Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Vor der Beantwortung der Fragen gestatten Sie mir den Hinweis, dass die Reise nach China verschoben wurde. Als neuer Reisetermin ist der Zeitraum vom 1. bis 7. April 2006 in der Planung. Die entsprechenden Vorbereitungen laufen.
Zu Frage 1: Aufgrund der aktuellen politischen Ereignisse in Deutschland infolge der Bundestagswahl vom 18. September 2005 war es Herrn Ministerpräsidenten Dieter Althaus leider nicht möglich, seine geplante Chinareise Ende Oktober/Anfang November dieses Jahres durchzuführen. Auch Herr Oberbürgermeister Tiefensee soll nach hiesigem Kenntnisstand eine geplante Chinareise aus den gleichen Gründen nicht angetreten haben.
Zu Frage 2: Da die Reise nur verschoben wurde, ist eine Kostendarlegung aufgrund der fortlaufenden Planung derzeit nicht möglich.
Zu Frage 3: Wegen der weiteren Reisevorbereitungen sind auch abschließende Aussagen zu Stornokosten derzeit nicht möglich.
Herr Wucherpfennig, es ist mir zugetragen worden, dass auch die Vertreter der Wirtschaft gar kein Interesse daran gezeigt haben, die Reise zu begleiten. Könnten Sie das bestätigen oder ist das nicht so?
Nein, das kann ich nicht bestätigen. Ich weiß ja, dass ein großes Interesse da ist, bei der weiteren Reiseplanung mitzuwirken. Wir haben ganz konkrete Anfragen.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass gegenwärtig die Fragen nicht abschließend beantwortet werden können. Wann werden denn die endgültigen Zahlen vorliegen?
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Taubert auf, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1330.
Laut Presseberichten hat Innenstaatssekretär Stefan Baldus in der Nacht zum 23. Oktober 2005 eine Geburtstagsfeier einer Bad Salzunger Bürgerin mit „rüden Methoden zum Abbruch bringen wollen“ (so der Bericht der Zeitung „Freies Wort“ vom 26. Oktober 2005). Staatssekretär Baldus soll danach am Abend des 22. Oktober gegen 22.00 Uhr ein Vereinsheim betreten haben, aus dem angeblich Lärm drang, und habe dort eine Stereoanlage heruntergeworfen. Ferner benennt die Zeitung „Freies Wort“ in ihrem Bericht zwei Zeugen, die ausgesagt haben, dass der Innenstaatssekretär auch eine Flasche gegriffen und diese hinter die Theke geworfen habe. „Dort schenkten gerade vier Kinder - acht, zehn und dreizehn Jahre alt - Getränke ein“, schreibt die Zeitung „Freies Wort“ in dem genannten Bericht weiter; die gleiche Sachstandsdarstellung ergäbe sich aus der internen Wochenendmeldung an das Lagezentrum des Innenministeriums. Unter anderem sind § 152 Abs. 2 und § 160 Abs. 1 StPO für das gebotene Handeln der Staatsanwaltschaft einschlägig; bei den so genannten Offizialdelikten der Nötigung und der gefährlichen Körperverletzung ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet.
1. Warum hat die zuständige Staatsanwaltschaft bisher kein Ermittlungsverfahren gegen Staatssekretär Baldus wegen versuchter Nötigung oder versuchter gefährlicher Körperverletzung eingeleitet?
2. Ist der Landesregierung bekannt, ob die zuständige Staatsanwaltschaft beabsichtigt, noch ein Ermittlungsverfahren gegen Staatssekretär Baldus einzuleiten?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, dass durch das bisherige Nichteinschreiten der Staatsanwaltschaft der Verdacht einer „politischen Justiz“ in Thüringen genährt wird?
4. Hat die Landesregierung mittlerweile eigene Erkenntnisse zum Tatverlauf, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage 1: Bei der Staatsanwaltschaft ist ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung anhängig. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft die Staatsanwaltschaft, ob Anhaltspunkte bestehen, die zum Vorliegen eines Anfangsverdachts auf weitere Straftatbestände führen.
Herr Minister, wie würde denn der oberste Dienstvorgesetzte der Polizei, das ist meines Wissens der Innenminister, verfahren, wenn einem Polizeiangehörigen ein solches Ereignis widerfahren wäre? Wäre es nicht in einer solchen Situation üblich, bis zum Abschluss derartiger Untersuchungen zumindest eine Suspendierung vorzunehmen, um damit nicht mögliche Ermittlungen zu beeinflussen? Warum wird bei einem Staatssekretär, der unter das Beamtenrecht fällt - ich wurde durch den Innenminister belehrt, dass ein Staatssekretär dem Beamtenrecht unterliegt -, nicht in gleicher Weise verfahren wie bei einem Beamten, der nur Polizeidienst versieht?
(Zwischenruf Abg. Reimann, Die Links- partei.PDS: Die Waffenbesitzkarte wäre jedenfalls gleich weg.)
Herr Abgeordneter, ich zerbreche mir nur selten den Kopf meiner Amtskollegen. Ich will damit das nicht wegen Unzuständigkeit wegschieben, nur, die Prämisse ist schon nicht ganz richtig, ob denn aufgrund bestimmter Hinweise sofort suspendiert wird.
Herr Minister, rein juristisch, wo liegt der Unterschied zwischen einem Demonstranten, der Polizisten mit Gemüse bewirft, und einem Staatssekretär, der Fla
Darf ich nachfragen? Was meinen Sie mit juristisch? Das ist eine Frage der Bewertung von Verdacht, Tatgeschehen und Tatbeständen.
Weil ich den Verdacht habe, dass bei einem nach meiner Meinung juristisch gleichwertigen Sachverhalt von der Landesregierung unterschiedlich gehandelt wird.
Herr Abgeordneter Gentzel, ich habe eben ausgeführt, es schwebt ein Ermittlungsverfahren. Ich wüsste nicht, wie andere anders behandelt würden.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Bausewein, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1331.
Nach Angaben des Geschäftsführers des Thüringer Filmbüros e.V. hat der Leiter der Abteilung Medien in der Thüringer Staatskanzlei in einem Gespräch am 15. Juni 2005 die vom Freistaat bisher praktizierte Förderung der Geschäftsstellentätigkeit des Thüringer Filmbüros e.V. über das Projektmanagerprogramm als „illegal“ bezeichnet, da es sich um eine „versteckte institutionelle Förderung“ handele. Zur gleichen Zeit existierte jedoch eine am 22. Mai 2000 erlassene Richtlinie des Thüringer Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung, wonach eine derartige Landesförderung sehr wohl gestattet war.
abgegebene Erklärung über die Illegalität der bisherigen Landesförderung, insbesondere im Hinblick auf die seinerzeit existierende Richtlinie des Thüringer Kultusministeriums über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung?
2. Aus welchen Gründen wurde von der Thüringer Staatskanzlei zum 1. September 2005 eine neue Richtlinie zur kulturellen Filmförderung erlassen?
3. Weshalb ist in dieser neuen Richtlinie eine Landesförderung der Geschäftsstellentätigkeit landesweiter Verbände mit filmkultureller Zielsetzung nicht mehr enthalten?