische Berufsvorbereitung wird hier mehr in eine so genannte teilzeitschulische Berufsvorbereitung umgewandelt. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Initiativen und Projekten, die vorrangig über eine ESFkofinanzierte Landesrichtlinie gefördert werden. Im Rahmen der Richtlinie ist es z.B. gelungen, in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Kultusministerium sowie den Thüringer Förderzentren und Berufsbildungsträgern das Projekt "Berufspraxis erleben" zu entwickeln. Ab dem Schuljahr 2003 und 2004 durchliefen die Schüler in den Klassenstufen 8 und 9 in den Förderschulen und in den Regelschulen innerhalb eines Schuljahres in 15 bzw. 8 Praxistagen verschiedene Berufsfelder bei freien Trägern der Berufsausbildung. In Klasse 7 beteiligen sich die 11 Schulen, die an dem Schulversuch "praktische Berufsorientierung an Förderschulen" teilnehmen, mit 10 Praxistagen und ergänzt durch ein Betriebspraktikum von 14 Tagen je Schuljahr und damit auch favorisierten Berufsfeldern sollen die Jugendlichen auch realistische Berufsbilder entwickeln. Insgesamt nehmen 3.420 Förderschulen an den Maßnahmen teil. Vorgesehen ist zunächst eine Weiterführung bis 2006. Als Weiteres gibt es die Gemeinschaftsinitiative FrITZI, das ist die Abkürzung für Forum zu Fragen der Informationsgesellschaft Technologie-, Zukunfts- und IT-Berufen, die ist aus der Zusammenarbeit des Berufsbildungswerkes, der Thüringer Wirtschaft e.V. und der TU Ilmenau entstanden. Ziel dieser Initiative ist es, insbesondere Schülerinnen ab Klassenstufe 6 für technikorientierte und für Informationstechnikberufe zu interessieren. Ein weiteres Projekt ist das Gemeinschaftsprojekt "Berufsstart". Das ist ein Gemeinschaftsprojekt der Thüringer Handwerkskammer und der Thüringer Industrie- und Handelskammer, des Thüringer Kultusministeriums, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen.

Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schülerinnen und Schüler der Thüringer Schulen werden rechtzeitig, umfassend und differenziert über berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten informiert. Das war ja auch gerade Ihr Anliegen, gerade in der Orientierungsphase der jungen Menschen solche Angebote anzubieten. Ziel

ist es dabei immer auch, dass sich in der Praxis durch Testen, sich selbst testen, sich ausprobieren, das Sammeln von Erfahrungen, dass sich die Berufswahlentscheidung festigt und dass diese Berufswahlentscheidung auch begleitet wird. Ich halte das für einen guten Weg. Im Zuge des Ausbaus der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule soll die weitere Qualifizierung der Berufsorientierung übrigens auch weiter thematisiert werden. So weit zu Ziffer 3 Ihres Antrags.

Zu Ziffer 1 des Antrags: Bei den Hartz-IV-Gesetzen und dem in diesem Zusammenhang verabschiedeten SGB II handelt es sich um Bundesgesetze. Gemäß § 9 Abs. 1 SGB II werden von den Agenturen für Arbeit die so genannten Jobcenter als einheitliche Stellen eingerichtet, die für die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen verantwortlich sind. Im Jobcenter werden die Arbeit und Ausbildungsplatz Suchenden informiert. Der Beratungs- und Betreuungsbedarf wird geklärt und der erste Eingliederungsschritt wird verbindlich vereinbart. Die Einbeziehung der Jugendhilfe bzw. die Etablierung eines Beratungsservices für benachteiligte Jugendliche in die Jobcenter ist gesetzlich nicht geregelt, anders als es Ziffer 1 des Antrags hier suggerieren möchte. Ich muss an dieser Stelle auch ganz klar sagen, für Defizite im Gesetzesgefüge - und hier nenne ich ausdrücklich fehlende Regelungen im Hinblick auf die Einrichtung eines spezifischen Beratungsservices für benachteiligte Jugendliche - ist die Landesregierung nicht verantwortlich. Das ist Bundesgesetzgebungskompetenz. Es ist deshalb auch nicht Aufgabe der Landesregierung, einen spezifischen Beratungsservice für Jugendliche an den Jobcentern einzurichten. Wir können nur an die Beteiligten vor Ort appellieren und sie mit fachlichen Empfehlungen unterstützen. Das haben wir bereits mehrfach getan. Da sind die Notwendigkeiten und die Möglichkeiten der Einbeziehung der Jugendberufshilfe in die Jobcenter in einem Positionspapier zusammengefasst. Dieses wurde den Thüringer Jugendämtern bereits zu Beginn des Jahres 2004 übersandt. Leider war die Resonanz hierzu noch sehr gering. Wir hoffen aber, dass sich das noch bessern wird. Auch der Verein Jugendberufshilfe Thüringen e.V. hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Gruppe der benachteiligten Jugendlichen individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich denke, deren ganz besonderer Betreuungsbedarf muss in der Tat bedacht werden. Wenn ich das vorgetragene Anliegen aus Sicht der Jugendhilfe auch ausdrücklich unterstütze, so liegt das Problem natürlich wie immer auch bei der Finanzierung von fachlich qualifiziertem Personal. Wenn ich Aufgaben zuordnen will, dann muss ich auch die Finanzen zuordnen. Aber beides ist nicht geschehen. Weder wurde die Aufgabe zugeordnet noch wurden die notwendigen Finanzen

überwiesen. Ich glaube, angesichts der gestrigen Situation über die angespannte Haushaltssituation können Sie nicht erwarten, dass der Freistaat Thüringen hier einspringen kann.

Zu Ziffer 2 Ihres Antrags: Selbstverständlich sind die Qualitätskriterien bei der Bereitstellung von Angeboten der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und beruflichen Qualifizierung zu gewährleisten. Das ist ja völlig außer Frage. Deshalb halte ich es für notwendig, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in die Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44 b des SGB II zu integrieren. Es sind diese Arbeitsgemeinschaften, die zwischen den Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern einzurichten sind. Nur so können die Interessen der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen auch wirklich vertreten werden. Aber auch hier hat die Landesregierung keinerlei unmittelbaren Einfluss.

Kürzlich habe ich erst in einem Schreiben an den Bundesminister für Arbeit Herrn Clement gegen die veränderte Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit für berufsvorbereitende Maßnahmen interveniert und darum gebeten, dass dieses korrigiert werden muss, dass nämlich die erfahrenen Jugendhilfeträger in Thüringen dort mit dazugezogen werden. Wie Sie wissen, hat das Ausschreibungsverfahren andere Ergebnisse erzielt.

Vorgesehen ist zudem ein Treffen mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, um diese Problematik der Einbeziehung der Jugendlichen in die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung und die Sicherung der Qualität von Maßnahmen der Jugendberufshilfe zu klären. Eins scheint insgesamt bereits jetzt schon festzustehen, jedenfalls wird das von den Experten so schon prognostiziert, die angekündigten Finanzmittel der Bundesregierung reichen bei weitem nicht aus, um die Umsetzung der Gesetzgebung vollständig zu realisieren. Insgesamt werden wir als Land auch Mittel des Europäischen Sozialfonds und komplementäre Landesmittel auf der Basis der einschlägigen Landesrichtlinien zur Förderung der Berufsvorbereitung, der Ausbildung, der beruflichen Qualifizierung und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bereitstellen. Der Einsatz zusätzlicher Mittel des Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Möglichkeiten des Operationellen Programms des ESF für die Jahre 2000 bis 2006 sind gerade in der Überprüfung.

Zu Ziffer 4 des Antrags: Die Landesregierung stellt finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung der Beratungsstellen der Jugendberufshilfe Thüringen gemäß § 19 des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes in Höhe von 411.000   Verfügung. Die Ausweisung der Förderung in der

geforderten Höhe ist leider nicht zu verwirklichen. Grundsätzlich besteht die Option, Projekte dieser Art aus ESF-Mitteln und Komplementärmitteln des Freistaats Thüringen zu fördern. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel des Operationellen Programms des ESF für die Jahre 2000 bis 2006. Diesbezügliche Konzepte werden im zuständigen Fachressort inhaltlich geprüft und sicherlich dann auch entschieden werden. Und im Übrigen, in Thüringen wurden in den vergangenen Jahren umfassende Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe geschaffen. Wir haben finanzielle Räume eröffnet, die sich andere Länder nur wünschen würden. Es kann und darf nicht sein, dass die Landesregierung die Folgen von Bundesgesetzen auffängt und dafür Mittel zur Verfügung stellen muss. Dieser Antrag der SPD ist, so meine ich, wie schon viele zuvor, an den falschen Adressaten gerichtet worden. Ich denke, nehmen Sie das Papier und geben Sie es den verantwortlichen der Bundesregierung. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Hennig zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Dr. Zeh, wenn es rechtzeitige und quantitativ hochwertige Angebote in der Berufsvorbereitung gäbe, hätten wir wahrscheinlich nicht 15.000 Altnachfrager und etwa 25 Prozent Ausbildungsabbrüche. Jugendberufshilfe, wie sie im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz festgeschrieben ist, kann bei der Diskussion um Ausbildung nicht außen vor gelassen werden und ist laut Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Umso merkwürdiger ist die Verordnung in der Riege der Ausbildung und arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Thüringen. Im Zuge des Doppelhaushalts 2003/04 wurde die Jugendberufshilfe um etwa 1,2 Mio. & +, kürzt. Seitdem ist die Jugendberufshilfe projektfinanziert.

Sehr geehrte Damen und Herren, das neue Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit und die daraus resultierende Vergabe der berufsvorbereitenden Maßnahmen geht für die Träger der Jugendberufshilfe mit erheblichen qualitativen Einschnitten einher. Unter anderem führen verschlechterte Personalrelationen und verkürzte Laufzeit der Maßnahmen zu logischem Qualitätsabbau. Gerade die auf Jugendberufshilfe angewiesenen Jugendlichen werden damit noch mehr benachteiligt und letztlich nicht motiviert. Nach § 13 KJHG und § 19 Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz in Thüringen hat die Jugendbe

rufshilfe insbesondere eine beratende Funktion in Bezug auf Berufsvorbereitung, Berufsausbildung usw. Soziale Benachteiligung und individuelle Beeinträchtigung sind auszugleichen. Viele Träger der Jugendberufshilfe agieren seit vielen Jahren qualitativ hochwertig im Bereich der Benachteiligtenförderung. Die gewachsene Struktur der Jugendberufshilfe ist in Thüringen wesentlich besser auf Jugendliche und Benachteiligungen und die dazugehörige Problematik der Berufsausbildung vorbereitet als die Agenturangestellten.

(Beifall bei der PDS)

Für Thüringen gäbe die Reaktivierung der Jugendberufshilfe die Chance, dem Kreislauf der Altnachfrage, der Ausbildungsabbrüche und der eingeschränkten Berufswahl wieder offensiv präventiv zu begegnen.

(Beifall bei der PDS)

Bei den durch die neue Sozialgesetzgebung vor uns liegenden Aufgaben ist die Jugendberufshilfe, wenn denn gewollt, die kompetenteste Prozesshilfe mit Bezug auf Jugendliche. Die Hartz-Gesetzgebung verlangt sowieso nach einer spezifischen Lösung für Thüringen. Warum also nicht die Jugendberufshilfe einbeziehen, beispielsweise beim Fallmanagement.

Werte Damen und Herren, wenn wir hier in der Sitzung zur Situation auf dem Thüringer Ausbildungsmarkt beraten, muss der Umgang mit benachteiligten Jugendlichen mit diskutiert und bedacht werden. Ausbildungsplätze werden nach wie vor Mangel sein. Die Zahl der unversorgten Jugendlichen wird zumindest vorläufig nicht sinken, was gleichzeitig bedeutet, dass die Zahl der benachteiligten Jugendlichen steigt. Selbst das Alter ist mit Blick auf den Arbeitsmarkt für junge Leute inzwischen benachteiligend. Ab 01.01.2005 soll jedem leistungsberechtigten Jugendlichen unter 25 Jahren ein Angebot zur beruflichen Integration unterbreitet werden. Auch wenn ich der Erfüllung dieser gesetzlichen Forderung aus Hartz skeptisch gegenüberstehe, muss in Thüringen politisch gehandelt werden. Die PDS-Fraktion stimmt einer Ausschussüberweisung zu.