schon ein integrierte Versorgung. Nur hat diese integrierte Versorgung ab dem Jahr 2000 keinerlei Effekte gezeigt, so dass man im Gesundheitsmodernisierungsgesetz der Meinung war, um diesen Bereich zu forcieren, eine Anschubfinanzierung im Gesetz verankern zu müssen. Allerdings, auch das muss man wissen, diese Anschubfinanzierung gilt nur bis einschließlich dem Jahr 2006. Das heißt, sie läuft im Jahr 2007 aus. Um das in Zahlen kurz darzustellen: Es umfasst jeweils 1 Prozent der ärztlichen Gesamtvergütung - das sagte ich vorhin bereits -, dies entspricht etwas 220 Mio. € und 1 Prozent des Krankenhausbudgets und dies entspricht 460 Mio. €. Das wären nach meiner Rechnung ungefähr 680 Mio. €, eine nicht unerhebliche Summe, eine solide finanzielle Basis, die es meines Erachtens ermöglichen müsste, einen Erfolg der integrierten Versorgung in Deutschland sicherzustellen. Denn es ermöglicht sowohl Leistungserbringern als auch Patienten, so ist es jedenfalls gedacht, in einem gemeinsam getragenen Vertragsgeschehen deutliche Vorteile. Ich denke, wenn es gelingt, den Patienten zu überzeugen, dass dieses System gut ist, das heißt also, wenn die Behandlung am Ende schneller geht, wenn sie transparenter ist, wenn sie sogar preiswerter ist, dann wird die Nachfrage nach dieser Behandlungsform steigen und wenn die Nachfrage steigt, dann werden sich sicherlich auch diejenigen als Leistungserbringer entsprechend der Nachfrage für diese Behandlungsform entscheiden. Wichtig ist auch - und das ist in jedem Fall -, dass alle Beteiligten von der Umsetzung der integrierten Versorgung einen Vorteil haben. In der Literatur wird von einer Win-Win-Situation gesprochen - man muss heute alles englisch sagen, weil es spannender klingt -, also jeder muss im Grunde etwas davon haben. Es heißt also, die Kassen müssen etwas davon haben, die Leistungserbringer, wie Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen usw., die Patienten hatte ich bereits gesagt. Wann würde ein Patient einen Vorteil erkennen, nämlich nur dann, wenn es für ihn schneller, transparenter geht und preiswerter im Allgemeinen. Dazu gibt auch zusätzliche Anreize für die Teilnahme an der integrierten Versorgungsform, denn für Patienten könnten Satzungsänderungen der beteiligten Krankenkassen die Voraussetzung dafür schaffen. Nach § 65 a Abs. 2 des SGB V können beispielsweise für Versicherte, die an einer integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V teilnehmen, für die Dauer der Teilnahme Zuzahlungen ermäßigt werden, die nach diesem Gesetz zu leisten sind. Ich denke, das ist ein großer Vorteil, aber dieser Vorteil hat sich offenbar in Thüringen noch nicht so herumgesprochen. Für die Leistungserbringer gilt, in Zeiten knapper Kassen ist es sicherlich interessant und anstrebenswert, sich neue Einnahmequellen zu erschließen. Das hatte ich vorhin gesagt, die Zahlen sind bekannt. Allerdings müssen die Leistungserbringer sich auf dem Gesundheitsmarkt gegenüber ihren Konkurrenten
durch innovative Ideen und Konzepte durchsetzen, damit man den Vertragsabschluss, den man dann letztendlich macht, auch anbieten kann, im Vergleich zu anderen auch optimieren kann. Ich weise noch einmal darauf hin, die Möglichkeit dieser finanziellen Zusatzeinnahmen besteht nur bis 2006. Wenn nicht bald Verträge geschlossen oder gesichert sind, dann frage ich mich, ob dann noch nach 2006 weitere Verträge hinzukommen, denn die müssen sich bis 2006 ja behaupten, dass dieses System gut ist. Für die Krankenkassen gilt natürlich, wie bereits angesprochen, dass sie direkt mit den Ärzten und den Leistungserbringern verhandeln können. Das ist eine komfortable Situation. Auch ein solider finanzieller Rahmen ist vorhanden. Dieses Geld kann jedoch nur aufgerufen werden, wenn Verträge zur integrierten Versorgung auch abgeschlossen worden sind. Somit können sich innovative Krankenkassen, die entsprechende Verträge abschließen, hierüber durch ihre Mitkonkurrenten auf dem Markt differenzieren. Das heißt, sie müssen einen Vertrag schließen, der sich gegenüber anderen Kassen möglicherweise auch dadurch hervorhebt, dass die Leistungen günstiger gestaltet worden sind.
Erstens: Erfahrungsberichte der Leistungserbringer und der Krankenkassen mit Verträgen zur integrierten Versorgung liegen uns bisher nicht vor. Durch meine intensiven Kontakte bin ich informiert, dass die meiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen, wie die AOK und die IKK, in intensiven Verhandlungen stehen und dort mit dem Abschluss derartiger Verträge erst in naher Zukunft zu rechnen ist.
Berücksichtigung von Morbiditätskriterien: Da mir nicht bekannt ist, welche Erfahrungen es gibt, kann ich natürlich auch zu diesen Faktoren, die eine Rolle dabei spielen, keine Auskünfte erteilen.
Bereitstellung konkreter finanzieller Mittel: Die Gesamtrahmen hatte ich genannt. Derzeit in Thüringen existierende Verträge zur integrierten Versorgung umfassen ein Volumen von ca. 500.000 €. Es handelt sich dabei um vier Verträge, die von bundesweit operierenden Krankenkassen abgeschlossen wurden und für deren in Thüringen wohnende Mitglieder wirksam werden. Im Einzelnen handelt es sich um das Hausarzt- und Hausapothekenprogramm der Barmer Ersatzkasse, das Kinderchirurgieprogramm der Deutschen Angestelltenkrankenkasse und der Techniker Krankenkasse und um den Vertrag zur verbesserten Versorgung für Wundpatienten der Taunus BKK.
Anzahl der Versicherten in den Projekten der integrierten Versorgung: Mir ist zurzeit nicht bekannt, wie
viele Versicherte dieser Krankenkassen von der Möglichkeit einer Einschreibung in die Programme Gebrauch gemacht haben. Es gibt in Deutschland nach Information der Gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V weitere sieben mit Thüringen vergleichbare Regionen, in denen nur eine geringe Anzahl integrierter Versorgungsverträge wirksam ist. Dies muss jedoch nicht unbedingt als Ausdruck einer durch besondere Hindernisse verzögerten Entwicklung angesehen werden, vielmehr kann es auch Zeichen für die Bemühungen sein, Verträge mit möglichst hoher Qualität abzuschließen. Ich weiß also, dass zurzeit gerade intensivste Verhandlungen laufen und die Verträge so auszuoptimieren sind, dass sie auch für den Patienten entsprechende gute Bedingungen formulieren.
Nutzung erkennbarer wirtschaftlicher Effekte durch die integrierte Versorgung: Abschließend möchte ich bemerken, dass es in Thüringen derzeit neun zugelassene medizinische Versorgungszentren gibt, davon sieben in Trägerschaft von Kliniken. Diese sind nicht in Projekte der integrierten Versorgung eingebunden. Erkenntnisse über wirtschaftliche Aspekte durch integrierte Versorgung liegen mir aus den genannten Gründen noch nicht vor. Deshalb ist es auch meines Erachtens verfrüht, bereits jetzt Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung in Thüringen zu ziehen. Ich denke, und das möchte ich abschließend noch sagen, das bietet eine Chance in der gesundheitlichen Versorgung. Man sollte die Chance ergreifen und insofern auf den Weg bringen, dass es für die Patienten einen wirklichen Vorteil erbringt. Vielen Dank.
Ich frage: Wer wünscht Aussprache zum Sofortbericht? Die PDS-Fraktion. Mir liegen Wortmeldungen vor und ich erteile das Wort der Abgeordneten Frau Dr. Fuchs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Minister, es wird Sie vielleicht verwundern, Freitag früh zu früher Stunde mal ein Lob zu bekommen von der Opposition. Aber, ich denke, was gerecht ist, muss auch gerecht bewertet werden. Wir haben den Antrag auch nicht gebracht, um Sie irgendwie in Schwulitäten zu bringen, sondern was Sie jetzt zum Schluss gesagt haben: Es geht darum, wirklich Chancen zu nutzen, integrierte Versorgungsformen vielleicht wirklich zum Wohle der Patienten für eine bessere medizinische Versorgung zu nutzen. Wir dachten, je früher wir damit anfangen,
Sie sagten ja, der Raum ist nur die Finanzierung bis 2006, wir haben jetzt schon 2005 und wir wollten ja auch einen Anstoß geben, um wirklich zu erforschen, was kann die Politik tun, um diesen Vorgang qualitativ und quantitativ zu beflügeln. Denn Sie haben Recht, die integrierten Versorgungsformen sind zwar in der Selbstverwaltung oder selbstständig zu organisieren, aber, Herr Minister, da werden Sie mir auch zustimmen, die Verantwortung der Landesregierung für die öffentliche Daseinsfürsorge und für eine, ich sage einmal, regionale, bürgernahe medizinische ambulante und stationäre Versorgung, die wird man Ihnen hoffentlich nie nehmen,
obwohl ich weiß, es gibt solche Bestrebungen von monistischer und dualer Finanzierung. Aber wenn es möglich ist, hoffe ich, dass die Landesregierung immer in der Verantwortung dieser Aufgaben bleibt. Sie hatten es schon erwähnt, dass im Gesundheitswesen alle von der integrierten Versorgung reden und dass sie auch die Versorgungsform der Zukunft genannt wird. Sie hatten auch selber gefragt, was heißt Integration? Da habe ich mal im Wörterbuch nachgeschaut, weil Sie Recht haben, im Gesetz ist es gar nicht so richtig definiert - laut Fremdwörterbuch: Wiederherstellung eines Ganzen, Vervollständigung, Einbeziehung. Da muss ich sagen, ein Ganzes hat es eigentlich in den alten Bundesländern nie gegeben, bei uns gab es das einmal in der Struktur. Ich würde - mit meinen Worten gesprochen - sagen: Integrierte Versorgung ist nicht mehr und nicht weniger als die ganzheitliche interdisziplinäre medizinische Versorgung von Patienten und das ist etwas Gutes. So viel zu dem Begriff, der unlängst zum Thema einer kassenärztlichen Veranstaltung in Thüringen avancierte.
Auch Sie, Herr Minister, sagten schon, eigentlich beschäftigt das Thema die Gesundheitspolitik schon seit langem und da hat schon seit 1989 - Sie wissen, wer da noch regiert hat und wie es war - das Bundesministerium versucht, die starren Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Patientenversorgung aufzubrechen; jedenfalls hat man das verbal formuliert, aber nichts unternommen, dass es gemacht wird. Erst im Jahr 2000 wurde mit dem § 140 SGB V ein Gesetz verabschiedet, das neue Versorgungs- und Vergütungsformen schaffte und den Wettbewerb fördern sollte. Auch hier hatten Sie erwähnt - das ist richtig, Herr Minister -, Erfolge blieben jedoch aus. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde nun ein finanzieller Anreiz, eine Anschubfinanzierung gegeben. Auch wurden die Regelungen der integrierten Versorgung nach § 140 und folgenden grundlegend verändert. Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit von medizinischen Leistungserbringern soll nun gezielt gefördert werden. Das heißt, der Patient kann ganzheitlich sektorenübergreifend - also ambulante
Praxis, Krankenhaus, Rehabilitation - versorgt werden, und zwar durch ein Behandlungsteam. Sie erwähnten es auch, zur Förderung der integrierten Versorgung hat jede Krankenkasse in den Jahren 2004 bis 2006 jeweils 1 Prozent der zu entrichtenden Gesamtvergütung für die Kassenärztliche Vereinigung sowie von den Rechnungen der Krankenhäuser einzubehalten. Weiterhin können die Krankenkassen nach den neuen Regelungen mit einzelnen Leistungserbringern Direktverträge abschließen, um die Versorgung ihrer Versicherten zu verbessern. In § 140 c Abs. 2 Satz 2 und 3 heißt es dazu, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Die Zahl der teilnehmenden Versicherten und deren Risikostruktur sind zu berücksichtigen. Ergänzende Morbiditätskriterien sollen in den Vereinbarungen berücksichtigt werden.“
Meine Damen und Herren, eine weitere Besonderheit der integrierten Versorgung ist das Problem der Vertragspartnerschaft. Jede Kasse kann mit einem Leistungserbringer einen Vertrag abschließen und da muss ich Ihnen sagen, ich kann mir das überhaupt nicht richtig vorstellen. Bei etwa 270 Krankenkassen ist das möglicherweise ein Riesenproblem, denn stellen Sie sich mal vor, ein Arzt hat 100 Patienten und alle sind in einer unterschiedlichen Kasse - also der bürokratische Aufwand, ich weiß nicht, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat.
Wichtig ist auch, die Fragen zu beantworten: Was soll das Prinzip vom Kollektiv- zum Einzelvertrag wirklich bringen? Eine bessere Qualität mit einer neuen Strukturqualität? Nun gut. Was aber ist mit einer Ergebnisqualität auf hohem Niveau? Hier haben wir ein Riesenproblem in der Praxis. Die Intransparenz der Verträge macht das aber unkontrollierbar und das wird natürlich nicht akzeptiert und das kann ich nachvollziehen. Hier hat der Gesetzgeber schon eine Aufgabe, wenn auch nicht auf Landesebene. Werter Herr Minister Zeh, Sie sind ja auch im Bundesrat tätig und können initiativ werden.
Meine Damen und Herren, ich sehe noch ein anderes Problem. Die Wende vom Kollektivvertrag zum Einzelvertrag ist für mich vergleichbar mit der Auflösung von Tarifverträgen, für die die Kassenärztliche Vereinigung steht, hin zum Haustarif mit der einzelnen Krankenkasse. Neben der Aushöhlung des Tarifvertrags besteht außerdem für die Ärzteschaft ein hoher administrativer Aufwand, ich erwähnte es schon. Für den Patienten bleibt die Chance auf Behandlung ohne Lücken im Behandlungskonzept, ob auch mit besserer und höherer Qualität, das ist in der Praxis noch nicht bewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus dem Gesagten ergeben sich natürlich auch die Fragen nach dem Stand der integrierten Versorgung in Thü
ringen, nach den dazu gesammelten positiven wie negativen Erfahrungen auf allen Seiten der Beteiligten. Das ist ja schon gesagt worden und deshalb haben wir ja unseren Antrag gestellt. Von besonderem Interesse ist somit die Frage - und das haben Sie ganz ausgespart, lieber Herr Minister - , ob medizinische Versorgungszentren und integrierte Versorgung ein geeignetes Instrument sind, dem drohenden Ärztemangel in Thüringen zu begegnen. Einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen zufolge vom Januar dieses Jahres sollen integrierte Versorgungen und MVZ-Gründungen Arbeitsplätze schaffen und, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Studie: „eher als die alten freiberuflichen Strukturen zur Übernahme von flächendeckenden Versorgungsaufgaben in Regionen geeignet sind“.
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Zeh, an dieser Stelle eine Anmerkung von mir zu der zitierten Aussage: Nach den jüngsten Veröffentlichungen fehlen schon jetzt in Thüringen 117 Hausärzte. Bis zum Jahr 2008, also in drei Jahren, wird die hausärztliche Versorgung die kritische Grenze für drohende Unterversorgung in 13 von 20 Bedarfsplanungsbezirken erreicht bzw. unterschritten haben. In der fachärztlichen Versorgung tritt für acht von 20 Planungsgebieten ein Sicherstellungsproblem auf. Gegenwärtig sollen 73 Facharztstellen frei sein. Es zeichnet sich also konkret ein Ärztemangel ab. Für den Sicherstellungsauftrag in der ambulanten Versorgung ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Daran ist auch nichts geändert. Aber nach dem Willen des Gesetzgebers bleibt sie komischerweise bei der integrierten Versorgung außen vor. Hier, Herr Minister, schließt sich schon die Frage an, wer soll in Zukunft generell für den Sicherstellungsauftrag zuständig sein?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verfasser der Studie unterstellen Thüringen ein Verweigerungskartell der Leistungsanbieter gegenüber der Zielsetzung des Gesetzgebers. Nach allen uns vorliegenden Informationen aus Gesprächen mit verschiedenen Leistungserbringern können wir nicht zu dieser Schlussfolgerung kommen. Eher sind wohl die Rahmenbedingungen nicht stimmig. So werden die Ansätze zur sektoralen Öffnung von der Krankenhausgesellschaft schon als Mogelpackung bezeichnet. So ganz Unrecht haben sie dabei nicht. Im Übrigen haben auf der genannten Fachtagung in Weimar sowohl die Landeskrankenhausgesellschaft als auch die Kassenärztliche Vereinigung die Aussagen vom so genannten Verweigerungskartell heftig dementiert. Nachdenkenswert wäre es schon, ob die zögerliche Bereitschaft, integrierte Versorgungsverträge zu schließen, noch einen anderen Hintergrund haben könnte. Vielleicht hat es auch etwas mit den Biographien jener zu tun, die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit sehr viel we
niger bürokratischem Aufwand noch aus einer anderen Zeit kennen. Im Übrigen sind die Ursachen einer drohenden Unterversorgung wohl nicht nur in den freiberuflichen Strukturen zu sehen, sondern schlichtweg im mangelnden Nachwuchs eines Berufes. Da haben Sie ja sogar vergessen, sich noch einmal zu loben. Sie haben jetzt den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin mit initiiert.
Hier waren wir einer Meinung und es gibt keine Probleme, dies auch anzuerkennen. Die Frage ist nur, wann wird er wirksam und wann findet er statt. Wir wissen, er steht unter Finanzvorbehalt und wir sind noch nicht ganz dort, wo wir hinwollen. Aber ich denke, hier gibt es auch andere Gründe. Kein anderes Berufsbild wie das des Arztes wurde so undifferenziert über Medien und in der Öffentlichkeit schlechtgeredet. Für Missbrauch einiger wurde ein ganzer Berufsstand diskreditiert. Ich glaube, es gibt in jedem Bereich Missbrauch, da brauchen wir Politiker gar nicht so weit nach vorn zu schauen. Jeder Missbrauch ist auch einer zu viel, aber ich finde es nicht korrekt und nicht gerecht, einen ganzen Berufsstand zu diskreditieren,
Das haben Sie nicht gemacht, Herr Minister Dr. Zeh. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir hier irgendwo in Deutschland in bestimmten Zeiten linke Redakteure haben, die vielleicht auch noch der PDS angehören, dann würden nämlich auch ein paar Berichte von uns besser kommen. Die Linken - sicher gibt es da einen unterschiedlichen sozialen Bezug zur Ärzteschaft. Mir geht es um eine gerechtere Wertung der verantwortungsvollen und verantwortungsbewussten Arbeit von Ärzten.
Ich bin schon im Bundestag mal von bestimmten Seiten so - ha, ha, die PDS - als Verteidiger der Ärzteschaft bezeichnet worden. Ja, der Arztberuf ist einer der wichtigsten und den brauchen wir und es geht darum, vernünftig und ordentlich damit umzugehen. Ich sagen Ihnen, manches Problem hätten wir nicht, wenn die Ärzte auch entsprechend ihrer Verantwortung und Leistung ein vernünftiges Honorar erhalten würden.
Ich sage jetzt noch mal, in keinem anderen Beruf ist es möglich, dass ein Beschäftigter nicht weiß, wie viel er im Monat verdient. Budgetierung, Regresse, Punktewerte und Punktwerteverfall machen es aber bei einem niedergelassenen Arzt möglich. Mehr Patienten als üblich zu versorgen, bringt darüber hinaus Honorarabzug, das sieht eine Mengenbegrenzung so vor. Da würde ich sagen, da liegen auch teilweise Rahmenbedingungen und Ursachen für Missbrauch, darüber sollte mal die Politik nachdenken. Da geht mein Appell an beide großen Parteien im Bundestag, die dann jetzt noch oder in welcher Form wissen wir ja erst 12.00 Uhr noch was, ob wir nun Wahlen haben oder nicht, also da appelliere ich wirklich an alle, weil nämlich, meine Damen und Herren, die künftige Regelleistungsvolumina, die ja da auch wieder eingeführt werden, ist nämlich die Fortsetzung reglementierter Leistungsmengen unter neuem Namen. Wenn aber schon jetzt Ärzte mehr Patienten versorgen, als sie eigentlich für einen ordentliches Honorar dürfen, dann gibt es Probleme. Ich frage mich ernsthaft, verschärft hier der Gesetzgeber nicht noch das sich abzeichnende Dilemma einer drohenden Unterversorgung mangels Ärzten, indem medizinisch notwendige Leistungensmengen begrenzt werden? Es geht ja hier nicht um welche, die da irgendwo eine rote Pille haben wollen statt einer grünen, weil die Farbe so schön ist, sondern hier geht es wirklich schon um Begrenzung von medizinisch notwendigen Leistungen und wir müssen Budgets nach dem medizinischen Bedarf einteilen und nicht nach irgendwelchen Mengen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Gesundheitssystem sind neue Versorgungsformen notwendig. Da sind wir uns alle, glaube ich, auch einig, und zwar zur Überwindung der Schnittstellen zwischen ambulanter, haus- und fachärztlicher Betreuung sowie stationärer Krankenhausbehandlung und in gleicher Weise auch anschließender Rehabilitation für die Patienten. Dies vor allem, um die Belastung durch die Mehrfachuntersuchungen der Patienten einzuschränken, und das bringt natürlich dann auch Kosteneinsparung. Zu beantworten sind deshalb die Fragen: Was behindert sinnvolle Integrationsverträge? Was sollte nachgebessert werden? Ich sagte es schon, die Rahmenbedingungen sind nicht stimmig. Als Hemmnis wirkt zum Beispiel: In der Integrationsversorgung sollen nur solche Leistungen vereinbart werden, für die einer der Vertragspartner diesen Zulassungsstatus in die integrierte Versorgung mit einbringt.
Zweitens: Aus der Kann-Verpflichtung zur Hinterlegung von Verträgen zur integrierten Versorgung soll eine Muss-Verpflichtung werden, um die Sicherung der Qualität der Leistungserbringung nach § 135 ff.
Drittens: Über konkrete Projekte sollten Nachweise erbracht werden zum jeweiligen Versorgungsgebiet und der eingeschriebenen Patientenzahl zur Rechtfertigung des Abzugs von bis zu 1 Prozent der Gesamtvergütung von den KVn und den Krankenhausrechnungen. Ich glaube, dann würden die sich auch mehr öffnen dafür.
Viertens: Die Anschubfinanzierung darf nicht zur Defizitdeckung der Kostenträger missbraucht werden. Übersetzt heißt das: zur Defizitdeckung der Krankenkassen. Hier wird befürchtet, dass das im Gesetz nicht richtig geregelt worden ist.
Probleme medizinischer Versorgungszentren, die uns bekannt sind, sind Folgende: Inwieweit dürfen angestellte Krankenhausärzte auch in MVZs angestellt tätig sein? Zweitens: Fachärzte und Verbände befürchten, dass ihnen eine Anbindung der teilstationären und ambulanten Versorgung an das Krankenhaus Behandlungsmöglichkeiten und Patienten entziehen. Ich kann das bei unseren Ärzten in den neuen Bundesländern auch verstehen, sie hatten 1990 nur zwei Alternativen, arbeitslos oder selbständig. Sie haben Kredite investiert und, und, und. Man muss das alles im Ganzen sehen und ich denke, hier müssen die Ärzte mit ins Boot genommen werden, denn wenn ich neue Strukturen will, muss ich die Beteiligten mit hereinnehmen und ich darf sie nicht ausgrenzen.
Drittens: Inwiefern sind die steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen inzwischen geklärt? Da hatten Sie ja auch schon, Herr Minister, gesagt, hier gibt es Lücken und hier ist Handlungsbedarf dringend notwendig.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch eine andere Sache ansprechen, die auch hier in den Zusammenhang mit gehört. Die Kassenärztliche Vereinigung will mit ihrer am 9. Juni 2005 vorgestellten Kampagne gegen den Ärztemangel neue Wege in der ambulanten Medizin in Thüringen angehen. Meine Fraktion unterstützt diese Kampagne ausdrücklich, denn die Idee, mit dem Sicherstellungsassistenten oder Angestellten einer KV-Einrichtung neue Wege gehen zu wollen und ihn an der Honorarverteilung partizipieren zu lassen, sollte in jedem Bundesland möglich sein. Dieses Beispiel zeigt, wie ernst die KV Thüringen ihren Sicherstellungsauftrag zur ambulanten Versorgung der Bevölkerung nimmt. Es zeigt, dass die KV als Selbstverwaltung konstruktiv und ideenreich arbeiten kann, wenn die Notwendigkeit auch besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ärztemangel wirft natürlich auch seine Schatten auf Notfall- und Rettungsdienst. Unter der Prämisse, das Thüringer Rettungsdienstgesetz zu novellieren, und hier, Herr Minister, ist dann wieder die Landesverantwortung ganz groß, sollte auch hier ausgelotet werden, wie personelle und materielle Ressourcen ganzheitlich integriert genutzt werden können. Noch einen Bezug sehe ich zum diskutierten Thema, was dann auch eine Thüringer Spezifik wäre. Gegenwärtig wird der 5. Thüringer Krankenhausplan erarbeitet. Hier sollte eine gemeinsame regionale ambulant-stationäre Planung erfolgen. Und da sollte man ruhig einmal über Parteigrenzen hinwegsehen, denn das ist ein Vorschlag, den meine Fraktion bereits im Zusammenhang mit der Planung zum 4. Thüringer Krankenhausplan gemacht hat. Es muss nicht immer alles schlecht sein, was von der Opposition kommt. Also kann die PDS auch einmal etwas einbringen. Wir sollten gemeinsam darüber diskutieren, wie wir das klären können.
Sehr geehrter Herr Minister, wenn alle die integrierte Versorgung eigentlich wollen, und so habe ich Ihren Sofortbericht verstanden und ich glaube Ihnen da auch, muss es doch möglich sein, die starre sektorale Trennung von ambulant und stationär zu überwinden. Damit wäre mehr Effizienz bei knapper werdenden personellen Ressourcen möglich und es käme vor allem den Patienten im Lande zugute. Ich denke, wir sagen alle, dass wir das wollen. Also tun wir etwas in der Zukunft. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ja gemeinsam die Veranstaltung bei der Techniker-Kasse besucht. Frau Fuchs war so freundlich, am Ende in der Podiumsdiskussion Herrn Zeh zu vertreten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Fuchs, PDS: Wir haben aber nicht darstellen wollen, dass es dazu einen Regierungswechsel gegeben hat.)
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich fand es in Ordnung, dass sich jemand bereitgefunden hat. Das Thema ist ja auch ein übergreifendes Thema, Frau Fuchs. Aber es wäre schön gewesen, Herr Zeh, Sie wären länger geblieben. In dieser Veranstaltung ist