Protocol of the Session on September 16, 2005

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Das ist normal!)

Richtig. Wenn sich also die Entscheidung der Landesregierung nicht mit dem Antragsersuchen deckt, wird die sie unterstützende parlamentarische Mehrheit den Antrag ablehnen. Entspricht die Regierungsentscheidung dem Anliegen des Antrags, stimmt diese Mehrheit zu. Nicht so im Justizausschuss. Auf die Bewertung dieser Empfehlung komme ich noch zu sprechen.

Ich will jetzt hier an dieser Stelle nicht noch einmal die Geschichte und die Hintergründe des Kampfes um die richterliche Unabhängigkeit und den Erhalt von vier Landgerichtsstandorten zelebrieren. Nicht verzichten möchte ich an dieser Stelle aber darauf, den Menschen in Thüringen zu danken, die wachsam waren und für das Anliegen gekämpft haben, das wir, die SPD-Fraktion, in unserem Antrag auf den Punkt gebracht haben. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizverwaltung aus ganz Thüringen, bei den Anwälten und ihren Beschäftigten, bei den Bürge

rinnen und Bürgern aus Mühlhausen und der Region Nordthüringen, bei den Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Banken und insbesondere bei dem Anwaltsverein Mühlhausen und dem Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises Harald Zanker.

(Beifall bei der SPD)

Sie alle haben dafür gesorgt, dass diese Landesregierung angekündigt hat, von ihrem möglichen Vorhaben abzusehen, einen Landgerichtsstandort und die dazugehörige Staatsanwaltschaft aufzulösen. Wenn die Beschlussempfehlung des Justizausschusses, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen, heute eine parlamentarische Mehrheit findet, muss man die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auffordern, weiter aufmerksam zu sein. Wir werden aufpassen, welche Veränderungen durch das bisher nur als Referentenentwurf vorliegende neue Gerichtsstandortegesetz vorgenommen werden sollen. Wir werden darauf achten, dass die richtige Entscheidung für die Landgerichte in Thüringen nicht doch von der Landesregierung als Niederlage verstanden wird, die man durch die Hintertür auswetzen will. Wenn durch ein neues Gerichtsstandortegesetz 63.000 Bürger aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen herausgelöst werden sollen, ist dies der Einstieg in den kalten Abbau dieses Standorts. Ich garantiere Ihnen, dass Sie genauso viel Widerstand der Menschen spüren werden, wenn Sie versuchen, nach und nach ein Landgericht ausbluten zu lassen. Dieses Thema ist zu sensibel, zu wichtig für unser demokratisches Gemeinwesen, als dass wir es Ihnen durchgehen lassen werden. Wenn es der CDU-Mehrheit in diesem Hause um das Verhindern einer Zementierung von Außenstellen oder Ähnlichem gegangen wäre, dann hätten Sie, meine Damen und Herren des Mittelblocks, mit Änderungsanträgen arbeiten können. Das haben Sie in anderen Fällen und in anderen Ausschüssen ja auch schon getan. Aber Sie haben nicht für eine Beruhigung der Situation gesorgt. Die von Ihnen im Justizausschuss durchgesetzte Ablehnungsempfehlung wird bei allen Beteiligten die roten Warnsignale aufleuchten lassen.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion Die Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Blechschmidt zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nun könnte man ja an dieser Stelle in die Formulierung verfallen „Ende gut - alles gut“ oder „Jeder hat das

bekommen, was er wollte“. Die einen haben dank des Antrags der SPD in Drucksache 4/218, dank des ideenreichen Protests vieler Betroffener vor Ort, dank des Aufschreis von zahlreichen Fachleuten den Erhalt der vier Gerichtsbezirke in Thüringen erreicht und die anderen haben dank der jetzt zu erwartenden Ablehnung des Antrags scheinbar das Gesicht gewahrt. Die Aussage des Ministerpräsidenten zur Regierungserklärung am 9. September 2004, die Position des Justizministers bei öffentlichen Auftritten, auch vor Ort, immer mit dem Satz: „Schließung eines Landgerichts - Schließung einer Staatsanwaltschaft in Thüringen, die Zahl steht fest“ versucht“, vergessen zu machen oder zumindest zu relativieren, würde da nicht immer wieder die Opposition diese Debatte zu diesen damit verbundenen Vorgängen führen.

Meine Damen und Herren, man kann in diesem Zusammenhang nicht oft genug wiederholen: Der Umgang seitens der Landesregierung mit dieser Problematik „Schließung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft“ war von Anfang an wenig durchdacht, zeitweise konzeptionslos und nicht zuletzt in vielen Phasen fachlich, sprich auch justizpolitisch und fiskalisch eine Zumutung für das Parlament und für die Öffentlichkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Für diesen Prozess der Kopflosigkeit hat der Herr Ministerpräsident mit seiner Regierungserklärung vom September vergangenen Jahres den Startschuss gegeben. Mit der nun schon bekannten Uneinsichtigkeit - oder sollte man eher sagen Halsstarrigkeit - und fachlichen Ignoranz wurde lange Zeit seitens der Landesregierung für Verwirrung und für Fassungslosigkeit nicht nur in den Justizkreisen des Landes Thüringen, sondern auch darüber hinaus gesorgt. Die Opposition, wir haben in dieser Phase mit den Fachleuten gesprochen, wir haben die Betroffenen angehört, wir haben die Bedenken und Befürchtungen der Region von Anfang an ernst genommen und damit verbunden für eine Veränderung der Überlegung, für eine Veränderung der politisch fachlichen Zielrichtung der Landesregierung in dieser Frage mitgesorgt.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Justizminister, Herr Staatssekretär, wir halten Ihnen nicht vor, dass Sie eine so genannte Fachkommission zur Überprüfung der Thüringer Justizverwaltungsstruktur zum damaligen Zeitpunkt ins Leben gerufen haben. Die soll man zur Herstellung von fachlicher Kompetenz seitens der Landesregierung ab und zu und - hier muss ich sagen - vielleicht auch in anderen Ministerien einmal nutzen. Nein, wir halten Ihnen, Herr Justizminister, Herr Staatssekretär, vor, dass diese Kommission gerade nicht den Auftrag

der Überprüfung der gesamten Thüringer Justizverwaltungsstruktur hatte, sondern die angepeilte Schließung eines Landgerichtsstandorts anhand einiger ausgewählter Kriterien im Nachgang der Aussage des Ministerpräsidenten per Kommission, per Akklamation zu legalisieren. Dies, Herr Justizminister, Herr Staatssekretär, waren Ihre ersten grundsätzlichen Vergehen, Ihr erstes grundsätzliches Versagen bei diesem Prozess.

Die zweiten grundsätzlichen Fehler, der zweite grundsätzliche Missklang bei dieser Problematik ist ein fachlicher. Nun muss man nicht - und da wiederhole ich es auch - alle Argumente und nicht alle Kritiken der letzten Wochen und Monate wiederholen oder wiedergeben. Ich möchte mich hier nur auf zwei Argumente beschränken. Da ist einerseits die immer wieder und jetzt auch von der Kollegin Walsmann noch mal angesprochene Kostenfrage, die Kosteneinsparung, die Effizienz von Justizverwaltungen. Was war das Ergebnis des Gutachtens der Kommission? Die entscheidenden Ergebnisse der Kommission aus unserer Sicht waren:

1. Es gibt ein Schlusslicht in der Rankingliste Schließung. Welch ein Wunder, einer muss ja der letzte sein. Und dann auch noch Mühlhausen! Da hat wohl die Opposition schon bei der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten 2004 den richtigen Riecher gehabt, was ihr seitens der Landesregierung und auch seitens der Fraktion der CDU immer wieder als Schwarzmalerei vorgeworfen worden ist.

2. Das beschriebene Einsparpotenzial, wenn es denn überhaupt erreicht werden kann, kann nur erreicht werden - und hier wiederhole ich meine Worte aus der ersten Beratung dieses Tagesordnungspunkts - nach dem Motto: „Sparen, koste es, was es wolle“.

Dieses Ergebnis war für den Standpunkt, für die Position des Justizministeriums nicht nur nicht geeignet und meiner Meinung nach auch zu dürftig, sondern hat den Kritikern und nicht zuletzt auch den Protestierenden vor Ort eindeutig die Forderung nach Erhalt des Landgerichts Mühlhausens Recht gegeben. Andererseits wesentlich gravierender - und darauf ist jetzt in der Debatte nicht so richtig eingegangen worden - ist meiner Meinung nach im Zusammenhang mit den Schließungsabsichten der Landesregierung die verbundene Diskussion nach der Unabhängigkeit der Justiz und dem Justizgewährungsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern. Ich wiederhole hier meinen Vorwurf aus der ersten Debatte zu diesem Antrag, ich zitiere mich selbst: „Der Ablauf und die Art und Weise der Verkündigungen, der nicht zu Ende gedachten Überlegungen zeugen von mangelndem justizpolitischem sowie verfassungsrechtlichem Verständnis der dritten Gewalt und der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung.“

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Justizminister, Herr Staatssekretär, werte Kollegen der CDUFraktion, der dritte Vorwurf, den ich Ihnen in diesem Diskussionsprozess mache, ist das gewählte Verfahren, diesen Antrag per Dauerparken im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abgelegt zu haben, um vordergründig eine weitere öffentliche Diskussion und damit verbundene Proteste wohl nicht unbedingt zu verhindern, aber zumindest zu kanalisieren. Krönung der Vorgehensweise zur Bearbeitung des Antrags war und ist die Begründung zur Ablehnung seitens der Mehrheitsfraktion, dass auch die Außenstellen der Staatsanwaltschaft mit in dem Antrag einbezogen seien. Daher wäre es möglich bei der Annahme des Antrags, dass keine Außenstelle geschlossen bzw. verlagert werden könnte. So Ihre Begründung.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: So ein Schwachsinn.)

Meine Damen und Herren, werte Kollegen der CDU-Fraktion, weder sind die Außenstellen der Staatsanwaltschaft in irgendeiner Form im Antrag erwähnt worden, noch würde eine Schließung oder eine Verlagerung oder Zurückführung einer Außenstelle in die Hauptstelle der Staatsanwaltschaft Gera zurück seitens der Landesregierung mit der Schließung des Standortes Mühlhausen im Zusammenhang stehen, und schon gar nicht mit dem Antrag in Drucksache 4/218. Auch die Erklärung, dass das Hinauszögern einer Entscheidung und somit das Parken des Antrags im Ausschuss förderlich und hilfreich bei den Verhandlungen mit dem Unstrut-Hainich-Kreis waren, hat schon fast grotesken Charakter. Man könne auch den Eindruck gewinnen, dass seitens der Landesregierung nach jedem argumentativen Strohhalm gegriffen wird, ganz zu schweigen von der Abwälzung der Kosten auf die Kommunen, wenn man die abgeschlossenen Verträge und Mietpreise sieht. Der Höhepunkt dabei ist natürlich: Wir kürzen einerseits die kommunalen Finanzzuweisungen und andererseits setzen wir die Daumenschrauben beim Mietvertrag an. Das nenne ich grotesk.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, summa summarum muss man feststellen: Die Diskussion zur Veränderung der Justizverwaltungsstruktur in Thüringen, konkret das Vorhaben der Schließung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft, waren seitens der Landesregierung weder ein politisches noch ein fachliches, sprich, justizpolitisches oder fiskalisches Glanzstück.

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen - und darauf hat Kollege Pilger schon hingewiesen -, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf zur

Novellierung des Gerichtsstandortegesetzes und der darin beschriebenen Veränderung der Gerichtsbezirke und einer entsprechenden Verschiebung von Gerichtsinsassen meiner Meinung nach wieder eine Benachteiligung, wieder eine Schwächung des Gerichtsbezirkes Mühlhausen betrieben wird. Ich kann nur sagen mit anderen Worten: Nachtigall, ich hör dir trapsen. Wie sonst ist das Argument seitens der Landesregierung, was immer in diesem Diskussionsprozess eine Rolle gespielt hat, zur Schließung zu verstehen, wenn der so genannte demographische Faktor als Hauptproblem - Frau Walsmann hat es noch einmal gesagt - aufgegriffen wurde und immer wieder angeführt worden ist, gleichzeitig durch die Novellierung des Gerichtsstandortegesetzes Gerichtsinsassen in Größenordnungen aus dem Mühlhäuser Gerichtsbezirk abgezogen werden?

Meine Damen und Herren, die Justiz ist zu wertvoll, um an ihr herumzudoktern oder um auf ihren Schultern eine Sanierung des Landeshaushalts vorzunehmen. Diesen politischen Willen, diese politische Absicht, diese politische Erklärung hätten wir schon vor Monaten, im November des vergangenen Jahres, fraktionsübergreifend vornehmen können und damit nicht nur viel Zeit und Ärger sowie Verwirrung in der Öffentlichkeit ersparen können, sondern mit der Verabschiedung dieses Antrags „Keine Auflösung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in Thüringen“ in Drucksache 4/218 ein deutliches Zeichen für den Rechtsstaat, für die Gewaltenteilung und für Bürgerinteressen der Gesellschaft geben können - nein, sogar geben müssen. Aber - und Frau Lieberknecht hat es vorhin zitiert - es ist noch nicht zu spät für ein Signal, denn wir können es, wie gesagt, mit unserer Abstimmung hier noch verändern. Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Scherer zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will zum Grundsätzlichen nichts mehr sagen. Herr Abgeordneter Blechschmidt hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen, dass die Debatte schon einmal hier geführt worden ist und dass die Argumente, die Sie allerdings jetzt zum Teil trotzdem noch mal wiederholt haben, alle schon einmal vorgebracht, alle schon einmal abgehandelt worden sind. Deshalb will ich darauf im Einzelnen nicht mehr eingehen. Nur so viel: Ich gebe Ihnen Recht, die Justiz ist wertvoll. Damit haben Sie Recht, Herr Abgeordneter Blechschmidt, nur, sie ist nur dann wertvoll,

(Beifall bei der CDU)

wenn sie auch weiterhin funktionsfähig und effektiv funktionsfähig ist. Deshalb ist es auch sinnvoll, wenn ein Ministerium sich Gedanken darüber macht, wie eine Justiz effektiv erhalten werden kann. Dazu gehören auch organisatorische Fragen und nicht jede organisatorische Frage betrifft gleich die Unabhängigkeit, da bitte ich mal zu unterscheiden. Es ist immer von „Unabhängigkeit der Justiz“ die Rede - wichtig ist die Unabhängigkeit des Richters. Das ist der eigentliche Knackpunkt und das ist wichtig. Und die ist nicht immer gleich dann betroffen und Sie sehen sie aber immer gleich dann betroffen, wenn in der Organisation etwas geändert wird, jedenfalls im Grundsatz nicht. So viel zunächst mal dazu.

Wenn Sie sich dafür bedankt haben, dass aufgrund des SPD-Antrags hier etwas geschehen ist: aufgrund des SPD-Antrags sicher nicht, sondern aufgrund der Verhandlungen, die geführt worden sind, aufgrund der Überlegungen, die angestellt worden sind und letztlich aufgrund der Vereinbarungen des Justizministeriums mit dem Landkreis. Das war der eigentliche Grund.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt noch zur letzten Ausschuss-Sitzung.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

In dieser Ausschuss-Sitzung hat der Minister in der letzten Woche erklärt, dass der Landgerichts- und Staatsanwaltschaftsstandort in Mühlhausen gesichert ist, und zwar gesichert, weil ein langjähriger zwanzigjähriger Mietvertrag mit dem Landkreis im Juli geschlossen worden ist.

(Zwischenruf Abg. Pilger, SPD: Weil die Regierung es wollte?)

Ja, bezweifeln Sie das, dass ein zwanzigjähriger Mietvertrag geschlossen worden ist, Herr Pilger? Ich komme noch darauf.

(Zwischenruf Abg. Pilger, SPD: Sie wollten das wohl schon immer?)

Deshalb ist es auch überhaupt nicht zu verstehen, warum die SPD-Fraktion in der anschließenden Presseerklärung nach dieser Ausschuss-Sitzung durch den Abgeordneten Höhn hat verlautbaren lassen, dass der Landgerichtsstandort Mühlhausen erneut in Gefahr sei. Das Gegenteil ist der Fall und an dieser Tatsache ändert auch nichts, dass bei den Landgerichtsbezirken Veränderungen stattfinden sollen. Das sind gerichtsorganisatorische Gründe und Sie kennen sie genau, weil nämlich einzelne Amts

gerichte aufgelöst werden sollen und zu anderen Amtsgerichten dazugeschlagen werden, und das übergreift die Landgerichtsbezirksgrenzen und das ist der Grund, weshalb aus organisatorischer Sicht hier eine Änderung eintreten muss. Die Änderung tritt auch bei anderen Landgerichtsbezirken ein. Von einem kalten Abbau im Bereich des Landgerichts Mühlhausen kann überhaupt nicht die Rede sein. Letztlich war es auch richtig, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion der SPD „Keine Auflösung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in Thüringen“ in der vorbezeichneten Drucksache im Ausschuss letztlich nicht unterstützt haben, denn dieser Antrag ist unheimlich ungenau. Ihm fehlt die Eindeutigkeit - die ist hier auf der Strecke geblieben. Und weil es völlig unklar ist, ob Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, unter Landgerichts- und Staatsanwaltschaftsstandort nur den Hauptstandort verstehen oder auch die anderen, ob Sie auch die Außenstellen mit einbeziehen, deshalb war es völlig richtig, den Antrag letztlich abzulehnen, und das ist auch die Beschlussempfehlung, die das Ministerium hier sieht. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Die Beschlussempfehlung sieht die Ablehnung des Antrags vor. Deswegen stimmen wir nicht über die Beschlussempfehlung, sondern direkt über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/218 ab. Wer für diesen Antrag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8 und rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf

Thüringer Aktionsplan zur UN-Welt- dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ Antrag der Fraktionen der CDU, PDS und SPD - Drucksache 4/534 - dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses - Drucksache 4/1202 -

Der Abgeordnete Dr. Krause aus dem Bildungsausschuss hat die Aufgabe der Berichterstattung übernommen und steht schon am Mikrofon. Ich bitte um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags am 28. Januar 2005 ist der gemeinsame Antrag 4/534 der Fraktionen CDU, PDS und SPD „Thüringer Aktionsplan zur UN-Weltdekade 'Bildung für nachhaltige Entwicklung'“ an den Bildungsausschuss überwiesen worden. Der Bildungsausschuss hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 10. März, in seiner folgenden 5., 6., 7. und schließlich 8. Sitzung am 8. September beraten, also in fünf Ausschuss-Sitzungen. Der Bildungsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 26. Mai eine lange Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. 25 Institutionen, Interessenvertreter, Verbände, Vereine wurden als Sachverständige gehört, 46 waren geladen worden, 27 Zuschriften sind eingegangen, 26 weitere zum Beratungsgegenstand zugeleitete Dokumentationen, Projekte, Protokolle wurden ausgewertet. Die Anhörung, die keine grundsätzlichen Differenzen in der Sache zutage brachte, hat nachhaltig auf die Mitglieder des Bildungsausschusses gewirkt und deshalb empfiehlt der Ausschuss, den interfraktionellen Antrag, wie er Ihnen in der geänderten Drucksache 4/1202 vorliegt, anzunehmen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Kummer, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir leben im Zeitalter der Globalisierung. Die Welt wächst immer mehr zusammen, rückt zusammen. Das spürt man am deutlichsten im Bereich der Wirtschaft mit den konkreten Auswirkungen gerade auch auf unsere Unternehmen, aber man spürt es auch an den Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit weltweit, z.B. nämlich auch am Klimawandel. Die Bilder von New Orleans, der Stadt, die nach einem gigantischen Sturm im Meer versank, haben wir noch frisch vor den Augen. Das, was dort passiert ist, war unter anderem Ursache menschlichen Handelns, bedingt durch die Zunahme von Extremereignissen infolge der klimatischen Entwicklung und eben auch bedingt durch die Zunahme von CO2-Ausstoß und dem Ausstoß anderer Treibhausgase. Dieses Handeln muss geändert werden. Das hat die Welt erkannt, deshalb hat man den Rio-Prozess ins Leben gerufen. Aber trotz dieses Prozesses sind die Vorhaben, die Treibhausgasemissionen zu senken, erst relativ spärlich verwirklicht worden. Das hat dort geklappt, wo durch den Zusammenbruch des Sozialismus oder der ehemaligen sozialistischen Länder die

Deindustrialisierung stattgefunden hat, wie wir es auch in Thüringen erlebten, sonst gibt es aber kaum Fortschritte. Und wenn man sich die Entwicklung in einigen Ländern ansieht, wie z.B. in China, dann kann man Angst bekommen.