Protocol of the Session on September 15, 2005

Es ist vor allem diese Unstetigkeit der Bundespolitik, die die Leistungsträger unserer Gesellschaft bisher davon abhält, in Deutschland zu investieren. Aber nur durch Investitionen werden die Grundlagen für Wachstum gelegt. Nur durch Wachstum werden neue Arbeitsplätze entstehen. Fakt ist, Investoren - private, wie gewerbliche - brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, und das nicht nur für Monate, sondern für Jahre, wenn sich eine Investition rentieren soll. Die Ankündigungen der SPD in ihrem Wahlmanifest zur Reichensteuer bewirken genau das Gegenteil. Sie schrecken Investoren ab und sie zeugen von einem Rückfall in die ideologisch motivierte Politik. So werden sie den Herausforderungen einer globalisierten Welt nicht gerecht, zumal die SPD auch im internationalen Vergleich mit ihrer Forderung nach Steuererhöhung isoliert dasteht. Zusammenfassend würde sich die Anhebung des Spitzensteuersatzes nach Einschätzung der Landesregierung insgesamt negativ auswirken, negativ vor allem auf die Motivation, mehr Investitionen zu tätigen und dadurch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ich bedanke mich.

Danke, wenngleich ich anmerken wollte, dass dies hier keine Bundeswahldebatte ist, sondern die Beantwortung im Rahmen einer Fragestunde.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Hallo, hallo!)

Entschuldigung, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Ja, Herr Staatssekretär, nachdem Sie das mit der Reichensteuer so umfassend einschätzen konnten, meine Frage: Eine zweiprozentige Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie von der CDU angekündigt, und der freiwillige Verzicht des Ministerpräsidenten auf den zustehenden Anteil des Freistaats Thüringen an dieser Erhöhung, hat das Auswirkungen auf den Haushalt und wenn ja, welche?

(Beifall bei der SPD)

Und die zweite Frage, Herr Staatssekretär: Herr Kirchhof hat ein Steuerkonzept entwickelt. Ihre anderen Finanzministerkollegen sind der Auffassung, dass dadurch massive Mindereinnahmen in den Ländern zu erwarten sind. Sind Sie auch der Auffassung, dass allein dieses Steuerkonzept Mindereinnahmen in den Steuerbereich von 400 Mio. bis 600 Mio. € für den Freistaat Thüringen bewirkt?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, überhaupt nicht. Micha, wie kommst du darauf?)

Zu Frage 1: Das müsste ich prüfen, das werde ich hier nicht aus dem Stehgreif sagen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Zu Frage 2 verweise ich auf die Aussagen der CDUBundestagsfraktion. Ich danke Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Und die Landesregierung?)

Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Hennig, Fraktion der Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1113.

Rosa Listen und Code 901 II

In Beantwortung auf meine erste Mündliche Anfrage zum Thema „Rosa Listen und Code 901“ (Druck- sache 4/899) bestätigte die Landesregierung, dass keine Speicherung von Angaben zur sexuellen Orientierung von Personen in Thüringen stattfindet und der Code 901 nicht vergeben wurde. Die Landesregierung sah sich in einem sensiblen Bereich berührt. In Bayern, ein Bundesland in dem ebenfalls das Vorgangsverwaltungsverfahren „Integrationsverfahren Polizei“ - kurz IGV-P - genutzt wird, wurde inzwischen bekannt, dass in 126 Fällen der Code 901 „Aufenthalt von Homosexuellen“ seit 1983 verwendet wurde. Zudem seien viele Daten aus Datenbeständen Anfang der 80er-Jahre in den heutigen Bestand übernommen worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Ergebnissen wurden die angekündigten Gespräche der Landesregierung im Rahmen der Kooperation zu Fragen der Informationstechnologie mit Bayern und Nordrhein-Westfalen für eine Überprüfung der Tatortkataloge im genannten Vorgangsverwaltungsprogramm geführt?

2. Wo sind die so genannten Rosa Listen aus DDRZeiten verblieben?

3. Ist es auszuschließen, dass sich in derzeitigen Datenbeständen der Polizei Thüringen Datenbestände aus DDR-Zeiten, in denen das Personenmerkmal homosexuell zur Erfassung führte, befinden?

4. Sollte es einen entsprechenden Datenbestand geben, ist mit der Löschung zu rechnen, und wenn ja, wann?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Frage 1: Bayern und Nordrhein-Westfalen haben jeweils eigenständig Schritte zur Überarbeitung der Kataloge für ihren Zuständigkeitsbereich veranlasst. Insoweit war für ein koordiniertes Vorgehen, wie es die Landesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der Mündlichen Anfrage - Rosa Listen und Code 901 - noch vorgesehen hatte, kein Raum mehr.

Allerdings wurden regelmäßig Informationen auf Arbeitsebene ausgetauscht. In die Überprüfung der Kataloge wurde neben dem in der Anfrage angesprochenen Katalog Tatörtlichkeiten auch der Katalog Täterrolle einbezogen, da auch dort Katalogwerte mit möglichem Bezug zur sexuellen Orientierung enthalten sind. Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar: Thüringen und Bayern haben aus dem Katalog Tatörtlichkeit den Wert „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ sowie aus dem Katalog Täterrolle die Werte „Homosexuelle“ und „Lesbierinnen“ gelöscht. Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus aus dem Katalog Tatörtlichkeit zusätzlich den Wert „Aufenthaltsort von Dirnen“ entfernt.

Frage 2: Datenbestände der Volkspolizei der ehemaligen DDR sind beim Neuaufbau der Thüringer Polizei nicht übernommen worden. Sie wurden entweder vernichtet oder den Staatsarchiven übergeben.

Frage 3: Ja.

Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Danke, es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Hennig, bitte.

Nur noch mal zur Verständlichkeit: Die Löschung der Tatörtlichkeiten in Beantwortung zu Frage 1, wann ist die erfolgt? Und zu Frage 2: Ist es möglich, dass Daten der ehemaligen Volkspolizei in den Staatsarchiven zu finden sind?

Ja, Frau Abgeordnete, ich sagte ja, dass dies geschehen ist während der Abstimmung und dann hat man auf Arbeitsebene erfahren, dass Bayern und Nordrhein-Westfalen hier eigene Schritte unternommen haben. Daraufhin ist dies in Thüringen gesondert erfolgt, d.h. die Löschung. Ich hatte geantwortet auf die Frage 2, dass Datenbestände nicht übernommen worden sind und dass sie entweder vernichtet oder den Staatsarchiven übergeben worden sind. Wir schließen nicht aus, dass sich in den Staatsarchivunterlagen so etwas befinden könnte. Wir können das aber nicht sagen, weil entweder aus den Polizeicomputern, den Akten, die Vernichtung erfolgte und der Rest den Staatsarchiven gegeben wurde, ohne dass wir sagen können, in irgendeiner Staatsarchivakte der tausend oder zehntausend befindet sich irgendein Hinweis. Dort ruhen Sie, glaube ich, gut und wenn Sie Interesse haben, sich da um weitere Forschung zu kümmern, dann sollten Sie dieses

unternehmen; wir haben dafür keine Zeit.

Weitere Nachfragen gibt es nicht, wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Berninger, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1120.

Ausstellung „African Wildlife“ auf der Erfurter Gartenausstellung (ega)

Laut einem Bericht in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 26. Juli 2005 wurden im Zusammenhang mit der von der Münchner Firma „Lehrmittel Luksch“ konzipierten Ausstellung „African Wildlife“ der Erfurter Gartenausstellung die diskriminierende Zurschaustellung von Afrikanerinnen/Afrikanern sowie die Verharmlosung deutscher Kolonialverbrechen vorgeworfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die auf der Erfurter Gartenausstellung vom 23. April bis 14. August 2005 gezeigte Ausstellung „African Wildlife - Afrikas Tierleben“ mit öffentlichen Fördermitteln realisiert?

2. Wenn ja, in welcher Höhe?

3. Welche Kriterien beeinflussen die Entscheidung, ob und in welcher Höhe derartige Lehrmittelausstellungen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

4. Durch welche Gremien werden diese auf Inhalte und ihren pädagogischen Gehalt geprüft?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Prof. Dr. BauerWabnegg.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich im Namen der Landesregierung insgesamt wie folgt:

Frage 1 und Frage 2: Die genannte Ausstellung wurde nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert.

Frage 3: Lehrmittelausstellungen werden grundsätzlich nicht gefördert.

Frage 4: Sofern Ausstellungen nicht gefördert werden, gibt es auch kein Landesgremium, das die In

halte prüft.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Fuchs, Fraktion der Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1124.

Auswirkungen von Hartz IV auf die Entwicklung der Mitgliederzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung in Thüringen

Nach offiziellen Mitgliedermeldungen der Krankenkassen an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zur Berechnung der Quartalsgesamtvergütung für das I. Quartal 2005 sind die Mitgliederzahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgegangen.

Ich frage die Landesregierung: