Protocol of the Session on September 9, 2004

(Beifall bei der CDU)

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus ist es auch notwendig, die Strukturen im Wasser- und Abwasserbereich weiterzuentwickeln. Es ist unser Ziel, die Zahl der Aufgabenträger von derzeit 180 deutlich zu reduzieren. Bis März 2005 wird dazu ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, dürfen wir uns nicht auf eine reine Rechtsaufsicht beschränken. Eine verbesserte Kontrolle der Beitragsund Gebührenerhebung muss zukünftig gewährleistet sein.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bessere Serviceangebote der Verwaltungen, mehr Wirtschaftsfreundlichkeit und die Orientierung an den Bedürfnissen der Bürger bleiben, das wird auch durch die Ausführungen deutlich, Richtschnur unserer Landespolitik. Im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern und von Unternehmen müssen Verwaltungsvorgänge schnell bearbeitet werden. Behördenbriefe, Bescheide, Vorgänge und Fristen müssen klar und verständ

lich formuliert und Entscheidungsabläufe transparent gemacht werden. Eine bürgerfreundliche Verwaltung setzt auf Schnelligkeit, auf Solidität und sie nutzt die Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechniken. Nach den Ergebnissen der internationalen Vergleichsstudie "Government online 2003" nutzten im vergangenen Jahr rund 26 Prozent der Deutschen E-Government-Angebote deutscher Städte, Länder oder des Bundes. Das bedeutet zwar einen Anstieg um 2 Prozentpunkte, aber unter den 32 Ländern, die untersucht worden sind, belegt Deutschland nur den 19. Platz.

Wir wollen erreichen, dass Bürger und Unternehmer verstärkt am eigenen Computer mit Behörden in Kontakt treten und Verwaltungsangelegenheiten regeln können. Das Internet bietet dazu beste Voraussetzungen. Wir haben beschlossen, ein Dienstleistungsportal für die Thüringer Landes- und Kommunalverwaltung einzuführen und inzwischen ist die europaweite Ausschreibung abgeschlossen. Es ist wichtig, dass diese innovative Serviceplattform mit Daten und Applikationsdiensten zügig realisiert wird. Damit rückt der Freistaat Thüringen einen großen Schritt dem Ziel näher, das Verwaltungshandeln zu erleichtern und zu beschleunigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einführung des elektronischen Grundbuchs wird noch in diesem Jahr abgeschlossen. Dies stellt einen weiteren wichtigen Schritt für das E-Government dar. In wenigen Wochen werden alle etwa 1,2 Mio. Grundbucheinträge in Thüringen digitalisiert sein. Notare und andere Berechtigte können über das Internet den Grundbuchbestand des Freistaats einsehen. Der Aufbau der automatisierten Liegenschaftskarte wird beschleunigt und in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Gleichzeitig gilt es, unsere Geobasisdaten an deutschland- und europaweite Standards anzupassen. Die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung werden dann - natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes - online für die Berechtigten verfügbar sein. Das Ziel lautet also auch hier: Besser und schneller planen, entscheiden und damit investieren können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die geplante Einführung des elektronischen Handelsregisters wird den Wirtschaftsstandort Thüringen stärken. Dieses Projekt soll im nächsten Jahr begonnen werden. Es wird zu einer erheblichen Beschleunigung von Einträgen und auch Auskünften führen.

Das alles ist kein Spiel für Computerfreaks, nein, wer so denkt, der hat die Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland und Europa und darüber hinaus verpasst. Es dient dem Ziel, Thüringen für die Zukunft besser und moderner aufzustellen und deshalb sollte niemand die Bedeutung dieser Maßnahmen unter

schätzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in Thüringen wie auch in den übrigen jungen Ländern haben die Menschen seit der Wende eine beeindruckende Aufbau- und Anpassungsleistung vollbracht,

(Beifall bei der CDU)

die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Die Erfolgsgeschichte basiert selbstverständlich auch auf der persönlichen und finanziellen Hilfe aus den alten Ländern. Hilfe, für die wir sehr dankbar sind und die wir auch noch weiterhin dringend benötigen, um die teilungsbedingten Lasten schultern zu können. Es muss unser Ziel sein, es muss vor allem das Ziel der Berliner Politik werden, den Angleichungsprozess zwischen jungen und alten Ländern zügiger zu gestalten als in den vergangenen Jahren. Ein Ziel, das auch im Interesse der alten Länder liegt. Denn ein Blick auf den aktuellen Haushalt zeigt: Gut die Hälfte unserer Einnahmen sind immer noch Transferzahlungen von EU, Bund und alten Ländern. Aber dieser Geldzufluss ist begrenzt und wir dürfen nicht übersehen: In Zeiten eines härter werdenden Verteilungskampfes stößt die Solidarität an Grenzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn also die Einnahmen zurückgehen, die Steuerquellen aufgrund der verfehlten Wirtschaftspolitik der rotgrünen Bundesregierung immer spärlicher sprudeln, müssen wir die Ausgaben anpassen. Was für jeden Privathaushalt gilt, das gilt auch für den Staat. Weil die öffentlichen Kassen leer sind, kann man sich nicht mehr alles leisten, was vielleicht wünschenswert und in besseren Zeiten auch finanzierbar wäre. Aber Sparen bedeutet nicht "Kaputtsparen", wir sparen auch nicht nach dem Rasenmäherprinzip. Sparen bedeutet, mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein dort zurückzufahren, wo es möglich ist, damit wir in anderen Aufgabenbereichen, an anderen Stellen, die Aufgaben zukunftsorientiert gestalten können. Deshalb haben wir bereits im Juli 2004 die Notbremse gezogen und eine Haushaltssperre verkündet, die bis zur Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushalts in Kraft bleibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der finanzielle Bewegungsspielraum des Landes ist bedingt durch weitere Mindereinnahmen sehr eng. Er ist noch enger, als wir nach der Mai-Steuerschätzung befürchten mussten. Die Steuerausfälle betragen rund 212 Mio.     ausgaben, die nicht von uns, von der Landesregierung zu beeinflussen sind. Als Beispiele nenne ich die Ausgaben für Sozialhilfeträger, Gerichts- und Betreuungskosten sowie DDR-Zusatzrenten. Insgesamt ergeben sich für den zweiten Nachtragshaushalt 2004 folgende Eckwerte: Steuermindereinnahmen, nicht realisierte Gewinne

sowie Mehrausgaben ergeben eine Deckungslücke von 437 Mio.       Nettokreditaufnahme auf 988 Mio.    Das sind 293 Mio.        dung, die uns nicht nur nicht leicht gefallen ist, sondern die uns schwer fällt. Rund 144 Mio.   sem Jahr zusätzlich eingespart werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb halte ich diesen Mix aus Einsparungen und neuen Krediten für vertretbar, weil wir an dem Ziel festhalten, die Konsolidierung durch eine deutliche Reduzierung der Neuverschuldung in dieser Legislaturperiode voranzutreiben.

Für den Reformhaushalt 2004 liegen bislang folgende Eckwerte vor: Den ursprünglich vorgesehen Ausgaben in Höhe von rund 10 Mrd.   men von rund 8,1 Mrd.     nen Fehlbetrag von 1,9 Mrd.   den Einsparungen in Höhe von 900 Mio. !" # he von 985 Mio.  $men. Sowohl der Nachtragshaushalt 2004 als auch der Reformhaushalt 2005 sind damit verfassungskonform. Aber ich sage auch deutlich, wir stoßen an die Grenzen des Machbaren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir Chancen nutzen und Zukunft gestalten wollen, sind Einsparungen besonders im Personalbereich unabdingbar, denn darauf entfällt ein bedeutender Teil der Ausgaben. Über 27 Prozent des Thüringer Haushalts sind heute durch Personalkosten gebunden. Dieser Anteil wird sich durch die Pensionszahlungen, die in den nächsten Jahren verstärkt auf uns zukommen, weiter erhöhen. Das bedeutet, der Spielraum für Investitionen würde noch kleiner. Genau das müssen wir verhindern. Der Wille zum Sparen ist da, abgesehen von den rund 400 Stellen, die bis 2009 in den obersten Landesbehörden, in den Ministerien, eingespart werden, fallen im nachgeordneten Bereich bis zum Ende dieser Legislaturperiode rund 7.000 Stellen weg. Das entspricht etwa 13 Prozent. Wir werden den geplanten Personalabbau sozial verträglich gestalten. Landesbedienstete, deren Aufgaben entfallen, werden über eine Jobbörse auf unbesetzte Dienstposten in der Landesverwaltung vermittelt. Dadurch sollen so weit wie möglich externe Nachbesetzungen vermieden werden. Um die Arbeitsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen zu gewährleisten, muss der Personalabbau durch eine erhöhte Arbeitsleistung der verbleibenden Landesbediensteten ausgeglichen werden. Wir werden daher die Wochenarbeitszeit der Landesbeamten im Durchschnitt auf 41 Stunden anheben, sie wird - altersspezifisch differenziert - zwischen 40 und 42 Stunden liegen. Und wir werden das Weihnachtsgeld gestaffelt nach Besoldungsgruppen reduzieren. Wir streben an, diese Regelungen auch auf die Angestellten und Arbeiter zu übertragen. Das bedarf jedoch einer Vereinbarung mit den Tarifpartnern.

Es ist unser Ziel, die europapolitische Kompetenz der Mitarbeiter in der Thüringer Landesverwaltung zu steigern. Deshalb werden wir zukünftig verstärkt Landesbedienstete an Institutionen der EU entsenden. Zu diesem Zweck wird ein Pool mit neun Stellen eingerichtet und die Koordinierung liegt bei der Thüringer Staatskanzlei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schlanker Staat, weniger Staatsausgaben, das heißt weniger Aufgaben, weniger Verwaltungsvorgänge, weniger Personal. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Wenn wir auf diesem Gebiet nicht konsequent sind, verlieren wir alle Gestaltungsspielräume und das kann niemand in diesem hohen Hause wollen!

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht zuletzt unseren starken und lebendigen Gemeinden und Städten zu verdanken, dass wir in Thüringen wieder Deutschlands starke Mitte sind. Seit 1990 haben sich viele fleißige Bürgerinnen und Bürger des Landes am Neuaufbau ihrer Heimatorte beteiligt. Wir können stolz sein auf das, was in den letzten Jahren entstanden ist, auch gerade mit Hilfe des Landes. Aber Ländervergleiche zeigen, dass Thüringen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs pro Einwohner den höchsten Betrag an die Kommunen weiterreicht. Das ist in der bisherigen Höhe nicht mehr möglich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Kommunen müssen ab jetzt die Steuerausfälle mittragen, gleichzeitig natürlich handlungsfähig bleiben. Deshalb werden wir die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Städten und Gemeinden in einem dreistufigen Verfahren neu ordnen.

Erste Stufe: Die Thüringer Kommunen werden bereits im Jahr 2004 an den Einnahmeausfällen beteiligt, die das Land durch die negative Entwicklung des Steueraufkommens erleidet.

In einem zweiten Schritt werden ab 2005 die freiwilligen Zuführungen aus dem Landeshaushalt in den Kommunalen Finanzausgleich entfallen. Für die Fachleute: § 3 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 3 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes werden gestrichen. Damit bewegen wir uns auf einem Niveau, wie es auch in den anderen Ländern bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen anzutreffen ist.

In einer dritten Stufe soll unter anderem die Hauptansatzstaffel geändert werden, um damit die Finanzmittel auf einwohnerstärkere Gemeinden zu konzentrieren, das heißt, die Struktur des Finanzausgleichsgesetzes wird neu festgelegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gegenwärtig wird die Vielzahl geförderter Einzelmaßnah

men dem Ziel des Kommunalen Finanzausgleichs, eine angemessene und transparente Finanzausstattung der Kommunen zu gewährleisten, nicht gerecht. Deshalb gehören alle Ausgabentitel auf den Prüfstand. Nicht zwingend notwendige Förderungen bestimmter Zwecke und Projekte sollen in Zukunft unterbleiben und die dadurch freigesetzten Mittel sollen zum Teil die Schlüsselzuweisungen bzw. Investitionspauschalen erhöhen. Und im Übrigen bleibt die grundsätzliche Neuregelung, auch das will ich deutlich machen, der Gemeindefinanzen in Deutschland auf der Tagesordnung. Hier ist die Bundesregierung ganz eindeutig in der Pflicht.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Der Bundesrat hat dazu eindeutige Beschlüsse gefasst. Die Neustrukturierungen und Personaleinsparungen werden dazu beitragen, Gestaltungsspielräume wiederzugewinnen.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das allein reicht nicht aus. Auch die Leistungsgesetze im Sozialbereich stehen auf dem Prüfstand. Wichtig dabei ist: Derjenige, der hilfebedürftig ist, darf auch in Zukunft auf Solidarität und Hilfe der Allgemeinheit zählen. Dabei ist jedoch stärker als in der Vergangenheit die tatsächliche Hilfebedürftigkeit der Maßstab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ausgaben für den Sozialbereich sind, das muss ich so klar sagen, in der bisherigen Höhe nicht mehr finanzierbar, weil wir derzeit zu wenig erwirtschaften, um allen Ansprüchen gerecht zu werden, weil die Lebenserwartung der Menschen dank medizinischer Fortschritte glücklicherweise steigt, aber auch weil es zu wenig Kinder gibt.

Wir werden deshalb das Landesblindengeld anpassen und die Zahlbeträge auf den Durchschnitt der Länder, die ein Landesblindengeld eingeführt haben, ausrichten. Diese Änderung ist vertretbar, da im Einzelfall ein Mehrbedarf durch die Blindenhilfe aus einem anderen Leistungssystem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen gedeckt wird. Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird kommen, wir werden es noch in diesem Jahr auf den Weg bringen und dann mit Geduld und Augenmaß beraten. Dazu gehört auch eine eingehende Anhörung. Auch in diesem Fall ist Sorgfalt unser oberstes Gebot.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, angesiedelt beim Sozialministerium, habe ich bereits eingesetzt. Er ist so ausgestattet, dass er seine Mittlerfunktion zwischen den Betroffenen, den Verbänden und der Landesregierung schon jetzt wahrneh

men kann. Die endgültige Beschreibung seines Aufgabenbereichs wird Gegenstand des Gleichstellungsgesetzes sein.

Aber auch mit der Zuordnung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann in das Familienministerium und die Einführung des so genannten schwedischen Modells gewinnt die Gleichstellungspolitik weiter an Bedeutung. Künftig wird es in jedem Ministerbereich eine direkte Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für die Gleichstellung geben und damit gewinnt diese Aufgabe noch stärker an Bedeutung.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die neue Zuständigkeit des Sozialministeriums für die Koordinierungsstelle Gewaltprävention wird insbesondere durch die gleichzeitige Ankopplung des Ausländerbeauftragten, der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen auch Synergieeffekte mit sich bringen. Gewaltprävention verstehen wir vor allem als Teil der Sozialarbeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, "entdecke, was geht" - so lautet das Motto des ersten Thüringen-Jahres, das Anfang September angelaufen ist und die vorhandenen freiwilligen Dienste, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr, vorbildhaft zusammenführt. Etwa 1.000 Jugendliche im Alter zwischen 16 und 27 Jahren können sich ein Jahr lang gemeinnützig engagieren in Krankenhäusern, in Museen, in Kindergärten oder Naturschutzstationen. Wir haben die Einsatzbereiche deutlich ausgeweitet. Die Finanzierung von 1.000 Stellen für das Jahr 2005 wird über den Landeshaushalt gesichert. Ich meine, ein wichtiger Beitrag, um jungen Menschen die Chance zu geben, gemeinnützig tätig zu sein und damit Werte vorzuleben.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Familienfreundlichkeit heißt auch, dass wir das erfolgreiche Kinderspielplatzförderprogramm im nächsten Jahr fortführen werden. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die sehr erfolgreiche Entwicklung bei den Neu- und Weiterentwicklungen der Thüringer Krankenhauslandschaft wird sich fortsetzen. Mit der Umsetzung des 4. Thüringer Krankenhausplans wird die Infrastruktur aus leistungsfähigen Krankenhäusern weiter verbessert und durch die Einführung des Fallpauschalensystems gewinnt der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern an Bedeutung. Deshalb wird der nächste Krankenhausplan genau diesen veränderten Bedingungen auch Rechnung tra

gen. Es wird also zu einer Umstellung von einer bettenbezogenen Kapazitätsplanung zugunsten einer qualitätsorientierten Leistungsplanung geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im gesamten Bereich der Sozialpolitik müssen wir die richtigen Schwerpunkte setzen und stärker als bisher berücksichtigen. Man kann nur das ausgeben, was vorher erwirtschaftet wurde. Nur politische Rattenfänger setzen sich über diesen Grundsatz hinweg und versprechen allen alles. Solchen Leuten ist es egal, wie viele Lasten sie der nachfolgenden Generation aufbürden. Uns ist dies nicht egal und deshalb werden wir die Weichen neu stellen.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Sprache ist doch verräterisch nach Klemperer.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der griechische Philosoph Aristoteles hatte schon zu seiner Zeit erkannt, dass die Gemeinschaft, die auf den Mittelstand gründet, die beste ist und dass solche Staaten in der Lage sind, eine gute Verfassung zu haben, in denen der Mittelstand zahlreich vertreten ist - 2000 Jahre alt. Die Bedeutung dieser Erkenntnis gilt auch heute. Die Zahl der mittelständischen Unternehmen beeinflusst selbstverständlich die Stärke auch der öffentlichen Finanzen, die Höhe des Wirtschaftswachstums, das Einkommen und auch die Anziehungskraft der Region. Die Gemeinschaft, die sich also auf einen starken Mittelstand gründet, hat eine gute Zukunft. Denn es sind gerade die kleinen und mittleren Betriebe, die das Rückgrat unserer sozialen Marktwirtschaft bilden. Sie sind die tragende Säule des wirtschaftlichen Geschehens in Thüringen und in der Bundesrepublik Deutschland. Ich bin dankbar, dass wir einen starken innovativen und zukunftsfähigen Mittelstand in Thüringen haben.

(Beifall bei der CDU)

Aber die Bedeutung des Mittelstands für unsere Gesellschaft geht über diesen reinen ökonomischen Ansatz hinaus. Ludwig Erhard hat zu seiner Zeit festgestellt: "Der Mittelstand kann materiell in seiner Bedeutung nicht voll ausgewogen werden, sondern er ist viel stärker ausgeprägt durch Gesinnung und eine Haltung im gesellschaftlichen und politischen Prozess." Auch das gilt heute. Politik für den Mittelstand ist daher mehr als politische Interessenvertretung für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ist Politik für die Mitte und damit für die Mehrheit der Gesellschaft. An den Rahmenbedingungen für den Mittelstand ist ablesbar, wie frei eine Gesellschaft ist. Freiheit ohne Mittelstand ist ebenso wenig möglich wie Mittelstand ohne Freiheit. Für mich sind deshalb politische

und wirtschaftliche Freiheit unteilbar und sie bedingen einander und werden gemeinsam verteidigt oder gehen - das haben wir erlebt - gemeinsam verloren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb machen wir auch in der jetzt folgenden Legislaturperiode Politik für den Mittelstand.

(Beifall bei der CDU)

Denn die Verbesserung der Mittelstandssituation ist Wachstumsreserve für Thüringen. Dazu gehört zum Beispiel die Verbesserung der Zahlungsmoral. Thüringen hat über den Bundesrat intensiv darauf hingewirkt, dass Handwerker künftig fällige Werklohnforderungen leichter geltend machen und durchsetzen können. Es liegt nun an der Bundesregierung, dass das Forderungssicherungsgesetz endlich zügig die parlamentarischen Hürden nimmt.

(Beifall bei der CDU)