1. Was sind die Gründe des Kultusministeriums, entgegen der bereits bestätigten Baukonzeption eine Reduktion der Hauptnutzungsfläche (Größe der Schule) zu verlangen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzungsmöglichkeiten des geplanten Ganztagsschulkonzepts bei Verringerung der Hauptnutzungsfläche gegenüber dem ursprünglichen Konzept?
3. Bis 2007 sind 4,972 Mio. € vom Land bewilligt: Wie viele Fördermittel des Landes sind tatsächlich zu erwarten und ist nicht bei der oben genannten Reduzierung der Größe der Schule auch mit einer Verminderung der bisher bewilligten Fördermittelsumme zu rechnen?
4. Wird es durch die oben genannte Reduzierung der Größe der Schule und der damit möglicherweise verbundenen Neuprojektierung zu einer Verzögerung des Schulneubaus kommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: In Bezug auf das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ prüft das Thüringer Kultusministerium bei vorliegenden Anträgen einerseits, ob die Kriterien der Kultusministerkonferenz zu einer Ganztagsschule erfüllt sind und andererseits, ob ein pädagogisches Konzept ausreichend für eine Förderung ist. Im konkreten Fall konnte dies bestätigt werden. Darüber hinaus ist das Raumprogramm der Schule zu prüfen. Durch den Zuwendungsgeber wurde festgestellt, dass das Raumprogramm für eine zweizügige Regelschule um 1.000 qm überschritten wird. Deshalb war zu prüfen, ob die zusätzlichen Räumlichkeiten für das Konzept der Ganztagsbetreuung notwendig und damit förderfähig sind. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Anzahl von Räumen nicht in Übereinstimmung mit dem pädagogischen Konzept zu bringen war. In einem Gespräch zwischen Antragsteller und den zuständigen Referaten aus Bau- und Kultusministerium am 16. Juni 2005 konnten die Probleme nicht geklärt werden. Im Ergebnis wurde dem Antragsteller empfohlen, den Antrag zu überarbeiten, um ihn in vollem Umfang förderfähig zu gestalten. Auf Wunsch des Antragstellers fand am 28. Juni 2005 ein weiteres Beratungsgespräch im Thüringer Kultusministerium statt. In diesem Gespräch wurde nach Vorlage des überarbeiteten Antrags und der Verringerung der Hauptnutzungsfläche um 780 qm gegenüber dem Erstantrag einvernehmlich festgestellt, dass unter den nun vorliegenden Bedingungen die Umsetzung des pädagogischen Konzepts möglich ist. Das Thüringer Kultusministerium kann fachlich dem vorliegenden Antrag voll umfänglich zustimmen.
Zu Frage 2: In Anbetracht der am Standort Steinbach-Hallenberg zu beschulenden Schülerinnen und Schüler ist das Ganztagskonzept im vorliegenden Umfang umsetzbar.
Zu Frage 3: Die für den Landkreis SchmalkaldenMeiningen vorgesehenen Mittel belaufen sich auf 4.461.674 €. Eine Reduzierung dieser Fördermittel erfolgt nicht.
Zu Frage 4: Vorbehaltlich des positiven Ergebnisses der baufachlichen Prüfung ist eine Verzögerung des Schulneubaus nicht zu erwarten.
Eines ist für mich nicht nachvollziehbar. Warum es einen Bescheid gibt, der jetzt zwei Jahre vorliegt und wir sozusagen vor dem ersten Baubeginn oder vor dem ersten Spatenstich noch mal eine Reduzierung dieser Hauptnutzungsfläche vornehmen. Das ist für mich einfach nicht nachvollziehbar. Wenn ich jetzt einen Vertrag mache zum Kauf eines Autos und bekomme dann eine Sackkarre geliefert, und der Verkäufer sagt mir dann, die Sackkarre wäre aber das Bessere für mich, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Können Sie mir das noch einmal ein bisschen näher erläutern?
Insofern ist die Frage zu stellen, inwiefern vor dem Baubeginn eine abschließende Klärung gemeinsam mit den zuständigen Ressorts erfolgt ist.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1016 auf.
1. Sind zwischen dem 1. Juni und dem 24. Juni 2005 Mitarbeiter des Finanzministeriums in andere Behörden versetzt worden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Im angefragten Zeitraum ist ein Mitarbeiter versetzt worden, und zwar an ein Finanzamt, weil da ein Sachgebietsleiter gebraucht wurde.
Gibt es dazu Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Berninger, PDS-Fraktion in Drucksache 4/1017.
Gemäß §§ 8 und 9 der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 26. Mai 2004 werden Abschiebungshäftlinge im Wege der Amtshilfe in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter und abzuschiebende oder zurückzuschiebende Ausländerinnen und Ausländer als Transportgefangene in Durchgangshaft in der Justizvollzugsanstalt Gera untergebracht.
1. Wie viele abzuschiebende Personen befinden sich derzeit in Thüringen in Abschiebungs- und in Durchgangshaft (bitte nach Hafteinrichtungen, Ge- schlecht, Alter und Nationalität der Inhaftierten ge- trennt aufführen)?
2. Auf welchem Wege erhält die Landesregierung Informationen über die Art der Unterbringung in den Justizvollzugsanstalten sowie gegebenenfalls über Probleme und Beschwerden in Abschiebungs- bzw. in Durchgangshaft untergebrachter abzuschiebender Personen?
3. Wie unterscheidet sich die Unterbringungssituation abzuschiebender Personen von der verurteilter Straftäter?
4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf, dass Abschiebungsgefangene faktisch ebenso behandelt werden wie verurteilte Straftäter, sowie die von Flüchtlingsorganisationen und auch vom Ausländerbeauftragten der Thüringer Landesregierung wiederholt geäußerte Forderung, die Abschiebungshaft vom Justizvollzug zu trennen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich wie folgt für die Landesregierung:
Zu Frage 1: Zum Stichtag 27.06.2005 befanden sich insgesamt zehn Personen in Thüringen in Abschiebehaft. Sie waren alle in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter untergebracht und alle männlichen Geschlechts. Dabei handelt es sich um folgende Personen: ein 26-Jähriger aus der Türkei, ein 30-Jähriger ebenfalls aus der Türkei, ein 28-Jähriger aus Sierra Leone, ein 31-Jähriger aus dem Sudan, ein 28-Jähriger aus der Ukraine, ein 47-Jähriger aus Georgien, ein 35-Jähriger wiederum aus der Ukraine, ein 25-Jähriger aus Indien, ein 34-Jähriger aus dem Libanon, ein 36-Jähriger aus Moldawien. Zum oben genannten Stichtag befanden sich in Thüringen keine abzuschiebenden Personen in Durchgangshaft.
Zu Frage 2: Unangekündigt besichtigen Vertreter der Landesregierung immer wieder die Justizvollzugsanstalten, um sich über die Art der Unterbringung der dort inhaftierten und damit auch der abzuschiebenden Personen zu unterrichten. Über etwaige Probleme und Beschwerden in Abschiebungs- oder Durchgangshaft untergebrachter abzuschiebender Personen erhält die Landesregierung entweder über die jeweilige Anstaltsleitung oder auch unmittelbar aufgrund von an die Landesregierung gerichteten Schreiben der abzuschiebenden Personen Informationen.
Zu Frage 3: Die abzuschiebenden Personen werden im Wege der Amtshilfe in den Justizvollzugsanstalten untergebracht. Die Unterbringung dort richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften über den Vollzug der Zivilhaft. Im Gegensatz zu Strafgefangenen dürfen Abschiebegefangene eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen, wenn Gründe der Sicherheit nicht entgegenstehen und sie für Reinigung, Instandsetzung oder regelmäßigen Wechsel auf eigene Kosten sorgen. Strafgefangene sind verpflichtet, ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeiten, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigungen auszuüben, zu deren Verrichtung sie in der Lage sind. Dagegen sind Abschiebegefangene nicht zu solcher Arbeitsverrichtung verpflichtet. Da es sich bei den Abschiebegefangenen um abzuschiebende Ausländer handelt, die nicht wegen einer begangenen Straftat oder des Verdachts einer Straftat inhaftiert sind, werden sie getrennt von den Straf- und Untersuchungsgefangenen in einer gesonderten Abteilung
untergebracht. Die Abschiebegefangenen haben zu den Straf- und Untersuchungsgefangenen keinerlei Kontakt.
Ich habe zwei Nachfragen. Sie haben in der Antwort auf Frage 2 von den unangekündigten Besichtigungen gesprochen. Ich würde gern wissen: Wann war zuletzt eine solche Besichtigung in der JVA Goldlauter und wurden dort Mängel festgestellt - wenn ja, welche? Dann haben Sie davon gesprochen, dass Abschiebegefangene nicht arbeiten müssen. Dürfen denn Abzuschiebende arbeiten, wenn sie sich in der Haft befinden?
Die Frage zu 2 möchte ich korrekt und deswegen nicht aus dem Bauch beantworten. Weil das unangekündigt ist, habe ich darüber selbst auch keine Kenntnis, ebenso über die Ergebnisse eines solchen Besuches.
Die Frage 3: Mir ist nicht geläufig, dass irgendein Abschiebegefangener den Wunsch geäußert hätte, arbeiten zu wollen. Dies würde auf Schwierigkeiten stoßen wegen des Trennungsgrundsatzes.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist wieder Papier, 330 mal.)
Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel, PDS-Fraktion, in der Drucksache 4/941.