Der Bundestag hat beschlossen, dass seit dem 1. August 2004 eine Sondersteuer auf so genannte Alkopops erhoben wird. Schon bei der Einführung bestanden Befürchtungen, dass Spirituosenhersteller vermehrt auf bier- und weinhaltige Mischgetränke umstellen.
1. Wie hat sich das Konsumverhalten der Thüringer Jugendlichen beim Genuss von Alkopops seit der Steuereinführung verändert?
3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt geworden, dass Unternehmen, die derartige Getränke herstellen, verstärkt Umsatzprobleme bekamen?
4. Sieht die Landesregierung in der finanziellen Mehrbelastung der Konsumenten den richtigen Weg in der Suchtbekämpfung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach In-Kraft-Treten des Alkopopsteuergesetzes vom 1. Juli 2004 gab es einen signifikanten Rückgang beim Konsum spirituosenhaltiger Mischgetränke. Das zeigen zwei für die Bundesrepublik Deutschland repräsentative Studien, die im Frühjahr 2004 bzw. 2005, also unmittelbar vor und ummittelbar nach Einführung des Alkopopsteuergesetzes durchgeführt wurden. Sie bilden das Trinkverhalten junger Menschen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren ab. Diese Untersuchungsergebnisse können grundsätzlich auch auf Thüringen bezogen werden. In der Gruppe der 12- bis 17-Jährigen ist der Konsum von Alkopops fast um die Hälfte gesunken.
Zu Frage 2: Alkoholische Mischgetränke haben in den vergangenen Jahren durch ihre jugendgemäße Aufmachung und ihren süßen, den Alkoholgehalt maskierenden Geschmack dazu beigetragen, dass junge Menschen mehr trinken und dass sie früher mit dem Trinken beginnen. All das ist mit vielfältigen Gefahren verbunden, die sich sowohl auf die Sofortwirkungen als auch auf die Langzeitwirkungen des Alkohols beziehen. Alkopops und ihre jugendkulturelle Einbindung begünstigen, dass für junge Menschen das Trinken zu einer Gewohnheit wird. Damit steigt langfristig gesehen die Gefahr körperlicher Schädigungen bis hin zur Entwicklung einer Alkoholabhängigkeit mit ihren fatalen Folgen.
Zu Frage 4: Bei der Suchtbekämpfung müssen alle erdenklich möglichen Wege beschritten werden. Einen Königsweg gibt es nicht. Die Suchtbekämpfung ist auch keine Angelegenheit, die nur durch Gesetz geregelt werden kann. So spielt das Vorbildverhal
ten der Eltern und Lehrer ebenso eine wichtige Rolle wie die gesellschaftliche Ächtung von Alkoholmissbrauch. Die getroffenen Maßnahmen gegen Alkopops haben sich als richtig erwiesen. Damit wurden auch langjährige Forderungen Thüringens umgesetzt, die im Rahmen der Jugendministerkonferenz erhoben wurden.
Angesichts der erfreulichen Entwicklung, dass zumindest in diesem Bereich sich das Konsumverhalten verändert hat und offensichtlich auch nicht auf bier- und weinmischhaltige Getränke ausgewichen wurde, möchte ich fragen, ob die Landesregierung gegebenenfalls auch Bestrebungen unterstützen würde, wenn neue Formen entsprechend auftreten. Derzeit beobachtet man ja Alkohol in Tubenform oder auf Pulverbasis, was in der Szene inzwischen eine Rolle spielt, dass auch dieses entsprechend finanziell belastet werden würde. Ich weiß, dass diese Diskussion bereits in einigen Bundesländern geführt wird.
Es liegt in der Konsequenz der Sache, dass die Landesregierung, wenn sie den Eindruck hat, dass diese Entwicklungen überhand nehmen, ähnlich reagieren wird und ähnliche Initiativen unterstützt bzw. selbst ergreift.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Abgeordneter Günther, CDU-Fraktion, Drucksache 4/1047.
Gerade einmal 12 Prozent aller Bundesbürger haben nach einer Forsa-Umfrage einen Organspenderausweis. In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Organ. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Organspender um mehr als 10 Prozent zurück. Im Freistaat Thüringen liegt die Spendebereitschaft noch über dem Bundesdurchschnitt.
2. Hält die Landesregierung eine Prämie für Organspender in Form von Steuerermäßigungen für sinnvoll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günther wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung informiert kontinuierlich vor allem die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Arztpraxen und Apotheken. Wir haben in hoher Auflage ein Faltblatt herausgegeben, das Informationen und einen Organspenderausweis enthält. Diese Publikation ist auch über das Internet verfügbar. Weiterhin hat sich Thüringen an einer gemeinsamen Kampagne mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligt. Während dieser dreiwöchigen Kampagne in den genannten Ländern fanden zahlreiche Veranstaltungen statt, z.B. Infostände in großen Einkaufszentren, Beteiligungen an Messen und Ausstellungen. Das TMSFG hat zum Beispiel auf der Thüringen-Ausstellung in Erfurt, am Tag der offenen Tür des Landtags und in einem großen Erfurter Einkaufszentrum für Organspende geworben. Diese Aktionen werden zum Thüringentag in Meiningen fortgesetzt. Minister Dr. Zeh hat einen öffentlichen Arbeitsbesuch im Transplantationszentrum in Jena unternommen. Zweifellos ist durch die vielfache Berichterstattung eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit erfolgt. Abschluss der gemeinsamen Kampagne der drei Länder war eine Festveranstaltung zum Tag der Organspende in Dessau, an der alle drei Gesundheitsminister teilnahmen. Das Klinikum Erfurt wurde dort neben je einem Krankenhaus aus den anderen beiden Ländern für seine überzeugende Mitarbeit bei der Organspende ausgezeichnet. Ergänzend dazu gab es zahlreiche Presseerklärungen und -artikel des TMSFG zum Thema „Organspende“.
Zu Frage 2: Nein. Organspenden sollten weiterhin freiwillig und uneigennützig erfolgen, denn es handelt sich um einen Akt menschlicher Solidarität.
Zu Frage 3: Besondere Vorbehalte gegen Organspenden sind der Landesregierung nicht bekannt. Es gibt jedoch bei einzelnen Bürgern noch weiteren Informations- und Aufklärungsbedarf, um eine bewusste, eigenverantwortliche Entscheidung für eine
Trotz Ihrer genannten Öffentlichkeitsarbeit, die ich schätze und auch begrüße, hat sich ja herausgestellt, dass das Transplantationsgesetz, das vor Jahren im Bundestag verabschiedet worden ist - es gab ja vier Gesetzentwürfe - doch nicht so gekommen ist, dass die Spendenbereitschaft wesentlich gestiegen ist, dass man davon Gebrauch gemacht hat. Als damals das Transplantationsgesetz gemacht wurde, gab es auch die Widerspruchslösung als einen Gesetzesansatz. Die Frage, die ich jetzt habe: Wie stehen Sie zu dieser Widerspruchslösung? Wäre das ein Weg, die notwendigen Organspenden, die wir brauchen, was ja auch freiwillig wäre, nur umgekehrt? Wie stehen Sie dazu und können Sie sich vorstellen, als Land Thüringen vielleicht auch da initiativ zu werden? Darf ich eine zweite Frage anhängen oder muss ich da noch warten?
Haben Sie eine Übersicht, inwieweit der Anteil von Thüringer Krankenhäusern an Organspenden gegeben ist oder ist diese Frage jetzt eine kleine Überforderung?
Zunächst die erste und dann die zweite Frage. Nein, wir sind keine Anhänger der Widerspruchslösung. Wir meinen, dass die aktive Entscheidung zur Spende das Richtige ist. Deswegen ist nicht beabsichtigt, den Ansatz der Widerspruchslösung weiter zu verfolgen.
Zu Frage 2: Ich würde das gerne direkt beantworten, bin mir aber nicht ganz sicher über die Zahl, die ich im Kopf habe. Wir stellen die Zahlen zur Verfügung.
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Worm, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1055.
In einer Pressemitteilung der dpa am 4. Juli 2005 wurde mitgeteilt, dass Blutspendedienste in Rundbriefen den alljährlichen Engpässen an Blutkonserven in den Sommermonaten entgegenwirken.
2. Wie stellte sich der Bedarf an Blutkonserven in den Hauptferienmonaten der Jahre 2000 bis 2004 dar?
3. Wie unterstützt die Landesregierung die Blutspendedienste bei der Erhöhung des Spendenaufkommens?
4. Sieht die Landesregierung aktuell die Gefahr der Unterversorgung der Patienten in Arztpraxen/Krankenhäusern?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm wie folgt:
Zu Frage 1: Im Juli und August der jeweils zurückliegenden Jahre wurden immer etwa 12.000 Blutspenden entnommen. Das Blutspendeaufkommen der Thüringer Blutspendedienste unterscheidet sich in den zurückliegenden Hauptferienmonaten nicht wesentlich von dem Aufkommen der anderen Monate des Jahres.
Zu Frage 2: Auch der Bedarf an Blutkonserven entspricht während der Monate Juli und August annähernd dem durchschnittlichen monatlichen Jahresbedarf. Aufgrund des intensiveren Reiseverkehrs in den Ferienmonaten steigt allerdings im Sommer lediglich der Bedarf für die Akutversorgung von Unfallopfern in einigen Regionen an. Dieser Mehrbedarf konnte bisher durch die gute überregionale Zusammenarbeit der Blutspendedienste ausgeglichen werden.
Zu Frage 3: Das Spendenaufkommen hängt in erster Linie von der Spendenbereitschaft der Bevölkerung, aber auch von der Organisation und Leistungs
fähigkeit der Blutspendedienste in den einzelnen Regionen ab. Mehrmals jährlich ruft die Landesregierung öffentlich zu Blutspenden auf. In den Landesbehörden finden regelmäßige Blutspendetermine statt, die von den Bediensteten umfangreich wahrgenommen werden. Die Rahmenbedingungen für das Blutspendewesen in Thüringen und für die Sicherheit der Spender und der Empfänger sind gut.