Dann frage ich Sie: Ist für die Planung und die Vorbereitung des Baurechtsverfahrens die Deutsche Bahn verantwortlich oder der Freistaat Thüringen?
Für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens sind wir verantwortlich, aber die erfolgt, wenn die Bahn die entsprechenden Planungen vorlegt.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1303 auf.
Das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. hat mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ein Modell entwickelt, mit dem es gelungen ist, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine neue Perspektive aufzuzeigen. Es wurde in Jena und Suhl erfolgreich durchgeführt und wird zur Nachnutzung empfohlen, weil es die Möglichkeiten der Arbeitsagentur mit Fördermitteln des Europäischen
Sozialfonds kombiniert und mit den Zielen, der Verantwortung und den Möglichkeiten von klein- und mittelständischen Unternehmen in Thüringen verbindet. Das Ziel des Thüringer Modellprojekts ist eine berufliche Einstiegshilfe für Langzeitarbeitslose, um durch Qualifizierung und versicherungspflichtige, zunächst geförderte Arbeit dauerhafte Erwerbstätigkeit zu sichern. Das ist sowohl ein konkreter Beitrag für Wirtschaftsförderung als auch ein wichtiger Baustein in einer Gesamtstrategie für mehr Beschäftigung.
1. Wie schätzt die Landesregierung die Ergebnisse des Modellprojekts „Kombi-Einstiegsgeld“ zur Aufnahme einer Arbeit für erwerbsfähige Hilfebedürftige ein?
2. Wie viele Hilfebedürftige wurden im Rahmen dieses Modellprojekts in Jena und in Suhl gefördert und welche beschäftigungswirksamen Effekte wurden erreicht?
3. Wie viele Arbeitsplätze wurden durch dieses Projekt in wie vielen Unternehmen dauerhaft neu geschaffen?
4. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, dieses Projekt zu verallgemeinern und weiterhin zu fördern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Modellprojekt „Kombi-Einstiegsgeld“ des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft e.V. wurde für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger mit einer Laufzeit von zwei Jahren vom 01.10.2002 bis 30.09.2004 durchgeführt. Die Arbeitgeber erhielten eine degressive Lohnkostenförderung über zwei Jahre bei dreimonatiger Nachbeschäftigungspflicht. Außerdem wurden auch Sachkosten und Bildungsgutscheine sowie eine sozialpädagogische Betreuung gefördert. Die Ergebnisse des Modellprojekts werden bezüglich der Wiedereingliederung positiv eingeschätzt. Sie unterstreichen aber auch den hohen Betreuungsaufwand, der bei der Eingliederung dieses schwierigen Klientels notwendig ist.
Zu Frage 2: Zu Beginn der Maßnahme im Jahr 2002 wurden durch die Sozialämter insgesamt 49 Teilnehmer, 29 aus Suhl und 20 aus Jena, zugewiesen, die gefördert wurden. Durch die große Fluktuation - im ersten Förderjahr war der Ein- und Ausstieg in die Maßnahme möglich - haben leider nicht alle das Förderziel erreicht. Während der Projektlaufzeit von zwei Jahren wurden insgesamt 32 Teilnehmer mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen beschäftigt.
Zu Frage 3: Insgesamt sind 32 zusätzliche Arbeitsplätze durch das Projekt geschaffen worden. 24 Unternehmen haben sich an dem Projekt beteiligt.
Zu Frage 4: Das Modellprojekt „Kombi-Einstiegsgeld“ für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger wurde im Rahmen bestehender arbeitsmarktpolitischer Richtlinien gefördert. Es wurde dafür kein neues Programm initiiert. Eine Übertragung dieses Förderkonzepts, z.B. auf Arbeitslosengeld-II-Empfänger, ist grundsätzlich möglich. In den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit den ARGEN und den optierenden Kommunen zur weiteren Förderpraxis wird darauf auch hingewiesen. Sofern entsprechende Projekte beantragt werden, können diese auch gefördert werden.
Danke. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehner, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1314, auf.
Als regelmäßiger Benutzer der Tunnelkette fällt mir auf, dass mehrmals wöchentlich große Teile des Tunnels einseitig gesperrt sind. Ergänzung hier: in beiden Fahrtrichtungen.
2. Warum erfolgt die Sperrung der Überholspur auf mehreren Kilometern, wenn in der Regel nur Arbeiten an einer Stelle erfolgen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wehner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Absicherung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind wechselseitig Sperrungen der Last- und Überholspur erforderlich, da die Einrichtungen sowohl links als auch rechts an der Tunnelwand installiert sind. Diese Sperrungen sind entsprechend den Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen unumgänglich, sie dienen dem Schutz des Personals und des vorbeifließenden Verkehrs. Der im Rennsteigtunnel vorgenommene Sperrzyklus ermöglicht das Arbeiten im laufenden Verkehr und verhindert dadurch längerfristige Vollsperrungen des kompletten Tunnels.
Zu Frage 2: Die Straßenbauverwaltung ist stets bemüht, die notwendigen Arbeiten im Tunnel zu konzentrieren, um die Sperrbereiche optimal auszunutzen. Leider lässt sich aufgrund der Besonderheiten der durchzuführenden Arbeiten der Eindruck nicht vermeiden, dass nur an einer Stelle gearbeitet wird. Die Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln verlangt sogar, den Beginn von Fahrstreifensperrungen grundsätzlich vor das Einfahrtsportal zu legen. Von dieser Regel wird gegenwärtig im Tunnel Rennsteig abgewichen; hier werden ausnahmsweise Fahrstreifensperrungen erst im Tunnel ausgelöst; die gute Kennzeichnung der Engstellen durch eine umfassende verkehrstechnische Steuerung ermöglicht dies. Hier wurde bereits ein Kompromiss zwischen der Akzeptanz von langen Sperrbereichen im Tunnel und der Notwendigkeit der Absicherung von Arbeitsstellen gefunden.
Danke. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1325, auf.
Das Behördenstrukturkonzept der Landesregierung sieht vor, dass die Anzahl der Finanzämter bis Ende 2007 von bisher 20 auf 12 reduziert werden soll. An den betroffenen Standorten Bad Salzungen, Greiz, Meiningen, Nordhausen, Rudolstadt, Sömmerda, Weimar und Worbis sollen lediglich so genannte Servicestellen vorgehalten werden. Nicht alle genutzten Immobilien befinden sich im Eigentum des Landes.
1. Welche der derzeit durch die Finanzämter genutzten Immobilien, die sich nicht im Eigentum des Landes befinden, werden durch wen (Name, Sitz und
2. Für welche der nach dem Behördenstrukturkonzept der Landesregierung aufzulösenden Standorte, bei denen sich die jeweiligen Immobilien im Eigentum des Landes befinden, gibt es derzeit mit welchen Zielstellungen ein Konzept der Nachnutzung?
3. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung erforderlich, um die in den Nachnutzungskonzepten vorgesehenen Zielstellungen zu erreichen?
Frau Präsidentin, meine Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Unter den aufzulösenden Finanzämtern sind das Finanzamt Nordhausen sowie Teile des Finanzamtes Rudolstadt in angemieteten Objekten untergebracht. Personenbezogene Daten wie Name, Sitz, Rechtsform des Vermieters können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden.
Zu Frage 2: In den bisher von den Finanzämtern genutzten landeseigenen Liegenschaften sollen grundsätzlich die zukünftigen Servicestellen verbleiben. Darüber hinaus wird ein Konzept erarbeitet, in Bad Salzungen das Landwirtschaftsamt, in Sömmerda und Weimar Gerichte sowie in Worbis den Katasterbereich und das Landwirtschaftsamt unterzubringen. Für das Objekt in Meiningen werden Verhandlungen zur Unterbringung einer Einrichtung in einer anderen Gebietskörperschaft geführt. Die Liegenschaften in Greiz und Rudolstadt sollen veräußert werden.
Zu Frage 3: Die Gebäude in Bad Salzungen, Meiningen und Worbis können ohne weitere Investitionen zu Bürozwecken genutzt werden. Bei einer Nachnutzung der Liegenschaften Sömmerda und Weimar durch Gerichte können Aufwendungen für den Einbau von Gerichtssälen anfallen. Die landeseigene Liegenschaft in Rudolstadt ist bereits öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben, das Objekt in Greiz soll alsbald zum Verkauf ausgeschrieben werden.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde, SPD-Fraktion, in Drucksa
Für den Herbst 2005 war eine Besuchsreise des Thüringer Ministerpräsidenten nach China geplant, die kurzfristig abgesagt wurde.
2. Wie hoch sind im Einzelnen die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Absage dieser Reise entstandenen Kosten des Landes und der anderen Beteiligten (Organisationskosten, eventuell ange- fallene Stornierungskosten) und wer hat diese Kosten im Detail zu tragen?
3. Wurden dem Freistaat Thüringen von Dritten irgendwelche Kosten für die Vorbereitung und Stornierung in Rechnung gestellt, wenn ja, von wem und in welcher Höhe? Vizepräsidentin Pelke: