Protocol of the Session on December 9, 2005

Wir stimmen als Erstes ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Ihnen in Drucksache 4/535 vorliegt. Ich möchte den Hinweis geben, dass wir gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung keine Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/1416 vornehmen, da diese Beschlussempfehlung die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wir stimmen daher direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/535 in zweiter Beratung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei keinen Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1008 und beginnen als Erstes mit der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/1413. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Damit stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1008 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/1413, die angenommen war. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Danke. Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Sie, diese Schlussabstimmung durch Erheben von den Plätzen zu dokumentieren. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer gegen den Gesetzentwurf ist, bitte ich, sich ebenfalls vom Platz zu erheben. Danke. Wer sich der Stimme enthält, bitte ich auch, sich von den Plätzen zu erheben. Auch hier bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Damit kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Der Tagesordnungspunkt 12, Auslobung eines Preises wirtschaftsfreundlichste Kommune in Thüringen, wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit noch nicht abschließend beraten hat.

Deshalb rufe ich den Tagesordnungspunkt 13 auf

Entscheidung über die Auslegung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten vom 9. November 2005 zu dem Einspruch der Fraktion der SPD gegen eine Ent- scheidung der Präsidentin in der 12. Plenarsitzung am 24. Februar 2005 Beschlussempfehlung des Ausschus- ses für Justiz, Bundes- und Europaan- gelegenheiten - Drucksache 4/1344 -

Ich gebe während dieses Tagesordnungspunkts die Sitzungsleitung an Frau Dr. Klaubert ab.

Ich übergebe dem Abgeordneten Schröter, der hier schon steht, das Wort zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vorweg zwei Bemerkungen. Erstens: Die Ursprungsangelegenheit, die aus dem Haushalts- und Finanzausschuss stammt, ist nicht Gegenstand der heutigen Debatte. Zum Zweiten, das

steht im Titel der Beschlussempfehlung. Es geht um den Einspruch der SPD-Fraktion zur genannten Entscheidung.

Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurde mit der Prüfung gemäß § 121 Abs. 2 GO des Einspruchs der Fraktion der SPD in der 12. Plenarsitzung am 24. Februar beauftragt. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat darüber am 10. März, am 26. Mai, am 8. September und am 9. November beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Landtag stimmt der folgenden Auslegung seiner Geschäftsordnung durch den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu.“ Und nun der Text: „Die Regelung des § 121 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags betrifft lediglich die Entscheidung des Präsidenten über während einer Sitzung auftauchende Zweifel über die Auslegung der Geschäftsordnung. Die Entscheidung der Landtagspräsidentin in der 12. Plenarsitzung am 24. Februar 2005, den Antrag der SPD-Fraktion auf Abstimmung über einen Beschluss des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten vom selben Tage, der sich auf Abläufe in einem Fachausschuss bezog, nicht zur Abstimmung zuzulassen, ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.“

Ich möchte dazu noch eine Nachbemerkung machen. Die gesamte Angelegenheit und das Verfahren halten sich in Grenzen, die zukünftig überschaubar sein müssen. Wir sollten für mehr Klarheit in der Verfahrensfestlegung sorgen. Das meine ich sowohl im Hinblick auf den Ältestenrat als auch auf die Landtagsverwaltung sowie bezogen auf den eigenen und auch auf die anderen Ausschüsse. Betroffen sind hierbei die §§ 121 bis 123 der Geschäftsordnung.

Wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin, würde ich in der Aussprache gleich das Wort nehmen, wenn Sie die eröffnen.

Falls es dann keine Beanstandungen gibt, die an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und an den Ältestenrat gehen, würde ich Ihnen gern das Wort erteilen und Sie könnten gleich zu Ihrem Redebeitrag als Abgeordneter der CDU-Fraktion kommen. Die Geschäftsführer nicken mir jetzt einmal zu, dass sie mit diesem Verfahren einverstanden sind. In Ordnung.

Vielen Dank. Ich würde dann für die CDU-Fraktion in aller Kürze noch einige Bemerkungen machen.

Der ursprüngliche Vorgang im Haushalts- und Finanzausschuss wurde in der Sitzung selbst, wie aus den Protokollen zu entnehmen war, nicht reklamiert. Das heißt, es wurde versucht, über ein Ergebnis des Ausschusses im Nachhinein eine Revidierung über die Geschäftsordnung zu erreichen. Das geht so nicht. Ich weise z.B. darauf hin, dass auch die Beschlussfähigkeit des Landtags, des Plenums hier, so lange vorliegt, solange die Feststellung des Gegenteils nicht erfolgt ist. Insofern ist dieser ganze Teil nicht mehr Thema der Betrachtung.

Zum heutigen Gegenstand: Der Vorgang zur Auslegung der Geschäftsordnung im Plenum hat auch einen zeitlichen Aspekt. Wenn man eine Abstimmung zu einem Sachverhalt im Plenum erzeugen will, muss man einen entsprechenden Tagesordnungspunkt beantragen, ansonsten bleibt der Inhalt einer Information eben nur Information und das ist so geschehen. Deshalb unterstützen wir die in der Beschlussempfehlung enthaltene Auslegung der Geschäftsordnung als CDU-Fraktion dieses Landtags. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Blechschmidt zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben ja jetzt schon festgestellt, dass wir bei dem Plenum relativ umfangreiche und komplizierte Themenstellungen haben. Das ist ja heute wieder so ein Zungenbrecher, Frau Präsidentin, Sie haben es ja gerade rübergebracht. Aber es ist eben nicht nur ein Zungenbrecher, sondern es ist auch ein Komplex von Fragen, der in diesem Zusammenhang abgearbeitet werden musste, komplex dahin gehend, weil es Geschäftsordnungsfragen waren, es waren Zuordnungsfragen, es waren Fragen von Fraktions- und Abgeordnetenrechten.

Es ist kurz angerissen, ich will es dennoch noch einmal tun, die Historie kurz aufrufen, damit vielleicht der eine oder andere dafür ein Verständnis entwickelt, was ist eigentlich geschehen in diesen Tagen im Februar 2005. Es ist angesprochen worden, Ausgangspunkt ist der 16. Februar 2005 gewesen, die - lassen Sie mich so formulieren - berühmt-berüchtigte Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, in dessen Rahmen die Anwendung der Geschäftsordnung zu Widersprüchen, zu, sagen wir, widersprüchlichen Sichten zwischen CDU-Fraktion und den Oppositionsfraktionen geführt hat. Darauf

hin hat sich der Ältestenrat am 23. Februar 2005 in seiner Sitzung mit diesen Ereignissen befasst und dort den Justizausschuss beauftragt, diese Widersprüche einer Klärung zuzuführen. Am 24. Februar 2005, kurz vor der Plenarsitzung, 8.00 Uhr, setzte sich der Justizausschuss zusammen und hat mehrheitlich die Rechtmäßigkeit des Umgangs mit der Geschäftsordnung im Haushalts- und Finanzausschuss festgestellt und eine entsprechende Beschlussempfehlung der Präsidentin zugeleitet. Die wiederum hat um ca. 9.30 Uhr informatorisch im Rahmen des Tagesordnungspunkts „Haushaltsdebatte“ diese Beschlussempfehlung des Justizausschusses kundgetan. Daraufhin hat der Abgeordnete Blechschmidt gebeten, eine gemäß § 32 GO entsprechende Erklärung abgeben zu dürfen, welche ihm zunächst durch die Präsidentin zugestanden, aber nach Einspruch der CDU-Fraktion wieder abgelehnt wurde. Die SPD-Fraktion beantragte unter Berufung auf § 121 Abs. 2 der Geschäftsordnung, dass der Landtag über die mündlich von der Präsidentin vorgetragene Entscheidung des Ausschusses für Justiz-, Bundes- und Europaangelenheiten beschließen möge. Die Präsidentin wies den Antrag auch mit Hinweis auf die Geschäftsordnung zurück. Die damalige Geschäftsordnungsdebatte endete mit dem Einspruch der Fraktion der SPD zur Entscheidung der Präsidentin sowie mit der Überweisung, der Beantragung einer unverzüglichen Prüfung der Angelegenheit durch den betreffenden Ausschuss. So weit noch einmal kurz die Historie zu diesem Vorgang.

Das eine oder vielleicht das Problem des Verfahrens war und ist, der Kollege Schröter hat es angesprochen, dass der Ältestenrat bei der Zuleitung an den Justizausschuss nicht genau bestimmt hat, in welchem Verfahren der Geschäftsordnung die Angelegenheit zu bearbeiten ist, ob im Verfahren nach § 121 GO oder § 123 GO. Auch der Justizausschuss selbst nahm diese Klärung des Prüfverfahrens nicht vor. Eine erste Konsequenz also aus den Vorgängen ist daher: Der Justizausschuss muss zukünftig eindeutig festlegen, nach welchem Verfahren der Geschäftsordnung geprüft werden soll.

Ein anderer Streitpunkt im Rahmen der Vorgänge war: Durften die Informationen über die Ergebnisse sowie die Beschlussempfehlung des Justizausschusses zum Gegenstand der Debatte und zum Gegenstand einer Entscheidung des Landtagsplenums gemacht werden? Grundsätzlich sind die Formalien der Geschäftsordnung strikt zu beachten. Das macht auch Sinn, da so durch Vergleichbarkeit der Verfahrensweisen die Chancengleichheit aller Beteiligten, insbesondere der Abgeordneten und Fraktionen, an der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung gewährleistet wird. Daher ist die Frage, ob die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zum Gegen

stand einer Entscheidung des Landtagsplenums auf der Grundlage der genannten Formalien gemacht werden konnten, eindeutig mit Nein zu beantworten. Denn dazu hätte die Entscheidung des Justizausschusses in Form einer Beschlussvorlage dem Landtagsplenum zugeleitet werden müssen. Eine solche Zuleitung in Form einer Beschlussvorlage ist in diesem Fall nicht erfolgt. Also eine weitere Konsequenz aus den Vorgängen ist daher, dass der Ausschuss und vielleicht mit Blick eben - der Kollege Schröter hat es ausgesagt - auch alle anderen Ausschüsse zukünftig darum bemüht sein sollten, hier eine solche entsprechende Form des Handelns zu finden, die dem Plenum gerade bei umstrittenen Themen weitere Diskussionen und Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Zukünftig muss daher darauf geachtet werden, dass solche Beschlüsse in der notwendigen Form der Beschlussvorlage mit einem entsprechenden Tagesordnungspunkt in das Plenum kommen. Dies ist dann nicht nur Aufgabe des Ausschusses, sondern auch der Präsidentin, des Landtagsvorstands oder des Ältestenrats gleichermaßen.

Ungeachtet dieser formalen Feststellung, meine Damen und Herren, muss man sagen, die Geschäftsordnung gibt schon jetzt die Möglichkeit dazu, dass das Landtagsplenum Entscheidungskompetenzen zu Beschlüssen der Ausschüsse, gerade auch entsprechend unserer Geschäftsordnung und der Geschäftsordnungsfragen, ausüben kann. Die geschilderten Probleme bewegen sich daher entgegen der Ansicht der SPD-Fraktion nicht auf der Ebene der vermeintlich mangelnden Formulierung der Geschäftsordnungsregelungen, sondern auf der Ebene der konkreten Anwendung der an sich angemessen gefassten Geschäftsordnungsnormen. Zwar geht auch die Fraktion der Linkspartei.PDS davon aus, dass mangels notwendiger Beschlussvorlage das Plenum nicht über die Beschlüsse abstimmen konnte und damit die Entscheidung der Präsidentin auf der Grundlage des § 121 GO rechtens gewesen ist, aber trotzdem hätte es der Handlungsspielraum - denn die Geschäftsordnung eröffnet es der Landtagspräsidentin - erlaubt, die Ergebnisse der Justizausschuss-Sitzungen als Inhalt in die Plenardebatte einzuführen. Von dieser Möglichkeit hat die Präsidentin durch ihre Information über die Vorgänge, bezogen auf den Punkt Haushalt - verkürzt gesprochen -, auch selbst Gebrauch gemacht. Damit war dem Plenum zwar die Entscheidung auf der Grundlage der oben genannten Formalien, nicht aber die Diskussion über das Thema nach Auffassung meiner Fraktion verwehrt.

Ausgehend von dieser Sachlage hätte die Präsidentin dem Abgeordneten Blechschmidt in einem vollen Umfang entsprechenden Äußerungen zur Thematik innerhalb der Plenardebatte stattgeben können, in welcher nach Geschäftsordnung zulässigen Form auch immer - auch in Form einer Erklärung.

Zusammenfassend, meine Damen und Herren:

1. Bezogen auf den Einspruch der SPD-Fraktion entsprechend § 121 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hat die Präsidentin rechtmäßig gehandelt.

2. Zukünftig sind die verschiedenen verantwortlichen Gremien aufgefordert, einerseits die Prüfregularien deutlich zu benennen und andererseits entsprechend der Geschäftsordnung unseres Hauses klare und eindeutige Voraussetzungen, wie Beschlussvorlagen oder Tagesordnungspunkte, zur Entscheidungsfindung sowie Diskussionsmöglichkeiten dem Landtag vorzulegen bzw. zu installieren.

3. Im Sinne einer möglichst umfassenden und vielschichtigen demokratischen Meinungsbildung der Abgeordneten, gerade auch bei umstrittenen Themen- und Fragestellungen, sind die Handlungsspielräume der Geschäftsordnung vollständig auszuschöpfen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Höhn zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der deutsche Volksmund hat für viele Lebenssachverhalte ganz passende Formulierungen gefunden und ich habe ganz bewusst ein deutsches Sprichwort als Überschrift für meinen heutigen Beitrag zu dieser Geschäftsordnungsdebatte gestellt, die da lautet: „Recht bleibt Recht, aber man verdreht es gern.“

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Noch mal!)

Haben Sie es nicht ganz verstanden? Ich wiederhole es gern noch einmal: „Recht bleibt Recht, aber man verdreht es gern.“ - ein deutsches Sprichwort.

Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drucksache 4/1344 vorliegt, beendet formal die Debatte über die unrühmlichen Abstimmungstricksereien der CDU-Fraktion in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16. Februar 2005. Die Beschlussempfehlung beendet auch die Diskussion um den Austausch des Abgeordneten Köckert in der genannten Ausschuss-Sitzung, der - und da gehe ich einmal davon aus - im vollen Bewusstsein und im Besitz seiner vollen geistigen Kräfte

(Unruhe bei der CDU)

einem SPD-Änderungsantrag zum Haushalt 2005 zustimmte, der aber dann von der Abgeordneten Frau Groß abgelöst wurde, so dass der Änderungsantrag der SPD bei der Wiederholung der Abstimmung letztlich dann doch keine Mehrheit fand.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte da einen Vorschlag - vielleicht sollte man das im Ältestenrat einmal diskutieren: Wir könnten unseren Räumlichkeiten ja auch Namen verleihen. Für den Raum 201, in dem der Haushalts- und Finanzausschuss für gewöhnlich tagt, schlage ich vor, ihn „Glienicker Brücke“ zu nennen.

(Unruhe bei der CDU)

Nicht beenden, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, können Sie mit dieser Beschlussempfehlung aber die Diskussion, wie demokratisch oder undemokratisch wir hier im Plenum miteinander umgehen und wie wir vor allem auch in den Ausschüssen miteinander umgehen. Nicht beenden können Sie die Diskussion, ob die Geschäftsordnung unseres Thüringer Landtags uns etwas wert ist oder ob sie so lange hingebogen wird, bis Ihnen, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion, die Tür für Ihre politischen Ziele geöffnet wird, auch wenn mal im Ausschuss die Mehrheit dafür fehlt.

Schließlich können Sie nicht vom Tisch fegen, meine Damen und Herren, mit dieser Beschlussempfehlung, wie praxisnah und wie effizient eine Geschäftsordnung des Landtags sein muss, damit die Anliegen schnell, sorgfältig, umfassend im Parlament und seinen Ausschüssen beraten und vor allen Dingen auch entschieden werden können. Aber gerade auf diesen letzten Punkt komme ich dann noch einmal zu sprechen.

Halten wir fest, meine Damen und Herren, es geht um zwei zentrale Fragen:

1. Halten wir uns als Abgeordnete selbst an die uns von uns selbst gegebene Geschäftsordnung oder benutzen wir sie so, wie es uns gerade passt? 2. Wie wenden wir die Geschäftsordnung des Landtags zweckmäßig, aber nicht willkürlich in den Ausschüssen des Landtags an?

(Unruhe bei der CDU)

Gerade weil diese Fragen aktueller nicht sein können … Ich empfehle den Kollegen der CDU-Fraktion doch etwas mehr Aufmerksamkeit, denn es geht auch um Sie.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Wir hö- ren doch zu.)

Aber offensichtlich scheint Sie das nicht besonders zu interessieren.