Was ich bereits tue seit fünf Minuten. Abschließend als Bemerkung: Selbstverständlich, wenn das Ding auf die Tagesordnung kommt, ich meine mit dem Ding natürlich die Drucksache 4/933, wären wir dann bereit, unsere Aktuelle Stunde zurückzuziehen, weil es ja dann auf der Tagesordnung steht. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Gentzel, ob Sie den Vertrag für verwerflich halten oder nicht, das ist eine moralische Kategorie, hat aber wohl nichts mit der Dringlichkeit Ihres Antrags zu tun.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass sich der Landtag in der Aktuellen Stunde ohnehin mit diesem Thema befasst. Es ist also nicht so, wenn Ihr Antrag nicht auf die Tagesordnung käme, dass dieses Thema unter den Tisch fallen würde. Es ist aber auch - das muss ich auch sagen - für die Landesregierung eine Zumutung, wenn Sie gestern Nachmittag, so gegen 17.00 Uhr, einen Antrag bringen und die Landesregierung soll heute einen umfangreichen Bericht zu diesem Thema geben.
und die gelten nicht nur für Anträge der CDU-Fraktion, die gelten natürlich auch für Anträge der Opposition.
Meine Damen und Herren, parlamentarische Vorlagepflichten für vertragliche Regelungen die Landesgesellschaften betreffend sieht die Thüringer Landeshaushaltsordnung nicht vor. Der Abschluss von Verträgen - außer Veräußerungsgeschäften - gehört zur Kompetenzsphäre der Verwaltung und unterliegt deshalb auch keinem Einwilligungsvorbehalt des Parlaments, was Sie so ein bisschen versucht haben hier durchschauen zu lassen.
Und im Übrigen, Herr Höhn, der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Gesamtheit der Mitglieder dem Verfahren nicht widersprochen, dass die Finanzministerin den Vertrag nach Abschluss zwischen den Vertragspartnern vorlegt. Das ist schon merkwürdig, was Sie hier sagen und wie Sie sich im Ausschuss verhalten.
All das Gesagte ist, glaube ich, ausreichend und ausführlich genug, meine Damen und Herren, so dass wir Ihrem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen können.
Ich stelle den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Wer für die Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme des Antrags, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Gibt es Enthaltungen? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Weitere Anträge für die Tagesordnung liegen mir nicht vor. Damit ist die Ihnen vorliegende Tagesordnung beschlossen und ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf
Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetz (Thüringer Tierische Nebenprodukte-Besei- tigungsgesetz - ThürTierNebG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/568 -
dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/887 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat die Abgeordnete Thierbach aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 25. Februar dieses Jahres ist der Gesetzentwurf „Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ an den Ausschuss Soziales, Familie und Gesundheit federführend überwiesen worden. Der Ausschuss hat sich in seinen Beratungen am 4. März und am 8. April nach einer schriftlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf verständigt und den beiden mitberatenden Ausschüssen, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Innenausschuss, die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Beide Ausschüsse sind in ihrer Sitzung - am 12. Mai, der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und in der Sitzung am 13. Mai der Innenausschuss - zu dem Ergebnis gekommen, dem Landtag ebenfalls zu empfehlen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.
Ich danke für die Berichterstattung. Mir liegen keine Wortmeldungen zur Aussprache vor. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf, denn gemäß § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung brauchen wir über die Beschlussempfehlung nicht abzustimmen, da hier die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen wird. Wer ist für den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/568 in zweiter Beratung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Gibt es Enthaltungen? Es gibt keine Enthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Ich bitte Sie, die Abstimmung durch Erheben von den Plätzen zu dokumentieren. Wer ist für die Annahme des Gesetzentwurfs? Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/715 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/845 - ZWEITE BERATUNG
Ich erteile der Abgeordneten Holbe aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr das Wort zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes - ein Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/715 - wurde in der 14. Plenarsitzung am 17.03. durch Beschluss dieses hohen Hauses an den Ausschuss für Bau und Verkehr federführend und an den Justizausschuss begleitend überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden von der Verpflichtung entbunden werden, Bundes- und Landesstraßen in ihrem Gemeindegebiet von Schnee zu beräumen. Hintergrund ist die Streichung der Kostenerstattung durch das Land für diese Aufgabe und die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen. Der Ausschuss für Bau und Verkehr behandelte diesen Gesetzentwurf am 4. April in seiner 7. Sitzung. In dieser Ausschuss-Sitzung brachte die Fraktion der PDS einen Änderungsantrag in Vorlage 4/313 ein. Dieser sah vor, dass das Land die komplette Kostenerstattung übernimmt, wenn eine Gemeinde Straßen räumt, die in der Baulastträgerschaft des Bundes und des Landes sind. Der Ausschuss informierte sich zunächst bei der Landesregierung darüber, wie der Mittelabruf der Kostenerstattung für den Winterdienst der vergangenen Jahre erfolgt ist, wie die Abrechnung des Winterdienstes bei Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen im Nachweis erfolgte und wie der Winterdienst im letzten Jahr ausgeführt wurde. Nach Auskunft der Landesregierung gab es bei der Erstattung der Kosten für den Winterdienst trotz Fristverlängerung Kommunen, die die ihnen zustehenden Gelder nicht abgerufen haben. Darüber hinaus stand der Verwaltungsaufwand bei der Landesregierung in keinem Verhältnis zu den kleinen Geldbeträgen, die zur Auszahlung kamen. Durch die Landesregierung wurde weiterhin vorgetragen, dass durch das Thüringer Straßengesetz § 49 Satz 4 die ordnungs- und polizeiliche Reinigungspflicht der Gemeinden ausgestaltet ist. Die Übertragung dieser ordnungs- und polizeilichen Reinigungspflichten an die Gemeinden wurde vom Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesgerichtshof
grundsätzlich als verfassungskonform bestätigt. Der Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Vorlage 4/313 - wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD in Drucksache 4/715 zu empfehlen.
Aufgrund der Ablehnungsempfehlung des Gesetzentwurfs durch den Ausschuss für Bau und Verkehr fand nach § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung keine Befassung im mitberatenden Justizausschuss statt.
Fraktionsübergreifend wurde der Räum- und Streudienst des vergangenen Jahres positiv bewertet. Die Thüringer Wartungs- und Instandsetzungs GmbH sowie die anderen mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmen haben effektiv und gut gearbeitet. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass wir heute zu Beginn des Sommers über den Winterdienst und die Finanzierung des Winterdienstes reden, kommt der CDU-Fraktion sicherlich zupass. Ihre Ablehnung wird damit nicht auf so großen Widerstand bei den betroffenen Kommunen stoßen. Aber, meine Damen und Herren, der nächste Winter kommt bestimmt und dann werden wir wieder vor dem Problem wie im vergangenen Jahr und wie auch schon in den Jahren davor stehen. Die SPD-Fraktion hat hier bereits zum zweiten Mal den Anlauf unternommen, den Winterdienst auf Landes- und Kreisstraßen auf die Straßenbaulastträger zu verteilen, sprich, die Kommunen mit diesen Kosten nicht mehr zu belasten. Während es in der vergangenen Legislaturperiode zumindest noch das Einsehen aus dem zuständigen Ministerium gab und eine Verordnungsregelung, dass die Kommunen den Winterdienst auf Landesstraßen dem Land in Rechnung stellen konnten und dann bezahlt bekamen, ist mit dem letzten Haushalt auch dies gestrichen worden. Das Land hat kein Geld mehr, aber die Kommunen haben erst recht kein Geld. Der vergangene Winter hat gezeigt, dass in vielen Orten die Kommunen mit dem Winterdienst überfordert waren, und das ist nicht gut. Das ist nicht gut für die touristische Entwicklung in unserem Land, das ist nicht gut für die vielen Wintersportler, die kommen, und das ist natürlich auch für die Kommunalhaushalte ein Problem. Ich muss sagen, ich kann es nicht mehr nachvoll
ziehen, dass diese Landesregierung zum Beispiel zur Finanzierung der Spielbank das Geld mit beiden Händen aus dem Fenster wirft,
wenn es aber darum geht, den Winterdienst in unseren Kommunen sicherzustellen, um jeden Cent knausert.
Der Staatssekretär hatte im Ausschuss begründet, dass es durchaus sinnvoll ist, den Winterdienst auch in den Kommunen aus einer Hand zu machen, dass das Land mit der TSI Rahmenverträge schließen will, damit nicht am Ortseingang der Schneepflug sein Schild hochkippt und dann am Ortsende wieder herunterlässt. Das ist alles gut und richtig, gegen diesen ganzheitlichen Ansatz haben wir nichts, aber wir sagen auch, das Land soll auf den Landesstraßen den Winterdienst bezahlen. Das ist für uns auch eine Art Tourismusförderung. Wenn wir das Tourismusland Nummer 1 werden wollen - und das können wir nur über den Wintertourismus werden, nicht allein mit dem Sommertourismus -, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die Straßen geräumt sind, dass die Ortsdurchfahrten frei sind und dass der Tourist sicher an seinen Zielort kommt und wieder zurück.
Was die fraktionsübergreifende Zustimmung oder das Lob des Winterdienstes, das Frau Holbe hier als Berichterstatterin erwähnte, betraf, so gibt es da schon einige Einschränkungen. Ich hatte bereits im Ausschuss angemerkt, dass auf einigen Landesstraßen auch der Winterdienst außerhalb der Ortsdurchfahrten nicht so durchgeführt wurde.
Ich will hier noch mal das ganz konkrete Beispiel nennen: Wenn Sie vergangenen Winter auf der L 2052 von Masserberg nach Fehrenbach gefahren sind, dann war diese Straße nur noch halbseitig geräumt. Wer sich dort auskennt, weiß, dass sich diese Straße in Serpentinen ins Tal windet. Sie hatten rechts und links die hohen Schneewehen und sie haben nicht mehr gesehen, ob Ihnen ein Fahrzeug entgegenkam. Das ist weder im Sinne der Verkehrssicherheit noch im Sinne der Tourismusentwicklung. Das nur mal so weit hier als Schwenk zu dem, was an Berichterstattung aus dem Ausschuss kam.
Ich kann Sie hier nur noch einmal auffordern: Überdenken Sie noch mal Ihre Haltung, rechnen Sie sich aus, was Sie zum Beispiel für die Spielbank, was Sie für andere Dinge an Geld
- ja, das können wir gern einmal gegenrechnen - ausgeben, Geld, das an anderer Stelle wichtiger wäre, und handeln Sie im Sinne der Kommunen. Stimmen Sie dieser Gesetzesänderung zu!
Meine Damen und Herren, in der Politik gibt es ja bekanntermaßen oftmals unverständliche Dinge. Diesen Eindruck könnte man auch in dem Zusammenhang mit der Beratung zum Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes haben, denn - ich schließe mich meiner Vorrednerin an - der Sommer steht bevor und wir reden und streiten über den Schnee und die Kosten des Winterdienstes. Doch in Anlehnung an den deutschen Philosophen Manfred Hinrich, der einmal sagte: „Der Winter ist eine Sommerpause“, sage ich: Der Sommer ist nur eine Winterpause und wir sollten diese Pause nutzen, um wirklich auf den nächsten Winter vorbereitet zu sein.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die SPD die Regelungen für die Zuständigkeiten und Finanzierung des Winterdienstes auf Ortsdurchgangsstraßen neu ordnen. Man könnte meinen, es handelt sich dabei um eine Detailregelung, die wir hier völlig unaufgeregt behandeln könnten. Doch dieser Schein trügt. Es geht aus meiner Sicht um eine grundsätzliche Frage. Es geht letztendlich wieder um das Konnexitätsprinzip und damit um die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung der Thüringer Städte und Gemeinden. Das Land überträgt den Gemeinden eine Aufgabe, die Durchführung des Straßenwinterdienstes auf Ortsdurchgangsstraßen, die sich in Baulastträgerschaft des Bundes und des Landes befinden. Diese ist verfassungsrechtlich und gesetzlich zulässig. Also in dieser Hinsicht hat auch die PDS-Fraktion keine Bedenken und Gleiches trifft sicherlich hier auch auf die Gemeinden zu. Die Bedenken richten sich jedoch gegen die Finanzierung. Denn eigentlich ist es ein Verfassungsgrundsatz, dass bei einer Aufgabenübertragung an die Kommunen auch eine angemessene Kostenerstattung erfolgt. Und dieser Grundsatz wurde mehr oder weniger auch bis 2004 durch das Land anerkannt. Die Kostenerstattung war zwar nicht im Thüringer Straßengesetz geregelt, was aus unserer Sicht eigentlich geboten wäre, jedoch gab es einen so genannten Winterdienstpakt,
wonach das Land 2,6 Mio. € Winterdienstkosten den Kommunen erstattete, wobei - wenn man hier auch ganz ehrlich ist, und das muss man sein - es eigentlich nur 1,3 Mio. € waren, weil der Restbetrag aus der Finanzausgleichsmasse entnommen wurde. Aber immerhin, es gab eine Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem Land. Die kommunale Seite war damit auch einverstanden, war damit auch zufrieden. Doch dann meinte die CDU-Landesregierung, den Kommunen in Thüringen geht es viel zu gut und deshalb muss man in Größenordnungen Landeszuweisungen an die Kommunen streichen. Es macht rund 10 Prozent der bisherigen Finanzzuweisungen innerhalb des Finanzausgleichs aus, die den Kommunen genommen worden sind. Die Folgen sind bekannt. Ich brauche sie an dieser Stelle nicht noch einmal zu benennen. Eine Vielzahl der Gemeinden hat zwischenzeitlich beschlossen, beim Verfassungsgerichtshof zu klagen, und spätestens dann wird sich zeigen, ob die Kürzungen, die das Land hier vorgenommen hat, gerechtfertigt waren. Ich bin überzeugt, die Klagen sind berechtigt und werden auch Erfolg haben.