Meine Damen und Herren, zum Schluss: Schon jetzt fungieren ja Gerichtsvollzieher auch, und das haben meine Kollegen vorab gesagt, nach eigenen Angaben notgedrungen als Moderatoren in sozial schwierigen Situationen, ohne dass sie bisher wirklich das passende Handwerkszeug bzw. Verfahrensgestaltung dazu in die Hände bekommen haben. Die Moderationsfunktion von Gerichtsvollziehern sollte aber über das Abwendungsverfahren hinaus auch gestärkt werden. Das heißt, dass Möglichkeiten zur Aufstellung und Durchsetzung von Schuldentilgungsplänen ausgebaut werden. Um Gerichtsvollzieher angemessen für diese Moderationsfunktion zu befähigen, und das ist auch genannt worden, müsste dazu das entsprechende Wissen vermittelt werden. Also, wir sprachen gestern zum Beispiel bei Insolvenz über die Mediation. Das sollte auch umfassender Bestandteil der entsprechenden Ausbildung sein, auch ist der DGVB in seiner Forderung zu unterstützen, dass die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher in Form einer entweder Fach- oder Hochschulschulausbildung erfolgen muss, insbesondere wenn es zu einer Privatisierung der Gerichtsvollzieher kommen sollte. Eine sehr große Bedeutung für die Lösung der Verschuldensproblematik und im Bereich der Prävention haben Schuldnerberatungsstellen. Dazu möchte ich keine weiteren Ausführungen machen.
Die zurzeit durch die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt vorgelegte finanzielle Unterstützung scheint da für mich relativ kontraproduktiv. Es wird im Grunde genommen aus der Diskussion deutlich: Weder mit einer bloßen Aufstockung von Stellen noch mit der Privatisierung der Probleme, der Verfahren und der entsprechenden Arbeit von Gerichtsvollziehern ist uns tatsächlich geholfen. Es müssen Änderungen in der Sache heran. Daher beantrage ich mit Blick auf diesen Diskussionsprozess zur Privatisierung der Gerichtsvollzieher und der anstehenden Entscheidung in der Justizministerkonferenz eine Weiterberatung der Großen Anfrage im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke.
Ich unterbreche jetzt diesen Tagesordnungspunkt und übergebe an die Präsidentin zur Ernennung und Vereidigung der Verfassungsrichter des Thüringer Verfassungsgerichts. Das sind die Herren und Damen, die hier hinten inzwischen Platz genommen haben. Herzlich willkommen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, ich rufe hiermit auf den Tagesordnungspunkt 14
Ernennung und Vereidigung des Präsidenten und der wei- teren Mitglieder des Verfas- sungsgerichtshofs und ihrer Stellvertreter
Dazu begrüße ich den Präsidenten und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter sehr herzlich heute zu dieser Plenartagung.
Der Landtag hat in seiner 21. Sitzung am 15. September dieses Jahres den Präsidenten und weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sowie für jedes Mitglied einen Stellvertreter gewählt. § 5 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes sieht vor, dass die Gewählten eine von mir unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten. Außerdem ist vorgesehen, dass sie vor dem Landtag den Amtseid leisten, gegebenenfalls unter Hinzufügung einer religiösen Beteuerungsformel.
hofs vereidigen, danach gruppenweise die übrigen Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder. Ich werde den Text des Eides vortragen. Zur Vereidigung treten dann die jeweils Aufgerufenen an die hier aufgebauten Standmikrophone und leisten einzeln nacheinander den Eid mit den Worten: „Ich schwöre.“ bzw. „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“
Wir beginnen jetzt mit der Vereidigung. Ich bitte zunächst den gewählten Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Harald Graef, zu mir. Und ich freue mich, dass Sie sich bereits von den Plätzen erhoben haben.
Herr Graef, die von Ihnen zu bestätigende Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ich bitte Sie, den Eid zu leisten.
Damit überreiche ich Ihnen die Ernennungsurkunde. Ich gratuliere Ihnen noch einmal herzlich zu dieser Wahl.
Ich bitte jetzt die gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshof vorzutreten: Herr Dr. Hartmut Schwan, Herr Dr. Bertram Zwanziger, Herr Prof. Dr. Karl-Ulrich Meyn und Herr Prof. Dr. Walter Bayer.
Die von Ihnen zu bestätigende Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Ich bitte Sie, jetzt einzeln die Eidesformel zu leisten. Ich bitte als Erstes Herrn Dr. Schwan, den Eid zu leisten.
Ich bitte folgende gewählte Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vorzutreten: Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher, Frau Dr. Iris Martin-Gehl und Frau Petra Pollak.
Die von Ihnen zu bestätigende Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Ich bitte jetzt die gewählten stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vorzutreten: Herr Peter Franz Granderath, Herr Elmar Schuler, Frau Martina Hornstein und Herr Prof. Dr. Manfred Baldus.