Protocol of the Session on June 3, 2005

Beispiel 1: Ein Unternehmen aus Erfurt schreibt eine Stelle aus. Es bewirbt sich - das ist nicht ungewöhnlich - eine hohe Anzahl von Arbeit Suchenden, beispielsweise ein türkischer Staatsbürger, ein Emigrant aus Indien, ein schwerbehinderter Deutscher, ein Deutscher im Alter von 60 Jahren sowie ein homosexueller Deutscher. Diese Bewerber werden zum Vorstellungsgespräch geladen. In den Einzelgesprächen kommen jeweils die genannten persönlichen Tatsachen, wie ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter und sexuelle Orientierung zur Sprache. Der Unternehmer entscheidet sich schließlich für einen Bewerber, der keiner Diskriminierungsgruppe angehört. Die fünf abgewiesenen Bewerber klagen nun jeder für sich auf Schadenersatz, wobei sie jeweils die Ablehnung aus den genannten Gründen vor Gericht glaubhaft machen. Der Unternehmer kann in keinem Fall den Entlastungsbeweis führen und wird daher, obwohl es sich um die Besetzung nur einer einzigen Arbeitsstelle handelt, fünfmal zur Zahlung eines vollen Schadenersatzes verurteilt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie wis- sen, dass das nicht stimmt. Nein, es ist unrichtig.)

Es ist ja klar, dass Ihnen das nicht passt, dass ich diese Beispiele vorführe, aber Sie müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen. Drei oder vier solcher Klagen und dann ist ein kleines Unternehmen erledigt. Offene Stellen werden nicht mehr beim Arbeitsamt angegeben oder in der Zeitung annonciert, sondern nur noch per Mundpropaganda gesucht. In Zukunft kann es passieren, dass nicht Qualifikation, sondern Kompetenz des Anwalts und die neu gegründeten Antidiskriminierungsvereine darüber entscheiden, wer eingestellt werden darf.

Ein zweites Beispiel: Darf zukünftig der Inhaber eines Callcenters alle Bewerber wegen ihres Dialekts ablehnen?

Ein drittes Beispiel, Herr Höhn: Das Verbot der Benachteiligung erfasst Diskriminierung von Transsexuellen. Erscheint also zum Bewerbungsgespräch ein Bewerber in Frauenkleidern und behauptet, er fühle sich seit kurzem als Frau und möchte daher auch so behandelt werden, dann darf seine Bewerbung deswegen nicht abgelehnt werden. So merkwürdig man das Auftreten auch finden mag, in der Travestieshow darf darüber gelacht werden, nicht aber im Arbeitsleben.

(Unruhe bei der SPD)

(Beifall bei der CDU)

Ja, ja, ich weiß, dass das weh tut, aber ich...

(Unruhe bei der SPD)

(Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um Ruhe.

Die von uns so begrüßte Ansiedlung von RollsRoyce/Lufthansa, also N 3, wird die an sich überaus schöne Gelegenheit geben, in beachtlicher Zahl Neueinstellungen vornehmen zu können - in der ersten Stufe wohl 500.

Abgeordneter Kretschmer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, selbstverständlich.

Herr Kollege Kretschmer, ich würde gern nachfragen, Sie haben ja jetzt so Diskriminierungs- und Antidiskriminierungsbeispiele vorgetragen; in der Wirtschaft haben wir doch das Institut der Ausschreibung, wenn öffentliche Aufträge vergeben werden. Da ist doch jetzt schon Rechtslage, dass das abgewiesene Unternehmen, das den Zuschlag nicht bekommen hat, auch das Institut der Konkurrentenklage vornehmen kann, also auch kritisch mit gerichtlichen Verfahren prüfen lassen kann, ob es Gründe gab, warum sein Gebot nicht zum Zuge kam. Das hält doch die Investition, die dann ausgelöst werden soll, auch über längere Zeit auf, bis ein Gericht oder die Vergabekammer geklärt hat, ob eine Diskriminierung eines Unternehmens vorgelegen hat. Also, wir reden doch von einer derzeitigen Rechtslage. Ich würde gern von Ihnen wissen, ob das nicht auch ein Gleiches dem ist, was Sie gerade so apokalyptisch aufgezeigt haben.

Wenn das bei der Vergabe schon so, wie Sie schildern, ist, dann muss man ja nicht mit neuen Gesetzen noch eines draufsatteln - als Erstes.

Zum Zweiten: In dem Verfahren sind ja auch Änderungen eingeführt worden, dass zumindest die Abkürzung dahin gehend möglich ist, dass durch die Klage von abgewiesenen Mitbietern eine Baumaßnahme oder eine Dienstleistung nicht unendlich verzögert wird. Da sehen Sie ja schon, dass so etwas auftreten kann, allein durch den Fakt, dass man nur Zweiter oder Dritter ist, dass man Vorhaben verhindern kann. An diesem Beispiel wird deutlich, dass ja diese Dinge noch zusätzlich belasten können und Beschäftigung und Einstellung verhindern können.

Noch einmal zu diesen Bewerbungen, die wir erhoffen in der Ansiedlung in Arnstadt. In der ersten Stufe sollen es wohl 500 Arbeitnehmer werden. Das bedeutet in der Realität eine erhebliche Anzahl von Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen. Die Personalverantwortlichen des Unternehmens können bei der zu verhindernden Gesetzeslage doch gleich den MDR oder ähnliche Teams zur Aufzeichnung der Gespräche anheuern und dazu eine größere Anwaltskanzlei beauftragen, an den Gesprächen teilzunehmen. Zumindest in dieser Hinsicht sollten damit Vorkehrungen auf eine mögliche Prozessflut abgelehnter oder gar nicht erst aktiv gewordener Bewerber getroffen werden. Wegen der damit automatisch verbundenen hohen Kostenbelastung könnte dann am Ende das Wirtschaftsministerium um eine zusätzliche Förderung angesprochen werden. Noch immer kann der Arbeitnehmer infolge einer eventuellen Diskriminierung seine Arbeit verweigern. Da

rüber hinaus besteht unverändert der Schadenersatz für alle Diskriminierungsmerkmale, obwohl dies nach EU-Recht nur für das Geschlecht gefordert wird. Zudem bleibt das Problem, dass der Schadenersatz erst nach drei Jahren verjährt und der Arbeitgeber deshalb Bewerbungsunterlagen und Ähnliches drei Jahre archivieren muss. Zwar wurde eine Klagefrist von sechs Monaten neu eingeführt, diese läuft aber erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Diskriminierung, was mit großem Zeitverzug verbunden sein kann. An die Organisations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber werden schon durch die europäischen Vorgaben hohe Anforderungen gestellt. Weitere Belastungen durch nationale Vorschriften müssen bei dieser Sachlage unbedingt vermieden werden. Die Pflicht, sämtliche Bewerbungsunterlagen drei Jahre aufzuheben und alle Einstellungsverfahren genau zu dokumentieren, steht im Widerspruch zum angekündigten Bürokratieabbau des Bundeswirtschaftsministers. Diese zusätzliche Bürokratie verursacht Kosten und Personalaufwand. Auch die Aufforderung an die Arbeitgeber, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Antidiskriminierung“ durchzuführen, steht im eklatanten Widerspruch zur Behauptung, Kosten entstehen nur bei Verstoß gegen das Gesetz. Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sind kostenintensiv. In einer Situation, in der allerorten von Entbürokratisierung die Rede ist, in der darüber hinaus nachgedacht wird, ob die großzügige Zulassung von Verbandsklagen wirklich der richtige Weg war oder nicht vielmehr ein bedeutendes Hindernis für dringend nötige Investitionen darstellt, will Rotgrün dem Betriebsrat oder den in den Betrieben vertretenen Gewerkschaften ein zusätzliches Klagerecht einräumen.

Ich will zum Ende meiner Ausführungen noch einmal auf die unterschiedliche Lage in anderen Ländern hinweisen. In Großbritannien und in den USA sind Antidiskriminierungsvorschriften in der Praxis Ersatz für den in diesen Ländern fehlenden Kündigungsschutz. In Deutschland dagegen wird es durch das Zusammenwirken von bereits bestehendem Kündigungsschutzgesetz und diesem Antidiskriminierungsgesetz eine unüberwindliche arbeitsmarktpolitische Doppelmauer geben. In der Bewertung dieses Gesetzentwurfs ist dieser Entwurf eher ein Vorschlag aus Absurdistan. Kein Zweifel, dieser Gesetzentwurf bedarf mehr als nur einer grundlegenden Überarbeitung. Ziel einer Umsetzung der EU-Richtlinie müsste es sein, Auswüchse im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der Beschäftigung in unserem Land zu unterlassen. Die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer dürfen mit ihren Arbeitsplatzinteressen nicht gegenüber den Arbeitnehmern in anderen EU-Ländern benachteiligt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf diskriminiert in der Praxis deutsche Arbeitnehmer.

Ich zitiere zum Schluss noch einmal aus dem Schreiben des Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer an die Frau Vorsitzende. Er bittet, „ihren Widerstand gegen dieses fatale Vorhaben fortzusetzen und noch zu verstärken“. Deshalb, Herr Minister Schliemann, auch die Bitte, so, wie Sie vorgetragen haben, im Bundesrat gegen dieses Gesetz zu stimmen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe eine Weile überlegt, ob ich zu dieser Scheindebatte etwas sagen möchte, aber es ist vielleicht doch ein bisschen notwendig. Herr Kretschmer, zu diesem Horrorszenario, was Sie hier verbreitet haben, muss man schon mal was sagen.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU)

Ihr Horrorszenario, was Sie hier verbreitet haben, wird der Wirtschaft mehr schaden als das Antidiskriminierungsgesetz,

(Unruhe bei der CDU)

denn wir wissen ganz genau, dass Wirtschaft

(Beifall bei der PDS, SPD)

viel mit Psychologie zu tun hat. Sie verbreiten hier Dinge, die überhaupt gar nicht eintreten werden. In den meisten europäischen Ländern ist diese Richtlinie längst umgesetzt worden und das alles ist nicht eingetreten. Und gerade beim Arbeitsrecht wird die EU-Richtlinie nahezu 1 : 1 umgesetzt in Deutschland, wenn das Gesetz so verabschiedet wird. Es ist ein Horrorszenario, was Sie hier verbreiten, das muss man noch mal sagen.

Zum Stichwort Bürokratiemonster fällt mir nur eines ein: die Vorschläge der CDU zur Gesundheitsreform. Das ist ein Bürokratiemonster,

(Beifall bei der SPD)

aber nicht das, was hier in Kraft treten soll mit dem Antidiskriminierungsgesetz. Also, lassen Sie das sein, Herr Kretschmer, und verbreiten Sie nicht solche Dinge, die der Wirtschaft mehr schaden als dieses Gesetz, was vorgesehen ist.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Die Menschen merken es doch täglich, was für Wirtschaftsexperten ihr seid.)

Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als ich vorhin hier an diesem Pult stand, ich habe es geahnt, ich habe selten eine solch wirklich hanebüchene Debatte und solche herbeigezogenen Argumente gehört wie zu diesem Antidiskriminierungsgesetz. Ich muss sagen, auch in der Intensität sind meine Befürchtungen sogar noch weit übertroffen worden. Ich würde Ihnen empfehlen, bevor Sie Ihre vorbereiteten Manuskripte - offensichtlich aus dem Konrad-Adenauer-Haus - hier verbreiten,

(Unruhe bei der CDU)

gleichen Sie sie vorher mit dem tatsächlichen Gesetzentwurf erst einmal ab und lassen Sie die Ideologie heraus.

Zu zwei Dingen, die Frau Kollegin Walsmann hier angesprochen hat, die ganz offensichtlich auch diesem Grundsatz unterlegen waren: Sie hat ihren Befürchtungen Ausdruck verliehen, dass es beispielsweise Wohnungsvermietern zukünftig nicht mehr möglich sein soll, frei zu entscheiden, an wen sie ihre Wohnungen vermieten. Ich weiß nicht, ob Sie vorhin nicht zuhören wollten oder nicht zuhören konnten oder ob das in Ihrem Manuskript nicht vorgesehen war. Ich habe es vorhin schon ausgeführt, ich wiederhole es gern noch einmal: Der Nahbereich, also die Mietverhältnisse, bei denen Parteien und deren Angehörige auf demselben Grundstück wohnen, sind nicht von diesem Benachteiligungsverbot umfasst. Und zweitens noch einmal zu Ihrer Verdeutlichung, auch nachzulesen im Gesetzentwurf: Das Gesetz gilt im zivilrechtlichen Teil nur für Massengeschäfte, also solche Verträge, die unabhängig von der Person in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen. Das gilt für Vermietungen von Privatpersonen ausdrücklich nicht. Also, Vermietungen sind generell nicht von dem Gesetz erfüllt, außer der Vermieter sagt, ich schließe mit dir keinen Mietvertrag ab, weil du anderer Hautfarbe bist. Und da greift das Gesetz. Da sage ich, das ist gut so, dass es dann greift.

Zweitens, Ihr Begriff - Sie haben ihn ja dennoch verwendet - der Beweislastumkehr. Ich sage das ganz deutlich und da wird es auch klar, wo an der Stelle die Ideologie steckt und was Sie mit dieser Art von Argumentation eigentlich bezwecken. Niemals - und hören Sie genau zu, Frau Kollegin -, niemals wird ein abgewiesener Mieter mit der bloßen Behauptung, ich bin diskriminiert worden, durchkommen. Dieses Szenario, dieses sehr gern von Ihnen geschilderte Szenario hat, wenn Sie den Gesetzentwurf lesen, mit der Gesetzeslage überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Dem möglicherweise Diskriminierten ist lediglich eine Beweiserleichterung an die Seite gestellt worden. Das ist aber etwas völlig anderes. Er muss Tatsachen - und dann sage ich das Wort noch mal ganz deutlich - glaubhaft machen - glaubhaft wem? einem Richter natürlich -, die nahe legen, dass er wegen dem in dem Gesetz erwähnten Grund diskriminiert worden ist. Die Behauptung, die Wohnung nicht bekommen zu haben und einer ethnischen Minderheit anzugehören, reicht eben nicht aus, um das mal ganz deutlich zu sagen. Das zeigt eigentlich, dass Ihre Argumentation - nun, ich sage es etwas vorsichtig - nicht auf den eigentlichen Gesetzentwurftatsachen beruht.

Noch etwas: Ein Vermieter, der beispielsweise junge Familien fördern möchte, weil wir ja wissen, dass es gerade diese Klientel auf dem Wohnungsmarkt sehr schwer hat, der kann dies auch weiterhin tun. Das ist auch von diesem Antidiskriminierungsgesetz gedeckt. Es reicht aus, wenn er dafür seine sachlichen Gründe vorbringt. Es ist also in keinster Weise eine Steuerung der so genannten Gettoisierung, wie das hier immer so gerne angeführt wird, in Zukunft mehr möglich. Vor dem Gericht wird es einem - nehme ich mal als Beispiel, das ist jetzt keine Wertung - türkischstämmigen Bewerber wohl nicht gelingen, nur aufgrund seiner ethnischen Herkunft glaubhaft zu machen, dass er deshalb diese Wohnung nicht bekommen hat, außer, wie gesagt, der Vermieter erklärt, dass er generell keine Ausländer nimmt. Dann hat das Gesetz aber seine Berechtigung.

Noch ein letztes Argument, ich versuche es ja auf sachliche Art und Weise, wie Sie unschwer feststellen können. Ich will ja versuchen, Sie zu überzeugen, Frau Kollegin und liebe Kollegen von der Union. Sie haben hier vorhin davon gesprochen, dieses Gesetz provoziere die Entstehung von Abmahnvereinen - ich weiß nicht, wo Sie das hernehmen. Genau diese Möglichkeit, exakt diese Möglichkeit ist in dem Gesetz verhindert. Die Verbände können eben nicht wie Abmahnvereine wegen Bagatellverstößen aus eige

nem Recht vorgehen, sondern sie müssen immer individuell beauftragt werden. Das hat mit Abmahnvereinen weiß Gott nichts zu tun. Dieses Recht gilt ohnehin schon. Also, meine Damen und Herren, lassen Sie - in Ihre Richtung, glaube ich, ist dieses Synonym ganz angebracht - bei der Argumentation bitte die Kirche im Dorf.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich erteile dem Abgeordneten Schwäblein das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, viele, viele Vorurteile sind hier heute aufgebaut worden - von der Opposition. Ich will hier ganz deutlich machen, die Union ist nicht gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Antidiskriminierungsgeschehen, überhaupt nicht. Wir sind der Überzeugung, der Entwurf der Bundesregierung geht über das ursprüngliche Ziel weit hinaus. Das ist unsere Kritik. Wenn wir für eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkts eintreten, mein Kollege Kretschmer hat das schon sehr deutlich gemacht, dann geht es uns nicht vordergründig um Gewinnmaximierung - wenn das rauskommt an irgendeiner Stelle, hat das ja auch etwas Positives -, sondern es geht darum, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, damit mehr Leute in Lohn und Brot kommen. Das sollte uns alle heftig bewegen und hier nicht schlechtgeredet werden.

Aber eigentlich habe ich jetzt das Wort ergriffen, weil ich die Hoffnung hatte, dass der Kollege Höhn die angemahnte Sachlichkeit, von ihm selbst angemahnte Sachlichkeit auch wieder herstellt und seine Zwischenrufe, die zweimal identisch kamen, zurücknimmt. Kollege Höhn, es war eine Unverschämtheit, uns zu unterstellen, wir würden die Diskriminierung befördern wollen. Das ist zweimal durch den Zwischenruf passiert und ist ungehörig, in einem Maße ungehörig - jetzt steht er auch noch dazu -,