Und noch etwas, Frau Künast, auch das ist natürlich recht abenteuerlich, wenn eine Vertreterin der SPD hier erklärt, es würden Menschen auf die ihnen zustehende Pflege aus fiskalischen Gründen verzichten. Ich glaube, dann haben Sie nicht verstanden, warum die Pflegeversicherung eingeführt wurde, dann haben Sie auch nicht verstanden, dass wir ein soziales Sicherungssystem haben, wo kein Mensch aus Kostengründen sich nicht pflegen lassen kann, sondern weil wir soziale Netze und ein soziales System haben, was jeden auch auffängt.
Und bitte schön, das erwarte ich dann der Ehrlichkeit halber, dass das von einer Vertreterin, wo die Partei das „sozialdemokratisch“ in ihrem Namen führt, dann wenigstens auch benannt wird und nicht diese Angst hier geschürt wird, die Menschen könnten künftig sich keine Pflege mehr leisten und keine Pflege mehr in Anspruch nehmen.
Sie wissen im Übrigen, dass die Frage der Antragstellung, wenn man in eine Pflegeeinrichtung geht, gar nicht die Regel so ist. In der Regel erleben wir, dass Menschen in eine Pflegeeinrichtung gehen, wenn sie nach schwerer Krankheit aus dem Krankenhaus kommen, oftmals in einer Situation, wo es da keine lange Diskussion darüber gibt, wie man sich mit Antragstellung auseinander setzt oder nicht, dann ist die Pflege objektiv notwendig und dann ist
auch die Pflegeeinrichtung notwendig. Ich bin dankbar dafür, dass wir eine Vielzahl an qualitativ guten Pflegeeinrichtungen in Thüringen haben.
Ich möchte zum Gesetz vorab aber auch noch ein paar Zahlen sagen: Wir haben in Thüringen 220 Pflegeeinrichtungen. Ich habe gerade gesagt, diese Pflegeeinrichtungen - ja, ein bisschen mehr, es gibt noch die Kurzzeitpflege, wir haben rund 18.200 Plätze derzeit, 121 Plätze noch zusätzlich in Kurzzeitpflege in neun Einrichtungen. Wir haben in den Pflegeeinrichtungen eine 92-prozentige Auslastung. Wir haben darüber hinaus 375 ambulante Pflegeeinrichtungen, auch die funktionieren gut, auch das gehört dazu, dass wir das an dieser Stelle sagen. Und auch da müssen wir sagen, diese Pflegeeinrichtungen, die ambulanten Pflegeeinrichtungen, werden auch weiter gut arbeiten, auch wenn die kommunale Seite dort keine Investitionsförderung mehr vornimmt.
Wir haben einen weiteren Punkt, den ich für wichtig halte: Wir haben derzeit etwa 2.500 Pflegeplätze in Planung. Es gibt nach wie vor freie Träger, die Pflegeeinrichtungen bauen wollen, die sie selber ganz finanzieren ohne Landesförderung, die offensichtlich diesen Bedarf, den wir leider auch in den nächsten Jahren zunehmend haben werden, sehen und auch bereit sind, in diesen Bereich zu investieren. Ich glaube, das gehört alles dazu, wenn man die Pflegelandschaft in Thüringen beschreibt. Es gehört dann aber auch dazu zu sagen, dass wir eine völlig unterschiedliche Finanzierung haben. Wir haben mindestens drei verschiedene Finanzierungsformen: Wir haben die frei finanzierten Heime, das hatte ich gerade gesagt. Das macht immerhin schon etwa 3.500 Heimplätze in Thüringen aus. Wir haben die Artikel52-Heime, das sind über 11.000 Heimplätze in Thüringen. Für diese beiden Finanzierungen der Heimformen wird sich nichts ändern. Es wird sich lediglich etwas für die Heime ändern, das sind genau nach meinem Kenntnisstand 54 Heime, Sie sprachen von 35 Heimen. Frau Thierbach, wir haben ja die Förderung Kapitaldienst/Nutzungsentgelt, ich komme nachher noch darauf zurück. Wenn wir aber in diesen 54 Heimen - da dreht es sich um derzeit 4.800 Heimplätze - Veränderungen vornehmen, müssen wir uns auch vor Augen führen, was wir für immense Summen auch in diesen Heimen in den letzten paar Jahren in die Förderung gesteckt haben. Wir haben in den letzten paar Jahren durchschnittlich jährlich 13 Mio. € an Investitionen, die in diese Heimeinrichtungen gingen. Wir sind aktuell bei einer Größenordnung von 11,5 Mio. € und wenn wir das umrechnen, kommt man in etwa auf diese Summe, die schon mehrfach in der Diskussion war, von den durchschnittlich etwa 220 € pro landesgefördertem Heimplatz. Ich muss aber auch dazu sagen, das gehört zur Ehrlichkeit, es gibt unter diesen Heimen sehr, sehr teuere Heime. Allein die vier teuersten Heime, die
das betrifft, was wir heute hier diskutieren, erhalten zusammen eine Landesförderung von 2,5 Mio. €. Das sind vier Heime, die von 11 Mio. € 2,5 Mio. bekommen. Das rückt einiges von dem gerade, Frau Thierbach, wenn wir darüber diskutieren, wie wird sich das für den einzelnen Heimbewohner und für die einzelne Einrichtung entwickeln. Denn es wird auch Einrichtungen geben, wo die Steigerungen nur sehr minimal auch für neue Heimbewohner ausfallen werden. Da muss man natürlich die Frage stellen: Warum haben die so immens hohe Investitionskosten? Zum einen ist die Aussage erlaubt, wir haben sehr unterschiedliche Kreditfinanzierungsvereinbarungen, die die Träger abgeschlossen haben. Ich wage das gar nicht zu beurteilen. Ich muss aber dazu sagen, wir haben in der jetzigen Situation schon einen Punkt, wo man viele Kredite auch umschulden und verändern kann, wo die Heime natürlich dann gefragt sind, ihre Verantwortung auch wahrzunehmen. Wir haben einen zweiten Punkt, die Heime sind teilweise sehr teuer gebaut worden. Heute rechnen wir mit einem durchschnittlichen Heiminvestitionskostensatz von 75.000 € pro Heimplatz.
Das war vor einigen Jahren ganz anders. Aber auch da muss ich dazu sagen, da sind eine ganze Menge an Heimen dabei, die in den letzten paar Jahren sehr viel an Förderungen erfahren haben, die das, was wir heute als Wettbewerbsverzerrung diskutieren, in den letzten Jahren selber als Wettbewerbsverzerrung gegenüber den frei finanzierten Heimen dankbar und gern auch in Anspruch genommen haben. Die Ungleichbehandlung zwischen diesen frei finanzierten Heimen und den von uns, vom Land geförderten Heimen, genau diese Ungleichbehandlung zwingt uns heute zu handeln. Die frei finanzierten Heime drohen natürlich mit Klage, mit Klage, die durchaus berechtigt ist, wenn die frei finanzierten Heime uns sagen, wir wollen die gleiche Förderung haben, wie ihr sie den landesgeförderten Heimen zukommen lasst. Dann müssen wir dem nachkommen. Das ist natürlich eine Diskussion, die kann man hier leidenschaftlich führen, ob wir dann noch einmal 11 Mio. € zusätzlich in die Hand nehmen und sagen, wir legen die doppelte Summe hin und fördern alle Heime, die es in Thüringen gibt, oder ob wir sagen, wir schmelzen dieses Klagerisiko ab. Genau für diesen zweiten Weg haben wir uns mit dem vorliegenden Ausführungsgesetz entschieden.
Im Übrigen ist das eine Entscheidung, die in anderen Bundesländern genauso stattfand. Sie wissen, dass Mecklenburg-Vorpommern teilweise andere Finanzierungen hatte, aber auch da findet diese Diskussion seit Jahren statt. Auch da haben wir zwischenzeitlich Änderungen erlebt. Diese Pauschalför
derungen, wie wir sie derzeit in Thüringen vorfinden, gibt es in keinem der anderen Bundesländer aus gutem Grund, weil es in keinem der anderen Bundesländer sowohl fiskalisch als auch ordnungspolitisch an dieser Stelle geht.
Zum Gesetzentwurf vielleicht noch zwei Sachen, weil ich das bei der Einbringung gesagt habe, weil das für uns als CDU-Fraktion wichtig war. Das eine war die Frage der Bestandsschutzregelung für die Heimbewohner. Wir wollen, dass die Menschen, die einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung abgeschlossen haben, als sie in ein Heim gegangen sind, diesen Bestandsschutz genießen. Denn sie haben damals zu Konditionen einen Vertrag geschlossen, der für sie überschaubar und darstellbar war. Wenn neue Heimbewohner in Pflegeeinrichtungen gehen, spielt es natürlich eine Rolle, dass die Angehörigen vorher nach der Finanzierung fragen. Das ist für uns schon ein Unterschied im Vergleich zu denjenigen, die seit Jahren in Pflegeeinrichtungen sind.
Ein zweiter Punkt war uns als CDU-Fraktion schon wichtig. Wir wollten einen Ausgleich der Mehrkosten für die kommunale Seite erreichen. Das findet sich in dieser Revisionsklausel. Das ist vielleicht auch ein Grund, dass es der kommunalen Seite ein Stückchen leichter fällt, Ja zu sagen. Aber wir haben natürlich gesagt, da wird objektiv die Situation eintreten, dass Menschen in Pflegeeinrichtungen kommen, die dadurch in die Sozialhilfe fallen, dadurch letztendlich Kostenträger auf der kommunalen Seite werden. Genau das waren diese beiden Anliegen, die der CDU-Fraktion wichtig sind.
In der öffentlichen Anhörung - die wir im Ausschuss hatten, immerhin eine öffentliche Anhörung, wie Sie sie gefordert hatten, ich glaube, das war auch ganz gut, dass wir die Argumente dort ausgetauscht haben - gab es eine ganze Menge an Kritik, in der Regel von den Trägern, auch von den Trägern, die Einrichtungen betreiben, die im Wesentlichen auch natürlich ein Interesse daran haben, dass ihre Einrichtungen ausgelastet sind. Das muss man einmal ganz deutlich an dieser Stelle sagen. Aber es gab eben auch - und das hatte ich vorhin erwähnt - die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Ich muss sagen, gerade bei den kommunalen Spitzenverbänden war es eben diese Einsicht in die Notwendigkeit, dass man an dieser Stelle handeln und etwas ändern muss.
Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, weil das im Vorfeld für Diskussionen gesorgt hat. Wir haben mit dem Gutachten von Prof. Eichenhofer, was allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt
wurde, hoffe ich jedenfalls, abschließend die Frage beantworten können, wie es mit dieser Sonderabgabe ist, mit dieser rechtlichen Möglichkeit der Sonderabgabe, was wir in den letzten paar Jahren sehr intensiv diskutiert haben. Ich bin froh, dass das heute offensichtlich vom Tisch ist, dass auch die beiden Oppositionsfraktionen anhand dieses Gutachtens wohl erkannt haben, dass diese Sonderabgabe in dieser Form nicht zulässig ist. Sie wissen, selbst die Landesregierung hatte sich vor Jahren mit dieser Frage getragen, aber genau deswegen auch dieses Gutachten in Auftrag gegeben.
Frau Thierbach und Frau Künast, ein Punkt aber noch, weil das auch bei der Anhörung rauskam und auch heute bei Ihren Stellungnahmen, die Frage, was machen wir denn stattdessen mit diesem Gesetzentwurf.
Ja, Sie haben gesagt, zurückziehen. Sie haben aber nicht gesagt, was wir stattdessen mit diesem Gesetzentwurf machen oder wie wir regeln können. Die SPD-Fraktion versucht es ja zumindest, allerdings nicht wirklich überzeugend, denn es ist ja kein gangbarer Weg.
Es ist kein gangbarer Weg und keine Handlungsmöglichkeit, die für uns tatsächlich hier infrage kommt. Im Übrigen, das, was Sie gerade vorschlagen, Frau Künast,
Pflegewohngeld, wohlgemerkt, das ist ja etwas, was Ihre Kollegin Bechthum, glaube ich, vor nicht einmal zwei Jahren hier noch als furchtbar unsozial gefunden hat, als wir das erste Mal über den Gesetzentwurf diskutiert haben, damals in der Intention, wie Sie es jetzt gerade vorschlagen. Insofern wundere ich mich dann schon an dieser Stelle
so ein Stückchen über diesen Sinneswandel, wenn Sie das heute einfordern, was Sie damals, zumindest Frau Bechthum, kritisiert haben. Vielleicht liegt es daran, dass Frau Bechthum nicht mehr bei uns zumindest hier im Parlament ist.
für eine Alternative aufzeigen würde, was er denn für einen Weg, für ein Modell in den anderen Bundesländern für sinnvoll hält. Seine Antwort war bezeichnend, bezeichnend auch für das, was Sie uns heute hier an Ihrer Position dazu dargelegt haben. Er hat gesagt, es gibt keinen Königsweg. Ihm fällt keine optimale Lösung ein an dieser Stelle, auch ein Stückchen Ratlosigkeit, aber ich hatte gerade eben dargestellt, warum wir trotzdem handeln müssen.
Frau Thierbach, Sie hatten gesagt, Sie sehen in diesem Gesetzentwurf einen falschen Weg, Sie werden sich nicht an der Bearbeitung oder an Veränderungen in dieser Form beteiligen. Das ist legitim für eine Oppositionsfraktion. Wir müssen als CDUFraktion auch dafür Verantwortung tragen, wie wir mit diesem Gesetzentwurf umgehen, wie wir ihn auch verändern, wenn wir ihn besser machen wollen. Und an dieser Stelle, was die Veränderung angeht, sage ich schon, da ist uns natürlich der Änderungsantrag wichtig, den wir eingebracht haben, den wir auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände eingebracht haben, weil die gesagt haben, wir wollen …
Ja, auf Anregung, aber nicht, weil wir sie mit irgendwas locken wollten oder zu einer Zustimmung bringen wollten. Ich glaube, da gehen Sie sehr ungerecht mit den Kollegen um. Wir haben gesagt, wir wollen die Revisionsklausel auf einen früheren Zeitpunkt vorziehen, und wir haben als Zweites gesagt, wir wollten in dieser Revisionsklausel auch klarstellen, nach welchen Regularien dann diese Erstattung der Mehrkosten stattfinden kann. Wir haben im Ausführungsgesetz zum SGB XII klar die Regelung, wie die Analyse der Kostensteigerung dann erfolgen soll. Es wird 2007 dann entsprechend auch erfolgen. Insofern war für die CDU-Fraktion dieser Änderungsantrag mit den beiden Punkten etwas, was nach unserer Auffassung den Gesetzentwurf auch optimieren und verbessern soll, auch wenn ich Ihnen ganz ehrlich sage, als Sozialpolitiker fällt es mir natürlich nicht leicht, diesem Gesetzentwurf in dieser Form zuzustimmen, aber ich hatte dargelegt, warum wir als CDU-Fraktion der Meinung sind, wir müssen an dieser Stelle jetzt handeln.
Ich bitte Sie abschließend - ich weiß, dass das bei den beiden Oppositionsfraktionen nicht verfangen wird -, aber ich bitte die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, zu den beiden vorgelegten Änderungen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Panse, ich muss schon noch mal erwidern, weil Sie zwar vieles gesagt haben, aber doch vieles auch nicht richtig dargestellt haben.
Worum geht es denn in diesem Gesetz? In diesem vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, Vergangenheitsbewältigung zu machen. Da geht es darum, dass man den Pioniergeist vor allem der Wohlfahrtsverbände in den ersten Jahren strafen will, indem man eben die Heime, die damals gebaut wurden gleich nach der Wende -
- doch, ich behaupte das und bleibe auch dabei -, indem man die Träger, die damals kurz nach der Wende sich den Heimen angenommen haben, die in einem ganz katastrophalen Zustand gewesen sind, heute bestrafen will, indem man die Investitionen, die man damals vereinbart hat auch mit dem Freistaat, nämlich das eine Drittel, dass man das zurückziehen will und dass man das nur noch den Bewohnern geben will, die momentan in dem Pflegeheim sind. Genau das ist es. Wir wollen noch mal deutlich sagen, weil auch viele Personen auf den Rängen sitzen: Der Bund hat damals auf Druck der Länder zugestimmt, dass nicht die Pflegekassen die Investitionen tragen und auch die Planung vornehmen, sondern dass es die Länder machen. Also, die Länder haben sich darum gerissen, Planung und Finanzierung vorzunehmen. Es gab aus deren Sicht damals gute Gründe dafür, dass man steuern kann, und nun muss man dazu auch stehen, dass man damals das gewollt hatte. Deswegen, glaube ich, ist unser Antrag ein wichtiger Antrag, der auch so durchgehen müsste, zu sagen, wir lassen den Trägern - und das sind ja begrenzt Träger, sie sind ja vorhanden und die Finanzierung ist ja auch zur Hälfte oder zu einem Drittel schon erledigt - die Finanzierung und wir sagen, was für die Zukunft, denn der Gesetzentwurf sagt auch für die Zukunft gar nichts Konkretes aus, da steht nur „nach Maßgabe des Landeshaushalts sollen Investitionen gefördert werden“. Deswegen lehnen wir uns auch an das an, was vorgeschlagen wurde von Ihnen: Wir nehmen einen bewohnerbezogenen Zuschuss für die Zukunft auf, der auch nach Vermögen und Einkommen der betrof
fenen Personen bewertet wird, weil auch das richtig ist. Da gebe ich unumwunden Recht. Man muss natürlich auch sehen, dass die Personen für das Alter vorsorgen, da sind wir gar nicht im Dissens, und dass man einkommensbezogen schauen muss, wie man sein Alter, seine Altersvorsorge gestaltet. Ich denke, auch im Bereich der Pflege ist durchaus jeder selber gefordert. Aber das sind, denke ich, Dinge, die muss man sagen und damit haben wir Menschen unterschiedlicher Klasse. Wir haben einfach die, die in einem Artikel-52-Heim wohnen. Das ist eine gute Finanzierung gewesen, darunter sind auch sehr viele Heime gefallen. Wir haben eine Finanzierung jetzt, wenn dieser Gesetzentwurf durchgeht, der doch gravierende Einschnitte bringt für Personen, die in der Nähe so eines Hauses wohnen. Sie müssen doch auch mal sehen, wie ist denn die Realität. Die Leute werden doch nicht ewig weit gekarrt, wir wollen doch auch eine wohnortnahe Versorgung. Da, wo so ein Heim steht, das jetzt aus dieser Drittelfinanzierung herauskommen soll, werden die Menschen schlicht und ergreifend benachteiligt. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, kaum ein Gesetz ist in Thüringen während der letzten Jahre so lange und so sorgfältig diskutiert worden wie die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz. Ich möchte mich ausdrücklich bei meiner Fraktion für die konstruktive Begleitung in diesem Diskussionsprozess bedanken. Ich denke, wir haben einen Kompromiss gefunden, der tragfähig ist. Ich bitte auch in meinem Namen, im Namen der Landesregierung um Zustimmung zu diesem Gesetz und zu diesem Kompromiss.
Ich will nicht alle Argumente wiederholen, die in den letzten Wochen und Monaten ausgetauscht worden sind, aber eines möchte ich gern wiederholen, das ist das Zitat, Frau Künast, von dem Kollegen Pietzsch, von meinem Vorgänger: „Keinem wird in diesem Land aufgrund seiner finanziellen Situation die notwendige Pflege verweigert werden. Das war so und das wird auch in Zukunft so bleiben.“
Nur eines müssen wir natürlich in Zukunft beachten, die Förderung muss zielgenauer werden. Diejenigen Menschen, die wirklich der Hilfe der Gemein
schaft bedürfen, müssen diese Hilfe auch erhalten. Ich betone, wir haben immer noch 10.000 Plätze in über Artikel 52 geförderten Heimen. Dort sind auch Bewohner, die eigentlich dieser Subvention nicht bedurft hätten.
Nun gibt es einen Antrag der SPD und ich sage ganz ausdrücklich: Dieser Antrag zeigt, wie Politik an Doppelzüngigkeit kaum zu überbieten ist.