Das ist ein ganz anderer Fall, den ich Ihnen jetzt hier vortrage. Wenn natürlich bei der Kalkulation auch Preise in Ansatz gebracht werden, nur um den Auftrag zu erhalten, die dann nicht auskömmlich sind, das ist ja in der Regel der Punkt, worum es geht. Aber was wir hier vergleichen, ist ja beispielsweise - Herr Kollege Matschie hat das hier auch ins Rennen geführt - die Möglichkeit von Thüringer Unternehmen, entweder nach Bayern oder nach Niedersachen anzubieten. Wir hatten damals schon gesagt, das bayerische Gesetz ist ein Abschottungsgesetz. Auch in Niedersachen ist es nicht viel anders, Herr Kollege Matschie. Ich nehme mal die regierungsoffiziellen Worte beiseite, aber wenn Sie unter der Hand mit den Leuten reden, hat auch dieses Gesetz insbesondere die Funktion, Billig-Ossis abzulehnen. Das ist doch das Problem, warum wir den Wettbewerbsvorteil der Thüringer Unternehmen in der Frage noch hochhalten. Herr Kollege Kuschel, ich habe damals auch schon ausgeführt, weil Frau Kollegin Leukefeld sagt, wir brauchen eine Ordnung des Wettbewerbs. Diese Ordnung des Wettbewerbs bei der Auftragsvergabe ist gegeben. VOB und VOL werden, wenn sie ordentlich angewendet werden, das hatte ich damals auch schon ausgeführt, sehr gut in der Dreistufigkeit alle die Kriterien, die wir hier bereden, wie beispielsweise auch die Tariftreue in einem tarifzahlenden Betrieb, berück
sichtigt werden können. Ich will es vielleicht in dieser Ausführlichkeit auch noch einmal wiederholen. In der Vergabeordnung ist die erste Stufe Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Meine Damen und Herren, ein Betrieb, der seinen Beschäftigten ordentlich Geld bezahlt, kann sicher sein, dass dort gerade für Leistungsfähigkeit und Qualität die besten Voraussetzungen gegeben sind. Wir brauchen uns doch nichts vorzumachen, ein Betrieb, der seinen Beschäftigten über einen, zwei oder drei Monate kein Geld bezahlt, muss sich doch nicht wundern, wenn anschließend die entsprechenden Mängel am Bau auftreten. Das zweite Kriterium ist die technische Prüfung und erst das dritte Kriterium ist der Preis, meine Damen und Herren. Wir müssen uns aber auch nicht wundern wegen der Haushaltslage der Kommunen und wegen einer öffentlichen Debatte „Geiz ist geil“, dass dies natürlich die einfachste Variante ist, ohne sich groß anzustrengen. Wir gehen auf den Preis und dann brauche ich mir keine große Arbeit machen. Wenn ich dieses dreistufige Verfahren exekutiere, auch das haben wir schon damals festgestellt, das ist alles nicht neu, dann muss ich natürlich als vergebende Stelle mir schon einen Kopf machen, dass das Ding zumindest so fest ist, dass es vor der Vergabestelle Bestand hat. Da muss man ein Stück Beratung an die Hand geben. Das war damals auch angeboten worden. Es ist durch das Wirtschaftsministerium durch die entsprechenden Informationen und durch die entsprechenden Schulungsmöglichkeiten deutlich gemacht worden, dass hier bestimmt noch Reserven sind in der Frage zwischen Recht und Praxis. Also wenn es Negativbeispiele gibt, das will ich ja nicht verniedlichen und verneinen, die im Vollzug klemmen, dann werden wir dies durch ein Gesetz auch nicht ändern. Das ist interessanterweise, Frau Leukefeld, gerade der Punkt, wo Sie die 10 Prozent hineingebracht haben. Der Minister hat es zutreffend dargestellt, Sie ist in der Richtlinie vorhanden - weil Sie die Forderung der Wirtschaft bringen. Nur, es jetzt in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen, wird nichts Wesentliches daran ändern für diejenigen, die sich nicht daran halten wollen, und es konterkariert z.B. gerade wieder die Forderung der Wirtschaft, die sagt: weniger Bürokratie, weniger Gesetze. Also wir wollen das, was wir in der Richtlinie jetzt haben und was eigentlich nur umgesetzt wird, jetzt noch in den gesetzlichen Rang heben und noch mehr Bürokratie provozieren.
Eine spannende Frage, die es gilt auch in der Frage ökonomischer Vernunft oder ökonomischen Grundverstands, je nachdem, von welcher Seite es kommt, zu beantworten.
Bei Ihnen ist es ökonomische Unvernunft, das sage ich ganz deutlich, das muss ich auch nicht korrigieren. Warum vergibt denn die öffentliche Hand Aufträge und welches Ziel verfolgt sie denn damit? Weil es eine Straße zu bauen gilt oder weil ein Rathaus zu errichten ist oder weil Lieferungen notwendig sind, das ist doch der Punkt. Damit hat sie den Auftrag, unter sparsamer Verwendung von Steuergeldern eine wirtschaftliche Beschaffung oder eine wirtschaftliche Leistung zu erreichen. Es ist ein großer Irrtum, dass man sagt, dass man mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags Wettbewerbsverzerrung bekämpfen will und Sozialpolitik leisten will. Das ist ein großer Irrtum.
Ich rede schon zur Sache, nur geht es um einen öffentlichen Auftrag, Herr Matschie. Haben Sie überhaupt schon einmal überlegt, warum ein öffentlicher Auftrag vergeben wird?
Also ich denke, dass der Herr Abgeordnete Kretschmer jetzt das Rederecht hat, und jeder andere kann sich dann noch in diese Debatte einmischen.
Danke schön, Frau Präsidentin. Also, wie gesagt, dieser Punkt, auch noch einmal deutlich zu machen, warum öffentliche Aufträge vergeben werden: um Leistungen zu erreichen. Ich fand das Beispiel von Herrn Reinholz ganz gut. Überlegen Sie sich das einmal, Herr Kollege Matschie oder Herr Kollege Buse, wenn meine Fraktion beispielsweise Kopierpapier braucht, eine Lieferung ausschreibt und dann schaut, wer der günstige Anbieter ist - also wenn ich anschließend noch bei der Ausschreibung den Anbieter fragen muss, ob er sich erkundigt hat bei der Papierherstellungsfabrik, ob die Tariflöhne bezahlen oder ob die Frauen beschäftigen, also das wird eine wunderschöne Veranstaltung, wenn ich mir das vorstellen wollte. Vor allen Dingen, ich wollte eigentlich als Fraktion nur Papier bestellen.
Natürlich, in Ihrem Gesetz steht das nicht drin, aber Herr Kollege Pilger hat sehr deutlich gesagt, eigentlich könnten sie es sich auch vorstellen, vergabefremde Kriterien mit hineinzunehmen, aber in einer vordergründigen Absicht, die Mehrheitsfraktion vielleicht ins Boot zu kriegen, haben wir es erst mal weggelassen.
Genauso haben Sie es gesagt. Also, ich habe ja nun noch gute Ohren, wir können es auch noch nachlesen. Sie haben diese vergabefremden Kriterien im Augenblick nur nicht aufgenommen, weil Sie der Meinung sind, mit dieser Situation uns eher ins Boot zu kriegen, als dass das die PDS gleich offensichtlich hineinschreibt. Sie sagt, sie wollen das. Na bitte, da sieht man es wenigstens. Bei Ihnen ist das eben noch ein bisschen zu wackelig. Dass es aber sinnlos ist, das habe ich, glaube ich, mit dem Beispiel gerade deutlich gemacht.
Der Herr Abgeordnete Kretschmer gestattet, dass der Abgeordnete Matschie eine Frage stellen möchte. Bitte, Herr Abgeordneter Matschie.
Vielen Dank für so viel Zuvorkommen. Herr Kretschmer, Sie wissen ja, dass wir als SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht haben, der dem niedersächsischen Modell entspricht. Nun erklären Sie uns gerade, warum das alles nicht funktioniert. Können Sie mal dem staunenden Publikum verraten, warum es in Niedersachsen funktioniert und hier in Thüringen unmöglich sein soll?
Ich habe Ihnen gerade gesagt, Absicht des niedersächsischen Gesetzes ist es, beispielsweise im Thüringer Bau abzublocken, für eine Blockfunktion herbeizunehmen. Und das Zweite, was ich Ihnen gesagt habe, ist, dass wir durch unsere Richtlinie, die ja eine Mittelstandsrichtlinie ist, im Grundsatz ja ähnliche Regelungen haben, aber nicht diese vergabefremden Kriterien, sondern genau die Einhaltung der VOB mitnehmen, aber auf der Grundlage des Mindestlohnes. Das ist gerade der spannende Punkt, der vor Gericht entschieden wird. Muss ich auf den Tariflohn gehen, was mir nicht zusteht, oder
bleibe ich mit dem Mindestlohn genau in dem sozialen Auftrag, den wir, glaube ich, gemeinsam beantragen? Ich habe auch hier deutlich noch mal gesagt: Die Intention dieser Gesetze ist eine Abschottungsfunktion und diese Abschottungsfunktion geht insbesondere zulasten der Thüringer oder der ost- und mitteldeutschen Bauwirtschaft beispielsweise. Ich kann nicht verstehen, warum wir das nun besonders gut finden und vielleicht auch noch nachmachen sollen, weil, wenn, dann sind wir hier in Thüringen und müssen unsere wirtschaftliche Situation betrachten.
Ich will Ihnen gerade, Herr Kollege Matschie, noch die Frage des Mindestlohns mit ins Stammbuch schreiben. Wissen Sie, man kann darüber diskutieren, ob man mit Hartz IV den richtigen Weg gegangen ist oder nicht, aber die Zusammenlegung dieser beiden Systeme und damit die quasi Fixierung eines Mindestlohns, eines informellen Mindestlohns, war ja dazu geeignet, gerade in dem Bereich neue Arbeitsplätze zu schaffen. Warum Sie diese Bewegung wieder aufheben wollen, indem Sie einen anderen Mindestlohn fixieren, ist mir unerklärlich, und vor allem ist mir unerklärlich, warum Sie der Idee nachhängen, dass man möglicherweise mit dieser Funktion Arbeit im Niedriglohnsektor komplett abschneiden will, weil, das ist doch der Punkt. Da, wo Sie Mindestlöhne fixiert haben, z.B. in Frankreich, die eine andere tarifliche Bindung haben, ist zumindest der Effekt so, dass die Jugendarbeitslosigkeit mindestens doppelt so hoch ist wie in Deutschland. Das ist doch ein Effekt, den Sie hier möglicherweise ausblenden,
aber den ich deutlich sagen will. Auch das britische Modell, auch das irische Modell hat zumindest den Umstand der Nichtvergleichbarkeit, weil die tariflichen Regelungen, die Tarifbindungen überhaupt andere sind als in Deutschland.
Meine Damen und Herren, es ist schon mal deutlich geworden, durch das in Aussicht stehende Bundesverfassungsgerichtsurteil sind die Gesetze nicht rechtlich entscheidungsreif. Das will ich deutlich sagen. Ich würde an Ihrer Stelle nicht Vergabegesetz, sondern Vergebegesetz darüberschreiben, weil Sie der Thüringer Wirtschaft Chancen vergeben, auskömmliche Aufträge zu akquirieren. Ich bin dennoch dafür, die beiden Gesetze, so wie beantragt, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen und natürlich an den Justizausschuss, weil es ein Gesetz aus dem Hause ist. Und wir werden mit überlegen, ob eine Anhörung Ihren offensichtlich verblassten oder ver
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Gäste! Kollege Kretschmer, Sie haben ja einige Punkte hier zur Debatte gestellt, u.a. auch die Frage, dass bei mangelnder, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Durchführung und Umsetzung z.B. der Richtlinie und der Mittelstandsrichtlinie mehr Beratung angesagt werde und dass man auf dieser Ebene Probleme lösen könnte. Das mag ja sein, will ich durchaus sagen. Dann will ich auch mal sagen, dass bei den Kammern die Auftragsberatungsstelle in Liquidation gehen musste, weil sich da das Land entschieden hat, die Förderung einzustellen, meine Damen und Herren. Und das ist das, was ich andauernd hier feststelle. Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung und der CDU-Fraktion, machen das immer gerade so, wie Sie es brauchen. Vorhin haben wir gehört von Herrn Minister Zeh, man soll die Aufgaben nicht nur so auf den sozialen Bereich ziehen, sondern man muss das etwas weiter sehen. Vom Herrn Minister Reinholz hören wir nun aber, gerade wieder soziale Kriterien können natürlich im Zusammenhang mit einem Vergabegesetz oder überhaupt mit dem Thema keine Berücksichtigung finden. Ja, wenn Sie uns mal darüber aufklären würden, meine Damen und Herren der Landesregierung, welcher Meinung Sie nun eigentlich generell bei wirtschaftlichen und sozialpolitischen Fragen sind,
Ich möchte auf einiges, was hier angesprochen wurde, eingehen. Wir haben gerade gestern vom Statistischen Landesamt die Ergebnisse eines Lohnvergleichs erfahren und danach erhielten im Januar 2005 die Thüringer Beschäftigten im Industrie- und Baugewerbe die deutschlandweit niedrigsten Löhne. Das haben wir wiederholt als Thüringen schon attestiert bekommen. Und, meine Damen und Herren der Mehrheitsfraktion und der Landesregierung, weil dies 2000 so war und weil das dank Ihrer politischen Richtungsgebung auch im Jahr 2005 wieder so ist, sind u.a. die Anträge, die hier heute zur
Beratung vorliegen, seitens der SPD-Fraktion und der PDS-Fraktion eine politische Notwendigkeit. Sie haben Ihre Hausaufgaben im Interesse von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung in diesem Land nicht wahrgenommen in den vergangenen fünf Jahren, also müssen wir neu darüber debattieren.
Es wurden hier wieder die Fragen der Lohnkosten in Nachbarländern angesprochen u.ä. Ich weiß nicht, warum Sie immer versuchen, solche Argumente hier in die Debatte einzubringen. Laut Herrn Späth, meines Wissens ist er ja Ihrer politischen Richtung angehörig, war verbunden ein Fakt. Die Einstellung der Handyproduktion bei Siemens hatte allerhand Gründe, viele ökonomische, die Lohnproblematik, meine Damen und Herren, lag dabei bei 4 Prozent des Gesamtproblems. Also hören Sie auf, immer so zu tun, als ob die Lohnsituation in Deutschland, wie sie gegenwärtig sich gestaltet, ein absolutes Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung ist.
Ich muss Ihnen auch sagen, wenn Großkonzerne wie AMD wieder überlegen, in unserem Nachbarland Sachsen zu investieren, dann kann es um den Wirtschaftsstandort Deutschland in Gänze wohl nicht so schlecht bestellt sein, wie Sie das im Grunde genommen hier immer wieder an die Wand malen. Deshalb bin ich der Auffassung, wir sollten uns in sachlicher Auseinandersetzung zu den vorliegenden Problemen hier ergehen und befassen.
Mittelstandsrichtlinie: Ich will Ihnen nicht widersprechen, Herr Minister Reinholz, dass dort verschiedene Fragen durchaus geregelt sind, die wir auch so mittragen können, aber wenn es denn so ist, warum sollen wir sie dann nicht im Interesse von mehr klarer und einfacher Ordnung und Verbindlichkeit auch in eine gesetzliche Regelung geben, wenn wir doch inhaltlich in diesen Fragen übereinstimmen.
Das möchte ich gerne mit Ihnen diskutieren. Weil ich auch deutlich sagen muss, einen Unterschied gibt es natürlich. Sanktionen, die beide hier vorliegende Entwürfe in unterschiedlicher Relation aber im Prinzip in die gleiche Richtung gehend vorweisen, sind mit der Mittelstandsrichtlinie nicht zu verbinden und wenn wir uns darüber beklagen, Kollege Kretschmer, dass es an der Ausführung, an der Art und Weise wie es läuft, liegt, ja, dann machen wir es doch verbindlich, dann heben wir es doch in eine gesetzliche Regelung, meine verehrten Damen und Herren.
gelungen gibt und in anderen gibt es sie nicht. Ich möchte an dieser Stelle, was hier gesagt wurde, nicht im Einzelnen wiederholen, ich möchte allerdings auf Folgendes verweisen: Die gesamtwirtschaftliche Situation - ich hatte einen aktuellen Fakt eingangs genannt - gibt uns, meine Damen und Herren, allen Anlass, gerade auf eine gesetzliche Regelung im Vergabebereich zu bestehen. Ich will das deutlich sagen, wir haben das auch schon im vergangenen Jahr in den Debatten vor den Landtagswahlen immer wieder gespürt, dass es von verschiedenen Seiten, von Gewerkschaften, von der hier schon erwähnten „Initiative gegen Billiglöhne“, aber auch aus Sicht zum Teil des Handwerks und des Mittelstandes durchaus Akzeptanz und oft auch die deutliche Forderung nach einer gesetzlichen Regelung gibt.
Wir haben das heute auf die Tagesordnung auch deshalb erneut gesetzt, weil wir in der Zeit nach dem Wahltermin in diesem einen Jahr, indem wir hier im Landtag gemeinsam debattieren und Fragen beraten, immer wieder auf diese Problematik aufmerksam gemacht worden sind. Ich sage allerdings deutlich, weil wir von einem Gesamtkonzept einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Land ausgehen - und hier geht unser Entwurf ein Stück weit weiter als der der SPD-Fraktion -, wir haben ausdrückliche sozialpolitische Gesichtspunkte und, wenn Sie so wollen, auch Gleichstellungsgesichtspunkte in diesem Gesetzesantrag mit eingebracht, denn z.B. gibt es hier auch entsprechende Positionen und Forderungen des Thüringer Landesfrauenrates.
Wenn - und wir sind ja alle gemeinsam der Meinung, dass das, was Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bewegt, auch in den Zeiten, in denen wir für die bekannten fünf Jahre gewählt sind, hier in diesem Saal eine große, die tragende Rolle eigentlich spielen sollen in unserer politischen Verantwortung - heute zwei Entwürfe vorliegen, so will ich ganz deutlich sagen, dass ich davon ausgehe, dass die Beratungen, die folgen, dadurch nicht behindert werden, sondern dass wir auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe eine interessante und lebhafte Debatte führen können. Die Hauptunterschiede des PDS-Vergabegesetzes zum SPD-Entwurf liegen erstens in der Kopplung von Tariftreue mit einem Mindestlohn. Dass übrigens der Mindestlohn nicht zu den einfachen Angelegenheiten der Entscheidung gehört, dürfte völlig klar sein. Dass er der Landesregierung und der CDU grundsätzlich Probleme bereitet, das will ich schon sagen, denn Ihr Ministerpräsident hat wiederholt deutlich gemacht, dass er für einen Billiglohnsektor letzten Endes aus
seiner Sicht wirtschaftlichen Interessen hier ausgeht. Diese Kopplung, die es also bei der SPD so nicht gibt, ist unser Anliegen.
In unserem Gesetz ist zweitens die Tariftreue nach dem Günstigkeitsprinzip ausgestaltet. Es muss der für den Beschäftigten günstigste Tarif, entweder der am Ort der Leistungserbringung oder der am Firmensitz, angewendet werden.
Drittens möchte ich darauf verweisen, dass wir sozialpolitische Kriterien auch insofern sehen, bei vergleichbaren Angeboten werden Firmen bevorzugt, die überdurchschnittlich Frauen beschäftigen, überdurchschnittlich Ausbildungsplätze bereitstellen und die Quote der Beschäftigung von Schwerbehinderten erfüllen. Da ist eben ganz klar, in Frankreich kann man es zur Abstufung sehen, ich glaube, Herr Matschie hat das vorhin eingeworfen, in Großbritannien ist die Regelung anders, aber insgesamt gehen auch dort Regelungen in diese Richtung, Verbindung mit sozialpolitischen Kriterien, und wir wissen, dass dort die Wirtschaft bekanntermaßen nicht zusammengebrochen ist.
Als Argument gegen Tariftreuegesetze wird gern darauf hingewiesen, dass die Tariftreuepflicht zu Kostensteigerungen führt. Es ist natürlich ein Punkt, über den wir deutlich reden müssen. Die können durch Verwaltung und Kontrolle entstehen. Für das im Bundesrat gescheiterte Bundestariftreuegesetz wurden Vollzugskosten von 0,5 bis 1 Prozent im Übrigen gesetzt. Dem steht aber gegenüber, dass versicherungspflichtig Beschäftigte nicht nur von untertariflich entlohnten oder anderen Situationen und z.B. durch Schwarzarbeiter verdrängt und damit arbeitslos werden können, wenn wir nicht endlich mit einer gesetzlichen Regelung dem entgegentreten. Mindestens ein Teil übrigens der Kontrollkosten kann durch die Vertragsstrafen, wie sie ja in den Entwürfen vorgesehen werden, dann auch wieder ausgeglichen werden. Also ich will ganz deutlich sagen, es ist nicht so, dass wir uns über die finanziellen Folgen der hier vorliegenden Entwürfe und zumindest des PDS-Entwurfs keine Gedanken gemacht hätten, meine Damen und Herren. Ich widerspreche zudem vehement der Vermutung, dass sich öffentliche Aufträge durch ein solches Gesetz erheblich verteuern würden, was ja auch immer wieder ins Feld geführt wird. In der Baubranche z.B. liegt der im Tarifvertrag vereinbarte Mindestlohn für Ungelernte bei 8,95 €, bei unserem Entwurf wäre er bei 8,52 €. Der Mindestlohn wirkt also nicht in erster Linie bei Baufirmen oder schon gar nicht bei denen, meine Damen und Herren, die tariflich entsprechend entlohnen. Aber es ist hier schon mehrfach darauf verwiesen worden, zu den öffentlichen Auftragsvergaben gehören mehr: der ÖPNV, das Reinigungs-, das Bewachungsgewerbe. Ich glaube, Kol